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Die Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die Ultra-vires-Doktrin des öffentlichen Rechts

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Ehlers, D. (2000). Die Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die Ultra-vires-Doktrin des öffentlichen Rechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50078-9
Ehlers, Dirk. Die Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die Ultra-vires-Doktrin des öffentlichen Rechts. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50078-9
Ehlers, D (2000): Die Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die Ultra-vires-Doktrin des öffentlichen Rechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50078-9

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Die Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die Ultra-vires-Doktrin des öffentlichen Rechts

Ehlers, Dirk

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 130

(2000)

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Abstract

Über die Frage des Umfangs der Rechtsfähigkeit des Staates und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 1956 (BGHZ 20, 119 ff.) selten vertieft nachgedacht worden. Daher ist auch nicht geklärt, welche Folgen es hat, wenn der Staat oder die juristischen Personen des öffentlichen Rechts den ihnen vom Recht gezogenen Wirkungskreis überschreiten. In Rechtsprechung und Schrifttum wird in solchen Fällen oftmals das Ultra-vires-Prinzip herangezogen, ohne daß der Inhalt und die Rechtskonsequenzen dieses Prinzips hinreichend deutlich werden. Andere Gerichtsentscheidungen und Stimmen in der Literatur wenden bei Überschreitung des Wirkungskreises wie selbstverständlich die allgemeinen Fehlerfolgen an. Der Autor unternimmt den Versuch, die Problematik von Grund auf neu zu überdenken. Da auch andere Rechtsordnungen eine Ultra-vires-Lehre kennen, bemüht sich der Autor darum, deren Erkenntnisse einzubeziehen. Insbesondere nimmt er einen Rechtsvergleich mit dem englischen Recht und dem europäischen Gemeinschaftsrecht, daneben auch mit dem US-amerikanischen Recht und Völkerrecht vor.

Im Ergebnis gelangt der Verfasser zu der Auffassung, daß die Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die deutsche ultra-vires-Doktrin aufzugeben sind, weil sie unnötige Abgrenzungsprobleme verursachen, zur Anerkennung rechtsfreier Räume führen und rechtsstaatswidrige Konsequenzen haben. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind vollrechtsfähig. Der Wirkungskreis dieser Personen beschränkt nicht das rechtliche Können, sondern nur das rechtliche Dürfen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
I. Die Fehlerfolgen des öffentlichen Rechts 11
II. Die Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die Ultra-vires-Doktrin 17
1. Der Wirkungskreis juristischer Personen des öffentlichen Rechts 17
a) Der Wirkungskreis von Trägern der mittelbaren Staatsverwaltung 18
b) Der Wirkungskreis von Bund und Ländern 19
c) Der Wirkungskreis im Falle einer wirtschaftlichen Betätigung 19
2. Die Rechtsfolgen einer Überschreitung des Wirkungskreises juristischer Personen des öffentlichen Rechts 22
III. Die reale Bedeutung der Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und der Ultra-vires-Doktrin 24
1. Die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes gegen die Überschreitung des Wirkungskreises juristischer Personen des öffentlichen Rechts 24
a) Mitgliederklagen 24
b) Gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Trägern von Staatsgewalt 26
c) Klagen von Privatpersonen 27
2. Die Überschreitung des Wirkungskreises im Zuge einer wirtschaftlichen Betätigung 28
a) Das Beispiel der öffentlich-rechtlich organisierten Banken 28
b) Das Beispiel der Kommunalwirtschaft 29
3. Die Überschreitung des Wirkungskreises im Zuge der deutschen Wiedervereinigung 30
IV. Die geschichtliche Entwicklung der Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und der Ultra-vires-Doktrin 31
1. Das ältere Schrifttum 31
2. Die Rechtsprechung bis zum Ende der fünfziger Jahre 34
3. Die Rezeption der Rechtsprechung 35
4. Würdigung der Dogmengeschichte 36
V. Die Ultra-vires-Doktrin des englischen Rechts 37
1. Ausklammerung der Parlamentsakte im englischen Recht 38
2. Zielsetzung und Entwicklung der, englischen Ultra-vires-Doktrin 39
3. Rechtsfolgen eines Handelns ultra vires 43
VI. Die Ultra-vires-Doktrin und das US-amerikanische Recht 47
VII. Die Ultra-vires-Doktrin des Völkerrechts und des europäischen Gemeinschaftsrechts 48
1. Die Behandlung von Kompetenzüberschreitungen im Völkerrecht 48
2. Die Behandlung von Rechtsverstößen im Recht der Europäischen Gemeinschaften 49
a) Verstöße der Mitgliedstaaten gegen Gemeinschaftsrecht 50
aa) Verstöße des Gesetzgebers 50
bb) Verstöße der Verwaltung 52
b) Verstöße der Europäischen Gemeinschaften gegen Gemeinschaftsrecht 53
aa) Beurteilung der Rechtsfolgen nach mitgliedstaatlichem Recht 53
bb) Beurteilung der Rechtsfolgen nach Gemeinschaftsrecht 54
VIII. Überprüfung der deutschen Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts bzw. der deutschen Ultra-vires-Doktrin 59
1. Die Unterscheidung von Ultra- und Intra-vires-Handlungen 62
a) Überschreitung des Wirkungskreises in räumlicher Hinsicht 63
b) Überschreitung des Wirkungskreises in sachlicher Hinsicht 64
2. Die Rechtsfolgen der Ultra-vires-Entscheidungen 66
3. Die Vereinbarkeit der Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und der deutschen Ultra-vires-Doktrin mit dem Rechtsstaatsprinzip 68
a) Grundsätzliche Bedenken 68
b) Beispiele für unangemessene Ergebnisse der Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts bzw. der deutschen Ultra-vires-Doktrin 71
aa) Kompetenzüberschreitungen der Länder bei der Ausführung von Bundesrecht 71
bb) Kompetenzüberschreitung der Kommunen bei der Wahrnehmung von staatlichen Auftragsangelegenheiten oder Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung 72
cc) Kompetenzüberschreitungen im Zusammenhang mit der Errichtung juristischer Personen 73
dd) Kompetenzüberschreitungen im allgemeinen 74
ee) Ausschluß von Reaktionsansprüchen 75
4. Konsequenzen 76
IX. Zusammenfassung 79
Literaturverzeichnis 81
Sachregister 87