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Bergwitz, C. (2003). Die Rechtsstellung des Betriebsrats. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51242-3
Bergwitz, Christoph. Die Rechtsstellung des Betriebsrats. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51242-3
Bergwitz, C (2003): Die Rechtsstellung des Betriebsrats, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51242-3

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Die Rechtsstellung des Betriebsrats

Bergwitz, Christoph

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 222

(2003)

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Abstract

Über die Rechtsnatur des Betriebsrats herrscht seit dem Betriebsrätegesetz von 1920 Streit. Es gibt fast keine Meinung, die nicht vertreten worden ist. Der Autor stellt diese Meinungen in ihren historischen Kontext und untersucht sie - gestern und heute - auf ihre dogmatische Stimmigkeit, um so das rechtsdogmatische Fundament des Betriebsrats und das rechtliche Beziehungsgeflecht, in dem der Betriebsrat steht, auszuloten.

Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Frage, ob der Betriebsrat dem öffentlichen oder dem privaten Recht angehört. Es wird näher auf die Abgrenzung dieser beiden Rechtsgebiete sowie darauf eingegangen, welche Rolle insoweit das Sozialrecht spielt. Erörtert wird auch, wer Träger der Beteiligungsrechte ist und wie diese rechtlich zu qualifizieren sind. Dies führt zu der Frage, in welchem Verhältnis der Betriebsrat zur Belegschaft steht, was wiederum mit der Rechtsnatur der Belegschaft zusammenhängt. Abgerundet wird die Betrachtung durch einen Exkurs zur Rechtsstellung des Europäischen Betriebsrats. Die Erörterung dieser Fragen ist nicht nur von akademischem Interesse, sondern bildet auch die Grundlage für die Klärung praktisch relevanter Fragen (z. B. Haftung für Handlungen des Betriebsrats). Die Entstehungsgeschichte des Betriebsrats und die daraus abzuleitenden rechtsdogmatischen Schlußfolgerungen gilt es auch bei strukturellen Reformen des Betriebsverfassungsrechts zu beachten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
§ 1 Einleitung 23
§ 2 Die Einteilung der Rechtsordnung in öffentliches, privates und Sozialrecht 26
A. Die Unterscheidung von öffentlichem und privatem Recht im römischen Recht 26
I. Ius publicum und ius privatum 26
II. Ius publicum und zwingendes Recht 27
III. Schlußfolgerung 29
B. Die Bedeutung der Unterscheidung im weiteren Verlauf der Geschichte 29
C. Die Abgrenzungstheorien 32
I. Die Verfügungstheorie 32
II. Die Interessentheorie 36
III. Die Subjektionstheorie 38
IV. Die Subjektstheorie 41
V. Sonstige Abgrenzungstheorien 43
VI. Schlußfolgerung 44
1. Die monistische Theorie 45
2. Die Sozialrechtstheorien 50
a) Die Ersetzung der Unterscheidung von öffentlichem und privatem Recht durch die Unterscheidung von Sozial- und Individualrecht 53
b) Das Sozialrecht als dritte Kategorie zwischen öffentlichem und privatem Recht 58
c) Die Unterscheidung von öffentlichem und privatem Recht und von Sozial- und Individualrecht als unabhängig voneinander bestehende Kategorien 62
d) Schlußfolgerung 63
3. Die Kombination der Abgrenzungstheorien 64
D. Zusammenfassung 65
§ 3 Die geschichtliche Entwicklung der betrieblichen Arbeitnehmervertretungen 67
A. Einleitung 67
B. Die betrieblichen Arbeitnehmervertretungen ohne gesetzliche Regelung (1849–1891) 67
C. Die gesetzliche Normierung des Arbeiterausschußwesens (1891–1918) 69
D. Die revolutionären Räteorgane (1918–1919) 74
E. Die rechtliche Etablierung der Betriebsräte (1919–1920) 77
I. Die Verankerung der Betriebsräte in der Reichsverfassung 77
1. Die ersten Verfassungsentwürfe 77
2. Die erste Lesung des Verfassungsentwurfs 79
3. Der Regierungsentwurf eines Räteartikels 82
4. Die Beratungen im Verfassungsausschuß sowie die zweite und dritte Lesung des Verfassungsentwurfs 83
a) Die Rätekonzeption Sinzheimers 84
b) Das radikale Rätesystem 88
c) Die berufsständische Kammer 89
5. Die Endfassung des Räteartikels 92
II. Die einfachgesetzliche Umsetzung des Räteartikels 95
1. Das Betriebsrätegesetz 96
2. Die Verordnung über den vorläufigen Reichswirtschaftsrat 101
F. Die Entwicklung nach 1945 104
G. Zusammenfassung 107
§ 4 Die rechtliche Qualifizierung der betrieblichen Arbeitnehmervertretungen 110
A. Die betrieblichen Arbeitnehmervertretungen vor Erlaß des BRG 110
I. Die Arbeiterausschüsse seit 1891 110
II. Die revolutionären Räteorgane 112
III. Zusammenfassung 113
B. Der Betriebsrat des BRG und des BetrVG 114
I. Einleitung 114
II. Der Betriebsrat als Bestandteil der Räteverfassung des Art. 165 WRV 118
1. Der Betriebsrat als öffentlich-rechtliche Teilperson 118
a) Die Auffassung von Dersch 118
b) Die Auffassung von Flatow 121
c) Die Auffassung von Gieseke 125
d) Die Auffassungen nach 1945 127
e) Stellungnahme 129
aa) Der Betriebsrat als Rechtsperson und Rechtsträger 129
(1) Die Zulässigkeit beschränkter Rechtspersönlichkeit 129
(a) Die Fiktionstheorie 129
(b) Die Theorie der realen Verbandspersönlichkeit 131
(c) Die Überwindung der dualistischen Sichtweise 133
(2) Die Rechtsnatur des subjektiven Rechts und der Rechtsträgerschaft 135
(a) Die Willensherrschaftstheorie 136
(b) Die Interessetheorie 137
(c) Die Kombinationstheorie 138
(d) Schlußfolgerung 139
(3) § 15 Abs. 1 der 2. AVOSchlVO und § 10 ArbGG 1926 144
(4) Die Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen beim Betriebsratswechsel 147
(a) Die Betriebsvereinbarung als Vertrag 148
(b) Die Partei der Betriebsvereinbarung auf Arbeitnehmerseite 151
(c) Schlußfolgerung 156
(5) Die Vertretung des Betriebsrats durch den Betriebsratsvorsitzenden 156
(6) Sonstige Gründe gegen die Rechtspersönlichkeit des Betriebsrats 158
bb) Die Zugehörigkeit des Betriebsrats zum öffentlichen Recht 159
(1) Der Vergleich des Betriebs mit dem Staat und des Betriebsrats mit der Volksvertretung 159
(2) Die Betriebsratstätigkeit als öffentliches Amt? 167
(a) Die Qualifizierung der Betriebsratstätigkeit als Amt 168
(b) Die Qualifizierung der Betriebsratstätigkeit als öffentliches Amt 169
(aa) Das Fehlen eines öffentlich-rechtlichen Bestellungsakts 172
(bb) Das Fehlen von Weisungsgebundenheit 174
(cc) Das Fehlen staatlicher Verwaltungsaufsicht 176
α) Das Fehlen staatlicher Verwaltungsaufsicht im herkömmlichen Sinne 176
β) Die Bedeutung der Arbeitsgerichte im Beschlußverfahren 178
(dd) Schlußfolgerung 184
(3) Die Bedeutung des Kündigungseinspruchsverfahrens 185
(4) Das Fehlen eines Errichtungszwangs 188
(5) Der Betriebsrat als Bestandteil der Wirtschaftsverfassung 193
(6) Die Betriebsvereinbarungsbefugnis des Betriebsrats 204
(7) Der Vergleich des Betriebsrats mit dem Personalrat 207
(8) Die weiteren Argumente 210
2. Der Betriebsrat als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaft 217
a) Der Begriff der staatlichen und wirtschaftlichen Selbstverwaltung 217
b) Die Auffassung von Tatarin-Tarnheyden 219
c) Die Rechtsprechung des RG und des RAG 222
d) Die Auffassungen nach 1945 227
e) Stellungnahme 228
3. Der Betriebsrat als Staatsorgan 229
a) Die Auffassung von Stier-Somlo 229
b) Stellungnahme 230
4. Zusammenfassung 232
III. Der Betriebsrat als Organ der Betriebsgemeinschaft 235
1. Die Vorgeschichte des Betriebsgemeinschaftsgedankens 235
2. Der Betriebsrat als Organ der Betriebsgemeinschaft 240
a) Die Auffassung von Nußbaum 240
b) Die Rechtsprechung des RG und des RAG 242
c) Die Auffassung von Simson 251
d) Die Auffassung von Schuldt 254
e) Die Auffassung von Kandeler 259
f) Der Nationalsozialismus 259
g) Die Auffassungen nach 1945 264
3. Stellungnahme 270
a) Rechtspolitische Einwände 270
b) Rechtsdogmatische Einwände 272
c) Schlußfolgerung 288
4. Zusammenfassung 289
IV. Die Rechtsstellung des Betriebsrats im Verhältnis zur Belegschaft 290
1. Die Rechtsnatur der Belegschaft 291
a) Einleitung 291
b) Die Belegschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts 291
c) Die Belegschaft als nicht rechtsfähiger Verein 293
d) Die Belegschaft als juristische Person 294
aa) Die Belegschaft als juristische Teilperson 294
bb) Die Belegschaft als (vollwertige) juristische Person 300
cc) Stellungnahme 305
e) Die Belegschaft als körperschaftlicher Verband 318
aa) Die Belegschaft als sozialrechtlicher Verband mit Sonderrechtsfähigkeit 318
bb) Stellungnahme 322
f) Die Belegschaft als Rechtsgemeinschaft 326
aa) Die Belegschaft als Bruchteilsgemeinschaft 327
bb) Stellungnahme 332
(1) Die Belegschaft als Bruchteilsgemeinschaft i. S. d. Theorie der realen Rechtsteilung 332
(2) Die Belegschaft als Bruchteilsgemeinschaft i. S. d. Einheitstheorie 340
cc) Die Belegschaft als Gesamthandsgemeinschaft 342
dd) Stellungnahme 346
(1) Die Gesamthandsvermögenslehre 346
(2) Die Theorie der kollektiven Einheit 347
(3) Stellungnahme zum Gesamthandstheorienstreit 348
(4) Die Unterschiede zwischen Gesamthands- und Bruchteilsgemeinschaft 349
(5) Schlußfolgerung 350
g) Die Belegschaft als bloß tatsächliche Gemeinschaft 353
h) Schlußfolgerung: Die Belegschaft als Rechtsgemeinschaft sui generis 355
2. Die Belegschaft als Erscheinung des Privatrechts 359
3. Die Rechtsstellung des Betriebsrats im Verhältnis zur Belegschaft 360
a) Der Betriebsrat als Organ der Belegschaft 360
aa) Die Organtheorie 360
bb) Stellungnahme 363
(1) Der Begriff des Organs 363
(a) Die Vertretertheorie 363
(b) Die Organtheorie 364
(c) Stellungnahme 366
(d) Der heutige Organbegriff 369
(e) Stellungnahme 373
(2) Die Anwendung des Organbegriffs auf den Betriebsrat 374
(a) Der technische Organbegriff 374
(b) Herausbildung eines betriebsverfassungsrechtlichen Organbegriffs 376
(c) Der untechnische Organbegriff 378
(d) Schlußfolgerung 378
b) Der Betriebsrat als Doppelorgan 378
aa) Der Betriebsrat als Organ des Betriebs und der Belegschaft 378
bb) Der Betriebsrat als Organ des Unternehmens und der Belegschaft 380
cc) Der Betriebsrat als Organ der Betriebsgemeinschaft und der Belegschaft 382
dd) Stellungnahme 383
ee) Exkurs: Der Betriebsrat als Aufsichtsrat einer Kommanditgesellschaft auf Arbeit 386
(1) Die Auffassung von Herzfeld 386
(2) Stellungnahme 389
c) Der Betriebsrat als gesetzlicher Vertreter der Belegschaft 397
aa) Die Vertretertheorie 397
bb) Stellungnahme 399
(1) Der Begriff der gesetzlichen Vertretung 399
(2) Die Anwendung des Begriffs des gesetzlichen Vertreters auf den Betriebsrat 400
d) Der Betriebsrat als Treuhänder der Belegschaft 405
aa) Die Treuhändertheorie 405
bb) Stellungnahme 406
(1) Der Begriff des Treuhänders 406
(2) Die Anwendung des Treuhänderbegriffs auf den Betriebsrat 409
e) Der Betriebsrat als Amtswalter der Belegschaft 410
aa) Die Amtswaltertheorie 410
bb) Stellungnahme 412
(1) Der Begriff des Amtswalters 412
(a) Die Vertretertheorie 412
(b) Die Amtstheorie 413
(c) Die Theorie vom neutralen Handeln 413
(d) Die Organtheorie 414
(e) Stellungnahme 414
(2) Die Anwendung des Amtswalterbegriffs auf den Betriebsrat 415
f) Der Betriebsrat als Repräsentant der Belegschaft 421
aa) Die Repräsentationstheorie 421
bb) Stellungnahme 425
(1) Der Begriff der Repräsentation 425
(a) Etymologie 425
(b) Historische Wurzeln 426
(aa) Die Duplizitätstheorie 426
(bb) Die Identitätstheorie 426
(cc) Stellungnahme 427
(c) Der Repräsentationsbegriff der Weimarer Staatsrechtslehre 428
(d) Der heutige Repräsentationsbegriff 431
(2) Die Anwendung des Repräsentationsbegriffs auf den Betriebsrat 432
g) Der Betriebsrat als Gesamthandsgemeinschaft 447
h) Der Betriebsrat als Rechtsgebilde sui generis 453
4. Zusammenfassung 453
C. Exkurs: Der Europäische Betriebsrat 459
§ 5 Zusammenfassung 465
A. Die Einordnung des Betriebsrats in das öffentliche, private oder Sozialrecht 465
B. Der Träger der Beteiligungsrechte 466
C. Die Rechtsstellung des Betriebsrats im Verhältnis zur Belegschaft 466
D. Gesamtergebnis 467
Anhang 1: Synopse zu Art. 165 WRV 468
Anhang 2: Andere Entwürfe eines Räteartikels 470
Literaturverzeichnis 473
Sachwortregister 511