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Umwelthaftpflichtversicherung und Rettungskostenersatz

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Reemts, S. (1998). Umwelthaftpflichtversicherung und Rettungskostenersatz. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49231-2
Reemts, Stephan. Umwelthaftpflichtversicherung und Rettungskostenersatz. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49231-2
Reemts, S (1998): Umwelthaftpflichtversicherung und Rettungskostenersatz, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49231-2

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Umwelthaftpflichtversicherung und Rettungskostenersatz

Reemts, Stephan

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 84

(1998)

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Abstract

Die Versicherer haben in ihrem neuen Umwelthaftpflicht-Modell einen zeitlich sehr spät ansetzenden Versicherungsfall-Begriff gewählt, der auf die erste nachprüfbare Feststellung des Schadens abstellt. Nach herrschender Auffassung im Schrifttum soll der Versicherungsfall-Begriff des Modells auch maßgeblich für den Geltungsbereich der gesetzlichen Rettungskostenregelung nach den §§ 62, 63 VVG sein, da diese Vorschriften ihrem Wortlaut nach erst »beim Eintritt des Versicherungsfalls« anwendbar sind. Hauptanliegen der vorliegenden Arbeit ist es, diese Auffassung, die den Anwendungsbereich der §§ 62, 63 VVG auf den Ersatz von Aufwendungen zur Minderung bereits eingetretener und festgestellter Schäden beschränkt, kritisch zu überprüfen.

Nachdem der Autor im ersten Teil der Arbeit einen Überblick über das Umwelthaftpflicht-Modell und seine für den Untersuchungsgegenstand bedeutsamen Kernpunkte gibt, widmet er sich im Hauptteil der Arbeit dem gesetzlichen Rettungskostenersatz. Dabei ergibt die Untersuchung, daß die oben erwähnte herrschende Auffassung zur Auslegung von § 62 VVG mit dem Gesetz nicht vereinbar ist. Vielmehr bedarf es in der Umwelthaftpflichtversicherung der Entwicklung eines eigenständigen Versicherungsfall-Begriffs für § 62 VVG aus der Ratio des Gesetzes. Auf der Grundlage eines so entwickelten Versicherungsfall-Begriffes werden sodann Voraussetzungen und der Umfang des gesetzlichen Anspruchs auf Rettungskostenersatz erörtert. Schwerpunkte bilden dabei die Verteilung des Prognoserisikos bei der Vornahme von Rettungsmaßnahmen sowie die Anrechnung von Vorteilen für nicht versicherte Interessen. Im dritten Teil wird die in Ziff. 5 des Umwelthaftpflicht-Modells aufgenommene Klausel über den Ersatz von Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles dargestellt und untersucht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 16
Einführung 17
Erster Teil: Grundlagen 19
A. Entwicklung und Konzeption der Umwelthaftpflichtversicherung 19
I. Entwicklung der Versicherung betrieblicher Umwelthaftpflichtrisiken in der Bundesrepublik Deutschland 19
II. Überblick über das neue Konzept für die Umwelthaftpflichtversicherung 26
1. Das Umwelthaftpflicht-Modell 26
a) Gegenstand der Versicherung (Ziff. 1) 26
b) Umfang der Versicherung 27
c) Vorsorgeversicherung/Erhöhungen und Erweiterungen 28
d) Versicherungsfall 29
e) Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles 30
f) Nicht versicherte Tatbestände 31
g) Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel/Selbstbehalt 33
h) Nachhaftung 34
i) Versicherungsfälle im Ausland 34
2. Die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung 35
3. Die Ausschlußklausel in § 4 Ziff. I 8 AHB 35
B. Kernpunkte des Umwelthaftpflicht-Modells für die Versicherung von Rettungskosten 37
I. Der Begriff des Schadens durch Umwelteinwirkung i.S.d. Ziff. 1 UmweltHB und § 4 Ziff. I 8 AHB 37
1. Anwendbarkeit der Legaldefinition in § 3 Abs. 1 UmweltHG für das Versicherungsrecht 37
2. Die inhaltlichen Anforderungen an den Begriff der Umwelteinwirkung 39
a) Stoffe und Erscheinungen 41
b) Ausbreitung in einem Umweltmedium 43
aa) Allgemeines 43
bb) Notwendigkeit einer Wechselwirkung zwischen Erscheinungen und Umweltmedium 43
cc) Insbesondere: Brand- und Explosionsschäden 47
dd) Bedeutung der Begriffe Boden, Luft und Wasser 48
c) Weitere ungeschriebene Tatbestandsmerkmale 49
aa) Physische Einwirkung 49
bb) Tätigkeit oder Anlage des Versicherungsnehmers als Ausgangspunkt der Umwelteinwirkung 55
d) Resümee 56
II. Der Versicherungsfall-Begriff in der Umwelthaftpflichtversicherung nach Ziff. 4 UmweltHB 58
1. Die Erforderlichkeit der genauen zeitlichen Bestimmung des Versicherungsfalles und die Aufgabe des Versicherungsfall-Begriffes 58
2. Bedeutung der neuen Versicherungsfall-Definition für das Umwelthaftpflicht-Modell und die Gründe für die Wahl des Feststellungsprinzips 59
3. Einzelheiten des neuen Versicherungsfall-Begriffes 61
a) Das Merkmal der Schadensfeststellung 61
b) Das Merkmal der Nachprüfbarkeit 64
c) Das Merkmal der Erstmaligkeit 68
d) Objektive Möglichkeit der Erhebung von Schadensersatzansprüchen 70
4. Versicherungsfalleintritt bei unberechtigter Anspruchserhebung 71
5. Der Versicherungsfall in der Nachhaftungsversicherung nach Ziff. 8 UmweltHB 74
6. Bewertung des neuen Versicherungsfall-Begriffs in Hinblick auf seine Auswirkungen auf den Deckungsschutz 74
a) Offene Sofortschäden 75
b) (Verdeckte) Spätschäden 76
c) Offene zeitlich gestreckte Schäden 78
Zweiter Teil: Der gesetzliche Rettungskostenersatz in der Umwelthaftpflichtversicherung nach den §§ 62, 63 VVG 82
A. Grundlegendes 82
I. Bedeutung des Rettungskostenersatzes in der Umwelthaftpflichtversicherung 82
II. Zusammenhang zwischen Rettungspflicht, Rettungskostenersatz und Versicherungsfall-Begriff 83
B. Der zeitliche Anwendungsbereich der §§ 62, 63 VVG in der Umwelthaftpflichtversicherung 85
I. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen der Rettungspflicht in der Umwelthaftpflichtversicherung 86
II. Rechtspolitische Bedeutung des § 62 VVG 86
III. Beginn der Rettungspflicht nach § 62 Abs. 1 VVG in der Umwelthaftpflichtversicherung 88
1. Die Auffassung der herrschenden Meinung 88
2. Konsequenzen der herrschenden Meinung für den Umfang der Rettungspflicht 89
3. Kritik der herrschenden Auffassung 91
a) Die Einheitlichkeit des Versicherungsfall-Begriffs 91
b) Vereinbarkeit des Versicherungsfall-Begriffs der Ziff. 4 UmweltHB mit § 62 Abs. 1 VVG 97
aa) Wortlaut 97
bb) Regelungszweck 98
cc) Sonstige rechtspolitische Bedenken 102
4. Lösungskonzepte für die durch die Umstellung auf das Feststellungsprinzip entstandenen Probleme bei der Anwendung von § 62 Abs. 1 VVG im Bereich der Umwelthaftpflichtversicherung 104
a) Ausgleich der durch das Feststellungsprinzip bei den §§ 62 f. VVG entstehenden Defizite durch die eigenständige Regelung des Aufwendungsersatzes in Ziff. 5 UmweltHB 105
b) Anwendung der Vorerstreckungstheorie in der Umwelthaftpflichtversicherung 110
c) Vorverlagerung des Versicherungsfall-Zeitpunktes durch Entwicklung eines eigenständigen Versicherungsfall-Begriffs für § 62 VVG nach der Ratio des Gesetzes 117
aa) Grundsätzliche Anforderungen an einen für § 62 VVG geeigneten Versicherungsfall-Begriff 117
bb) Geeignetheit der für die Haftpflichtversicherung vertretenen Versicherungsfall-Definitionen 119
cc) Modifikation der Ursachenereignistheorie 123
5. Abbedingung und Abbedingbarkeit von § 62 VVG 132
6. Ergebnis 136
C. Überblick über Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs auf Rettungskostenersatz nach § 63 VVG bei der Umwelthaftpflichtversicherung 136
I. Die tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rettungskostenersatz 137
1. Bestehende Rettungspflicht 137
a) Objektive Voraussetzungen für die Entstehung einer Rettungspflicht nach § 62 VVG 137
b) Das Irrtums- und Prognoserisiko 138
aa) Berücksichtigung von Fehlvorstellungen des Versicherungsnehmers 139
bb) Grenzen der Berücksichtigung von Fehlvorstellungen 143
2. Der Aufwendungsbegriff des § 63 VVG 148
3. Zielrichtung der Aufwendungen 154
4. Die Verhältnismäßigkeit der Aufwendungen 157
a) Allgemeines 157
b) Verhältnismäßigkeit und versichertes Interesse 160
c) Verhältnismäßigkeit bei Entscheidungen mit Unsicherheiten 161
d) Unverhältnismäßige Rettungsaufwendungen 163
e) Bedeutung von Weisungen des Versicherers für die Verhältnismäßigkeit von Aufwendungen 165
II. Umfang des Anspruchs auf Rettungskostenersatz 168
1. Grundsätze 168
a) Nicht weisungsgebundene Rettungshandlungen 168
b) Weisungsgebundene Rettungshandlungen 170
c) Partiell weisungsgebundenes Verhalten 172
2. Eingeschränkter Rettungskostenersatz in speziellen Fällen 173
a) Rettung versicherter und unversicherter Interessen 173
aa) Ausscheidbare Kosten zur Rettung nichtversicherter Interessen 174
bb) Aufwendungen zur einheitlichen Rettung versicherter und unversicherter Interessen 175
b) Wertverbesserungen an eigenen Sachen durch die Vornahme von Rettungsmaßnahmen 182
D. Resümee 188
Dritter Teil: Aufwendungsersatz nach Ziff. 5 UmweltHB 190
A. Grundlegendes 190
I. Bedeutung von Ziff. 5 UmweltHB 190
II. Verhältnis zwischen Ziff. 5 UmweltHB und § 63 VVG 191
B. Grundlegende Voraussetzungen für den Aufwendungsersatz gemäß Ziff. 5.1 UmweltHB 193
I. Störung des Betriebes oder behördliche Anordnung 193
1. Betriebsstörung 194
2. Behördliche Anordnung 195
3. Feststellung während der Wirksamkeit der Versicherung 195
II. Aufwendungsbegriff der Ziff. 5 UmweltHB 197
III. Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung eines sonst unvermeidbar eintretenden Schadens 197
1. Das Merkmal der Unvermeidbarkeit des Schadens und die Verteilung des Irrtums- und Prognoserisikos 197
2. Schadensbegriff der Ziff. 5.1 UmweltHB 198
C. Regelungen über den Umfang des Aufwendungsersatzes in den Ziffern 5.3 und 5.4 UmweltHB 203
I. Systematischer Zusammenhang zwischen den Ziff. 5.1, 5.3 und 5.4 UmweltHB 203
II. Aufwendungsersatz gemäß Ziff. 5.3 UmweltHB 205
1. Anforderungen an das Verhalten des Versicherungsnehmers nach Ziff. 5.3.1 UmweltHB 206
a) Beweis-, Verschuldens- und Kausalitätsfragen bei Verletzung der Verhaltensanforderungen 206
b) Die einzelnen Obliegenheiten der Ziff. 5.3.1 209
aa) Anzeigepflicht für festgestellte Betriebsstörungen und behördliche Anordnungen 209
bb) Pflicht zur Begrenzung der Aufwendungen auf notwendige und geeignete Maßnahmen 209
cc) Einlegung eines fristgemäßen Widerspruchs auf Verlangen des Versicherers 211
2. Ersatz bei Abstimmung mit dem Versicherer nach Ziff. 5.3.2 UmweltHB 211
III. Eingeschränkter Aufwendungsersatz nach Ziff. 5.4 UmweltHB 212
D. Begrenzung der Ersatzleistung nach Ziff. 5.5 UmweltHB 213
I. Sublimit und Jahresmaximierung (Ziff. 5.5 Abs. 1 UmweltHB) 214
II. Selbstbehalt (Ziff. 5.5 Abs. 2 UmweltHB) 215
III. Anrechnung des Aufwendungsersatzes auf die Versicherungssumme (Ziff. 5.5 Abs. 3 UmweltHB) 216
E. Ausschluß von Eigenschäden 216
I. Grundlagen 216
II. Voraussetzungen für den grundsätzlichen Ausschluß von Eigenschäden nach Ziff. 5.6. Abs. 1 UmweltHB 218
1. Sachen des Versicherungsnehmers und gleichgestellte Vermögensobjekte 218
2. Zielrichtung der Aufwendungen 219
III. Ausnahme: Beeinträchtigung nicht von einer Umwelteinwirkung betroffener Sachen des Versicherungsnehmers (Ziff. 5.6 Abs. 2 UmweltHB) 220
1. Grundgedanke der Ausnahmeregelung 220
2. Tatbestand 221
3. Abzug eintretender Wertverbesserungen 224
4. Verteilung von Darlegungs- und Beweislast 224
F. Resümee 225
Schlußbetrachtung 226
Anhang 228
Literaturverzeichnis 245