Das parlamentarische Untersuchungsverfahren vor dem Verfassungsgericht
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Das parlamentarische Untersuchungsverfahren vor dem Verfassungsgericht
Eine Betrachtung zum Rechtsschutz vor und nach dem Erlaß des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (PUAG) und in Thüringen
Beiträge zum Parlamentsrecht, Vol. 59
(2004)
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Abstract
Seit jeher sind im deutschen Parlamentsrecht die Kompetenzen und das Verfahren der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse Gegenstand der politischen und wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Trotz mehrerer Entscheidungen des BVerfG blieb insbesondere die Frage des Rechtsschutzes im Spannungsfeld zwischen parlamentarischer Opposition, Regierung und Privatpersonen ein kontrovers diskutiertes Thema. 2001 schien dann im Deutschen Bundestag endlich der gesetzgeberische Durchbruch geschafft. Oppositionsfraktionen und Regierungsmehrheit einigten sich ohne Gegenstimmen auf ein »Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (PUAG)«. Die schon lange geforderte Änderung des Art. 44 GG war damit indes nicht verbunden.Julia Platter arbeitet diese Thematik systematisch auf, beschreibt die Entwicklung des Rechtschutzes im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Untersuchungsverfahren, insbesondere anhand der parlamentarischen Praxis und der Rechtsprechung, erörtert die Reform durch das PUAG und vergleicht sie mit dem Rechtschutzmodell in Thüringen. Im ersten und zweiten Teil widmet sich die Autorin der Frage des Rechtschutzes nach bisheriger und neuer Rechtslage auf Bundesebene. Die verschiedenen Konfliktfälle und ihre jeweilige Umsetzung in ein prozeßrechtliches Verhältnis im Laufe der Rechtsgeschichte werden näher beleuchtet. Platter stellt die jeweiligen Reformbestrebungen bis zum Erlaß des aktuell geltenden PUAG den Rechtsschutzbestimmungen des PUAG selbst gegenüber. Im dritten Teil diskutiert die Autorin mögliche Alternativen zur Entwicklung auf Bundesebene am Beispiel des Bundeslandes Thüringen. Gerade im Staatsorganisationsrecht verläuft die Verfassungsentwicklung nicht nur in einer Spur. Die Bundesländer gehen hier oft eigene Wege, manchmal sind sie es, die die Verfassungsentwicklung vorantreiben. So hat sich Thüringen in Bezug auf das Untersuchungsausschußrecht als besonders reformfreudig hervorgetan. Die ausführliche Regelung des Untersuchungsverfahrens durch die Verfassung und ein eigenes Untersuchungsausschußgesetz werden von neuartigen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes flankiert.Das Thüringische Modell ragt in der föderalen Verfassungslandschaft als recht eigenständig hervor. Es wird abschließend den Reformen auf Bundesebene gegenübergestellt.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 15 | ||
Einleitung | 19 | ||
Α. Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages als Vorbild und Problemfall | 21 | ||
I. Verfassungsrechtliche Verortung des Untersuchungsausschusses | 21 | ||
1. Grundlagen | 21 | ||
a) Historische Bezüge und Traditionen | 21 | ||
aa) Antragsberechtigung und Einsetzung nach Art. 34 I 1 WRV | 24 | ||
bb) Verfahren im Ausschuß | 25 | ||
cc) Staatsgerichtshof und parlamentarische Untersuchung | 26 | ||
b) Entstehungsgeschichte des Art. 44 GG | 28 | ||
c) Bedeutung in der parlamentarischen Praxis des Deutschen Bundestages | 30 | ||
d) Befassung des Bundesverfassungsgerichts mit Streitfällen im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen | 34 | ||
2. Verfassungsrechtliche Vorgaben und Begrenzungen des Untersuchungsthemas | 35 | ||
a) Inhaltliche Begrenzung des Untersuchungsthemas | 36 | ||
aa) Das „öffentliche Interesse" | 36 | ||
bb) Grundsatz der Bestimmtheit des Untersuchungsthemas | 39 | ||
cc) Bundesstaatliche Kompetenzgrenzen | 41 | ||
dd) Kernbereich des Handelns der Exekutive | 44 | ||
ee) Beschränkungen durch spezielle Aufgabenzuweisung an andere Gremien | 44 | ||
ff) Die Begrenzungen des Untersuchungsthemas nach § 1 PUAG | 46 | ||
b) Nachträgliche Abänderung oder Erweiterung des Untersuchungsthemas | 46 | ||
3. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses | 49 | ||
a) Die an der Einsetzung Beteiligten | 49 | ||
b) Form der Einsetzung | 53 | ||
aa) Form des Antrags | 53 | ||
bb) Form des Einsetzungsbeschlusses | 54 | ||
c) Die Zusammensetzung des Ausschusses | 57 | ||
4. Das Verfahren im Untersuchungsausschuß/ die Untersuchungstätigkeit | 60 | ||
a) Die zur Verfügung stehenden Beweismittel | 61 | ||
aa) Die Beweiserhebung mit Hilfe von Urkunden | 62 | ||
(1) Aktenvorlagepflicht der Exekutive | 62 | ||
(2) Beschlagnahme von Beweismitteln | 65 | ||
(3) Einsichtnahme in Unterlagen bei Gerichten und anderen Behörden | 69 | ||
bb) Die Beweiserhebung mit Hilfe der Einvernahme von Personen | 69 | ||
(1) Zeuge oder Angeklagter als sinnvoll aus der StPO zu übertragende Kategorien? | 69 | ||
(2) Die Durchsetzung der Aussagepflicht mit Zwangsmitteln | 74 | ||
(a) Vereidigung der Auskunftspersonen | 74 | ||
(b) Ordnungsgeld und Beugehaft | 76 | ||
(3) Sonderfall: Die Erteilung der Aussagegenehmigung an Richter, Beamte und Soldaten | 76 | ||
cc) Die Beweiserhebung mit Hilfe von Sachverständigen | 77 | ||
b) Interne Entscheidung über die Erhebung von Beweisen/Schutz des Minderheitsrechts im Βeweiserhebungsverfahren | 77 | ||
aa) Fragestellung | 77 | ||
bb) Verfassungsrechtlich verankertes Beweiserzwingungsrecht einer Minderheit? | 78 | ||
c) Das Verhältnis zu gerichtlichen Untersuchungen und Ermittlungsverfahren | 82 | ||
5. Der Abschluß des Untersuchungsverfahrens | 83 | ||
II. Verfassungsprozessuale Konstellationen bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen | 84 | ||
1. Das Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht | 85 | ||
a) Zuständigkeitsdeterminierende Prozeßvoraussetzungen | 85 | ||
aa) Parteifähigkeit gem. Art. 93 I Nr. 1 GG, § 63 BVerfGG | 86 | ||
bb) Zulässiger Angriffsgegenstand und Antragsgegner gem. Art. 93 I Nr. 1, § 64 I BVerfGG | 90 | ||
cc) Antragsbefugnis gem. § 64 I BVerfGG | 91 | ||
b) Zusammenfassung | 92 | ||
c) Einzelne Streitigkeiten als Prozeßrechtsverhältnis vor dem Bundesverfassungsgericht (nach bisheriger Rechtslage) | 93 | ||
aa) Streitigkeit um die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses bei qualifizierter Minderheitsenquete nach Art. 44 I 1 GG | 93 | ||
(1) Antragsgegenstand gem. § 64 I BVerfGG und Antragsgegner | 93 | ||
(2) Antragsbefugnis gem. § 64 I BVerfGG | 94 | ||
(3) Zwischenergebnis | 94 | ||
bb) Streitigkeiten um ein Einsetzungsverlangen der nicht-qualifizierten Minderheit | 94 | ||
cc) Streitigkeiten um die Besetzung des Untersuchungsausschusses | 96 | ||
(1) Angriffsgegenstand und Antragsgegner | 97 | ||
(2) Antragsbefugnis | 99 | ||
(3) Ergebnis | 100 | ||
dd) Prozessuale Durchsetzung der Beweisbeschlüsse des Untersuchungsausschusses: Der verfahrensrechtliche Grundfall | 100 | ||
(1) Die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beweiserhebung: Die Rick-Entscheidung | 101 | ||
(2) Folgerungen für die verfassungsgerichtliche Durchsetzung gegenüber der Regierung | 103 | ||
(a) Parteifähigkeit des Untersuchungsausschusses/Antragsgegner | 103 | ||
(b) Antragsgegenstand und Antragsbefugnis | 104 | ||
(c) Zusammenfassung nach bisheriger Rechtslage | 107 | ||
(3) Exkurs: Die Asymmetrie des Rechtsschutzes bei der Durchsetzung von Beweiserhebungsmaßnahmen gegenüber Privaten | 107 | ||
(a) Unmittelbare Maßnahmen | 109 | ||
(b) Mittelbare Maßnahmen | 110 | ||
(c) Zusammenfassung und Kritik | 111 | ||
(4) Exkurs: Die Durchsetzung des Amtshilfeanspruchs gegenüber anderen Behörden und Gerichten | 113 | ||
ee) Verfassungsprozessuale Rechte von Minderheiten bei der Beweiserhebung des Untersuchungsausschusses | 114 | ||
(1) Die möglichen Antragsteller | 115 | ||
(a) Die Vertreter der Einsetzungsminderheit im Ausschuß als Antragsteller aus eigenem Recht | 115 | ||
(b) Die Fraktion im Ausschuß als mögliche Antragstellerin aus eigenem Recht | 117 | ||
(c) Die Einsetzungsminderheit als Trägerin des Beweiserhebungsrechts/ Die Lösung des Bundesverfassungsgerichts | 118 | ||
(d) Minderheitsgruppierungen im Ausschuß als Prozeßstandschafterinnen | 123 | ||
(e) Die Fraktionen im Bundestag als Antragsteller | 124 | ||
(2) Die Verpflichteten des Beweiserhebungsrechts/Antragsgegner | 125 | ||
(a) Streit um Beweisanträge und ihren Vollzug im Ausschuß | 125 | ||
(b) Durchsetzung der Beweiserhebung unmittelbar gegenüber Dritten? | 125 | ||
(aa) Gegenüber anderen Verfassungsorganen (am Beispiel des Rechts der Aktenvorlage) | 126 | ||
(bb) Gegenüber Privatpersonen | 128 | ||
(3) Zusammenfassung | 130 | ||
2. Die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht | 130 | ||
a) Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Maßnahmen des Untersuchungsausschusses | 131 | ||
aa) Der Beschwerdeführer | 131 | ||
bb) Der Beschwerdegegenstand/einzelne Konstellationen | 132 | ||
(1) Rechtsschutz gegen die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen | 133 | ||
(2) Rechtsschutz gegen Maßnahmen im Beweiserhebungsverfahren | 135 | ||
(3) Rechtsschutz gegen den Abschlußbericht des Untersuchungsausschusses | 135 | ||
cc) Die Beschwerdebefugnis/Verletztes Grundrecht | 137 | ||
b) Zusammenfassung | 138 | ||
B. Reformen auf Bundesebene | 141 | ||
I. Reformbestrebungen bis zum Jahr 2001 | 141 | ||
1. Innerhalb der bisherigen Verfahrensbestimmungen/Die konkrete Normenkontrolle Art. 100 I 1 GG i.V. m. §§ 80-82 BVerfGG als spezielles Verfahren? | 141 | ||
a) Sachentscheidungsvoraussetzungen der konkreten Normenkontrolle | 142 | ||
b) Insbesondere: Die Vorlagefrage der Verfassungsmäßigkeit eines Untersuchungsauftrages als zulässiger Prüfungsgegenstand der konkreten Normenkontrolle? | 142 | ||
2. Gesetzliche Reform Vorschläge bis zur Einführung des PUAG | 146 | ||
II. Gerichtliche Entscheidungen unter Geltung des PUAG | 150 | ||
1. Vorfrage: Zulässigkeit eines einfachrechtlichen Untersuchungsausschußgesetzes trotz fehlender Ermächtigungsnorm in Art. 44 GG? | 150 | ||
2. Die allgemeine Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeiten nach § 36 I PUAG | 153 | ||
a) Die Zuweisung an ein oberstes Bundesgericht | 154 | ||
b) Der Ermittlungsrichter als erste Instanz | 154 | ||
3. Die Streitigkeit um die Einsetzung des Untersuchungsausschusses | 155 | ||
4. Die Streitigkeit um die Besetzung des Untersuchungsausschusses | 155 | ||
5. Durchsetzung von Beweisbeschlüssen gegenüber anderen staatlichen Organen | 155 | ||
a) Die Erzwingung der Aktenvorlage als solche vor dem Bundesverfassungsgericht | 155 | ||
aa) Der verfahrensrechtliche Grundfall: Der Untersuchungsausschuß als Antragsteller im Falle der verweigerten oder unvollständigen Aktenvorlage oder der Verweigerung verwandter Auskunftsansprüche | 155 | ||
bb) Antragsrecht einer Ausschußminderheit | 156 | ||
b) Die Anfechtung der Einstufung von Akten nach Geheimhaltungsstufen vor dem Ermittlungsrichter des BGH (§ 18 III Hs. 2 PUAG) | 159 | ||
aa) Der Untersuchungsausschuß als Antragsteller | 159 | ||
bb) Die Ausschußminderheit als Antragstellerin | 160 | ||
c) Die Durchsetzung des Amtshilfeanspruchs nach § 18 IV 4 PUAG vor dem Ermittlungsrichter | 161 | ||
6. Der Rechtsschutz für betroffene Privatpersonen im Beweiserhebungsverfahren | 162 | ||
a) Rechtsweg und Verfahren | 162 | ||
b) Die Beweiserhebung gegen Dritte durch die Minderheit im Ausschuß | 165 | ||
7. Rechtsschutz für betroffene Privatpersonen gegen den Einsetzungsbeschluß | 167 | ||
8. Rechtsschutz für betroffene Privatpersonen gegen den Abschlußbericht | 168 | ||
9. Das Vorlageverfahren nach § 36 II PUAG | 169 | ||
a) Zulässige Einführung neben dem Organstreitverfahren | 169 | ||
b) Wahrung der funktionellen Abgrenzung zwischen Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit | 170 | ||
c) Wirkung der Entscheidung nach § 36 II PUAG | 172 | ||
d) Sonstige Verfahrensbestimmungen gemäß § 36 II PUAG | 174 | ||
10. Die Verfassungsbeschwerde im Rechtsschutzsystem des PUAG | 175 | ||
11. Kritik | 176 | ||
C. Reformmodell Thüringen | 178 | ||
I. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen der parlamentarischen Untersuchung in Thüringen | 178 | ||
1. Überblick über den aktuellen Normbestand | 178 | ||
a) Das Recht der parlamentarischen Untersuchung in Thüringen/ aktueller Normbefund | 178 | ||
b) Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Thüringen | 182 | ||
2. Genese der rechtlichen Grundlagen | 183 | ||
II. Die Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof im einzelnen | 191 | ||
1. Das Verfahren nach Art. 64 I 2 ThürVerf. i.V. m. § 50 ThürVerfGHG | 191 | ||
a) Verfassungsrechtliche Vorgaben | 192 | ||
aa) Die möglichen Antragsteller | 192 | ||
bb) Verfassungsrechtliche Vorgaben zum Verfahrensgegenstand | 194 | ||
cc) Sonstige verfassungsrechtliche Vorgaben zum Verfahren? | 195 | ||
b) Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben durch den Gesetzgeber (§§ 11 Nr. 7, 50 ThürVerfGHG) | 196 | ||
aa) Der mögliche Antragsteller und Verfahrensgegenstand | 196 | ||
(1) § 50 I Nr. 1 ThürVerfGHG | 196 | ||
(2) § 50 I Nr. 2 ThürVerfGHG | 197 | ||
bb) Antragsgegnerschaft? | 198 | ||
cc) Sonstige Verfahrensvoraussetzungen und die Entscheidung | 198 | ||
2. Das Verfahren nach § 51 ThürVerfGHG | 199 | ||
a) Verfassungsrechtliche Vorgaben aus Art. 64 ThürVerf.? | 200 | ||
b) Gestaltung durch den Gesetzgeber | 201 | ||
aa) Antragsteller | 201 | ||
bb) Gegenstand der Entscheidung und Sachverhaltsaufklärung durch den Gerichtshof | 202 | ||
cc) Die möglichen Beteiligten gem. §51 II ThürVerfGHG | 204 | ||
dd) Die Entscheidung des Gerichtshofs | 208 | ||
ee) Die Rücknahmemöglichkeit nach § 51 V ThürVerfGHG | 208 | ||
ff) Zusammenfassung | 209 | ||
3. Das Verfahren nach § 52 ThürVerfGHG | 210 | ||
a) Verfassungsrechtliche Vorgaben zum verfassungsgerichtlichen Verfahren? | 210 | ||
b) Gestaltung durch den Gesetzgeber | 211 | ||
aa) Verfahrensgegenstand | 211 | ||
bb) Antragsbefugnis | 212 | ||
cc) Beschwerdebefugnis/Prüfungsmaßstab, § 52 I 1 ThürVerfGHG | 213 | ||
dd) Frist/weitere Verfahrensbestimmungen | 213 | ||
ee) Der Grundsatz der Rechtswegerschöpfung, § 52 III ThürVerfGHG | 214 | ||
ff) Die Entscheidung des Gerichtshofes gem. § 52 IV ThürVerfGHG | 214 | ||
gg) Zusammenfassung | 215 | ||
III. Systematische Stellung der Spezialverfahren zum Organstreitverfahren und zur Verfassungsbeschwerde | 215 | ||
1. Position gegenüber dem Organstreitverfahren | 216 | ||
a) Prozeßvoraussetzungen des Organstreitverfahrens, Art. 80 I Nr. 3 ThürVerf. i.V. m. §§ 38-41 ThürVerfGHG | 216 | ||
b) Rechtsschutz, den das thüringische Organstreitverfahren innerhalb des parlamentarischen Untersuchungsverfahrens bieten kann/könnte | 219 | ||
aa) Streitigkeiten bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses | 219 | ||
bb) Streitigkeit bei der Besetzung des Ausschusses | 220 | ||
cc) Erzwingung der Aktenvorlage und verwandter Auskunftsansprüche durch den Untersuchungsausschuß | 221 | ||
dd) Streitigkeiten im laufenden Untersuchungsverfahren um die Beweiserhebung/ Minderheitsrechte | 222 | ||
c) Überschneidung/Exklusivität | 225 | ||
aa) Streit um die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses | 225 | ||
bb) Streit um die Besetzung des Ausschusses im Rahmen von Art. 64 II ThürVerf. | 227 | ||
cc) Durchsetzung des Beweisantragsrechtes der Minderheit im Ausschuß und gegenüber anderen Verfassungsorganen | 229 | ||
dd) Erzwingung der Aktenvorlage durch den Untersuchungsausschuß | 232 | ||
2. Position gegenüber der Verfassungsbeschwerde | 233 | ||
a) Prozeßvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde | 234 | ||
aa) Die Entscheidung | 237 | ||
(1) Die Entscheidung durch den Dreierausschuß | 237 | ||
(2) Die Entscheidung durch den Gerichtshof | 237 | ||
b) Denkbarer verfassungsgerichtlicher Rechtsschutz durch die Verfassungsbeschwerde | 238 | ||
c) Überschneidung der Verfassungsbeschwerde und des Verfahrens nach § 52 ThürVerfGHG/Vorrang des letzteren | 239 | ||
aa) Rechtsschutz gegen die Einsetzung des Untersuchungsausschusses | 239 | ||
bb) Verfassungsgerichtliche Überprüfung von Beweiserhebungsmaßnahmen | 241 | ||
cc) Rechtsschutz gegen den Abschlußbericht | 242 | ||
IV. Zusammenfassende Würdigung | 243 | ||
1. Erweiterung des Konfliktlösungspotentials im Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen Streitigkeiten | 243 | ||
2. Erweiterung des Konfliktlösungspotentials im Zusammenhang mit dem Individualrechtsschutz | 246 | ||
Schlußbetrachtung | 248 | ||
Literaturverzeichnis | 250 | ||
Sachverzeichnis | 256 |