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Heine, G. (1988). Tötung aus »niedrigen Beweggründen«. Eine erfahrungswissenschaftlich-strafrechtsdogmatische Untersuchung zur Motivgeneralklausel bei Mord. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46559-0
Heine, Günter. Tötung aus »niedrigen Beweggründen«: Eine erfahrungswissenschaftlich-strafrechtsdogmatische Untersuchung zur Motivgeneralklausel bei Mord. Duncker & Humblot, 1988. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46559-0
Heine, G (1988): Tötung aus »niedrigen Beweggründen«: Eine erfahrungswissenschaftlich-strafrechtsdogmatische Untersuchung zur Motivgeneralklausel bei Mord, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46559-0

Format

Tötung aus »niedrigen Beweggründen«

Eine erfahrungswissenschaftlich-strafrechtsdogmatische Untersuchung zur Motivgeneralklausel bei Mord

Heine, Günter

Strafrecht und Kriminologie, Vol. 11

(1988)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort V
Inhaltsverzeichnis VII
Verzeichnis der Tabellen, Schaubilder und Übersichten XV
Abkürzungsverzeichnis XVIII
§ 1 Aufgabenstellung: Abgrenzung und Gang der Untersuchung 1
I. Problemstellung 1
II. Zum Gang der Untersuchung 4
A. Forschungsansatz 4
B. Durchführung 6
§ 2 Darstellung des Untersuchungsmaterials 7
I. Methode und Durchführung 7
II. Bestimmung der Variablen 11
III. Grundstrukturen des Fallmaterials 13
A. Gesetzliche Kriterien 13
B. Sozialmerkmale der Verurteilten und der Opfer 15
C. Tatbezogene Kriterien 15
Erster Teil: Grundlagen und Grundprobleme der Motivgeneralklausel 18
§ 3 Der historische Hintergrund der Konzeption der Tötungsdelikte – die heutige Ausgangslage 18
I. Rückblick: Die Überlegungskonzeption von 1871 und die „Verwerflichkeitskasuistik“ von 1941 18
A. Die Überlegungskonzeption des RStGB 1871 19
B. Die an Tätertypen orientierte Kasuistik der Novelle von 1941 23
1. Die Bedeutung der normativen Tätertypenlehre 24
2. Die Ethisierung des Strafrechts durch den Gesinnungsverfall des Täters 27
C. Konsequenz: Relativ weite Fassung bzw. starre Beschaffenheit der Tatbestände – Fehlen eines konzisen Maßstabes 28
II. Zur Ausgangslage 29
A. Zentrales Leitprinzip: Keine Entscheidung durch den Nachkriegsgesetzgeber 29
B. Die reine Verwerflichkeitsbetrachtung des BGH 30
1. Überblick 30
2. Normative Einschränkungen bei der „inneren“ Tatseite im einzelnen 31
3. Offene Fragen 34
§ 4 Der Bezugspunkt „Beweggründe“: Definitionsvielfalt, Ambivalenz und fehlende Trennschärfe als Grundprobleme 35
I. Stellenwert und Mehrdeutigkeit des Begriffs „Beweggrund“ 36
A. Stellenwert 36
B. Übersicht über die Definitionsvielfalt 37
II. Die ambivalente Wertbesetzung der Motivation und die geringe Charakterisierungskraft einzelner Motive 40
A. Die (amorphe) Vielzahl von Motiven als praktischer Regelfall 40
B. Die gegenseitige Relativierung der Beweggründe 44
C. Zwischenüberlegungen: Extreme Strafbarkeitsalternativen? 47
D. Mangelnde Trennschärfe der Motive 48
E. Bilanz 53
§ 5 Die „bewußtseinsintensive“ Verwerflichkeitsbetrachtung des BGH auf dem Prüfstand 54
I. Notwendigkeit und Grenzen einer sittlichen Rückbindung 55
A. Das allgemeine Normgeltungsbewußtsein als innerer Geltungsanspruch des Rechts 55
B. Die begrenzte Aussagekraft sittlicher Maßstäbe 58
C. Unterschiedliche Gebrauchsregelsysteme und fehlender sittlicher Konsens als Einbruchstellen für divergierende Wertungen? 60
II. Mangelnde Präzision bei der Handhabung: Notwendigkeit einer Versachlichung 63
A. Die Fragilität des sittlichen Wertmaßstabs am Beispiel von BGH-Urteilen 64
B. Geringe Revisionsfestigkeit schwurgerichtlicher Urteile? Wertungsunterschiede auf vertikaler Ebene 66
C. Wertungsunterschiede auf horizontaler (instanzgerichtlicher) Ebene? 68
D. Rache als „niedriger Beweggrund“: Empirische Zusammenhänge in der instanzgerichtlichen Praxis 69
1. Gesamtüberblick: Die differenzierungsstärksten Merkmale bei der richterlichen Bewertung des Motivs Rache 70
2. Vertiefung: Handhabungsschwierigkeiten – Gefährlichkeitsansätze? 78
a) Zusammenhänge mit bestimmten Merkmalen 78
b) Probleme der inneren Tatseite am Beispiel von § 21 StGB 83
3. Ergebnis 85
E. Die Umsetzung der verschärften Anforderungen des BGH an die „innere“ Tatseite: Erhebliche Anwendungsprobleme 86
F. Kontraproduktivität einer Rationalisierung: Umsetzung kollektivpsychologischer Bedürfnisse? 89
III. Zwischenergebnis: Notwendigkeit eines konzisen Qualifikationsprinzips – Fragilität rein innerpsychischer Einschränkungsversuche – Klärung des Anknüpfungspunktes „Beweggründe“ 90
§ 6 Die richterliche Motivfeststellung: Einwände der Erfahrungswissenschaften und empirische Befunde aus der Praxis 92
I. Die Motivfeststellung im kritischen Licht der Erfahrungswissenschaften 93
A. Die Täteraussagen als Grundlagen 94
1. Einschränkung der Mitteilbarkeit bei subliminaler Wahrnehmung 95
2. Motivverschiebung durch Bewußtseinsdominanz ethisch höher bewerteter Tatantriebe 96
B. Die Ermittlung von Beweggründen aus den äußeren Tatumständen 98
1. Die Bedeutung sozialer Situationen: Verzerrungen durch den dispositionellen Attributionsfehler? 99
2. Die Handlungszielorientierung als Aufklärungsmittel 100
C. Der Halo-Effekt als Einflußfaktor 102
D. Zusammenfassung 105
II. Die Motivfeststellung in der Rechtsprechung 105
A. Feststellungsprobleme im Spiegel der BGH-Urteile 106
B. Zur Bedeutung (scheinbar) nicht aufklärbarer Motive in der Rechtsprechung 108
1. Der Stellenwert unsicherer Motivfeststellung 109
2. Die Nichtaufklärung der Motive als Instrument tatrichterlicher Rechtsfindung 110
a) Allgemeine Tendenzen: Vermeidung von § 211 StGB und Nichtanwendung von § 213 StGB 110
b) (Normative) Affekte als mögliche Einflußfaktoren? 114
III. Gesamtbilanz 118
Zweiter Teil: Versuch einer Rationalisierung 121
§ 7 Die (formalen) Ausgangspositionen: 15 Jahre Freiheitsstrafe als unterer Strafrahmen – vierstufige Konzeption – Möglichkeit von Unrechtssteigerungen 121
I. Überlegungen zu einem formalen Beziehungsmodell zwischen Schuld und Strafe bei den Tötungsdelikten 122
A. Vorüberlegungen: Proportionalität von Schuld und Strafe 123
B. Die denktheoretische Möglichkeit von Unwertquantifizierungen bei § 211 StGB 126
II. § 57 a StGB als formaler Orientierungspunkt für den notwendigen Mordschuldvorwurf 130
A. Die „besondere Schwere der Schuld“ als Kriterium der nachträglichen Strafkonkretisierung 131
B. 15 Jahre Freiheitsstrafe als untere Grenzmarke des Mordunwerts 135
III. Vierstufige Konzeption der Tötungsdelikte? 136
IV. Quantifizierbarkeit des Tötungsunwerts 137
§ 8 Begriffs- und Strukturanalyse der „Beweggründe“ 139
I. Der (begrenzte) Beitrag der Erfahrungswissenschaften 140
A. Zur Bedeutung sozialwissenschaftlicher Stellungnahmen 141
1. Der Schulenstreit in der Psychologie 141
2. Unterschiedliches Selbstverständnis – unterschiedliche Begriffsbildung 143
B. Motive im psychologischen Verständnis 146
1. Die Begriffsinhalte 147
2. Zur (allgemeinen) Phänomenologie des Motivationsgeschehens 148
3. Parameter des Motivationsprozesses 150
4. Zusammenfassung 152
C. Die Bewußtseinsproblematik: Zur Qualität und zum Gegenstand psychischer Vorgänge 152
1. Befunde der (forensischen) Psychologie 153
2. Die Sicht der (forensischen) Psychiatrie: Unterschiedliche Repräsentation der Erlebnisinhalte aus phänomenalem und transphänomenalem Bereich 154
D. Zusammenfassung und Ertrag 158
II. Die phänomenologische Struktur des Merkmals in Rechtsprechung und Lehre 158
A. Der gemeinsame Nenner der h. M.: Beweggründe als Vorstellungen, Zielsetzungen, Emotionen 160
B. Beweggründe und intellektuelle Erfordernisse 162
1. Bewußte Handlungsantriebe als zentrale Bewertungsfaktoren 162
1. Bewußtseinsinhalte und -gegenstände: Zum Streitstand 163
a) Motivbewußtsein 163
b) Sachverhaltskenntnis 165
III. Versuch einer Umorientierung: Beweggründe als Motivationstrias 165
A. Vorüberlegungen: Zur Notwendigkeit eines funktionalen Ansatzes 165
B. Beweggründe als Oberbegriff für primär intentionale, primär reaktive und primär zuständliche Motivationselemente 167
1. Primär intentionale und primär reaktive Motivformen 167
2. Primär zuständliche Motivationsformen 169
C. Offene Fragen: Das Motivmodell auf dem Prüfstand 171
1. Sicherung einer einheitlichen Motivationsbestimmung 172
2. Systematische Harmonisierung der subjektiven Mordmerkmale 172
3. Lösungsbeitrag bei Motivbündeln 173
4. Anknüpfungspunkt Tat 175
5. Konstitutive Bewußtseinsprozesse 175
a) Motivationselemente als Vorsatzgegenstand? 175
b) Notwendige Bewußtseinsinhalte, -formen und -gegenstände 176
§ 9 Leitprinzip für die Auslegung: Der Archimedische Punkt niedriger Beweggründe 180
I. Sichtung der bisherigen Lösungsansätze 182
A. Niedrige Beweggründe als Ausdruck besonderer Verwerflichkeit 183
1. Anwendungsbereich für Typenkorrekturen? 183
2. Konkretisierungen der besonderen Verwerflichkeit 185
a) Modifizierte Überlegungskonzeption: Köhlers „unmittelbar normreflektiert-überlegte Tatentscheidung“ 185
b) Die besonders verwerfliche Gesinnung als Gradmesser? 191
B. Niedrige Beweggründe als Ausdruck besonderer Gefährlichkeit? 195
1. Illegimität von Gefährlichkeitsüberlegungen? 196
a) Zur Klarstellung: Gefährlichkeit als Orientierungslinie – Anknüpfung an Tatschuld – kein Verzicht auf Vorwerfbarkeit 196
b) Legitimation der Mordstrafe durch präventive Aspekte? 198
2. Konkretisierungen der Gefährlichkeitsprämien 199
a) Tätergefährlichkeitsansätze: Gesetzliche und kriminalpolitische Bedenken 199
b) Generalpräventive Bezugspunkte: Zur Tragfähigkeit von Plausibilitätserwägung 202
C. Niedrige Beweggründe in (alleiniger) Abhängigkeit von Mittel und Zweck? 206
1. Die Weite der allgemeinen Formel 207
2. Die Enge eines quantitativen Mißverhältnisses (geringfügiger Anlaß) 208
D. Zwischenbefund: Offene Fragen 209
II. Auslegungsvorschlag: Niedrige Beweggründe als Ausdruck solipsistischer Rücksichtslosigkeit 210
A. Die intentionale Bezugnahme auf mitbetroffene schutzwürdige Interessen und Rechtsgüter als Unwertsteigerung? 210
B. Die solipsistische soziale Rücksichtslosigkeit: Besondere Verwerflichkeit und spezifische Gefährlichkeit 213
1. Der gemeinsame Qualifizierungsgrund der 1. und 3. Gruppe des § 211 Abs. 2 StGB 213
a) Solipsistische Interessenverfolgung – Herabsetzung des Rechtswerts Leben überhaupt 213
b) Die Gefährlichkeit dieser Verhaltensmuster: Gemeinschaftsbedrohlichkeit und Abschreckungsprävention 215
c) Ergebnis: Die solipsistische soziale Rücksichtslosigkeit als Leitprinzip 217
2. Übertragung auf die Motivgeneralklausel: Erheblicher Erkenntnisgewinn 220
a) Grundsätze 220
b) Konsequenzen für die Auslegung 223
c) Zur Notwendigkeit von zusätzlichen Erklärungsmustern 225
§ 10 Systematische Einordnung: Die Motivgeneralklausel als komplexes Merkmal 226
I. Gesinnungsmerkmale als zwangsläufig reine Schuldmerkmale? 226
II. Niedrige Beweggründe als „echtes“ Gesinnungsmerkmal? 227
A. Die Motivgeneralklausel als komplexes Merkmal 228
B. Konsequenzen für die Behandlung von Irrtum und Teilnahme? 231
1. Irrtum 231
2. Teilnahme 232
§ 11 Die solipsistische soziale Rücksichtslosigkeit der Interessenverwirklichung: (positive) Indizien 235
I. Befunde der instanzgerichtlichen Praxis: Erkenntnishilfe durch typische Fallkonstellationen? 235
II. (Positive) Erklärungsmuster für die Niedrigkeit der Beweggründe 238
A. Das kraße Mißverhältnis zwischen Ziel und/oder Anlaß der Motivation im Vergleich zu dem Antrieb der Tötung 238
B. Das kalkulierende Hinwegsetzen über die Rechtswahrungsfunktion des Staates als Ausdruck solipsistischer Rücksichtslosigkeit 242
C. Das solipsistische Anstreben besonders rechtsfeindlicher Erfolge 244
III. Zusammenfassung 247
§ 12 Wertungsmuster zur Einschränkung der Motivationsklausel 248
I. BGH: Spezifische Motivationsfähigkeit, Teilbarkeit von Motivationsbeherrschungsvermögen und Tötungshemmung 248
II. Tendenzen in der instanzgerichtlichen Praxis 252
III. Leitgesichtspunkte für eine systematisch-typisierende Einschränkung 255
A. Schwere Persönlichkeitsstörung und starke Herabsetzung der Fähigkeit zu sinnhafter Motivation als Gegenindikatoren 256
1. (Normal-psychologische) Affekte als zwangsläufige Ausschließungsgründe der Niedrigkeit? 257
a) Affekte: unterschiedliche Intensitätsgrade und Wirkungen 258
b) Friktionen mit Wertentscheidungen des Gesetzgebers 259
2. Normative „Eingangspforte“ für Persönlichkeitsstörungen – Wirkungen auf psychologische Fähigkeiten 260
B. Provokationsbedingte Affekte und personalkonfliktgeprägte Affektlagen als Gegenindikatoren 264
1. Teilverwirklichung von gesetzlichen Wertentscheidungen 265
2. Provokationsbedingte Affekte als Entlastungsproblem 267
3. Personalkonfliktgeprägte Affektlagen als Entlastungsproblem 271
C. Fehlendes Potential, sich der besonderen sozialethischen Abwertung der Tat bewußt werden zu können, als Gegenindikator 274
IV. Überprüfung der Ergebnisse: Instanzgerichtliche Befunde 275
§ 13 Zusammenfassung und Ausblick 279
§ 14 Anhang 283
I. Vorbemerkung 283
II. Tabellen 285
Literaturverzeichnis 329