Menu Expand

Der Begriff der »Sphäre« in der Rechtswissenschaft insbesondere als Grundlage der Schadenzurechnung

Cite BOOK

Style

Schenck, D. (1977). Der Begriff der »Sphäre« in der Rechtswissenschaft insbesondere als Grundlage der Schadenzurechnung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43924-9
Schenck, Dedo von. Der Begriff der »Sphäre« in der Rechtswissenschaft insbesondere als Grundlage der Schadenzurechnung. Duncker & Humblot, 1977. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43924-9
Schenck, D (1977): Der Begriff der »Sphäre« in der Rechtswissenschaft insbesondere als Grundlage der Schadenzurechnung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-43924-9

Format

Der Begriff der »Sphäre« in der Rechtswissenschaft insbesondere als Grundlage der Schadenzurechnung

Schenck, Dedo von

Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 69

(1977)

Additional Information

Book Details

Pricing

Table of Contents

Section Title Page Action Price
In memoriam 5
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Abkürzungsverzeichnis 17
Einleitung: Die etymologische Herkunft des Wortes „Sphäre" und seine Bedeutung im heutigen Sprachgebrauch 19
I. Die bisherige Verwendung des Wortes „Sphäre" in der Rechtswissenschaft 25
1. Der allgemeine Begriff der „persönlichen Rechtssphäre" 25
a) Die persönliche Rechtssphäre als solche und ihre Substrate 26
b) Die Elemente der persönlichen Rechtssphäre 27
aa) Das Element des rechtlichen Interesses 28
α) Der Begriff des „Interesses" 28
β) „Interesse" als Element der persönlichen Rechtssphäre 28
bb) Das Element der rechtlichen Macht 30
α) Die Möglichkeiten rechtlicher Machtausübung des Rechtssubjekts über die Substrate seiner Rechtssphäre 30
β) Der besondere Begriff der rechtsgeschäftlichen Verfügungsbefugnis 31
cc) Das Verhältnis von Interesse und Macht innerhalb der persönlichen Rechtssphäre 33
c) Die Struktur der persönlichen Rechtssphäre 35
aa) Die drei Bezirke 35
α) der höchstpersönlichen Rechte 35
β) der gewöhnlichen Vermögensrechte 35
γ) der persönlichkeitsgebundenen öffentlich-rechtlichen Privilegien 36
bb) Unterschiede im Charakter der drei Bezirke 39
2. Das Wort „Sphäre" als dogmatischer Hilfsbegriff bei der Verteilung der Vergütungsgefahr 40
a) Das Wort „Sphäre" im Hecht des Werkvertrages 40
aa) Die Regelung des Problems durch die Verfasser des BGB 41
bb) Die Sphärentheorien 43
α) Strohais 43
β) Oertmanns 44
γ) Gustav Rümelins 45
cc) Stellungnahme der herrschenden Lehre zu diesen Theorien 46
dd) Eigene Kritik 48
α) der Sphärentheorien 48
β) der herrschenden Lehre 49
b) Das Wort „Sphäre" im Recht des Dienst Vertrages 53
aa) Das Problem des sog. Betriebsrisikos 53
bb) Die Sphärentheorie des Reichsarbeitsgerichts 54
α) Entstehung und Inhalt 54
αα) Das Scheitern einer Lösung des Problems mit den überkommenen begrifflichen Kategorien der bürgerlichrechtlichen Dogmatik 56
ββ) Das Aufkommen neuartiger Gedankengänge in Schriftt um und Rechtsprechung 59
γγ ) Die Vollendung dieser Entwicklung in den Leitsätzen des RAG v. 20. 6.1928 62
δδ) Die Bezeichnung der Leitsätze des RAG als „Sphärentheorie" 63
β) Zustimmung und Kritik der Wissenschaft 65
γ) Die Stellungnahme speziell der nationalsozialistischen Rechtslehre 66
cc) Der heutige Stand des Problems 67
α) Die Entwicklung in Rechtsprechung und Schrifttum seit 1945 67
β) Offenbleibende Fragen 69
3. Die Notwendigkeit 70
a) Die Notwendigkeit einer Revision der bisherigen Sphärentheorien (Z. 2) auf der Grundlage des Begriffs der persönlichen Rechtssphäre (Ζ. 1) 71
b) Die Notwendigkeit einer vorherigen allgemeinen Untersuchung der das geltende Recht beherrschenden Grundsätze der Gefahrtragung 72
II. Die personliche Rechtssphäre als Grundlage der Gefahrtragung im geltenden Redit 73
Α. Die Gefahrtragung im allgemeinen 80
1. Die persönliche Rechtssphäre als geborenes Zurechnungsfeld für alle Schäden nach dem Satz „casum sentit dominus" und damit als Grundlage der natürlichen Gefahrtragung 80
2. Die persönliche Rechtssphäre als gekorener Zurechnungsgrund für bestimmte Schäden und damit als Grundlage der Korrektur oder Konkretisierung des Satzes „casum sentit dominus" 82
a) durch die gesetzliche Verschuldenshaftung 82
aa) Der Verschuldensgrundsatz des BGB und die i hm zugedachte Rolle eines ethischen Haftungsmaßstabes 83
bb) Die Unbestimmtheit des juristischen Verschuldensbegriffes und die Notwendigkeit einer Analyse seiner Bestandteile an Hand der einzelnen Haftungstatbestände des Gesetzes 84
cc) Das Moment der Zurechnungsfähigkeit als Voraussetzung eines Verschuldens und seine Zusammenhänge mit der (potentiellen) persönlichen Rechtssphäre 87
α) in relativer Hinsicht 89
β) in absoluter Hinsicht 90
γ) Zusammenfassung 91
dd) Der Tatbestand des § 823 I BGB als Prototyp der unerlaubten Handlung 91
α) Die Haftung für seine vorsätzliche oder bewußt fahrlässige Erfüllung als echte Konsequenz des Verschuldensgrundsatzes 93
β) Der eigentümliche Haftungsgrund für seine unbewußt fahrlässige Erfüllung in Form einer Verletzung sog. allgemeiner Verkehrspflichten 94
αα) Die (aktuelle) persönliche Rechtssphäre als Grundlage der von der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Verkehrspflichten 95
aaa) in quantitativer Hinsicht: Die Verantwortlichkeit für den eigenen rechtlichen Herrschaftsbereich 95
bbb) in qualitativer Hinsicht: 97
ααα) Die objektive Fahrlässigkeitstheorie und die sich aus ihr ergebende Einstandspflicht für die der eigenen Rechtsstellung entsprechenden Fähigkeiten 97
βββ) Folgerungen hieraus für die Beurteilung der gegen die objektive Fahrlässigkeitstheorie im einzelnen erhobenen kritischen Einwände 99
γγγ) Der Mangel eines eigentlichen Verschuldensmomentes im objektiven Fahrlässigkeitsbegriff 101
ββ) Die sich hieraus ergebende Struktur der Haftung für unbewußt fahrlässige Erfüllung des §823 I BGB und das Wesen dieser Haftung 102
aaa) Der Auseinanderfall von objektivem Unrecht und objektiver Hechts Widrigkeit 102
bbb) Der Zusammenfall von objektiver Rechtswidrigkeit und unbewußter Fahrlässigkeit 106
ccc) Die Tragung der Gefahr der persönlichen Rechtssphäre als eigentlicher Haftungsgrund 107
b) durch die gesetzliche Gefahrtragung 109
aa) Die Tatbestände einer bedingten Gefahrtragung 109
α) in Form einer Exkulpationshaftung 109
αα) Die Haftung aus § 828 II 1 BGB 110
ββ) Die Haftung aus § 832 BGB 111
γγ) Die Haftung aus § 831 BGB 112
δδ) Die Haftung aus § 836 BGB 116
εε) Hinweis auf die später zu behandelnde Haftung aus § 833 S. 2 BGB 119
ζ ζ) Die Haftung aus § 827 S. 2 BGB 119
ηη) Zusammenfassende Würdigung der Exkulpationshaftung 122
β) in Form einer Billigkeitshaftung: Die Haftung aus §829 BGB 123
bb) Die Tatbestände einer unbedingten Gefahrtragung 126
α) Die Haftung für im Notstand angerichtete Schäden 127
αα) Die Haftung aus § 228 BGB 128
ββ) Die Haftung aus § 904 BGB 129
γγ) Die Haftung aus § 700 HGB 133
β) Die Haftung für durch Ausübung prozessualer Sonderrechte entstandene Schäden 134
αα) Die Haftung aus § 717 II ZPO 134
ββ) Die Haftung § 945 ZPO 137
γ) Die Verteilung der mit der Abgabe und dem Empfang von Willenserklärungen verbundenen Gefahr 138
αα) im Falle der Anfechtung der Erklärung (§ 122 BGB) 138
ββ) im Falle nicht rechtzeitiger Kenntnisnahme der Erklärung durch den Empfänger (§ 130 BGB) 143
δ) Die Haftung für Tierschäden 146
αα) Die Haftung aus § 833 BGB 147
ββ) Die Haftung aus §§ 44, 45 RJG 151
ε) Die Haftung des Eisenbahnunternehmers nach § 1 RHpflG 153
αα) Ihre positive Grundlage in dem Eisenbahnbetrieb als Substrat der Rechtssphäre des Unternehmers 153
ββ) Ihre negative Begrenzung durch den Begriff der „höheren Gewalt" als der Zusammenfassung aller nicht der Rechtssphäre des Unternehmers unterliegenden Gefahren 158
ζ) Die Haftung des Kraftfahrzeughalters nach § 7 KfzG 165
3. Zusammenfassung und Würdigung der Ergebnisse 166
a) Die beiden Grundformen der Verpflichtung zum Schadensersatz im geltenden Recht und ihre Beziehungen zu der persönlichen Rechtssphäre des Haftenden 166
aa) Die Haftung wegen Verschuldens 166
bb) Die Haftung aus gesetzlicher Gefahrtragung 167
b) Die verschiedenen Funktionen 169
aa) der Verschuldenshaftung als des von der iustitia commutativa geforderten Ausgleichs des subjektiven Unrechts 170
bb) der gesetzlichen Gefahrtragung als des von der iustitia distributiva geforderten Ausgleichs des objektiven Unrechts 170
c) Die mangelnde Klarheit der Verfasser des BGB und des bisherigen Schrifttums 172
aa) über die persönliche Rechtssphäre als Grundlage der Schadenshaftung 172
bb) über die „höhere Gewalt" als Sammelbegriff für alle nicht mehr der persönlichen Rechtssphäre des Haftenden unterliegenden Gefahrenquellen 177
B. Die Gefahrtragung innerhalb bestehender Schuldverhältnisse 183
1. Die natürliche Gefahrtragung nach dem Satz casum sentit dominus 185
a) im allgemeinen 185
b) in ihrer Konkretisierung hinsichtlich 185
aa) des Anspruchs auf die Leistung 185
α) durch § 275 I BGB 186
β) durch §275 II BGB 187
γ) durch § 306 BGB 187
δ) durch §243 II BGB 188
ε) durch § 270 I BGB 189
bb) des etwaigen Anspruchs auf die Gegenleistung durch die §§ 320, 321, 322, 323; 459 ff., 537, 633 f. BGB 191
2. Die Korrektur und weitere Konkretisierung der natürlichen Gefahrtragung 196
a) durch den Verschuldensgrundsatz 196
aa) in seiner Anwendung auf den Schuldner (§§ 276, 280, 286; 325, 326 BGB) 196
bb) in seiner Anwendung auf den Gläubiger (§§ 324; 254 BGB) 197
cc) in seiner Beziehung zur persönlichen Rechtssphäre von Schuldner und Gläubiger 198
α) Die Verschärfung der Verschuldenshaftung aufgrund besonderer Beteiligung der persönlichen Rechtssphäre des Haftenden an dem Schuldverhältnis (§§ 347, 429, 606 HGB u. a.) 198
β) Die Milderung der Verschuldenshaftung aufgrund mangelnder Beteiligung der persönlichen Rechtssphäre des Haftenden an dem Schuldverhältnis (§§ 521, 599, 690 BGB) 198
γ) Zusammenfassung 202
b) durch eine besondere gesetzliche Gefahrtragung 202
aa) des Schuldners 202
α) Die bedingte Gefahrtragung des Schuldners 203
αα) aufgrund der allgemeinen Regeln über die Beweislast für die Ursachen 203
aaa) der etwaigen Unmöglichkeit der Leistung (§ 282 BGB) 203
bbb) einer etwaigen Verspätung der Leistung (§ 285 BGB) 205
ccc) anderer Schäden, die dem Gläubiger durch die Abwicklung des Schuldverhältnisses erwachsen (sog. positive Vertragsverletzungen) 205
ββ) aufgrund der besonderen Regeln über die Haftung des Frachtführers (§ 429 HGB) und des Verfrachters (§606 HGB, 58 BiSchG) 208
β) Die unbedingte Gefahrtragung des Schuldners 209
αα) aufgrund der allgemeinen Regeln 209
aaa) des § 278 BGB über die Haftung für ein Verschulden 209
ααα) seines gesetzlichen Vertret 209
βββ) seiner Erfüllungsgehilfen 212
bbb) des § 279 BGB über die Verantwortlichkeit für ein etwaiges Unvermögen zur Leistung eines nur der Gattung nach bestimmten Gegenstandes 214
ββ) aufgrund der besonderen Regeln 216
aaa) des § 82 EVO (§ 454 HGB) über die Haftung des Eisenbahnunternehmers 216
bbb) des § 588 I 1 BGB über die Gefahrtragung des Pächters 217
ccc) des § 701 BGB über die Haftung des Gastwirts 220
bb) des Gläubigers 225
α) aufgrund der allgemeinen Regeln über die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges (§§ 300 I, 324 II BGB) 225
β) aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften und darüber hinaus von Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelter Grundsätze 235
αα) über die Schadenersatzpflicht 236
aaa) des Geschäftsherrn gegenüber dem unentgeltlich tätigen Geschäftsführer (§§ 670, 683 BGB) 236
bbb) des Entleihers gegenüber dem Verleiher 241
ccc) des Hinterlegers gegenüber dem Verwahrer (§ 694 BGB) 243
ββ) über die Gefahrtragung des Käufers einer Sache 244
aaa) von der Übergabe der Sache an (§ 446 I 1 BGB) 245
bbb) von der Eintragung als Eigentümer des gekauften Grundstücks an (§ 446 II BGB) 249
ccc) während der Versendung der Sache (§ 447 BGB) 250
γγ) über die Gefahrtragung des Vorlegungsberechtigten (§ 811 II 1 BGB) 257
3. Zusammenfassung der Ergebnisse 260
a) Die natürliche Gefahrtragung innerhalb von Schuldverhältnissen 260
b) Die besondere Gefahrtragung innerhalb von Schuldverhältnissen und ihre innere Grundlage 261
c) Die wesensbedingten Grenzen der besonderen Gefahrtragung 262
d) Die wesensmäßige Übereinstimmung der Gefahrtragung innerhalb von Schuldverhältnissen mit der allgemeinen Gefahrtragung 263
III. Die Revision der bisherigen Sphärentheorien 265
1. Im Werkvertragsrecht 265
2. Im Arbeitsrecht 268
Schlußbemerkung 275
Schrifttumsverzeichnis 277