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Die aufgedrängte Bereicherung

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Reimer, J. (1990). Die aufgedrängte Bereicherung. Paradigma der »negatorischen« Abschöpfung in Umkehrung zum Schadensersatz. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46802-7
Reimer, Jürgen. Die aufgedrängte Bereicherung: Paradigma der »negatorischen« Abschöpfung in Umkehrung zum Schadensersatz. Duncker & Humblot, 1990. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46802-7
Reimer, J (1990): Die aufgedrängte Bereicherung: Paradigma der »negatorischen« Abschöpfung in Umkehrung zum Schadensersatz, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46802-7

Format

Die aufgedrängte Bereicherung

Paradigma der »negatorischen« Abschöpfung in Umkehrung zum Schadensersatz

Reimer, Jürgen

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 126

(1990)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 17
Kapitel 1: Der materiale Grund für die Haftung aus ungerechtfertigter Bereicherung und seine präjudizielle Bedeutung für die Fälle der aufgedrängten Bereicherung 22
1. Abschnitt: Die aufgedrängte Bereicherung aus der gesetzgeberischen Sichtweise einer „negatorischen“ Abschöpfung ungerechtfertigter Vermögensvorteile im Rahmen der Einheitslehre 22
I. Die Lehre Savignys und die Ausgestaltung des Rechts der ungerechtfertigten Bereicherung durch den Gesetzgeber 22
II. Grundlegende Konsequenzen der gesetzgeberischen Sichtweise für die aufgedrängte Bereicherung 25
1. Irrelevanz der Bereicherungsursache für die Haftungsbegründung und den Haftungsumfang 25
2. Verbleibende Problematik der Wertberechnung unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit von Dispositionsänderungen 26
2. Abschnitt: Die Auflösung des einheitlichen materialen Grundes der Haftung aus ungerechtfertigter Bereicherung in disharmonische Regelungsziele im Rahmen der Trennungslehre 29
I. Entwicklung und Aussagen der Trennungslehre 29
II. Kritik an der „modernen“ Bereicherungslehre 31
3. Abschnitt: Verfehlte Konsequenzen der „modernen“ Bereicherungslehre für die aufgedrängte Bereicherung 35
I. Gegenstands- oder Vermögensorientierung des Bereicherungsanspruchs unter Vergleich der analogen Problematik im Schadensersatzrecht 35
1. Problemstellung der Gegenstands- oder Vermögensorientierung und ihre Relevanz für die aufgedrängte Bereicherung 35
2. Die Naturalrestitution als Argument für die Gegenstandsorientierung im Schadensersatz- und im Bereicherungsrecht? 38
(a) Zur Vergleichbarkeit zwischen Schadensersatz- und Bereicherungsrecht 39
(b) Überlagerung von Gegenstands- und Vermögensorientierung im Schadensersatz- und im Bereicherungsrecht 40
3. Der Geldersatz als Argument für die Vermögensorientierung? 43
4. Überlagerung von Gegenstands- und Vermögensorientierung im Bereicherungsrecht aus der Sicht des historischen Gesetzgebers 45
II. Schlußfolgerungen aus der Kontroverse Gegenstands- oder Vermögensorientierung des Bereicherungsanspruchs auf die Bestimmung des Wertersatzes nach § 818 II BGB 47
1. Schlußfolgerungen aus der Kontroverse Gegenstands- oder Vermögensorientierung des Bereicherungsanspruchs auf die Bestimmung des erlangten Etwas und seine präjudizielle Bedeutung für die Bestimmung des Wertersatzes 47
2. Bedürfnis nach einem bereicherungsrechtsspezifischen Dispositionsschutz? 52
(a) Meinungsstand 52
(b) Vergleichende Betrachtung zum Dispositionsschutz im Schadensersatzrecht und beim Betrugstatbestand 54
(c) Differenzierung nach in der Vergangenheit liegenden Dispositionsstörungen und der Obliegenheit zur zukünftigen Dispositionsänderung 56
(d) Der unterschiedliche Stellenwert des Dispositionsschutzes im Rahmen des jeweiligen bereicherungsrechtlichen Grundverständnisses 59
3. Die unterschiedliche Berechnung des Wertersatzes nach § 818 II BGB auf der Grundlage der Kontroverse um eine Gegenstands- oder Vermögensorientierung des Bereicherungsanspruchs 59
(a) Meinungsstand zur Kontroverse objektiver-subjektiver Wertbegriff 59
(aa) Wertersatz nach objektiven Kriterien 61
(bb) Wertersatz nach subjektiven Kriterien 62
(b) Wortlaut des § 818 II BGB 65
(c) Die Sicht des Gesetzgebers 66
(d) Zur Überlagerung von Gegenstands- und Vermögensorientierung bei teleologischer Auslegung des § 818 II BGB 67
(e) Konsequenzen der Überlagerung von gegenstands- und vermögensorientierter Betrachtungsweise auf die Beweislastverteilung 68
4. Die unterschiedliche Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes für die Wertermittlung auf der Grundlage der Kontroverse um eine Gegenstands- oder Vermögensorientierung des Bereicherungsanspruchs 70
(a) Meinungsstand 70
(aa) Entstehung des Bereicherungsanspruchs bzw. des Wertersatzanspruchs aus gegenstandsorientierter Betrachtungsweise 71
(bb) Eintritt der Bösgläubigkeit oder Rechtshängigkeit 72
(cc) Bezahlung – letzte mündliche Verhandlung aus vermögensorientierter Betrachtungsweise 73
(b) Der maßgebliche Zeitpunkt für die Wertermittlung auf der Grundlage einer Überlagerung von gegenstands- und vermögensorientierter Betrachtungsweise in Parallele zum Schadensersatzrecht 74
5. Die Begrenzung des Bereicherungsanspruchs bei der aufgedrängten Bereicherung auf die getätigten Aufwendungen als Paradigma der Verkennung der bereicherungsrechtlichen Abschöpfungsfunktion 79
6. Die Problematik der Änderung der Verwendungsplanung des Bereicherungsschuldners nach rechtskräftigem Urteil 80
(a) Problemstellung und Meinungsstand 80
(b) Vergleich zum Schadensersatzrecht 82
4. Abschnitt: Zusammenfassung der Ergebnisse des 1. Kapitels 85
Kapitel 2: Die Lösung des Problems der aufgedrängten Bereicherung durch die „negatorische“ Abschöpfung ungerechtfertigter Vermögensvorteile im Gegensatz zum Schadensersatzrecht 87
1. Abschnitt: Überlagerung der bereicherungsrechtlichen Haftung des aufgedrängt Bereicherten und der deliktischen Haftung des Bereichernden bei schuldhafter Umgestaltung einer Sache 87
I. Haftungsmäßige Verrechnung von Vor- und Nachteilen bei Ansprüchen des aufdrängend Bereichernden aus § 812 I BGB und des aufgedrängt Bereicherten aus § 823 I BGB 87
II. Schlußfolgerung auf grundsätzliche Gemeinsamkeiten des Berechnungsmodus von Schaden und Bereicherung 91
2. Abschnitt: Das Zusammenspiel von § 818 II und § 818 III BGB in seinen speziellen Konsequenzen für die aufgedrängte Bereicherung 93
I. Funktion des § 818 II BGB 93
II. Die Limitierung einer verkehrswertorientierten Wertersatzpflicht durch den nach subjektsorientierten Kriterien zu bestimmenden Eintritt einer „Vermögensminderung“ 94
3. Abschnitt: Die sinngemäße Übertragung der schadensersatzrechtlichen Lösung in § 254 II 1, 2. Alt. BGB auf das Bereicherungsrecht und ihre Konsequenzen für die aufgedrängte Bereicherung 97
I. Zur Anwendbarkeit des dem § 254 II 1, 2. Alt. BGB zugrundeliegenden Rechtsgedankens auf das Bereicherungsrecht und speziell auf die aufgedrängte Bereicherung 97
II. Vermeidung von Rechtsunsicherheit bei Änderung der subjektiven Verwendungsplanungen des aufgedrängt Bereicherten 98
III. Einzelaspekte zur Frage der Zumutbarkeit von Dispositionsänderungen in Analogie zu § 254 II 1, 2. Alt. BGB 100
1. Zur Relevanz des Wertverhältnisses 100
(a) Problemstellung anhand eines Beispielfalles 100
(b) Entsprechende Problematik bei den §§ 946 ff BGB 101
(c) Die Problematik der Unmöglichkeit der Herausgabe des erlangten Etwas nach § 818 II BGB bei gravierendem Wertzuwachs 102
2. Zur Relevanz des Affektionsinteresses des Bereicherten 106
(a) Irrelevanz des Affektionsinteresses des Bereicherten nach der herrschenden Lehre 106
(b) Relevanz des Affektionsinteresses bei der Gesamtabwägung analog § 254 II 1, 2. Alt. BGB 107
3. Zur Relevanz eines Verschuldens des Bereicherungsgläubigers im Hinblick auf das Aufdrängen der Bereicherung 109
(a) Die Relevanz eines Verschuldens des Bereicherungsgläubigers im Rahmen von Kondiktionssperren auf der Grundlage der herrschenden Lehre 109
(b) Abgestufte Relevanz eines Verschuldens des Bereicherungsgläubigers im Rahmen der Gesamtabwägung analog § 254 II 1, 2. Alt. BGB 110
4. Zur Relevanz der Kenntnis des Bereicherungsschuldners von der aufgedrängten Bereicherung 112
(a) Interpretation des § 818 III BGB als Privileg für den Gutgläubigen auf der Grundlage der herrschenden Lehre 112
(b) Relevanz der Kenntnis des Bereicherungsschuldners bei Verstößen gegen die Obliegenheit zur Warnung und der Möglichkeit der Abwendung der Bereicherung im Rahmen der Gesamtabwägung in Analogie zu § 254 II 1, 2. Alt. BGB 113
5. Zur Relevanz der Unterscheidung zwischen bloßen Dispositionsänderungen und Funktionsänderungen des Eigentums 115
6. Zur Relevanz der Unterscheidung zwischen Umgestaltungsmaßnahmen und bloßen Erhaltungs-, Verbesserungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen 115
7. Zur Relevanz der Fungibilität des von der Bereicherung betroffenen Gegenstandes 116
8. Zur Relevanz der sozialen Stellung und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten 117
4. Abschnitt: Zusammenfassung der Ergebnisse des 2. Kapitels 119
Kapitel 3: Die Sanktionierung des „Aufdrängens“ im Spannungsfeld zwischen Bereicherungsrecht und gesetzgeberischen Wertentscheidungen außerhalb der §§ 812, 818 BGB 122
1. Abschnitt: Die Sanktionierung des „Aufdrängens“ im Streit zwischen den jeweiligen bereicherungsrechtlichen Grundpositionen 122
2. Abschnitt: Analoge Anwendung des § 814 BGB 125
I. Befürwortende Stellungnahmen in der Lehre 125
II. Die Ungeeignetheit des § 814 BGB zur Lösung der Fälle der aufgedrängten Bereicherung 127
1. Rechtsfolgenbetrachtung 127
2. § 814 BGB als Sonderform des Verzichts? 127
3. § 814 BGB als Ausprägung des Verbots des venire contra factum proprium 128
(a) Parallele zur Leistung 128
(b) Positive Kenntnis 129
(c) Parallele zum Tatbestandsmerkmal „das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete“ 130
III. Die Geltung des Verbots des venire contra factum proprium bei der aufgedrängten Bereicherung 131
3. Abschnitt: Kondiktionsausschluß über § 687 II BGB 133
I. Verwendungskondiktion 133
1. § 687 II BGB als Kondiktionssperre auf der Grundlage der Rechtsprechung und der herrschenden Lehre 133
2. Kritische Stellungnahme 135
(a) Konkurrenzverhältnis zwischen § 687 II BGB und § 812 BGB 135
(b) Kritik an der Limitierung des Bereicherungsanspruchs auf die getätigten Aufwendungen 136
(c) Das Wahlrecht des Geschäftsherrn nach § 687 II 2 BGB zwischen Aufwendungsersatz und Abschöpfungskondiktion 137
II. Rückgriffskondiktion 141
1. Die Argumentation der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung mit den §§ 404, 406 BGB und § 267 BGB 141
2. Kritische Stellungnahme 142
(a) Kritik an der Argumentation mit den §§ 404, 406 ff BGB 142
(b) Kritik an der Argumentation mit § 267 BGB 143
(c) Fehlende Auseinandersetzung innerhalb der herrschenden Meinung mit § 687 II 2 BGB 144
3. Die Lösung der Rückgriffskondiktion mit dem Ersparnisgedanken 146
4. Abschnitt: Kondiktionsausschluß über § 996 BGB 152
I. § 996 BGB als Kondiktionssperre auf der Grundlage der Rechtsprechung und der herrschenden Lehre 152
II. Uneingeschränkte Anwendbarkeit der §§ 812 ff BGB neben den §§ 994 ff BGB aufgrund des unterschiedlichen materialen Haftungsgrundes 155
5. Abschnitt: Gegenanspruch des Bereicherten aus § 1004 I BGB 160
I. Der Schutz des aufgedrängt Bereicherten über § 1004 I BGB auf der Grundlage der Rechtsprechung und der herrschenden Lehre 160
II. Die Unanwendbarkeit des § 1004 I BGB bei den Fällen der aufgedrängten Bereicherung auf der Grundlage der Position Pickers 163
6. Abschnitt: Verweis auf die Wegnahmemöglichkeit in Analogie zu § 1001 S 2 BGB 166
I. Analoge Anwendung des § 1001 S 2 BGB in BGHZ 23, 61 166
II. Untauglichkeit des § 1001 S 2 BGB zur Lösung des Problems der aufgedrängten Bereicherung aufgrund der ratio legis des § 1001 S 2 BGB 166
7. Abschnitt: Verweis auf die Wegnahmemöglichkeit in Restriktion des § 951 I BGB 168
I. Abwendung des Bereicherungsanspruchs des aufdrängend Bereichernden durch Verweis auf die Wegnahmemöglichkeit im Rahmen einer Restriktion des § 951 I BGB 168
II. Die in der Lehre geübte Kritik an der Restriktion des § 951 I BGB zur Lösung der aufgedrängten Bereicherung 169
III. Ablehnende Stellungnahme zur Restriktion des § 951 I BGB aufgrund der Irrelevanz des Bereicherungsvorgangs für die bereicherungsrechtliche Haftungsbegründung 170
8. Abschnitt: Ergebnis: Bereicherungsrechtliche Lösung statt Sanktionierung des „Aufdrängens“ der Bereicherung 174
Zusammenfassung 175
Schrifttum 179