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Policey und Gesetzgebungslehre im 18. Jahrhundert

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Schulze, R. (1982). Policey und Gesetzgebungslehre im 18. Jahrhundert. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45197-5
Schulze, Reiner. Policey und Gesetzgebungslehre im 18. Jahrhundert. Duncker & Humblot, 1982. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45197-5
Schulze, R (1982): Policey und Gesetzgebungslehre im 18. Jahrhundert, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45197-5

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Policey und Gesetzgebungslehre im 18. Jahrhundert

Schulze, Reiner

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 25

(1982)

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Table of Contents

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Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
I. Einleitung 13
1. Die neueren Forschungen zur Policey 14
a) Zum Polizeibegriff 14
b) Zur Polizeiwissenschaft 17
c) Zur Polizeipraxis 19
2. Die neueren Forschungen zur Gesetzgebungswissenschaft im Absolutismus 20
3. Die neueren Forschungen zum frühneuzeitlichen Gesetzesbegriff 22
a) Herrschermacht und Naturrecht 23
b) Rechtsgemeinschaft und einseitiger Normerlaß 28
c) Festigkeit und Veränderlichkeit der Norm 31
4. Zum Gegenstand der vorliegenden Untersuchung 32
Erster Teil: Policey und Gesetzgebungsverständnis bis zur ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts (Überblick) 37
II. Zur frühen polizeilichen Gebotstätigkeit und Polizeiliteratur bis Seckendorff 37
1. Umrisse der Entwicklung der Policey im 16. und 17. Jahrhundert 37
a) Zur Entwicklung der Polizeigesetzgebung 37
b) Zum Gebotscharakter der Polizeivorschriften 40
c) Der Polizeibegriff in der frühen Polizeiliteratur 43
d) Staatstheoretische Anschauungen der frühen Polizeiliteratur 44
2. Zu den Ansätzen für die Entwicklung von Normgebungslehren in der frühen Polizeiliteratur 50
a) Oldendorp – Osse – Lauterbeck – Obrecht 50
b) Seckendorff 56
III. Prudentia legislatoria und Policey im frühen 18. Jahrhundert 60
1. Ausweitung der polizeilichen Regelungstätigkeit 60
2. Ideengeschichtliche Voraussetzungen für die Erneuerung der Gesetzgebungs- und Polizeilehre 61
3. Prudentia legislatoria in der naturrechtlichen Staatsklugheitslehre des frühen 18. Jahrhunderts 64
a) Unzulänglichkeiten bei der Behandlung der pars administrativa in der Politik 64
b) Zwei unterschiedliche Ausgangspositionen bei der Bestimmung des Verhältnisses von „Recht“ und „Politik“: Thomasius und Chr. Wolff 64
c) Die „Gesetzeslehre“ bei Julius von Rohr 77
4. Kameralistische Policey und Naturrechtslehre im frühen 18. Jahrhundert 79
a) Polizeiwissenschaftliche Ansätze zwischen Rationalismus und Empirismus 79
b) Fortschritte der Kameralistik in der Ökonomie 81
c) Der Aufstieg der Kameralistik zum akademischen Fach 82
5. Zur Stellung von Polizeigewalt und Gesetzgebungsbefugnis in der Staatsrechtslehre des frühen 18. Jahrhunderts 83
Zweiter Teil: Die polizeiliche Gesetzgebungslehre in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts 87
IV. Die polizeiliche Gesetzgebungslehre bei Zincke und Justi 87
1. Georg Heinrich Zincke 87
2. Johann Heinrich Gottlob von Justi 92
V. Exkurs: Gesetzgebung und andere Formen staatlicher Lenkung bei Darjes 95
VI. Zwei gegenläufige Entwicklungsrichtungen der polizeilichen Gesetzgebungslehre: Sonnenfels und Pfeiffer 99
1. Gesetzgebungslehre zwischen „Niederhaltung der Privatkräfte“ und Förderung bürgerlichen Wirtschaftens (Sonnenfels) 99
2. Gesetzgebungslehre am Beginn der Abwendung vom absolutistischen Herrschaftsanspruch (Pfeiffer) 105
3. Justi, Pfeiffer und Sonnenfels (Vergleich) 108
VII. Zum System der Gesetzgebung bei Filangieri 110
VIII. Zur Stellung der polizeilichen Gesetzgebungslehre innerhalb der Kameralistik und im Verhältnis zur Jurisprudenz 114
1. Zur Stellung der Polizeilehre innerhalb der Kameralistik 115
2. Zum Verhältnis der Polizeilehre zur Rechtswissenschaft und Justiz 118
a) Zum wissenschaftspolitischen Verhältnis 119
b) Zum wissenschaftssystematischen Verhältnis 120
c) „Zuständigkeit“ für den positiv-rechtlichen Normbestand 121
d) Zur Frage des „Rechtsschutzes“ im Bereich der Policey 123
e) Berührung von Rechts- und Kamerallehre im „Wirtschaftsrecht“ 124
IX. Leitgedanken und Regelungsmodell der polizeilichen Gesetzgebungslehre (zugleich Auswertung von Kap. IV bis VIII) 125
1. Vernunftrechtlich-aufklärerische Leitgedanken und Problemstellungen in der polizeilichen Gesetzgebungslehre 125
a) Abkehr vom Vorrang religiöser Begründung in der Normgebung 125
b) Kritik älteren Rechtsstoffs 127
c) System der Regelungen 129
d) „Relativierung“ des Naturrechts 133
e) Rechtfertigung landesfürstlich-staatlicher Gestaltungsansprüche 134
f) Polizeiliches „Normgebungsmonopol“ 136
2. Merkmale des Regelungsmodells der Polizeilehre 138
a) Allgemeinheit und Konkretheit der Normen 139
b) „Fluktuation“ des Normbestandes 140
c) Einzelgesetzliche Gestaltung 142
d) Permanenz der Gesetzgebungswissenschaft 143
Dritter Teil: Wandlungen polizeilicher Gesetzgebungslehre an der Wende zum 19. Jahrhundert 145
X. Entwicklungsrichtungen in der Gesetzgebungswissenschaft des späten 18. Jahrhunderts 146
1. Zum Gegenstandsbereich der spätvernunftrechtlichen Gesetzgebungswissenschaft 146
2. Zur Diskussion um Gestaltungsaufgaben staatlicher Gesetzgebung und „natürlichen Freiheitsbereich“ des einzelnen 151
a) Die Neubelebung des naturrechtlichen Freiheitsgedankens 152
b) Das Spannungsverhältnis zwischen „natürlichem“ Gang des bürgerlichen Lebens und Notwendigkeit staatlicher Gestaltung 156
3. „Allgemeinheit“ und „Festigkeit“ der Norm als Materialisierung des Gesetzesbegriffes und spätabsolutistisches Verständnis der Gewaltenteilung 159
a) Staatstheoretische Ausgangspunkte für die Materialisierung des Gesetzesbegriffes 159
b) Festigkeit des Gesetzes 163
c) Allgemeinheit des Gesetzes 164
d) Zur Unterscheidung verschiedener „Gewalten“ im Spätabsolutismus 165
4. Der Kodifikationsgedanke 170
5. Zuwendung zum historischen Rechtsstoff und Ansätze zur Gesetzgebungskritik im ausgehenden 18. Jahrhundert 173
XI. Wandlungen im Polizeidenken des späten 18. Jahrhunderts 176
1. Der Verlust an kameralistischer Bestimmtheit in der Policey 177
a) Die Auseinandersetzung mit physiokratischen und frühliberalen Anschauungen 177
b) Die Lockerung des kameralistischen Fächergefüges 180
c) Impulse für die Gesetzgebungslehre durch die Diskussion um die physiokratischen Anschauungen 181
2. Die rechtswissenschaftliche Betrachtung der Policey 182
a) Naturrechtliche Begrenzung der Policey: Joseph Bob 182
b) Historische und positiv-rechtliche „Polizeirechtslehre“: Moser und Berg 183
3. Veränderungen in der Systembildung 188
a) Die Abkehr von der Systembildung bei Berg 188
b) Die Einbeziehung des Staatsbürger-Begriffes bei Fischer 188
c) Ablösung der Policey von den „Regierungszwecken“ bzw. Staatszwecken: Jakob und Butte 189
XII. Polizeigesetzgebungslehren im späten 18. und beginnenden 19. Jahrhundert 193
1. „Polizey der Gesetzgebung“ als Teilgebiet der „Freyheits-Polizey“: Heinrich Jung-Stilling 194
2. Gesetzgebungslehren bei den Systematikern des späten Kameralismus: Karl Gottlob Rössig und Theodor A. H. Schmalz 199
a) Rössig 199
b) Schmalz 201
3. Polizeigesetzgebungslehre als Teil einer allgemeinen Theorie der Gesetzgebung: J. A. Bergk und K. S. Zachariä 202
a) Bergk 202
b) Zachariä 204
4. Das Polizeigesetzbuch als Teil einer Gesamtkodifikation: Johann Paul Harl und Konrad Franz Roßhirt 206
a) Harl 207
b) Roßhirt 211
5. Merkmale des Wandels der Gesetzgebungslehre für die Policey am Beginn des 19. Jahrhunderts (Zusammenfassung) 214
XIII. Zusammenfassung 218
Bibliographie 231