Die Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die Ultra-vires-Doktrin des öffentlichen Rechts
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Die Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die Ultra-vires-Doktrin des öffentlichen Rechts
Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 130
(2000)
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Abstract
Über die Frage des Umfangs der Rechtsfähigkeit des Staates und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 1956 (BGHZ 20, 119 ff.) selten vertieft nachgedacht worden. Daher ist auch nicht geklärt, welche Folgen es hat, wenn der Staat oder die juristischen Personen des öffentlichen Rechts den ihnen vom Recht gezogenen Wirkungskreis überschreiten. In Rechtsprechung und Schrifttum wird in solchen Fällen oftmals das Ultra-vires-Prinzip herangezogen, ohne daß der Inhalt und die Rechtskonsequenzen dieses Prinzips hinreichend deutlich werden. Andere Gerichtsentscheidungen und Stimmen in der Literatur wenden bei Überschreitung des Wirkungskreises wie selbstverständlich die allgemeinen Fehlerfolgen an. Der Autor unternimmt den Versuch, die Problematik von Grund auf neu zu überdenken. Da auch andere Rechtsordnungen eine Ultra-vires-Lehre kennen, bemüht sich der Autor darum, deren Erkenntnisse einzubeziehen. Insbesondere nimmt er einen Rechtsvergleich mit dem englischen Recht und dem europäischen Gemeinschaftsrecht, daneben auch mit dem US-amerikanischen Recht und Völkerrecht vor.Im Ergebnis gelangt der Verfasser zu der Auffassung, daß die Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die deutsche ultra-vires-Doktrin aufzugeben sind, weil sie unnötige Abgrenzungsprobleme verursachen, zur Anerkennung rechtsfreier Räume führen und rechtsstaatswidrige Konsequenzen haben. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind vollrechtsfähig. Der Wirkungskreis dieser Personen beschränkt nicht das rechtliche Können, sondern nur das rechtliche Dürfen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
I. Die Fehlerfolgen des öffentlichen Rechts | 11 | ||
II. Die Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die Ultra-vires-Doktrin | 17 | ||
1. Der Wirkungskreis juristischer Personen des öffentlichen Rechts | 17 | ||
a) Der Wirkungskreis von Trägern der mittelbaren Staatsverwaltung | 18 | ||
b) Der Wirkungskreis von Bund und Ländern | 19 | ||
c) Der Wirkungskreis im Falle einer wirtschaftlichen Betätigung | 19 | ||
2. Die Rechtsfolgen einer Überschreitung des Wirkungskreises juristischer Personen des öffentlichen Rechts | 22 | ||
III. Die reale Bedeutung der Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und der Ultra-vires-Doktrin | 24 | ||
1. Die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes gegen die Überschreitung des Wirkungskreises juristischer Personen des öffentlichen Rechts | 24 | ||
a) Mitgliederklagen | 24 | ||
b) Gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Trägern von Staatsgewalt | 26 | ||
c) Klagen von Privatpersonen | 27 | ||
2. Die Überschreitung des Wirkungskreises im Zuge einer wirtschaftlichen Betätigung | 28 | ||
a) Das Beispiel der öffentlich-rechtlich organisierten Banken | 28 | ||
b) Das Beispiel der Kommunalwirtschaft | 29 | ||
3. Die Überschreitung des Wirkungskreises im Zuge der deutschen Wiedervereinigung | 30 | ||
IV. Die geschichtliche Entwicklung der Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und der Ultra-vires-Doktrin | 31 | ||
1. Das ältere Schrifttum | 31 | ||
2. Die Rechtsprechung bis zum Ende der fünfziger Jahre | 34 | ||
3. Die Rezeption der Rechtsprechung | 35 | ||
4. Würdigung der Dogmengeschichte | 36 | ||
V. Die Ultra-vires-Doktrin des englischen Rechts | 37 | ||
1. Ausklammerung der Parlamentsakte im englischen Recht | 38 | ||
2. Zielsetzung und Entwicklung der, englischen Ultra-vires-Doktrin | 39 | ||
3. Rechtsfolgen eines Handelns ultra vires | 43 | ||
VI. Die Ultra-vires-Doktrin und das US-amerikanische Recht | 47 | ||
VII. Die Ultra-vires-Doktrin des Völkerrechts und des europäischen Gemeinschaftsrechts | 48 | ||
1. Die Behandlung von Kompetenzüberschreitungen im Völkerrecht | 48 | ||
2. Die Behandlung von Rechtsverstößen im Recht der Europäischen Gemeinschaften | 49 | ||
a) Verstöße der Mitgliedstaaten gegen Gemeinschaftsrecht | 50 | ||
aa) Verstöße des Gesetzgebers | 50 | ||
bb) Verstöße der Verwaltung | 52 | ||
b) Verstöße der Europäischen Gemeinschaften gegen Gemeinschaftsrecht | 53 | ||
aa) Beurteilung der Rechtsfolgen nach mitgliedstaatlichem Recht | 53 | ||
bb) Beurteilung der Rechtsfolgen nach Gemeinschaftsrecht | 54 | ||
VIII. Überprüfung der deutschen Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts bzw. der deutschen Ultra-vires-Doktrin | 59 | ||
1. Die Unterscheidung von Ultra- und Intra-vires-Handlungen | 62 | ||
a) Überschreitung des Wirkungskreises in räumlicher Hinsicht | 63 | ||
b) Überschreitung des Wirkungskreises in sachlicher Hinsicht | 64 | ||
2. Die Rechtsfolgen der Ultra-vires-Entscheidungen | 66 | ||
3. Die Vereinbarkeit der Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und der deutschen Ultra-vires-Doktrin mit dem Rechtsstaatsprinzip | 68 | ||
a) Grundsätzliche Bedenken | 68 | ||
b) Beispiele für unangemessene Ergebnisse der Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts bzw. der deutschen Ultra-vires-Doktrin | 71 | ||
aa) Kompetenzüberschreitungen der Länder bei der Ausführung von Bundesrecht | 71 | ||
bb) Kompetenzüberschreitung der Kommunen bei der Wahrnehmung von staatlichen Auftragsangelegenheiten oder Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung | 72 | ||
cc) Kompetenzüberschreitungen im Zusammenhang mit der Errichtung juristischer Personen | 73 | ||
dd) Kompetenzüberschreitungen im allgemeinen | 74 | ||
ee) Ausschluß von Reaktionsansprüchen | 75 | ||
4. Konsequenzen | 76 | ||
IX. Zusammenfassung | 79 | ||
Literaturverzeichnis | 81 | ||
Sachregister | 87 |