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Oermann, C. (1997). Rundfunkfreiheit und Funkanlagenmonopol. Eine Untersuchung der Fernmeldeordnung im Lichte der Rundfunkfreiheit (Art. 5 GG). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48965-7
Oermann, Carsten. Rundfunkfreiheit und Funkanlagenmonopol: Eine Untersuchung der Fernmeldeordnung im Lichte der Rundfunkfreiheit (Art. 5 GG). Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48965-7
Oermann, C (1997): Rundfunkfreiheit und Funkanlagenmonopol: Eine Untersuchung der Fernmeldeordnung im Lichte der Rundfunkfreiheit (Art. 5 GG), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48965-7

Format

Rundfunkfreiheit und Funkanlagenmonopol

Eine Untersuchung der Fernmeldeordnung im Lichte der Rundfunkfreiheit (Art. 5 GG)

Oermann, Carsten

Schriften zu Kommunikationsfragen, Vol. 22

(1997)

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Abstract

Zu den die Rundfunklandschaft in Deutschland charakterisierenden Merkmalen gehört die Tatsache, daß die Rundfunkveranstalter teilweise ihre Sendeanlagen selbst betreiben, teilweise aber durch die Telekom AG (als Nachfolgerin der früheren Deutschen Bundespost bzw. Deutschen Bundespost Telekom) verbreiten, die entsprechende Anlagen errichtet und betreibt. Rundfunkveranstalter, die bisher aufgrund eines Funkanlagenmonopols der Telekom AG, welches auf dem Fernmeldeanlagengesetz aus dem Jahre 1928 beruht, die Funkleistungen der Post in Anspruch nehmen mußten, wollen diese selbst übernehmen. Diese Entwicklung gab Anlaß, das Funkanlagenmonopol auf seine Verfassungsmäßigkeit zu untersuchen. Sowohl aufgrund der normierten Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den jeweiligen Rundfunkgesetzen als auch des Unternehmenszwecks der privaten Rundfunkunternehmen gehört das Verbreiten von Hörfunk- und Fernsehprogrammen zur Programmveranstaltung, welches das Entscheidungsrecht einschließt, für die fernmeldetechnische Verbreitung der Programme eigene Funkanlagen oder Funkanlagen Dritter zu benutzen. Trotz der Liberalisierung durch die Postreform II bleibt die Errichtung und der Betrieb von Funkanlagen auch nach dem heute geltenden Recht Gegenstand eines Monopols des Nachfolgeunternehmens der DBP Telekom. Das Grundgesetz selbst enthält keine spezielle verfassungskräftige Anordnung oder Billigung des Funkanlagenmonopols, sondern das Monopolrecht findet seine Grundlage vielmehr im einfachen deutschen Recht. Es ist deshalb an den Grundrechten zu messen. Prüfungsmaßstab sind die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 5 Abs. 1 GG als Grundrechtspositionen der Rundfunkanstalten und Rundfunkunternehmen. Der durch das Monopol bewirkte Eingriff unterliegt daher dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Wendet man dieses Kriterium an, so ist nach Meinung des Autors das Fernmeldeanlagengesetz insofern verfassungswidrig, als hierin das Errichten und Betreiben von Funkanlagen Gegenstand eines Monopolrechts ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 12
A. Einführung 17
I. Sachverhalt und Fragestellung 17
1. Sachverhalt 17
2. Fragestellung 19
II. Historische Entwicklung der Rundfunkfernmeldetechnik 19
B. Rundfunkordnung 28
I. Überblick über die „duale Rundfunkordnung“ 28
II. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten 28
1. Gründung, Rechtsform, Organisation 28
a) Gründung durch Gesetz 28
b) Organisation: Anstalt des öffentlichen Rechts 29
c) Organe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 29
d) Staatliche Aufsicht über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 30
2. Aufgaben 31
3. Insbesondere fernmeldetechnisches Verbreiten der Programme 33
a) Fernmeldetechnische Verbreitung als Aufgabe der Rundfunkanstalten 33
b) Gesetzliche Pflichtaufgabe 33
c) Das Selbstbestimmungsrecht für einen rundfunkeigenen Betrieb 34
d) Technische Gründe 35
e) ARD-Verbund 36
f) Wirtschaftlichkeit und Planungssicherheit sowie Selbständigkeit 36
g) Kostengefahr und „Randnutzung“ 37
h) Staatsfreiheit 39
i) Zusammenfassung 39
III. Private Rundfunkunternehmen 40
1. Gründung, Rechtsform, Organisation 40
a) Unterschiede zur öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt 40
b) Zulassung 40
c) Innenorganisation 41
2. Aufgaben 41
a) Allgemein 41
b) Insbesondere: Verbreitung der Programme 42
C. Fernmelderecht des Bundes 44
I. Überblick über die Entwicklung 44
1. Entwicklung bis 1989 44
2. Postreform I (1989) 45
a) Ziel und Grundsatz der Reform 45
b) Organisation und Funktionen der DBP 47
c) Funktionen des BMPT 47
3. Postreform II (1994) 48
a) Gründe für eine weitere Reform 48
b) Änderungen des Grundgesetzes 49
aa) Notwendigkeit einer Grundgesetz-Änderung 49
bb) Artikel 73 Nr. 7 GG 49
cc) Artikel 87 Abs. 1 GG und Artikel 87f GG 50
dd) Artikel 143b GG 51
c) Die Privatisierung der DBP-Unternehmen 52
aa) Bundesanstalt Post-Gesetz – BAPostG 52
bb) Postumwandlungsgesetz – PostUmwG 53
d) Die Organisation der Hoheitsaufgabe „Regulierung“ 53
II. Fernmelderechtliche Funktionen des Bundes in bezug auf den Rundfunk 54
1. Hoheitsaufgaben 54
2. Errichtung und Betrieb von Rundfunkfernmeldeanlagen 56
a) Grundsatz § 1 Abs. 1 FAG 56
b) Verleihungsvorbehalt § 1 Abs. 2 FAG für Funkanlagen 56
aa) § 1 Abs. 2 Satz 1 FAG 56
bb) § 1 Abs. 2 Satz 2 FAG als Pauschalverleihung an die Nachfolgeunternehmen der DBP TELEKOM 57
c) Einzelverleihung nach § 2 FAG 59
aa) Grundsatz 59
bb) Ermessen 60
cc) Einzel- und Allgemeingenehmigung 60
d) Frequenznutzung durch den Rundfunk 61
III. Zusammenfassung: Bedeutung des reformierten Fernmelderechts für den Rundfunk 62
D. Verfassungsrechtliche Prüfung 65
I. Kollision zwischen den Freiheiten und Aufgaben der Rundfunkanstalten und -unternehmen einerseits sowie dem Funkanlagenmonopol andererseits 65
1. Fragestellung 65
2. Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts im Ersten Fernsehurteil 66
3. Erster Blick auf Artikel 5 GG 66
II. Grundrechtspositionen der Rundfunkanstalten und -unternehmen 68
1. Freiheitsgewährleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 1, 1. Hs. GG 68
a) Wort, Schrift und Bild 68
b) Meinung 69
c) Äußern und verbreiten 71
2. Freiheitsgewährleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Hs. GG 74
a) Informationsfreiheit und Fernmelderecht 74
b) Allgemein zugängliche Quelle 74
c) „Ungehindert“ 76
3. Freiheitsgewährleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG 78
a) Entwicklung und Verhältnis von Individualrecht und institutioneller Garantie in Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG 78
aa) Objektiv-rechtliche Auslegung 79
bb) Subjektiv-rechtliche Auslegung 83
cc) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 85
b) Gleiche Freiheitsrechte für Presse und Rundfunk? 87
aa) Wesensgleichheit von Presse und Rundfunk? 87
bb) Die „Sondersituation“ im Rundfunk 88
4. Verhältnis zwischen Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG 93
5. Grundrechtsträgerschaften 94
a) Private Rundfunkunternehmen 94
b) Öffentlich-rechtliche Anstalten 95
aa) Wesensmäßige Anwendbarkeit 95
bb) Literatur 97
cc) Rechtsprechung 97
dd) Ergebnis 98
6. Resümee zu Artikel 5 Abs. 1 GG 98
III. Die Schrankenbestimmung Artikel 5 Abs. 2 GG 100
1. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze 100
2. Die „allgemeinen Gesetze“ im Hinblick auf den Personenkreis 101
3. Die „allgemeinen Gesetze“ im Hinblick auf den Schutzbereich 102
4. Die „allgemeinen Gesetze“ im Hinblick auf den verfassungskonformen Zweck der Einschränkung mit Güterabwägung 104
a) Verfassungskonformer Zweck 104
b) Güterabwägung 105
IV. Standort des Fernmeldewesens in der Verfassung 107
1. Ausgangspunkt 107
2. Artikel 73 Nr. 7 GG 108
3. Artikel 87f GG 110
4. Artikel 143b Abs. 2 Satz 1 GG 112
a) Ausgangspunkt 112
b) Wortbedeutung 113
c) Stellung der Vorschrift in der Verfassung 113
d) Verfassungsrechtliche Gewährleistung von Monopolen 115
V. Abwägung zwischen den Verfassungspositionen des Rundfunks und des Fernmeldewesens 118
1. Ausgangspunkt 118
2. Argumente für ein Funkanlagenmonopol 119
a) „Natürliches Monopol“ 119
b) Flächendeckender Funkverkehr 121
c) Störungsfreier Funkverkehr 123
3. Argumente gegen ein Funkanlagenmonopol 125
a) Technische Unabhängigkeit 125
b) Einflußmöglichkeiten auf den Rundfunk 126
c) Verfassungswidrige Zerlegung des Rundfunkwesens 129
d) Länderkompetenz für den Rundfunk 130
e) Auslandsbezüge 131
aa) Internationale Fernmeldeverträge 131
bb) Artikel 10 MRK 132
4. Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinne 133
a) Grundsätze staatlicher Abwägungsprozesse 133
b) Geeignetheit 135
c) Erforderlichkeit 135
aa) Störungsfreier Funk 135
bb) Flächendeckender Funkverkehr 137
d) Verhältnismäßigkeit im eigentlichen Sinne 137
5. Verfassungswidrigkeit der § 1 Abs. 2 Satz 2, § 2 Abs. 1 Satz 1 FAG oder verfassungskonforme Auslegung? 141
a) Die Möglichkeiten und Grenzen der verfassungskonformen Auslegung 142
b) Anwendung auf § 1 Abs. 2 Satz 2, § 2 Abs. 1 Satz 1 FAG 143
aa) Eingeschränkte Interpretation von § 1 Abs. 2 Satz 2 FAG 143
bb) Ermessensausübung im Rahmen des § 2 Abs. 1 Satz 1 FAG 143
6. Ergebnis 145
E. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen 146
Literaturverzeichnis 151