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Wiech, T. (1999). Der Nacherbenschutz gem. § 823 BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49501-6
Wiech, Tilo. Der Nacherbenschutz gem. § 823 BGB. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49501-6
Wiech, T (1999): Der Nacherbenschutz gem. § 823 BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49501-6

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Der Nacherbenschutz gem. § 823 BGB

Wiech, Tilo

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 228

(1999)

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Abstract

»Das inhaltlich machtvollste Warterecht aber ist unzweifelhaft die den Gegenstand des Nacherbenrechts bildende Anwartschaft auf Erwerb der Erbschaft« (RGZ 101, S. 188).

Angesichts dieser Feststellung des RG verwundert es nicht, daß dem zum Nacherben Bestimmten zwischen Erb- und Nacherbfall ein subjektives Anwartschaftsrecht mit den entsprechenden Konsequenzen auch im Hinblick auf den Deliktschutz eingeräumt wird. Dieses Anwartschaftsrecht soll die Erbschaft insgesamt betreffen. Eine Anwartschaft des Nacherben auf einzelne Nachlaßgegenstände wird hingegen gemeinhin abgelehnt. Der deliktische Anspruch wird indes dem künftigen Nacherben bedenkenlos auch dann gewährt, wenn einzelne Nachlaßgegenstände der Gesamterberwartung dauerhaft entzogen werden.

Diesen Widerspruch greift der Autor in der vorliegenden Abhandlung auf und löst ihn durch eine teilweise Neubestimmung der Nacherbenanwartschaft. Wichtigstes Ergebnis hierbei ist die Restriktion der Schadensersatzberechtigung des Anwärters auf den Fall der Beeinträchtigung der in § 2113 Abs. 1 BGB genannten Erbschaftsbestandteile.

Darüber hinaus werden der Schutzumfang der Nacherbenanwartschaft sowie die Konkurrenz der deliktischen Schadensersatzberechtigungen von Vor- und Nacherbe bei durch Dritten veranlaßten Nachlaßschädigungen angesprochen. Ergänzend zum Schutz des künftigen Nacherben wegen Verletzung seiner Anwartschaft fällt der Blick zudem auf seine außerdeliktische Absicherung sowie die Frage, ob § 823 Abs. 2 BGB einen weitergehenden Deliktschutz leisten kann.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
Kapitel 1: Der außerdeliktische Nacherbenschutz 17
A. Bei tatsächlicher Beeinträchtigung von Nachlaßgegenständen 17
I. Ansprüche gegen den Vorerben 17
1. Beeinträchtigung durch den Vorerben 17
a) Sicherungsmittel nach §§ 2127–2129 17
b) Schadensersatz 19
aa) Gem. §§ 2130, 280, 249 ff. 19
bb) Gem. § 2138 II 22
cc) Schadensersatzansprüche wegen ordnungswidriger Verwaltung vor dem Nacherbfall 23
c) Wertersatzanspruch gem. § 2134 25
2. Beeinträchtigung durch Dritte 25
a) Gesetzliche Möglichkeiten des Nacherben zur Einflußnahme auf den Vorerben 25
b) Möglichkeiten des Erblassers zur Verbesserung der Nacherbenstellung 26
aa) Vermächtnis 27
bb) Auflage 28
II. Möglichkeiten, gegen Dritte unmittelbar vorzugehen 28
1. Gesetzliche Möglichkeiten des Nacherben zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte 28
a) §§ 2027 f. analog 28
b) Prozeßstandschaft 29
2. Prozessualer Schutz 32
3. Verbesserung der Rechtsstellung des Nacherben durch den Erblasser 34
a) Der Nacherbe als Testamentsvollstrecker des Vorerben 34
b) Auflage, Vermächtnis 36
B. Verfügungen und Maßnahmen der Zwangsvollstreckung 37
I. Ansprüche gegen den Vorerben 37
1. Sicherungsmittel nach §§ 2127–2129 38
2. Schadensersatz 39
a) Gem. §§ 2130 (2134 S. 2), 280, 249 ff. 39
b) Gem. § 2138 II 41
II. Prozessualer Schutz 42
III. Ansprüche gegen Dritte 43
Ergebnis zum außerdeliktischen Nacherbenschutz 45
Kapitel 2: Der deliktische Nacherbenschutz 47
A. § 823 I 47
I. Der Einfluß des gesetzlichen Schuldverhältnisses auf den deliktischen Schadensersatzanspruch 47
II. Schutzgut Eigentum 51
III. Schutzgut Anwartschaftsrecht 53
1. Problemstellung 53
2. Die Klärung der Begriffe Anwartschaft und Anwartschaftsrecht 57
a) Die Anwartschaft 58
b) Die rechtsfolgenorientierte Fassung des subjektiven Anwartschaftsrechtes durch die h. M. 62
c) Der Begriff der Anwartschaft als Kennzeichnung einer rechtlich gesicherten und verfügbaren Vermögensposition 66
d) Die Kritik H. Forkels am Merkmal der Erwerbssicherheit 68
e) Die Anwartschaft des Nacherben 70
aa) Die Wahrscheinlichkeit des Bedingungseintritts 70
bb) Der Einfluß des Ausschlagungsrechtes des Vorerben (§§ 1942 ff.) auf die anwartschaftliche Situation des Nacherben 71
cc) Der Gegenstand der Nacherbenanwartschaft 72
(1) Anwartschaft auf die Erbenstellung 73
(2) Anwartschaft auf die Erbschaft / vererbliche Rechtsstellung des Erblassers 74
(3) Die Anwartschaft auf die vererbliche Rechtsstellung des Erblassers als für die Herleitung deliktischer Schadensersatzansprüche untaugliches Schutzobjekt 75
(4) Die Anwartschaft auf das Recht an der Erbschaft bzw. auf das subjektive Erbrecht 79
(5) Anwartschaft auf einzelne Nachlaßgegenstände 81
(a) Bedenken 81
(b) Anwartschaftsbestimmung anhand der §§ 2113 ff. 85
Zwischenbetrachtung 88
3. Die Nacherbenanwartschaft als „sonstiges Recht“ i. S. d. § 823 I 89
a) Das „sonstige Recht“ gem. § 823 I 91
b) Die Nacherbenanwartschaft als absolute Rechtsstellung? 92
aa) Lösungsweg Verdinglichung 92
bb) Verfügungs- und Sukzessionsschutz 95
cc) Abwicklung zwischen dem Nacherben und dem Dritterwerber 97
dd) Zwangsvollstreckungs- und Konkurs-/Insolvenzbeständigkeit 101
ee) Publizität 103
Zwischenbetrachtung 109
c) Die Nacherbenanwartschaft als subjektives Recht? 111
aa) Die Begründung des Nacherbenanwartschaftsrechts durch die h. M. 111
(1) §§ 2113–2115 113
(a) Schutz vor Zwischenverfügungen des Vorerben 113
(b) Zustimmung zu Verfügungen des Vorerben, §§ 2113 I, 185 analog 113
(2) Auskunfts-, Sicherungs- und Kontrollmöglichkeiten gem. §§ 2116 ff. 116
(3) Ersatzansprüche 117
(a) Indizwirkung für das Vorliegen subjektiver Rechte 117
(b) § 2134 S. 2 als deliktische Sonderregelung 118
bb) Die Verfügbarkeit der Anwartschaft als Ausdruck ihrer Rechtseigenschaft 122
cc) Subjektive Einzelrechtsfolgen als rechtsbegründender Umstand 126
dd) Die Anwartschaft als Recht auf Rechtsänderung 127
ee) Ergebnis: Es existiert kein subjektives Nacherbenanwartschaftsrecht 128
ff) Die Unerheblichkeit subjektiver Berechtigung für den Deliktsschutz 130
Zwischenbetrachtung 134
d) Die sozialtypische Offenkundigkeit 135
4. Die deliktisch relevanten Schädigungen der Nacherbenanwartschaft 136
a) Problemstellung 136
b) Die funktionale Entsprechung von Vorerbschaft und Nießbrauch 138
c) Die Orientierung des deliktischen Schutzumfangs am Recht des Nießbrauchs 143
aa) Wirtschaftliche Argumentation 143
bb) Die Rechtszuständigkeit von Vorerbe und Nacherbe an den anwartschaftlich verfangenen Nachlaßgegenständen 148
(1) Der Gedanke der Spaltung der Rechtszuständigkeit bei A. Blomeyer und L. Raiser 149
(2) Die Spaltung des subjektiven Rechtes in seine Befugnis- und seine Wertkomponente 153
Zwischenbetrachtung 158
5. Die Konkurrenz der deliktischen Schadensersatzansprüche des Vorerben und des Nacherbanwärters bei Dritteingriffen 158
a) Anspruchsautonomie 160
b) Gemeinschaftliche Gläubigerschaft 165
c) Dingliche Surrogation 168
aa) § 2111 I 1, 2. Var. 169
bb) „Nießbrauchslösung“ analog § 1046 I 172
d) Die Bestimmungsbefugnis über die Art und Weise der Ersatzleistung 174
e) Die Anspruchskonkurrenz von Vorerbe, Nacherbanwärter und Grundstückseigentümer bei Verletzung der durch § 2113 I anwartschaftlich gebundenen Grundpfandrechte 176
Ergebnis zum deliktischen Nacherbenschutz gem. § 823 I 179
B. § 823 II 181
I. § 2113 II als Schutzgesetz i. S. d. § 823 II 182
1. Das Schutzgesetz als Verbot oder Gebot 182
2. Zur Ergänzung: Die spezifischen Anforderungen an Schutzgesetze 187
a) Der gewollte Individualschutz 188
aa) Historische Auslegung 188
bb) Objektive Auslegung / Schutznormbezogene Haftungskorrektive 190
b) Die Vereinbarkeit eines Schadensersatzanspruches gem. § 823 II i. V. m. § 2113 II mit dem zivilen Deliktsrecht 193
aa) Die „Subsidiarität“ der Haftung gem. § 823 II 198
bb) Der Einfluß der §§ 823 I, 826 auf die Bestimmung von Schutzgesetzen i. S. d. § 823 II 201
II. § 823 II i. V. m. § 266 I StGB 202
1. Die untreuerelevanten Gesichtspunkte der Vorerbschaft 203
2. Der Mißbrauchstatbestand 206
3. Der Treubruchstatbestand 208
Ergebnis zum deliktischen Nacherbenschutz gem. § 823 II 210
Literaturverzeichnis 211
Sachwortverzeichnis 222