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Wirtz, W. (2003). Die erbrechtliche Position des Ehegatten im Scheidungsverfahren. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51038-2
Wirtz, Wilm Bodo. Die erbrechtliche Position des Ehegatten im Scheidungsverfahren. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51038-2
Wirtz, W (2003): Die erbrechtliche Position des Ehegatten im Scheidungsverfahren, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51038-2

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Die erbrechtliche Position des Ehegatten im Scheidungsverfahren

Wirtz, Wilm Bodo

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 280

(2003)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Α. Einleitung 21
I. Der Gegenstand der Betrachtung 21
II. Der Verlauf der Darstellung 22
B. Die erbrechtliche Position des Ehegatten 23
I. Das gesetzliche Ehegattenerbrecht 23
1. Die gesetzliche Erbfolge 23
2. Der Inhalt des gesetzlichen Ehegattenerbrechtes 24
a) Der Anteil am Nachlass 24
b) Der Einfluß des Güterstandes 26
aa) Die Zugewinngemeinschaft 26
(1) Das Entfallen des Zugewinnausgleiches 27
(2) Die entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Zugewinnausgleich 28
(3) Stellungnahme 28
bb) Der Sondererbteil bei Gütertrennung 29
cc) Die Gütergemeinschaft 30
c) Der Pflichtteilsanspruch des Ehegatten nach § 2303 BGB 31
aa) Die Grundlagen 31
bb) Die Besonderheiten der Zugewinngemeinschaft 31
(1) Der Zugewinnausgleich 31
(2) Pflichtteil, Enterbung und Vermächtnis 32
cc) Gütertrennung und Gütergemeinschaft 33
d) Der Voraus und der Dreißigste 34
aa) Der Voraus 34
bb) Der Dreißigste 35
e) Der Ehegatte als gesetzlicher Hoferbe 36
aa) Der Grundsatz 36
(1) Der Ehegatte als gesetzlicher Hoferbe 37
(2) Der Ehegatte als gesetzlicher Miterbe 37
(a) Das Verwaltungs- und Nutznießungsrecht 37
(b) Das Altenteil 38
(c) Das Hoferbenbestimmungsrecht 38
bb) Die Ausnahme: Der Ehegattenhof 40
(1) Der Vorrang der Testierfreiheit 40
(2) Ein Zwangsanerbenrecht 40
(3) Stellungnahme 41
II. Die Vermögensnachfolge unter Ehegatten durch Verfügung von Todes wegen 41
1. Die Vermögensnachfolge durch einseitige letztwillige Verfügung 41
2. Das Ehegattenprivileg: das gemeinschaftliche Testament 42
a) Der Kreis der Berechtigten 42
b) Das Handeln mehrerer 43
aa) Das Reichsgericht 43
bb) Die Gegenauffassungen 44
cc) Stellungnahme 44
3. Die vertragliche Erbfolge unter Ehegatten 45
a) Der Wille des Verfügenden 46
b) Die Differenzierung in entgeltliche und unentgeltliche Verträge 46
c) Die Vermutung für die Vertragsmäßigkeit aus der Eigenschaft als Teil des Erbvertrages 46
d) Die Grundsätze über die Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testamentes 47
e) Das Interesse des Bedachten am Erwerb der Stellung eines Begünstigten 47
f) Stellungnahme 48
III. Der sonstige Erwerb von Todes wegen unter Eheleuten 50
1. Das Schenkungsversprechen von Todes wegen 50
a) Schenkungsversprechen oder Schenkungsvertrag 50
aa) Der Schenkungsvertrag als Schenkungsversprechen im Sinne des §2301 BGB 50
bb) Das Schenkungsversprechen als einseitige, auf Annahme gerichtete und empfangsbedürftige Willenserklärung 51
cc) Stellungnahme 51
b) Die Überlebensbedingung 52
aa) Der Tatbestand der Überlebensbedingung 52
(1) Aufschiebende oder auflösende Überlebensbedingung 52
(2) Negative Fassung der Überlebensbedingung 53
(3) Die Kombination der Überlebensbedingung mit weiteren Bedingungen 54
(4) Die konkludente Überlebensbedingung 55
bb) Auf den Todesfall betagte und befristete Schenkungsversprechen 56
(1) Betagte Schenkungsversprechen 56
(2) Befristete Schenkungsversprechen 57
(3) Die erweiterte Auslegung des § 2301 BGB, Analogie 58
c) Die Abgrenzung zur vollzogenen Schenkung unter Lebenden (§ 2301 Abs. 2 BGB) 60
aa) Die vor dem Erbfall vollzogene Schenkung (§ 2301 Abs. 2 BGB).. 60
(1) Die Voraussetzungen des Vollzuges 60
(a) Das sofortige Vermögensopfer 60
(b) Das Veranlassen des Rechtsüberganges 60
(c) Der Erwerb eines Anwartschaftrechtes 61
(d) Stellungnahme 61
(2) Der Sonderfall: Das Versterben des Schenkers vor Zugehen der vollziehenden Willenserklärung 62
bb) Die nach dem Erbfall vollzogene formnichtige Schenkung 62
(1) Das Eingreifen von § 2301 Abs. 1 BGB 63
(2) Der Vollzug durch unwiderrufliche Vollmacht bei unwiderruflichem Auftrag 63
(3) Stellungnahme 64
d) Die Rechtsfolge des § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB 65
aa) Erbvertragsrecht 65
bb) Erbvertrags- oder Testamentsrecht 66
2. Der Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall 66
a) Der Grundsatz 67
aa) Der Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall als formlos gültige letztwillige Verfügung 67
bb) Der Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall als vermächtnisweise Zuwendung von Todes wegen sui generis 68
cc) Der Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall als Schenkungsvertrag zugunsten Dritter 68
dd) Das Valutaverhältnis als Schenkungsvertrag zwischen Schenker und Begünstigtem 68
ee) Der Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall als Schenkung von Todes wegen 69
ff) Die Konstruktion der Rechtsprechung 69
gg) Stellungnahme 70
b) Der Sonderfall: Postmortale Übermittlung und Annahme 72
aa) Die Überlebensbedingung im Sinne des § 2301 Abs. 1 BGB 73
bb) Der Vollzug im Sinne des § 2301 Abs. 2 BGB 74
c) Insbesondere: Die Lebensversicherung 74
3. Die Hofübergabe 75
a) Die Hofübergabe durch Hofübergabevertrag 76
aa) Die Doppelnatur des Hofübergabevertrages 76
bb) Der Hofübergabevertrag als einer Verfügung von Todes wegen angenähertes Rechtsgeschäft unter Lebenden 76
cc) Stellungnahme 77
b) Die formlose Hoferbenbestimmung 78
4. Zwischenergebnis 78
C. Der Verlust der erbrechtlichen Position des Ehegatten durch Scheidung 80
I. Der Verlust durch rechtskräftiges Scheidungsurteil 80
1. Das gesetzliche Ehegattenerbrecht 80
a) Der Grundsatz 80
b) Die Ausnahme: Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten 80
aa) Die Bestimmung des Unterhaltsanspruches nach § 1586b BGB 81
bb) Die Begrenzung des Unterhaltsanspruchs 81
cc) Der Ausschluss des Unterhaltsanspruches nach § 1586b BGB 82
(1) Kein Einfluss des Pflichtteilsverzichts auf § 1586b BGB 82
(2) Der Ausschluss des § 1586b BGB durch Pflichtteilsverzicht 82
(3) Stellungnahme 83
2. Die Vermögensnachfolge durch Verfügungen von Todes wegen 83
a) Die Ehegatteneigenschaft 84
aa) Funktionaler oder personaler Ehegattenbegriff 84
(1) Die Idee eines funktionalen Ehegattenbegriffes in § 2077 BGB 84
(2) Die Kritik an einem funktionalen Ehegattenbegriff 84
(3) Stellungnahme 85
bb) Der Zeitpunkt der Ehegatteneigenschaft 86
(1) Der Grundsatz 86
(a) Das Erfordernis lediglich einer nachfolgenden Eheschließung 86
(b) Das Erfordernis des Verheiratet- oder Verlobt-Seins im Moment der letztwilligen Verfügung 87
(c) Stellungnahme 87
(2) Der Sonderfall: „Alt"-Verfügung nach Wiederheirat 88
(a) Die spätere Heirat eines Dritten 88
(b) Die spätere Heirat des geschiedenen Ehegatten 89
(aa) Das Fortbestehen der in erster Ehe errichteten letztwilligen Verfügung 89
(bb) Kritik 90
(cc) Stellungnahme 90
cc) Der „jeweilige Ehegatte" als Bedachter 91
(1) Der Fall der Einehe 91
(2) Der Fall der Mehrehe 91
b) Der grundsätzliche Ausschluss der Vermögensnachfolge nach § 2077 Abs. 1 Satz 1 BGB 92
aa) Die Reichweite der Unwirksamkeitsanordnung 93
(1) Im Falle der Anwendbarkeit des § 139 BGB 93
(2) Im Falle der Anwendbarkeit des § 2085 BGB 93
(3) Stellungnahme 93
bb) Der Unterhaltsanspruch gegen den Nachlass 94
c) Besonderheiten im Falle des gemeinschaftlichen Testamentes (§§ 2077, 2268 Abs. 1 Satz 1 BGB 95
aa) Die Unwirksamkeit nur solcher gemeinschaftlicher Testamente, die (auch) den überlebenden Ehegatten bedenken 95
bb) Die Reichweite der Unwirksamkeitsanordnung 96
d) Besonderheiten im Falle des Erbvertrages (§§ 2077, 2279 Abs. 1, 2 BGB) 97
aa) Die einseitigen Verfügungen: § 2077 Abs. 1 BGB unmittelbar 97
bb) Die Verweisung auf die Vorschriften über letztwillige Zuwendungen: § 2077 BGB 99
cc) Die Auswirkung der Verweisung auf den Inhalt des Tatbestandes des § 2077 Abs. 1 BGB 100
dd) Verfügungen zugunsten Dritter 101
ee) Die Auswirkungen der Unwirksamkeitsanordnung der §§ 2279, 2077 Abs. 1 BGB gemäß §§ 2298, 2085 BGB 101
(1) Im Falle eines einseitigen Erb Vertrages 101
(2) Im Falle eines zweiseitigen Erbvertrages 101
(a) Die Nachträglichkeit der Unwirksamkeit gemäß §§ 2279, 2077 Abs. 1 BGB 102
(b) Unwirksamkeit nach § 2077 Abs. 1 BGB als Nichtigkeit im Sinne des § 2298 Abs. 1 BGB 102
(c) Stellungnahme 102
3. Der sonstige Erwerb von Todes wegen 103
a) Die Schenkung von Todes wegen 103
aa) Das Recht des Erbvertrages oder der einseitigen Verfügung von Todes wegen 103
bb) Das Recht des gemeinschaftlichen Testamentes oder der einseitigen letztwilligen Verfügung 104
cc) Ergebnis 105
b) Der Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall 105
c) Die Lebensversicherung 106
d) Die Hoferbenbestimmung 106
II. Der Verlust vor Rechtskraft der Scheidung 106
1. „Gleichlauf ' der Ausschlusstatbestände 107
a) Der erste Entwurf zum BGB 107
b) Der zweite Entwurf zum BGB 108
c) Die Fassung des BGB unter der Geltung des eherechtlichen Verschuldensprinzips 108
d) Die Anpassung an das Zerrüttungsprinzip 109
2. Die Tatbestandsvoraussetzungen 111
a) Der Scheidungsantrag im Sinne der §§ 1933 Satz 1, 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB 111
aa) Anhängigkeit oder Rechtshängigkeit 111
bb) Die Anwendbarkeit des § 270 Abs. 3 ZPO 112
b) Die Zustimmung zum Scheidungsantrag im Sinne der §§ 1933 Satz 1, 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB 113
aa) Die Zustimmung im Rahmen der offenen Konventionalscheidung nach § 630 Abs. 1 Nr. 1 ZPO 113
(1) Der Zeitpunkt der Erklärungsabgabe 113
(a) Vor oder nach der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages 113
(aa) Ausschluss einer Erklärung vor Rechtshängigkeit 113
(bb) Möglichkeit einer Erklärung vor Rechtshängigkeit 114
(cc) Stellungnahme 114
(b) Das Erfordernis der Zustellung vor dem Tode des Erblassers 115
(2) Die Erklärung durch schlüssiges Verhalten 116
(a) Das Erfordernis ausdrücklicher Erklärung 116
(b) Das Ausreichen schlüssigen Verhaltens 116
(c) Stellungnahme 117
bb) Besonderheiten im Kontext der §§ 1933 Satz 1, 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB 118
(1) Die Zustimmungserklärung außerhalb eines „Verfahrens auf Scheidung nach § 1565 in Verbindung mit § 1566 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches" 118
(a) Die Zustimmung im Sinne der §§ 1933 Satz 1, 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB nur in Bezug auf eine Scheidung nach § 1566 Abs. 1 BGB 118
(b) Die Zustimmung im Sinne des § 1933 BGB auch außerhalb der Scheidung nach § 1566 Abs. 1 BGB 118
(c) Stellungnahme 119
(2) Die Erfordernisse des § 630 Abs. 2 BGB außerhalb des § 1566 Abs. 1 BGB 120
(a) Unbeachtlichkeit der Formerfordernisse des § 630 Abs. 2 ZPO 120
(b) Erfordernis der Erklärung gegenüber dem Gericht gemäß §630 Abs. 2 BGB 120
(c) Stellungnahme 121
(3) Der Widerruf der Zustimmung außerhalb der offenen Konventionalscheidung nach § 1566 Abs. 1 BGB 121
c) Die materiellen Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe 122
aa) Das Scheitern der Ehe (§ 1565 Abs. 1 Satz 1 BGB) 122
bb) Die „offene Konventionalscheidung" (§ 1566 Abs. 1 BGB) 123
(1) Allgemeines 123
(2) Das Erfordernis der Einigung nach § 630 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ZPO im Rahmen der §§ 1933 Satz 1, 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB 124
(a) Die Einigung nach § 630 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ZPO als materielle ScheidungsVoraussetzung 124
(b) Die Unbeachtlichkeit des Fehlens einer Einigung nach § 630 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ZPO im Rahmen der §§ 1933 Satz 1, 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB 125
(c) Stellungnahme 125
cc) Die unwiderlegliche Vermutung des Scheiterns nach drei Trennungsjahren (§ 1566 Abs. 2 BGB) 126
3. Die Rechtsfolge der Ausschlusstatbestände 126
a) Die Rechtsfolge dem Wortlaut nach 126
aa) Im Falle des gesetzlichen Ehegattenerbrechtes (§ 1933 Satz 1 BGB) 127
(1) Der Verlust der Erbenstellung 127
(2) Der Zugewinnausgleich 127
(3) Der Unterhaltsanspruch 128
(4) Der Versorgungsausgleich 129
(5) Die Rechte am Hausrat 129
bb) Im Falle der einseitigen letztwilligen Verfügung (§ 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB) 130
(1) Die Reichweite der Unwirksamkeitsanordnung 130
(2) Der Unterhaltsanspruch nach § 1933 S. 3 BGB 131
cc) Im Falle der gemeinschaftlichen letztwilligen Verfügung (§ 2268 Abs. 1 Satz 2 BGB) 131
(1) Die Reichweite des Tatbestandes des § 2268 Abs. 1 BGB 131
(a) Das Wirksambleiben des gemeinschaftlichen Testamentes im Falle des einseitigen nicht-konsentierten Scheidungsantrages 131
(b) Die erweiternde Auslegung der §§ 2268 Abs. 1, 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB 132
(c) Stellungnahme 133
(2) Der Unterhaltsanspruch nach § 1933 Satz 3 BGB 134
dd) Im Falle des Erbvertrages (§ 2279 BGB) 135
(1) Der Erblasser einer vertragsmäßigen Verfügung im Sinne der §§ 2077 Abs. 1 Satz 2, 2279 BGB 135
(2) Die Wirksamkeit der vertraglichen Verfügungen im Falle des einseitigen Erb Vertrages 137
(a) Die Anwendung des Rechtsgedankens des § 2077 Abs. 1 Satz 1 BGB 137
(b) Das Erfordernis der Initiative des Erblassers in § 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB 138
(c) Stellungnahme 138
(3) Die Wirksamkeit der vertraglichen Verfügungen im Falle des zweiseitigen Erbvertrages 139
(a) Erfordernis der Initiative des Erblassers 139
(b) Anwendung des § 2298 Abs. 1 BGB 139
(c) Stellungnahme 140
(aa) Der Ehegatte als Vertragspartner 140
(bb) Ein Dritter als Vertragspartner 140
(4) Zwischenergebnis 141
(5) Exkurs: Das Schicksal einseitiger Verfügungen in Erbverträgen, deren vertragliche Verfügungen nach §§ 2077 Abs. 1 Satz 2, 2279 und ggf. 2298 Abs. 1 BGB unwirksam werden 141
ee) Im Falle der Schenkung von Todes wegen (§ 2301, 2077 Abs. 2 Satz 1 BGB) 142
b) Die Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Erbberechtigung in §§ 1933 Satz 1 BGB und 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 2279 BGB 143
aa) Die Verletzung der Eigentums- und Erbrechtsgarantie (Art. 14 GG) 144
(1) Der Schutzbereich 144
(a) Individualschutzgut Testierfreiheit 144
(b) Die Institutsgarantie 145
(2) Die Schranken 145
(a) § 1933 Satz 1 BGB als Inhaltsbestimmung des Ehegattenerbrechtes 146
(b) § 1933 Satz 1 BGB als Abwägung zugunsten des Verwandtenerbrechtes 146
(3) Ergebnis 147
bb) Die Verletzung des besonderen Schutzes der Ehe (Art. 6 GG) 147
(1) Der Schutzbereich 147
(2) Der Eingriff 148
(3) Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung 149
(4) Ergebnis 151
cc) Die Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1GG) 151
(1) Der Schutzbereich 151
(2) Die Verletzung 152
(a) Die Ungleichbehandlung innerhalb der §§ 1933 Satz 1, 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB 152
(b) Frage nach einer Ungleichbehandlung im Rahmen des § 2268 BGB 153
(c) Frage nach einer Ungleichbehandlung im Rahmen der §§ 2279, 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB 153
(3) Willkür 153
(a) Kein Ehegattenerbrecht bei Zerrüttung der Ehe 155
(b) Der mutmaßliche Wille des Erblassers 157
(4) Ergebnis 158
dd) Die Konsequenz 158
(1) De lege lata: Das Gebot der verfassungskonformen Auslegung 159
(a) Die verfassungskonforme Auslegung des § 1933 Satz 1 BGB 159
(b) Die verfassungskonforme Auslegung des § 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB 160
(c) Die verfassungskonforme Auslegung des § 2268 BGB 160
(d) Die verfassungskonforme Auslegung der §§ 2077 Abs. 1 Satz 2, 2279 BGB 161
(e) Die verfassungskonforme Auslegung der §§ 2077, (2279), 2301 BGB 162
(2) De lege ferenda 162
III. Die Aufrechterhaltung grundsätzlich unwirksamer Verfügungen von Todes wegen 163
1. Die Aufrechterhaltung von Verfügungen von Todes wegen nach §§ 2077 Abs. 3, 2268 Abs. 2 BGB 163
a) Die allgemeinen Voraussetzungen der Aufrechterhaltung 164
aa) Der kritische Zeitpunkt 164
bb) Der wirkliche Wille 164
(1) Umstände außerhalb der Urkunde als Anhaltspunkte 165
(2) Spätere Umstände als Anhaltspunkte 166
cc) Der mutmaßliche Wille 166
(1) Das Kriterium 166
(2) Die Ermittlung des mutmaßlichen Willens 167
(a) Spätere Umstände als Anhaltspunkte 167
(b) Die Eigenart möglicher Anhaltspunkte 168
(3) Mutmaßlicher versus wirklicher Wille 169
b) Besonderheiten im Rahmen der Aufrechterhaltung 170
aa) Besonderheiten im Falle gemeinschaftlicher letztwilliger Verfügungen 170
(1) Die Reichweite der Aufrechterhaltung 171
(a) Der Gegenstand der Aufrechterhaltung 171
(b) Die Aufrechterhaltung wechselbezüglicher und nichtwechselbezüglicher Verfügungen 172
(c) Die Verfügungen des Antragsgegners 173
(2) Der Träger des Aufrechterhaltungswillens 174
(a) Das Erfordernis eines Aufrechterhaltungswillens beider Eheleute 174
(b) Das Ausreichen des Aufrechterhaltungswillens nur des Verfügenden 174
(c) Stellungnahme 175
(3) Die Wechselbezüglichkeit aufrechterhaltener wechselbezüglicher Verfügungen 175
(a) Die Möglichkeit der Aufrechterhaltung auch der Wechselbezüglichkeit 176
(b) Stellungnahme 176
bb) Besonderheiten im Falle vertraglicher Verfügungen von Todes wegen 177
(1) Der Träger des Aufrechterhaltungswillens 177
(a) Die Aufrechterhaltung nach § 2298 Abs. 1 BGB grundsätzlich unwirksamer Verfügungen 177
(b) Die Aufrechterhaltung der im Sinne des § 2298 Abs. 1 BGB nach § 2077 Abs. 1 BGB grundsätzlich nichtigen Verfügung 177
(aa) Das Erfordernis des Willens beider Vertragspartner 178
(bb) Stellungnahme 178
(2) Die Aufrechterhaltung auch der Bindungswirkung 179
c) Die Auswirkung der Aufrechterhaltung auf den Unterhaltsanspruch (§ 1586b BGB) 180
aa) Nach dem Wortlaut 180
bb) Nach dem Regelungsziel 180
cc) Stellungnahme 181
2. Exkurs: Die Aufrechterhaltung durch Umdeutung nach § 140 BGB 182
a) Das grundsätzliche Umdeutungsverbot im Falle der §§ 2268, 2279 BGB 182
b) Anwendungsfälle 183
aa) Im Falle des gemeinschaftlichen Testamentes (§ 2268 Abs. 2) 183
bb) Im Falle des zweiseitigen Erbvertrages unter Ehegatten 184
D. Der Fortbestand der Ehegattenerbberechtigung 185
I. Nach Rechtskraft der Scheidung: Die Wiederheirat 185
II. Vor Rechtskraft der Scheidung 186
1. Das abweisende Urteil 186
2. Die Antragsrücknahme 187
a) Durch den Erblasser 187
b) Durch den Überlebenden 187
c) Durch Nichtbetreiben des Verfahrens 188
3. Die Rücknahme der Zustimmung zum ursprünglichen Scheidungsantrag 189
E. Mögliche Analogien zu den Vorschriften über die erbrechtliche Position des Ehegatten 190
I. Exkurs: Die nichteheliche Lebensgemeinschaft 190
1. Die analoge Anwendung des gesetzlichen Ehegattenerbrechtes 190
a) Die mögliche Grundlage einer entsprechenden Anwendung der §§ 1931, 1933 BGB 190
b) Zweifel an den Voraussetzungen einer Analogie zu §§ 1931,1933 BGB 191
c) Stellungnahme 191
2. Die analoge Anwendung der Vorschriften über das gemeinschaftliche Testament 192
3. Die analoge Anwendung des § 2077 BGB auf Testamente und Erbverträge zwischen Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften 193
a) Argumente für eine analoge Anwendung des § 2077 BGB 193
b) Kritik an einer analogen Anwendung des § 2077 BGB 193
c) Stellungnahme 194
II. Entsprechende Anwendung der Ausschlussnormen §§ 1933, 2077 BGB auf andere Lebenssachverhalte 195
1. Entsprechende Anwendung auf die zivil- und öffentlich-rechtliche Sonderrechtsnachfolge: § 1933 BGB analog 195
a) Die Sonderrechtsnachfolge in das Mietverhältnis (§§ 563 ff. BGB) 195
b) Der Ersatzanspruch bei Tötung (§ 844 Abs. 2 BGB) 196
c) Der Übergang von Sozialhilfe (§§ 56 ff. SGB I) 197
d) Exkurs: Die Hoferbfolge in den Ehegattenhof (§§ 6, 8 HöfeO) 198
2. Erweiterungen des Anwendungsbereiches des § 2077 Abs. 1 BGB 199
a) Die Verfügung eines Dritten zugunsten eines Ehegatten 199
aa) Vergleichbarkeit der Motivationslage des Dritten 200
bb) Stellungnahme 200
b) Fälle, in denen der Erblasser als Antragsgegner weder dem gegnerischen Antrag zugestimmt noch selbst einen Antrag gestellt hatte 201
c) Die Treuwidrige Zugangsvereitelung 203
aa) Die Zustimmung zur Scheidung nach § 630 ZPO 203
bb) Der eigene Antrag 203
d) Die Zerrüttung ohne Scheidungsantrag 204
3. Die analoge Anwendung des § 2279, 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB auf die Bindung des Überlebenden im Falle des einseitigen Erbvertrages 204
4. Die Lebensversicherung: § 2077 BGB analog 205
a) Der Bedarf einer analogen Anwendung des § 2077 BGB auf die Lebensversicherung 206
b) Stellungnahme 206
F. Zusammenfassung 208
I. Der Ausgangspunkt: Die erbrechtliche Position eines Ehegatten bei intakter Ehe 208
1. Das gesetzliche Ehegattenerbrecht 208
2. Die Vermögensnachfolge unter Ehegatten durch Verfügung von Todes wegen 208
3. Sonstiger Erwerb von Todes wegen unter Ehegatten 209
II. Der Verlust der erbrechtlichen Position des Ehegatten im Scheidungsverfahren 209
1. Der Verlust durch rechtskräftiges Scheidungsurteil 209
2. Der Verlust vor Rechtskraft der Scheidung 210
3. Die Aufrechterhaltung 213
III. Der Fortbestand der Ehegattenerbberechtigung 214
IV. Mögliche Analogien zu den Vorschriften über die erbrechtliche Position des Ehegatten 214
Literaturverzeichnis 216
Stichwortverzeichnis 224