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Die Stellung des Zeugen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages

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Plöd, J. (2003). Die Stellung des Zeugen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51183-9
Plöd, Johann M.. Die Stellung des Zeugen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51183-9
Plöd, J (2003): Die Stellung des Zeugen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51183-9

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Die Stellung des Zeugen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages

Plöd, Johann M.

Beiträge zum Parlamentsrecht, Vol. 58

(2003)

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About The Author

Dr. Johann M. Plöd ist seit 1975 in der bayerischen Justiz als Richter und Staatsanwalt tätig. Ab Juli 2000 war er Mitglied der Arbeitsgruppe "Untersuchungsausschuss" der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Er ist jetzt Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Regensburg

Abstract

Johann M. Plöd befasst sich mit einem zentralen Thema des am 26.06.2001 in Kraft getretenen Untersuchungsausschussgesetzes des Deutschen Bundestages (PUAG), nämlich der Stellung des Zeugen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht.

Der Autor erläutert die verschiedenen Untersuchungstypen, die verfassungsrechtlichen Grundlagen, die Grenzen des Untersuchungsrechts sowie die Unterschiede zum gerichtlichen Verfahren. Anschließend geht er auf die Reformdiskussionen und die verschiedenen Entwürfe eines Untersuchungsausschussgesetzes ein. Die weiteren Kapitel sind dem Gesetzgebungsverfahren und dem Regelungsinhalt des PUAG gewidmet. Darauf aufbauend nimmt der Autor Stellung zu den rechtlichen Regelungen für die Vernehmung des Zeugen. Im zweiten Teil dieses Abschnitts werden die tatsächliche Vernehmungssituation und die Vernehmungsmethoden in einem Untersuchungsausschuss auf Grund der praktischen Erfahrungen des Autors im Parteispendenuntersuchungsausschuss dargestellt.

Das Werk ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Untersuchungsausschussgesetz. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass die Mitwirkungsrechte und damit die Grundrechte des Bürgers im PUAG nur unzureichend berücksichtigt sind, während die Parteien ihre Position in einem Untersuchungsausschuss in den Vordergrund gestellt haben.

Dr. Johann M. Plöd ist seit 1975 in der bayerischen Justiz als Richter und Staatsanwalt tätig. Ab Juli 2000 war er Mitglied der Arbeitsgruppe "Untersuchungsausschuss" der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Er ist jetzt Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Regensburg.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
A. Einleitung 17
B. Problemdarstellung 22
I. Der UA ein politisches Tribunal? 22
II. Lösungsansätze durch die Rechtsprechung 23
III. Lösungsansätze durch den Gesetzgeber 24
C. Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages 27
I. Untersuchungstypen 27
1. Gesetzgebungsenqueten oder legislative Enqueten 28
2. Kontrollenqueten im Exekutivbereich 29
3. Parlamentarische Untersuchungen im judikativen Bereich 30
4. „Skandal-Enqueten“ 31
5. Kollegial-Enqueten 32
II. Der UA als politisches Kampfinstrument nicht nur der Minderheit 32
D. Verfassungsrechtliche Grundlagen 36
I. Die Entstehungsgeschichte von Art. 44 GG 36
II. Die Stellung von Untersuchungsausschüssen gemäß Art. 44 GG 37
III. Der Gegenstand der Untersuchungen 40
IV. Das Untersuchungsverfahren 41
1. Die Aufgabe von Untersuchungsausschüssen 41
2. Das Beweiserhebungsrecht 42
3. Die Berücksichtigung des Betroffenenstatus bei der Beweiserhebung 45
V. Die Grenzen des Untersuchungsrechts 47
1. Die Begrenzungen entsprechend der Korollartheorie 48
2. Die Beschränkungen durch das Gewaltenteilungsprinzip 50
3. Die zeitliche Begrenzung 51
4. Die Beschränkung durch Grundrechte 52
5. Die Beschränkung durch den Untersuchungsgegenstand 54
VI. Der Unterschied zum gerichtlichen Verfahren 55
1. Der UA ist kein Gericht 55
2. Der UA ist Teil des Parlaments 55
3. Keine Ausschluss- bzw. Befangenheitsregeln 56
4. Keine Verpflichtung zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses 57
5. Kein streng normiertes justizförmiges Verfahren 57
6. Andere Verfahrensziele 59
E. Die geschichtliche Entwicklung des Untersuchungsausschussrechts 61
I. Die Entwürfe eines Untersuchungsausschussgesetzes 61
1. Die Empfehlungen der Konferenz der Präsidenten der Deutschen Länderparlamente zur Regelung des Verfahrens von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen vom 4. 5. 1961 61
2. Der Entwurf der interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft eines Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Bundestages vom 14. 5. 1969 (sogenannter IPA-Gesetzentwurf). 62
3. Der Mustergesetzentwurf der Präsidenten der Deutschen Länderparlamente von 1972 63
4. Die Enquetekommission Verfassungsreform 1972 64
5. Die Empfehlungen der Enquetekommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestages 1976 64
6. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 44 GG) und eines Gesetzes über das Untersuchungsverfahren des Deutschen Bundestages der CDU / CSU-Fraktion vom 14. 11. 1977 65
7. Der interfraktionelle Entwurf eines Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages von Abgeordneten der CDU / CSU, SPD und FDP 65
8. Der Entwurf eines Untersuchungsausschussgesetzes der SPD-Bundestagsfraktion 65
II. Die IPA-Regeln 66
F. Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz) 68
I. Das Gesetzgebungsverfahren 68
II. Der Regelungsinhalt 69
1. Die Berechtigung für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses 71
2. Die Frist für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses 71
3. Die Form der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses 72
4. Der Inhalt des Einsetzungsbeschlusses 73
a) Der Untersuchungsgegenstand 73
b) Die Bestimmtheit des Untersuchungsantrags und -beschlusses 74
c) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 76
5. Die personelle Besetzung des Untersuchungsausschusses 77
a) Der Vorsitz 78
aa) Der Vorsitzende 80
bb) Der stellvertretende Vorsitzende 84
b) Die Mitglieder des Ausschusses 84
c) Die Anzahl der Mitglieder 85
6. Die Beschlussfähigkeit 86
7. Der Ermittlungsbeauftragte 87
8. Die Beweiserhebung 91
a) Der Beweisbeschluss 91
b) Der Antrag auf Beweiserhebung 92
c) Die Beweismittel 92
d) Die Reihenfolge der Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen 93
e) Die Ablehnung der Erhebung bestimmter Beweise 96
G. Die Vernehmung der Zeugen 97
I. Die rechtlichen Regelungen für die Vernehmung der Zeugen 97
1. Die Ladung der Zeugen 97
2. Die Folgen des Ausbleibens 99
3. Der Rechtsanwalt als Zeugenbeistand 101
a) Kein eigenes Fragerecht, nur Beratung 102
b) Die Erklärungen zu prozessualen Fragen 102
c) Die Unterbrechung der Vernehmung 103
d) Die Vorbereitung einer Stellungnahme des Zeugen 103
e) Die Prüfung der gestellten Fragen auf ihre Zulässigkeit im Rahmen des Untersuchungsauftrags 103
f) Die Prüfung des Rechts auf Zeugnis- bzw. Auskunftsverweigerung 104
g) Die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse 105
h) Die Überprüfung des Protokolls 105
4. Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte 106
a) Die Regelung im PUAG 107
b) Die bisherigen Überlegungen zum Betroffenenstatus 108
c) Keine Berücksichtigung des Betroffenenstatus im PUAG 113
d) Rechtliches Gehör 116
5. Der Ausschluss bzw. die Ablehnung wegen Befangenheit 119
6. Der Gang der Vernehmung 124
a) Die Einzelvernehmung 124
b) Die Belehrung durch den Vorsitzenden 127
c) Die Befreiung von der Schweigepflicht und die Aussagegenehmigung 128
d) Der Bericht des Zeugen im Zusammenhang 129
e) Die Befragung des Zeugen 129
aa) Die Reihenfolge der Befragung durch Ausschussmitglieder 130
bb) Verbotene Vernehmungsmethoden 131
cc) Die Zulässigkeit von Fragen an Zeugen 132
f) Die Wahrheitspflicht 134
g) Grundlose Zeugnisverweigerung 135
h) Die Öffentlichkeit 136
aa) Die Sitzungen zur Beratung 137
bb) Die Sitzungen zur Beweisaufnahme 138
cc) Der Ausschluss der Öffentlichkeit 141
dd) Der Geheimschutz 142
i) Der Abschluss der Vernehmung 146
j) Die Vereidigung des Zeugen 147
7. Die Strafbarkeit einer Falschaussage 155
a) Die bisherige Regelung 156
d) Die Neufassung des § 153 StGB 158
8. Der Rechtsschutz für Zeugen 159
II. Die tatsächliche Vernehmungssituation 162
1. Der politische Hintergrund 162
2. Die Presse vor dem Tagungsort 163
3. Das Aufspüren und die Verfolgung von Zeugen durch Journalisten 164
4. Keine Gerichtsverhandlung, kein justizförmiges Verfahren 165
a) Die Vernehmungssituation 166
aa) Fotojournalisten vor dem Platz des Zeugen vor Beginn der Vernehmung 166
bb) Journalisten im Zuhörerraum 167
cc) Zeichner auf Sitzplätzen neben Abgeordneten 167
dd) Essen und Trinken während der Vernehmung, Catering 168
ee) Die fehlende Aufmerksamkeit der Verhörspersonen 168
ff) Zwischenrufe 169
gg) Diskussionen über die Zulässigkeit von Fragen bzw. über die Zeugenaussagen 170
b) Die Vernehmungsmethoden 172
aa) Kein neutraler Vorsitzender 172
bb) Die Verhandlungsleitung 174
cc) Die Nichteinhaltung von Absprachen 175
dd) Der Zwang zum Erscheinen trotz eindeutig bestehenden Auskunftsverweigerungsrechts 177
ee) Die Anwendung des § 55 StPO 178
ff) Die Vernehmungstechnik 179
gg) Vorhalte aus Urkunden 180
hh) Beschimpfungen von Zeugen 181
ii) Gezielte Informationen an Journalisten vor der Vernehmung 181
jj) Die Dauer der Vernehmung der Zeugen 182
kk) Presseerklärungen von Mitgliedern des Untersuchungsausschusses während der Vernehmung 184
ll) Die Vereidigung von Zeugen 185
H. Gesamtbetrachtung 187
I. Die Fortschritte: 187
1. Die Stärkung der Minderheitenrechte 187
2. Der einheitliche Rechtsweg 188
II. Die Regelungsdefizite 189
1. Keine Verfassungsänderung 189
2. Der Vorsitzende / stellvertretende Vorsitzende 189
a) Keine Neutralität 189
b) Keine Stärkung der Stellung des Vorsitzenden durch das PUAG 190
c) Keine Regelung im PUAG bezüglich der Qualifikation des Vorsitzenden 190
3. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses 190
a) Keine Begrenzung der Zahl der Mitglieder 190
b) Keine Präsenzpflicht 191
c) Keine Regelung im PUAG über das Verhältnis zur Presse 191
4. Die Zeugen 192
a) Die Behandlung der Zeugen im UA 192
b) Keine Regelung im PUAG zum „Betroffenenstatus“ 192
c) Kein Rechtsschutz für Zeugen 193
III. Schlussbemerkung 195
Literaturverzeichnis 196
Personenregister 203
Sachregister 204