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Zurechnungsfragen beim mittäterschaftlichen Versuch

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Buser, T. (1998). Zurechnungsfragen beim mittäterschaftlichen Versuch. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49469-9
Buser, Torsten. Zurechnungsfragen beim mittäterschaftlichen Versuch. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49469-9
Buser, T (1998): Zurechnungsfragen beim mittäterschaftlichen Versuch, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49469-9

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Zurechnungsfragen beim mittäterschaftlichen Versuch

Buser, Torsten

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 112

(1998)

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Abstract

Jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gaben dazu Anlaß, die Problematik des Versuchsbeginns bei einer mittäterschaftlich begangenen Tat einer erneuten eingehenden Untersuchung zu unterziehen.

Im Zentrum des Problemfeldes stand bisher die Frage, ob der Versuchsbeginn einzeln für jeden Beteiligten allein nach dem eigenen Handeln (Einzellösungen) oder - der bisherigen Rechtsprechung folgend - einheitlich für alle Beteiligten nach den Beiträgen aller für die Gesamthandlung (Gesamtlösung) zu bestimmen ist. Die diese Frage betreffende Untersuchung hat gezeigt, daß die Gesamtlösung sowohl der Beteiligungs- als auch der Versuchslehre entspricht. Zusammengefaßt kann gesagt werden, daß die Ansatzhandlung des ins Versuchsstadium eingetretenen Mittäters dem noch Untätigen zugerechnet werden kann, sofern dem Untätigen aufgrund der ihm vom Tatplan zugewiesenen Rolle Mittäterqualität zukommt. Ein weiteres Resümee kann dahingehend gezogen werden, daß die Ergebnisse der Gesamtlösung nicht davon abhängen, mit Hilfe welcher objektiven oder subjektiven Kriterien die Mittäterschaft im einzelnen näher abzugrenzen ist.

Dieses Ergebnis wurde anschließend für die Problemfälle nutzbar gemacht. Dort ging es um die Frage, wie sich Vorsatzdefizite des sich objektiv im Versuchsstadium befindlichen Tatgenossen auf die Bestimmung des Versuchsbeginns für den anderen noch untätig gebliebenen Beteiligten auswirken. Dabei hat sich gezeigt, daß unter Zugrundelegung der Gesamtlösung und einer näheren Betrachtung der mittäterschaftichen Zurechnungsbasis auch in den Fällen der "vermeintlichen" beziehungsweise "Schein"-Mittäterschaft eine Zurechnung der Ansatzhandlung zulasten des noch untätig gebliebenen Beteiligten zu erfolgen hat. Dies resultiert im wesentlichen daraus, daß bereits der im Planungsstadium auf die gemeinschaftliche Begehung einer Tat gerichtete Vorsatz eine mittäterschaftliche Zurechnung in Gang setzt und die Strafbarkeit des einen Mittäters nicht von der subjektiven Befindlichkeit des anderen Mittäters abhängt. Da dieses Ergebnis sowohl der Beteiligungs- und Versuchsdogmatik entspricht, als auch der materiellen Gerechtigkeit dient, bewährt sich die Gesamtlösung auch in den kritischen Fällen des mittäterschaftlichen Versuchs. Es besteht somit kein Grund, sich von der in diesem Punkt bewährten Rechtsprechung abzuwenden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 13
Einleitung 15
Teil 1: Die Gesamtlösung und die Einzellösungen 16
A. Die Rechtsprechung 17
B. Die Auseinandersetzung mit dem Schrifttum 23
I. Die Lösungsansätze unter Berücksichtigung der Beteiligungslehre 24
1. Die formal-objektive Tätertheorie 25
a) Das Prinzip 25
b) Die Analyse 25
2. Der rein kausale Ansatz 26
a) Das Prinzip 26
b) Die Analyse 27
aa) Die Vorverlagerung des Versuchsbeginns 27
(1) Die Unvereinbarkeit mit der Regelungssystematik der §§ 22, 30 Abs. 2 Fall 3 StGB 27
(2) Die Unzulänglichkeit des rein kausalen Ansatzes 28
(a) Die fehlende psychische Kausalität 28
(b) Die Ursächlichkeit und die täterschaftliche Mitverantwortung 29
(c) Die Nicht-Ursächlichkeit für den Handlungsvollzug des Anderen 29
(3) Die Unannehmbarkeit der Ergebnisse 30
bb) Die Hinauszögerung des Versuchsbeginns 30
3. Die Lehre von der Tätigkeitsanrechnung 30
a) Die Lehre von der Mittäterschaft als selbständiger Täterform 31
aa) Das Prinzip 31
(1) Die Bestimmung des Versuchsbeginns 32
(2) Die Zurechnung 34
bb) Die Analyse 35
(1) Der Gesamttatgedanke 35
(a) Das äußere Erscheinungsbild als Grundlage der Gesamttat 35
(b) Der gemeinsame Tatentschluß als Grundlage der Gesamttat 36
(2) Der Zurechnungsgedanke 37
(a) Die konstitutive Funktion des § 25 Abs. 2 StGB 38
(b) Die Möglichkeit einer einseitigen Handlungszurechnung 44
(c) Die kriminalpolitischen Erwägungen 47
(d) Die Erwägungen der materiellen Gerechtigkeit 48
b) Die Lehre von der Mittäterschaft als Sonderform der mittelbaren Täterschaft 51
aa) Das Prinzip 51
(1) Die Rechtsprechung 51
(2) Das Schrifttum 53
bb) Die Analyse 55
4. Die Lehre von der Tatherrschaft 59
a) Das Prinzip 59
b) Die Analyse 60
aa) Die Innehabung der Tatherrschaft 61
(1) Der Vergleich mit der Hemmungsmacht des Mittäters bei der vollendeten Tat 63
(2) Der Vergleich mit der Hemmungsmacht des Alleintäters 64
bb) Die Ausübung der Tatherrschaft 64
(1) Die Unbeachtlichkeit der mangelnden Herrschaft des Mittäters über die Ausführungshandlungen seiner Genossen 65
(a) Die Unmöglichkeit der Ausübung der Hemmungsmacht 66
(b) Die Inkonsequenz bei der Datierung des Versuchsbeginns 67
(c) Die unzulässige Vorwirkung der Tatherrschaft 68
(2) Die ausreichende Mitwirkung im Vorbereitungsstadium 68
(a) Der Tatplan als Substrat für die Qualifikation der Beteiligungsform 71
(b) Der Vergleich mit der Situation des Unterlassungstäters 72
5. Die subjektive Teilnahmetheorie 73
II. Die Lösungsansätze unter Berücksichtigung der Versuchslehre 74
1. Die gemischt subjektiv-objektive Versuchstheorie 75
2. Die Realisierung des Tatentschlusses 76
a) Das Prinzip 76
aa) Die Erforderlichkeit eines eigenen unmittelbaren Ansetzens 76
bb) Die Erforderlichkeit eines eigenen die Gesamttat verstärkenden Verhaltens 77
b) Die Analyse 79
3. Der Aktunwert des Versuchs 81
C. Das Ergebnis 83
Teil 2: Die Anwendung der Gesamtlösung auf die kritischen Fälle 84
A. Die Rechtsprechung 84
I. Der Viehhändler-Fall 85
II. Der Brandstifter-Fall 86
III. Der Türklingel-Fall 87
IV. Der Münzhändler-Fall 88
B. Die Auseinandersetzung mit dem Schrifttum 91
I. Der Zurechnungsgegenstand 93
1. Das Prinzip 93
2. Die Analyse 94
II. Die Zurechnungsbasis 95
1. Die subjektive Bereitschaft jedes einzelnen der Beteiligten 96
a) Das Prinzip 96
b) Die Analyse 97
2. Die Bedeutung des Tatvorsatzes 98
a) Das Prinzip 98
b) Die Analyse 101
aa) Der dogmatische Zusammenhang zwischen Beteiligungs- und Versuchslehre 102
bb) Die Bedeutung des Vorsatzdefizits beim Zurechnungsempfänger 103
(1) Die Unvergleichbarkeit mit der agent-provocateur-Problematik 105
(2) Die Bedeutung der erfolgreichen psychischen Unterstützung 105
(a) Die Konsequenzen für die Zurechnungsproblematik 106
(b) Die Konsequenzen für die Rücktrittsproblematik 109
cc) Die Unbeachtlichkeit des Rücktritts des zur Tat Ansetzenden 113
dd) Die Unbeachtlichkeit des Irrtums des zur Tat Ansetzenden 114
3. Die Bedeutung der gegenseitigen Motivationslage 114
a) Das Prinzip 114
b) Die Analyse 118
aa) Der Gesichtspunkt der Tatherrschaft 118
bb) Der Vergleich mit der Anstiftung und der psychischen Beihilfe 120
cc) Die rechtliche Relevanz von Motivierung und Motiviertsein 120
dd) Die Unbeachtlichkeit des Motiviertseins in ähnlich gelagerten Fällen 123
(1) Der Vergleich mit der sukzessiven Mittäterschaft 123
(2) Der Vergleich mit anderen Fallgestaltungen 124
4. Der Vergleich mit der Problematik des agent provocateur 126
a) Das Prinzip 126
b) Die Analyse 126
III. Die “vermeintliche” Mittäterschaft 127
1. Das Prinzip 128
2. Die Analyse 128
a) Die Besonderheiten des untauglichen Versuchs 129
b) Die Möglichkeit einer “vermeintlichen” Mittäterschaft 129
aa) Die strukturellen Erwägungen 130
(1) Die Mittäterschaft als subjektiv-objektives Täterschaftsmerkmal 131
(2) Die Zurechnungsbasis als subjektives Element 133
bb) Der Vergleich mit ähnlich gelagerten Konstellationen 136
(1) Die versuchte Beteiligung 136
(a) Die rechtliche Behandlung der versuchten Beteiligung 136
(b) Die Konsequenzen für die “vermeintliche” Mittäterschaft 137
(aa) Die strukturelle Vergleichbarkeit 137
(bb) Der Strafgrund für die versuchte Beteiligung 138
(cc) Der Erst-recht-Schluß aus § 30 StGB 139
(2) Die “vermeintliche” mittelbare Täterschaft 139
(3) Der Versuch des untauglichen Subjekts 140
cc) Die Unbeachtlichkeit der fehlenden gesetzlichen Normierung 140
dd) Die Zurechnung auch nicht-kriminellen Verhaltens 141
ee) Die Strafwürdigkeit der “vermeintlichen” Mittäterschaft 141
ff) Das kriminalpolitische Argument 143
c) Die Rechtsfolgen einer “vermeintlichen” Mittäterschaft 143
aa) Die Vollwertigkeit der Zurechnungsbasis 144
bb) Die unerhebliche Abweichung vom Kausalverlauf 145
cc) Der Vergleich mit ähnlich gelagerten Konstellationen 146
(1) Das bösgläubige Werkzeug im Fall des § 25 Abs. 1 Fall 2 StGB 146
(2) Der bösgläubig Handelnde in den Fällen der §§ 160, 271 StGB 147
d) Der Lösungsansatz unter Berücksichtigung der Beteiligungslehren 147
aa) Die subjektive Teilnahmetheorie 148
bb) Die Tatherrschaftslehre 148
IV. Die vermeintliche Ansatzhandlung 149
C. Das Ergebnis 150
Literaturverzeichnis 152
Sachregister 159