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Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG

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Cascante, J. (2003). Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG. Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Section 301 und der EG-Trade Barriers Regulation sowie der unmittelbaren Wirkung des WTO-Rechts in den Rechtsordnungen der USA und der Europäischen Gemeinschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50149-6
Cascante, José Christian. Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG: Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Section 301 und der EG-Trade Barriers Regulation sowie der unmittelbaren Wirkung des WTO-Rechts in den Rechtsordnungen der USA und der Europäischen Gemeinschaft. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50149-6
Cascante, J (2003): Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG: Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Section 301 und der EG-Trade Barriers Regulation sowie der unmittelbaren Wirkung des WTO-Rechts in den Rechtsordnungen der USA und der Europäischen Gemeinschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50149-6

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Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG

Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Section 301 und der EG-Trade Barriers Regulation sowie der unmittelbaren Wirkung des WTO-Rechts in den Rechtsordnungen der USA und der Europäischen Gemeinschaft

Cascante, José Christian

Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, Vol. 62

(2003)

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Abstract

Der Welthandel ist nicht allein ein Handel zwischen Staaten. Vielmehr sind es überwiegend private Akteure, die über die nationalen Grenzen hinweg Waren und Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Durch Staaten errichtete Handelshemmnisse haben daher erhebliche Auswirkungen auf einzelne Bürger und Unternehmen. Gleichwohl bestehen nur wenige Möglichkeiten für Privatrechtssubjekte, gegen WTO-widrige Maßnahmen des eigenen Staates oder von Drittstaaten vorzugehen.

Der Verfasser untersucht, vergleicht und bewertet die Mechanismen, die im US-Amerikanischen und im EG-Recht zur Verfügung stehen, um WTO-Recht mittelbar durchzusetzen, sowie die unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts in den U.S.A. und in der EG. Nach der Analyse und Bewertung des Status Quo macht der Autor außerdem Vorschläge, wie eine Weiterentwicklung des Rechtsschutzes aussehen könnte, die zugleich die in den U.S.A. und der EG gegen eine weitergehende Wirkung des WTO-Rechts vorhandenen Bedenken berücksichtigt.

Bei der vergleichenden Untersuchung werden die Grenzen der »rule of law« im Internationalen Handel offenkundig: Während in den U.S.A. das Primat der Politik vorherrscht und das Völkerrecht nationalen Interessen untergeordnet wird, regiert auf Gemeinschaftsebene zumindest vordergründig das Primat des Rechts. Die schleichende Mißachtung von WTO-Vorgaben durch die EG wie z. B. im sogenannten Bananenstreit fügt dem Welthandelsrecht jedoch gleichfalls großen Schaden zu. Letztlich wird in beiden Rechtsordnungen die Rechtslage durch den Reziprozitätsansatz geprägt. Einseitige Zugeständnisse wird es daher nicht geben, selbst wenn die wirtschaftstheoretische Uberzeugung vorherrscht, dass ein solcher Schritt für alle Beteiligten langfristig vorteilhaft wäre. Nur wenn ein Rechtsschutzsystem eingeführt wird, das den Souveränitätsanspruch der Staaten achtet und ein »level playingfield« schafft, könnte der Ubergang von machtorientierten zu einem normorientierten Welthandelssystem auch für Privatpersonen gelingen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 14
A. Einleitung 21
B. Ein Überblick über das GATT/WTO-Recht 24
I. Die Rechtsordnung des GATT 1947 24
II. Die Welthandelsorganisation (WTO) und das GATT 1994 30
III. Individualklagerechte im Rahmen des WTO-Abkommens 35
C. Mittelbare Durchsetzung des WTO-Rechts in USA und EG 38
I. Einführung 38
II. USA: Section 301 des Trade Act von 1974 41
1. Einführung 41
2. Zweck und Geschichte der Section 301 44
3. Die verschiedenen Tatbestandsvarianten der Section 301 49
a) Anwendungsbereich der Section 301 50
b) Mandatory Action – zwingendes Tätigwerden des USTR gemäß Section 301 Absatz (a) 51
aa) Überblick 51
bb) Alternative 1: „Den Vereinigten Staaten [wird] die Ausübung von Rechten verwehrt ..., die sich aus irgendeinem Handelsabkommen ergeben.“ 52
cc) Alternative 2: „[E]in einzelner Akt, eine Politik oder eine Handelspraxis eines Landes [verstößt] gegen Bestimmungen eines Handelsabkommens oder [ist] mit diesen unvereinbar.“ 53
dd) Alternative 3: „Ein einzelner Akt, eine Politik oder eine Handelspraxis eines Landes [ist] zwar nicht unvereinbar mit den Bestimmungen eines Abkommens ..., enthält den Vereinigten Staaten aber Vorteile vor ..., die sich aus diesem Abkommen ergeben.“ 54
ee) Alternative 4: „Ein einzelner Akt, eine Politik oder eine Handelspraxis eines Landes [ist] nicht zu rechtfertigen und führt zu einer Belastung oder Einschränkung des Handels der USA.“ 56
ff) Ausnahmetatbestand 58
c) Discretionary Action – Tätigwerden im Ermessen des USTR gemäß Section 301 Absatz (b) 59
d) „SPECIAL 301“ 63
e) „SUPER 301“ 64
4. Verfahren 66
a) Überblick 66
b) Verfahrenseinleitung und -verlauf 66
5. Rechtsschutz 74
6. Section 301 nach der Uruguay Runde 81
III. Die EG-Verordnung zur Beseitigung von Handelsbarrieren 90
1. Einführung 90
2. Das Neue Handelspolitische Instrument 91
3. Die Verordnung zur Beseitigung von Handelsbarrieren („Trade Barriers Regulation“ – TBR) 96
a) Einführung 96
b) Tatbestandsalternativen 97
aa) Übersicht 97
(1) Natürliche Personen 98
(2) Unternehmen 98
(3) Juristische Personen oder Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit 99
(4) Mitgliedstaaten 99
bb) Im Einzelnen 100
(1) Anwendungsbereich 100
(2) „Handelshemmnisse“ – Allgemeine Tatbestandsvoraussetzung 104
(3) Anträge im Namen eines Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft (Weg „A“) 109
(4) Anträge im Namen von Unternehmen der Gemeinschaft (Weg „C“) 110
(5) Anträge von Mitgliedstaaten (Weg „B“) 112
c) Verfahren 112
d) Rechtsschutz 116
e) Erste Erfahrungen und Fazit 120
IV. Vergleich der Section 301 mit der TBR 122
1. Einführung 122
2. Anwendungsbereich 122
3. Die Tatbestände 123
a) Einführung 123
b) Verstöße gegen WTO-Recht 124
aa) Die Tatbestandsalternativen 124
bb) Die Tatbestandsvoraussetzungen 124
(1) Abhängigkeit der Tatbestandsvoraussetzungen vom Antragssteller 124
(2) Schädigungserfordernis 125
c) Verstoß gegen sonstiges Völkerrecht, insbesondere völkerrechtliche Verträge, sogenanntes „Soft Law“ und Gewohnheitsrecht 127
d) Das Vorgehen gegen Nichtvertragsparteien wegen Verstößen gegen WTO-Recht oder anderes Völkervertragsrecht 129
e) Vorgehen trotz Rechtmäßigkeit der Handelspraktiken 131
f) „Ausländische Handelspraktiken“ – Nur Maßnahmen des Staates oder auch von Privatunternehmen? 134
4. Verfahrensrecht 137
a) Antragsberechtigter Personenkreis 137
b) Konsultationen 138
c) Einleitung des Untersuchungsverfahrens 139
d) Internationales Konsultations- und Streitbeilegungsverfahren 141
e) Vergeltung 143
aa) Rechtmäßigkeit der Vergeltungsmaßnahme? 144
bb) Ermessensentscheidung oder Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen? 145
cc) Glaubwürdigkeit der Vergeltung 147
5. Rechtsschutzverfahren (Judicial Review) 148
6. Zusammenfassung und Bewertung 149
D. Unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts in den USA und der EG 154
I. Der Begriff der unmittelbaren Wirkung 154
II. Argumente für und wider die unmittelbare Wirkung 158
1. Erwägungen zu Gunsten der unmittelbaren Wirkung 158
a) Besserer Individualrechtsschutz 158
b) Rechtssicherheit 159
c) Effektivität und Durchsetzung der Bestimmungen 159
d) Unmittelbare Wirkung koppelt die Vertragserfüllung vom politischen Willen auf Regierungsebene ab 160
e) Akzeptanz 160
f) Vorteile bei der Umsetzung und internen Anwendung des Völkerrechts 161
2. Erwägungen gegen eine unmittelbare Anwendbarkeit 161
a) Innere Souveränität 161
b) Äußere Souveränität 163
c) Demokratiedefizit 164
d) Durchbrechung der Gewaltenteilung 165
e) Misstrauen gegen Individualklagerechte 165
f) Reziprozität als politisches Argument 166
3. Fazit 168
III. Unmittelbare Durchsetzung von WTO-Recht in den USA 168
1. Völkerrechtliche Verträge im U.S.-amerikanischen Recht 169
a) Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge nach U.S.-amerikanischem Recht 169
b) Die Wirkung völkerrechtlicher Verträge im nationalen Recht 173
c) Die U.S.-amerikanische Doktrin der „self-executing treaty provisions“ 175
d) Der Begriff „self-executing“ im weiteren Verlauf der Untersuchung 180
2. Der Abschluss des WTO-Abkommens und die implementierende Gesetzgebung 181
a) Die Streitpunkte in der inneramerikanischen Debatte 181
b) Fast Track 183
c) Das Verfahren beim Abschluss des WTO-Abkommens 185
3. Die unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts 186
a) Die unmittelbare Wirkung des GATT 1947 187
aa) Das Kernabkommen 187
bb) Die Seitenabkommen der Tokyo-Runde 192
(1) Im Konfliktfall geht das Recht der Vereinigten Staaten vor 193
(2) Keine Rechtsbehelfe für Einzelne, soweit nicht ausdrücklich vorgesehen 193
b) Die unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts im U.S.-Recht 194
4. Rang des WTO-Rechts in der U.S.-amerikanischen Rechtsordnung 197
5. Können sich Privatrechtssubjekte mittelbar auf eine Verpflichtung der U.S.-Organe, dem WTO-Recht gemäß zu handeln, berufen? 199
a) Die Ebene der Bundesstaaten 199
b) Organe auf Bundesebene 199
aa) Legislative 199
bb) Judikative 200
cc) Exekutive 201
6. Verbindlichkeit von Entscheidungen der WTO-Streitbeilegungsgremien 202
7. Fazit: Die Durchsetzung des WTO-Rechts durch Privatrechtssubjekte in den USA 203
IV. Unmittelbare Durchsetzung des WTO-Rechts in der EG 204
1. Die EG als Vertragspartei der WTO-Abkommen 206
a) Die EG als Vertragspartei des GATT 1947 206
b) Die Uruguay Runde und die Stellung der EG als Vertragspartei der WTO-Abkommen 208
aa) Vertragsfähigkeit der EG 209
bb) Das WTO-Abkommen: Zuständigkeit der EG oder der Mitgliedstaaten? 211
(1) Umfang der aus Art. 133 EGV (= Art. 113 alt EGV) abzuleitenden Kompetenzen 214
(2) Implizite Kompetenzen 216
cc) Konsequenzen des Vertragsabschlusses und der innergemeinschaftlichen Kompetenzverteilung 217
dd) Auswirkungen der geteilten Zuständigkeit auf die völkerrechtliche Verbindlichkeit des WTO-Abkommens für die Gemeinschaft 218
2. Das WTO-Recht als integraler Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung 220
a) Einleitung 221
b) Das GATT 1947 221
c) Das WTO-Abkommen 222
aa) GATT 1994 222
bb) GATS und TRIPS als Bestandteile der Gemeinschaftsrechtsordnung 223
3. Wer entscheidet über die Wirkung des WTO-Rechts in der Gemeinschaft? 227
a) Judikative oder Legislative? 227
b) Gerichte in den Mitgliedstaaten oder der EuGH? 231
aa) GATT 1994 233
bb) GATS und TRIPS 233
c) Fazit 241
4. Die unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts; das Recht Einzelner, sich vor Gericht auf eine Verletzung von WTO-Recht zu berufen 242
a) Die Rechtsprechung des EuGH zum GATT 1947 242
aa) International Fruit 242
bb) Die GATT-Rechtsprechung des EuGH: Mehr als International Fruit? 244
b) Die einzelnen Argumente in Rechtsprechung und Lehre für und wider eine unmittelbare Wirkung des GATT-Rechts 252
aa) Gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die unmittelbare Wirkung bei Normen völkerrechtlicher Verträge und bei Gemeinschaftsrecht? 253
bb) Die strukturellen Defizite des GATT 257
(1) GATT-Bestimmungen nicht flexibler als Vorschriften des EGV 257
(2) Strukturelle Defizite – Der Wortlaut 258
(3) Strukturelle Defizite – Ausnahmebestimmungen (Waiver) 259
(4) Strukturelle Defizite – Schutzmaßnahmen (Safeguards) 260
(a) Das GATT 1947 261
(b) Ist Existenz und Ausgestaltung von Schutzmaßnahmen unbeachtlich für die unmittelbare Wirkung? – Die Kupferberg Entscheidung des EuGH 261
(c) Schutzmaßnahmen im GATT 1994 263
(5) Strukturelle Defizite – Das Streitbeilegungsverfahren 264
(a) Das Streitbeilegungsverfahren beim GATT 1947 265
(b) Die Stärkung des Streitbeilegungsverfahrens mit Inkrafttreten der WTO 266
(c) Die Achillesferse des Streitbeilegungsverfahrens – Der Durchsetzungsmechanismus 266
(d) Bewährungsproben für das Streitbeilegungsverfahren: Cuba und Bananen 269
(e) (Noch) Kein Gerichtsverfahren, aber ein Garant für effektive Streitbeilegung 275
cc) Der Wille der Vertragsparteien des WTO-Abkommens 277
dd) Das Reziprozitätsargument 283
(1) Einführung 283
(2) Ist das Reziprozitätsargument im WTO-Recht verankert? 284
(3) Reziprozität und der EuGH 286
(4) Ergebnis: Das Reziprozitätsargument 288
ee) Sichert der EuGH die politische Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft oder eröffnet er ihr eine Option zum Vertragsbruch? 290
ff) Verbindlichkeit der Entscheidungen der WTO-Gremien 295
c) Zusammenfassung und Fazit: Die unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts in der Gemeinschaftsrechtsordnung 297
aa) Das GATT 1994 297
bb) Unmittelbare Wirkung des GATS- und des TRIPS-Abkommens 299
5. Möglichkeiten für Privatrechtssubjekte, mittelbar gegen WTO-widrige Rechtsakte der Gemeinschaft vorzugehen 300
a) Einführung 300
b) Objektive innergemeinschaftliche Verpflichtung von EG-Organen und Mitgliedstaaten, WTO-Recht zu beachten 301
c) Vorabentscheidungsverfahren 303
d) Das Recht von Mitgliedstaaten, sich vor dem EuGH auf WTO-Recht zu berufen 306
aa) Das „Bananen“-Urteil des EuGH 306
bb) „Unmittelbare Wirkung“ als Zulässigkeitsvoraussetzung bei Klagen der Mitgliedstaaten? 309
cc) Das WTO-Recht als Rechtmäßigkeitsmaßstab im Rahmen des Art. 230 EGV (= Art. 173 alt EGV) 310
6. Klagen gegen GATT-widrige Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten 313
a) Klagen von Privatrechtssubjekten 313
b) Vertragsverletzungsverfahren der Kommission 314
7. Der Rang des WTO-Rechts in der Gemeinschaftsrechtsordnung 315
8. Fazit: Möglichkeiten von Privatrechtssubjekten, gegen GATT/WTO-widrige Maßnahmen vor dem EuGH vorzugehen 317
9. Epilog: Die ersten Entscheidungen des EuGH zur unmittelbaren Wirkung des WTO-Rechts 318
a) Das Urteil Portugal/Rat 318
b) Die Argumentation des EuGH 322
c) Fazit 324
V. Vergleich und Bewertung 325
1. Die EG und die USA in der Uruguay-Runde und als Vertragsparteien des WTO-Abkommens 325
2. Die U.S.-Doktrin der self-executing treaties und das gemeinschaftsrechtliche Konzept der unmittelbaren Wirkung 328
3. Die unmittelbare Wirkung 331
a) Die unmittelbare Wirkung des GATT 1947 331
b) Die unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts 331
4. Die Bindung der Staatsorgane an das WTO-Abkommen nach innerstaatlichem Recht 332
5. Rang des WTO-Rechts 333
6. Bewertung: Unmittelbare Wirkung in den USA und der EG 334
E. Schlussbewertung 338
F. Thesenartige Zusammenfassung 342
I. Section 301 und die Trade Barriers Regulation 342
II. Unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts in den USA und der EG 345
III. Fazit 352
Anlagen 355
Literaturverzeichnis 511
Sachverzeichnis 546