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Goy, B. (2002). Vorläufige Festnahme und grenzüberschreitende Nacheile. Zur Behandlung von Flagranzfällen in Frankreich und Deutschland. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50651-4
Goy, Barbara. Vorläufige Festnahme und grenzüberschreitende Nacheile: Zur Behandlung von Flagranzfällen in Frankreich und Deutschland. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50651-4
Goy, B (2002): Vorläufige Festnahme und grenzüberschreitende Nacheile: Zur Behandlung von Flagranzfällen in Frankreich und Deutschland, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50651-4

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Vorläufige Festnahme und grenzüberschreitende Nacheile

Zur Behandlung von Flagranzfällen in Frankreich und Deutschland

Goy, Barbara

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 168

(2002)

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Abstract

Barbara Goy will einen Beitrag zu der Frage leisten, in welcher Weise eine effektive Zusammenarbeit bei der repressiven Polizeitätigkeit erfolgen kann, wenn ein "in flagranti" betroffener Täter sich bei der Flucht die Abschaffung der Binnengrenzkontrollen zu Nutzen macht.

Zunächst erfolgt eine vergleichende Darstellung der Regelungen in Frankreich und Deutschland. Nach französischem Recht kann der "in flagranti" Betroffene ergriffen und von der Polizei zu Ermittlungszwecken für eine begrenzte Zeit in "garde à vue" behalten werden. Die StPO sieht für diesen Fall in § 127 Abs. 1 eine Festnahme vor, bei der eine polizeiliche Vernehmung sowie gegebenenfalls weitere Ermittlungen erfolgen können, ehe der Festgenommene gemäß § 128 StPO dem Richter vorgeführt oder freigelassen wird.

Die Zusammenarbeit in den Fällen, in denen der Täter während der Flucht die Grenze überschreitet, ist Gegenstand des zweiten Teils der Arbeit. Dabei werden Inhalt und Wirksamkeit der derzeitigen Regelung im Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) erörtert. Nach dem Aufzeigen der Defizite erfolgt ein rechtspolitischer Vorschlag für eine Neuregelung. Kriterien sind neben den Zielen des SDÜ selbst auch die des EUV, da der Schengen-Besitzstand in den Rahmen der EU einbezogen wurde. Als Grenzen einer effektiven Zusammenarbeit werden neben der Staatensouveränität vor allem die EMRK herangezogen und auch das Corpus Juris berücksichtigt. Mit der Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der EU findet die Nacheile in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts statt. Dieser Raum erfordert es, daß die Grenzen auch für Strafverfolgungsbehörden nicht unüberwindbar sind. Dabei bedarf es keines einheitlichen Prozeßrechts. Sowohl Polizei- als auch Justizbehörden sollten aber arbeitsteilig und unter Verzicht auf zeitaufwendige Rechtshilfeverfahren zusammenarbeiten, wobei jeder Staat nach seiner Rechtsordnung - die näher bestimmten Standards zu genügen hat - zur Strafverfolgung beiträgt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 25
A. Zielsetzung der Arbeit 25
B. Konkretisierung der Fragestellung 26
I. Die garde à vue im französischen Recht 26
II. Vergleichbare Regelung im deutschen Recht 29
C. Gang der Untersuchung 31
1. Teil: Garde à vue und vorläufige Festnahme im Vergleich 33
1. Kapitel: Die garde à vue im französischen Recht 33
A. Geschichtliche Entwicklung 33
I. Bis zum Inkrafttreten des CPP 33
II. Die Regelung der garde à vue seit Inkrafttreten des CPP 36
B. Heutige Rechtslage 41
I. Eingriff in die Freiheit des einzelnen 41
1. Voraussetzungen des Eingriffs 42
a) Flagranzsituation 43
aa) Gesetzlich normierte Fälle von Flagranz 43
(1) Delikt, welches zum Zeitpunkt des Betreffens begangen wird (qui se commet actuellement) 44
(2) Delikt, welches gerade begangen worden ist (qui vient de se commettre) 45
(3) Clameur publique 46
(4) Im Besitz von Gegenständen oder Spuren bzw. Indizien aufweisend 47
bb) Irrtumsprivileg des Handelnden 48
cc) Zwischenresümee 48
b) Straftat 49
c) Notwendigkeit für die Ermittlungen 49
2. Beteiligte Personen 49
a) Betroffener 49
b) Eingreifender 51
3. Inhalt 53
a) Ergreifen 53
b) Verlauf der Freiheitsentziehung 56
aa) Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen, insbesondere Vernehmung 57
bb) Dauer 61
(1) Beginn 62
(2) Ende 63
II. Schutz des Betroffenen 67
1. Rechte des Betroffenen während der garde à vue 67
a) Recht auf Verteidigung 68
aa) Information über die zur Last gelegte Tat 68
bb) Recht zu schweigen 69
cc) Recht auf Verteidigerbeistand 70
dd) Recht auf einen Dolmetscher 75
b) Schutz der Menschenwürde 75
aa) Recht auf medizinische Untersuchung 75
bb) Recht auf Benachrichtigung von Angehörigen oder des Arbeitgebers 77
2. Kontrolle durch die Staatsanwaltschaft 78
3. Folgen der Rechtswidrigkeit 80
a) Nichtigerklärung 80
aa) Nichtigkeitsgründe 81
bb) Verfahren 83
b) Schadensersatz 86
C. Zusammenfassung 87
2. Kapitel: Die vorläufige Festnahme im deutschen Recht im Vergleich 88
A. Geschichtliche Entwicklung 88
I. Regelung vor dem Inkrafttreten der RStPO von 1877 88
II. Die Regelung seit Inkrafttreten der RStPO von 1877 92
B. Heutige Rechtslage 97
I. Die Stellung der Polizei 97
1. Im Verhältnis zu dem vorläufig Festgenommenen 98
a) Ergreifen 98
aa) Befugter Personenkreis 98
bb) Betroffener 100
cc) Voraussetzungen des Ergreifens 102
(1) Flagranzsituation 102
(a) Zeitliche Nähe zur Tat 103
(b) Räumliche Nähe zur Tat 104
(2) Festnahmegrund 105
(a) Fluchtverdacht 106
(b) Fehlender Identitätsnachweis 107
(c) Befürchtung des Fernbleibens von der Hauptverhandlung 107
(d) Vergleich zum französischen Recht 108
(3) Verhältnismäßigkeit 109
dd) Durchführung 110
b) Verlauf der vorläufigen Freiheitsentziehung 112
aa) „Sofern er nicht wieder in Freiheit gesetzt wird“ 113
bb) Unverzügliche Vorführung vor den Richter 114
(1) Zuständiger Richter 115
(2) Vorführung 115
(3) Unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme 116
(a) Auslegung des BGH 116
(b) Reaktion der Literatur 117
(c) Zusammenfassung 119
cc) Freiheitsentziehung im Rahmen der garde à vue und bei der vorläufigen Festnahme im deutschen Recht 120
2. Im Verhältnis zur Staatsanwaltschaft und zum Ermittlungsrichter 122
a) Die Rolle der Staatsanwaltschaft im Rahmen der vorläufigen Festnahme 122
b) Die Rolle des Ermittlungsrichters 128
aa) Entscheidung des Ermittlungsrichters 128
bb) Grundlage der Entscheidung 129
cc) Kontrolle der Festnahme 133
3. Zusammenfassung hinsichtlich der Befugnisse der Polizei 134
II. Die Stellung des Betroffenen 135
1. Während der polizeilichen Freiheitsentziehung 136
a) Recht auf Verteidigung 138
aa) Information über die zur Last gelegte Tat 138
bb) Recht zu schweigen und sich schriftlich zu äußern 139
cc) Recht auf Verteidigerbeistand 140
(1) Zeitpunkt der Verteidigerkonsultation 140
(2) Inhalt des Rechts auf Verteidigerbeistand 141
(3) Die Rolle der Polizei bei der Durchsetzung des Rechts auf Verteidigerbeistand 144
(4) Zusammenfassung 146
dd) Recht auf einen Dolmetscher 146
ee) Beweisantragsrecht 146
ff) Zusammenfassung hinsichtlich der Verteidigungsrechte 147
b) Schutz der Menschenwürde 148
aa) Behandlung des Betroffenen 148
bb) Medizinische Untersuchung 150
cc) Benachrichtigung von Angehörigen 151
2. Im Anschluß an die polizeiliche Freiheitsentziehung 153
a) Verwertungsverbot 154
aa) Voraussetzung des Verwertungsverbots 156
bb) Reichweite des Verwertungsverbots 161
b) Feststellung der Rechtswidrigkeit 162
c) Entschädigung und Schadensersatz 163
aa) § 2 Abs. 2 Nr. 2 StrEG 163
bb) § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG 164
cc) Art. 5 Abs. 5 EMRK 165
III. Zusammenfassung und Folgerung für die Kooperation 165
2. Teil: Vorläufige Festnahme bei grenzüberschreitender Nacheile 168
1. Kapitel: Geschichte des SDÜ 169
2. Kapitel: Aktuelle Rechtslage 181
A. Grundsätze der verbesserten polizeilichen Zusammenarbeit 181
B. Art. 41 SDÜ 185
I. Nacheilen 186
1. Voraussetzungen 186
a) „Auf frischer Tat betroffen“ 187
b) Straftat 191
2. Nacheilemodalitäten 192
a) Zuständigkeit 192
b) Nacheile als ultima ratio 193
c) Beschränkungen der Nacheile 193
aa) Zeitlich 193
bb) Räumlich 193
cc) Hinsichtlich der Art und Weise 195
3. Kontrolle 199
a) Information 199
b) Einstellungsverlangen 200
c) Bindung an die Anordnungen der örtlich zuständigen Behörde 201
II. „Festhalten“ 202
1. Deutschland 202
2. Frankreich 205
III. Maßnahmen der örtlich zuständigen Behörden 205
1. Identitätsfeststellung 207
a) Regelung im französischen Recht 207
aa) Identitätskontrolle 207
bb) Überprüfung der Personalien 208
b) Regelung im deutschen Recht 210
2. Garde à vue und vorläufige Festnahme 212
a) Nacheile von Deutschland nach Frankreich 213
aa) Ausländischer Staatsangehöriger 215
(1) Garde à vue auf der Basis von Art. 41 SDÜ 215
(2) Garde à vue auf der Basis von Art. 11 des Gesetzes vom 10. 03. 1927 215
(a) Ersuchen um vorläufige Festnahme zum Zwecke der Auslieferung 216
(b) Verlauf der garde à vue auf der Basis von Art. 11 des Gesetzes vom 10. 03. 1927 220
bb) Französischer Staatsangehöriger 221
b) Nacheile von Frankreich nach Deutschland 222
IV. Formalitäten nach der Nacheile 227
V. Haftung 228
C. Rechtliche Einordnung dieser Form der Zusammenarbeit 228
I. Befugnis zur Nacheile 229
II. Maßnahmen der örtlich zuständigen Behörden 231
III. Unterstützung der örtlich zuständigen Behörden 235
D. Mängel der bestehenden Regelung 237
I. Zu geringe Effektivität 237
1. Informationsaustausch im Vorfeld, während und nach der Nacheile 237
2. Befugnisse während der Nacheile 240
3. Festhaltebefugnis 243
4. Freiheitsentziehung durch die örtlich zuständigen Behörden 243
5. Koordinierung 244
6. Auslieferung 245
7. Verwertbarkeit der Informationen 245
II. Fehlen von Schutzmechanismen 247
1. Kontrolle 247
2. Rechte des Betroffenen 249
a) Fehlende Normierung der Rechte des Betroffenen 249
b) Möglichkeit der Geltendmachung von Rechtsverstößen 250
aa) Zuständigkeit des EuGH 250
bb) Zuständigkeit nationaler Gerichte 251
c) Fehlende Regelung hinsichtlich der Verwertungsverbote 257
aa) Verstoß gegen das SDÜ 257
bb) Verstoß gegen Landesrecht bei der Erhebung 258
3. Kapitel: Regelungsvorschlag 261
A. Kriterien 261
I. Ziele 261
1. Ziele des SDÜ 261
2. Ziele des EUV 264
a) Raum der Freiheit 266
b) Raum der Sicherheit 266
c) Raum des Rechts 268
3. Zwischenergebnis 270
II. Grenzen 270
1. EMRK 270
2. Staatensouveränität 276
III. Corpus Juris 278
IV. Folgerung für die Neuregelung 279
B. Bi- oder multilaterale Regelung 279
C. Eigenes Modell 282
I. Ausführung der grenzüberschreitenden Maßnahmen 282
1. Notwendigkeit der Trennung zwischen Nacheile und Freiheitsentziehung seitens der örtlich zuständigen Behörden 282
a) Nichtauslieferung eigener Staatsangehöriger 282
b) Staatensouveränität 284
2. Ausgestaltung der Nacheileregelung 285
a) Durchführende Organe 285
b) Voraussetzungen 288
aa) Straftat 288
bb) Ultima ratio 290
c) Modalitäten der Nacheile 290
aa) Anwendung des Rechts des Landes, in dem die Tat begangen worden ist 292
bb) Anwendung des Rechts des Landes, in dem die Verfolgung stattfindet 292
cc) Einheitliche Regelung 293
3. Verhältnis von nacheilenden und territorial zuständigen Beamten 297
4. Befugnis zum Ergreifen des Verfolgten 298
5. Verlauf der Freiheitsentziehung 299
a) Verfahrenführendes Land 299
b) Zweck der Freiheitsentziehung bzw. der Vernehmung 300
aa) Zweck der nationalen Regelungen 300
bb) Zweck des Art. 5 Abs. 1 lit. c EMRK 301
(1) Vorführung vor den Richter oder einen gesetzlich zur Ausübung richterlicher Befugnisse ermächtigten Beamten 301
(a) Pflicht zur Vorführung 302
(b) Enges Zweckverständnis 302
(2) Vorführung vor das Gericht, welches in der Sache zu entscheiden hat 303
(3) Stellungnahme 304
cc) Zweck der Freiheitsentziehung nach dem vorgeschlagenen Modell 307
c) Verlauf der Vernehmung und Rechte des Betroffenen 308
aa) Vernehmende Personen 308
bb) Anwendbare Rechtsordnung 310
(1) Rechtsordnung des Vernehmungsorts 310
(2) Rechtsordnung des Tatorts 310
(3) Kompatibilität der Rechtsordnungen 311
(a) Recht auf Verteidigung 312
(aa) Recht zu schweigen 312
(bb) Information über die Gründe der Festnahme und den Tatvorwurf 314
(cc) Recht auf Verteidigerbeistand 316
(α) Anwendbarkeit des Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK im Vorverfahren 316
(β) Zeitpunkt der Verteidigerkonsultation 321
(γ) Anwesenheitsrecht des Verteidigers während der Vernehmung 322
(dd) Beweisantragsrecht 323
(ee) Recht auf einen Dolmetscher 324
(b) Schutz der Menschenwürde 325
(aa) Behandlung des Betroffenen 325
(bb) Angehörigenbenachrichtigung 329
(c) Resümee hinsichtlich des Schutzes durch die EMRK 330
d) Vorführung gemäß Art. 5 Abs. 3 Satz 1 EMRK 330
aa) Ein Richter oder ein anderer gesetzlich zur Ausübung richterlicher Funktionen ermächtigter Beamter 331
(1) Unabhängigkeit von der Exekutive 332
(2) Unabhängigkeit von den Parteien 332
bb) Inhalt des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 EMRK 336
cc) Zeitraum 342
dd) Übermittlung an den Richter 345
II. Kontrolle der Nacheile sowie der anschließenden Freiheitsentziehung 347
III. Rechtsschutz 349
1. Überprüfung der Rechtmäßigkeit 350
2. Verwertungsverbote 350
a) Rechtswidrigkeit der Beweiserhebung 351
b) Justizvorbehalt 351
Schlußbemerkung 353
Literaturverzeichnis 355
Sachwortregister 384