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Wahl, F. (1998). Schuldnerverzug. Bürgerliches Gesetzbuch, Rechtssystematik und Schuldrechtsreform. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49054-7
Wahl, Friedrich. Schuldnerverzug: Bürgerliches Gesetzbuch, Rechtssystematik und Schuldrechtsreform. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49054-7
Wahl, F (1998): Schuldnerverzug: Bürgerliches Gesetzbuch, Rechtssystematik und Schuldrechtsreform, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49054-7

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Schuldnerverzug

Bürgerliches Gesetzbuch, Rechtssystematik und Schuldrechtsreform

Wahl, Friedrich

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 212

(1998)

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Abstract

Nach dem Reformvorschlag der Schuldrechtskommission sollen die Tatbestandsvoraussetzungen des Verzugs, seine Abgrenzung zur Unmöglichkeit, zum Wegfall der Geschäftsgrundlage und zur positiven Forderungsverletzung neu gefaßt werden. Eine Mahnung soll etwa dann entbehrlich sein, wenn eine Interessenabwägung dies gebietet.

Der Gesetzentwurf wird am Bürgerlichen Gesetzbuch gemessen, dessen Verständnis Grundlage der Reformüberlegungen sein muß. Der Verfasser entwickelt die Funktion des Schuldnerverzugs aus der vom historischen Gesetzgeber beabsichtigten Abgrenzung zum Recht der Unmöglichkeit, wie sie - gegen die Lehre - in ständiger Rechtsprechung bewahrt wurde. Zweiter Schwerpunkt der Arbeit ist die Frage nach der Bedeutung der Mahnung. Die Annahme der Kommission, sie diene der Warnung des ab Fälligkeit zur Leistung verpflichteten Schuldners, dem eine "Schonfrist" gewährt werden solle, widerspricht der allgemein anerkannten Schadensersatzverpflichtung des Schuldners für jede von ihm zu vertretende Pflichtverletzung und der Regelung des § 271 BGB. Mit dieser Ansicht wäre es nicht zu rechtfertigen, dem Gläubiger die Kosten der Erstmahnung aufzuerlegen. Der Verfasser legt dar, daß die Mahnung mit den $aMotiven$z und der Rechtsprechung der Bestimmung der Leistungszeit und der Vermeidung des Streits über die Negative der Unkenntnis des Schuldners von seiner Leistungspflicht dienen soll.

Der Reformvorschlag steht, so das Ergebnis der Arbeit, deutlich hinter den Erwartungen zurück. Er läßt Einfachheit und Klarheit des Bürgerlichen Gesetzbuches vermissen. Seine Regelungen sind weniger präzise, er gebietet nach seinem Wortlaut den Vorrang des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und die vorrangige Unterscheidung nach 128 verschiedenen Formen der Unmöglichkeit. Die materiell-rechtlichen Änderungen sind abzulehnen. Das von den Reformern selbstgesteckte Ziel der Rechtsvereinheitlichung wird verfehlt. Der historische Gesetzgeber hat mit dem Schuldnerverzug den in anderen Rechtsordnungen als vorbildlich gewürdigten $aGrundtatbestand der Nichterfüllung$z geregelt, der alle Fälle des Ausbleibens korrekter Leistung erfaßt, insbesondere auch die als positive Forderungsverletzung bekannten Fälle der Schlechterfüllung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 15
A. Kurze Einführung zum Kommissionsentwurf 15
B. Allgemeine Überlegungen zu einer Gesetzesänderung 19
C. Aufgabenstellung und Thematik der Arbeit 20
D. Gang der Darstellung 26
Erstes Kapitel: Unmöglichkeit und Verzug 29
A. Das Verhältnis von Unmöglichkeit und Verzug nach herrschendem Verständnis 29
B. Die Neuordnung nach dem Kommissionsentwurf 31
I. Überblick 31
1. Kritik des geltenden Rechts durch die Kommission 31
2. Die Grundkonzeption des Entwurfes 33
II. Grenzen der Leistungspflicht nach § 275 BGB-KE 35
1. Die Wirkung der Einrede des § 275 BGB-KE auf den Eintritt des Schuldnerverzugs 35
a) Einrede und Schuldnerverzug nach geltendem Recht 38
aa) Erste Grundansicht: Das Vorliegen der Voraussetzungen der Einredeberechtigung schließt die Verzugsfolgen aus 39
bb) Zweite Grundansicht: Erst die Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechtes schließt den Verzug aus 40
cc) Vermittelnde Theorien 40
dd) Stellungnahme 41
b) Die Einrede des § 275 BGB-KE im besonderen 45
c) Ergebnis 47
2. Der Vorrang des § 306 BGB-KE 50
3. Die für die Anwendbarkeit des § 275 BGB-KE entscheidungserheblichen Fragestellungen 56
4. Die Verpflichtungskraft des Schuldverhältnisses 61
a) Grundsätzliche Überlegungen 61
aa) Der Zweck des Schuldverhältnisses 61
bb) Die Bindungskraft des Schuldverhältnisses 64
b) Englisches Recht und Einheitliches Kaufrecht 66
aa) Englisches Recht 66
bb) Einheitliches Kaufrecht 67
cc) Übertragbarkeit auf unsere Rechtsordnung 69
c) Geltendes deutsches Recht 72
aa) Grund und Grenze der Schuldnerbefreiung wegen Unmöglichkeit der Leistung 73
α) Literatur und Rechtsprechung 73
αα) Herrschende Lehre 73
ββ) Die andere Schulrichtung 80
γγ) Rechtsprechung 87
δδ) Stellungnahme 97
β) Der Ausschluß der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch nach eigenem Verständnis 100
αα) § 275 BGB 100
ββ) § 280 BGB 114
γγ) § 306 BGB 117
γ) Zur fehlenden Erforderlichkeit einer materiell-rechtlichen Berücksichtigung vom Schuldner zu vertretender Unmöglichkeit 118
αα) Leistungsanspruch und Erfüllungsunmöglichkeit 118
ββ) Sinn und Unsinn der Verurteilung zu einer “unmöglichen” Leistung 121
bb) Das Prinzip der Zufallsbefreiung nach § 275 BGB und der Maßstab für die zur Überwindung von Leistungshindernissen geschuldeten Anstrengungen 124
d) Folgerungen für die nach Inhalt und Natur des Schuldverhältnisses geforderten Anstrengungen 135
5. Unmöglichkeit und Unvermögen 140
6. Ergebnis 141
III. Die Schadensersatzregelung des Entwurfs 143
1. Die Grundvoraussetzungen eines Schadensersatzanspruches nach § 280 Abs. 1 BGB-KE 143
2. Schadensersatz “statt der Leistung” nach §§ 280 Abs. 2 Satz 1, 283 BGB-KE 145
a) Anwendungsbereich der Vorschrift 145
b) Die Voraussetzungen des § 283 BGB-KE im einzelnen 156
aa) Vorherige Bestimmung einer angemessenen Frist, § 283 Abs. 1 BGB-KE 156
bb) Offensichtliche Erfolglosigkeit einer Fristbestimmung, § 283 Abs. 2, 1. Alt. BGB-KE 161
cc) Vorliegen besonderer Umstände, “die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzes rechtfertigen”, § 283 Abs. 2, 2. Alt. BGB-KE 164
3. Schadensersatz “wegen Verzögerung der Leistung” nach §§ 280 Abs. 2 Satz 2, 284 BGB-KE 164
C. Die Gläubigeransprüche im Vergleich 165
I. Bloßes Ausbleiben der geschuldeten Leistung 165
1. Bürgerliches Gesetzbuch 165
2. Kommissionsentwurf 167
II. Dauernde objektive Unmöglichkeit 168
1. Bürgerliches Gesetzbuch 168
2. Kommissionsentwurf 170
III. Vorübergehende objektive Unmöglichkeit 173
IV. Leistungserschwerung und Unvermögen 177
D. Zusammenfassende Darstellung anhand der Funktionen von Unmöglichkeit und Verzug 179
I. Die unterschiedlichen Funktionen der verschiedenen Formen der Unmöglichkeit 179
1. Geltendes Recht 179
2. Kommissionsentwurf 181
II. Die Funktion des Schuldnerverzugs 184
Zweites Kapitel: Die Mahnung 188
A. Funktion der Mahnung 189
I. Die der Mahnung zugeschriebene Warnfunktion 189
1. Der Standpunkt der heutigen Lehre 189
2. Stellungnahme 190
II. Mahnung als Aufforderung zur Bewirkung der geschuldeten Leistung 193
1. Die Zeitstufen im Schuldverhältnis 193
2. Zweck der Mahnung 196
III. Mahnung und Vertretenmüssen 200
1. Die Bedeutung der Kenntnis des Schuldners von seiner Leistungspflicht als besonderem Verschuldenserfordernis 201
2. Die Beweislast für das Vertretenmüssen 205
3. Folgerungen 211
B. Entbehrlichkeit der Mahnung nach geltendem Recht 215
I. § 284 Abs. 1 BGB 215
II. § 284 Abs. 2 BGB 216
1. Dies interpellat pro homine 216
2. Vorausgehende Kündigung, § 284 Abs. 2 Satz 2 BGB 218
3. Bloße Berechenbarkeit nach dem Kalender 219
III. Erfüllungsverweigerung 224
IV. Fur semper in mora 225
V. “Verzicht” auf die Mahnung 226
1. Vertragliche Abrede 227
2. Selbstmahnung 228
3. Anzeige- und Warnpflichten 231
VI. Zusammenfassung 233
C. Die Mahnung und ihre Entbehrlichkeit nach dem Kommissionsentwurf 234
I. Fristbestimmung nach § 284 Abs. 1 Satz 2 BGB-KE 234
II. Entbehrlichkeit der Mahnung nach § 284 Abs. 2 BGB-KE 240
1. Zeitbestimmung nach dem Kalender, § 284 Abs. 2 Nr. 1 BGB-KE 240
2. Berechenbarkeit der Leistungszeit von einem Ereignis an, § 284 Abs. 2 Nr. 2 BGB-KE 241
a) Ausgangsposition des Kommissionsentwurfs 241
b) Gesetzliche Vermutung einer Leistungszeitbestimmung 244
c) Kenntnis des Schuldners vom Eintritt des Ereignisses 249
d) Zusammenfassung 253
3. Offensichtliche Erfolglosigkeit einer Mahnung, § 284 Abs. 2 Nr. 3 BGB-KE 254
4. § 284 Abs. 2 Nr. 4 BGB-KE 257
Drittes Kapitel: Zusammenfassung und Schlußfolgerungen 262
A. Die Funktion des Schuldnerverzugs und die Anordnung seiner Voraussetzungen nach geltendem Recht 262
B. Die Regelung des Kommissionsentwurfs 271
C. Verbesserung, Vereinfachung, Rechtsvereinheitlichung – Empfehlen sich die vorgeschlagenen Änderungen? 280
Literaturverzeichnis 287
Sachregister 296