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Erwin, C. (2001). Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Schulfach Ethik/Philosophie. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50278-3
Erwin, Claudia. Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Schulfach Ethik/Philosophie. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50278-3
Erwin, C (2001): Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Schulfach Ethik/Philosophie, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50278-3

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Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Schulfach Ethik/Philosophie

Erwin, Claudia

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 847

(2001)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 17
1. Teil: Überblick über die schulrechtliche Ausgestaltung 20
A. Leitlinien für eine vergleichende Auswertung der Landesregelungen 20
B. Das Verhältnis zwischen Ethik/Philosophie und Religionsunterricht 21
I. Der Geltungsbereich des Art. 7 Abs. 3 S. 1 GG 21
II. Die unterschiedlichen Formulierungen der Teilnahmeverpflichtung 23
III. Die Begriffe des Ersatz- und Alternativfaches 24
IV. Ausnahmen von der grundsätzlichen Teilnahmepflicht 26
1. Weitere Elemente von Zuordnung und Wahl 26
2. Die Regelung hinsichtlich der konfessionsangehörigen Schüler, deren Religionsunterricht an der Schule erteilt wird 27
a) Die Umsetzung des Art. 7 Abs. 2 GG ins Landesrecht 27
b) Das Bestimmungsrecht beim Ersatzfach 28
3. Das Bestimmungsrecht beim Alternativfach 29
c) Die Regelungen über die Teilnahme Konfessionsfremder am Religionsunterricht 30
a) Die Teilnahme Konfessionsfiremder am Religionsunterricht in der Ersatzfachkonstellation 30
b) Die Teilnahme Konfessionsfremder am Religionsunterricht in der Alternativfachkonstellation 31
V. Zusammenfassung zur Ausgestaltung als Ersatz- oder Alternativfach 32
VI. Exkurs: Ausnahmen von jeder Teilnahmepflicht 34
C. Einrichtung und Ausgestaltung des Unterrichts Ethik/Philosophie 35
I. Voraussetzungen der Einrichtung 35
II. Schulrechtliche Ausgestaltung 37
III. Besonderheiten in der gymnasialen Oberstufe 38
1. Ethik/Philosophie als Grundkurs 39
2. Ethik /Philosophie als Abiturprüfungsfach 39
IV. Zusammenfassung zur Einrichtung und Ausgestaltung des Faches 40
D. Inhalte und Ziele des Faches 41
I. Bildungs-und Erziehungsziele 41
1. Die unterschiedlichen Konzeptionen 41
2. Übersicht über die gesetzlich geregelten Unterrichtsziele 43
3. Übersicht über ausgewählte Lehrpläne 46
a) Die Ziele 46
b) Die Inhalte 47
4. Ergebnis 51
II. Bestimmungen über die Lehrkräfte 51
E. Die Entwicklung des Faches Ethik/Philosophie - Geschichte und Zukunft 53
I. Anmerkungen zum Philosophie- und Moralunterricht 53
II. Ethik/Philosophie als Ersatz- und Alternativfach 55
1. Die Entwicklung der Abmeldungszahlen 55
2. Die Situation in den neuen Bundesländern 57
3. Motive für die Einführung des Faches 59
a) Das Ersatzfach und die Abmeldung vom Religionsunterricht 59
b) „Ethik" oder „Philosophie"? 60
III. Ausblick auf die Entwicklung des Faches Ethik/Philosophie 61
1. Der Ausgangspunkt für mögliche Prognosen 61
2. Religionszugehörigkeit und Teilnehmerzahlen am Religionsunterricht 62
3. Pädagogische Forderungen nach künftiger Gestaltung des Unterrichts in Religion und Ethik/Philosophie 66
4. Auffassungen der Kirchen 69
a) Die Konfessionalität des Religionsunterrichts nach evangelischem Verständnis 69
b) Die Konfessionalität des Religionsunterrichts nach katholischem Verständnis 70
F. Ergebnis und verfassungsrechtliche Fragestellungen 71
2. Teil: Verfassungsmäßigkeit der Regelungen 73
A. Staatliche Erteilung von Ethik/Philosophie 73
I. Die spezifische Problematik des Faches 73
II. Grundlage der staatlichen Schulhoheit, Art. 7 Abs. 1 GG 74
III. Die Grenze des Elternrechts 75
1. Die Gewährleistungen des Art. 6 Abs. 2 GG 75
2. Verhältnis von elterlichem und staatlichem Erziehungsrecht 76
a) Feste Abgrenzung beider Erziehungsbereiche? 76
b) Ausgleich nach Grundsätzen praktischer Konkordanz 77
IV. Die Grenze der Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit, Art. 4 GG 78
1. Schutzbereich des Art. 4 GG 78
2. Der Ausgleich mit anderen Verfassungsgütern 79
a) Die Gewährleistungen der positiven und negativen Glaubensfreiheit 79
b) Staatliche Kompetenzen in weltanschaulich-religiösen Fragen 81
c) Die positive Glaubensfreiheit als Gebot staatlicher Förderung? 83
d) Ergebnis zu Art. 4 GG 86
V. Insbesondere: Grenze aus Art. 7 Abs. 2 GG 86
1. „Erziehungsberechtigte" 87
a) Geltung und Anwendungsbereich des § 5 RelKErzG 87
b) Geltung und Anwendungsbereich der von § 5 RelKErzG abweichenden Länderregelungen 89
2. „Entscheiden über die Teilnahme" 92
a) Form 92
b) Inhalt 93
c) Zeitpunkt 94
3. „Religionsunterricht" 96
a) Die gesetzlichen Merkmale 96
b) Analoge Anwendung 97
c) Abmeldung zur Herstellung praktischer Konkordanz 98
4. Ergebnis zu Art. 7 Abs. 2GG 99
VI. Konsequenzen für das Fach Ethik/Philosophie 99
1. Der wissenschaftliche Begriff der Ethik 99
2. Die Inhalte des Unterrichts Ethik /Philosophie - Insbesondere: Die Beschäftigung mit Religionen und Weltanschauungen 101
a) Religiöse Unterrichtsinhalte 101
b) Beteiligung der Religionsgemeinschaften 105
c) Erteilung durch Religionslehrer 106
3. Die didaktischen Konzepte 106
a) Ethik / Philosophie als Moralerziehung 106
b) Ethik / Philosophie als Ethische / Philosophische Reflexion 107
c) Ethik / Philosophie als Lebenshilfe 109
4. Information der Eltern 109
5. Die Rechte der Lehrkräfte 110
6. Gesetzesvorbehalt im Schulrecht 111
VII. Ergebnis 112
Β. Besonderheiten der Gestaltung von Ethik/Philosophie als Alternativfach 113
I. Problemstellung 113
II. Die Zulässigkeit der Wahlmöglichkeit für bekenntnisangehörige Schüler 114
1. Der Begriff des ordentlichen Lehrfaches in Rechtsprechung und Literatur 114
2. Kritik 115
a) Präzisierung des Begriffes „Pflichtfach" 115
b) Konsequenzen für das Fach Ethik / Philosophie 117
3. Wortlaut des Art. 7 Abs. 3 S. 1 GG 118
4. Genetisch-historische Aspekte 119
a) Das Verständnis des Ausdrucks „ordentliches Lehrfach" in der Weimarer Zeit 119
(1) Die Beratungen des Verfassungsausschusses 119
(2) Die Weimarer Literatur 122
b) Die Beratungen des Parlamentarischen Rates 123
c) Ergebnisse der genetisch-historischen Auslegung 123
5. Der Umfang der Teilnahmepflicht nach Art. 7 Abs. 2 GG 124
a) Das Erfordernis der Abmeldung in der Literatur 124
b) Auslegung des Art. 7 Abs. 2 GG 125
(1) Wortlaut und Entstehungsgeschichte 125
(2) Systematische Einwände 126
c) Alternativ: Die Möglichkeit einer konkludenten Abmeldung 128
d) Ergebnis zu Art. 7 Abs. 2 GG 129
6. Zustimmung der Religionsgemeinschaften wegen Art. 7 Abs. 3 S. 2 GG? 129
7. Ergebnis hinsichtlich der konfessionsangehörigen Schüler 131
III. Die Entscheidung Konfessionsfremder für die Teilnahme am Religionsunterricht 131
1. Die Verortung der Konfessionalität des Religionsunterrichts im Verfassungsrecht 131
2. Meinungsstand 132
a) Die Bestimmung über den Teilnehmerkreis 132
b) Die Wandelbarkeit der Grundsätze und deren Grenze: der „Verfassungsbegriff des Religionsunterrichts" 134
3. Wortlaut 137
4. Historisch-genetische Aspekte 138
a) Die Beratungen im Verfassungsausschuß der Weimarer Nationalversammlung und im Parlamentarischen Rat 138
b) Die konfessionelle Homogenität als historisches Fakt 140
c) Aus Stellungnahmen in der Literatur der Weimarer Zeit 142
d) Ergebnisse der historisch-genetischen Auslegung 144
5. Systematik 144
a) Staatliches Aufsichtsrecht, Art. 7 Abs. 1 GG und Art. 7 Abs. 3 S. 2 GG 144
(1) Umfang des staatlichen Aufsichtsrechts 144
(2) Staatliches Interesse an der Konfessionalität des Religionsunterrichts? 145
b) Zusammenhang mit der Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität des Staates 147
(1) Die Bedeutung staatlicher Neutralität für die Grundsätze der Religionsgemeinschaften 147
(2) Neutralität hinsichtlich der Teilnehmer 147
(3) Neutralität hinsichtlich der Inhalte 149
(4) Staatliche Neutralität und Abwerbung - der Grundsatz der Parität 149
c) Die Gewährung von Leistungsrechten in Art. 7 GG 150
(1) Subjektives Recht auf Erteilung konfessionellen Unterrichts aus Art. 7 Abs. 3 S. 1 GG 150
(2) Subjektives Recht auf Umentscheidung zwischen verschiedenen Religionsunterrichten und dem Alternativfach aus Art. 7 Abs. 2 GG 153
d) Zusammenhang mit Art. 7 Abs. 2 GG und Art. 7 Abs. 3 S. 3 GG 154
6. Teleologische Aspekte 155
a) Die Problematik in den Neuen Bundesländern 155
b) Religionspädagogische und theologische Ansichten über die Öffnung des Religionsunterrichts 156
IV. Ergebnis 157
1. Folgerungen für den Teilnehmerkreis 157
2. Folgerungen für die Inhalte 157
3. Folgerungen für weitere Konzepte der Zusammenarbeit von Religionsunterricht und Ethik / Philosophie 158
C. Die Gestaltung des Unterrichts in Ethik/Philosophie als Ersatzfach 159
I. Die Problemstellung 159
II. Verstoß gegen Art. 7 Abs. 2 GG 160
1. Schutzbereich des Art. 7 Abs. 2 GG 160
2. Eingriff durch die „Ersatzverpflichtung" zur Teilnahme am Unterricht in Ethik/Philosophie 162
a) Das Argument von der fehlenden Religionspflicht 162
b) Religionsunterricht als Ausnahme vom „staatskirchenrechtlichen System" des Grundgesetzes 162
c) Ausnahme aufgrund Art. 7 Abs. 2 GG 165
d) Ausnahme aufgrund Art. 7 Abs. 3 S. 2 167
e) Ergebnis zur Ausnahmestellung des Religionsunterrichts 168
f) Anforderungen aufgrund des Parlamentsvorbehalts 169
3. Faktischer Eingriff durch Ausgestaltung des Ersatzfaches 169
a) Inhalte des Ersatzfaches 169
b) Diskriminierende Ausgestaltung 171
(1) Verfassungsrelevanz von Fragen der Schulpraxis 171
(2) Das Fehlen ausgebildeter Lehrkräfte 171
(3) Unterrichtsausfall 172
(4) Fehlende Wahlmöglichkeiten in der Sekundarstufe II 172
(5) Nachmittagsunterricht 174
4. Ergebnis zur schulrechtlichen Ausgestaltung 174
III. Verstoß gegen Art. 4 GG 175
IV. Verletzung in Gleichheitsrechten 176
1. Die Prüfung der Gleichheitsrechte 176
a) Schülergruppen 176
b) Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG 176
b) Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 3 GG 177
2. Differenzierung zwischen Schülern, die am Ersatzunterricht teilnehmen und Schülern, die am Religionsunterricht teilnehmen 179
a) Das Argument von der „höchstpersönlichen Leistungspflicht" und die These von der „Pflichtengleichheit" 179
b) Die Systematik des Grundgesetzes: Der Einfluß von Art. 7 Abs. 2 GG 180
c) „Ethikunterricht für alle" 182
3. Differenzierungen zwischen den Nichtteilnehmern am schulischen Religionsunterricht - Der Umfang der Teilnahmepflicht 184
a) Die Vergleichsgruppen 184
b) Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG bei Verzicht auf Nachweis anderen Unterrichts 184
c) Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG bei Nachweis anderen Unterrichts 186
4. Differenzierung durch unterschiedliche Ausgestaltung der Fächer 188
a) Differenzierungsmerkmal nach Art. 3 Abs. 3 GG? 188
b) Der Einfluß von Art. 7 Abs. 2 GG und Art. 7 Abs. 3 GG 190
5. Ergebnis zu Art. 3 GG 191
V. Die Beispiele des Wehrdienstes und der Kirchensteuern 191
1. Wehr- und Ersatzdienst 191
2. Kirchensteuern 192
VI. Ergebnis zur Ausgestaltung als Ersatzfach 193
D. Ethik / Philosophie statt Religionsunterricht 193
I. Geltungsbereich des Art. 7 Abs. 3 GG 193
II. Anwendungsbereich des Art. 141 GG 194
1. Wortlaut 194
2. Stillschweigende Voraussetzungen an das Merkmal „Land" 195
3. Stillschweigende Voraussetzungen an das Merkmal „andere landesrechtliche Regelung" 197
a) Erhaltung eines „traditionellen Rechtszustandes" 197
b) Fehlende Schutzbedürftigkeit undemokratischer Regelungen? 200
4. Folgen der Geltung des Art. 141 GG 201
III. Verfassungswandel 202
E. Zusammenfassung 203
Anhang: Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern 206
I. Baden-Württemberg 206
II. Bayern 210
III. Berlin 214
IV. Brandenburg 216
V. Bremen 219
VI. Hamburg 221
VII. Hessen 222
VIII. Mecklenburg-Vorpommern 226
IX. Niedersachsen 229
X. Nordrhein-Westfalen 233
XI. Rheinland-Pfalz 237
XII. Saarland 241
XIII. Sachsen 243
XIV. Sachsen-Anhalt 248
XV. Schleswig-Holstein 252
XVI. Thüringen 256
Verzeichnisse 261
A. Literaturverzeichnis 261
B. Verzeichnis der Rechtsgrundlagen in den einzelnen Bundesländern 276
Sachregister 283