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Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter in ihrer Bedeutung für den Ausgleich von Drittschäden im Zahlungsverkehr

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Hirth, R. (1991). Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter in ihrer Bedeutung für den Ausgleich von Drittschäden im Zahlungsverkehr. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47250-5
Hirth, René-Alexander. Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter in ihrer Bedeutung für den Ausgleich von Drittschäden im Zahlungsverkehr. Duncker & Humblot, 1991. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47250-5
Hirth, R (1991): Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter in ihrer Bedeutung für den Ausgleich von Drittschäden im Zahlungsverkehr, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47250-5

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Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter in ihrer Bedeutung für den Ausgleich von Drittschäden im Zahlungsverkehr

Hirth, René-Alexander

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 146

(1991)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhalt 7
Abkürzungen 12
Α. Einleitung und Überblick 13
B. Die Entwicklung der Rechtsprechung 15
I. Die Entwicklung bis 1959 15
1. Karl Larenz als „Vater" des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 15
2. Unterschiede zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung 15
3. Gerichtliche Praxis bis zum „Capuzolfall" 18
3.1. Entwicklungsbereiche 18
a) Fallgruppe Werkvertrag 18
aa) Beförderungsvertrag 18
bb) Werkvertrag allgemein 21
b) Fallgruppe Dienstvertrag 22
aa) Arztbehandlungsvertrag 22
bb) Krankenhausvertrag 22
aaa) Krankenhausvertrag mit Privatpersonen 22
bbb) Krankenhausvertrag mit Krankenkassen 23
cc) Dienstvertrag allgemein 24
c) Fallgruppe Mietvertrag 25
d) Fallgruppe Kaufvertrag (Produzentenhaftung) 26
3.2. Der „Capuzolfall" 27
4. Ausgangspunkt und rechtliche Begründung des eingeschlagenen Weges 28
4.1. Ausgangslage: das praktische „Bedürfnis" nach der Ausweitung vertraglichen Drittschutzes 28
4.2. Die Absicherung der Ergebnisse anhand des BGB 31
5. Die zu ersetzenden Arten von Drittschäden 33
II. Die Entwicklung von 1959 bis 1977 33
1. Eine erste Abgrenzung des geschützten Personenkreises 33
2. Neue Anwendungsbereiche für den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 36
2.1. Haftungsfreizeichnung und Verjährungseinrede 37
2.2. Dritthaftung nach einer Verletzung vertraglicher Leistungspflichten 40
a) Dritthaftung für Rat, Auskunft und Gutachten 41
b) Haftung des Arztes gegenüber Nichtpatienten wegen mangelhafter Behandlungsleistung 44
3. Der Fortgang im Bereich der Dritthaftung nach einer Verletzung vertraglicher Schutzpflichten 44
3.1. Fallgruppe Werkvertrag 44
3.2. Fallgruppe Dienstvertrag 46
3.3. Fallgruppe Mietvertrag 46
3.4. Fallgruppe Kaufvertrag 49
4. Die Rechtsgrundlage im BGB 51
5. Die zu ersetzenden Drittschäden 53
5.1. Sachschäden 53
5.2. Vermögensschäden 55
III. Die Entwicklung von 1977 bis heute 56
1. Das „Lastschrifturteil" des BGH 56
1.1. Der Sachverhalt 56
1.2. Die Entscheidung 56
1.3. Das Urteil als Aufgabe oder Ergänzung der vorangegangenen Rechtsprechung? 58
a) Leistungsnähe 58
b) Schutz und Fürsorge 58
c) Erkennbarkeit und Schutzinteresse beim Dritten 59
d) Ergebnis 59
2. Die weitere bankspezifische Rechtsprechung zum Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 59
- Die Einordnung der bankspezifischen Fälle in die Hauptbereiche der Drittschutzrechtsprechung 65
3. Die weitere Entwicklung in den bisherigen Fallgruppen 66
3.1. Haftungsfreizeichnung und Verjährungseinrede 66
3.2. Dritthaftung nach einer Verletzung vertraglicher Leistungspflichten 67
a) Dritthaftung für Rat, Auskunft und Gutachten 67
aa) Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und sonstige sachverständige Gutachter 67
bb) Rechtsanwälte 70
b) Haftung des Arztes gegenüber Nichtpatienten 71
c) Dritthaftung des GmbH-Geschäftsführers 72
d) Dritthaftung des Bauunternehmers wegen mangelhafter Bauleistung 73
3.3. Dritthaftung nach einer Verletzung vertraglicher Schutzpflichten 74
a) Fallgruppe Werkvertrag 74
b) Fallgruppe Dienstvertrag 75
c) Fallgruppe Mietvertrag 77
d) Fallgruppe Kaufvertrag 80
4. Die Rechtsgrundlage im BGB 80
5. Die zu ersetzenden Drittschäden 81
6. Der heutige Stand der Rechtsprechung 82
C. Kritische Stellungnahme unter Einbeziehung der Rechtslehre 85
I. Die dogmatische Grundlage des Rechtsinstitutes 85
1. § 328 Abs.1 BGB 85
2. § 328 Abs.1 BGB analog 86
3. Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) 90
4. Ergänzende Vertragsauslegung (§ 157 BGB) » Die Voraussetzungen « 91
4.1. Das Vorliegen einer Vertragslücke 91
4.2. Die „Ausfüllungsbedürftigkeit" der Vertragslücke 95
4.3. Der Weg der Vertragslückenschließung 96
5. Drittschutz als allgemeines Rechtsprinzip 99
6. Gewohnheitsrecht 99
7. Treu und Glauben (§ 242 BGB) 100
8. Die Lehre vom einheitlichen gesetzlichen Schutzpflichtverhältnis 101
9. Richterliche Rechtsfortbildung 106
9.1. Gesetzesimmanente Rechtsfortbildung (praeter legem) 106
9.2. Gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung (extra legem) 107
10. Ergänzende Vertragsauslegung (§ 157 BGB) » Die Ergebniskontrolle « 114
11. Ergebnis: die dogmatische Grundlage des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 118
II. Der „Tatbestand" des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 119
1. Der Vertrag mit Schutzinteresse Dritter 121
1.1. Leistungsnähe 121
1.2. „Wohl und Wehe" / Massengeschäftsformel 126
1.3. Erkennbarkeit 127
1.4. Schutzbedürftigkeit 129
1.5. Der Tatbestand des „Vertrages mit Schutzinteresse Dritter" 133
2. Der Vertrag mit Leistungsinteresse Dritter 133
2.1. Leistungsnähe durch Drittbezogenheit 134
2.2. „Wohl und Wehe" 136
2.3. Erkennbarkeit 136
2.4. Schutzbedürftigkeit 137
2.5. Der Tatbestand des „Vertrages mit Leistungsinteresse Dritter" 138
III. Die Abgrenzung zu den benachbarten Rechtsfiguren 138
1. Der Vertrag zugunsten Dritter 139
1.1. Der „echte" Vertrag zugunsten Dritter 139
1.2. Der „unechte" Vertrag zugunsten Dritter 140
2. Die Drittschadeneliquidation 140
3. Versuch einer grafischen Umsetzung der Ergebnisse 144
Abbildungen 1 und 2 144
D. Anwendung - Der vertragliche Ausgleich von Drittschäden im Bereich des Giroverkehrs 148
I. Überweisung 148
1. Der „Netzvertrag" 149
2. Die beteiligten Banken als Erfüllungsgehilfen der Kundenbank 152
3. Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) 155
3.1. Leistungsansprüche des Überweisungsabsenders 156
3.2. Leistungsansprüche des Überweisungsempfängers 157
4. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 159
4.1. Ansprüche des Überweisenden 162
a) Ansprüche gegen die Zwischenbank 162
b) Ansprüche gegen die Empfängerbank 165
c) Haftungsbeschränkungen im Überweisungsverkehr 167
4.2. Ansprüche des Überweisungsempfängers 169
4.3. Ansprüche der Überweisungsbank 171
5. Ergebnis: Drittschutz im Überweisungsverkehr 171
II. Lastschrift 172
1. Ansprüche des Lastschriftgläubigers 174
1.1. Ansprüche gegen die Zwischenbank 175
1.2. Ansprüche gegen die Zahlstelle 176
1.3. Haftungsbeschränkungen im Lastschriftverkehr 177
2. Ansprüche der ersten Inkassostelle 177
2.1. Ansprüche gegen den Lastschriftschuldner 177
2.2. Ansprüche gegen die Zahlstelle 180
3. Ansprüche des Lastschriftschuldners 181
4. Ergebnis: Drittschutz im Lastschriftverkehr 182
III. Scheck 182
1. Ansprüche des Scheckeinreichers 184
1.1. Ansprüche gegen die Zwischenbank 184
1.2. Ansprüche gegen die bezogene Bank 184
1.3. Haftungsbeschränkungen im Scheckverkehr 185
2. Ansprüche der Inkassobank 185
2.1. Ansprüche gegen den Scheckaussteller 185
2.2. Ansprüche gegen die bezogene Bank 186
3. Ansprüche des Scheckausstellers 186
4. Ergebnis: Drittschutz beim Scheckinkasso 187
E. Gesamtergebnis 188
Literaturverzeichnis 190