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Schenck, D. (1977). Der Begriff der »Sphäre« in der Rechtswissenschaft insbesondere als Grundlage der Schadenzurechnung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43924-9
Schenck, Dedo von. Der Begriff der »Sphäre« in der Rechtswissenschaft insbesondere als Grundlage der Schadenzurechnung. Duncker & Humblot, 1977. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43924-9
Schenck, D (1977): Der Begriff der »Sphäre« in der Rechtswissenschaft insbesondere als Grundlage der Schadenzurechnung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-43924-9
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Der Begriff der »Sphäre« in der Rechtswissenschaft insbesondere als Grundlage der Schadenzurechnung
Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 69
(1977)
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Book Details
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
In memoriam | 5 | ||
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 17 | ||
Einleitung: Die etymologische Herkunft des Wortes „Sphäre\" und seine Bedeutung im heutigen Sprachgebrauch | 19 | ||
I. Die bisherige Verwendung des Wortes „Sphäre\" in der Rechtswissenschaft | 25 | ||
1. Der allgemeine Begriff der „persönlichen Rechtssphäre | 25 | ||
a) Die persönliche Rechtssphäre als solche und ihre Substrate | 26 | ||
b) Die Elemente der persönlichen Rechtssphäre | 27 | ||
aa) Das Element des rechtlichen Interesses | 28 | ||
α) Der Begriff des „Interesses | 28 | ||
β) „Interesse\" als Element der persönlichen Rechtssphäre | 28 | ||
bb) Das Element der rechtlichen Macht | 30 | ||
α) Die Möglichkeiten rechtlicher Machtausübung des Rechtssubjekts über die Substrate seiner Rechtssphäre | 30 | ||
β) Der besondere Begriff der rechtsgeschäftlichen Verfügungsbefugnis | 31 | ||
cc) Das Verhältnis von Interesse und Macht innerhalb der persönlichen Rechtssphäre | 33 | ||
c) Die Struktur der persönlichen Rechtssphäre | 35 | ||
aa) Die drei Bezirke | 35 | ||
α) der höchstpersönlichen Rechte | 35 | ||
β) der gewöhnlichen Vermögensrechte | 35 | ||
γ) der persönlichkeitsgebundenen öffentlich-rechtlichen Privilegien | 36 | ||
bb) Unterschiede im Charakter der drei Bezirke | 39 | ||
2. Das Wort „Sphäre\" als dogmatischer Hilfsbegriff bei der Verteilung der Vergütungsgefahr | 40 | ||
a) Das Wort „Sphäre\" im Hecht des Werkvertrages | 40 | ||
aa) Die Regelung des Problems durch die Verfasser des BGB | 41 | ||
bb) Die Sphärentheorien | 43 | ||
α) Strohais | 43 | ||
β) Oertmanns | 44 | ||
γ) Gustav Rümelins | 45 | ||
cc) Stellungnahme der herrschenden Lehre zu diesen Theorien | 46 | ||
dd) Eigene Kritik | 48 | ||
α) der Sphärentheorien | 48 | ||
β) der herrschenden Lehre | 49 | ||
b) Das Wort „Sphäre\" im Recht des Dienst Vertrages | 53 | ||
aa) Das Problem des sog. Betriebsrisikos | 53 | ||
bb) Die Sphärentheorie des Reichsarbeitsgerichts | 54 | ||
α) Entstehung und Inhalt | 54 | ||
αα) Das Scheitern einer Lösung des Problems mit den überkommenen begrifflichen Kategorien der bürgerlichrechtlichen Dogmatik | 56 | ||
ββ) Das Aufkommen neuartiger Gedankengänge in Schriftt um und Rechtsprechung | 59 | ||
γγ ) Die Vollendung dieser Entwicklung in den Leitsätzen des RAG v. 20. 6.1928 | 62 | ||
δδ) Die Bezeichnung der Leitsätze des RAG als „Sphärentheorie | 63 | ||
β) Zustimmung und Kritik der Wissenschaft | 65 | ||
γ) Die Stellungnahme speziell der nationalsozialistischen Rechtslehre | 66 | ||
cc) Der heutige Stand des Problems | 67 | ||
α) Die Entwicklung in Rechtsprechung und Schrifttum seit 1945 | 67 | ||
β) Offenbleibende Fragen | 69 | ||
3. Die Notwendigkeit | 70 | ||
a) Die Notwendigkeit einer Revision der bisherigen Sphärentheorien (Z. 2) auf der Grundlage des Begriffs der persönlichen Rechtssphäre (Ζ. 1) | 71 | ||
b) Die Notwendigkeit einer vorherigen allgemeinen Untersuchung der das geltende Recht beherrschenden Grundsätze der Gefahrtragung | 72 | ||
II. Die personliche Rechtssphäre als Grundlage der Gefahrtragung im geltenden Redit | 73 | ||
Α. Die Gefahrtragung im allgemeinen | 80 | ||
1. Die persönliche Rechtssphäre als geborenes Zurechnungsfeld für alle Schäden nach dem Satz „casum sentit dominus\" und damit als Grundlage der natürlichen Gefahrtragung | 80 | ||
2. Die persönliche Rechtssphäre als gekorener Zurechnungsgrund für bestimmte Schäden und damit als Grundlage der Korrektur oder Konkretisierung des Satzes „casum sentit dominus | 82 | ||
a) durch die gesetzliche Verschuldenshaftung | 82 | ||
aa) Der Verschuldensgrundsatz des BGB und die i hm zugedachte Rolle eines ethischen Haftungsmaßstabes | 83 | ||
bb) Die Unbestimmtheit des juristischen Verschuldensbegriffes und die Notwendigkeit einer Analyse seiner Bestandteile an Hand der einzelnen Haftungstatbestände des Gesetzes | 84 | ||
cc) Das Moment der Zurechnungsfähigkeit als Voraussetzung eines Verschuldens und seine Zusammenhänge mit der (potentiellen) persönlichen Rechtssphäre | 87 | ||
α) in relativer Hinsicht | 89 | ||
β) in absoluter Hinsicht | 90 | ||
γ) Zusammenfassung | 91 | ||
dd) Der Tatbestand des § 823 I BGB als Prototyp der unerlaubten Handlung | 91 | ||
α) Die Haftung für seine vorsätzliche oder bewußt fahrlässige Erfüllung als echte Konsequenz des Verschuldensgrundsatzes | 93 | ||
β) Der eigentümliche Haftungsgrund für seine unbewußt fahrlässige Erfüllung in Form einer Verletzung sog. allgemeiner Verkehrspflichten | 94 | ||
αα) Die (aktuelle) persönliche Rechtssphäre als Grundlage der von der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Verkehrspflichten | 95 | ||
aaa) in quantitativer Hinsicht: Die Verantwortlichkeit für den eigenen rechtlichen Herrschaftsbereich | 95 | ||
bbb) in qualitativer Hinsicht: | 97 | ||
ααα) Die objektive Fahrlässigkeitstheorie und die sich aus ihr ergebende Einstandspflicht für die der eigenen Rechtsstellung entsprechenden Fähigkeiten | 97 | ||
βββ) Folgerungen hieraus für die Beurteilung der gegen die objektive Fahrlässigkeitstheorie im einzelnen erhobenen kritischen Einwände | 99 | ||
γγγ) Der Mangel eines eigentlichen Verschuldensmomentes im objektiven Fahrlässigkeitsbegriff | 101 | ||
ββ) Die sich hieraus ergebende Struktur der Haftung für unbewußt fahrlässige Erfüllung des §823 I BGB und das Wesen dieser Haftung | 102 | ||
aaa) Der Auseinanderfall von objektivem Unrecht und objektiver Hechts Widrigkeit | 102 | ||
bbb) Der Zusammenfall von objektiver Rechtswidrigkeit und unbewußter Fahrlässigkeit | 106 | ||
ccc) Die Tragung der Gefahr der persönlichen Rechtssphäre als eigentlicher Haftungsgrund | 107 | ||
b) durch die gesetzliche Gefahrtragung | 109 | ||
aa) Die Tatbestände einer bedingten Gefahrtragung | 109 | ||
α) in Form einer Exkulpationshaftung | 109 | ||
αα) Die Haftung aus § 828 II 1 BGB | 110 | ||
ββ) Die Haftung aus § 832 BGB | 111 | ||
γγ) Die Haftung aus § 831 BGB | 112 | ||
δδ) Die Haftung aus § 836 BGB | 116 | ||
εε) Hinweis auf die später zu behandelnde Haftung aus § 833 S. 2 BGB | 119 | ||
ζ ζ) Die Haftung aus § 827 S. 2 BGB | 119 | ||
ηη) Zusammenfassende Würdigung der Exkulpationshaftung | 122 | ||
β) in Form einer Billigkeitshaftung: Die Haftung aus §829 BGB | 123 | ||
bb) Die Tatbestände einer unbedingten Gefahrtragung | 126 | ||
α) Die Haftung für im Notstand angerichtete Schäden | 127 | ||
αα) Die Haftung aus § 228 BGB | 128 | ||
ββ) Die Haftung aus § 904 BGB | 129 | ||
γγ) Die Haftung aus § 700 HGB | 133 | ||
β) Die Haftung für durch Ausübung prozessualer Sonderrechte entstandene Schäden | 134 | ||
αα) Die Haftung aus § 717 II ZPO | 134 | ||
ββ) Die Haftung § 945 ZPO | 137 | ||
γ) Die Verteilung der mit der Abgabe und dem Empfang von Willenserklärungen verbundenen Gefahr | 138 | ||
αα) im Falle der Anfechtung der Erklärung (§ 122 BGB) | 138 | ||
ββ) im Falle nicht rechtzeitiger Kenntnisnahme der Erklärung durch den Empfänger (§ 130 BGB) | 143 | ||
δ) Die Haftung für Tierschäden | 146 | ||
αα) Die Haftung aus § 833 BGB | 147 | ||
ββ) Die Haftung aus §§ 44, 45 RJG | 151 | ||
ε) Die Haftung des Eisenbahnunternehmers nach § 1 RHpflG | 153 | ||
αα) Ihre positive Grundlage in dem Eisenbahnbetrieb als Substrat der Rechtssphäre des Unternehmers | 153 | ||
ββ) Ihre negative Begrenzung durch den Begriff der „höheren Gewalt\" als der Zusammenfassung aller nicht der Rechtssphäre des Unternehmers unterliegenden Gefahren | 158 | ||
ζ) Die Haftung des Kraftfahrzeughalters nach § 7 KfzG | 165 | ||
3. Zusammenfassung und Würdigung der Ergebnisse | 166 | ||
a) Die beiden Grundformen der Verpflichtung zum Schadensersatz im geltenden Recht und ihre Beziehungen zu der persönlichen Rechtssphäre des Haftenden | 166 | ||
aa) Die Haftung wegen Verschuldens | 166 | ||
bb) Die Haftung aus gesetzlicher Gefahrtragung | 167 | ||
b) Die verschiedenen Funktionen | 169 | ||
aa) der Verschuldenshaftung als des von der iustitia commutativa geforderten Ausgleichs des subjektiven Unrechts | 170 | ||
bb) der gesetzlichen Gefahrtragung als des von der iustitia distributiva geforderten Ausgleichs des objektiven Unrechts | 170 | ||
c) Die mangelnde Klarheit der Verfasser des BGB und des bisherigen Schrifttums | 172 | ||
aa) über die persönliche Rechtssphäre als Grundlage der Schadenshaftung | 172 | ||
bb) über die „höhere Gewalt\" als Sammelbegriff für alle nicht mehr der persönlichen Rechtssphäre des Haftenden unterliegenden Gefahrenquellen | 177 | ||
B. Die Gefahrtragung innerhalb bestehender Schuldverhältnisse | 183 | ||
1. Die natürliche Gefahrtragung nach dem Satz casum sentit dominus | 185 | ||
a) im allgemeinen | 185 | ||
b) in ihrer Konkretisierung hinsichtlich | 185 | ||
aa) des Anspruchs auf die Leistung | 185 | ||
α) durch § 275 I BGB | 186 | ||
β) durch §275 II BGB | 187 | ||
γ) durch § 306 BGB | 187 | ||
δ) durch §243 II BGB | 188 | ||
ε) durch § 270 I BGB | 189 | ||
bb) des etwaigen Anspruchs auf die Gegenleistung durch die §§ 320, 321, 322, 323; 459 ff., 537, 633 f. BGB | 191 | ||
2. Die Korrektur und weitere Konkretisierung der natürlichen Gefahrtragung | 196 | ||
a) durch den Verschuldensgrundsatz | 196 | ||
aa) in seiner Anwendung auf den Schuldner (§§ 276, 280, 286; 325, 326 BGB) | 196 | ||
bb) in seiner Anwendung auf den Gläubiger (§§ 324; 254 BGB) | 197 | ||
cc) in seiner Beziehung zur persönlichen Rechtssphäre von Schuldner und Gläubiger | 198 | ||
α) Die Verschärfung der Verschuldenshaftung aufgrund besonderer Beteiligung der persönlichen Rechtssphäre des Haftenden an dem Schuldverhältnis (§§ 347, 429, 606 HGB u. a.) | 198 | ||
β) Die Milderung der Verschuldenshaftung aufgrund mangelnder Beteiligung der persönlichen Rechtssphäre des Haftenden an dem Schuldverhältnis (§§ 521, 599, 690 BGB) | 198 | ||
γ) Zusammenfassung | 202 | ||
b) durch eine besondere gesetzliche Gefahrtragung | 202 | ||
aa) des Schuldners | 202 | ||
α) Die bedingte Gefahrtragung des Schuldners | 203 | ||
αα) aufgrund der allgemeinen Regeln über die Beweislast für die Ursachen | 203 | ||
aaa) der etwaigen Unmöglichkeit der Leistung (§ 282 BGB) | 203 | ||
bbb) einer etwaigen Verspätung der Leistung (§ 285 BGB) | 205 | ||
ccc) anderer Schäden, die dem Gläubiger durch die Abwicklung des Schuldverhältnisses erwachsen (sog. positive Vertragsverletzungen) | 205 | ||
ββ) aufgrund der besonderen Regeln über die Haftung des Frachtführers (§ 429 HGB) und des Verfrachters (§606 HGB, 58 BiSchG) | 208 | ||
β) Die unbedingte Gefahrtragung des Schuldners | 209 | ||
αα) aufgrund der allgemeinen Regeln | 209 | ||
aaa) des § 278 BGB über die Haftung für ein Verschulden | 209 | ||
ααα) seines gesetzlichen Vertret | 209 | ||
βββ) seiner Erfüllungsgehilfen | 212 | ||
bbb) des § 279 BGB über die Verantwortlichkeit für ein etwaiges Unvermögen zur Leistung eines nur der Gattung nach bestimmten Gegenstandes | 214 | ||
ββ) aufgrund der besonderen Regeln | 216 | ||
aaa) des § 82 EVO (§ 454 HGB) über die Haftung des Eisenbahnunternehmers | 216 | ||
bbb) des § 588 I 1 BGB über die Gefahrtragung des Pächters | 217 | ||
ccc) des § 701 BGB über die Haftung des Gastwirts | 220 | ||
bb) des Gläubigers | 225 | ||
α) aufgrund der allgemeinen Regeln über die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges (§§ 300 I, 324 II BGB) | 225 | ||
β) aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften und darüber hinaus von Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelter Grundsätze | 235 | ||
αα) über die Schadenersatzpflicht | 236 | ||
aaa) des Geschäftsherrn gegenüber dem unentgeltlich tätigen Geschäftsführer (§§ 670, 683 BGB) | 236 | ||
bbb) des Entleihers gegenüber dem Verleiher | 241 | ||
ccc) des Hinterlegers gegenüber dem Verwahrer (§ 694 BGB) | 243 | ||
ββ) über die Gefahrtragung des Käufers einer Sache | 244 | ||
aaa) von der Übergabe der Sache an (§ 446 I 1 BGB) | 245 | ||
bbb) von der Eintragung als Eigentümer des gekauften Grundstücks an (§ 446 II BGB) | 249 | ||
ccc) während der Versendung der Sache (§ 447 BGB) | 250 | ||
γγ) über die Gefahrtragung des Vorlegungsberechtigten (§ 811 II 1 BGB) | 257 | ||
3. Zusammenfassung der Ergebnisse | 260 | ||
a) Die natürliche Gefahrtragung innerhalb von Schuldverhältnissen | 260 | ||
b) Die besondere Gefahrtragung innerhalb von Schuldverhältnissen und ihre innere Grundlage | 261 | ||
c) Die wesensbedingten Grenzen der besonderen Gefahrtragung | 262 | ||
d) Die wesensmäßige Übereinstimmung der Gefahrtragung innerhalb von Schuldverhältnissen mit der allgemeinen Gefahrtragung | 263 | ||
III. Die Revision der bisherigen Sphärentheorien | 265 | ||
1. Im Werkvertragsrecht | 265 | ||
2. Im Arbeitsrecht | 268 | ||
Schlußbemerkung | 275 | ||
Schrifttumsverzeichnis | 277 |