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Die Stellung des Sicherungsgebers bei der privativen Schuldübernahme nach § 418 Abs. 1 BGB

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Friederich, K. (1996). Die Stellung des Sicherungsgebers bei der privativen Schuldübernahme nach § 418 Abs. 1 BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48389-1
Friederich, Klaus. Die Stellung des Sicherungsgebers bei der privativen Schuldübernahme nach § 418 Abs. 1 BGB. Duncker & Humblot, 1996. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48389-1
Friederich, K (1996): Die Stellung des Sicherungsgebers bei der privativen Schuldübernahme nach § 418 Abs. 1 BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48389-1

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Die Stellung des Sicherungsgebers bei der privativen Schuldübernahme nach § 418 Abs. 1 BGB

Friederich, Klaus

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 185

(1996)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 19
A. Einleitung 23
I. Die gesetzliche Regelung der §§ 414 ff. BGB 23
1. Der Ausgangspunkt der §§ 414, 415 BGB 23
2. Die Beteiligung eines Sicherungsgebers und eines Rückgewähranspruchsberechtigten als vierter und fünfter Person 23
a) Die in § 418 Abs. 1 BGB geregelten akzessorischen Sicherungsrechte 23
b) Die in § 418 Abs. 1 BGB nicht geregelten Sicherungsrechte und die Stellung des aus einer Sicherungsvereinbarung Rückgewähranspruchsberechtigten als möglicher fünfter Person 24
II. Der Gegenstand der Erörterungen und Gang der Untersuchung 24
1. Der Gegenstand der Erörterungen 24
a) Die privative Schuldübernahme als alleiniger Regelungsinhalt der §§ 414 ff. BGB 24
b) Die Abgrenzung der privativen Schuldübernahme zu verwandten Rechtsinstituten 25
c) Das Erlöschen von Vorzugsrechten im Konkurs nach § 418 Abs. 2 BGB 26
2. Der Gang der Untersuchung 26
a) Vom Wesen der privativen Schuldübernahme im direkten Anwendungsbereich des § 418 Abs. 1 BGB 26
b) Die besondere Konstellation im Zusammenhang mit einer Auflassungsvormerkung und einem Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers 27
B. Das Wesen der privativen Schuldübernahme 28
I. Die rechtshistorische Entwicklung im Überblick 28
1. Das Römische Recht 28
2. Die Entwicklung im 19. Jahrhundert 28
3. Die Konstruktion der ersten Kommission 29
a) Die Entscheidung für die Regelung eines allgemeinen Rechtsinstituts der Schuldübernahme 30
b) Die Schuldübernahme als Sonderrechtsnachfolge in die passive Seite der Obligation 30
c) Die Abstraktheit des Schuldübernahmevertrages vom zugrundeliegenden Kausalvertrag 30
4. Die Beratungen der zweiten Kommission 30
II. Der heutige Meinungsstand zum Wesen der privativen Schuldübernahme 31
1. Die Sonderrechtsnachfolge in die Schuld 31
a) Der Doppelcharakter des Schuldübernahmevertrages nach der h.M 32
b) Kritik 32
aa) Die erforderliche Unterscheidung zwischen dem rechtlichen Charakter des Schuldübernahmevertrages und den durch ihn ausgelösten rechtlichen Wirkungen; Begründung der reinen Sukzessionstheorie 33
bb) Die Übereinstimmung der reinen Sukzessionstheorie mit den Gesetzesmaterialien 35
cc) Die Übereinstimmung der reinen Sukzessionstheorie mit dem rechtsgeschäftlichen Willen des Übernehmers 36
dd) Die Vermeidung der Konstruktion von den sog. „zwei untrennbar verbundenen Geschäften“ und des Begriffs einer sog. Äquivalentverfügung 36
ee) Die Vereinbarkeit der reinen Sukzessionstheorie mit den von der h.M. für anwendbar erklärten Formvorschriften, insbesondere im Hinblick auf § 313 BGB 37
ff) Die erforderliche Unterscheidung zwischen materiell-rechtlicher und prozessualer Sukzession 37
2. Die Abstraktheit des Schuldübernahmevertrages 38
a) Der Kausalvertrag zwischen dem bisherigen Schuldner und dem Übernehmer 38
b) Der Kausalvertrag zwischen dem Gläubiger und dem Übernehmer 39
c) Die Erfüllung der Verpflichtung zur Übernahme einer Schuld 40
aa) Der dreiseitige Schuldübernahmevertrag 40
bb) Der Schuldübernahmevertrag nach § 414 BGB 41
cc) Der Schuldübernahmevertrag nach § 415 BGB 41
(1) Die Angebotstheorie 41
(2) Die Verfügungstheorie 42
(3) Die fortbestehende Bedeutung des Theorienstreites 43
(4) Die Aufgabe der Verfügungstheorie durch eine in der neueren Literatur vertretene Ansicht 44
(5) Eigene Stellungnahme 45
(6) Die Vorschrift des § 416 BGB im Lichte der Verfügungstheorie 47
(a) Die Fiktion der Gläubigergenehmigung nach § 416 Abs. 1, S. 2 BGB 47
(b) Die neben § 416 BGB grundsätzlich fortbestehende Anwendbarkeit des § 415 BGB 48
(c) Die von § 416 Abs. 1, S. 2 BGB vorausgesetzte Personenidentität zwischen persönlichem und dinglichem Schuldner 49
(d) Die entsprechende Anwendung des § 416 Abs. 1, S. 2 BGB im Falle einer noch nicht eingetragenen, aber durch Vormerkung gesicherten Hypothek und im Falle der Übernahme einer mittels Grund- oder Rentenschuld gesicherten persönlichen Schuld 50
(e) Die entsprechende Anwendung des § 416 Abs. 1, S. 2 BGB auf die Übernahme einer mittels Reallast gesicherten persönlichen Schuld 53
(7) Die Einwilligung des Gläubigers in den nach §§ 415, 416 BGB geschlossenen Schuldübernahmevertrag 56
(a) Die Vereinbarkeit einer Gläubigereinwilligung mit § 415 Abs. 1, S. 2 BGB 57
(b) Die Vereinbarkeit einer Gläubigereinwilligung mit § 415 Abs. 1, S. 3 BGB 57
3. Die Einwendungen des Neuschuldners gegen den Anspruch des Gläubigers 58
a) Die aus der übernommenen Schuld resultierenden Einwendungen 58
b) Die Einwendungen des Neuschuldners aus dem der Schuldübernahme zugrundeliegenden Kausalgeschäft 59
c) Die aus dem Schuldübernahmevertrag selbst resultierenden Einwendungen des Neuschuldners 60
d) Die dem Neuschuldner ausnahmsweise aus § 821 BGB zustehende Einrede 62
C. Die Rechtsfolgen der privativen Schuldübernahme für die hinsichtlich der übernommenen Schuld bestehenden Sicherungsrechte 63
I. Der direkte Anwendungsbereich des § 418 Abs. 1 BGB 63
1. Wortlaut, Sinn und Zweck der Vorschrift 63
2. Die Rechtsfolgen einer fehlenden Einwilligung des Sicherungsgebers 64
a) Die Regelung des § 418 Abs. 1, S. 1 BGB 64
b) Die Regelung des § 418 Abs. 1, S. 2 BGB 65
aa) Die Rechtsfolgen der Schuldübernahme bei einer an Grundstücken bestellten Hypothek 65
(1) Das Entstehen einer Eigentümergrundschuld 65
(2) Die Erforderlichkeit der Grundbuchberichtigung 66
(a) Die Vermeidung eines redlichen Rechtserwerbs 66
(b) Die erneute Verfügung über die entstandene Eigentümergrundschuld durch den Grundstückseigentümer 67
(aa) Der Fall einer entstandenen Eigentümerbuchgrundschuld 67
(bb) Der Fall einer entstandenen Eigentümerbriefgrundschuld 68
(3) Die verfahrensmäßige Herbeiführung der Grundbuchberichtigung 69
(a) Das Verfahren nach §§ 13 Abs. 2, 22 Abs. 1 GBO 69
(b) Das Verfahren nach §§ 13 Abs. 2, 19 GBO 69
(4) Die dem Grundstückseigentümer zur Verfügung stehenden Anspruchsgrundlagen 70
(a) Die Anspruchsgrundlage des § 1144 BGB 70
(b) Die Anspruchsgrundlagen der §§ 894, 896; 985 BGB 70
(5) Der Inhalt der abzugebenden Bewilligungserklärungen 72
(a) Die Umschreibungsbewilligung 73
(b) Die Löschungsbewilligung 74
(6) Die gegebenenfalls erforderlichen Leistungsklagen des Grundstückseigentümers 76
(a) Die Klageanträge auf Abgabe einer Umschreibungsbewilligung und gegebenenfalls auf Herausgabe eines erteilten Hypothekenbriefes 77
(b) Die Klageanträge auf Abgabe einer Löschungsbewilligung und gegebenenfalls auf Herausgabe eines erteilten Hypothekenbriefes 77
(7) Die Beantragung einer einstweiligen Verfügung neben dem Verfahren in der Hauptsache 77
(8) Das sich an die gerichtliche Entscheidung anschließende Grundbuchverfahren 78
(a) Die rechtskräftige Verurteilung 78
(aa) Sonderfälle 79
(bb) Der Sonderfall des gegen den Erben lautenden Erkenntnisses 80
(cc) Die vom Erben des Buchberechtigten zwischenzeitlich zu seinen Gunsten herbeigeführte Grundbuchberichtigung 81
(b) Die gegen den Buchberechtigten erwirkte einstweilige Verfügung auf Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs 83
(aa) Ersuchen des Prozeßgerichts um Eintragung 83
(bb) Der eigene Eintragungsantrag des früheren Sicherungsgebers 84
(9) Die Rechtsfolgen einer Schuldübernahme ohne Einwilligung des Sicherungsgebers im Sonderfall einer gemäß § 1118 BGB für Nebenforderungen bestehenden Hypothek 85
(10) Die Rechtsfolgen einer Schuldübernahme ohne Einwilligung des Sicherungsgebers im Sonderfall der an einer Reichsheimstätte bestellten Hypothek 86
(11) Die Rechtsfolgen einer Schuldübernahme ohne Einwilligung des Sicherungsgebers im Sonderfall einer an mehreren Grundstücken bestellten Hypothek 87
bb) Die Rechtsfolgen einer Schuldübernahme ohne Einwilligung des Sicherungsgebers im Falle einer bestellten Schiffshypothek 88
c) Der Grund für die unterschiedliche Ausgestaltung der durch die jeweiligen Schuldübernahmeverträge ausgelösten Rechtsfolgen 88
d) Die Rechtsfolgen einer betragsmäßig teilweisen Schuldübernahme ohne die Einwilligung des Sicherungsgebers 90
aa) Die Rechtsfolgen bei Bürgschaft, Mobiliarpfandrecht und Schiffshypothek 90
bb) Die Rechtsfolgen der teilweisen Schuldübernahme bei einer bestehenden Hypothek 90
3. Die Einwilligung des Sicherungsgebers im Sinne von § 418 Abs. 1, S. 3 BGB 91
a) Die Person des Einwilligenden 91
aa) Die grundsätzliche Beschränkung auf den Bürgen und den Eigentümer der pfandrechtsbelasteten Sache 91
bb) Die Problematik des Gutglaubensschutzes im Zeitpunkt der Einwilligung nach § 418 Abs. 1, S. 3 BGB 92
(1) Der gute Glaube des Pfandgläubigers an das Eigentum bzw. die Verfügungsberechtigung des ursprünglichen Sicherungsgebers im Zeitpunkt der Einwilligung nach § 418 Abs. 1, S. 3 BGB 93
(2) Die Redlichkeit des Sicherungsnehmers hinsichtlich der im Zeitpunkt der Einwilligung nach § 418 Abs. 1, S. 3 BGB sich aus dem Grundbuch bzw. dem Schiffsregister ergebenden Eigentumslage 95
b) Die Rechtsnatur der Einwilligung als eine geschäftsähnliche Handlung 96
c) Die analoge Anwendung der für Willenserklärungen geltenden Vorschriften auf die Einwilligung des Sicherungsgebers im Sinne von § 418 Abs. 1, S. 3 BGB 97
aa) Die Eigenart des Handlungstyps im Rahmen der Einwilligung nach § 418 Abs. 1, S. 3 BGB 97
bb) Die entsprechend anwendbaren Vorschriften über Willenserklärungen im einzelnen 98
(1) Erforderlicher Zugang beim Erklärungsempfänger 98
(2) Der richtige Erklärungsempfänger 98
(3) Die Formfreiheit der Einwilligung des Sicherungsgebers 99
(4) Die Widerruflichkeit einer Einwilligung des Sicherungsgebers 100
(5) Die Zulässigkeit einer Stellvertretung bei Erteilung der Einwilligung des Sicherungsgebers 101
(6) Die Einwilligung des minderjährigen Sicherungsgebers 102
(7) Die Anwendbarkeit der aus §§ 133, 157 BGB hergeleiteten Auslegungsgrundsätze 102
d) Die unzulässige Nachholung der Einwilligung durch Genehmigung des Schuldübernahmevertrages 102
aa) Die analoge Anwendung des § 418 Abs. 1, S. 3 BGB auf die nachträgliche Zustimmung des Sicherungsgebers 104
(1) Die weitreichenden Gemeinsamkeiten zwischen vorheriger und nachträglicher Zustimmung durch den Sicherungsgeber 104
(2) Die gegen eine analoge Anwendung des § 418 Abs. 1, S. 3 BGB sprechenden Gesichtspunkte der Rechtsklarheit 105
(3) Die abzulehnende analoge Anwendung des § 185 BGB auf eine nachträgliche Zustimmung des Sicherungsgebers 106
(4) Die Berücksichtigung der Gläubigerinteressen 107
(5) Die aus der Drittbezogenheit der Einwilligung im Sinne von § 418 Abs. 1, S. 3 BGB folgende Unzulässigkeit eines Schwebezustandes 107
bb) Die nicht in Betracht kommende Rückwirkungsfiktion der nachträglichen Zustimmung gemäß § 184 Abs. 1 BGB analog 108
4. Die von § 418 Abs. 1, S. 1 und 2 BGB in aller Regel vorausgesetzte Vier-Personen-Konstellation 109
a) Der Fall einer vom Sicherungsgeber eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung 109
b) Der Fall eines vom Sicherungsgeber bestellten Mobiliarpfandrechts, einer Hypothek oder einer Schiffshypothek 110
aa) Der Fall der Personenidentität zwischen Sicherungsgeber und Übernehmer 111
bb) Die Identität zwischen Altschuldner und Sicherungsgeber 111
(1) Der Abschluß eines Schuldübernahmevertrages nach §§ 415, 416 BGB 112
(2) Der Abschluß eines Schuldübernahmevertrages nach § 414 BGB 113
(a) Die in der älteren Literatur vertretene Ansicht 113
(b) Eigene Stellungnahme 114
(c) Der Sonderfall eines fehlenden Kausalvertrages zwischen dem Altschuldner und dem Übernehmer 115
5. Der § 418 Abs. 1 BGB zugrundeliegende allgemeine Rechtsgedanke 116
II. Die entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB auf die in der Vorschrift nicht genannten Sicherheiten 117
1. Die in § 418 Abs. 1 BGB nicht geregelten akzessorischen Sicherheiten 117
a) Das Registerpfandrecht gemäß § 1 LuftfzG 117
b) Die entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1, S. 1 BGB auf kraft gesetzlicher Anordnung entstandene Bürgschaftsverpflichtungen und Pfandrechte 118
aa) Die einer entsprechenden Anwendung entgegenstehenden Gesetzesmaterialien 118
bb) Kritik und heute h. M. 119
(1) Die § 418 Abs. 1, S. 1 BGB nicht tangierenden Sonderregelungen der §§ 571, 579; 1251 BGB 120
(2) Die für eine analoge Anwendung des § 418 Abs. 1, S. 1 BGB sprechenden Gesichtspunkte 121
(a) Die Stellung des gesetzlichen Bürgen 122
(b) Die Stellung des Eigentümers einer kraft gesetzlicher Anordnung pfandrechtsbelasteten Sache 123
cc) Die eine entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1, S. 1 BGB ausschließende, jedenfalls auch öffentlich-rechtliche Natur des Pfändungspfandrechts 125
c) Die entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB auf die Vormerkung 126
aa) Das Wesen der Vormerkung 126
bb) Die besondere Bedeutung des gesicherten schuldrechtlichen Anspruchs für den Inhalt der Vormerkung 127
(1) Die Sicherung des Anspruchs auf Abtretung einer bereits bestehenden Fremdhypothek bzw. auf Übertragung einer bereits bestellten Fremdgrundschuld 129
(a) Die Ausgangssituation 129
(b) Die Auswechslung des persönlichen Erstschuldners vor einem Erwerb des Fremdgrundpfandrechts durch den Vormerkungsberechtigten 130
(c) Die Auswechslung des persönlichen Erstschuldners nach einem Erwerb des Fremdgrundpfandrechts durch den Vormerkungsberechtigten 131
(2) Die Sicherung eines Eigentumsverschaffungsanspruches durch Auflassungsvormerkung 132
cc) Die entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB im Zusammenhang mit einer auf die Neubestellung einer Hypothek gerichteten Vormerkung 133
(1) Die Übernahme des durch die Vormerkung gesicherten Hypothekenbestellungsanspruches 133
(2) Die Übernahme einer gegen den Altschuldner gerichteten persönlichen Forderung, die durch die schuldrechtlich vereinbarte und im Grundbuch vorgemerkte Hypothekenbestellung künftig dinglich gesichert werden soll 135
(a) Die fehlende Einwilligung des Grundstückseigentümers und Vormerkungsverpflichteten 135
(b) Die vorliegende Einwilligung des Grundstückseigentümers und Vormerkungsverpflichteten analog § 418 Abs. 1, S. 3 BGB 138
dd) Die entsprechende Anwendbarkeit des § 418 Abs. 1, S. 1 BGB auf die mit der Hypothekenerwerbsvormerkung verwandten Sachverhalte 139
ee) Die entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1, S. 1 BGB für den Fall einer nach § 10 SchiffRG bzw. § 10 LuftfzG bestehenden Vormerkung 140
2. Die entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB auf die in der Vorschrift nicht genannten nichtakzessorischen Sicherheiten 141
a) Die Forderungsgarantie 142
b) Das abstrakte Schuldversprechen und das konstitutive Schuldanerkenntnis gemäß §§ 780, 781 BGB 144
c) Das deklaratorische Schuldanerkenntnis 145
d) Die durch Schuldbeitritt entstehende Sicherungsgesamtschuld 146
e) Das Sicherungseigentum und die Sicherungszession 149
aa) Die entsprechende Anwendbarkeit des aus § 418 Abs. 1 BGB folgenden allgemeinen Rechtsgedankens 149
(1) Die § 418 Abs. 1 BGB analog zu entnehmende Auslegungsregel im Hinblick auf die bestehende Sicherungsabrede 149
(2) Die zwingend erforderliche, im Zeitpunkt der Schuldübernahme fortbestehende Forderungszweckbindung zugunsten des Altschuldners 150
(3) Das bei fortbestehender Forderungszweckbindung insbesondere im Zusammenhang mit einer erfolgten Sicherungsübereignung für eine analoge Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB sprechende Argument 151
bb) Die Realisierung der Rückübertragung 152
(1) Die verschiedenen Möglichkeiten der Übertragung von Sicherungseigentum und der sicherungsweisen Abtretung einer Forderung 152
(a) Die unbedingte Übertragung des Sicherungsgutes 152
(b) Die auflösend bedingte Übertragung des Sicherungsgutes 156
(2) Die Erforderlichkeit der Rückübertragung im entsprechenden Anwendungsbereich des § 418 Abs. 1 BGB 158
(a) Die unbedingt erfolgte Sicherungsübertragung 158
(b) Die auflösend bedingt erfolgte Sicherungsübertragung 159
(aa) Die unzulässige Gleichsetzung des Fortbestandes der gesicherten Forderung mit dem in der Sicherungsabrede vereinbarten Sicherungszweck 161
(bb) Die rechtstheoretische Zulässigkeit einer allgemeinen Sicherungszweckverfehlung als auflösende Bedingung des verfügenden Übertragungsgeschäfts 162
(cc) Das vom BGB grundsätzlich als unbedingt vorgesehene verfügende Übertragungsgeschäft und die in der Kreditpraxis bestehende Interessenlage 163
(dd) Die Folgerungen für die Erforderlichkeit der Rückübertragung des Sicherungsgutes bei der auflösend bedingt vereinbarten Sicherungsübertragung 164
(aaa) Die an den Fortbestand der gesicherten Forderung geknüpfte Bedingung 164
(bbb) Die allgemein an den Fortbestand des Sicherungszwecks geknüpfte Bedingung 164
(3) Die dem Sicherungsgeber zur Seite stehende Anspruchsgrundlage 165
(a) Die entsprechende Anwendung pfandrechtlicher Vorschriften 165
(b) Der schuldrechtliche Rückübertragungsanspruch aus der Sicherungsabrede 165
cc) Die Einwilligung in die Schuldübernahme bei der Sicherungsübereignung und der Sicherungszession analog § 418 Abs. 1, S. 3 BGB 167
(1) Die Person des Einwilligenden 167
(a) Die Ausgangssituation 167
(b) Die im Wege der sogenannten Anschlußsicherung erfolgte Abtretung des in der Sicherungsabrede begründeten Rückübertragungsanspruches 168
(c) Die im Wege der Anschlußsicherung erfolgte Übertragung eines aus einer auflösenden Bedingung resultierenden Anwartschaftsrechts 169
(2) Die Unkenntnis des Gläubigers und Sicherungsnehmers von der erfolgten Anschlußsicherung 170
(a) Die Unkenntnis des Gläubigers und Sicherungsnehmers von einer erfolgten Abtretung des Rückübertragungsanspruches 170
(b) Die Unkenntnis des Gläubigers und Sicherungsnehmers von der erfolgten Übertragung eines bei auflösend bedingter Sicherungsübereignung bestehenden Anwartschaftsrechts 171
(3) Die konstruktiven Folgen einer bei Sicherungseigentum und Sicherungszession erteilten Einwilligung nach § 418 Abs. 1, S. 3 BGB analog 172
dd) Zusammenfassung und Ergebnisse für Sicherungsübereignung und Sicherungszession 173
f) Die Sicherungsgrundschuld 174
aa) Die entsprechende Anwendbarkeit des aus § 418 Abs. 1 BGB folgenden allgemeinen Rechtsgedankens 174
bb) Die Grenzen einer analogen Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB im Fall der von der ursprünglich gesicherten Forderung zwischenzeitlich isolierten Grundschuld 176
(1) Die isolierte Übertragung der Grundschuld ohne die durch sie gesicherte persönliche Forderung und die erst hierauf folgende Auswechslung des persönlichen Schuldners 176
(2) Die isolierte Abtretung der gegen den Altschuldner gerichteten persönlichen Forderung 178
(3) Die Veräußerung des belasteten Grundstücks unter Zurückbehaltung der durch die Grundschuld ursprünglich gesicherten persönlichen Forderung 179
cc) Die erforderliche Bindung der Grundschuld an die gegen den Altschuldner gerichtete persönliche Forderung 181
(1) Die Ausgangssituation 181
(2) Die Abtretung der gesicherten persönlichen Forderung und die gleichzeitig erfolgte Übertragung der Grundschuld durch den dinglichen und persönlichen Gläubiger 181
dd) Die entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB auf die Sicherungsgrundschuld im einzelnen 183
(1) Die Problematik um die Erforderlichkeit einer Rückgewähr der Grundschuld 184
(a) Die Entbehrlichkeit der Rückgewähr bei der auflösend bedingt bestellten Sicherungsgrundschuld 185
(b) Die Entbehrlichkeit der Rückgewähr bei der unbedingt bestellten Sicherungsgrundschuld gemäß § 418 Abs. 1, S. 2 BGB analog 185
(aa) Die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansichten 186
(bb) Eigene Stellungnahme 187
(aaa) Die Rechtsnatur der Grundschuld und der ihr gesetzlich beigelegte Regelungsmechanismus im Hinblick auf § 418 Abs. 1, S. 2 BGB analog 189
(bbb) Die bei Fremdgrundpfandrechten geschützte, auf ein Eigentümerrecht gerichtete Erwerbsaussicht des Grundstückseigentümers 190
(ccc) Die bei der Sicherungsgrundschuld im übrigen bestehende Interessenlage 191
(2) Die Person des zur Erteilung der Einwilligung im Sinne von § 418 Abs. 1, S. 3 BGB analog Berechtigten 194
(a) Die abzulehnende alleinige Berechtigung des Rückgewähranspruchsinhabers zur Erteilung der Einwilligung im Sinne von § 418 Abs. 1, S. 3 BGB analog 194
(aa) Das auch nach der Abtretung des Rückgewähranspruches noch fortbestehende Interesse des Grundstückseigentümers an der Person des Altschuldners 195
(bb) Die Problematik um den mit der analogen Anwendung der §§ 418 Abs. 1, S. 2; 1192 Abs. 1; 1168 Abs. 1 BGB angeblich verbundenen, nicht gerechtfertigten Vermögensvorteil 197
(b) Die abzulehnende kumulative Berechtigung des Rückgewähranspruchsinhabers zur Erteilung der Einwilligung im Sinne von § 418 Abs. 1, S. 3 BGB analog 199
(aa) Das kreditwirtschaftliche Argument 200
(bb) Die Möglichkeiten des Sicherungsgebers, dem im Rahmen der Anschlußsicherung abgetretenen Rückgewähranspruch auf schuldrechtlichem Wege den Boden zu entziehen 201
(cc) Das Argument eines untergehenden Rückgewähranspruches im Falle der Grundstücksveräußerung bei ursprünglicher Identität von persönlichem und dinglichem Schuldner 201
(aaa) Die Bestellung der Sicherungsgrundschuld als zeitlicher und rechtlicher Ausgangspunkt 202
(bbb) Die auf die Zuständigkeit des abgetretenen Rückgewähranspruches ohne Einfluß bleibende Grundstücksveräußerung 203
(ccc) Die auf den Altschuldner und Grundstücksveräußerer beschränkte Tilgungsbefugnis hinsichtlich der Erstschuld 204
(ddd) Die mangels abweichender Vereinbarungen anzunehmende Zahlung des Grundstückserwerbers auf die Grundschuld 204
(dd) Die Möglichkeiten des Sicherungsgebers, dem im Rahmen der Anschlußsicherung abgetretenen Rückgewähranspruch in dinglicher Hinsicht den Boden zu entziehen 206
ee) Die Ergebnisse für die Sicherungsgrundschuld 207
g) Die zur Sicherung einer Forderung bestellte Rentenschuld 207
h) Die Sicherungsreallast 208
aa) Die praktische Bedeutung der Sicherungsreallast 208
bb) Die entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB auf die Sicherungsreallast 210
(1) Die praktisch gesehen geringe Relevanz einer entsprechenden Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB 210
(2) Die theoretisch in Betracht kommende Vier-Personen-Konstellation 211
(3) Die abzulehnende Entstehung einer Eigentümerreallast 212
(4) Die auch bei der Sicherungsreallast infolge der Schuldübernahme ausgelöste Verfehlung des in der Sicherungsabrede vereinbarten Sicherungszwecks 213
(5) Der Inhalt des in der Sicherungsabrede begründeten und auf das Haupt- und Stammrecht gerichteten Rückgewähranspruches 214
(6) Die durch die Schuldübernahme ausgelösten Rechtsfolgen im Hinblick auf die der Reallast entfließenden dinglichen und persönlichen Einzelansprüche 215
(a) Die im Zeitpunkt der Schuldübernahme bereits fälligen Einzelleistungen aus §§ 1107, 1147 BGB 216
(b) Die im Zeitpunkt der Schuldübernahme noch nicht fälligen Einzelleistungen aus §§ 1107, 1147 BGB 216
cc) Die Ergebnisse für die Sicherungsreallast 217
i) Die Sicherungsdienstbarkeiten 218
j) Der sogenannte Sicherungsnießbrauch 219
3. Die entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB in Sonderfällen 221
a) Die Auflassungsvormerkung 221
aa) Die Funktionen der Auflassungsvormerkung und die hieraus resultierende Identität zwischen persönlichem Schuldner und Grundstückseigentümer 221
bb) Die grundsätzlich zu bejahende entsprechende Anwendbarkeit des § 418 Abs. 1 BGB auf die Auflassungsvormerkung 222
cc) Die bei der Übernahme der durch die Auflassungsvormerkung gesicherten Verpflichtung regelmäßig vorliegende Einwilligung im Sinne von § 418 Abs. 1, S. 3 BGB analog 223
(1) Die Zulässigkeit einer Schuldübernahme in bezug auf einen unbedingt vereinbarten und durch Auflassungsvormerkung gesicherten Eigentumsübertragungsanspruch 223
(2) Die Zulässigkeit einer Schuldübernahme in bezug auf einen aufschiebend bedingt vereinbarten und durch Auflassungsvormerkung gesicherten Eigentumsübertragungsanspruch 225
(3) Die infolge der Schuldübernahme bestehenbleibende Auflassungsvormerkung 227
b) Das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers 228
aa) Die Auffassung Sericks 228
bb) Eigene Stellungnahme 229
D. Zusammenfassung und Ergebnisse 231
Literaturverzeichnis 234