Das Initiativrecht der Europäischen Kommission
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Das Initiativrecht der Europäischen Kommission
Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 99
(2003)
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Abstract
Zu der für das Europäische Gemeinschaftsrecht maßgeblichen Gemeinschaftsmethode gehört bislang unverrückbar die fast monopolartige Zuweisung des Initiativrechts an die Kommission und des Beschlußrechts an den Ministerrat. Als Variable hat sich das - allmählich aber stetig erweiterte - Mitwirkungsrecht des Europäischen Parlaments an der Beschlußfassung herausgestellt. Die Schlüsselstellung des Initiativrechts im Rechtsetzungsprozeß gibt entscheidende Hinweise auf das Verhältnis der politischen Gemeinschaftsorgane zueinander, das ja durch ein freilich nicht fest fixiertes, sondern entwicklungsoffenes (Europäisches Parlament) institutionelles Gleichgewicht geprägt sein soll.Im ersten Teil werden sämtliche dem Initiativrecht zugrundeliegenden Vertragsvorschriften ausführlich behandelt, inklusive der beiden komplementären Änderungsrechte nach Artikel 250 EG-Vertrag, die das Initiativrecht erheblich in die Sachentscheidung hinein verlängern, und der sogenannten Aufforderungsrechte des Rates und des Europäischen Parlaments. Im zweiten und dritten Teil werden der politische Einfluß des Rates (einschließlich des Europäischen Rates und der EU-Präsidentschaft) und des Europäischen Parlaments auf einzelne Rechtsaktvorschläge wie auf die langfristige Gesetzgebungsplanung der Kommission von den Anfängen der Wirtschaftsgemeinschaft bis heute analysiert und anhand von vielen Beispielen illustriert.Auf dieser Grundlage wendet sich der Autor abschließend der gegenwärtigen Verfassungsdebatte zu und bewertet die verschiedenen Vorschläge, die für und gegen die Reform der Initiativberechtigung sprechen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 15 | ||
Erster Teil: Das Vorschlagsprinzip im Rechtsetzungssystem der Europäischen Gemeinschaft | 21 | ||
Kapitel 1: Das Initiativmonopol der Kommission im Gemeinschaftsrecht | 22 | ||
I. Das Vorschlagsrecht im EG-Vertrag | 22 | ||
1. Der Ermessensspielraum zur Vorschlagsvorlage | 23 | ||
2. Die rechtlichen Bindungen des Vorschlagsrechts | 25 | ||
a) Primär- und sekundärrechtliche Rechtsetzungsaufträge | 25 | ||
b) Jahresgesetzgebungsprogramm | 26 | ||
c) Subsidiarität und Finanzierbarkeit | 27 | ||
d) Förmliche Aufforderungen zur Vorschlagsvorlage | 27 | ||
3. Zum Inhalt eines Vorschlags | 28 | ||
II. Die Ausnahmen vom Initiativmonopol der Kommission | 29 | ||
1. Die Initiativrechte der übrigen Gemeinschaftsorgane und der Mitgliedstaaten | 30 | ||
a) Initiativrechte des Europäischen Parlaments | 31 | ||
b) Initiativrechte des Europäischen Gerichtshofs | 33 | ||
c) Initiativrechte der Europäischen Zentralbank | 33 | ||
d) Initiativrechte der Mitgliedstaaten | 34 | ||
e) Spezielle Initiativrechte der Kommission | 35 | ||
2. Die indirekten Initiativrechte des Rates und der Mitgliedstaaten | 35 | ||
a) Aufforderungsrecht gemäß Artikel 115 EGV | 36 | ||
b) Antragsrecht gemäß Artikel 11 Abs. 2 UAbs. 3 EGV | 37 | ||
c) Antragsrecht gemäß Artikel 67 Abs. 2 EGV | 37 | ||
3. Die Initiativrechte in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik | 38 | ||
a) Allgemeinzuständigkeit des Rates gemäß Artikel 14 Abs. 1 EUV | 38 | ||
b) Befassungsrecht der Kommission gemäß Artikel 22 EUV | 39 | ||
c) Beteiligungsrecht der Kommission gemäß Artikel 27 EUV | 39 | ||
d) Aufforderungsrecht des Rates gemäß Artikel 14 Abs. 4 EUV | 40 | ||
e) Sonderfall des Artikels 301 EGV | 40 | ||
f) Initiativbefugnis des Europäischen Parlaments | 43 | ||
4. Die Initiativrechte in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen | 44 | ||
a) Initiativrecht der Kommission gemäß Artikel 34 Abs. 2 S. 2 EUV | 44 | ||
b) Sonderfall des Artikels 42 EUV | 45 | ||
c) Initiativbefugnis des Europäischen Parlaments | 46 | ||
5. Zusammenfassung | 47 | ||
6. Das Vorschlagsrecht für Vertragsänderungen | 48 | ||
Kapitel 2: Die komplementären Änderungsrechte des Rates und der Kommission gemäß Artikel 250 EGV | 49 | ||
I. Das Recht des Rates zur Änderung eines Vorschlags | 50 | ||
1. Die unveränderte Annahme eines Vorschlags | 50 | ||
2. Die Grenzen des Änderungsrechts | 51 | ||
a) Standpunkt der Literatur | 52 | ||
b) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs | 53 | ||
c) Stellungnahme | 57 | ||
3. Die Untätigkeit des Rates nach Vorlage eines Vorschlags | 58 | ||
a) Ermessen des Rates zur Befassung mit der Vorlage | 59 | ||
b) Pflicht des Rates zur Befassung mit der Vorlage | 60 | ||
c) Ausnahmefall des ersatzorganschaftlichen Handelns | 61 | ||
d) Zwischenergebnis | 62 | ||
e) Stellungnahme | 62 | ||
4. Zur Ablehnung eines Vorschlags | 67 | ||
II. Das Recht der Kommission zur Änderung eines Vorschlags | 68 | ||
1. Zum Verhältnis zwischen den beiden Änderungsrechten | 69 | ||
a) Motive zur Änderung eines Vorschlags | 69 | ||
b) Grenzen des Änderungsrechts | 72 | ||
2. Die Rücknahme von Vorschlägen | 75 | ||
a) Rechtsgrundlage für die Rücknahme | 75 | ||
b) Rücknahme zur Änderung eines Vorschlags | 76 | ||
c) Ersatzlose Rücknahme eines Vorschlags | 76 | ||
aa) Rücknahme nach Untätigkeit des Rates | 77 | ||
bb) Rücknahme gegen den Willen des Rates | 79 | ||
(1) Meinungsstand in der Literatur | 81 | ||
(2) Stellungnahme | 83 | ||
Zweiter Teil: Das Spannungsverhältnis zwischen dem Initiativrecht der Kommission und dem Entscheidungsrecht des Rates | 94 | ||
Kapitel 3: Die Einflußnahme der Mitgliedstaaten auf die Vorschläge der Kommission vor und nach ihrer Vorlage zum Rat | 98 | ||
I. Die Einbindung der Mitgliedstaaten durch die Kommission: Zum dreiphasigen Verfahren der Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen | 98 | ||
1. Die Phase der Information | 99 | ||
2. Die Phase der Konsultation | 99 | ||
3. Die Phase der Entscheidung | 101 | ||
II. Die Konsultation von nationalen Experten vor der Vorschlagsvorlage: Zum Konflikt zwischen Information und Angleichung | 102 | ||
1. Informationsbeschaffung versus politische Abstimmung | 103 | ||
2. Zur Konsultationspflicht vor der Vorschlagsvorlage | 106 | ||
3. Stellungnahme | 108 | ||
III. Der Primat der Mitgliedstaaten: Zur Ausrichtung des Vorschlags am Entscheidungsverhalten des Rates | 113 | ||
1. Die Abhängigkeit des Vorschlags vom Abstimmungsverhalten der Mitgliedstaaten | 114 | ||
2. Die Entwertung des Vorschlagsrechts im Zuge der Einstimmigkeitspolitik des Rates | 117 | ||
3. Zusammenfassung | 119 | ||
Kapitel 4: Der Europäische Rat und die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union | 121 | ||
I. Der „weite integrationsfördernde Beurteilungsspielraum“ auf höchster Ebene: Zur politischen Führungsfunktion des Europäischen Rates | 122 | ||
1. Das Verhältnis des Europäischen Rates zu den Gemeinschaftsorganen | 123 | ||
2. Der Einfluß des Europäischen Rates auf das Vorschlagsrecht der Kommission | 124 | ||
II. Die Vorsitzführung im Rat: Zur Kooperation mit der Kommission in den Gesetzesverhandlungen | 130 | ||
III. Die genuine Vermittlungsrolle der Präsidentschaft: Zum Abschluß von „packagedeals“ unter den Mitgliedstaaten | 134 | ||
1. Die Entwicklung von kombinierten Vorschlägen | 135 | ||
2. Zur Übernahme der Vermittlungsfunktion durch die Präsidentschaft | 140 | ||
3. Die Bürde der Vermittlerrolle am Beispiel der Verhandlungen zur Agenda 2000 | 141 | ||
4. Stellungnahme | 146 | ||
IV. Die Planung des Arbeitsprogramms der Präsidentschaft: Zum Lancieren eigener politischer Initiativen | 150 | ||
1. Der Rahmen für das Arbeitsprogramm der Präsidentschaft | 150 | ||
2. Zur Abstimmung von Initiativen der Präsidentschaft mit der Kommission | 151 | ||
3. Die Entwicklung zur strategischen Rechtsetzungsplanung | 153 | ||
Kapitel 5: Das Recht des Rates, die Kommission zur Vorlage von Vorschlägen aufzufordern, Artikel 208 EGV | 157 | ||
I. An der Schnittstelle zwischen formeller und informeller Einflußnahme: Zum Anwendungsbereich und zur Form einer Aufforderung | 158 | ||
1. Der Anwendungsbereich des Artikels 208 EGV | 158 | ||
2. Form und Verfahren | 160 | ||
II. Zur Verpflichtung, einer Aufforderung nachzukommen: Das Meinungsbild in der Literatur | 162 | ||
1. Sinn und Zweck des Aufforderungsrechts | 162 | ||
2. Zur Bedeutung der rechtlichen Bindungswirkung | 163 | ||
3. Überblick auf Meinungsstand | 164 | ||
III. Die Rechtswirkung einer Aufforderung: Das Wortlaut-Argument, das formale Argument und das systematische Argument | 166 | ||
1. Das Wortlaut-Argument | 167 | ||
a) „Aufforderung“ | 167 | ||
b) Anordnung einer Prüfungspflicht | 168 | ||
c) Stellungnahme | 172 | ||
2. Das formale Argument | 174 | ||
3. Das systematische Argument | 177 | ||
a) Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit | 177 | ||
b) Vorlagepflicht versus Gestaltungsfreiheit | 178 | ||
c) Stellungnahme | 183 | ||
IV. Zusammenfassung und Konsequenz: Zur Durchsetzbarkeit einer Aufforderung mit einer Untätigkeitsklage | 186 | ||
Dritter Teil: Der Einfluß des Europäischen Parlaments auf das Initiativrecht der Kommission | 190 | ||
Kapitel 6: Die Beteiligung des Europäischen Parlaments an den gemeinschaftlichen Rechtsetzungsverfahren | 192 | ||
I. Im Überblick: Vom reinen Anhörungsorgan zum partiellen Mitgesetzgeber | 192 | ||
II. Einige Prämissen: Zur wechselseitigen Abhängigkeit von Kommission und Parlament | 203 | ||
Kapitel 7: Die Initiativberichte des Europäischen Parlaments | 207 | ||
I. „La consultation préalable et officieuse“: Zu den Anfängen parlamentarischer Einwirkung auf die Kommissionsvorschläge | 209 | ||
1. Information versus Konsultation vor der Vorschlagsvorlage | 210 | ||
2. Zum status quo der Vorabbefassung des Parlaments | 215 | ||
II. Der Kampf um ein indirektes Initiativrecht: Die Initiativberichte des Parlaments | 217 | ||
1. Allgemeines Beratungsrecht und Selbstorganisationsrecht | 218 | ||
2. Einige Beispiele erfolgreicher Initiativberichte | 223 | ||
3. Zur Rechtswirkung der Initiativberichte | 226 | ||
a) Standpunkt des Europäischen Parlaments | 226 | ||
b) Selbstverpflichtung der Kommission | 227 | ||
c) Stellungnahme | 229 | ||
Kapitel 8: Der Anteil des Europäischen Parlaments an den Jahresgesetzgebungsprogrammen der Kommission | 234 | ||
I. Die Koordinierung der Rechtsetzungsverfahren: Zu den Motiven einer gemeinsamen Legislativplanung | 236 | ||
II. Die wachsende Einbindung des Parlaments: Zur Evolution der Jahresgesetzgebungsprogramme | 239 | ||
1. Die Entschließungen des Parlaments zu den Jahresgesetzgebungsprogrammen der Kommission von 1993 bis 2001 | 242 | ||
2. Zur Rechtswirkung der Jahresgesetzgebungsprogramme und des Zeitplans zu ihrer Umsetzung | 246 | ||
III. Aktuelle Entwicklungen | 249 | ||
Kapitel 9: Das Recht des Parlaments, die Kommission zur Vorlage von Vorschlägen aufzufordern, Artikel 192 Absatz 2 EGV | 254 | ||
I. Die erste Einschränkung formeller Initiativen: Zum Anwendungsbereich und zum Verfahren | 255 | ||
1. Sinn und Zweck des Aufforderungsrechts | 255 | ||
2. Anwendungsbereich des Aufforderungsrechts | 255 | ||
3. Form und Verfahren | 256 | ||
II. Die zweite Einschränkung formeller Initiativen: Zur tatsächlichen Umsetzung der Entschließungen | 257 | ||
1. Die formellen Initiativentschließungen der Jahre 1993 bis 2001 | 257 | ||
2. Zur Bedeutung der rechtlichen Bindungswirkung | 259 | ||
3. Die interinstitutionelle Vereinbarung zum Aufforderungsrecht | 259 | ||
III. Die Rechtswirkung einer Aufforderung: Das Wortlaut-Argument, das systematische Argument und das politische Argument | 261 | ||
1. Das Wortlaut-Argument | 262 | ||
2. Das systematische Argument | 262 | ||
3. Das politische Argument | 267 | ||
4. Ergebnis | 272 | ||
Vierter Teil: Schlußbetrachtung: Die Reformdiskussion um das Initiativmonopol der Kommission | 274 | ||
I. Vom Axiom der Gemeinschaftsrechtsetzung hin zu einer „tabufreien Debatte“: Das Initiativrecht im Sog der Verfassungsreform | 275 | ||
II. Für und Wider das Vorschlagsverfahren: Neue Initiativen und alte Reaktionen | 278 | ||
1. Deutschland | 279 | ||
2. Frankreich, Großbritannien, Spanien | 281 | ||
3. Europäische Kommission | 283 | ||
4. Benelux-Länder | 285 | ||
5. Europäisches Parlament | 287 | ||
6. Verfassungskonvent | 289 | ||
III. Unfreiwilliger und freiwilliger Verzicht auf ein eigenes Initiativrecht: Zu den Motiven des Europäischen Parlaments | 291 | ||
1. Unfreiwilliger Verzicht als taktisches Opfer | 291 | ||
2. Freiwilliger Verzicht als absichtsvolle Selbstbeschränkung | 292 | ||
IV. Zwei Leitgedanken für die Justierung der Gemeinschaftsmethode: Förderung der Integration und Vertretung des Gemeinwohls | 294 | ||
1. Geteiltes Initiativrecht zur Förderung der Integration? | 296 | ||
2. Initiativrecht als klassisches Parlamentsrecht? | 302 | ||
3. Vorschlagsmonopol und demokratische Legitimation | 304 | ||
Literaturverzeichnis | 308 | ||
Sachverzeichnis | 335 |