Die Stellung des Sicherungsgebers bei der privativen Schuldübernahme nach § 418 Abs. 1 BGB
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Friederich, K. (1996). Die Stellung des Sicherungsgebers bei der privativen Schuldübernahme nach § 418 Abs. 1 BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48389-1
Friederich, Klaus. Die Stellung des Sicherungsgebers bei der privativen Schuldübernahme nach § 418 Abs. 1 BGB. Duncker & Humblot, 1996. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48389-1
Friederich, K (1996): Die Stellung des Sicherungsgebers bei der privativen Schuldübernahme nach § 418 Abs. 1 BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48389-1
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Die Stellung des Sicherungsgebers bei der privativen Schuldübernahme nach § 418 Abs. 1 BGB
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 185
(1996)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 19 | ||
A. Einleitung | 23 | ||
I. Die gesetzliche Regelung der §§ 414 ff. BGB | 23 | ||
1. Der Ausgangspunkt der §§ 414, 415 BGB | 23 | ||
2. Die Beteiligung eines Sicherungsgebers und eines Rückgewähranspruchsberechtigten als vierter und fünfter Person | 23 | ||
a) Die in § 418 Abs. 1 BGB geregelten akzessorischen Sicherungsrechte | 23 | ||
b) Die in § 418 Abs. 1 BGB nicht geregelten Sicherungsrechte und die Stellung des aus einer Sicherungsvereinbarung Rückgewähranspruchsberechtigten als möglicher fünfter Person | 24 | ||
II. Der Gegenstand der Erörterungen und Gang der Untersuchung | 24 | ||
1. Der Gegenstand der Erörterungen | 24 | ||
a) Die privative Schuldübernahme als alleiniger Regelungsinhalt der §§ 414 ff. BGB | 24 | ||
b) Die Abgrenzung der privativen Schuldübernahme zu verwandten Rechtsinstituten | 25 | ||
c) Das Erlöschen von Vorzugsrechten im Konkurs nach § 418 Abs. 2 BGB | 26 | ||
2. Der Gang der Untersuchung | 26 | ||
a) Vom Wesen der privativen Schuldübernahme im direkten Anwendungsbereich des § 418 Abs. 1 BGB | 26 | ||
b) Die besondere Konstellation im Zusammenhang mit einer Auflassungsvormerkung und einem Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers | 27 | ||
B. Das Wesen der privativen Schuldübernahme | 28 | ||
I. Die rechtshistorische Entwicklung im Überblick | 28 | ||
1. Das Römische Recht | 28 | ||
2. Die Entwicklung im 19. Jahrhundert | 28 | ||
3. Die Konstruktion der ersten Kommission | 29 | ||
a) Die Entscheidung für die Regelung eines allgemeinen Rechtsinstituts der Schuldübernahme | 30 | ||
b) Die Schuldübernahme als Sonderrechtsnachfolge in die passive Seite der Obligation | 30 | ||
c) Die Abstraktheit des Schuldübernahmevertrages vom zugrundeliegenden Kausalvertrag | 30 | ||
4. Die Beratungen der zweiten Kommission | 30 | ||
II. Der heutige Meinungsstand zum Wesen der privativen Schuldübernahme | 31 | ||
1. Die Sonderrechtsnachfolge in die Schuld | 31 | ||
a) Der Doppelcharakter des Schuldübernahmevertrages nach der h.M | 32 | ||
b) Kritik | 32 | ||
aa) Die erforderliche Unterscheidung zwischen dem rechtlichen Charakter des Schuldübernahmevertrages und den durch ihn ausgelösten rechtlichen Wirkungen; Begründung der reinen Sukzessionstheorie | 33 | ||
bb) Die Übereinstimmung der reinen Sukzessionstheorie mit den Gesetzesmaterialien | 35 | ||
cc) Die Übereinstimmung der reinen Sukzessionstheorie mit dem rechtsgeschäftlichen Willen des Übernehmers | 36 | ||
dd) Die Vermeidung der Konstruktion von den sog. „zwei untrennbar verbundenen Geschäften“ und des Begriffs einer sog. Äquivalentverfügung | 36 | ||
ee) Die Vereinbarkeit der reinen Sukzessionstheorie mit den von der h.M. für anwendbar erklärten Formvorschriften, insbesondere im Hinblick auf § 313 BGB | 37 | ||
ff) Die erforderliche Unterscheidung zwischen materiell-rechtlicher und prozessualer Sukzession | 37 | ||
2. Die Abstraktheit des Schuldübernahmevertrages | 38 | ||
a) Der Kausalvertrag zwischen dem bisherigen Schuldner und dem Übernehmer | 38 | ||
b) Der Kausalvertrag zwischen dem Gläubiger und dem Übernehmer | 39 | ||
c) Die Erfüllung der Verpflichtung zur Übernahme einer Schuld | 40 | ||
aa) Der dreiseitige Schuldübernahmevertrag | 40 | ||
bb) Der Schuldübernahmevertrag nach § 414 BGB | 41 | ||
cc) Der Schuldübernahmevertrag nach § 415 BGB | 41 | ||
(1) Die Angebotstheorie | 41 | ||
(2) Die Verfügungstheorie | 42 | ||
(3) Die fortbestehende Bedeutung des Theorienstreites | 43 | ||
(4) Die Aufgabe der Verfügungstheorie durch eine in der neueren Literatur vertretene Ansicht | 44 | ||
(5) Eigene Stellungnahme | 45 | ||
(6) Die Vorschrift des § 416 BGB im Lichte der Verfügungstheorie | 47 | ||
(a) Die Fiktion der Gläubigergenehmigung nach § 416 Abs. 1, S. 2 BGB | 47 | ||
(b) Die neben § 416 BGB grundsätzlich fortbestehende Anwendbarkeit des § 415 BGB | 48 | ||
(c) Die von § 416 Abs. 1, S. 2 BGB vorausgesetzte Personenidentität zwischen persönlichem und dinglichem Schuldner | 49 | ||
(d) Die entsprechende Anwendung des § 416 Abs. 1, S. 2 BGB im Falle einer noch nicht eingetragenen, aber durch Vormerkung gesicherten Hypothek und im Falle der Übernahme einer mittels Grund- oder Rentenschuld gesicherten persönlichen Schuld | 50 | ||
(e) Die entsprechende Anwendung des § 416 Abs. 1, S. 2 BGB auf die Übernahme einer mittels Reallast gesicherten persönlichen Schuld | 53 | ||
(7) Die Einwilligung des Gläubigers in den nach §§ 415, 416 BGB geschlossenen Schuldübernahmevertrag | 56 | ||
(a) Die Vereinbarkeit einer Gläubigereinwilligung mit § 415 Abs. 1, S. 2 BGB | 57 | ||
(b) Die Vereinbarkeit einer Gläubigereinwilligung mit § 415 Abs. 1, S. 3 BGB | 57 | ||
3. Die Einwendungen des Neuschuldners gegen den Anspruch des Gläubigers | 58 | ||
a) Die aus der übernommenen Schuld resultierenden Einwendungen | 58 | ||
b) Die Einwendungen des Neuschuldners aus dem der Schuldübernahme zugrundeliegenden Kausalgeschäft | 59 | ||
c) Die aus dem Schuldübernahmevertrag selbst resultierenden Einwendungen des Neuschuldners | 60 | ||
d) Die dem Neuschuldner ausnahmsweise aus § 821 BGB zustehende Einrede | 62 | ||
C. Die Rechtsfolgen der privativen Schuldübernahme für die hinsichtlich der übernommenen Schuld bestehenden Sicherungsrechte | 63 | ||
I. Der direkte Anwendungsbereich des § 418 Abs. 1 BGB | 63 | ||
1. Wortlaut, Sinn und Zweck der Vorschrift | 63 | ||
2. Die Rechtsfolgen einer fehlenden Einwilligung des Sicherungsgebers | 64 | ||
a) Die Regelung des § 418 Abs. 1, S. 1 BGB | 64 | ||
b) Die Regelung des § 418 Abs. 1, S. 2 BGB | 65 | ||
aa) Die Rechtsfolgen der Schuldübernahme bei einer an Grundstücken bestellten Hypothek | 65 | ||
(1) Das Entstehen einer Eigentümergrundschuld | 65 | ||
(2) Die Erforderlichkeit der Grundbuchberichtigung | 66 | ||
(a) Die Vermeidung eines redlichen Rechtserwerbs | 66 | ||
(b) Die erneute Verfügung über die entstandene Eigentümergrundschuld durch den Grundstückseigentümer | 67 | ||
(aa) Der Fall einer entstandenen Eigentümerbuchgrundschuld | 67 | ||
(bb) Der Fall einer entstandenen Eigentümerbriefgrundschuld | 68 | ||
(3) Die verfahrensmäßige Herbeiführung der Grundbuchberichtigung | 69 | ||
(a) Das Verfahren nach §§ 13 Abs. 2, 22 Abs. 1 GBO | 69 | ||
(b) Das Verfahren nach §§ 13 Abs. 2, 19 GBO | 69 | ||
(4) Die dem Grundstückseigentümer zur Verfügung stehenden Anspruchsgrundlagen | 70 | ||
(a) Die Anspruchsgrundlage des § 1144 BGB | 70 | ||
(b) Die Anspruchsgrundlagen der §§ 894, 896; 985 BGB | 70 | ||
(5) Der Inhalt der abzugebenden Bewilligungserklärungen | 72 | ||
(a) Die Umschreibungsbewilligung | 73 | ||
(b) Die Löschungsbewilligung | 74 | ||
(6) Die gegebenenfalls erforderlichen Leistungsklagen des Grundstückseigentümers | 76 | ||
(a) Die Klageanträge auf Abgabe einer Umschreibungsbewilligung und gegebenenfalls auf Herausgabe eines erteilten Hypothekenbriefes | 77 | ||
(b) Die Klageanträge auf Abgabe einer Löschungsbewilligung und gegebenenfalls auf Herausgabe eines erteilten Hypothekenbriefes | 77 | ||
(7) Die Beantragung einer einstweiligen Verfügung neben dem Verfahren in der Hauptsache | 77 | ||
(8) Das sich an die gerichtliche Entscheidung anschließende Grundbuchverfahren | 78 | ||
(a) Die rechtskräftige Verurteilung | 78 | ||
(aa) Sonderfälle | 79 | ||
(bb) Der Sonderfall des gegen den Erben lautenden Erkenntnisses | 80 | ||
(cc) Die vom Erben des Buchberechtigten zwischenzeitlich zu seinen Gunsten herbeigeführte Grundbuchberichtigung | 81 | ||
(b) Die gegen den Buchberechtigten erwirkte einstweilige Verfügung auf Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs | 83 | ||
(aa) Ersuchen des Prozeßgerichts um Eintragung | 83 | ||
(bb) Der eigene Eintragungsantrag des früheren Sicherungsgebers | 84 | ||
(9) Die Rechtsfolgen einer Schuldübernahme ohne Einwilligung des Sicherungsgebers im Sonderfall einer gemäß § 1118 BGB für Nebenforderungen bestehenden Hypothek | 85 | ||
(10) Die Rechtsfolgen einer Schuldübernahme ohne Einwilligung des Sicherungsgebers im Sonderfall der an einer Reichsheimstätte bestellten Hypothek | 86 | ||
(11) Die Rechtsfolgen einer Schuldübernahme ohne Einwilligung des Sicherungsgebers im Sonderfall einer an mehreren Grundstücken bestellten Hypothek | 87 | ||
bb) Die Rechtsfolgen einer Schuldübernahme ohne Einwilligung des Sicherungsgebers im Falle einer bestellten Schiffshypothek | 88 | ||
c) Der Grund für die unterschiedliche Ausgestaltung der durch die jeweiligen Schuldübernahmeverträge ausgelösten Rechtsfolgen | 88 | ||
d) Die Rechtsfolgen einer betragsmäßig teilweisen Schuldübernahme ohne die Einwilligung des Sicherungsgebers | 90 | ||
aa) Die Rechtsfolgen bei Bürgschaft, Mobiliarpfandrecht und Schiffshypothek | 90 | ||
bb) Die Rechtsfolgen der teilweisen Schuldübernahme bei einer bestehenden Hypothek | 90 | ||
3. Die Einwilligung des Sicherungsgebers im Sinne von § 418 Abs. 1, S. 3 BGB | 91 | ||
a) Die Person des Einwilligenden | 91 | ||
aa) Die grundsätzliche Beschränkung auf den Bürgen und den Eigentümer der pfandrechtsbelasteten Sache | 91 | ||
bb) Die Problematik des Gutglaubensschutzes im Zeitpunkt der Einwilligung nach § 418 Abs. 1, S. 3 BGB | 92 | ||
(1) Der gute Glaube des Pfandgläubigers an das Eigentum bzw. die Verfügungsberechtigung des ursprünglichen Sicherungsgebers im Zeitpunkt der Einwilligung nach § 418 Abs. 1, S. 3 BGB | 93 | ||
(2) Die Redlichkeit des Sicherungsnehmers hinsichtlich der im Zeitpunkt der Einwilligung nach § 418 Abs. 1, S. 3 BGB sich aus dem Grundbuch bzw. dem Schiffsregister ergebenden Eigentumslage | 95 | ||
b) Die Rechtsnatur der Einwilligung als eine geschäftsähnliche Handlung | 96 | ||
c) Die analoge Anwendung der für Willenserklärungen geltenden Vorschriften auf die Einwilligung des Sicherungsgebers im Sinne von § 418 Abs. 1, S. 3 BGB | 97 | ||
aa) Die Eigenart des Handlungstyps im Rahmen der Einwilligung nach § 418 Abs. 1, S. 3 BGB | 97 | ||
bb) Die entsprechend anwendbaren Vorschriften über Willenserklärungen im einzelnen | 98 | ||
(1) Erforderlicher Zugang beim Erklärungsempfänger | 98 | ||
(2) Der richtige Erklärungsempfänger | 98 | ||
(3) Die Formfreiheit der Einwilligung des Sicherungsgebers | 99 | ||
(4) Die Widerruflichkeit einer Einwilligung des Sicherungsgebers | 100 | ||
(5) Die Zulässigkeit einer Stellvertretung bei Erteilung der Einwilligung des Sicherungsgebers | 101 | ||
(6) Die Einwilligung des minderjährigen Sicherungsgebers | 102 | ||
(7) Die Anwendbarkeit der aus §§ 133, 157 BGB hergeleiteten Auslegungsgrundsätze | 102 | ||
d) Die unzulässige Nachholung der Einwilligung durch Genehmigung des Schuldübernahmevertrages | 102 | ||
aa) Die analoge Anwendung des § 418 Abs. 1, S. 3 BGB auf die nachträgliche Zustimmung des Sicherungsgebers | 104 | ||
(1) Die weitreichenden Gemeinsamkeiten zwischen vorheriger und nachträglicher Zustimmung durch den Sicherungsgeber | 104 | ||
(2) Die gegen eine analoge Anwendung des § 418 Abs. 1, S. 3 BGB sprechenden Gesichtspunkte der Rechtsklarheit | 105 | ||
(3) Die abzulehnende analoge Anwendung des § 185 BGB auf eine nachträgliche Zustimmung des Sicherungsgebers | 106 | ||
(4) Die Berücksichtigung der Gläubigerinteressen | 107 | ||
(5) Die aus der Drittbezogenheit der Einwilligung im Sinne von § 418 Abs. 1, S. 3 BGB folgende Unzulässigkeit eines Schwebezustandes | 107 | ||
bb) Die nicht in Betracht kommende Rückwirkungsfiktion der nachträglichen Zustimmung gemäß § 184 Abs. 1 BGB analog | 108 | ||
4. Die von § 418 Abs. 1, S. 1 und 2 BGB in aller Regel vorausgesetzte Vier-Personen-Konstellation | 109 | ||
a) Der Fall einer vom Sicherungsgeber eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung | 109 | ||
b) Der Fall eines vom Sicherungsgeber bestellten Mobiliarpfandrechts, einer Hypothek oder einer Schiffshypothek | 110 | ||
aa) Der Fall der Personenidentität zwischen Sicherungsgeber und Übernehmer | 111 | ||
bb) Die Identität zwischen Altschuldner und Sicherungsgeber | 111 | ||
(1) Der Abschluß eines Schuldübernahmevertrages nach §§ 415, 416 BGB | 112 | ||
(2) Der Abschluß eines Schuldübernahmevertrages nach § 414 BGB | 113 | ||
(a) Die in der älteren Literatur vertretene Ansicht | 113 | ||
(b) Eigene Stellungnahme | 114 | ||
(c) Der Sonderfall eines fehlenden Kausalvertrages zwischen dem Altschuldner und dem Übernehmer | 115 | ||
5. Der § 418 Abs. 1 BGB zugrundeliegende allgemeine Rechtsgedanke | 116 | ||
II. Die entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB auf die in der Vorschrift nicht genannten Sicherheiten | 117 | ||
1. Die in § 418 Abs. 1 BGB nicht geregelten akzessorischen Sicherheiten | 117 | ||
a) Das Registerpfandrecht gemäß § 1 LuftfzG | 117 | ||
b) Die entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1, S. 1 BGB auf kraft gesetzlicher Anordnung entstandene Bürgschaftsverpflichtungen und Pfandrechte | 118 | ||
aa) Die einer entsprechenden Anwendung entgegenstehenden Gesetzesmaterialien | 118 | ||
bb) Kritik und heute h. M. | 119 | ||
(1) Die § 418 Abs. 1, S. 1 BGB nicht tangierenden Sonderregelungen der §§ 571, 579; 1251 BGB | 120 | ||
(2) Die für eine analoge Anwendung des § 418 Abs. 1, S. 1 BGB sprechenden Gesichtspunkte | 121 | ||
(a) Die Stellung des gesetzlichen Bürgen | 122 | ||
(b) Die Stellung des Eigentümers einer kraft gesetzlicher Anordnung pfandrechtsbelasteten Sache | 123 | ||
cc) Die eine entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1, S. 1 BGB ausschließende, jedenfalls auch öffentlich-rechtliche Natur des Pfändungspfandrechts | 125 | ||
c) Die entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB auf die Vormerkung | 126 | ||
aa) Das Wesen der Vormerkung | 126 | ||
bb) Die besondere Bedeutung des gesicherten schuldrechtlichen Anspruchs für den Inhalt der Vormerkung | 127 | ||
(1) Die Sicherung des Anspruchs auf Abtretung einer bereits bestehenden Fremdhypothek bzw. auf Übertragung einer bereits bestellten Fremdgrundschuld | 129 | ||
(a) Die Ausgangssituation | 129 | ||
(b) Die Auswechslung des persönlichen Erstschuldners vor einem Erwerb des Fremdgrundpfandrechts durch den Vormerkungsberechtigten | 130 | ||
(c) Die Auswechslung des persönlichen Erstschuldners nach einem Erwerb des Fremdgrundpfandrechts durch den Vormerkungsberechtigten | 131 | ||
(2) Die Sicherung eines Eigentumsverschaffungsanspruches durch Auflassungsvormerkung | 132 | ||
cc) Die entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB im Zusammenhang mit einer auf die Neubestellung einer Hypothek gerichteten Vormerkung | 133 | ||
(1) Die Übernahme des durch die Vormerkung gesicherten Hypothekenbestellungsanspruches | 133 | ||
(2) Die Übernahme einer gegen den Altschuldner gerichteten persönlichen Forderung, die durch die schuldrechtlich vereinbarte und im Grundbuch vorgemerkte Hypothekenbestellung künftig dinglich gesichert werden soll | 135 | ||
(a) Die fehlende Einwilligung des Grundstückseigentümers und Vormerkungsverpflichteten | 135 | ||
(b) Die vorliegende Einwilligung des Grundstückseigentümers und Vormerkungsverpflichteten analog § 418 Abs. 1, S. 3 BGB | 138 | ||
dd) Die entsprechende Anwendbarkeit des § 418 Abs. 1, S. 1 BGB auf die mit der Hypothekenerwerbsvormerkung verwandten Sachverhalte | 139 | ||
ee) Die entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1, S. 1 BGB für den Fall einer nach § 10 SchiffRG bzw. § 10 LuftfzG bestehenden Vormerkung | 140 | ||
2. Die entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB auf die in der Vorschrift nicht genannten nichtakzessorischen Sicherheiten | 141 | ||
a) Die Forderungsgarantie | 142 | ||
b) Das abstrakte Schuldversprechen und das konstitutive Schuldanerkenntnis gemäß §§ 780, 781 BGB | 144 | ||
c) Das deklaratorische Schuldanerkenntnis | 145 | ||
d) Die durch Schuldbeitritt entstehende Sicherungsgesamtschuld | 146 | ||
e) Das Sicherungseigentum und die Sicherungszession | 149 | ||
aa) Die entsprechende Anwendbarkeit des aus § 418 Abs. 1 BGB folgenden allgemeinen Rechtsgedankens | 149 | ||
(1) Die § 418 Abs. 1 BGB analog zu entnehmende Auslegungsregel im Hinblick auf die bestehende Sicherungsabrede | 149 | ||
(2) Die zwingend erforderliche, im Zeitpunkt der Schuldübernahme fortbestehende Forderungszweckbindung zugunsten des Altschuldners | 150 | ||
(3) Das bei fortbestehender Forderungszweckbindung insbesondere im Zusammenhang mit einer erfolgten Sicherungsübereignung für eine analoge Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB sprechende Argument | 151 | ||
bb) Die Realisierung der Rückübertragung | 152 | ||
(1) Die verschiedenen Möglichkeiten der Übertragung von Sicherungseigentum und der sicherungsweisen Abtretung einer Forderung | 152 | ||
(a) Die unbedingte Übertragung des Sicherungsgutes | 152 | ||
(b) Die auflösend bedingte Übertragung des Sicherungsgutes | 156 | ||
(2) Die Erforderlichkeit der Rückübertragung im entsprechenden Anwendungsbereich des § 418 Abs. 1 BGB | 158 | ||
(a) Die unbedingt erfolgte Sicherungsübertragung | 158 | ||
(b) Die auflösend bedingt erfolgte Sicherungsübertragung | 159 | ||
(aa) Die unzulässige Gleichsetzung des Fortbestandes der gesicherten Forderung mit dem in der Sicherungsabrede vereinbarten Sicherungszweck | 161 | ||
(bb) Die rechtstheoretische Zulässigkeit einer allgemeinen Sicherungszweckverfehlung als auflösende Bedingung des verfügenden Übertragungsgeschäfts | 162 | ||
(cc) Das vom BGB grundsätzlich als unbedingt vorgesehene verfügende Übertragungsgeschäft und die in der Kreditpraxis bestehende Interessenlage | 163 | ||
(dd) Die Folgerungen für die Erforderlichkeit der Rückübertragung des Sicherungsgutes bei der auflösend bedingt vereinbarten Sicherungsübertragung | 164 | ||
(aaa) Die an den Fortbestand der gesicherten Forderung geknüpfte Bedingung | 164 | ||
(bbb) Die allgemein an den Fortbestand des Sicherungszwecks geknüpfte Bedingung | 164 | ||
(3) Die dem Sicherungsgeber zur Seite stehende Anspruchsgrundlage | 165 | ||
(a) Die entsprechende Anwendung pfandrechtlicher Vorschriften | 165 | ||
(b) Der schuldrechtliche Rückübertragungsanspruch aus der Sicherungsabrede | 165 | ||
cc) Die Einwilligung in die Schuldübernahme bei der Sicherungsübereignung und der Sicherungszession analog § 418 Abs. 1, S. 3 BGB | 167 | ||
(1) Die Person des Einwilligenden | 167 | ||
(a) Die Ausgangssituation | 167 | ||
(b) Die im Wege der sogenannten Anschlußsicherung erfolgte Abtretung des in der Sicherungsabrede begründeten Rückübertragungsanspruches | 168 | ||
(c) Die im Wege der Anschlußsicherung erfolgte Übertragung eines aus einer auflösenden Bedingung resultierenden Anwartschaftsrechts | 169 | ||
(2) Die Unkenntnis des Gläubigers und Sicherungsnehmers von der erfolgten Anschlußsicherung | 170 | ||
(a) Die Unkenntnis des Gläubigers und Sicherungsnehmers von einer erfolgten Abtretung des Rückübertragungsanspruches | 170 | ||
(b) Die Unkenntnis des Gläubigers und Sicherungsnehmers von der erfolgten Übertragung eines bei auflösend bedingter Sicherungsübereignung bestehenden Anwartschaftsrechts | 171 | ||
(3) Die konstruktiven Folgen einer bei Sicherungseigentum und Sicherungszession erteilten Einwilligung nach § 418 Abs. 1, S. 3 BGB analog | 172 | ||
dd) Zusammenfassung und Ergebnisse für Sicherungsübereignung und Sicherungszession | 173 | ||
f) Die Sicherungsgrundschuld | 174 | ||
aa) Die entsprechende Anwendbarkeit des aus § 418 Abs. 1 BGB folgenden allgemeinen Rechtsgedankens | 174 | ||
bb) Die Grenzen einer analogen Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB im Fall der von der ursprünglich gesicherten Forderung zwischenzeitlich isolierten Grundschuld | 176 | ||
(1) Die isolierte Übertragung der Grundschuld ohne die durch sie gesicherte persönliche Forderung und die erst hierauf folgende Auswechslung des persönlichen Schuldners | 176 | ||
(2) Die isolierte Abtretung der gegen den Altschuldner gerichteten persönlichen Forderung | 178 | ||
(3) Die Veräußerung des belasteten Grundstücks unter Zurückbehaltung der durch die Grundschuld ursprünglich gesicherten persönlichen Forderung | 179 | ||
cc) Die erforderliche Bindung der Grundschuld an die gegen den Altschuldner gerichtete persönliche Forderung | 181 | ||
(1) Die Ausgangssituation | 181 | ||
(2) Die Abtretung der gesicherten persönlichen Forderung und die gleichzeitig erfolgte Übertragung der Grundschuld durch den dinglichen und persönlichen Gläubiger | 181 | ||
dd) Die entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB auf die Sicherungsgrundschuld im einzelnen | 183 | ||
(1) Die Problematik um die Erforderlichkeit einer Rückgewähr der Grundschuld | 184 | ||
(a) Die Entbehrlichkeit der Rückgewähr bei der auflösend bedingt bestellten Sicherungsgrundschuld | 185 | ||
(b) Die Entbehrlichkeit der Rückgewähr bei der unbedingt bestellten Sicherungsgrundschuld gemäß § 418 Abs. 1, S. 2 BGB analog | 185 | ||
(aa) Die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansichten | 186 | ||
(bb) Eigene Stellungnahme | 187 | ||
(aaa) Die Rechtsnatur der Grundschuld und der ihr gesetzlich beigelegte Regelungsmechanismus im Hinblick auf § 418 Abs. 1, S. 2 BGB analog | 189 | ||
(bbb) Die bei Fremdgrundpfandrechten geschützte, auf ein Eigentümerrecht gerichtete Erwerbsaussicht des Grundstückseigentümers | 190 | ||
(ccc) Die bei der Sicherungsgrundschuld im übrigen bestehende Interessenlage | 191 | ||
(2) Die Person des zur Erteilung der Einwilligung im Sinne von § 418 Abs. 1, S. 3 BGB analog Berechtigten | 194 | ||
(a) Die abzulehnende alleinige Berechtigung des Rückgewähranspruchsinhabers zur Erteilung der Einwilligung im Sinne von § 418 Abs. 1, S. 3 BGB analog | 194 | ||
(aa) Das auch nach der Abtretung des Rückgewähranspruches noch fortbestehende Interesse des Grundstückseigentümers an der Person des Altschuldners | 195 | ||
(bb) Die Problematik um den mit der analogen Anwendung der §§ 418 Abs. 1, S. 2; 1192 Abs. 1; 1168 Abs. 1 BGB angeblich verbundenen, nicht gerechtfertigten Vermögensvorteil | 197 | ||
(b) Die abzulehnende kumulative Berechtigung des Rückgewähranspruchsinhabers zur Erteilung der Einwilligung im Sinne von § 418 Abs. 1, S. 3 BGB analog | 199 | ||
(aa) Das kreditwirtschaftliche Argument | 200 | ||
(bb) Die Möglichkeiten des Sicherungsgebers, dem im Rahmen der Anschlußsicherung abgetretenen Rückgewähranspruch auf schuldrechtlichem Wege den Boden zu entziehen | 201 | ||
(cc) Das Argument eines untergehenden Rückgewähranspruches im Falle der Grundstücksveräußerung bei ursprünglicher Identität von persönlichem und dinglichem Schuldner | 201 | ||
(aaa) Die Bestellung der Sicherungsgrundschuld als zeitlicher und rechtlicher Ausgangspunkt | 202 | ||
(bbb) Die auf die Zuständigkeit des abgetretenen Rückgewähranspruches ohne Einfluß bleibende Grundstücksveräußerung | 203 | ||
(ccc) Die auf den Altschuldner und Grundstücksveräußerer beschränkte Tilgungsbefugnis hinsichtlich der Erstschuld | 204 | ||
(ddd) Die mangels abweichender Vereinbarungen anzunehmende Zahlung des Grundstückserwerbers auf die Grundschuld | 204 | ||
(dd) Die Möglichkeiten des Sicherungsgebers, dem im Rahmen der Anschlußsicherung abgetretenen Rückgewähranspruch in dinglicher Hinsicht den Boden zu entziehen | 206 | ||
ee) Die Ergebnisse für die Sicherungsgrundschuld | 207 | ||
g) Die zur Sicherung einer Forderung bestellte Rentenschuld | 207 | ||
h) Die Sicherungsreallast | 208 | ||
aa) Die praktische Bedeutung der Sicherungsreallast | 208 | ||
bb) Die entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB auf die Sicherungsreallast | 210 | ||
(1) Die praktisch gesehen geringe Relevanz einer entsprechenden Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB | 210 | ||
(2) Die theoretisch in Betracht kommende Vier-Personen-Konstellation | 211 | ||
(3) Die abzulehnende Entstehung einer Eigentümerreallast | 212 | ||
(4) Die auch bei der Sicherungsreallast infolge der Schuldübernahme ausgelöste Verfehlung des in der Sicherungsabrede vereinbarten Sicherungszwecks | 213 | ||
(5) Der Inhalt des in der Sicherungsabrede begründeten und auf das Haupt- und Stammrecht gerichteten Rückgewähranspruches | 214 | ||
(6) Die durch die Schuldübernahme ausgelösten Rechtsfolgen im Hinblick auf die der Reallast entfließenden dinglichen und persönlichen Einzelansprüche | 215 | ||
(a) Die im Zeitpunkt der Schuldübernahme bereits fälligen Einzelleistungen aus §§ 1107, 1147 BGB | 216 | ||
(b) Die im Zeitpunkt der Schuldübernahme noch nicht fälligen Einzelleistungen aus §§ 1107, 1147 BGB | 216 | ||
cc) Die Ergebnisse für die Sicherungsreallast | 217 | ||
i) Die Sicherungsdienstbarkeiten | 218 | ||
j) Der sogenannte Sicherungsnießbrauch | 219 | ||
3. Die entsprechende Anwendung des § 418 Abs. 1 BGB in Sonderfällen | 221 | ||
a) Die Auflassungsvormerkung | 221 | ||
aa) Die Funktionen der Auflassungsvormerkung und die hieraus resultierende Identität zwischen persönlichem Schuldner und Grundstückseigentümer | 221 | ||
bb) Die grundsätzlich zu bejahende entsprechende Anwendbarkeit des § 418 Abs. 1 BGB auf die Auflassungsvormerkung | 222 | ||
cc) Die bei der Übernahme der durch die Auflassungsvormerkung gesicherten Verpflichtung regelmäßig vorliegende Einwilligung im Sinne von § 418 Abs. 1, S. 3 BGB analog | 223 | ||
(1) Die Zulässigkeit einer Schuldübernahme in bezug auf einen unbedingt vereinbarten und durch Auflassungsvormerkung gesicherten Eigentumsübertragungsanspruch | 223 | ||
(2) Die Zulässigkeit einer Schuldübernahme in bezug auf einen aufschiebend bedingt vereinbarten und durch Auflassungsvormerkung gesicherten Eigentumsübertragungsanspruch | 225 | ||
(3) Die infolge der Schuldübernahme bestehenbleibende Auflassungsvormerkung | 227 | ||
b) Das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers | 228 | ||
aa) Die Auffassung Sericks | 228 | ||
bb) Eigene Stellungnahme | 229 | ||
D. Zusammenfassung und Ergebnisse | 231 | ||
Literaturverzeichnis | 234 |