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Strafverteidiger und Sitzungspolizei

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Gröner, K. (1998). Strafverteidiger und Sitzungspolizei. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49467-5
Gröner, Kerstin. Strafverteidiger und Sitzungspolizei. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49467-5
Gröner, K (1998): Strafverteidiger und Sitzungspolizei, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49467-5

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Strafverteidiger und Sitzungspolizei

Gröner, Kerstin

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 143

(1998)

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Abstract

$a"Das Gericht kann gegen einen bei der Verhandlung beteiligten Rechtsanwalt oder Verteidiger, der sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig macht, vorbehaltlich der strafgerichtlichen oder disziplinaren Verfolgung, eine Ordnungsstrafe bis zu einhundert Mark festsetzen."$z

Bis zum Jahr 1921 enthielt das Gerichtsverfassungsgesetz als § 180 (a.F.) diese Regelung. In der jetzt geltenden Fassung des Gesetzes sind Rechtsanwalt und Verteidiger in den Vorschriften über die Sitzungspolizei nicht mehr ausdrücklich erwähnt.

Die Autorin legt zunächst anhand von Beispielen aus der gerichtlichen Praxis dar, daß nach wie vor eine Notwendigkeit besteht, den Rechtsanwalt und speziell den Strafverteidiger sitzungspolizeilichen Maßnahmen unterwerfen zu können. Andere Rechtsgrundlagen sind nicht ausreichend, um einen geordneten, störungsfreien Verlauf der Sitzung zu gewährleisten.

Rechtsprechung und Literatur haben insbesondere im Zusammenhang mit dem ohne Robe auftretenden Anwalt diverse Versuche unternommen, nach der Streichung des § 180 a.F. GVG stattdessen die §§ 177, 178 GVG auf den Strafverteidiger anzuwenden, einschneidende Maßnahmen auf die Generalklausel des § 176 GVG zu stützen oder den Strafverteidiger im Wege freier Rechtsschöpfung "zurückzuweisen". Die Untersuchung zeigt unter Heranziehung der Gesetzgebungsgeschichte, daß diese Lösungsansätze mit dem geltenden Recht nicht zu vereinbaren sind.

Darüber hinaus beschäftigt sich Gröner umfassend mit möglichen Rechtsbehelfen gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des Vorsitzenden oder des Gerichts und der insoweit wesentlichen Frage, in welchem Verhältnis sitzungspolizeiliche Anordnungen einerseits und Maßnahmen der Verhandlungsleitung im Sinne des § 238 StPO andererseits stehen.

Nach einem kurzen Blick auf Regelungen in anderen Rechtsordnungen schließt die Autorin mit einem Vorschlag für eine neue gerichtsverfassungsrechtliche Vorschrift, die den Gedanken des § 180 a.F. GVG aufnimmt, aber neben der Ungehorsam beinhaltet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 15
Kapitel 1: Gang der Darstellung 16
Kapitel 2: Der Störer und das störende Verhalten 18
A. Abgrenzung der zu behandelnden Fallgruppen 18
B. Speziell: Abgrenzung vom Mißbrauch prozessualer Rechte 19
Kapitel 3: Fälle aus der Rechtsprechung 23
A. Entscheidungen zu § 180 a.F. GVG 23
B. Entscheidungen zu den §§ 176, 177, 178 GVG 24
I. Entfernung aus dem Sitzungssaal 24
II. Verhängung von Ordnungsgeld 26
III. Robenfälle und andere Fragen der Amtstracht 26
IV. Anhang 28
Kapitel 4: Weitere Rechtsgrundlagen und deren Abgrenzung von den §§ 176 ff. GVG 30
A. Mittel der Strafprozeßordnung 30
I. Festhalten von Störern, § 164 StPO 30
II. Verhandlungsleitung, § 238 StPO 31
III. Kostenauferlegung, § 145 Abs. 4 StPO 32
IV. Ausschluß, §§ 138 a ff. StPO, und Entpflichtung, § 143 StPO 35
1. Ausschluß, §§ 138 a ff. StPO 36
2. Entpflichtung, § 143 StPO 38
V. Aussetzung und Unterbrechung der Verhandlung, §§ 228, 229 StPO 40
B. Vorgehensweisen außerhalb der Strafprozeßordnung 42
I. Hausrecht 42
II. Notwehr und Nothilfe, § 32 StGB 47
III. Notstand, § 34 StGB 51
IV. Anwaltliches Standesrecht 54
C. Zusammenfassung 57
Kapitel 5: Erlaß und weitere Entwicklung der §§ 176–178, 180 a.F. GVG 58
A. Erlaß der §§ 176–178, 180 a.F. GVG 58
I. Regierungsentwurf zum GVG 59
II. Erste Lesung der Kommission 60
III. Kommissionsentwurf nach der ersten Lesung 61
IV. Zweite Lesung der Kommission 62
V. Bericht der Kommission 63
VI. Fassung nach der zweiten Lesung der Kommission sowie nach der zweiten und dritten Beratung im Reichstag und heutige Fassung 63
B. Streichung des § 180 a.F. GVG 64
C. Spätere Änderungen 67
Kapitel 6: Vorbemerkungen zu den §§ 176 ff. GVG 68
Kapitel 7: Ungehorsam und Ungebühr: die Anwendbarkeit der §§ 177, 178 GVG auf den Strafverteidiger 70
A. Befürworter einer Anwendung der §§ 177, 178 GVG auf den Strafverteidiger 71
I. Die Jahre nach der Streichung des § 180 a.F. GVG 71
II. Heutige Zeit 74
1. Rechtsprechung 74
2. Literatur 75
B. Kritik an der Anwendung der §§ 177, 178 GVG auf den Strafverteidiger 78
I. Wortlaut der §§ 177, 178 GVG 78
1. Abschließende Aufzählung 79
2. Bei der Verhandlung beteiligte Person 81
3. Verlust der Stellung als Beteiligter 82
a) Mißbrauch und Verwirkung 83
b) Zurückweisung 84
4. Korrektur des Gesetzgebers durch die Rechtsprechung 88
5. Gewohnheitsrechtliche Erweiterung der §§ 177, 178 GVG 91
6. Zusammenfassung 91
II. Funktion und Organstellung des Anwalts 92
III. Anwaltsgerichtsbarkeit statt sitzungspolizeilicher Maßnahmen 93
C. Zusammenfassung 93
Kapitel 8: Die Generalklausel des § 176 GVG 95
A. Unproblematisch zulässige Maßnahmen 96
B. Versuch einer generellen Definition zulässiger Maßnahmen 98
C. Speziell: Die Entfernung aus dem Sitzungssaal 100
I. Befürworter einer Entfernung aus § 176 GVG 101
1. Die Jahre nach dem Erlaß des GVG 102
2. Heutige Zeit 104
a) Rechtsprechung 104
b) Literatur 104
II. Kritik an einer Entfernung aus § 176 GVG 106
1. Systematische Erwägungen 106
a) Repressive Entfernung 107
b) Verfahrenssichernde Entfernung 107
aa) Entstehungsgeschichte 108
bb) Kompetenzverteilung Vorsitzender – Gericht 108
2. Korrektur des Gesetzgebers durch die Rechtsprechung 109
3. Sitzungspolizei als umfassende „Polizei“-gewalt 110
4. Zusammenfassung zur Entfernung aus dem Sitzungssaal 111
D. Zusammenfassung zu § 176 GVG 112
Kapitel 9: Die Pflicht zum Tragen der Amtstracht und die Zurückweisung des Anwalts 113
A. Vorfragen 114
I. Pflicht zum Tragen einer Amtstracht 114
II. Störung durch einen Verstoß gegen die Pflicht zum Tragen einer Amtstracht 117
B. Zurückweisung des Anwalts 121
I. Befürworter einer Zurückweisung des Anwalts 121
1. Rechtsprechung 121
2. Literatur 126
II. Kritik an einer Zurückweisung des Anwalts: Problem der Rechtsgrundlage 128
1. §§ 177, 178 GVG 128
2. § 176 GVG 129
a) Sperre durch andere einfachgesetzliche Regelungen 129
aa) § 177 GVG 129
bb) §§ 138 a ff. StPO 130
b) Verfassungsrechtliche Aspekte 131
3. Verwirkung 132
4. Gewohnheitsrecht 132
5. Kritische Würdigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 133
C. Zusammenfassung 134
Kapitel 10: Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse 136
Kapitel 11: Erlaß des § 181 GVG 137
Kapitel 12: Rechtsbehelfe gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen 140
A. Bedeutung des Art. 19 Abs. 4 GG 140
B. In Betracht kommende Rechtsbehelfe 144
I. Beschwerde, § 181 GVG 145
II. Beschwerde, § 181 GVG analog 146
1. Vergleichbare Interessenlage 147
2. Keine bewußte Regelungslücke 149
3. Rechtsschutzbedürfnis 150
III. Anrufung des Gerichts, § 238 Abs. 2 StPO 152
1. Völlige Trennung zwischen Sitzungspolizei und dem gesamten Bereich des § 238 StPO 155
2. Sitzungspolizei ist Teil der formellen Verhandlungsleitung gemäß § 238 Abs. 1 StPO, nicht aber Teil der Sachleitung gemäß § 238 Abs. 2 StPO 157
3. Sitzungspolizei kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Sachleitung angehören 159
IV. Beschwerde, § 304 StPO 166
V. Revision, § 333 StPO 170
VI. Verfassungsbeschwerde 175
VII. Dienstaufsichtsbeschwerde 176
VIII. Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, §§ 22 ff. StPO 177
IX. Antrag gemäß den §§ 23 ff. EGGVG 179
X. Zusammenfassung 179
C. Die möglichen Rechtsbehelfe in der Zusammenschau 180
I. Beschwerde, § 181 GVG analog 181
II. Anrufung des Gerichts, § 238 Abs. 2 StPO 181
III. Beschwerde, § 304 StPO 181
1. Verhältnis zur Beschwerde, § 181 GVG und § 181 GVG analog 181
2. Verhältnis zur Anrufung des Gerichts, § 238 Abs. 2 StPO 185
IV. Zusammenfassung 186
D. Gliederung nach den Rechtsgrundlagen der angegriffenen Maßnahmen 186
I. Entscheidung des Gerichts gemäß § 178 GVG 186
II. Festsetzung von Ordnungshaft durch das Gericht gemäß § 177 GVG 187
III. Entscheidung des Vorsitzenden gemäß § 178 GVG 187
IV. Festsetzung von Ordnungshaft durch den Vorsitzenden gemäß § 177 GVG 187
V. Entfernung durch das Gericht gemäß § 177 GVG 187
VI. Entfernung durch den Vorsitzenden gemäß § 177 GVG 188
VII. Maßnahme des Vorsitzenden gemäß § 176 GVG 188
VIII. Maßnahme des Gerichts gemäß § 176 GVG 188
Kapitel 13: Vorschlag zu einer Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes 189
A. Vorbemerkungen 189
B. Regelungen in anderen Rechtsordnungen 191
C. Bisherige Vorschläge einer gesetzlichen Regelung 192
I. § 180 a.F. GVG 192
II. Verfahrenssabotage 192
III. Parlamentarischer Ordnungsruf 194
IV. Weitere Vorschläge im Rahmen der §§ 176 ff. GVG 194
D. Eigener Vorschlag für eine neue Gesetzesvorschrift 195
I. Inhalt der Regelung 195
1. Voraussetzungen 195
2. Rechtsfolgen 197
a) Zuständigkeit 197
b) Mögliche Maßnahmen 197
aa) Maßnahmen bei Ungehorsam 198
bb) Maßnahmen bei Ungebühr 199
cc) Einschränkungen 200
3. Weitere Regelungsinhalte 201
II. Rechtsmittel 201
III. Verfassungsrechtliche Erwägungen 202
1. Rechte des betroffenen Anwalts 203
2. Rechte des Mandanten 205
IV. Ort der Regelung 206
V. Wortlaut der neu zu erlassenden Regelung nebst notwendigen Änderungen anderer Vorschriften 207
1. § 178 a GVG 207
2. Zu ändernde Vorschriften 207
Literaturverzeichnis 208
Sachwortverzeichnis 219