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Friedrich, M. (1997). Geschichte der deutschen Staatsrechtswissenschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49114-8
Friedrich, Manfred. Geschichte der deutschen Staatsrechtswissenschaft. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49114-8
Friedrich, M (1997): Geschichte der deutschen Staatsrechtswissenschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49114-8

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Geschichte der deutschen Staatsrechtswissenschaft

Friedrich, Manfred

Schriften zur Verfassungsgeschichte, Vol. 50

(1997)

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Abstract

Manfred Friedrich behandelt die Geschichte der Staatsrechtswissenschaft in Deutschland von ihren Anfängen im Konfessionellen Zeitalter bis zur NS-Periode. Das primäre Interesse gilt den allgemeinen Entwicklungsfragen und -linien der Disziplin, nicht der näheren dogmenhistorischen Untersuchung einzelner staatsrechtlicher Begriffe und Doktrinen. Die Fachdisziplingeschichte des Staatsrechts in Deutschland ist jedoch kein autonomer Wissenschaftsprozeß. Sondern sie ist wie mit der allgemeinen geistigen noch mehr mit der politischen und vorab mit der Verfassungsgeschichte verflochten. Der Autor versteht sie erklärtermaßen auch als einen Teil der neueren deutschen Verfassungsgeschichte, seine Arbeit wünscht die Reflexion auf die verfassungsgeschichtlichen Lagen und Probleme zu bereichern und zu vertiefen. Die umfassende Darstellung schließt beim Mangel an Gesamtdarstellungen des Gegenstandes eine Lücke in der rechtshistorischen und rechtswissenschaftlichen Forschung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort VII
Inhalt IX
Ausführliche Inhaltsübersicht XI
Verzeichnis der in den Anmerkungen abgekürzt zitierten Literatur XV
§ 1. Einleitung 1
I. Aufgabe und Darstellungsfragen 1
II. Die bisherige Behandlung des Gegenstandes 4
III. Die Epochen der Geschichte der deutschen Staatsrechtswissenschaft 6
Erster Teil: Entstehung und frühe Entwicklung des Ius Publicum Imperii Romano-Germanici 11
§ 2. Gemeinwesen und öffentliche Herrschaft im europäischen Rechtsdenken bis zum Reformationszeitalter 11
I. Ansätze staatsrechtlichen Denkens in der mittelalterlichen Rechtswissenschaft 11
II. Spätmittelalterliche politische Traktatliteratur 17
III. Die humanistische Bildungsrevolution und das ius publicum in der Rechtsliteratur des Humanismus 21
§ 3. Entstehungsbedingungen des neuen Faches 24
I. Die Entwicklung der Reichsverfassung bis zum Religionsfrieden 24
II. Die Bedeutung des Reichskammergerichts für die wissenschaftliche Verselbständigung des ius publicum 26
III. Die Verfassungskrise des Reiches 29
IV. Der Beitrag der neuzeitlichen Politikwissenschaft (Bodin, Althusius) 31
§ 4. Das Einsetzen des neuen Faches 36
I. Frühe Traktate 36
II. Quelleneditionen 41
III. Pflanzstätten des ius publicum 43
§ 5. Die Reichsdebatte in der Publizistik des 17. Jahrhunderts 47
I. Vorblick auf ihren Verlauf 47
II. Das Reich als Monarchie: G. Antonius, Reinkingk 49
III. Das Reich als res publica mixta: Arumaeus, Lampadius, Limnaeus 52
IV. Das Reich als Aristokratie: Hippolithus a Lapide 57
V. Das Reich als civitas composita: Besold und Vorgänger, Ludolph Hugo, Leibniz 59
VI. Das Reich als respublica irregularis: Pufendorfs Reichsverfassungsschrift 64
VII. Die Wiederherstellung des Reichsverfassungssystems durch den Westfälischen Frieden 66
§ 6. Zwischen Konfessionellem Zeitalter und Aufklärung 69
I. Hermann Conring 69
II. Seckendorffs Fürstenstaat im Verhältnis zur Reichs-Territorialstaatslehre 72
III. Kompendien, Lehrbücher und Quelleneditionen bis zum frühen 18. Jahrhundert 73
§ 7. Das Ius publicum im gelehrten Unterricht 80
I. Der Verlauf seiner akademischen Einbürgerung 80
II. Berufsrollen der frühen Publizisten 86
Zweiter Teil: Unter dem Einfluß der Aufklärung 88
§ 8. Ius publicum universale und Reichshistorie 88
I. Die Bedeutung des ius publicum universale und der Reichshistorie für die Entwicklung des älteren deutschen Staatsrechts 88
II. Zur Ideengeschichte des aufgeklärten Naturrechts 90
III. Das ius publicum universale bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts 96
IV. Halle und der Aufstieg der Reichshistorie 104
§ 9. Die Hochblüte der Reichspublizistik 113
I. Johann Jakob Moser 113
II. Die Anfänge des ius publicum in Göttingen und sein Siegeszug im katholischen Reich 120
III. Johann Stephan Pütter 125
IV. Der Ausklang der Reichspublizistik 133
§ 10. Der Entwicklungsstand der Staatsrechtswissenschaft um 1800 139
I. Die Wirkung des Aufklärungsstaatsrechts 139
II. Die Untermauerung des Reichsrechtspositivismus durch die Verfassungsgeschichte 141
Dritter Teil: Die ältere konstitutionelle Staatsrechtslehre 143
§ 11. Der deutsche Weg zum Verfassungsstaat 143
I. Vorbemerkung 143
II. Vormärzverfassungen und monarchisches Prinzip 145
III. Die liberale Bewegung des Vormärz, 1848 und die nachachtundvierziger Verfassungslösung 149
§ 12. Von der vernunftrechtlichen zur geschichtlichen und organischen Staatslehre 154
I. Entwicklungslinien des deutschen Staatsdenkens im 19. Jahrhundert 154
II. Hegels Rechtsphilosophie und ihre Wirkung 158
III. Rotteck und die vernunftrechtlich-liberale Richtung des Vormärz 164
IV. Die geschichtliche und organische Staatslehre: K.S. Zachariä, Schmitthenner, Held, Stahl, Bluntschli 170
V. Die konstitutionelle Staatsanschauung zwischen Revolution und Reichsgründung 174
§ 13. Die positive Staatsrechtswissenschaft von der Gründung des Rheinbundes bis zur Spätzeit des Deutschen Bundes 178
I. Die Rheinbundpublizistik 178
II. Klübers Wiederherstellung einer gemeinen deutschen Staatsrechtswissenschaft, seine Nachfolger 184
III. Die gemeindeutsche Staatsrechtslehre nach 1850 193
IV. Die Bearbeitung des Bundesrechts 195
V. Die Bearbeitung der Einzelstaatsrechte, Robert Mohl 198
VI. Monographisches Schrifttum und Zeitschriften 205
§ 14. Die wissenschaftliche und politische Bedeutung des gemeinen deutschen Staatsrechts des 19. Jahrhunderts 210
I. Quellen- und Methodenprobleme des gemeinen deutschen Staatsrechts 210
II. Die Kritik an der gemeindeutschen Publizistenschule, insbesondere Albrechts Methodenkritik 215
III. Das gemeine deutsche Staatsrecht als nationales und konstitutionelles Einheitssymbol 219
§ 15. Der Übergang zur modernen deutschen Staatsrechtswissenschaft: Carl Friedrich von Gerber 222
I. Gerbers Stellung in der Wissenschaftsgeschichte 222
II. Gerbers Theorie des gemeinen deutschen Privatrechts 224
III. Sein Staatsbegriff 228
IV. Seine Umformung des deutschen Staatsrechts zur einheitlichen juristischen Dogmenwissenschaft, die Reaktion der älteren konstitutionellen Staatsrechtslehre auf Gerbers Staatsrechtssystem 231
Vierter Teil: Die Staatsrechtswissenschaft des kaiserlichen Deutschland 235
§ 16. In der Bahn der selbständigen Dogmenwissenschaft 235
I. Labands Reichsstaatsrecht und Methode 235
II. Die Staatsrechtsliteratur der Übergangszeit bis 1876 238
III. Die juristische Staatsrechtswissenschaft des Kaiserreiches im Spiegel ihrer Literaturgattungen 241
IV. Verfassungsgeschichtlicher Hintergrund und politische Funktion 244
V. Außerdeutsche Wirkungen 252
§ 17. Paul Laband und Zeitgenossen 256
I. Laband und seine Stellung im Fach 256
II. Georg Meyer, Seydel, Hänel und andere Autoren 261
III. Otto Gierke und Schüler Gierkes 266
IV. Rudolf Gneist 271
§ 18. Frühe Abwendungen vom staatsrechtlichen Positivismus 275
I. Die Entdeckung der Eigenart des Verfassungsrechts 275
II. Die Erneuerung der Allgemeinen Staatslehre 282
III. Georg Jellinek 285
§ 19. Dogmatische Hauptfragen der spätkonstitutionellen Staatsrechtswissenschaft 290
I. Vorbemerkung 290
II. Die Auseinandersetzung um den Bundesstaatsbegriff 291
III. Das Gesetz im formellen und materiellen Sinne 293
IV. Grundrechte und subjektive öffentliche Rechte 295
§ 20. Der Aufstieg des Verwaltungsrechts zur Rechtsdisziplin 299
I. Entstehungsbedingungen einer Verwaltungsrechtswissenschaft in Deutschland 299
II. Lorenz von Steins Verwaltungslehre 304
III. Die „staatswissenschaftliche“ Richtung im Verwaltungsrecht 307
IV. Otto Mayer und die „juristische Methode“ im Verwaltungsrecht 309
V. Die Einführung des Verwaltungsrechts als Universitäts- und Prüfungsfach 317
Fünfter Teil: Weimar und danach 320
§ 21. Staatsrechtswissenschaft in der Krise 320
I. Weimarer Verfassung und Staatsrechtslehre 320
II. Der Methoden- und Richtungsstreit 322
III. Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 330
IV. Die Staatsrechtslehre im politischen Gesamtbild des Weimarer Deutschland 333
§ 22. Vertreter der Weimarer Staatsrechtslehre 337
I. Gerhard Anschütz und Richard Thoma 337
II. Hans Kelsen 341
III. Heinrich Triepel 345
IV. Erich Kaufmann 348
V. Rudolf Smend 353
VI. Carl Schmitt 359
VII. Hermann Heller 370
VIII. Andere Autoren 373
§ 23. Felder der verfassungsrechtlichen Diskussion der Weimarer Republik 377
I. Grundrechte und richterliches Prüfungsrecht 377
II. Die Diskussion um den „Parteienstaat“ 383
III. Parlamentarisches Regierungssystem und Diktaturgewalt des Reichspräsidenten 386
IV. Grenzen der Verfassungsänderung 395
§ 24. Die Staatsrechtswissenschaft im „Dritten Reich“ 399
I. Ihre Situation nach der Machtergreifung 399
II. Der wissenschaftliche Ertrag unter der Diktatur 401
III. Das Verwaltungsrecht, insbesondere Ernst Forsthoffs These von der Verwaltung als Leistungsträger 405
Personenregister 410
Sachregister 425