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Minthe, E. (1998). Die Übertragung des Anwartschaftsrechts durch einen Nichtberechtigten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49248-0
Minthe, Eric. Die Übertragung des Anwartschaftsrechts durch einen Nichtberechtigten. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49248-0
Minthe, E (1998): Die Übertragung des Anwartschaftsrechts durch einen Nichtberechtigten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49248-0

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Die Übertragung des Anwartschaftsrechts durch einen Nichtberechtigten

Minthe, Eric

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 203

(1998)

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Abstract

Die Arbeit begutachtet die trotz zahlreicher Stellungnahmen in Rechtsprechung und Literatur zum Anwartschaftsrecht bislang nicht geklärte Frage, ob für seine Übertragung durch einen Nichtberechtigten die Vorschriften zur Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen durch einen Nichtberechtigten (§§ 932 ff. BGB) analog anwendbar sind. Eine Untersuchung anhand der herrschenden Anwartschaftslehre, nach der die Rechtsposition des Vorbehaltskäufers als solche übertragbar ist, stellt heraus, daß das Anwartschaftsrecht entgegen fast allgemeiner Auffassung - aber im Sinne des Abstraktionsprinzips - nicht unmittelbar forderungsabhängig ist. Es kann weder als akzessorisch, kausal, noch als sonst von dem ihm zugrundeliegenden Vorbehaltskauf abhängig angesehen werden. Daraus folgt im Gegensatz zur ganz h. L., daß ein gutgläubiger Erwerb des Anwartschaftsrechts auch dann möglich ist, wenn ein Vorbehaltskauf nicht vorliegt, zumal dem Anwartschaftsrecht mit dem Besitz ein Rechtsscheinträger zur Seite steht, auf den der Erwerber vertrauen darf, und die Interessenlage mit der beim Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten vergleichbar ist. Die schuldrechtliche Abwicklung zwischen den Beteiligten erfolgt entsprechend den für das Eigentum geltenden Regeln, so daß der Vorbehaltsverkäufer bei unwirksamem Kaufvertrag das Anwartschaftsrecht in der Regel kondizieren muß und im Widerspruch zur h. L. nicht vindizieren kann. Schließlich bewirkt die Forderungsunabhängigkeit, daß entgegen der Rechtsprechung (BGHZ 75, 221) die Parteien auch nach Übertragung des Anwartschaftsrechts auf einen Dritten grundsätzlich nicht gehindert sind, den Vorbehaltskauf willkürlich aufzuheben. Von den Lösungen der von der Anwartschaftslehre abweichenden Ansichten ist nur die Lehre von der Vorausverfügung, nach der der Vorbehaltskäufer über sein künftiges Eigentum verfügt, gesetzeskonform. Auch nach ihr sind die §§ 932 ff. BGB analog anwendbar.

Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 7
A. Einleitung 11
I. Der Erwerb vom Nichtberechtigten 11
II. Die Lehre vom Anwartschaftsrecht 13
III. Ziel und Gang der Untersuchung 21
B. Der Verfügungsgegenstand 30
I. Das Anwartschaftsrecht als Verfügungsgegenstand 30
1. Zur Akzessorietät des Anwartschaftsrechts 35
2. Zur kausalen Verfügung 39
3. Zur sonstigen Abhängigkeit des Anwartschaftsrechts vom Kaufvertrag 49
4. Zur Wirksamkeit des Kaufvertrages als Bedingungsinhalt 53
a) Der parteilich vereinbarte Bedingungszusammenhang 53
b) Die herrschende Lehre 55
c) Abweichende Ansichten 58
d) Der Bedingungsinhalt nach § 455 64
5. Ergebnis: Die Auswirkungen der Unwirksamkeit des Kaufvertrages auf die dingliche Rechtsstellung der Beteiligten 71
a) Die Auswirkungen für Vorbehaltsverkäufer und -käufer 72
b) Die Auswirkungen für den Anwartschaftszweiterwerber 78
c) Das Einwirkungsverbot der Parteien auf den Vorbehaltskauf nach Übereignung der Anwartschaft auf einen Dritten 80
6. Zusammenfassende Anwendung des Ergebnisses auf die Problematik des gutgläubigen Erwerbs 82
II. Das Eigentum als Verfügungsgegenstand 88
1. Die Verfügung über das fremde Eigentum 89
a) Kupisch: Vorausverfügung über das künftige Eigentum als Berechtigter 89
b) Stoll: Vorausverfügung über die Sache, die mit Rechtserwerb des Verfügenden wirksam werde 94
c) Lempenau: Vorausverfügung über das Vollrecht, die die Anwartschaft sukzessive umfasse 95
d) Marotzke: Verfügung über fremdes Eigentum als Nichtberechtigter 97
e) Egert: Aufschiebend bedingte Verfügung über ein fremdes Recht für den Fall des eigenen Erwerbs 103
f) Eichenhofer: Die Pendenztheorie 107
g) Abschließende Stellungnahme 108
2. Die Verfügung über das eigene Eigentum 113
a) Ulrich Hübner, Berger: Die „Anwartschaft“ als pfandrechtsbelastetes Eigentum 114
b) Georgiades: Die „Anwartschaft“ als auflösend bedingtes Eigentum 117
C. Der Besitz als Rechtsscheinträger für das Anwartschaftsrecht 120
I. Allgemeines 120
II. Zur mangelnden Eignung des „Geredes“ als Rechtsscheintatbestand 121
III. Die dogmatische Begründung 123
1. Analogie zu § 1006 123
2. Analogie zu §§ 1065, 1227 127
IV. Die Eignung des Besitzes als Rechtsscheinträger für den Ratenstand 128
D. Die Rechtsähnlichkeit zur Übertragung des Eigentums vom Nichtberechtigten im Hinblick auf Interessenlage, Systematik sowie Struktur des Anwartschaftsrechts 130
I. Die Interessenlage 130
II. Systematische Erwägungen 134
III. Strukturelle Erwägungen 139
E. Der gute Glaube des Erwerbers 142
F. Ergebnis 146
Literaturverzeichnis 149
Sachregister 156