Die aufgedrängte Bereicherung

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Die aufgedrängte Bereicherung
Paradigma der »negatorischen« Abschöpfung in Umkehrung zum Schadensersatz
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 126
(1990)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 17 | ||
Kapitel 1: Der materiale Grund für die Haftung aus ungerechtfertigter Bereicherung und seine präjudizielle Bedeutung für die Fälle der aufgedrängten Bereicherung | 22 | ||
1. Abschnitt: Die aufgedrängte Bereicherung aus der gesetzgeberischen Sichtweise einer „negatorischen“ Abschöpfung ungerechtfertigter Vermögensvorteile im Rahmen der Einheitslehre | 22 | ||
I. Die Lehre Savignys und die Ausgestaltung des Rechts der ungerechtfertigten Bereicherung durch den Gesetzgeber | 22 | ||
II. Grundlegende Konsequenzen der gesetzgeberischen Sichtweise für die aufgedrängte Bereicherung | 25 | ||
1. Irrelevanz der Bereicherungsursache für die Haftungsbegründung und den Haftungsumfang | 25 | ||
2. Verbleibende Problematik der Wertberechnung unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit von Dispositionsänderungen | 26 | ||
2. Abschnitt: Die Auflösung des einheitlichen materialen Grundes der Haftung aus ungerechtfertigter Bereicherung in disharmonische Regelungsziele im Rahmen der Trennungslehre | 29 | ||
I. Entwicklung und Aussagen der Trennungslehre | 29 | ||
II. Kritik an der „modernen“ Bereicherungslehre | 31 | ||
3. Abschnitt: Verfehlte Konsequenzen der „modernen“ Bereicherungslehre für die aufgedrängte Bereicherung | 35 | ||
I. Gegenstands- oder Vermögensorientierung des Bereicherungsanspruchs unter Vergleich der analogen Problematik im Schadensersatzrecht | 35 | ||
1. Problemstellung der Gegenstands- oder Vermögensorientierung und ihre Relevanz für die aufgedrängte Bereicherung | 35 | ||
2. Die Naturalrestitution als Argument für die Gegenstandsorientierung im Schadensersatz- und im Bereicherungsrecht? | 38 | ||
(a) Zur Vergleichbarkeit zwischen Schadensersatz- und Bereicherungsrecht | 39 | ||
(b) Überlagerung von Gegenstands- und Vermögensorientierung im Schadensersatz- und im Bereicherungsrecht | 40 | ||
3. Der Geldersatz als Argument für die Vermögensorientierung? | 43 | ||
4. Überlagerung von Gegenstands- und Vermögensorientierung im Bereicherungsrecht aus der Sicht des historischen Gesetzgebers | 45 | ||
II. Schlußfolgerungen aus der Kontroverse Gegenstands- oder Vermögensorientierung des Bereicherungsanspruchs auf die Bestimmung des Wertersatzes nach § 818 II BGB | 47 | ||
1. Schlußfolgerungen aus der Kontroverse Gegenstands- oder Vermögensorientierung des Bereicherungsanspruchs auf die Bestimmung des erlangten Etwas und seine präjudizielle Bedeutung für die Bestimmung des Wertersatzes | 47 | ||
2. Bedürfnis nach einem bereicherungsrechtsspezifischen Dispositionsschutz? | 52 | ||
(a) Meinungsstand | 52 | ||
(b) Vergleichende Betrachtung zum Dispositionsschutz im Schadensersatzrecht und beim Betrugstatbestand | 54 | ||
(c) Differenzierung nach in der Vergangenheit liegenden Dispositionsstörungen und der Obliegenheit zur zukünftigen Dispositionsänderung | 56 | ||
(d) Der unterschiedliche Stellenwert des Dispositionsschutzes im Rahmen des jeweiligen bereicherungsrechtlichen Grundverständnisses | 59 | ||
3. Die unterschiedliche Berechnung des Wertersatzes nach § 818 II BGB auf der Grundlage der Kontroverse um eine Gegenstands- oder Vermögensorientierung des Bereicherungsanspruchs | 59 | ||
(a) Meinungsstand zur Kontroverse objektiver-subjektiver Wertbegriff | 59 | ||
(aa) Wertersatz nach objektiven Kriterien | 61 | ||
(bb) Wertersatz nach subjektiven Kriterien | 62 | ||
(b) Wortlaut des § 818 II BGB | 65 | ||
(c) Die Sicht des Gesetzgebers | 66 | ||
(d) Zur Überlagerung von Gegenstands- und Vermögensorientierung bei teleologischer Auslegung des § 818 II BGB | 67 | ||
(e) Konsequenzen der Überlagerung von gegenstands- und vermögensorientierter Betrachtungsweise auf die Beweislastverteilung | 68 | ||
4. Die unterschiedliche Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes für die Wertermittlung auf der Grundlage der Kontroverse um eine Gegenstands- oder Vermögensorientierung des Bereicherungsanspruchs | 70 | ||
(a) Meinungsstand | 70 | ||
(aa) Entstehung des Bereicherungsanspruchs bzw. des Wertersatzanspruchs aus gegenstandsorientierter Betrachtungsweise | 71 | ||
(bb) Eintritt der Bösgläubigkeit oder Rechtshängigkeit | 72 | ||
(cc) Bezahlung – letzte mündliche Verhandlung aus vermögensorientierter Betrachtungsweise | 73 | ||
(b) Der maßgebliche Zeitpunkt für die Wertermittlung auf der Grundlage einer Überlagerung von gegenstands- und vermögensorientierter Betrachtungsweise in Parallele zum Schadensersatzrecht | 74 | ||
5. Die Begrenzung des Bereicherungsanspruchs bei der aufgedrängten Bereicherung auf die getätigten Aufwendungen als Paradigma der Verkennung der bereicherungsrechtlichen Abschöpfungsfunktion | 79 | ||
6. Die Problematik der Änderung der Verwendungsplanung des Bereicherungsschuldners nach rechtskräftigem Urteil | 80 | ||
(a) Problemstellung und Meinungsstand | 80 | ||
(b) Vergleich zum Schadensersatzrecht | 82 | ||
4. Abschnitt: Zusammenfassung der Ergebnisse des 1. Kapitels | 85 | ||
Kapitel 2: Die Lösung des Problems der aufgedrängten Bereicherung durch die „negatorische“ Abschöpfung ungerechtfertigter Vermögensvorteile im Gegensatz zum Schadensersatzrecht | 87 | ||
1. Abschnitt: Überlagerung der bereicherungsrechtlichen Haftung des aufgedrängt Bereicherten und der deliktischen Haftung des Bereichernden bei schuldhafter Umgestaltung einer Sache | 87 | ||
I. Haftungsmäßige Verrechnung von Vor- und Nachteilen bei Ansprüchen des aufdrängend Bereichernden aus § 812 I BGB und des aufgedrängt Bereicherten aus § 823 I BGB | 87 | ||
II. Schlußfolgerung auf grundsätzliche Gemeinsamkeiten des Berechnungsmodus von Schaden und Bereicherung | 91 | ||
2. Abschnitt: Das Zusammenspiel von § 818 II und § 818 III BGB in seinen speziellen Konsequenzen für die aufgedrängte Bereicherung | 93 | ||
I. Funktion des § 818 II BGB | 93 | ||
II. Die Limitierung einer verkehrswertorientierten Wertersatzpflicht durch den nach subjektsorientierten Kriterien zu bestimmenden Eintritt einer „Vermögensminderung“ | 94 | ||
3. Abschnitt: Die sinngemäße Übertragung der schadensersatzrechtlichen Lösung in § 254 II 1, 2. Alt. BGB auf das Bereicherungsrecht und ihre Konsequenzen für die aufgedrängte Bereicherung | 97 | ||
I. Zur Anwendbarkeit des dem § 254 II 1, 2. Alt. BGB zugrundeliegenden Rechtsgedankens auf das Bereicherungsrecht und speziell auf die aufgedrängte Bereicherung | 97 | ||
II. Vermeidung von Rechtsunsicherheit bei Änderung der subjektiven Verwendungsplanungen des aufgedrängt Bereicherten | 98 | ||
III. Einzelaspekte zur Frage der Zumutbarkeit von Dispositionsänderungen in Analogie zu § 254 II 1, 2. Alt. BGB | 100 | ||
1. Zur Relevanz des Wertverhältnisses | 100 | ||
(a) Problemstellung anhand eines Beispielfalles | 100 | ||
(b) Entsprechende Problematik bei den §§ 946 ff BGB | 101 | ||
(c) Die Problematik der Unmöglichkeit der Herausgabe des erlangten Etwas nach § 818 II BGB bei gravierendem Wertzuwachs | 102 | ||
2. Zur Relevanz des Affektionsinteresses des Bereicherten | 106 | ||
(a) Irrelevanz des Affektionsinteresses des Bereicherten nach der herrschenden Lehre | 106 | ||
(b) Relevanz des Affektionsinteresses bei der Gesamtabwägung analog § 254 II 1, 2. Alt. BGB | 107 | ||
3. Zur Relevanz eines Verschuldens des Bereicherungsgläubigers im Hinblick auf das Aufdrängen der Bereicherung | 109 | ||
(a) Die Relevanz eines Verschuldens des Bereicherungsgläubigers im Rahmen von Kondiktionssperren auf der Grundlage der herrschenden Lehre | 109 | ||
(b) Abgestufte Relevanz eines Verschuldens des Bereicherungsgläubigers im Rahmen der Gesamtabwägung analog § 254 II 1, 2. Alt. BGB | 110 | ||
4. Zur Relevanz der Kenntnis des Bereicherungsschuldners von der aufgedrängten Bereicherung | 112 | ||
(a) Interpretation des § 818 III BGB als Privileg für den Gutgläubigen auf der Grundlage der herrschenden Lehre | 112 | ||
(b) Relevanz der Kenntnis des Bereicherungsschuldners bei Verstößen gegen die Obliegenheit zur Warnung und der Möglichkeit der Abwendung der Bereicherung im Rahmen der Gesamtabwägung in Analogie zu § 254 II 1, 2. Alt. BGB | 113 | ||
5. Zur Relevanz der Unterscheidung zwischen bloßen Dispositionsänderungen und Funktionsänderungen des Eigentums | 115 | ||
6. Zur Relevanz der Unterscheidung zwischen Umgestaltungsmaßnahmen und bloßen Erhaltungs-, Verbesserungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen | 115 | ||
7. Zur Relevanz der Fungibilität des von der Bereicherung betroffenen Gegenstandes | 116 | ||
8. Zur Relevanz der sozialen Stellung und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten | 117 | ||
4. Abschnitt: Zusammenfassung der Ergebnisse des 2. Kapitels | 119 | ||
Kapitel 3: Die Sanktionierung des „Aufdrängens“ im Spannungsfeld zwischen Bereicherungsrecht und gesetzgeberischen Wertentscheidungen außerhalb der §§ 812, 818 BGB | 122 | ||
1. Abschnitt: Die Sanktionierung des „Aufdrängens“ im Streit zwischen den jeweiligen bereicherungsrechtlichen Grundpositionen | 122 | ||
2. Abschnitt: Analoge Anwendung des § 814 BGB | 125 | ||
I. Befürwortende Stellungnahmen in der Lehre | 125 | ||
II. Die Ungeeignetheit des § 814 BGB zur Lösung der Fälle der aufgedrängten Bereicherung | 127 | ||
1. Rechtsfolgenbetrachtung | 127 | ||
2. § 814 BGB als Sonderform des Verzichts? | 127 | ||
3. § 814 BGB als Ausprägung des Verbots des venire contra factum proprium | 128 | ||
(a) Parallele zur Leistung | 128 | ||
(b) Positive Kenntnis | 129 | ||
(c) Parallele zum Tatbestandsmerkmal „das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete“ | 130 | ||
III. Die Geltung des Verbots des venire contra factum proprium bei der aufgedrängten Bereicherung | 131 | ||
3. Abschnitt: Kondiktionsausschluß über § 687 II BGB | 133 | ||
I. Verwendungskondiktion | 133 | ||
1. § 687 II BGB als Kondiktionssperre auf der Grundlage der Rechtsprechung und der herrschenden Lehre | 133 | ||
2. Kritische Stellungnahme | 135 | ||
(a) Konkurrenzverhältnis zwischen § 687 II BGB und § 812 BGB | 135 | ||
(b) Kritik an der Limitierung des Bereicherungsanspruchs auf die getätigten Aufwendungen | 136 | ||
(c) Das Wahlrecht des Geschäftsherrn nach § 687 II 2 BGB zwischen Aufwendungsersatz und Abschöpfungskondiktion | 137 | ||
II. Rückgriffskondiktion | 141 | ||
1. Die Argumentation der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung mit den §§ 404, 406 BGB und § 267 BGB | 141 | ||
2. Kritische Stellungnahme | 142 | ||
(a) Kritik an der Argumentation mit den §§ 404, 406 ff BGB | 142 | ||
(b) Kritik an der Argumentation mit § 267 BGB | 143 | ||
(c) Fehlende Auseinandersetzung innerhalb der herrschenden Meinung mit § 687 II 2 BGB | 144 | ||
3. Die Lösung der Rückgriffskondiktion mit dem Ersparnisgedanken | 146 | ||
4. Abschnitt: Kondiktionsausschluß über § 996 BGB | 152 | ||
I. § 996 BGB als Kondiktionssperre auf der Grundlage der Rechtsprechung und der herrschenden Lehre | 152 | ||
II. Uneingeschränkte Anwendbarkeit der §§ 812 ff BGB neben den §§ 994 ff BGB aufgrund des unterschiedlichen materialen Haftungsgrundes | 155 | ||
5. Abschnitt: Gegenanspruch des Bereicherten aus § 1004 I BGB | 160 | ||
I. Der Schutz des aufgedrängt Bereicherten über § 1004 I BGB auf der Grundlage der Rechtsprechung und der herrschenden Lehre | 160 | ||
II. Die Unanwendbarkeit des § 1004 I BGB bei den Fällen der aufgedrängten Bereicherung auf der Grundlage der Position Pickers | 163 | ||
6. Abschnitt: Verweis auf die Wegnahmemöglichkeit in Analogie zu § 1001 S 2 BGB | 166 | ||
I. Analoge Anwendung des § 1001 S 2 BGB in BGHZ 23, 61 | 166 | ||
II. Untauglichkeit des § 1001 S 2 BGB zur Lösung des Problems der aufgedrängten Bereicherung aufgrund der ratio legis des § 1001 S 2 BGB | 166 | ||
7. Abschnitt: Verweis auf die Wegnahmemöglichkeit in Restriktion des § 951 I BGB | 168 | ||
I. Abwendung des Bereicherungsanspruchs des aufdrängend Bereichernden durch Verweis auf die Wegnahmemöglichkeit im Rahmen einer Restriktion des § 951 I BGB | 168 | ||
II. Die in der Lehre geübte Kritik an der Restriktion des § 951 I BGB zur Lösung der aufgedrängten Bereicherung | 169 | ||
III. Ablehnende Stellungnahme zur Restriktion des § 951 I BGB aufgrund der Irrelevanz des Bereicherungsvorgangs für die bereicherungsrechtliche Haftungsbegründung | 170 | ||
8. Abschnitt: Ergebnis: Bereicherungsrechtliche Lösung statt Sanktionierung des „Aufdrängens“ der Bereicherung | 174 | ||
Zusammenfassung | 175 | ||
Schrifttum | 179 |