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Die Rechtsnatur des Handelsbilanzrechts

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Icking, J. (2000). Die Rechtsnatur des Handelsbilanzrechts. Zugleich ein Beitrag zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49923-6
Icking, Jan. Die Rechtsnatur des Handelsbilanzrechts: Zugleich ein Beitrag zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49923-6
Icking, J (2000): Die Rechtsnatur des Handelsbilanzrechts: Zugleich ein Beitrag zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49923-6

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Die Rechtsnatur des Handelsbilanzrechts

Zugleich ein Beitrag zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht

Icking, Jan

Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Vol. 53

(2000)

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Abstract

Das Handelsbilanzrecht gilt im deutschen Schrifttum und in der Rechtsprechung seit den Anfängen seiner Kodifizierung im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch von 1861 als Teil des öffentlichen Rechts. Im Rahmen des Handelsrechts wird ihm damit eine Sonderstellung zugewiesen, da jenes grundsätzlich dem Privatrecht zugerechnet wird. Begründet wird die öffentlich-rechtliche Natur des Handelsbilanzrechts bis heute mit der sog. Interessentheorie, nach der öffentliches Recht sich durch das Vorliegen eines öffentlichen Interesses auszeichnet. Im Widerspruch hierzu wird im übrigen juristischen Schrifttum die Interessentheorie heute als Theorie zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht dagegen ganz allgemein abgelehnt.

Die vorliegende Arbeit ist vor diesem Hintergrund in drei Teile gegliedert. Der erste Teil ist der historischen Entwicklung des Handelsbilanzrechts gewidmet. Im zweiten Teil, dem Hauptteil, wird untersucht, ob sich eine öffentlich-rechtliche Natur des Handelsbilanzrechts begründen läßt. Hierzu werden die drei Haupttheorien zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht, die Interessen-, die Subordinations- und die Subjektstheorie in ihren verschiedenen Ausprägungen sowie als vierte Theorie die Verfügungstheorie betrachtet. Die angestellten Überlegungen führen zu dem Ergebnis, daß die Qualifizierung des Handelsbilanzrechts als öffentliches Recht im Grundsatz beibehalten werden kann. Hierzu sollte allerdings nicht mehr auf die Interessentheorie zurückgegriffen werden. Im dritten Teil untersucht Jan Icking schließlich die weitreichenden Konsequenzen auf ihre Begründetheit, die in Schrifttum und Rechtsprechung aus der Zuordnung des Handelsbilanzrechts zum öffentlichen Recht gezogen werden.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem "Gebrüder-Derschauer-Preis 2000" durch die Gesellschaft der Freunde der Ruhr-Universität Bochum e. V.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Zum Geleit 7
Vorwort 11
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 22
Einleitung 35
1. Teil: Die historische Entwicklung des Handelsbilanzrechts 48
A. Begriffliche Vorbemerkungen 48
I. Der Begriff des „Handelsbilanzrechts“ 48
II. Gliederungsmöglichkeiten des Handelsbilanzrechts 52
III. Der Begriff des „Bilanzsteuerrechts“ 55
B. Die Entwicklung des allgemeinen Bilanzrechts bis zum Bilanzrichtlinien-Gesetz von 1985 58
I. Die Zeit bis zur Ordonnance de Commerce 58
II. Die Ordonnance de Commerce von 1673 und der Code de Commerce von 1807 64
III. Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794 68
IV. Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch von 1861 72
1. Vorausgehende Kodifikationsbemühungen 72
2. Die den Beratungen der Nürnberger Konferenz zugrunde liegenden Entwürfe 75
3. Die Buchführungsvorschriften in den Beratungen der Nürnberger Konferenz 79
4. Die Buchführungsvorschriften des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs 82
5. Das Handelsgesetzbuch von 1897 86
C. Die Entwicklung des speziellen Bilanzrechts bis zum Bilanzrichtlinien-Gesetz von 1985 89
I. Das aktienrechtliche Bilanzrecht 89
1. Die Zeit bis zur Aktiennovelle von 1870 89
2. Die Aktiennovelle von 1870 94
3. Die Aktiennovelle von 1884 99
4. Die Aktiennovelle von 1931 105
5. Das Aktiengesetz von 1937 108
6. Das Aktiengesetz von 1965 108
II. Das GmbH-rechtliche Bilanzrecht 110
1. Das Gesetz, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung von 1892 110
2. Die gescheiterten Reformvorhaben 112
III. Das genossenschaftsrechtliche Bilanzrecht 114
1. Das preußische Genossenschaftsgesetz von 1867 114
2. Das Genossenschaftsgesetz von 1889 119
3. Die Novellen von 1933 und 1934 122
IV. Das versicherungsrechtliche Bilanzrecht 124
1. Die Versicherungsaufsicht im 19. Jahrhundert 125
2. Das Versicherungsaufsichtsgesetz von 1901 128
3. Die weitere Entwicklung der versicherungsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften 133
V. Das bankrechtliche Bilanzrecht 135
1. Die Entwicklung der Bankenaufsicht bis 1934 135
2. Das Kreditwesengesetz von 1934 138
3. Das Kreditwesengesetz von 1961 141
VI. Das größenspezifische Bilanzrecht 146
D. Das Bilanzrecht in seiner heutigen Gestalt 148
I. Der europarechtliche Hintergrund des heutigen Bilanzrechts 148
II. Das Bilanzrichtlinien-Gesetz von 1985 151
1. Die strukturelle Grundentscheidung des Gesetzgebers 151
2. Das allgemeine Bilanzrecht der §§ 238 bis 263 HGB n.F. 153
3. Das spezielle Bilanzrecht der §§ 264 bis 339 HGB n.F. 154
III. Das Bankbilanzrichtlinie-Gesetz von 1990 160
IV. Das Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz von 1994 und das Dritte Änderungsgesetz/EWG zum VAG von 1994 161
2. Teil: Das Handelsbilanzrecht als Teil des öffentlichen Rechts 166
A. Die Interessentheorie 167
I. Die Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht nach der Interessentheorie 167
II. Die Begründung der öffentlich-rechtlichen Natur des Handelsbilanzrechts mit Hilfe der Interessentheorie 168
1. Das Schrifttum 168
2. Die Rechtsprechung 171
3. Der Gesetzgeber 172
III. Die Entstehung des interessentheoretischen Begründungsansatzes 172
1. Der Blickwinkel des kaufmännischen Eigeninteresses an der Buchführung im frühen handelsrechtlichen Schrifttum 173
2. Die Ursprünge der Auffassung vom öffentlichen Interesse an der kaufmännischen Buchführung 196
3. Die erstmalige interessentheoretische Begründung der öffentlich-rechtlichen Natur des Handelsbilanzrechts bei Endemann 201
4. Die Entscheidung des Reichsgerichts vom 9.1.1886 205
a) Die grundlegende Bedeutung der Entscheidung 205
b) Die Rechtsprechung des Ober-Tribunals zur Rechtsnatur der Buchführungspflicht 207
c) Der Tatbestand der Entscheidung 212
d) Die Entscheidungsgründe 212
5. Staubs Kommentar zum ADHGB 214
IV. Der Inhalt des öffentlichen Interesses am Handelsbilanzrecht 218
1. Der Begriff des „öffentlichen Interesses“ im allgemeinen 220
a) Der Begriff des „Interesses“ 220
b) Der Begriff „öffentlich“ 221
aa) „Öffentlich“ im Sinne von „offenliegend“ 221
bb) „Öffentlich“ im Sinne von „staatlich“ 222
cc) „Öffentlich“ im Sinne von „etwas, was alle angeht“ 224
2. Der Gläubigerschutz 226
3. Der Schutz des Rechtsverkehrs 237
4. Der Schutz des Kapitalmarkts 238
5. Die Belange des Steuerfiskus 244
6. Die öffentliche Bedeutung von Großunternehmen 248
7. Die öffentliche Bedeutung von Banken und Versicherungsunternehmen 256
8. Die Bedeutung der Rechnungslegung als Informationsgrundlage für staatliche Entscheidungen 259
V. Kritische Würdigung 260
B. Die Subordinationstheorie 266
I. Die Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht nach der Subordinationstheorie 266
II. Merkmale von Subordinations- und Koordinationsverhältnissen 268
III. Die Begründung der öffentlich-rechtlichen Natur des Handelsbilanzrechts mit Hilfe der Subordinationstheorie 272
IV. Kritische Würdigung 275
1. Die Mängel der Subordinationstheorie 275
2. Das Handelsbilanzrecht als Gesetzesrecht 278
3. Das Handelsbilanzrecht als pflichtenbegründendes Recht 279
4. Subordination im Handelsbilanzrecht der „kleinen“ Personenunternehmen 281
a) Die fehlenden unmittelbaren Durchsetzungsmöglichkeiten 281
aa) Die Gesetzeslage 281
bb) Der Zusammenhang zwischen einer staatlichen Buchführungsaufsicht und einer direkten Sanktionierung von Buchführungsmängeln 285
cc) Die Gründe für die fehlenden unmittelbaren Durchsetzungsmöglichkeiten 288
(1) Die machtpolitischen Hintergründe des ADHGB 288
(2) Antifranzösische Ressentiments 289
(3) Die mit dem französischen Bilanzrecht gemachten Erfahrungen 290
(4) Der liberale zeitliche Hintergrund des ADHGB 290
(5) Der erforderliche Verwaltungsaufwand 298
(6) Die Kosten der Prüfung 301
(7) Die drohende Amtshaftung 303
(8) Die Gefahr der Wirtschaftslenkung 303
(9) Die Gefährdung des kaufmännischen Geschäftsgeheimnisses 305
(10) Das kaufmännische Eigeninteresse an einer geordneten Buchführung 307
(11) Das Leitbild des ordentlichen und ehrlichen Kaufmanns 307
(12) Die Gläubigerschutzorientierung des Handelsbilanzrechts 308
b) Das Konkursstrafrecht 309
c) Die Editionspflicht 309
d) Das Bilanzsteuerrecht 312
aa) Die finanzbehördliche Kontrolle der kaufmännischen Buchführung 312
(1) Die Gesetzeslage 312
(2) Die Entstehung der finanzbehördlichen Buchführungsaufsicht 314
bb) Das Bilanzsteuerrecht als Gegenstand von Verwaltungsakten 318
cc) Die Sanktionierung von Verstößen gegen das Bilanzsteuerrecht 319
dd) Die öffentlich-rechtliche Natur des Bilanzsteuerrechts und das Handelsbilanzrecht 321
e) Die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO 323
aa) Das Verhältnis von Handels- und Gewerberecht 323
bb) Der Inhalt und die Rechtsnatur des § 35 GewO 324
cc) Verstöße gegen die handelsrechtliche Buchführungspflicht und die Anwendungsvoraussetzungen des § 35 GewO 326
(1) Der Betrieb eines stehenden Gewerbes 327
(2) Das Vorliegen von Tatsachen 328
(3) Die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden 328
(4) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 331
(5) Die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg 334
f) Die Tagebuchführungspflicht der Handelsmakler nach § 103 HGB 334
5. Subordination im Handelsbilanzrecht der Kapitalgesellschaften, der Genossenschaften und der „großen“ Personenunternehmen 339
a) Die Pflicht zur Abschlußprüfung 340
aa) Die Rechtsform des Trägers der Abschlußprüfung 340
bb) Der Begriff des „beliehenen Unternehmers“ 342
cc) Der genossenschaftliche Prüfungsverband als beliehener Unternehmer 344
dd) Der Abschlußprüfer als beliehener Unternehmer 349
b) Die staatliche Aufsicht über die Buchführung 356
aa) Die staatliche Buchführungsaufsicht im Oktroi- und Konzessionssystem 356
bb) Die Diskussion über ein staatliches Aktienamt 358
cc) Die staatliche Buchführungsaufsicht im Normativsystem 360
c) Die unmittelbare Sanktionierung von Verstößen gegen die Rechnungslegungsvorschriften 367
6. Subordination im Handelsbilanzrecht der Banken und Versicherungsunternehmen 376
a) Der Abschlußprüfer als beliehener Unternehmer 376
b) Die staatliche Aufsicht über die Buchführung 379
c) Das Handelsbilanzrecht der Banken und Versicherungsunternehmen als Gegenstand von Verwaltungsakten 382
d) Die unmittelbare Sanktionierung von Verstößen gegen die Rechnungslegungsvorschriften 384
7. Gleichordnung im Handelsbilanzrecht 386
a) Das Handelsbilanzrecht als Nicht-Privatrecht 386
b) Gleichordnung im Handelsbilanzrecht der Einzelkaufleute 388
c) Gleichordnung im Handelsbilanzrecht der Handelsgesellschaften 391
Exkurs: Das Handelsbilanzrecht als Verwaltungsrecht 395
C. Die Subjektstheorie 405
I. Die Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht nach der Subjektstheorie 405
1. Die ältere Subjektstheorie 406
2. Die formale Subjektstheorie 406
3. Die materielle Subjektstheorie 408
II. Die Begründung der öffentlich-rechtlichen Natur des Handelsbilanzrechts mit Hilfe der Subjektstheorie 409
III. Kritische Würdigung 411
1. Die formale Subjektstheorie 411
a) Der Verpflichtete des Handelsbilanzrechts 411
b) Der Berechtigte des Handelsbilanzrechts 413
aa) Das Handelsbilanzrecht der Einzelkaufleute 413
bb) Das Handelsbilanzrecht der Handelsgesellschaften 414
2. Die materielle Subjektstheorie 417
a) Der Verpflichtete des Handelsbilanzrechts 417
b) Der Berechtigte des Handelsbilanzrechts 419
aa) Das Handelsbilanzrecht der Einzelkaufleute 419
bb) Das Handelsbilanzrecht der Handelsgesellschaften 420
3. Der Begründungsansatz von W. Müller 421
D. Die Verfügungstheorie 431
I. Die Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht nach der Verfügungstheorie 431
II. Die Begründung der öffentlich-rechtlichen Natur des Handelsbilanzrechts mit Hilfe der Verfügungstheorie 432
III. Kritische Würdigung 438
E. Zwischenergebnis 443
3. Teil: Konsequenzen aus der öffentlich-rechtlichen Natur des Handelsbilanzrechts 445
A. Die zwingende Natur des Handelsbilanzrechts 446
I. Die öffentlich-rechtliche Natur des Handelsbilanzrechts und dessen Zwangscharakter 446
II. Der Wortlaut des Gesetzes 451
III. Das Handelsbilanzrecht als bloße Empfehlung des Gesetzgebers 455
IV. Kritik 458
B. Die Bewertung 462
I. Die grundsätzlichen Bewertungsfragen 462
II. Die Rechtsnatur des Handelsbilanzrechts und der gesetzlich verlangte Wertansatz 464
1. Die Bewertungsproblematik bei Eisenbahngesellschaften 464
2. Die Objektivität der Wertermittlung 470
III. Die Rechtsnatur des Handelsbilanzrechts und die Zulässigkeit von Unterbewertungen 475
C. Die bilanzielle Behandlung des Privatvermögens von Einzelkaufleuten 484
D. Die Ermittlung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 488
I. Die grundsätzlichen Ermittlungsmethoden 488
1. Die induktive Methode 489
2. Die deduktive Methode 491
II. Die öffentlich-rechtliche Natur des Handelsbilanzrechts und die deduktive Methode 492
III. Die öffentlich-rechtliche Natur des Handelsbilanzrechts und die induktive Methode 496
E. Die Bilanzaufstellungsfrist 501
F. Die Auslegung des Handelsbilanzrechts 504
I. Die öffentlich-rechtliche Natur des Handelsbilanzrechts als Argument für eine Gesetzesauslegung zu Lasten des Kaufmanns 504
II. Die öffentlich-rechtliche Natur des Handelsbilanzrechts als Argument für eine Gesetzesauslegung zugunsten des Kaufmanns 506
G. Die Beschlagnahmefähigkeit von Handelsbüchern im Strafprozeß 509
H. Die handelsrechtlichen Buchführungsvorschriften als Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB 515
Zusammenfassung der Ergebnisse 522
Literaturverzeichnis 530
Quellenverzeichnis 644
Entscheidungsregister 661
Personen- und Sachverzeichnis 673