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Dohm, C. (1996). Die Einrede ausländischer Rechtshängigkeit im deutschen internationalen Zivilprozeßrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48608-3
Dohm, Christian. Die Einrede ausländischer Rechtshängigkeit im deutschen internationalen Zivilprozeßrecht. Duncker & Humblot, 1996. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48608-3
Dohm, C (1996): Die Einrede ausländischer Rechtshängigkeit im deutschen internationalen Zivilprozeßrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48608-3

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Die Einrede ausländischer Rechtshängigkeit im deutschen internationalen Zivilprozeßrecht

Dohm, Christian

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 98

(1996)

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Abstract

Die zunehmende Internationalisierung vor allem des Handels geht zwangsläufig einher mit einer wachsenden Zahl von Zivilprozessen, die Auslandsberührung aufweisen. Aufgrund der Zulässigkeit des forum shopping können in diesen Fallkonstellationen internationale Doppelprozesse entstehen. Untersucht werden in der vorliegenden Arbeit diejenigen Doppelprozesse, in denen die inländische Rechtshängigkeit nach der ausländischen eingetreten ist.

Entschieden beide Gerichte in der Sache, so kann es zu einander widersprechenden Urteilen kommen. Deshalb darf grundsätzlich nur eine Sachentscheidung ergehen. Priorität ist dabei dem ausländischen Prozeß einzuräumen, wenn dieser zuerst rechtshängig geworden ist. Das führt zu der Frage, zu welchem Zeitpunkt aus Sicht des inländischen Richters im ausländischen Prozeß Rechtshängigkeit eingetreten ist. Hier konnten aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Einrede ausländischer Rechtshängigkeit keine einheitlichen Antworten erzielt werden.

Übereinstimmung ergab sich dagegen bei dem Merkmal der Streitgegenstandsidentität: Der Streitgegenstand des ausländischen Prozesses ist unabhängig von der gesetzlichen Regelung nach der ausländischen lex fori, der des inländischen Verfahrens nach deutschem Zivilprozeßrecht zu bestimmen. Auch die Rechtsfolge der Einrede ausländischer Rechtshängigkeit ist (mit Ausnahme einiger älterer bilateraler Abkommen) dieselbe: In dem Zeitpunkt, in dem die Einrede im inländischen Prozeß erhoben wird, kann die Anerkennbarkeit des in dem ausländischen Prozeß zu erwartenden Urteils nicht prognostiziert werden. Deshalb muß der inländische Richter den Prozeß grundsätzlich aussetzen, bis feststeht, ob das ausländische Urteil anerkannt werden kann.

Insgesamt bleibt festzuhalten, daß trotz der zahlreichen Regelungen der Einrede ausländischer Rechtshängigkeit sich sowohl der Tatbestand als auch die Rechtsfolge als weitgehend einheitlich darstellen. Der dem inländischen Kläger gewährte Rechtsschutz hängt also nicht von der Frage ab, auf welche Rechtsgrundlage die Einrede ausländischer Rechtshängigkeit zu stützen ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 17
Erstes Kapitel: Einführung 21
§ 1 Die Problematik 21
§ 2 Überblick über den Normenbestand und den Gang der Untersuchung 28
Zweites Kapitel: Die Regelung im Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen und im Lugano-Übereinkommen 31
§ 3 Allgemeines zu Art. 21 EuGVÜ 31
A. Die Gründe für die Regelung der Rechtshängigkeitsproblematik 31
B. Der Zweck des Art. 21 EuGVÜ 37
C. Die Nachteile dieser Regelung 40
D. Die Gründe für die Neufassung von Art. 21 EuGVÜ 42
E. Problembereiche des Art. 21 EuGVÜ 43
I. Grundsätzliche Schwierigkeiten bei der Auslegung von Art. 21 EuGVÜ 43
II. Die wichtigsten Einzelfragen 45
§ 4 Der Begriff „desselben Anspruchs“ in Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ 48
A. Überblick 48
I. Ein Einleitungsfall 48
II. Zur Terminologie 48
III. Probleme bei der Bestimmung der Streitgegenstandsidentität 51
B. Die Auslegung des EuGVÜ 52
I. Allgemeines 52
II. Der Begriff der vertragsautonomen Auslegung 53
III. Das Verhältnis zwischen vertragsautonomer Auslegung und Auslegung lege fori 58
C. Die Vorfrage: Vertragsautonome Auslegung oder Auslegung lege fori? 62
I. Die Entscheidung des EuGH 63
II. Analyse der EuGH-Entscheidung 64
1. Allgemeines 64
2. Das teleologisch-systematische Argument 65
3. Das Argument der Rechtsvergleichung 66
4. Das Wortlautargument 68
5. Das Argument der materiellen Voraussetzungen 69
6. Ergebnis 70
III. Die Tragfähigkeit des teleologisch-systematischen Arguments 71
IV. Grenzen vertragsautonomer Auslegung aus systematischen Gründen 74
1. Der Anspruchsbegriff als Regelungsgegenstand der Teilrechtsordnung EuGVÜ 74
a) Die Verwendung des Anspruchsbegriffes im EuGVÜ 74
b) Der Anspruchsbegriff des Anerkennungsrechts als Regelungsgegenstand des EuGVÜ 75
c) Schlußfolgerungen für den Anspruchsbegriff in Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ 78
d) Streitgegenstand und materielles Recht 79
e) Ergebnis 80
2. Auslegung von Begriffen, die außerhalb des Regelungsbereiches liegen 81
3. Ergebnis 82
V. Grenzen vertragsautonomer Auslegung aus teleologischen Gründen 82
1. Der gemeinsame Zweck der Art. 21 und 22 EuGVÜ und seine Auswirkung auf die Auslegung 82
2. Die (angebliche) Schwäche des Art. 22 EuGVÜ als Grund für eine vertragsautonome Auslegung 84
3. Zweckerreichung durch Auslegung lege fori – Zweckverfehlung durch vertragsautonome Auslegung 86
4. Eingriff in den Justizgewährungsanspruch durch vertragsautonome Auslegung 89
5. Zwischenergebnis 90
6. Unstimmigkeiten 91
7. Ergebnis 94
VI. Grenzen vertragsautonomer Auslegung aufgrund des Grundsatzes der begrenzten Zuständigkeit 95
VII. Ergebnis 95
D. Die Verweisung auf nationales Verfahrensrecht 95
I. Qualifikation nach der lex fori des Zweitstaates 95
II. Qualifikation nach der lex fori des Erststaates 97
III. Doppelqualifikation 98
IV. Beispielsfälle 100
V. Zusammenfassung und Ergebnis 102
§ 5 Beginn und Ende der Rechtshängigkeit 103
A. Überblick 103
B. Die Vorfrage: Vertragsautonome Auslegung oder Auslegung lege fori? 106
I. Analyse der EuGH-Entscheidung 106
1. Das Ergebnis des EuGH und die Begründung 106
2. Das Wortlautargument und das Argument der Rechtsvergleichung 109
3. Das systematische Argument 109
4. Das teleologische Argument 112
5. Das Argument der historischen Auslegung 112
II. Gründe für eine vertragsautonome Auslegung 113
III. Ergebnis 115
C. Die vertragsautonome Bestimmung des Rechtshängigkeitszeitpunktes 116
I. Rechtsvergleichende Untersuchung 116
1. Belgien 116
2. Dänemark 117
3. Deutschland 117
4. Frankreich 117
5. Griechenland 118
6. Großbritannien und Nordirland 118
a) England und Wales 118
b) Schottland 121
c) Nordirland 122
7. Irland 122
8. Italien 122
9. Luxemburg 123
10. Niederlande 123
11. Portugal 123
12. Spanien 124
13. Zusammenfassung 124
II. Die Bestimmung des Rechtshängigkeitszeitpunktes 125
1. Überblick 125
2. Die grammatische Auslegung 125
3. Die teleologische Auslegung 126
a) Beeinträchtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Eintritt der Rechtshängigkeit durch Klageeinreichung? 126
b) Der Zeitpunkt der Zustellung und die Gefahr einer Rechtsschutzlücke 129
c) Justizgewährungsanspruch und Zustellungsrecht 130
d) Die besonderen Gerichtsstände 134
e) Widerspruch zum Ergebnis der rechtsvergleichenden Untersuchung? 135
4. Ergebnis 135
D. Zeitgleicher Eintritt der Rechtshängigkeit 136
E. Das Ende der Rechtshängigkeit 137
I. Die Regel 137
II. Zeitlich verschobener Eintritt von materieller und formeller Rechtskraft 139
F. Ergebnis 141
§ 6 Die übrigen Tatbestandsmerkmale des Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ 142
A. Überblick 142
B. Die übrigen geschriebenen Tatbestandsmerkmale von Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ 142
I. Klagen bei Gerichten verschiedener Vertragsstaaten 142
II. Klagen zwischen denselben Parteien 146
C. Die ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale des Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ 150
I. Die Anerkennungsfähigkeit der in dem zuerst anhängigen Verfahren in Zukunft ergehenden Entscheidung 150
1. Der Ausgangspunkt der Überlegungen 150
2. Die Problematik der Anerkennungsprognose 152
3. Ausweg über Art. 22 Abs. 1 EuGVÜ? 158
4. Keine Durchführung einer Anerkennungsprognose 159
II. Prüfung der Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts durch das später angerufene Gericht 162
1. Der Ausgangspunkt der Überlegungen 162
2. Prüfung der Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit des später angerufenen Gerichts 163
3. Prüfung der Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts bei ausschließlicher Zuständigkeit des später angerufenen Gerichts 166
a) Grundsätzliches 166
b) Die ausschließliche Zuständigkeit aus Art. 16 EuGVÜ 168
c) Die ausschließliche Zuständigkeit aus Art. 17 EuGVÜ 171
4. Ergebnis 174
III. Wohnsitz der Parteien im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats als Anknüpfungsmerkmal 175
IV. Wegfall der Rechtshängigkeitssperre 178
V. Anwendbarkeit des EuGVÜ 182
§ 7 Die Rechtsfolgen ausländischer Rechtshängigkeit 184
A. Überblick 184
B. Die Aussetzung des Verfahrens von Amts wegen und die Beweislast 185
C. Das Feststehen der Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts 188
D. Der Wegfall der Rechtshängigkeitssperre als Grund für die Beendigung der Aussetzung 189
E. Die Auswirkungen auf das inländische Verfahren 190
§ 8 Einzelfragen 192
A. Tatbestand und Rechtsfolgen von Art. 21 LugÜ 192
B. Tatbestand und Rechtsfolgen von Art. 21 EuGVÜ a. F. 193
I. Überblick 193
II. Eintritt der Rechtshängigkeit nach Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ a. F.: Der Zeitpunkt der Zustellung und die Gefahr einer Rechtsschutzlücke 194
III. Art. 21 Abs. 2 EuGVÜ a. F. 196
1. Die Funktion von Art. 21 Abs. 2 EuGVÜ a. F. 196
2. Der Tatbestand von Art. 21 Abs. 2 EuGVÜ a. F. 196
3. Die Rechtsfolge in Art. 21 Abs. 2 EuGVÜ a. F. 200
C. Die parallele Geltung des EuGVÜ in der Fassung des zweiten und des dritten Beitrittsübereinkommens und des Lugano-Übereinkommens 205
D. Klage auf Unterlassung der ausländischen Prozeßführung 206
Drittes Kapitel: Die Regelungen in den bilateralen Staatsverträgen 208
§ 9 Die Regelungen in den bilateralen Staatsverträgen 208
A. Überblick 208
B. Der Zweck dieser Regeln 211
C. Der Tatbestand 212
I. Identität des Streitgegenstandes 212
II. Identität der Parteien 214
III. Beginn und Ende der Rechtshängigkeit 215
IV. Die Anerkennungsprognose 218
1. Grundsätzliches 218
2. Die Anerkennungsprognose in Ehesachen 221
3. Die Anerkennungsprognose als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Art. 11 deutsch-italienisches AVA 223
V. Prüfung der indirekten Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts durch das später angerufene Gericht 224
VI. Wegfall der Rechtshängigkeitssperre 225
D. Die Rechtsfolgen ausländischer Rechtshängigkeit 226
I. Grundsätzliches 226
II. Berücksichtigung der ausländischen Rechtshängigkeit von Amts wegen oder nur auf Antrag? 229
E. Die Beweislast 230
F. Klage auf Unterlassung ausländischer Prozeßführung 232
G. Exkurs: Eine weitere staatsvertragliche Regelung 233
H. Regelungen in den Staatsverträgen der ehemaligen DDR 233
Viertes Kapitel: Das autonome Recht 236
§ 10 Die Pflicht zur Berücksichtigung ausländischer Rechtshängigkeit 236
A. Allgemeines 236
B. Die Pflicht zur Berücksichtigung ausländischer Rechtshängigkeit trotz der fehlenden positiv-gesetzlichen Regelung 237
I. Überblick 237
II. Eingriff in die Souveränität Deutschlands durch die Berücksichtigung ausländischer Rechtshängigkeit? 238
III. Prozeßökonomie 240
IV. Die Gefahr einander widersprechender Urteile 241
V. Das Problem der Anerkennungsprognose 245
VI. Keine Berücksichtigung ausländischer Rechtshängigkeit wegen Art. 21 EuGVÜ und Art. 21 LugÜ? 246
C. Ergebnis 247
§ 11 Die Ableitung der Einrede ausländischer Rechtshängigkeit aus § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO analog 248
A. Überblick 248
B. Lückenhaftigkeit des Gesetzes 248
C. Die Ausfüllung der offenen Gesetzeslücke durch die analoge Anwendung von § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO 251
I. Überblick 251
II. Die Anerkennungsprognose 252
1. Fehlende Notwendigkeit einer Anerkennungsprognose im Rahmen der Einrede inländischer Rechtshängigkeit 252
2. Die Durchführbarkeit der Anerkennungsprognose 256
a) Die Anerkennungsprognose in der Praxis 256
b) Internationale Zuständigkeit des Entscheidungsstaates (§ 328 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) 257
c) Gerichtsbarkeit des Entscheidungsstaates (§ 328 Abs. 1 Nr. 1 ZPO analog) 259
d) Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) 260
e) Unvereinbarkeit mit einem inländischen oder einem früheren ausländischen Urteil oder einem früheren inländischen Verfahren (§ 328 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) 260
f) Verletzung des ordre public (§ 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO) 262
g) Verbürgung der Gegenseitigkeit (§ 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) 263
h) Zusammenfassung 265
3. Schlußfolgerungen 265
a) Überblick 265
b) Generelle Anerkennungsprognose 266
c) Unanwendbarkeit von § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO analog in Ausnahmefällen 268
d) Entsprechende Anwendung von § 203 Abs. 1 BGB in Ausnahmefällen 270
e) Entsprechende Anwendung von § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO nur bei sicherer Anerkennungsprognose 270
III. Ergebnis 271
§ 12 Die Ableitung der Einrede ausländischer Rechtshängigkeit aus § 148 ZPO analog 272
A. Das Verhältnis zwischen § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO und § 148 ZPO 272
B. Die Ausfüllung der offenen Gesetzeslücke durch die analoge Anwendung von § 148 ZPO 275
I. Die Analogiefähigkeit des § 148 ZPO 275
II. Die Analogievoraussetzungen 276
1. Existenz einer offenen Gesetzeslücke 276
2. Zweckidentität 277
3. Ergebnis 278
C. Der Tatbestand der Einrede ausländischer Rechtshängigkeit 280
I. Streitgegenstandsidentität 280
1. Die Bestimmung der Streitgegenstände und ihr Vergleich 280
2. Exkurs: Das Verhältnis zwischen Leistungs- und negativer Feststellungsklage 283
3. Ergebnis 286
II. Parteiidentität 287
1. Grundsätzliches 287
2. Exkurs: US-amerikanische class action als ausländische Rechtshängigkeit 288
III. Beginn und Ende der Rechtshängigkeit 289
1. Beginn der Rechtshängigkeit 289
a) Einleitungsfall 289
b) Eintritt der Rechtshängigkeit im inländischen Prozeß 291
c) Eintritt der Rechtshängigkeit im ausländischen Prozeß 291
aa) Ausgangspunkt: Bestimmung nach der ausländischen lex fori 291
bb) Die Lehre von der funktionellen Vergleichbarkeit der Prozeßlagen 292
(a) Die Nachteilhaftigkeit der §§ 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO 292
(b) Umgehung der Pflicht zur Berücksichtigung ausländischer Rechtshängigkeit 294
(c) Widerspruch zum Ausgangspunkt, den Rechtshängigkeitszeitpunkt nach der ausländischen lex fori zu bestimmen 295
(d) Rechtsunsicherheit 295
(e) Widerspruch zum Grundsatz der Zulässigkeit des forum shopping 296
(f) Die Gefahr eines internationalen Doppelprozesses 297
(g) Die ordre public-Problematik 298
(h) Umgehung der §§ 253 ff. ZPO durch die Wahl eines fremden Rechtsweges? 299
(i) Die Grenze der exceptio doli 300
cc) Ergebnis 301
2. Zeitgleicher Eintritt der Rechtshängigkeit 302
3. Das Ende der Rechtshängigkeit 302
IV. Einzelfragen 303
1. Der Begriff der Klage 303
2. Der Begriff des Gerichts 303
3. Prüfung der Zuständigkeit des ausländischen Gerichts 304
D. Die Rechtsfolge der Einrede ausländischer Rechtshängigkeit 304
I. Die in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellte Aussetzung 304
II. Anordnung der Aussetzung von Amts wegen und die Beweislast 306
III. Die Beendigung der Aussetzung 308
E. Klage auf Unterlassung der ausländischen Prozeßführung 308
F. Exkurs: Die Ableitung der Einrede ausländischer Rechtshängigkeit aus dem Rechtsschutzbedürfnis 309
Fünftes Kapitel: Zusammenfassung und Ergebnisse 310
§ 13 Zusammenfassung und Ergebnisse 310
Literaturverzeichnis 316
Sachregister 327