Die Stellung des Zeugen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages
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Die Stellung des Zeugen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages
Beiträge zum Parlamentsrecht, Vol. 58
(2003)
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Dr. Johann M. Plöd ist seit 1975 in der bayerischen Justiz als Richter und Staatsanwalt tätig. Ab Juli 2000 war er Mitglied der Arbeitsgruppe "Untersuchungsausschuss" der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Er ist jetzt Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft RegensburgAbstract
Johann M. Plöd befasst sich mit einem zentralen Thema des am 26.06.2001 in Kraft getretenen Untersuchungsausschussgesetzes des Deutschen Bundestages (PUAG), nämlich der Stellung des Zeugen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht.Der Autor erläutert die verschiedenen Untersuchungstypen, die verfassungsrechtlichen Grundlagen, die Grenzen des Untersuchungsrechts sowie die Unterschiede zum gerichtlichen Verfahren. Anschließend geht er auf die Reformdiskussionen und die verschiedenen Entwürfe eines Untersuchungsausschussgesetzes ein. Die weiteren Kapitel sind dem Gesetzgebungsverfahren und dem Regelungsinhalt des PUAG gewidmet. Darauf aufbauend nimmt der Autor Stellung zu den rechtlichen Regelungen für die Vernehmung des Zeugen. Im zweiten Teil dieses Abschnitts werden die tatsächliche Vernehmungssituation und die Vernehmungsmethoden in einem Untersuchungsausschuss auf Grund der praktischen Erfahrungen des Autors im Parteispendenuntersuchungsausschuss dargestellt.Das Werk ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Untersuchungsausschussgesetz. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass die Mitwirkungsrechte und damit die Grundrechte des Bürgers im PUAG nur unzureichend berücksichtigt sind, während die Parteien ihre Position in einem Untersuchungsausschuss in den Vordergrund gestellt haben.Dr. Johann M. Plöd ist seit 1975 in der bayerischen Justiz als Richter und Staatsanwalt tätig. Ab Juli 2000 war er Mitglied der Arbeitsgruppe "Untersuchungsausschuss" der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Er ist jetzt Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Regensburg.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 13 | ||
A. Einleitung | 17 | ||
B. Problemdarstellung | 22 | ||
I. Der UA ein politisches Tribunal? | 22 | ||
II. Lösungsansätze durch die Rechtsprechung | 23 | ||
III. Lösungsansätze durch den Gesetzgeber | 24 | ||
C. Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages | 27 | ||
I. Untersuchungstypen | 27 | ||
1. Gesetzgebungsenqueten oder legislative Enqueten | 28 | ||
2. Kontrollenqueten im Exekutivbereich | 29 | ||
3. Parlamentarische Untersuchungen im judikativen Bereich | 30 | ||
4. „Skandal-Enqueten“ | 31 | ||
5. Kollegial-Enqueten | 32 | ||
II. Der UA als politisches Kampfinstrument nicht nur der Minderheit | 32 | ||
D. Verfassungsrechtliche Grundlagen | 36 | ||
I. Die Entstehungsgeschichte von Art. 44 GG | 36 | ||
II. Die Stellung von Untersuchungsausschüssen gemäß Art. 44 GG | 37 | ||
III. Der Gegenstand der Untersuchungen | 40 | ||
IV. Das Untersuchungsverfahren | 41 | ||
1. Die Aufgabe von Untersuchungsausschüssen | 41 | ||
2. Das Beweiserhebungsrecht | 42 | ||
3. Die Berücksichtigung des Betroffenenstatus bei der Beweiserhebung | 45 | ||
V. Die Grenzen des Untersuchungsrechts | 47 | ||
1. Die Begrenzungen entsprechend der Korollartheorie | 48 | ||
2. Die Beschränkungen durch das Gewaltenteilungsprinzip | 50 | ||
3. Die zeitliche Begrenzung | 51 | ||
4. Die Beschränkung durch Grundrechte | 52 | ||
5. Die Beschränkung durch den Untersuchungsgegenstand | 54 | ||
VI. Der Unterschied zum gerichtlichen Verfahren | 55 | ||
1. Der UA ist kein Gericht | 55 | ||
2. Der UA ist Teil des Parlaments | 55 | ||
3. Keine Ausschluss- bzw. Befangenheitsregeln | 56 | ||
4. Keine Verpflichtung zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses | 57 | ||
5. Kein streng normiertes justizförmiges Verfahren | 57 | ||
6. Andere Verfahrensziele | 59 | ||
E. Die geschichtliche Entwicklung des Untersuchungsausschussrechts | 61 | ||
I. Die Entwürfe eines Untersuchungsausschussgesetzes | 61 | ||
1. Die Empfehlungen der Konferenz der Präsidenten der Deutschen Länderparlamente zur Regelung des Verfahrens von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen vom 4. 5. 1961 | 61 | ||
2. Der Entwurf der interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft eines Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Bundestages vom 14. 5. 1969 (sogenannter IPA-Gesetzentwurf). | 62 | ||
3. Der Mustergesetzentwurf der Präsidenten der Deutschen Länderparlamente von 1972 | 63 | ||
4. Die Enquetekommission Verfassungsreform 1972 | 64 | ||
5. Die Empfehlungen der Enquetekommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestages 1976 | 64 | ||
6. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 44 GG) und eines Gesetzes über das Untersuchungsverfahren des Deutschen Bundestages der CDU / CSU-Fraktion vom 14. 11. 1977 | 65 | ||
7. Der interfraktionelle Entwurf eines Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages von Abgeordneten der CDU / CSU, SPD und FDP | 65 | ||
8. Der Entwurf eines Untersuchungsausschussgesetzes der SPD-Bundestagsfraktion | 65 | ||
II. Die IPA-Regeln | 66 | ||
F. Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz) | 68 | ||
I. Das Gesetzgebungsverfahren | 68 | ||
II. Der Regelungsinhalt | 69 | ||
1. Die Berechtigung für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses | 71 | ||
2. Die Frist für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses | 71 | ||
3. Die Form der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses | 72 | ||
4. Der Inhalt des Einsetzungsbeschlusses | 73 | ||
a) Der Untersuchungsgegenstand | 73 | ||
b) Die Bestimmtheit des Untersuchungsantrags und -beschlusses | 74 | ||
c) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit | 76 | ||
5. Die personelle Besetzung des Untersuchungsausschusses | 77 | ||
a) Der Vorsitz | 78 | ||
aa) Der Vorsitzende | 80 | ||
bb) Der stellvertretende Vorsitzende | 84 | ||
b) Die Mitglieder des Ausschusses | 84 | ||
c) Die Anzahl der Mitglieder | 85 | ||
6. Die Beschlussfähigkeit | 86 | ||
7. Der Ermittlungsbeauftragte | 87 | ||
8. Die Beweiserhebung | 91 | ||
a) Der Beweisbeschluss | 91 | ||
b) Der Antrag auf Beweiserhebung | 92 | ||
c) Die Beweismittel | 92 | ||
d) Die Reihenfolge der Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen | 93 | ||
e) Die Ablehnung der Erhebung bestimmter Beweise | 96 | ||
G. Die Vernehmung der Zeugen | 97 | ||
I. Die rechtlichen Regelungen für die Vernehmung der Zeugen | 97 | ||
1. Die Ladung der Zeugen | 97 | ||
2. Die Folgen des Ausbleibens | 99 | ||
3. Der Rechtsanwalt als Zeugenbeistand | 101 | ||
a) Kein eigenes Fragerecht, nur Beratung | 102 | ||
b) Die Erklärungen zu prozessualen Fragen | 102 | ||
c) Die Unterbrechung der Vernehmung | 103 | ||
d) Die Vorbereitung einer Stellungnahme des Zeugen | 103 | ||
e) Die Prüfung der gestellten Fragen auf ihre Zulässigkeit im Rahmen des Untersuchungsauftrags | 103 | ||
f) Die Prüfung des Rechts auf Zeugnis- bzw. Auskunftsverweigerung | 104 | ||
g) Die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse | 105 | ||
h) Die Überprüfung des Protokolls | 105 | ||
4. Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte | 106 | ||
a) Die Regelung im PUAG | 107 | ||
b) Die bisherigen Überlegungen zum Betroffenenstatus | 108 | ||
c) Keine Berücksichtigung des Betroffenenstatus im PUAG | 113 | ||
d) Rechtliches Gehör | 116 | ||
5. Der Ausschluss bzw. die Ablehnung wegen Befangenheit | 119 | ||
6. Der Gang der Vernehmung | 124 | ||
a) Die Einzelvernehmung | 124 | ||
b) Die Belehrung durch den Vorsitzenden | 127 | ||
c) Die Befreiung von der Schweigepflicht und die Aussagegenehmigung | 128 | ||
d) Der Bericht des Zeugen im Zusammenhang | 129 | ||
e) Die Befragung des Zeugen | 129 | ||
aa) Die Reihenfolge der Befragung durch Ausschussmitglieder | 130 | ||
bb) Verbotene Vernehmungsmethoden | 131 | ||
cc) Die Zulässigkeit von Fragen an Zeugen | 132 | ||
f) Die Wahrheitspflicht | 134 | ||
g) Grundlose Zeugnisverweigerung | 135 | ||
h) Die Öffentlichkeit | 136 | ||
aa) Die Sitzungen zur Beratung | 137 | ||
bb) Die Sitzungen zur Beweisaufnahme | 138 | ||
cc) Der Ausschluss der Öffentlichkeit | 141 | ||
dd) Der Geheimschutz | 142 | ||
i) Der Abschluss der Vernehmung | 146 | ||
j) Die Vereidigung des Zeugen | 147 | ||
7. Die Strafbarkeit einer Falschaussage | 155 | ||
a) Die bisherige Regelung | 156 | ||
d) Die Neufassung des § 153 StGB | 158 | ||
8. Der Rechtsschutz für Zeugen | 159 | ||
II. Die tatsächliche Vernehmungssituation | 162 | ||
1. Der politische Hintergrund | 162 | ||
2. Die Presse vor dem Tagungsort | 163 | ||
3. Das Aufspüren und die Verfolgung von Zeugen durch Journalisten | 164 | ||
4. Keine Gerichtsverhandlung, kein justizförmiges Verfahren | 165 | ||
a) Die Vernehmungssituation | 166 | ||
aa) Fotojournalisten vor dem Platz des Zeugen vor Beginn der Vernehmung | 166 | ||
bb) Journalisten im Zuhörerraum | 167 | ||
cc) Zeichner auf Sitzplätzen neben Abgeordneten | 167 | ||
dd) Essen und Trinken während der Vernehmung, Catering | 168 | ||
ee) Die fehlende Aufmerksamkeit der Verhörspersonen | 168 | ||
ff) Zwischenrufe | 169 | ||
gg) Diskussionen über die Zulässigkeit von Fragen bzw. über die Zeugenaussagen | 170 | ||
b) Die Vernehmungsmethoden | 172 | ||
aa) Kein neutraler Vorsitzender | 172 | ||
bb) Die Verhandlungsleitung | 174 | ||
cc) Die Nichteinhaltung von Absprachen | 175 | ||
dd) Der Zwang zum Erscheinen trotz eindeutig bestehenden Auskunftsverweigerungsrechts | 177 | ||
ee) Die Anwendung des § 55 StPO | 178 | ||
ff) Die Vernehmungstechnik | 179 | ||
gg) Vorhalte aus Urkunden | 180 | ||
hh) Beschimpfungen von Zeugen | 181 | ||
ii) Gezielte Informationen an Journalisten vor der Vernehmung | 181 | ||
jj) Die Dauer der Vernehmung der Zeugen | 182 | ||
kk) Presseerklärungen von Mitgliedern des Untersuchungsausschusses während der Vernehmung | 184 | ||
ll) Die Vereidigung von Zeugen | 185 | ||
H. Gesamtbetrachtung | 187 | ||
I. Die Fortschritte: | 187 | ||
1. Die Stärkung der Minderheitenrechte | 187 | ||
2. Der einheitliche Rechtsweg | 188 | ||
II. Die Regelungsdefizite | 189 | ||
1. Keine Verfassungsänderung | 189 | ||
2. Der Vorsitzende / stellvertretende Vorsitzende | 189 | ||
a) Keine Neutralität | 189 | ||
b) Keine Stärkung der Stellung des Vorsitzenden durch das PUAG | 190 | ||
c) Keine Regelung im PUAG bezüglich der Qualifikation des Vorsitzenden | 190 | ||
3. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses | 190 | ||
a) Keine Begrenzung der Zahl der Mitglieder | 190 | ||
b) Keine Präsenzpflicht | 191 | ||
c) Keine Regelung im PUAG über das Verhältnis zur Presse | 191 | ||
4. Die Zeugen | 192 | ||
a) Die Behandlung der Zeugen im UA | 192 | ||
b) Keine Regelung im PUAG zum „Betroffenenstatus“ | 192 | ||
c) Kein Rechtsschutz für Zeugen | 193 | ||
III. Schlussbemerkung | 195 | ||
Literaturverzeichnis | 196 | ||
Personenregister | 203 | ||
Sachregister | 204 |