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Der Abgeordnete im Parlament der Fraktionen

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Demmler, W. (1994). Der Abgeordnete im Parlament der Fraktionen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47875-0
Demmler, Wolfgang. Der Abgeordnete im Parlament der Fraktionen. Duncker & Humblot, 1994. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47875-0
Demmler, W (1994): Der Abgeordnete im Parlament der Fraktionen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47875-0

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Der Abgeordnete im Parlament der Fraktionen

Demmler, Wolfgang

Beiträge zum Parlamentsrecht, Vol. 27

(1994)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 23
1. Der Untersuchungsgegenstand 23
2. Der historische Bezug und die Aktualität der Problemstellung 27
a) Der Streit um die fortbestehende Bedeutung des freien Mandats 27
b) Der aktuelle Anlaß 29
3. Abgeordneter und Fraktion in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 31
a) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Kompetenzen des Abgeordneten und der Fraktion im parlamentarischen Prozeß 32
b) Die weiteren inhaltlichen Stellungnahmen des Bundesverfassungsgerichts 35
c) Die Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung 37
4. Der Gang der Darstellung 39
1. Kapitel: Der Status des Abgeordneten nach dem Grundgesetz 41
§ 1 Der Abgeordnete als Amtsträger 41
1. Die Unterscheidung von Mandatsfreiheit und Grundrecht in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 42
2. Die Parallelen zum Grundrechtsdenken im Schrifttum 43
a) Das “Diätenurteil” als vermeintliche Bestätigung des Grundrechtscharakters der Abgeordnetenstellung 44
b) Die Bedenken gegen die Eingliederung des Abgeordneten in die institutionalisierte Staatlichkeit 46
aa) Begriffliche Einwände 46
bb) Verfassungstheoretische Einwände 47
3. Die Konsequenzen aus dem Amtscharakter des Mandats 50
a) Die Amtswalterrechte als Kompetenzen 50
b) Das freie Mandat als Umschreibung der Pflichtenstellung des Abgeordneten 51
aa) Die ausdrückliche Normierung von Pflichten in den Landesverfassungen 51
bb) Die Pflichten als Inhalt der Verbürgung des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG auf Bundesebene 52
4. Die Notwendigkeit des Festhaltens am Amtsgedanken zur Begründung der Gemeinwohlbindung des Abgeordneten 54
§ 2 Die Bedeutung des freien Mandats in einer von Parteien geprägten Demokratie 55
1. Die Relevanz der Fragestellung 55
2. Die Theorie des Parteienstaats von Gerhard Leibholz 56
a) Darstellung 56
b) Kritik 58
aa) Die Verengung des Begriffs der Repräsentation 58
bb) Der angeblich identitäre Charakter des Parteienstaats 59
cc) Die einseitige Sicht des Abgeordneten als bloßem Parteivertreter 60
dd) Die Überbewertung des plebiszitären Elements der Wahl 61
3. Der Vorrang des Art. 38 GG? 63
a) Art. 21 GG als ausschließlich auf den gesellschaftlichen Bereich bezogene Norm 63
b) Art. 38 GG als lex specialis zu Art. 21 GG 64
4. Die aktuelle Bedeutung des freien Mandats 66
a) Praktische Konkordanz von Art. 21 GG und Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG 66
b) Das freie Mandat als Garant innerparteilicher Demokratie 67
c) Das freie Mandat als Sicherung parlamentarischer Flexibilität 68
d) Das freie Mandat als Grundlage persönlicher Verantwortung 69
§ 3 Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes 72
1. Repräsentation als zentraler Begriff 72
a) Der Wille des Parlaments als hypothetischer Volkswille? 72
b) Repräsentation als formale und inhaltliche Kategorie 73
c) Die inhaltliche Repräsentation als Hauptaufgabe des einzelnen Abgeordneten 77
d) Repräsentation in Abgrenzung zur Vertretung 80
2. Kollektivrepräsentation oder Individualrepräsentation 81
a) Die Kollektivrepräsentation in der Literatur 82
aa) Verfassungsrechtliche Begründung und Konsequenzen 82
bb) Kritik 84
b) Die Kollektivrepräsentation in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 89
aa) Die bisherigen Stellungnahmen des Bundesverfassungsgerichts 89
bb) Die Kollektivrepräsentation als angemessene Form der formalen Repräsentation 92
§ 4 An Aufträge und Weisungen nicht gebunden 96
1. Aufträge und Weisungen 96
2. Die rechtliche Unverbindlichkeit von Aufträgen und Weisungen 97
a) Die Bewahrung der Unverbindlichkeit als Gebot an die Rechtsordnung 98
b) Die Konsequenzen für die Ausgestaltung der Geschäftsordnung des Bundestages 99
3. Die rechtliche Unzulässigkeit von Aufträgen und Weisungen 102
a) Aufträge und Weisungen als Aufforderung zu verfassungswidrigem Verhalten 102
b) Das Streben nach Geschlossenheit als funktionell notwendiges Anliegen der Fraktionen 105
c) Das Verbot mißbräuchlicher Einflußnahme 108
d) Die Androhung von Sanktionen als Merkmal unzulässigen Fraktionszwangs 111
e) Die Anforderungen an die Fraktionsgeschäftsordnungen 116
§ 5 Und nur ihrem Gewissen unterworfen 122
1. Der Gewissensbegriff des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG 122
2. Die Gewissensunterworfenheit als Richtschnur parlamentarischen Verhaltens 127
3. Die Subjektivierung der Entscheidung 129
a) Die Unüberprüfbarkeit nach objektiven Kriterien 129
b) Die Vereinbarkeit der Fraktionsdisziplin mit der Gewissensunterworfenheit 131
§ 6 Die Gleichheit der Abgeordneten 134
1. Die verfassungsrechtliche Grundlage 134
a) Die Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) 134
b) Die Anwendung der Wahlrechtsgleichheit (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG) 136
c) Die Anwendung des Prinzips der repräsentativen Demokratie (Art. 20 Abs. 2 GG) 141
2. Die inhaltliche Bedeutung der Gleichheit 144
a) Die Gleichheit als Gewährleistung von Freiheit 144
b) Die Gleichheit als Begrenzung von Freiheit 147
2. Kapitel: Der Status der Fraktionen nach dem Grundgesetz 149
§ 7 Die Vormachtstellung der Fraktionen im historischen Überblick 149
1. Die Fraktionen in der Frankfurter Nationalversammlung 150
2. Die Fraktionen im Preußischen Abgeordnetenhaus 152
3. Die Fraktionen im Reichstag 154
4. Fazit 155
§ 8 Die Fraktion als Instrument zur effektiven Wahrnehmung von Abgeordnetenrechten 156
1. Die Funktionen der Fraktion in bezug auf den einzelnen Abgeordneten 156
a) Die technischen Hilfen 156
b) Die Bereitstellung politisch aufbereiteter Informationen und Entscheidungshilfen 157
c) Die Potenzierung der Mitwirkungsmöglichkeiten durch ein System wechselseitiger Beeinflussung 158
2. Die verfassungsrechtliche Verankerung der Fraktion in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG 160
a) Das Koalitionsrecht als Element des Abgeordnetenstatus 160
b) Die Anerkennung der Fraktion in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG 162
3. Die Konsequenzen aus der Verankerung der Fraktionen in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG 163
a) Die Freiheit der Fraktionen 163
b) Die Gleichheit der Fraktionen 165
§ 9 Die Fraktion als Einrichtung zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Parlaments 166
1. Die Bedeutung der Fraktion für den äußeren Ablauf der Parlamentsarbeit 166
a) Die Notwendigkeit einer Auswahl der vom Parlament zu behandelnden Themen 166
b) Die Bindung von Befugnissen an die Fraktion als Auswahlkriterium von hoher Rationalität 169
2. Die Bedeutung der Fraktion für die inhaltliche Güte der Parlamentsarbeit 171
a) Der gestufte Prozeß der Mehrheitsbildung 171
b) Die Klammerfunktion der Fraktion 173
3. Die verfassungsrechtliche Verankerung der Fraktion in Art. 40 Abs. 1 Satz 2 GG? 176
§ 10 Die Fraktion als parlamentarische Vertretung einer politischen Partei 179
1. Die enge Verbindung zwischen den Fraktionen und den politischen Parteien 180
a) Die gleiche Parteizugehörigkeit als ausschlaggebender Faktor der Fraktionsbildung 180
b) Die Fraktion als Instrument zur Durchsetzung parteipolitischer Zielsetzungen 181
c) Weitere Berührungspunkte 183
2. Die Eigenständigkeit der Fraktionen gegenüber den politischen Parteien 184
a) Die Einfügung der Fraktionen in den staatsorganschaftlichen Bereich 184
b) Der mangelnde Einfluß der Parteien auf das Zustandekommen der Fraktionen 185
c) Die fehlende Übereinstimmung von Partei- und Fraktionsmitgliedschaft in der Praxis des Bundestages 186
d) Die Möglichkeit parteiübergreifender Fraktionsbildungen 188
e) Die rechtliche Freiheit der Fraktion bei der Umsetzung parteipolitischer Zielsetzungen 190
3. Die verfassungsrechtliche Verankerung der Fraktion in Art. 21 GG? 192
§ 11 Die Rechtsnatur der Fraktionen 195
1. Die Bedeutung der Fragestellung 195
a) Keine Auswirkungen auf die verfassungsrechtliche Stellung der Fraktionen 195
b) Die Relevanz für die Teilnahme der Fraktionen am allgemeinen Rechtsverkehr 196
2. Stellungnahme zu den in der Literatur entwickelten Modellen 197
a) Die Fraktionen als Organe der Parteien 197
b) Die Fraktionen als Organe des Parlaments 198
aa) Die fehlende Zurechnung der Tätigkeit der Fraktionen 198
bb) Der Vergleich mit den Ausschüssen 199
cc) Keine Stütze in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 201
c) Die Fraktionen als Staatsorgane sui generis 202
d) Die Fraktionen als Vereinigungen von Abgeordneten 202
aa) Auf der Grundlage des Bürgerlichen Rechts 203
bb) Auf der Grundlage des Öffentlichen Rechts 205
(1) Körperschaften des Öffentlichen Rechts 205
(2) Vereine des Öffentlichen Rechts 206
3. Die mangelnde Notwendigkeit einer Bestimmung der Rechtsnatur 206
§ 12 Die Zugehörigkeit zu der gleichen politischen Partei 210
1. Der Maßstab einer verfassungsrechtlichen Beurteilung 210
2. Die politische Homogenität als Wesensmerkmal der Fraktion 211
3. Die Vermutung politischer Homogenität bei gleicher Parteizugehörigkeit 213
4. Das Zustimmungserfordernis als Vorkehrung zur Verhinderung mißbräuchlicher Fraktionszusammenschlüsse 214
5. Die Konsequenzen für die Geschäftsordnungen der Länderparlamente 216
§ 13 Die Fraktionsmindeststärke 219
1. Die Mindeststärke als durchgängige Voraussetzung jeder Fraktionsbildung 219
a) Historische Betrachtung 219
b) Der Vergleich mit den Regelungen in den Länderparlamenten 220
2. Die Mindeststärke als notwendige Voraussetzung jeder Fraktionsbildung 223
3. Die praktische Relevanz der Problematik 224
4. Die Festlegung der Mindeststärke als Gegenstand der Geschäftsordnungsautonomie 226
a) Der Gestaltungsspielraum des Parlaments 226
b) Die Ableitung einer Obergrenze aus Art. 53 a GG? 228
5. Die Grenzen der Geschäftsordnungsautonomie: Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs 231
a) Kein Ausschluß der Autonomie durch die Fraktion als “Partei im Parlament” 231
b) Vier verfassungsrechtliche Vorgaben 233
aa) Der Kernbereich des Mandats 233
bb) Das Übermaßverbot 235
cc) Oppositionsfreiheit und Minderheitenschutz 236
dd) Die Gleichheit der Abgeordneten 238
6. Der formalisierte Gleichheitssatz als zutreffender Prüfungsmaßstab 239
a) Die Gleichheit der Abgeordneten als Anknüpfungspunkt 239
b) Die Bedeutung der wahlrechtlichen Sperrklausel für die Fraktionsmindeststärke 240
c) Schlußfolgerungen für die konkrete Festsetzung der Mindeststärke durch das Parlament 242
§ 14 Der Fraktionsausschluß 245
1. Die verfassungsrechtliche Relevanz der Problemstellung 245
2. Der Fraktionsausschluß als Pendant des Fraktionsaustritts 246
a) Freiwilligkeit des Fraktionsbeitritts und Möglichkeit des Fraktionsaustritts 246
b) Freiwilligkeit der Aufnahme in die Fraktion und Möglichkeit des Fraktionsausschlusses 247
3. Die materiellen Anforderungen an den Fraktionsausschluß 249
a) Der Fraktionsausschluß nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes 249
aa) Die Notwendigkeit einer Rechtfertigung vor Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG 249
bb) Die gerichtliche Kontrolldichte 251
b) Die konkreten Folgerungen aus der Annahme eines Beurteilungsspielraums 252
aa) Keine Akzessorietät zum Parteiausschluß 252
bb) Jedes Verhalten des Abgeordneten als möglicher Anknüpfungspunkt für den Ausschluß 254
4. Die Kontrollmöglichkeiten durch die Gerichte 255
a) Die verfahrensrechtlichen Anforderungen 256
b) Der zutreffende Sachverhalt 257
c) Der Ausschluß sachfremder Motive 257
5. Fazit 257
3. Kapitel: Die Verteilung der parlamentarischen Befugnisse zwischen Abgeordnetem und Fraktion 259
§ 15 Die konstruktive Begründung der Rechte von Fraktionen 259
1. Eigene Rechte der Fraktionen nach der Geschäftsordnung 259
2. Die Möglichkeiten einer verfassungsrechtlichen Begründung von Fraktionsrechten 261
3. Die drei Begründungsmöglichkeiten im einzelnen 263
a) Originäre Rechte der Fraktionen nach dem Grundgesetz 263
b) Den Fraktionen zugewiesene Rechte des Bundestages 266
c) Den Abgeordneten entzogene Rechte 269
§ 16 Der Kernbereich des Abgeordnetenmandats als Mindestbestand an Befugnissen 273
1. Die Anerkennung des Kernbereichs in der Rechtsprechung 273
2. Das Problem der Begrenzung des Kernbereichs 275
3. Der Auftrag zur inhaltlichen Repräsentation als Begründung des Kernbereichs 278
4. Die generelle Zuständigkeit des Abgeordneten beim Fehlen einer besonderen Zuweisung 279
5. Der Kernbereich des Mandats als Gewährleistung eines Anteils an allen Funktionen des Parlaments 282
§ 17 Die Kompetenzverteilung zwischen Abgeordnetem und Fraktion außerhalb des Kernbereichs 286
1. Das Gebot der Abwägung bei der Verteilung der Zuständigkeiten 286
a) Keine Festlegung auf eine strenge Verhältnismäßigkeitskontrolle durch den Eingriffscharakter von Fraktionsrechten 286
b) Das Abwägungsgebot als sachgerechte Schranke der parlamentarischen Geschäftsordnungsautonomie 287
c) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 290
2. Das Gewicht der Freiheit des Abgeordneten in der Abwägung 293
a) Die Abhängigkeit von der jeweiligen Funktion des Bundestages 293
aa) Die Gegenüberstellung von Staatsleitung und Kontrolle 294
bb) Die vier Grundfunktionen des Parlaments 295
b) Die Folgerungen aus der Rückführung der Mitwirkungsbefugnisse auf die zugehörigen Parlamentsfunktionen 297
§ 18 Das Verhältnis von Fraktions- und Quorumsrechten 300
1. Die Forderung nach einem Quorumsrecht in Höhe der Fraktionsmindeststärke neben dem Fraktionsrecht 300
a) Die Ableitung aus dem formalisierten Gleichheitssatz 300
b) Die Ableitung aus der Abgeordnetenfreiheit 301
2. Die Situation im Bundestag 303
3. Die Situation in den Länderparlamenten 305
4. Ein Rechtfertigungsversuch in der Literatur 311
§ 19 Die prozessualen Konsequenzen des Modells der Zuständigkeitsverteilung 314
1. Die Geltendmachung von Rechten des Bundestages durch den einzelnen Abgeordneten 314
a) Der Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anhand der einschlägigen Normen des Verfassungsprozeßrechts 314
b) Kritische Würdigung der Rechtsprechung 317
c) Die Antragsbefugnis des Abgeordneten als notwendige Konsequenz der Zuständigkeitsverteilung 319
2. Die Antragsbefugnis der Fraktionen 321
3. Die Geltendmachung der Rechte der Fraktion durch den fraktionsangehörigen Abgeordneten 325
4. Kapitel: Die Konsequenzen aus der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Abgeordnetem und Fraktion für die einzelnen Parlamentsfunktionen 329
I. Die Gesetzgebungsfunktion 329
§ 20 Das Recht zur Gesetzesinitiative 329
1. Das Initiativrecht als Bestandteil des Kernbereichs? 329
2. Art. 76 Abs. 1 GG als Ausschluß eines Initiativrechts des einzelnen Abgeordneten? 331
3. Das kollektive Initiativrecht als angemessene Entscheidung der Geschäftsordnung 333
§ 21 Die Besetzung der Bundestagsausschüsse 337
1. Die Problemstellung 337
2. Die Benennung der Ausschußmitglieder durch die Fraktionen als eine dem Bundestag zurechenbare Besetzung der Ausschüsse? 339
3. Die verfassungsrechtliche Forderung nach einer Wahl der Ausschußmitglieder? 340
a) Der Gedanke der notwendigen demokratischen Legitimation 341
b) Der Vergleich mit anderen Personalentscheidungen des Parlaments 343
4. Die Vereinbarkeit des Benennungsrechts mit Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG 345
a) Ein Recht auf Mitwirkung an der Ausschußbesetzung als Kernbereichsrecht? 345
b) Der Stellenwert des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG in der Abwägung 346
c) Die Bedenken gegen die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Ausgestaltung von Ausschußwahlen 347
d) Die sonstigen Probleme bei der praktischen Durchführung einer Wahl 350
e) Die Benennung der Ausschußmitglieder durch die Leitungsorgane des Parlaments? 352
§ 22 Das Recht auf Mitgliedschaft in einem Ausschuß 353
1. Die Mitgliedschaft in einem Ausschuß als Teil des Kernbereichs? 353
2. Der Anspruch auf Mitgliedschaft in einem Ausschuß als Ergebnis der Abwägung 356
3. Die Besonderheiten für fraktionslose Abgeordnete 359
a) Der Anspruch auf Mitgliedschaft in einem Ausschuß 359
b) Der Ausschluß fraktionsloser Abgeordneter vom Ausschußstimmrecht 362
aa) Die Umkehr der Rechtfertigungslast durch die Senatsmehrheit 362
bb) Die spiegelbildliche Zusammensetzung der Ausschüsse als Rechtfertigungsgrund? 363
cc) Die Sicherstellung der Mehrheitsfähigkeit als Rechtfertigungsgrund? 365
dd) Die Stellung des Ausschußstimmrechts im gestuften Entscheidungsprozeß 366
c) Die Bestimmung des Ausschusses für fraktionslose Abgeordnete 368
4. Der Ausschußrückruf 370
§ 23 Das Stellen von Änderungsanträgen 376
1. Die Situation im Bundestag 376
2. Das Recht zu Änderungsanträgen als Bestandteil des Kernbereichs 377
a) Der Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur 377
b) Stellungnahme 380
3. Der Vergleich zwischen dem Recht zur Gesetzesinitiative und dem Recht zu Änderungsanträgen 383
4. Die Konsequenzen für die Geschäftsordnung 384
§ 24 Die Einführung geheimer Sachabstimmungen als Mittel zur Sicherung des freien Mandats? 385
1. Die Lage im Bundestag und die Forderung nach mehr geheimen Abstimmungen 385
2. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einführung geheimer Sachabstimmungen 387
a) Der Grundsatz der Öffentlichkeit (Art. 42 Abs. 1 GG) 387
b) Das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG) 388
3. Die Einführung geheimer Sachabstimmungen als Abwägungsentscheidung 390
a) Die Schwierigkeiten bei der praktischen Handhabung einer geheimen Sachabstimmung 391
b) Die schwerwiegenden Nachteile geheimer Sachabstimmungen 392
II. Die Wahlfunktion 394
§ 25 Das Recht zu Wahlvorschlägen 394
1. Die Situation im Bundestag 394
2. Das Wahlvorschlagsrecht als Bestandteil des Kernbereichs? 396
3. Das Wahlvorschlagsrecht als Gegenstand der Abwägung 397
4. Die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts 399
5. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Unterschriftenquorum 402
6. Die Besonderheiten bei der Wahl des Bundeskanzlers in der 3. Wahlphase gemäß Art. 63 Abs. 4 GG 403
§ 26 Die Beteiligung aller Fraktionen an den vom Bundestag zu wählenden Gremien 406
1. Die praktische Relevanz der Problemstellung 406
2. Die Präzisierung der Frage 408
3. Das verfassungsrechtlich geforderte Wahlsystem 409
4. Die hinreichende Größe des Gremiums 413
a) Das Erfordernis einer alle Fraktionen berücksichtigenden Mitgliederzahl 413
b) Die Ausnahmen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 415
aa) Die Arbeitsfähigkeit des Parlaments 416
bb) Die Belange des Geheimschutzes 417
c) Die Übertragung des Ergebnisses auf andere Ausschüsse 419
§ 27 Die Vertretung aller Fraktionen im Präsidium des Bundestages 422
1. Die Lage im Bundestag 422
a) Das Wahlverfahren 422
b) Die Anzahl der Vizepräsidenten 424
2. Die Auseinandersetzung in der 10. und 11. Wahlperiode 425
a) Die Bemühungen der Fraktion DIE GRÜNEN um den Sitz eines Stellvertreters des Präsidenten 425
b) Die Argumentation der Befürworter einer Erweiterung des Präsidiums 426
3. Stellungnahme 428
III. Die Kontrollfunktion 432
§ 28 Das parlamentarische Fragerecht 432
1. Die verfassungsrechtliche Grundlage 432
a) Die Ableitung aus dem Zitierrecht des Art. 43 Abs. 1 GG 432
b) Die Kritik an dieser Ableitung 433
c) Stellungnahme 435
aa) Die Kontrollfunktion des Bundestages als verfassungsrechtliche Grundlage der Fragerechte 435
bb) Das Verhältnis der im Grundgesetz ausdrücklich benannten Kontrollmittel zu den Fragerechten 437
cc) Die grundsätzliche Antwortpflicht der Bundesregierung 438
2. Das Fragerecht des einzelnen Abgeordneten als Bestandteil des Kernbereichs 440
3. Die Lage im Bundestag 442
§ 29 Die Kontrollinstrumente der Großen und Kleinen Anfrage 445
1. Die Ausgangslage im Bundestag 445
2. Die Große Anfrage 447
3. Die Kleine Anfrage 448
§ 30 Die im Grundgesetz ausdrücklich benannten Kontrollmittel 453
1. Das Zitierrecht 454
2. Die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen 456
3. Das Mißtrauensvotum 458
IV. Die Öffentlichkeitsfunktion 461
§ 31 Der Einfluß des Abgeordneten auf die Tagesordnung des Plenums 461
1. Das Plenum als zentraler Schauplatz der öffentlichen Auseinandersetzung 461
a) Die Diskussion um öffentliche Ausschußsitzungen 461
b) Das Plenum als Forum der Nation 463
2. Die Aufstellung der Tagesordnung 465
a) Die entscheidende Rolle des Ältestenrats 465
b) Das Verfahren bei Fehlen einer interfraktionellen Vereinbarung 467
3. Die Mitwirkungsmöglichkeit des einzelnen Abgeordneten bei der Aufstellung der Tagesordnung 468
a) Die Mitwirkung als Element des Kernbereichs? 468
b) Das individuelle Antragsrecht als angemessenes Ergebnis der Abwägung 469
§ 32 Das Rederecht des Abgeordneten und seine Begrenzungen 471
1. Das Rederecht als Bestandteil des Kernbereichs 471
a) Die Ableitung der Redebefugnis aus der Öffentlichkeitsfunktion 471
b) Die Konsequenzen der Zugehörigkeit zum Kernbereich 472
2. Die Begrenzungen bei der Ausübung des Rederechts 474
a) Die Festlegung einer Gesamtdauer der Aussprache 475
aa) Die grundsätzliche Unbedenklichkeit einer Festlegung der Gesamtdauer 475
bb) Die Unantastbarkeit des Rederechts durch die Festlegung einer Gesamtdauer der Aussprache 476
cc) Die Verteilung der Redezeit auf die Fraktionen 478
(1) Die grundsätzliche Zulässigkeit der Festsetzung von Fraktionsredezeiten 478
(2) Proportionale oder paritätische Bemessung der Fraktionsredezeiten 479
(3) Die Behandlung fraktionsloser und abweichender Abgeordneter 482
b) Der Schluß der Debatte 484
c) Die individuelle Beschränkung der Redezeit 486
aa) Die Notwendigkeit der Gewährleistung einer Mindestrededauer 486
bb) Die Beachtung der Mindestredezeit in der parlamentarischen Praxis 487
cc) Die Bedeutung der Gleichheit der Abgeordneten für die Bemessung der Redezeit 489
Wesentliche Arbeitsergebnisse 492
Literaturverzeichnis 511