Die Subsidiarität Europas
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Die Subsidiarität Europas
Editors: Merten, Detlef
Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 16
(1994)
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Vorwort zur zweiten Auflage:Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers mögen ganze Bibliotheken zu Makulatur werden lassen. Aber ein ergänzendes Wort des Gesetzgebers kann auch Bibliotheken füllen. So ist das Schrifttum zur Subsidiarität, jenem »Donnerwort« des Maastricht-Vertrages, inzwischen beinahe unüberschaubar. Die anhaltende wissenschaftliche Diskussion, die sich nach dem erfreulich klaren Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch verstärkt hat, macht eine Neuauflage des Tagungsbandes, der von der Kritik freundlich aufgenommen wurde, erforderlich.Aus dem Vorwort zur ersten Auflage:Nach den Maastrichter Beschlüssen ist das Subsidiaritätsprinzip von höchster Aktualität. Für den einen Schlüsselwort, den anderen Reizwort, ist es jedenfalls mehr als nur ein Wort, nämlich principium pacti für die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Union und clausula integrationis für das deutsche Staatsrecht. Von der päpstlichen Enzyklika »Quadragesimo anno« umschrieben, ist der Begriff dennoch nicht ultra-montaner, sondern aufklärerisch-liberaler Herkunft. Sozialstaatlicher Fürsorge in Deutschland liegt Nachrangigkeit als Rechtsprinzip seit zwei Jahrhunderten in fast wörtlicher Kontinuität zugrunde.Ob $.Subsidiarität$- und $.Bürgernähe$- als Schrittmacher Europas taugen und Integrationsverdrossenheit und Zentralismusphobie überwinden können, bleibt angesichts plebiszitären Unmuts abzuwarten. Brüssel könnte jedoch in eine Krisis geraten, wenn es die als Kompetenzbeschränkung gewollte und als (Rechts-)«Grundsatz« akzeptierte wie implantierte Nachrangigkeit ignorierte und europäischen Unitarismus strapazierte.«Probleme des Subsidiaritätsprinzips« war das Thema der von der Hanns Martin Schleyer-Stiftung geförderten 4. Deidesheimer Gespräche, die im Dezember 1992 stattfanden und bestimmungsgemäß der Begegnung und Aussprache zwischen Wissenschaft und Praxis in einem ausgesuchten Kreis dienten. Die Referate beleuchteten die Subsidiarität aus europäischer wie aus nationaler Perspektive, behandelten das Verhältnis von Bund und Ländern einschließlich deren Mitwirkung an der europäischen Rechtssetzung aus österreichischer und deutscher Sicht. Teils überarbeitet und mit Fußnoten versehen, werden sie in diesem Sammelband veröffentlicht. Wichtige Dokumente zum Subsidiaritätsprinzip werden im Anhang abgedruckt.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort zur 2. Auflage | 5 | ||
Vorwort zur 1. Auflage | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Verzeichnis der Referenten | 8 | ||
Manfred Brunner: Das Subsidiaritätsprinzip als europäisches Prinzip | 9 | ||
Torsten Stein: Subsidiarität als Rechtsprinzip? | 23 | ||
I. Einführung | 23 | ||
II. Begriffsbestimmung, Ziele | 25 | ||
III. Das Subsidiaritätsprinzip in den Gemeinschaftsverträgen | 27 | ||
IV. Die Konkretisierung in Art. 3 b EG-Vertrag | 28 | ||
V. Die Position der Kommission | 31 | ||
VI. Die gerichtliche Kontrolle | 36 | ||
VII. Ergebnis | 40 | ||
Georg-Berndt Oschatz: Die Mitwirkung der Länder an der europäischen Rechtssetzung als Mittel zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips | 41 | ||
I. | 42 | ||
II. | 46 | ||
Jürgen Weiss: Die Subsidiarität zwischen Bund und Ländern nach Österreichischem Verfassungsrecht | 53 | ||
I. Föderalismus und Subsidiarität | 53 | ||
II. Subsidiarität in der österreichischen Bundesverfassung | 54 | ||
III. Subsidiarität zugunsten der Länder? | 55 | ||
IV. Föderalistische und subsidiäre Defizite | 56 | ||
V. Forderungsprogramme der Bundesländer | 57 | ||
VI. Forderungen der Bundesländer im Hinblick auf EWR und EG | 58 | ||
VII. Bundesstaatsreform | 59 | ||
Hans-Ulrich Reh: Europäische Sozialpolitik und Subsidiarität. Testfall für die Akzeptanz der Bürger | 61 | ||
I. | 61 | ||
II. | 61 | ||
III. | 63 | ||
IV. | 65 | ||
V. | 69 | ||
VI. | 75 | ||
Detlef Merten: Subsidiarität als Verfassungsprinzip | 77 | ||
I. Subsidiarität der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union | 77 | ||
1. Nachrangigkeit im bisherigen primären Gemeinschaftsrecht | 77 | ||
2. Änderungen durch den Maastricht-Vertrag | 78 | ||
a) Erforderlichkeitsprinzip und Einhaltung der Vertragsgrenzen | 79 | ||
b) Das Subsidiaritätsprinzip | 80 | ||
II. Subsidiarität im deutschen Verfassungsrecht | 83 | ||
1. Der Subsidiaritätsgrundsatz in der clausula integrationis | 83 | ||
a) Die Vereinigung Europas als Staatsziel | 84 | ||
b) Art. 23 Abs. 1 GG n.F. als Integrationsschranke | 84 | ||
c) Art. 23 Abs. 1 GG n.F. als „hinkende“ Homogenitätsklausel | 86 | ||
d) Polarität von europäischer Integration und Staatsbewahrung | 87 | ||
2. Subsidiarität als freiheitlicher Grundsatz | 89 | ||
a) Das grundgesetzliche Prinzip „Freiheit“ | 89 | ||
b) Die historischen Wurzeln der Subsidiarität | 90 | ||
c) Ausprägungen der Subsidiarität | 92 | ||
3. Die staatsorganisatorische Subsidiarität | 93 | ||
a) Zuständigkeitsverteilung als Regel-Ausnahme-Prinzip | 93 | ||
b) Die Justitiabilität der Bedürfnisklausel | 94 | ||
Anhang | 97 | ||
Anhang 1: Zwischenbericht des Institutionellen Ausschusses des Europäischen Parlaments über den Grundsatz der Subsidiarität vom 4.7.1990 (sog. Bericht Giscard d’Estaing) | 99 | ||
Einleitung | 99 | ||
I. Der Grundsatz der Subsidiarität existiert bereits in der Europäischen Gemeinschaft | 100 | ||
A. Das Europäische Parlament und die Subsidiarität | 102 | ||
B. Demokratiedefizit und Grundsatz der Subsidiarität | 103 | ||
II. Die Europäische Politische Union erfordert die Bestätigung des Grundsatzes der Subsidiarität | 104 | ||
1. Die ausdrückliche Erwähnung des Subsidiaritätsgrundsatzes im Rahmen der sich aus den Verträgen ergebenden bestehenden Zuständigkeiten | 105 | ||
2. Anwendung des Subsidiaritätsgrundsatzes auf die Zuständigkeiten, die die Gemeinschaft wahrzunehmen beabsichtigt | 107 | ||
3. Die Zuständigkeiten, die bei den Mitgliedstaaten verbleiben müßten | 108 | ||
III. Die Gewährleistung des Grundsatzes der Subsidiarität | 109 | ||
1. Die Mechanismen | 109 | ||
2. Die Garantien | 110 | ||
a) Die politischen Garantien | 110 | ||
b) Die gerichtlichen Garantien | 111 | ||
Anhang 2: Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Euröpäische Parlament betr. das Subsidiaritätsprinzip | 112 | ||
Einführung | 112 | ||
Ausarbeitung und Prüfung von Vorschlägen für Gemeinschaftsmaßnahmen | 112 | ||
Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahmen | 114 | ||
Kontrolle | 114 | ||
Anhang: Das Subsidiaritätsprinzip | 115 | ||
I. Klärung des Begriffs | 117 | ||
1. Unterscheidung zwischen Gemeinschaftszuständigkeiten, konkurrierenden Zuständigkeiten und einzelstaatlichen Zuständigkeiten | 117 | ||
a) Gemeinschaftszuständigkeiten und einzelstaatliche Zuständigkeiten | 117 | ||
b) Ausschließliche Zuständigkeiten und konkurrierende Zuständigkeiten | 117 | ||
2. Die beiden Dimensionen des Subsidiaritätsprinzips | 118 | ||
II. Begrenzung der ausschließlichen Zuständigkeit | 119 | ||
1. Merkmale der ausschließlichen Zuständigkeit | 119 | ||
2. Die ausschließlichen Zuständigkeiten | 119 | ||
3. Wahrnehmung der ausschließlichen Zuständigkeit | 121 | ||
III. Das Kriterium der Notwendigkeit und die konkurrierenden Zuständigkeiten | 121 | ||
IV. Subsidiarität und Intensität der Maßnahme | 123 | ||
1. Wahl des Aktionsmittels | 123 | ||
2. Intensität der Gesetzgebungsmaßnahme | 124 | ||
3. Notwendigkeit einer Normenhierarchie | 125 | ||
4. Transparenz der Rechtsvorschriften | 126 | ||
V. Durchführung und Durchführungskontrolle | 126 | ||
1. Subsidiarität und Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahmen | 126 | ||
2. Subsidiarität und Kontrolle der Durchführung | 126 | ||
VI. Die interinstitutionelle Vereinbarung als Lösung | 127 | ||
1. Abstimmung der Erfordernisse | 127 | ||
2. Inhalt einer interinstitutionellen Vereinbarung | 128 | ||
Anhang 3: Memorandum der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zum Subsidiaritätsprinzip | 130 | ||
I. Allgemeine Bemerkungen | 130 | ||
II. Das Subsidiaritätsprinzip in der Rechtsetzung | 132 | ||
III. Das Subsidiaritätsprinzip bei der Entwicklung der Gemeinschaftspolitiken und bei EG-Fördermaßnahmen | 133 | ||
IV. Das Subsidiaritätsprinzip bei der Durchführung von Gemeinschaftsrecht | 134 | ||
V. Das Subsidiaritätsprinzip bei Kontrollmaßnahmen der Gemeinschaft | 134 | ||
VI. Konkrete Maßnahmen | 135 | ||
Anhang 4: Europäischer Rat in Edinburgh. Tagung der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft am 11.–12. Dezember 1992. Schlußfolgerungen des Vorsitzes | 136 | ||
Teil A | 136 | ||
Einleitung | 136 | ||
Vertrag über die Europäische Union – Stand des Ratifikationsprozesses | 137 | ||
Subsidiarität | 137 | ||
Anlage 1: Gesamtkonzept für die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und des Artikels 3 b des Vertrags über die Europäische Union durch den Rat | 138 | ||
I. Grundprinzipien | 138 | ||
II. Leitlinien | 140 | ||
III. Verfahren und Praxis | 142 | ||
a) Kommission | 142 | ||
b) Rat | 142 | ||
Anlage 2: Subsidiarität. Beispiele für die Überprüfung der derzeit vorliegenden Vorschläge und der geltenden Rechtsvorschriften | 143 | ||
Sachverzeichnis | 147 |