Zurechnungsfragen beim mittäterschaftlichen Versuch
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Zurechnungsfragen beim mittäterschaftlichen Versuch
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 112
(1998)
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Abstract
Jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gaben dazu Anlaß, die Problematik des Versuchsbeginns bei einer mittäterschaftlich begangenen Tat einer erneuten eingehenden Untersuchung zu unterziehen.Im Zentrum des Problemfeldes stand bisher die Frage, ob der Versuchsbeginn einzeln für jeden Beteiligten allein nach dem eigenen Handeln (Einzellösungen) oder - der bisherigen Rechtsprechung folgend - einheitlich für alle Beteiligten nach den Beiträgen aller für die Gesamthandlung (Gesamtlösung) zu bestimmen ist. Die diese Frage betreffende Untersuchung hat gezeigt, daß die Gesamtlösung sowohl der Beteiligungs- als auch der Versuchslehre entspricht. Zusammengefaßt kann gesagt werden, daß die Ansatzhandlung des ins Versuchsstadium eingetretenen Mittäters dem noch Untätigen zugerechnet werden kann, sofern dem Untätigen aufgrund der ihm vom Tatplan zugewiesenen Rolle Mittäterqualität zukommt. Ein weiteres Resümee kann dahingehend gezogen werden, daß die Ergebnisse der Gesamtlösung nicht davon abhängen, mit Hilfe welcher objektiven oder subjektiven Kriterien die Mittäterschaft im einzelnen näher abzugrenzen ist.Dieses Ergebnis wurde anschließend für die Problemfälle nutzbar gemacht. Dort ging es um die Frage, wie sich Vorsatzdefizite des sich objektiv im Versuchsstadium befindlichen Tatgenossen auf die Bestimmung des Versuchsbeginns für den anderen noch untätig gebliebenen Beteiligten auswirken. Dabei hat sich gezeigt, daß unter Zugrundelegung der Gesamtlösung und einer näheren Betrachtung der mittäterschaftichen Zurechnungsbasis auch in den Fällen der "vermeintlichen" beziehungsweise "Schein"-Mittäterschaft eine Zurechnung der Ansatzhandlung zulasten des noch untätig gebliebenen Beteiligten zu erfolgen hat. Dies resultiert im wesentlichen daraus, daß bereits der im Planungsstadium auf die gemeinschaftliche Begehung einer Tat gerichtete Vorsatz eine mittäterschaftliche Zurechnung in Gang setzt und die Strafbarkeit des einen Mittäters nicht von der subjektiven Befindlichkeit des anderen Mittäters abhängt. Da dieses Ergebnis sowohl der Beteiligungs- und Versuchsdogmatik entspricht, als auch der materiellen Gerechtigkeit dient, bewährt sich die Gesamtlösung auch in den kritischen Fällen des mittäterschaftlichen Versuchs. Es besteht somit kein Grund, sich von der in diesem Punkt bewährten Rechtsprechung abzuwenden.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 13 | ||
Einleitung | 15 | ||
Teil 1: Die Gesamtlösung und die Einzellösungen | 16 | ||
A. Die Rechtsprechung | 17 | ||
B. Die Auseinandersetzung mit dem Schrifttum | 23 | ||
I. Die Lösungsansätze unter Berücksichtigung der Beteiligungslehre | 24 | ||
1. Die formal-objektive Tätertheorie | 25 | ||
a) Das Prinzip | 25 | ||
b) Die Analyse | 25 | ||
2. Der rein kausale Ansatz | 26 | ||
a) Das Prinzip | 26 | ||
b) Die Analyse | 27 | ||
aa) Die Vorverlagerung des Versuchsbeginns | 27 | ||
(1) Die Unvereinbarkeit mit der Regelungssystematik der §§ 22, 30 Abs. 2 Fall 3 StGB | 27 | ||
(2) Die Unzulänglichkeit des rein kausalen Ansatzes | 28 | ||
(a) Die fehlende psychische Kausalität | 28 | ||
(b) Die Ursächlichkeit und die täterschaftliche Mitverantwortung | 29 | ||
(c) Die Nicht-Ursächlichkeit für den Handlungsvollzug des Anderen | 29 | ||
(3) Die Unannehmbarkeit der Ergebnisse | 30 | ||
bb) Die Hinauszögerung des Versuchsbeginns | 30 | ||
3. Die Lehre von der Tätigkeitsanrechnung | 30 | ||
a) Die Lehre von der Mittäterschaft als selbständiger Täterform | 31 | ||
aa) Das Prinzip | 31 | ||
(1) Die Bestimmung des Versuchsbeginns | 32 | ||
(2) Die Zurechnung | 34 | ||
bb) Die Analyse | 35 | ||
(1) Der Gesamttatgedanke | 35 | ||
(a) Das äußere Erscheinungsbild als Grundlage der Gesamttat | 35 | ||
(b) Der gemeinsame Tatentschluß als Grundlage der Gesamttat | 36 | ||
(2) Der Zurechnungsgedanke | 37 | ||
(a) Die konstitutive Funktion des § 25 Abs. 2 StGB | 38 | ||
(b) Die Möglichkeit einer einseitigen Handlungszurechnung | 44 | ||
(c) Die kriminalpolitischen Erwägungen | 47 | ||
(d) Die Erwägungen der materiellen Gerechtigkeit | 48 | ||
b) Die Lehre von der Mittäterschaft als Sonderform der mittelbaren Täterschaft | 51 | ||
aa) Das Prinzip | 51 | ||
(1) Die Rechtsprechung | 51 | ||
(2) Das Schrifttum | 53 | ||
bb) Die Analyse | 55 | ||
4. Die Lehre von der Tatherrschaft | 59 | ||
a) Das Prinzip | 59 | ||
b) Die Analyse | 60 | ||
aa) Die Innehabung der Tatherrschaft | 61 | ||
(1) Der Vergleich mit der Hemmungsmacht des Mittäters bei der vollendeten Tat | 63 | ||
(2) Der Vergleich mit der Hemmungsmacht des Alleintäters | 64 | ||
bb) Die Ausübung der Tatherrschaft | 64 | ||
(1) Die Unbeachtlichkeit der mangelnden Herrschaft des Mittäters über die Ausführungshandlungen seiner Genossen | 65 | ||
(a) Die Unmöglichkeit der Ausübung der Hemmungsmacht | 66 | ||
(b) Die Inkonsequenz bei der Datierung des Versuchsbeginns | 67 | ||
(c) Die unzulässige Vorwirkung der Tatherrschaft | 68 | ||
(2) Die ausreichende Mitwirkung im Vorbereitungsstadium | 68 | ||
(a) Der Tatplan als Substrat für die Qualifikation der Beteiligungsform | 71 | ||
(b) Der Vergleich mit der Situation des Unterlassungstäters | 72 | ||
5. Die subjektive Teilnahmetheorie | 73 | ||
II. Die Lösungsansätze unter Berücksichtigung der Versuchslehre | 74 | ||
1. Die gemischt subjektiv-objektive Versuchstheorie | 75 | ||
2. Die Realisierung des Tatentschlusses | 76 | ||
a) Das Prinzip | 76 | ||
aa) Die Erforderlichkeit eines eigenen unmittelbaren Ansetzens | 76 | ||
bb) Die Erforderlichkeit eines eigenen die Gesamttat verstärkenden Verhaltens | 77 | ||
b) Die Analyse | 79 | ||
3. Der Aktunwert des Versuchs | 81 | ||
C. Das Ergebnis | 83 | ||
Teil 2: Die Anwendung der Gesamtlösung auf die kritischen Fälle | 84 | ||
A. Die Rechtsprechung | 84 | ||
I. Der Viehhändler-Fall | 85 | ||
II. Der Brandstifter-Fall | 86 | ||
III. Der Türklingel-Fall | 87 | ||
IV. Der Münzhändler-Fall | 88 | ||
B. Die Auseinandersetzung mit dem Schrifttum | 91 | ||
I. Der Zurechnungsgegenstand | 93 | ||
1. Das Prinzip | 93 | ||
2. Die Analyse | 94 | ||
II. Die Zurechnungsbasis | 95 | ||
1. Die subjektive Bereitschaft jedes einzelnen der Beteiligten | 96 | ||
a) Das Prinzip | 96 | ||
b) Die Analyse | 97 | ||
2. Die Bedeutung des Tatvorsatzes | 98 | ||
a) Das Prinzip | 98 | ||
b) Die Analyse | 101 | ||
aa) Der dogmatische Zusammenhang zwischen Beteiligungs- und Versuchslehre | 102 | ||
bb) Die Bedeutung des Vorsatzdefizits beim Zurechnungsempfänger | 103 | ||
(1) Die Unvergleichbarkeit mit der agent-provocateur-Problematik | 105 | ||
(2) Die Bedeutung der erfolgreichen psychischen Unterstützung | 105 | ||
(a) Die Konsequenzen für die Zurechnungsproblematik | 106 | ||
(b) Die Konsequenzen für die Rücktrittsproblematik | 109 | ||
cc) Die Unbeachtlichkeit des Rücktritts des zur Tat Ansetzenden | 113 | ||
dd) Die Unbeachtlichkeit des Irrtums des zur Tat Ansetzenden | 114 | ||
3. Die Bedeutung der gegenseitigen Motivationslage | 114 | ||
a) Das Prinzip | 114 | ||
b) Die Analyse | 118 | ||
aa) Der Gesichtspunkt der Tatherrschaft | 118 | ||
bb) Der Vergleich mit der Anstiftung und der psychischen Beihilfe | 120 | ||
cc) Die rechtliche Relevanz von Motivierung und Motiviertsein | 120 | ||
dd) Die Unbeachtlichkeit des Motiviertseins in ähnlich gelagerten Fällen | 123 | ||
(1) Der Vergleich mit der sukzessiven Mittäterschaft | 123 | ||
(2) Der Vergleich mit anderen Fallgestaltungen | 124 | ||
4. Der Vergleich mit der Problematik des agent provocateur | 126 | ||
a) Das Prinzip | 126 | ||
b) Die Analyse | 126 | ||
III. Die “vermeintliche” Mittäterschaft | 127 | ||
1. Das Prinzip | 128 | ||
2. Die Analyse | 128 | ||
a) Die Besonderheiten des untauglichen Versuchs | 129 | ||
b) Die Möglichkeit einer “vermeintlichen” Mittäterschaft | 129 | ||
aa) Die strukturellen Erwägungen | 130 | ||
(1) Die Mittäterschaft als subjektiv-objektives Täterschaftsmerkmal | 131 | ||
(2) Die Zurechnungsbasis als subjektives Element | 133 | ||
bb) Der Vergleich mit ähnlich gelagerten Konstellationen | 136 | ||
(1) Die versuchte Beteiligung | 136 | ||
(a) Die rechtliche Behandlung der versuchten Beteiligung | 136 | ||
(b) Die Konsequenzen für die “vermeintliche” Mittäterschaft | 137 | ||
(aa) Die strukturelle Vergleichbarkeit | 137 | ||
(bb) Der Strafgrund für die versuchte Beteiligung | 138 | ||
(cc) Der Erst-recht-Schluß aus § 30 StGB | 139 | ||
(2) Die “vermeintliche” mittelbare Täterschaft | 139 | ||
(3) Der Versuch des untauglichen Subjekts | 140 | ||
cc) Die Unbeachtlichkeit der fehlenden gesetzlichen Normierung | 140 | ||
dd) Die Zurechnung auch nicht-kriminellen Verhaltens | 141 | ||
ee) Die Strafwürdigkeit der “vermeintlichen” Mittäterschaft | 141 | ||
ff) Das kriminalpolitische Argument | 143 | ||
c) Die Rechtsfolgen einer “vermeintlichen” Mittäterschaft | 143 | ||
aa) Die Vollwertigkeit der Zurechnungsbasis | 144 | ||
bb) Die unerhebliche Abweichung vom Kausalverlauf | 145 | ||
cc) Der Vergleich mit ähnlich gelagerten Konstellationen | 146 | ||
(1) Das bösgläubige Werkzeug im Fall des § 25 Abs. 1 Fall 2 StGB | 146 | ||
(2) Der bösgläubig Handelnde in den Fällen der §§ 160, 271 StGB | 147 | ||
d) Der Lösungsansatz unter Berücksichtigung der Beteiligungslehren | 147 | ||
aa) Die subjektive Teilnahmetheorie | 148 | ||
bb) Die Tatherrschaftslehre | 148 | ||
IV. Die vermeintliche Ansatzhandlung | 149 | ||
C. Das Ergebnis | 150 | ||
Literaturverzeichnis | 152 | ||
Sachregister | 159 |