Der Abgeordnete im Parlament der Fraktionen
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Demmler, W. (1994). Der Abgeordnete im Parlament der Fraktionen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47875-0
Demmler, Wolfgang. Der Abgeordnete im Parlament der Fraktionen. Duncker & Humblot, 1994. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47875-0
Demmler, W (1994): Der Abgeordnete im Parlament der Fraktionen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47875-0
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Der Abgeordnete im Parlament der Fraktionen
Beiträge zum Parlamentsrecht, Vol. 27
(1994)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 23 | ||
1. Der Untersuchungsgegenstand | 23 | ||
2. Der historische Bezug und die Aktualität der Problemstellung | 27 | ||
a) Der Streit um die fortbestehende Bedeutung des freien Mandats | 27 | ||
b) Der aktuelle Anlaß | 29 | ||
3. Abgeordneter und Fraktion in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 31 | ||
a) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Kompetenzen des Abgeordneten und der Fraktion im parlamentarischen Prozeß | 32 | ||
b) Die weiteren inhaltlichen Stellungnahmen des Bundesverfassungsgerichts | 35 | ||
c) Die Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung | 37 | ||
4. Der Gang der Darstellung | 39 | ||
1. Kapitel: Der Status des Abgeordneten nach dem Grundgesetz | 41 | ||
§ 1 Der Abgeordnete als Amtsträger | 41 | ||
1. Die Unterscheidung von Mandatsfreiheit und Grundrecht in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 42 | ||
2. Die Parallelen zum Grundrechtsdenken im Schrifttum | 43 | ||
a) Das “Diätenurteil” als vermeintliche Bestätigung des Grundrechtscharakters der Abgeordnetenstellung | 44 | ||
b) Die Bedenken gegen die Eingliederung des Abgeordneten in die institutionalisierte Staatlichkeit | 46 | ||
aa) Begriffliche Einwände | 46 | ||
bb) Verfassungstheoretische Einwände | 47 | ||
3. Die Konsequenzen aus dem Amtscharakter des Mandats | 50 | ||
a) Die Amtswalterrechte als Kompetenzen | 50 | ||
b) Das freie Mandat als Umschreibung der Pflichtenstellung des Abgeordneten | 51 | ||
aa) Die ausdrückliche Normierung von Pflichten in den Landesverfassungen | 51 | ||
bb) Die Pflichten als Inhalt der Verbürgung des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG auf Bundesebene | 52 | ||
4. Die Notwendigkeit des Festhaltens am Amtsgedanken zur Begründung der Gemeinwohlbindung des Abgeordneten | 54 | ||
§ 2 Die Bedeutung des freien Mandats in einer von Parteien geprägten Demokratie | 55 | ||
1. Die Relevanz der Fragestellung | 55 | ||
2. Die Theorie des Parteienstaats von Gerhard Leibholz | 56 | ||
a) Darstellung | 56 | ||
b) Kritik | 58 | ||
aa) Die Verengung des Begriffs der Repräsentation | 58 | ||
bb) Der angeblich identitäre Charakter des Parteienstaats | 59 | ||
cc) Die einseitige Sicht des Abgeordneten als bloßem Parteivertreter | 60 | ||
dd) Die Überbewertung des plebiszitären Elements der Wahl | 61 | ||
3. Der Vorrang des Art. 38 GG? | 63 | ||
a) Art. 21 GG als ausschließlich auf den gesellschaftlichen Bereich bezogene Norm | 63 | ||
b) Art. 38 GG als lex specialis zu Art. 21 GG | 64 | ||
4. Die aktuelle Bedeutung des freien Mandats | 66 | ||
a) Praktische Konkordanz von Art. 21 GG und Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG | 66 | ||
b) Das freie Mandat als Garant innerparteilicher Demokratie | 67 | ||
c) Das freie Mandat als Sicherung parlamentarischer Flexibilität | 68 | ||
d) Das freie Mandat als Grundlage persönlicher Verantwortung | 69 | ||
§ 3 Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes | 72 | ||
1. Repräsentation als zentraler Begriff | 72 | ||
a) Der Wille des Parlaments als hypothetischer Volkswille? | 72 | ||
b) Repräsentation als formale und inhaltliche Kategorie | 73 | ||
c) Die inhaltliche Repräsentation als Hauptaufgabe des einzelnen Abgeordneten | 77 | ||
d) Repräsentation in Abgrenzung zur Vertretung | 80 | ||
2. Kollektivrepräsentation oder Individualrepräsentation | 81 | ||
a) Die Kollektivrepräsentation in der Literatur | 82 | ||
aa) Verfassungsrechtliche Begründung und Konsequenzen | 82 | ||
bb) Kritik | 84 | ||
b) Die Kollektivrepräsentation in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 89 | ||
aa) Die bisherigen Stellungnahmen des Bundesverfassungsgerichts | 89 | ||
bb) Die Kollektivrepräsentation als angemessene Form der formalen Repräsentation | 92 | ||
§ 4 An Aufträge und Weisungen nicht gebunden | 96 | ||
1. Aufträge und Weisungen | 96 | ||
2. Die rechtliche Unverbindlichkeit von Aufträgen und Weisungen | 97 | ||
a) Die Bewahrung der Unverbindlichkeit als Gebot an die Rechtsordnung | 98 | ||
b) Die Konsequenzen für die Ausgestaltung der Geschäftsordnung des Bundestages | 99 | ||
3. Die rechtliche Unzulässigkeit von Aufträgen und Weisungen | 102 | ||
a) Aufträge und Weisungen als Aufforderung zu verfassungswidrigem Verhalten | 102 | ||
b) Das Streben nach Geschlossenheit als funktionell notwendiges Anliegen der Fraktionen | 105 | ||
c) Das Verbot mißbräuchlicher Einflußnahme | 108 | ||
d) Die Androhung von Sanktionen als Merkmal unzulässigen Fraktionszwangs | 111 | ||
e) Die Anforderungen an die Fraktionsgeschäftsordnungen | 116 | ||
§ 5 Und nur ihrem Gewissen unterworfen | 122 | ||
1. Der Gewissensbegriff des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG | 122 | ||
2. Die Gewissensunterworfenheit als Richtschnur parlamentarischen Verhaltens | 127 | ||
3. Die Subjektivierung der Entscheidung | 129 | ||
a) Die Unüberprüfbarkeit nach objektiven Kriterien | 129 | ||
b) Die Vereinbarkeit der Fraktionsdisziplin mit der Gewissensunterworfenheit | 131 | ||
§ 6 Die Gleichheit der Abgeordneten | 134 | ||
1. Die verfassungsrechtliche Grundlage | 134 | ||
a) Die Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) | 134 | ||
b) Die Anwendung der Wahlrechtsgleichheit (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG) | 136 | ||
c) Die Anwendung des Prinzips der repräsentativen Demokratie (Art. 20 Abs. 2 GG) | 141 | ||
2. Die inhaltliche Bedeutung der Gleichheit | 144 | ||
a) Die Gleichheit als Gewährleistung von Freiheit | 144 | ||
b) Die Gleichheit als Begrenzung von Freiheit | 147 | ||
2. Kapitel: Der Status der Fraktionen nach dem Grundgesetz | 149 | ||
§ 7 Die Vormachtstellung der Fraktionen im historischen Überblick | 149 | ||
1. Die Fraktionen in der Frankfurter Nationalversammlung | 150 | ||
2. Die Fraktionen im Preußischen Abgeordnetenhaus | 152 | ||
3. Die Fraktionen im Reichstag | 154 | ||
4. Fazit | 155 | ||
§ 8 Die Fraktion als Instrument zur effektiven Wahrnehmung von Abgeordnetenrechten | 156 | ||
1. Die Funktionen der Fraktion in bezug auf den einzelnen Abgeordneten | 156 | ||
a) Die technischen Hilfen | 156 | ||
b) Die Bereitstellung politisch aufbereiteter Informationen und Entscheidungshilfen | 157 | ||
c) Die Potenzierung der Mitwirkungsmöglichkeiten durch ein System wechselseitiger Beeinflussung | 158 | ||
2. Die verfassungsrechtliche Verankerung der Fraktion in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG | 160 | ||
a) Das Koalitionsrecht als Element des Abgeordnetenstatus | 160 | ||
b) Die Anerkennung der Fraktion in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG | 162 | ||
3. Die Konsequenzen aus der Verankerung der Fraktionen in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG | 163 | ||
a) Die Freiheit der Fraktionen | 163 | ||
b) Die Gleichheit der Fraktionen | 165 | ||
§ 9 Die Fraktion als Einrichtung zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Parlaments | 166 | ||
1. Die Bedeutung der Fraktion für den äußeren Ablauf der Parlamentsarbeit | 166 | ||
a) Die Notwendigkeit einer Auswahl der vom Parlament zu behandelnden Themen | 166 | ||
b) Die Bindung von Befugnissen an die Fraktion als Auswahlkriterium von hoher Rationalität | 169 | ||
2. Die Bedeutung der Fraktion für die inhaltliche Güte der Parlamentsarbeit | 171 | ||
a) Der gestufte Prozeß der Mehrheitsbildung | 171 | ||
b) Die Klammerfunktion der Fraktion | 173 | ||
3. Die verfassungsrechtliche Verankerung der Fraktion in Art. 40 Abs. 1 Satz 2 GG? | 176 | ||
§ 10 Die Fraktion als parlamentarische Vertretung einer politischen Partei | 179 | ||
1. Die enge Verbindung zwischen den Fraktionen und den politischen Parteien | 180 | ||
a) Die gleiche Parteizugehörigkeit als ausschlaggebender Faktor der Fraktionsbildung | 180 | ||
b) Die Fraktion als Instrument zur Durchsetzung parteipolitischer Zielsetzungen | 181 | ||
c) Weitere Berührungspunkte | 183 | ||
2. Die Eigenständigkeit der Fraktionen gegenüber den politischen Parteien | 184 | ||
a) Die Einfügung der Fraktionen in den staatsorganschaftlichen Bereich | 184 | ||
b) Der mangelnde Einfluß der Parteien auf das Zustandekommen der Fraktionen | 185 | ||
c) Die fehlende Übereinstimmung von Partei- und Fraktionsmitgliedschaft in der Praxis des Bundestages | 186 | ||
d) Die Möglichkeit parteiübergreifender Fraktionsbildungen | 188 | ||
e) Die rechtliche Freiheit der Fraktion bei der Umsetzung parteipolitischer Zielsetzungen | 190 | ||
3. Die verfassungsrechtliche Verankerung der Fraktion in Art. 21 GG? | 192 | ||
§ 11 Die Rechtsnatur der Fraktionen | 195 | ||
1. Die Bedeutung der Fragestellung | 195 | ||
a) Keine Auswirkungen auf die verfassungsrechtliche Stellung der Fraktionen | 195 | ||
b) Die Relevanz für die Teilnahme der Fraktionen am allgemeinen Rechtsverkehr | 196 | ||
2. Stellungnahme zu den in der Literatur entwickelten Modellen | 197 | ||
a) Die Fraktionen als Organe der Parteien | 197 | ||
b) Die Fraktionen als Organe des Parlaments | 198 | ||
aa) Die fehlende Zurechnung der Tätigkeit der Fraktionen | 198 | ||
bb) Der Vergleich mit den Ausschüssen | 199 | ||
cc) Keine Stütze in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 201 | ||
c) Die Fraktionen als Staatsorgane sui generis | 202 | ||
d) Die Fraktionen als Vereinigungen von Abgeordneten | 202 | ||
aa) Auf der Grundlage des Bürgerlichen Rechts | 203 | ||
bb) Auf der Grundlage des Öffentlichen Rechts | 205 | ||
(1) Körperschaften des Öffentlichen Rechts | 205 | ||
(2) Vereine des Öffentlichen Rechts | 206 | ||
3. Die mangelnde Notwendigkeit einer Bestimmung der Rechtsnatur | 206 | ||
§ 12 Die Zugehörigkeit zu der gleichen politischen Partei | 210 | ||
1. Der Maßstab einer verfassungsrechtlichen Beurteilung | 210 | ||
2. Die politische Homogenität als Wesensmerkmal der Fraktion | 211 | ||
3. Die Vermutung politischer Homogenität bei gleicher Parteizugehörigkeit | 213 | ||
4. Das Zustimmungserfordernis als Vorkehrung zur Verhinderung mißbräuchlicher Fraktionszusammenschlüsse | 214 | ||
5. Die Konsequenzen für die Geschäftsordnungen der Länderparlamente | 216 | ||
§ 13 Die Fraktionsmindeststärke | 219 | ||
1. Die Mindeststärke als durchgängige Voraussetzung jeder Fraktionsbildung | 219 | ||
a) Historische Betrachtung | 219 | ||
b) Der Vergleich mit den Regelungen in den Länderparlamenten | 220 | ||
2. Die Mindeststärke als notwendige Voraussetzung jeder Fraktionsbildung | 223 | ||
3. Die praktische Relevanz der Problematik | 224 | ||
4. Die Festlegung der Mindeststärke als Gegenstand der Geschäftsordnungsautonomie | 226 | ||
a) Der Gestaltungsspielraum des Parlaments | 226 | ||
b) Die Ableitung einer Obergrenze aus Art. 53 a GG? | 228 | ||
5. Die Grenzen der Geschäftsordnungsautonomie: Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs | 231 | ||
a) Kein Ausschluß der Autonomie durch die Fraktion als “Partei im Parlament” | 231 | ||
b) Vier verfassungsrechtliche Vorgaben | 233 | ||
aa) Der Kernbereich des Mandats | 233 | ||
bb) Das Übermaßverbot | 235 | ||
cc) Oppositionsfreiheit und Minderheitenschutz | 236 | ||
dd) Die Gleichheit der Abgeordneten | 238 | ||
6. Der formalisierte Gleichheitssatz als zutreffender Prüfungsmaßstab | 239 | ||
a) Die Gleichheit der Abgeordneten als Anknüpfungspunkt | 239 | ||
b) Die Bedeutung der wahlrechtlichen Sperrklausel für die Fraktionsmindeststärke | 240 | ||
c) Schlußfolgerungen für die konkrete Festsetzung der Mindeststärke durch das Parlament | 242 | ||
§ 14 Der Fraktionsausschluß | 245 | ||
1. Die verfassungsrechtliche Relevanz der Problemstellung | 245 | ||
2. Der Fraktionsausschluß als Pendant des Fraktionsaustritts | 246 | ||
a) Freiwilligkeit des Fraktionsbeitritts und Möglichkeit des Fraktionsaustritts | 246 | ||
b) Freiwilligkeit der Aufnahme in die Fraktion und Möglichkeit des Fraktionsausschlusses | 247 | ||
3. Die materiellen Anforderungen an den Fraktionsausschluß | 249 | ||
a) Der Fraktionsausschluß nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes | 249 | ||
aa) Die Notwendigkeit einer Rechtfertigung vor Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG | 249 | ||
bb) Die gerichtliche Kontrolldichte | 251 | ||
b) Die konkreten Folgerungen aus der Annahme eines Beurteilungsspielraums | 252 | ||
aa) Keine Akzessorietät zum Parteiausschluß | 252 | ||
bb) Jedes Verhalten des Abgeordneten als möglicher Anknüpfungspunkt für den Ausschluß | 254 | ||
4. Die Kontrollmöglichkeiten durch die Gerichte | 255 | ||
a) Die verfahrensrechtlichen Anforderungen | 256 | ||
b) Der zutreffende Sachverhalt | 257 | ||
c) Der Ausschluß sachfremder Motive | 257 | ||
5. Fazit | 257 | ||
3. Kapitel: Die Verteilung der parlamentarischen Befugnisse zwischen Abgeordnetem und Fraktion | 259 | ||
§ 15 Die konstruktive Begründung der Rechte von Fraktionen | 259 | ||
1. Eigene Rechte der Fraktionen nach der Geschäftsordnung | 259 | ||
2. Die Möglichkeiten einer verfassungsrechtlichen Begründung von Fraktionsrechten | 261 | ||
3. Die drei Begründungsmöglichkeiten im einzelnen | 263 | ||
a) Originäre Rechte der Fraktionen nach dem Grundgesetz | 263 | ||
b) Den Fraktionen zugewiesene Rechte des Bundestages | 266 | ||
c) Den Abgeordneten entzogene Rechte | 269 | ||
§ 16 Der Kernbereich des Abgeordnetenmandats als Mindestbestand an Befugnissen | 273 | ||
1. Die Anerkennung des Kernbereichs in der Rechtsprechung | 273 | ||
2. Das Problem der Begrenzung des Kernbereichs | 275 | ||
3. Der Auftrag zur inhaltlichen Repräsentation als Begründung des Kernbereichs | 278 | ||
4. Die generelle Zuständigkeit des Abgeordneten beim Fehlen einer besonderen Zuweisung | 279 | ||
5. Der Kernbereich des Mandats als Gewährleistung eines Anteils an allen Funktionen des Parlaments | 282 | ||
§ 17 Die Kompetenzverteilung zwischen Abgeordnetem und Fraktion außerhalb des Kernbereichs | 286 | ||
1. Das Gebot der Abwägung bei der Verteilung der Zuständigkeiten | 286 | ||
a) Keine Festlegung auf eine strenge Verhältnismäßigkeitskontrolle durch den Eingriffscharakter von Fraktionsrechten | 286 | ||
b) Das Abwägungsgebot als sachgerechte Schranke der parlamentarischen Geschäftsordnungsautonomie | 287 | ||
c) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 290 | ||
2. Das Gewicht der Freiheit des Abgeordneten in der Abwägung | 293 | ||
a) Die Abhängigkeit von der jeweiligen Funktion des Bundestages | 293 | ||
aa) Die Gegenüberstellung von Staatsleitung und Kontrolle | 294 | ||
bb) Die vier Grundfunktionen des Parlaments | 295 | ||
b) Die Folgerungen aus der Rückführung der Mitwirkungsbefugnisse auf die zugehörigen Parlamentsfunktionen | 297 | ||
§ 18 Das Verhältnis von Fraktions- und Quorumsrechten | 300 | ||
1. Die Forderung nach einem Quorumsrecht in Höhe der Fraktionsmindeststärke neben dem Fraktionsrecht | 300 | ||
a) Die Ableitung aus dem formalisierten Gleichheitssatz | 300 | ||
b) Die Ableitung aus der Abgeordnetenfreiheit | 301 | ||
2. Die Situation im Bundestag | 303 | ||
3. Die Situation in den Länderparlamenten | 305 | ||
4. Ein Rechtfertigungsversuch in der Literatur | 311 | ||
§ 19 Die prozessualen Konsequenzen des Modells der Zuständigkeitsverteilung | 314 | ||
1. Die Geltendmachung von Rechten des Bundestages durch den einzelnen Abgeordneten | 314 | ||
a) Der Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anhand der einschlägigen Normen des Verfassungsprozeßrechts | 314 | ||
b) Kritische Würdigung der Rechtsprechung | 317 | ||
c) Die Antragsbefugnis des Abgeordneten als notwendige Konsequenz der Zuständigkeitsverteilung | 319 | ||
2. Die Antragsbefugnis der Fraktionen | 321 | ||
3. Die Geltendmachung der Rechte der Fraktion durch den fraktionsangehörigen Abgeordneten | 325 | ||
4. Kapitel: Die Konsequenzen aus der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Abgeordnetem und Fraktion für die einzelnen Parlamentsfunktionen | 329 | ||
I. Die Gesetzgebungsfunktion | 329 | ||
§ 20 Das Recht zur Gesetzesinitiative | 329 | ||
1. Das Initiativrecht als Bestandteil des Kernbereichs? | 329 | ||
2. Art. 76 Abs. 1 GG als Ausschluß eines Initiativrechts des einzelnen Abgeordneten? | 331 | ||
3. Das kollektive Initiativrecht als angemessene Entscheidung der Geschäftsordnung | 333 | ||
§ 21 Die Besetzung der Bundestagsausschüsse | 337 | ||
1. Die Problemstellung | 337 | ||
2. Die Benennung der Ausschußmitglieder durch die Fraktionen als eine dem Bundestag zurechenbare Besetzung der Ausschüsse? | 339 | ||
3. Die verfassungsrechtliche Forderung nach einer Wahl der Ausschußmitglieder? | 340 | ||
a) Der Gedanke der notwendigen demokratischen Legitimation | 341 | ||
b) Der Vergleich mit anderen Personalentscheidungen des Parlaments | 343 | ||
4. Die Vereinbarkeit des Benennungsrechts mit Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG | 345 | ||
a) Ein Recht auf Mitwirkung an der Ausschußbesetzung als Kernbereichsrecht? | 345 | ||
b) Der Stellenwert des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG in der Abwägung | 346 | ||
c) Die Bedenken gegen die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Ausgestaltung von Ausschußwahlen | 347 | ||
d) Die sonstigen Probleme bei der praktischen Durchführung einer Wahl | 350 | ||
e) Die Benennung der Ausschußmitglieder durch die Leitungsorgane des Parlaments? | 352 | ||
§ 22 Das Recht auf Mitgliedschaft in einem Ausschuß | 353 | ||
1. Die Mitgliedschaft in einem Ausschuß als Teil des Kernbereichs? | 353 | ||
2. Der Anspruch auf Mitgliedschaft in einem Ausschuß als Ergebnis der Abwägung | 356 | ||
3. Die Besonderheiten für fraktionslose Abgeordnete | 359 | ||
a) Der Anspruch auf Mitgliedschaft in einem Ausschuß | 359 | ||
b) Der Ausschluß fraktionsloser Abgeordneter vom Ausschußstimmrecht | 362 | ||
aa) Die Umkehr der Rechtfertigungslast durch die Senatsmehrheit | 362 | ||
bb) Die spiegelbildliche Zusammensetzung der Ausschüsse als Rechtfertigungsgrund? | 363 | ||
cc) Die Sicherstellung der Mehrheitsfähigkeit als Rechtfertigungsgrund? | 365 | ||
dd) Die Stellung des Ausschußstimmrechts im gestuften Entscheidungsprozeß | 366 | ||
c) Die Bestimmung des Ausschusses für fraktionslose Abgeordnete | 368 | ||
4. Der Ausschußrückruf | 370 | ||
§ 23 Das Stellen von Änderungsanträgen | 376 | ||
1. Die Situation im Bundestag | 376 | ||
2. Das Recht zu Änderungsanträgen als Bestandteil des Kernbereichs | 377 | ||
a) Der Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur | 377 | ||
b) Stellungnahme | 380 | ||
3. Der Vergleich zwischen dem Recht zur Gesetzesinitiative und dem Recht zu Änderungsanträgen | 383 | ||
4. Die Konsequenzen für die Geschäftsordnung | 384 | ||
§ 24 Die Einführung geheimer Sachabstimmungen als Mittel zur Sicherung des freien Mandats? | 385 | ||
1. Die Lage im Bundestag und die Forderung nach mehr geheimen Abstimmungen | 385 | ||
2. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einführung geheimer Sachabstimmungen | 387 | ||
a) Der Grundsatz der Öffentlichkeit (Art. 42 Abs. 1 GG) | 387 | ||
b) Das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG) | 388 | ||
3. Die Einführung geheimer Sachabstimmungen als Abwägungsentscheidung | 390 | ||
a) Die Schwierigkeiten bei der praktischen Handhabung einer geheimen Sachabstimmung | 391 | ||
b) Die schwerwiegenden Nachteile geheimer Sachabstimmungen | 392 | ||
II. Die Wahlfunktion | 394 | ||
§ 25 Das Recht zu Wahlvorschlägen | 394 | ||
1. Die Situation im Bundestag | 394 | ||
2. Das Wahlvorschlagsrecht als Bestandteil des Kernbereichs? | 396 | ||
3. Das Wahlvorschlagsrecht als Gegenstand der Abwägung | 397 | ||
4. Die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts | 399 | ||
5. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Unterschriftenquorum | 402 | ||
6. Die Besonderheiten bei der Wahl des Bundeskanzlers in der 3. Wahlphase gemäß Art. 63 Abs. 4 GG | 403 | ||
§ 26 Die Beteiligung aller Fraktionen an den vom Bundestag zu wählenden Gremien | 406 | ||
1. Die praktische Relevanz der Problemstellung | 406 | ||
2. Die Präzisierung der Frage | 408 | ||
3. Das verfassungsrechtlich geforderte Wahlsystem | 409 | ||
4. Die hinreichende Größe des Gremiums | 413 | ||
a) Das Erfordernis einer alle Fraktionen berücksichtigenden Mitgliederzahl | 413 | ||
b) Die Ausnahmen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts | 415 | ||
aa) Die Arbeitsfähigkeit des Parlaments | 416 | ||
bb) Die Belange des Geheimschutzes | 417 | ||
c) Die Übertragung des Ergebnisses auf andere Ausschüsse | 419 | ||
§ 27 Die Vertretung aller Fraktionen im Präsidium des Bundestages | 422 | ||
1. Die Lage im Bundestag | 422 | ||
a) Das Wahlverfahren | 422 | ||
b) Die Anzahl der Vizepräsidenten | 424 | ||
2. Die Auseinandersetzung in der 10. und 11. Wahlperiode | 425 | ||
a) Die Bemühungen der Fraktion DIE GRÜNEN um den Sitz eines Stellvertreters des Präsidenten | 425 | ||
b) Die Argumentation der Befürworter einer Erweiterung des Präsidiums | 426 | ||
3. Stellungnahme | 428 | ||
III. Die Kontrollfunktion | 432 | ||
§ 28 Das parlamentarische Fragerecht | 432 | ||
1. Die verfassungsrechtliche Grundlage | 432 | ||
a) Die Ableitung aus dem Zitierrecht des Art. 43 Abs. 1 GG | 432 | ||
b) Die Kritik an dieser Ableitung | 433 | ||
c) Stellungnahme | 435 | ||
aa) Die Kontrollfunktion des Bundestages als verfassungsrechtliche Grundlage der Fragerechte | 435 | ||
bb) Das Verhältnis der im Grundgesetz ausdrücklich benannten Kontrollmittel zu den Fragerechten | 437 | ||
cc) Die grundsätzliche Antwortpflicht der Bundesregierung | 438 | ||
2. Das Fragerecht des einzelnen Abgeordneten als Bestandteil des Kernbereichs | 440 | ||
3. Die Lage im Bundestag | 442 | ||
§ 29 Die Kontrollinstrumente der Großen und Kleinen Anfrage | 445 | ||
1. Die Ausgangslage im Bundestag | 445 | ||
2. Die Große Anfrage | 447 | ||
3. Die Kleine Anfrage | 448 | ||
§ 30 Die im Grundgesetz ausdrücklich benannten Kontrollmittel | 453 | ||
1. Das Zitierrecht | 454 | ||
2. Die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen | 456 | ||
3. Das Mißtrauensvotum | 458 | ||
IV. Die Öffentlichkeitsfunktion | 461 | ||
§ 31 Der Einfluß des Abgeordneten auf die Tagesordnung des Plenums | 461 | ||
1. Das Plenum als zentraler Schauplatz der öffentlichen Auseinandersetzung | 461 | ||
a) Die Diskussion um öffentliche Ausschußsitzungen | 461 | ||
b) Das Plenum als Forum der Nation | 463 | ||
2. Die Aufstellung der Tagesordnung | 465 | ||
a) Die entscheidende Rolle des Ältestenrats | 465 | ||
b) Das Verfahren bei Fehlen einer interfraktionellen Vereinbarung | 467 | ||
3. Die Mitwirkungsmöglichkeit des einzelnen Abgeordneten bei der Aufstellung der Tagesordnung | 468 | ||
a) Die Mitwirkung als Element des Kernbereichs? | 468 | ||
b) Das individuelle Antragsrecht als angemessenes Ergebnis der Abwägung | 469 | ||
§ 32 Das Rederecht des Abgeordneten und seine Begrenzungen | 471 | ||
1. Das Rederecht als Bestandteil des Kernbereichs | 471 | ||
a) Die Ableitung der Redebefugnis aus der Öffentlichkeitsfunktion | 471 | ||
b) Die Konsequenzen der Zugehörigkeit zum Kernbereich | 472 | ||
2. Die Begrenzungen bei der Ausübung des Rederechts | 474 | ||
a) Die Festlegung einer Gesamtdauer der Aussprache | 475 | ||
aa) Die grundsätzliche Unbedenklichkeit einer Festlegung der Gesamtdauer | 475 | ||
bb) Die Unantastbarkeit des Rederechts durch die Festlegung einer Gesamtdauer der Aussprache | 476 | ||
cc) Die Verteilung der Redezeit auf die Fraktionen | 478 | ||
(1) Die grundsätzliche Zulässigkeit der Festsetzung von Fraktionsredezeiten | 478 | ||
(2) Proportionale oder paritätische Bemessung der Fraktionsredezeiten | 479 | ||
(3) Die Behandlung fraktionsloser und abweichender Abgeordneter | 482 | ||
b) Der Schluß der Debatte | 484 | ||
c) Die individuelle Beschränkung der Redezeit | 486 | ||
aa) Die Notwendigkeit der Gewährleistung einer Mindestrededauer | 486 | ||
bb) Die Beachtung der Mindestredezeit in der parlamentarischen Praxis | 487 | ||
cc) Die Bedeutung der Gleichheit der Abgeordneten für die Bemessung der Redezeit | 489 | ||
Wesentliche Arbeitsergebnisse | 492 | ||
Literaturverzeichnis | 511 |