Schuldnerverzug
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Schuldnerverzug
Bürgerliches Gesetzbuch, Rechtssystematik und Schuldrechtsreform
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 212
(1998)
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Abstract
Nach dem Reformvorschlag der Schuldrechtskommission sollen die Tatbestandsvoraussetzungen des Verzugs, seine Abgrenzung zur Unmöglichkeit, zum Wegfall der Geschäftsgrundlage und zur positiven Forderungsverletzung neu gefaßt werden. Eine Mahnung soll etwa dann entbehrlich sein, wenn eine Interessenabwägung dies gebietet.Der Gesetzentwurf wird am Bürgerlichen Gesetzbuch gemessen, dessen Verständnis Grundlage der Reformüberlegungen sein muß. Der Verfasser entwickelt die Funktion des Schuldnerverzugs aus der vom historischen Gesetzgeber beabsichtigten Abgrenzung zum Recht der Unmöglichkeit, wie sie - gegen die Lehre - in ständiger Rechtsprechung bewahrt wurde. Zweiter Schwerpunkt der Arbeit ist die Frage nach der Bedeutung der Mahnung. Die Annahme der Kommission, sie diene der Warnung des ab Fälligkeit zur Leistung verpflichteten Schuldners, dem eine "Schonfrist" gewährt werden solle, widerspricht der allgemein anerkannten Schadensersatzverpflichtung des Schuldners für jede von ihm zu vertretende Pflichtverletzung und der Regelung des § 271 BGB. Mit dieser Ansicht wäre es nicht zu rechtfertigen, dem Gläubiger die Kosten der Erstmahnung aufzuerlegen. Der Verfasser legt dar, daß die Mahnung mit den $aMotiven$z und der Rechtsprechung der Bestimmung der Leistungszeit und der Vermeidung des Streits über die Negative der Unkenntnis des Schuldners von seiner Leistungspflicht dienen soll.Der Reformvorschlag steht, so das Ergebnis der Arbeit, deutlich hinter den Erwartungen zurück. Er läßt Einfachheit und Klarheit des Bürgerlichen Gesetzbuches vermissen. Seine Regelungen sind weniger präzise, er gebietet nach seinem Wortlaut den Vorrang des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und die vorrangige Unterscheidung nach 128 verschiedenen Formen der Unmöglichkeit. Die materiell-rechtlichen Änderungen sind abzulehnen. Das von den Reformern selbstgesteckte Ziel der Rechtsvereinheitlichung wird verfehlt. Der historische Gesetzgeber hat mit dem Schuldnerverzug den in anderen Rechtsordnungen als vorbildlich gewürdigten $aGrundtatbestand der Nichterfüllung$z geregelt, der alle Fälle des Ausbleibens korrekter Leistung erfaßt, insbesondere auch die als positive Forderungsverletzung bekannten Fälle der Schlechterfüllung.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 15 | ||
A. Kurze Einführung zum Kommissionsentwurf | 15 | ||
B. Allgemeine Überlegungen zu einer Gesetzesänderung | 19 | ||
C. Aufgabenstellung und Thematik der Arbeit | 20 | ||
D. Gang der Darstellung | 26 | ||
Erstes Kapitel: Unmöglichkeit und Verzug | 29 | ||
A. Das Verhältnis von Unmöglichkeit und Verzug nach herrschendem Verständnis | 29 | ||
B. Die Neuordnung nach dem Kommissionsentwurf | 31 | ||
I. Überblick | 31 | ||
1. Kritik des geltenden Rechts durch die Kommission | 31 | ||
2. Die Grundkonzeption des Entwurfes | 33 | ||
II. Grenzen der Leistungspflicht nach § 275 BGB-KE | 35 | ||
1. Die Wirkung der Einrede des § 275 BGB-KE auf den Eintritt des Schuldnerverzugs | 35 | ||
a) Einrede und Schuldnerverzug nach geltendem Recht | 38 | ||
aa) Erste Grundansicht: Das Vorliegen der Voraussetzungen der Einredeberechtigung schließt die Verzugsfolgen aus | 39 | ||
bb) Zweite Grundansicht: Erst die Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechtes schließt den Verzug aus | 40 | ||
cc) Vermittelnde Theorien | 40 | ||
dd) Stellungnahme | 41 | ||
b) Die Einrede des § 275 BGB-KE im besonderen | 45 | ||
c) Ergebnis | 47 | ||
2. Der Vorrang des § 306 BGB-KE | 50 | ||
3. Die für die Anwendbarkeit des § 275 BGB-KE entscheidungserheblichen Fragestellungen | 56 | ||
4. Die Verpflichtungskraft des Schuldverhältnisses | 61 | ||
a) Grundsätzliche Überlegungen | 61 | ||
aa) Der Zweck des Schuldverhältnisses | 61 | ||
bb) Die Bindungskraft des Schuldverhältnisses | 64 | ||
b) Englisches Recht und Einheitliches Kaufrecht | 66 | ||
aa) Englisches Recht | 66 | ||
bb) Einheitliches Kaufrecht | 67 | ||
cc) Übertragbarkeit auf unsere Rechtsordnung | 69 | ||
c) Geltendes deutsches Recht | 72 | ||
aa) Grund und Grenze der Schuldnerbefreiung wegen Unmöglichkeit der Leistung | 73 | ||
α) Literatur und Rechtsprechung | 73 | ||
αα) Herrschende Lehre | 73 | ||
ββ) Die andere Schulrichtung | 80 | ||
γγ) Rechtsprechung | 87 | ||
δδ) Stellungnahme | 97 | ||
β) Der Ausschluß der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch nach eigenem Verständnis | 100 | ||
αα) § 275 BGB | 100 | ||
ββ) § 280 BGB | 114 | ||
γγ) § 306 BGB | 117 | ||
γ) Zur fehlenden Erforderlichkeit einer materiell-rechtlichen Berücksichtigung vom Schuldner zu vertretender Unmöglichkeit | 118 | ||
αα) Leistungsanspruch und Erfüllungsunmöglichkeit | 118 | ||
ββ) Sinn und Unsinn der Verurteilung zu einer “unmöglichen” Leistung | 121 | ||
bb) Das Prinzip der Zufallsbefreiung nach § 275 BGB und der Maßstab für die zur Überwindung von Leistungshindernissen geschuldeten Anstrengungen | 124 | ||
d) Folgerungen für die nach Inhalt und Natur des Schuldverhältnisses geforderten Anstrengungen | 135 | ||
5. Unmöglichkeit und Unvermögen | 140 | ||
6. Ergebnis | 141 | ||
III. Die Schadensersatzregelung des Entwurfs | 143 | ||
1. Die Grundvoraussetzungen eines Schadensersatzanspruches nach § 280 Abs. 1 BGB-KE | 143 | ||
2. Schadensersatz “statt der Leistung” nach §§ 280 Abs. 2 Satz 1, 283 BGB-KE | 145 | ||
a) Anwendungsbereich der Vorschrift | 145 | ||
b) Die Voraussetzungen des § 283 BGB-KE im einzelnen | 156 | ||
aa) Vorherige Bestimmung einer angemessenen Frist, § 283 Abs. 1 BGB-KE | 156 | ||
bb) Offensichtliche Erfolglosigkeit einer Fristbestimmung, § 283 Abs. 2, 1. Alt. BGB-KE | 161 | ||
cc) Vorliegen besonderer Umstände, “die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzes rechtfertigen”, § 283 Abs. 2, 2. Alt. BGB-KE | 164 | ||
3. Schadensersatz “wegen Verzögerung der Leistung” nach §§ 280 Abs. 2 Satz 2, 284 BGB-KE | 164 | ||
C. Die Gläubigeransprüche im Vergleich | 165 | ||
I. Bloßes Ausbleiben der geschuldeten Leistung | 165 | ||
1. Bürgerliches Gesetzbuch | 165 | ||
2. Kommissionsentwurf | 167 | ||
II. Dauernde objektive Unmöglichkeit | 168 | ||
1. Bürgerliches Gesetzbuch | 168 | ||
2. Kommissionsentwurf | 170 | ||
III. Vorübergehende objektive Unmöglichkeit | 173 | ||
IV. Leistungserschwerung und Unvermögen | 177 | ||
D. Zusammenfassende Darstellung anhand der Funktionen von Unmöglichkeit und Verzug | 179 | ||
I. Die unterschiedlichen Funktionen der verschiedenen Formen der Unmöglichkeit | 179 | ||
1. Geltendes Recht | 179 | ||
2. Kommissionsentwurf | 181 | ||
II. Die Funktion des Schuldnerverzugs | 184 | ||
Zweites Kapitel: Die Mahnung | 188 | ||
A. Funktion der Mahnung | 189 | ||
I. Die der Mahnung zugeschriebene Warnfunktion | 189 | ||
1. Der Standpunkt der heutigen Lehre | 189 | ||
2. Stellungnahme | 190 | ||
II. Mahnung als Aufforderung zur Bewirkung der geschuldeten Leistung | 193 | ||
1. Die Zeitstufen im Schuldverhältnis | 193 | ||
2. Zweck der Mahnung | 196 | ||
III. Mahnung und Vertretenmüssen | 200 | ||
1. Die Bedeutung der Kenntnis des Schuldners von seiner Leistungspflicht als besonderem Verschuldenserfordernis | 201 | ||
2. Die Beweislast für das Vertretenmüssen | 205 | ||
3. Folgerungen | 211 | ||
B. Entbehrlichkeit der Mahnung nach geltendem Recht | 215 | ||
I. § 284 Abs. 1 BGB | 215 | ||
II. § 284 Abs. 2 BGB | 216 | ||
1. Dies interpellat pro homine | 216 | ||
2. Vorausgehende Kündigung, § 284 Abs. 2 Satz 2 BGB | 218 | ||
3. Bloße Berechenbarkeit nach dem Kalender | 219 | ||
III. Erfüllungsverweigerung | 224 | ||
IV. Fur semper in mora | 225 | ||
V. “Verzicht” auf die Mahnung | 226 | ||
1. Vertragliche Abrede | 227 | ||
2. Selbstmahnung | 228 | ||
3. Anzeige- und Warnpflichten | 231 | ||
VI. Zusammenfassung | 233 | ||
C. Die Mahnung und ihre Entbehrlichkeit nach dem Kommissionsentwurf | 234 | ||
I. Fristbestimmung nach § 284 Abs. 1 Satz 2 BGB-KE | 234 | ||
II. Entbehrlichkeit der Mahnung nach § 284 Abs. 2 BGB-KE | 240 | ||
1. Zeitbestimmung nach dem Kalender, § 284 Abs. 2 Nr. 1 BGB-KE | 240 | ||
2. Berechenbarkeit der Leistungszeit von einem Ereignis an, § 284 Abs. 2 Nr. 2 BGB-KE | 241 | ||
a) Ausgangsposition des Kommissionsentwurfs | 241 | ||
b) Gesetzliche Vermutung einer Leistungszeitbestimmung | 244 | ||
c) Kenntnis des Schuldners vom Eintritt des Ereignisses | 249 | ||
d) Zusammenfassung | 253 | ||
3. Offensichtliche Erfolglosigkeit einer Mahnung, § 284 Abs. 2 Nr. 3 BGB-KE | 254 | ||
4. § 284 Abs. 2 Nr. 4 BGB-KE | 257 | ||
Drittes Kapitel: Zusammenfassung und Schlußfolgerungen | 262 | ||
A. Die Funktion des Schuldnerverzugs und die Anordnung seiner Voraussetzungen nach geltendem Recht | 262 | ||
B. Die Regelung des Kommissionsentwurfs | 271 | ||
C. Verbesserung, Vereinfachung, Rechtsvereinheitlichung – Empfehlen sich die vorgeschlagenen Änderungen? | 280 | ||
Literaturverzeichnis | 287 | ||
Sachregister | 296 |