Die Übertragung des Anwartschaftsrechts durch einen Nichtberechtigten
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Die Übertragung des Anwartschaftsrechts durch einen Nichtberechtigten
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 203
(1998)
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Abstract
Die Arbeit begutachtet die trotz zahlreicher Stellungnahmen in Rechtsprechung und Literatur zum Anwartschaftsrecht bislang nicht geklärte Frage, ob für seine Übertragung durch einen Nichtberechtigten die Vorschriften zur Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen durch einen Nichtberechtigten (§§ 932 ff. BGB) analog anwendbar sind. Eine Untersuchung anhand der herrschenden Anwartschaftslehre, nach der die Rechtsposition des Vorbehaltskäufers als solche übertragbar ist, stellt heraus, daß das Anwartschaftsrecht entgegen fast allgemeiner Auffassung - aber im Sinne des Abstraktionsprinzips - nicht unmittelbar forderungsabhängig ist. Es kann weder als akzessorisch, kausal, noch als sonst von dem ihm zugrundeliegenden Vorbehaltskauf abhängig angesehen werden. Daraus folgt im Gegensatz zur ganz h. L., daß ein gutgläubiger Erwerb des Anwartschaftsrechts auch dann möglich ist, wenn ein Vorbehaltskauf nicht vorliegt, zumal dem Anwartschaftsrecht mit dem Besitz ein Rechtsscheinträger zur Seite steht, auf den der Erwerber vertrauen darf, und die Interessenlage mit der beim Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten vergleichbar ist. Die schuldrechtliche Abwicklung zwischen den Beteiligten erfolgt entsprechend den für das Eigentum geltenden Regeln, so daß der Vorbehaltsverkäufer bei unwirksamem Kaufvertrag das Anwartschaftsrecht in der Regel kondizieren muß und im Widerspruch zur h. L. nicht vindizieren kann. Schließlich bewirkt die Forderungsunabhängigkeit, daß entgegen der Rechtsprechung (BGHZ 75, 221) die Parteien auch nach Übertragung des Anwartschaftsrechts auf einen Dritten grundsätzlich nicht gehindert sind, den Vorbehaltskauf willkürlich aufzuheben. Von den Lösungen der von der Anwartschaftslehre abweichenden Ansichten ist nur die Lehre von der Vorausverfügung, nach der der Vorbehaltskäufer über sein künftiges Eigentum verfügt, gesetzeskonform. Auch nach ihr sind die §§ 932 ff. BGB analog anwendbar.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
A. Einleitung | 11 | ||
I. Der Erwerb vom Nichtberechtigten | 11 | ||
II. Die Lehre vom Anwartschaftsrecht | 13 | ||
III. Ziel und Gang der Untersuchung | 21 | ||
B. Der Verfügungsgegenstand | 30 | ||
I. Das Anwartschaftsrecht als Verfügungsgegenstand | 30 | ||
1. Zur Akzessorietät des Anwartschaftsrechts | 35 | ||
2. Zur kausalen Verfügung | 39 | ||
3. Zur sonstigen Abhängigkeit des Anwartschaftsrechts vom Kaufvertrag | 49 | ||
4. Zur Wirksamkeit des Kaufvertrages als Bedingungsinhalt | 53 | ||
a) Der parteilich vereinbarte Bedingungszusammenhang | 53 | ||
b) Die herrschende Lehre | 55 | ||
c) Abweichende Ansichten | 58 | ||
d) Der Bedingungsinhalt nach § 455 | 64 | ||
5. Ergebnis: Die Auswirkungen der Unwirksamkeit des Kaufvertrages auf die dingliche Rechtsstellung der Beteiligten | 71 | ||
a) Die Auswirkungen für Vorbehaltsverkäufer und -käufer | 72 | ||
b) Die Auswirkungen für den Anwartschaftszweiterwerber | 78 | ||
c) Das Einwirkungsverbot der Parteien auf den Vorbehaltskauf nach Übereignung der Anwartschaft auf einen Dritten | 80 | ||
6. Zusammenfassende Anwendung des Ergebnisses auf die Problematik des gutgläubigen Erwerbs | 82 | ||
II. Das Eigentum als Verfügungsgegenstand | 88 | ||
1. Die Verfügung über das fremde Eigentum | 89 | ||
a) Kupisch: Vorausverfügung über das künftige Eigentum als Berechtigter | 89 | ||
b) Stoll: Vorausverfügung über die Sache, die mit Rechtserwerb des Verfügenden wirksam werde | 94 | ||
c) Lempenau: Vorausverfügung über das Vollrecht, die die Anwartschaft sukzessive umfasse | 95 | ||
d) Marotzke: Verfügung über fremdes Eigentum als Nichtberechtigter | 97 | ||
e) Egert: Aufschiebend bedingte Verfügung über ein fremdes Recht für den Fall des eigenen Erwerbs | 103 | ||
f) Eichenhofer: Die Pendenztheorie | 107 | ||
g) Abschließende Stellungnahme | 108 | ||
2. Die Verfügung über das eigene Eigentum | 113 | ||
a) Ulrich Hübner, Berger: Die „Anwartschaft“ als pfandrechtsbelastetes Eigentum | 114 | ||
b) Georgiades: Die „Anwartschaft“ als auflösend bedingtes Eigentum | 117 | ||
C. Der Besitz als Rechtsscheinträger für das Anwartschaftsrecht | 120 | ||
I. Allgemeines | 120 | ||
II. Zur mangelnden Eignung des „Geredes“ als Rechtsscheintatbestand | 121 | ||
III. Die dogmatische Begründung | 123 | ||
1. Analogie zu § 1006 | 123 | ||
2. Analogie zu §§ 1065, 1227 | 127 | ||
IV. Die Eignung des Besitzes als Rechtsscheinträger für den Ratenstand | 128 | ||
D. Die Rechtsähnlichkeit zur Übertragung des Eigentums vom Nichtberechtigten im Hinblick auf Interessenlage, Systematik sowie Struktur des Anwartschaftsrechts | 130 | ||
I. Die Interessenlage | 130 | ||
II. Systematische Erwägungen | 134 | ||
III. Strukturelle Erwägungen | 139 | ||
E. Der gute Glaube des Erwerbers | 142 | ||
F. Ergebnis | 146 | ||
Literaturverzeichnis | 149 | ||
Sachregister | 156 |