Das Unrecht der Nötigung (§ 240 StGB)
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Das Unrecht der Nötigung (§ 240 StGB)
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 49
(1983)
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Die »Strafrechtlichen Abhandlungen - Neue Folge« wurden 1957 von Eberhard Schmidhäuser in Zusammenarbeit mit den deutschen Strafrechtslehrern in der Nachfolge der von Hans Bennecke begründeten »Strafrechtlichen Abhandlungen« (1896 bis 1942) eröffnet. Ihr Ziel ist es, wie das ihrer Vorgängerin, hervorragenden Arbeiten des strafrechtswissenschaftlichen Nachwuchses eine angemessene Veröffentlichung zu sichern. Aufgenommen werden ausgezeichnete Dissertationen und Habilitationen zum Strafrecht und Strafprozessrecht sowie zur Straftheorie. 1986 wurde Friedrich-Christian Schroeder (Regensburg) zum Herausgeber bestellt, 2007 trat Andreas Hoyer (Kiel) als weiterer Herausgeber an die Stelle des verstorbenen Eberhard Schmidhäuser. Die Aufnahme in die Reihe erfolgt auf Vorschlag eines Strafrechtslehrers.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 3 | ||
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 8 | ||
Einleitung | 11 | ||
Erster Teil: Der Begriff des Unrechts | 14 | ||
I. Unrecht als Sachelement des Verbrechens | 14 | ||
1. Die Unrechtsbegründung | 15 | ||
2. Der Unrechtsausschluß | 17 | ||
II. Der Unrechtstatbestand als Formelement des Verbrechens | 18 | ||
Zweiter Teil: Der Unrechtstatbestand der Nötigung | 20 | ||
I. Das Schutzobjekt der Nötigung | 20 | ||
1. Die Bestimmung des Schutzobjektes in Rechtsprechung und Literatur | 20 | ||
a) Die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung als Schutzobjekt der Nötigung | 20 | ||
b) Beschränkung des Schutzobjektes auf die rechtlich garantierte Freiheit | 24 | ||
2. Kritik an den herkömmlichen Bestimmungen des Schutzobjektes | 25 | ||
a) Kritik an der Verwendung des Begriffes „Freiheit“ zur Schutzobjektsbestimmung | 26 | ||
b) Kritik an den Begründungen der Eigenarten des Schutzobjektes der Nötigung | 28 | ||
c) Kritik an der Beschränkung des Schutzobjektes auf den rechtlich garantierten Bereich | 33 | ||
d) Zusammenfassung der Kritik | 38 | ||
3. Das Schutzobjekt der Nötigung in eigener Sicht | 39 | ||
a) Methode der Schutzobjektsbestimmung | 39 | ||
b) Teleologische Bestimmung des Schutzobjektes | 40 | ||
c) Besondere Eigenschaften des Schutzobjektes | 45 | ||
d) Ergebnis der Schutzobjektsbestimmung | 45 | ||
II. Die tatbestandliche Rechtsgutsverletzung | 46 | ||
1. Die Tathandlung: „Nötigen“ | 46 | ||
a) Behandlung des Merkmales „Nötigen“ in Rechtsprechung und Lehre | 46 | ||
b) Eigene Auffassung zum Merkmal „Nötigen“ | 48 | ||
aa) Erforderlichkeit des Merkmales „Nötigen“ zur Beschreibung des Deliktsunwertes | 48 | ||
bb) Objektive Elemente des „Nötigens“ | 51 | ||
cc) Subjektive Intensität der Nötigungshandlung | 54 | ||
c) Nötigen durch Unterlassen | 61 | ||
2. Das Nötigungsmittel „Gewalt“ | 64 | ||
a) Darstellung und Analyse des Gewaltbegriffes in der Rechtsprechung | 65 | ||
aa) Darstellung des Gewaltbegriffes der Judikatur | 65 | ||
bb) Analyse des Gewaltbegriffes der Judikatur | 75 | ||
b) Der Begriff der Gewalt im Schrifttum | 81 | ||
aa) Begrenzung des Gewaltbegriffes im älteren Schrifttum | 81 | ||
bb) Ausweitung des Gewaltbegriffes im neueren Schrifttum | 87 | ||
cc) Reaktionen auf die Ausweitung des Gewaltbegriffes | 98 | ||
a') Bemühungen um einen neuen Gewaltbegriff | 98 | ||
b') Rückkehr zum „klassischen“ Gewaltbegriff | 116 | ||
c) Der eigene Gewaltbegriff | 119 | ||
aa) Kriterien für einen strafrechtlichen Gewaltbegriff | 119 | ||
bb) Definition und Begründung des eigenen Gewaltbegriffes | 123 | ||
3. Das Nötigungsmittel „Drohung mit einem empfindlichen Übel“ | 127 | ||
a) Der Begriff des Übels | 127 | ||
b) Empfindlichkeit des Übels | 135 | ||
c) Inaussichtstellen eines Übels | 140 | ||
d) Einfluß des Täters auf den Eintritt des Übels | 142 | ||
e) Drohung durch Unterlassen | 147 | ||
4. Der Nötigungserfolg: „Handlung“, „Duldung“, „Unterlassung“ | 148 | ||
a) Begriffsbestimmung in Rechtsprechung und Schrifttum | 148 | ||
b) Kritik und eigene Begriffsbestimmung | 150 | ||
Dritter Teil: Der Unrechtsausschluß bei der Nötigung | 156 | ||
I. Die systematische Stellung des § 240 Abs. 2 StGB im Verbrechensaufbau | 156 | ||
1. § 240 StGB als „offener“ Tatbestand | 156 | ||
2. Die Lehre von den gesamttatbewertenden Merkmalen | 158 | ||
3. § 240 Abs. 2 StGB als Element der tatbestandlichen Unrechtsbegründung | 161 | ||
4. Systematische Zuordnung des § 240 Abs. 2 StGB zum Unrechtsausschluß | 163 | ||
5. Eigene Auffassung zum Verhältnis von Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit bei der Nötigung | 171 | ||
II. Die einzelnen Elemente der Verwerflichkeitsklausel des § 240 Abs. 2 StGB | 178 | ||
1. Die sog. Mittel-Zweck-Relation | 178 | ||
2. Der Begriff der Verwerflichkeit | 185 | ||
3. Die Verfassungsmäßigkeit des § 240 Abs. 2 StGB | 197 | ||
Schlußbetrachtung | 200 | ||
Literaturverzeichnis | 203 |