Menu Expand

Die haftungsrechtliche Gleichbehandlung von Unternehmensträgern

Cite BOOK

Style

Reuber, K. (1990). Die haftungsrechtliche Gleichbehandlung von Unternehmensträgern. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) als Wertungskriterium für die Anwendung des § 31 BGB auf Unternehmensträger. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46770-9
Reuber, Klaus. Die haftungsrechtliche Gleichbehandlung von Unternehmensträgern: Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) als Wertungskriterium für die Anwendung des § 31 BGB auf Unternehmensträger. Duncker & Humblot, 1990. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46770-9
Reuber, K (1990): Die haftungsrechtliche Gleichbehandlung von Unternehmensträgern: Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) als Wertungskriterium für die Anwendung des § 31 BGB auf Unternehmensträger, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46770-9

Format

Die haftungsrechtliche Gleichbehandlung von Unternehmensträgern

Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) als Wertungskriterium für die Anwendung des § 31 BGB auf Unternehmensträger

Reuber, Klaus

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 123

(1990)

Additional Information

Book Details

Pricing

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Gliederungsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 19
1. Abschnitt: Grundlegung 25
Kapitel I: Der Unternehmensbegriff 25
I. Die Problematik des Unternehmensbegriffes 25
II. Definition und Erläuterungen 29
1. Wirtschaftliche Organisation 29
2. Geschlossenheit 30
3. Ausrichtung auf eine Marktteilnahme als Anbieter 32
4. Marktteilnahme auf Dauer 34
5. Kaufmännische Ausstattung 34
6. Andere Merkmale 36
7. Unternehmen und freie Berufe 36
Kapitel II: Die rechtliche Organisation des Unternehmens 39
I. Fehlen eines allgemeinen Organisationsrechts 39
II. Organisationsformen der Unternehmensträgerschaft 42
III. Gemeinsamkeiten dieser Organisationsformen 53
IV. Zwingende gesetzliche Modifikationen von Organisationsstrukturen im Unternehmensträgerbereich 55
Zusammenfassung zu Kapitel I und II 58
Kapitel III: Das Haftungsrecht als Schadenstragungssystem 60
I. Grundzüge des Haftungsrechts 60
1. Funktionen des Haftungsrechts 61
a) Primärfunktion: Schadensausgleich 61
b) Sekundärfunktionen 62
2. Voraussetzungen der haftungsrechtlichen Schadensverlagerung 67
a) Grundmechanismen des Haftungsrechts 68
aa) Die Zurechnungsprinzipien 68
aaa) Die Zurechnung wegen Verschuldens 69
bbb) Die Zurechnung wegen Gefährdung 70
ccc) Die Zurechnung wegen Billigkeit 71
bb) Die Haftung für Handlung und Unterlassung 72
cc) Die Haftung für eigenes und fremdes Verhalten 73
b) Beweisrecht 74
c) Der tatsächliche Vollzug der Schadensverlagerung 77
II. Das Verhältnis des Haftungsrechts zu anderen Schadenstragungssystemen 79
1. Die kollektiven Ausgleichsträger 79
2. Die Wechselwirkungen zwischen dem Haftungsrecht und den anderen Schadenstragungssystemen 81
Zusammenfassung zu Kapitel III 83
Kapitel IV: Unternehmensspezifische Fragen des Haftungsrechts 86
2. Abschnitt: Voraussetzungen und Möglichkeiten der Verwendung des Gleichbehandlungsgebotes als Wertungskriterium für die Haftung von Unternehmensträgern 89
Kapitel V: Die Ableitung des Gebotes haftungsrechtlicher Gleichbehandlung aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) 90
I. Der Inhalt des allgemeinen Gleichheitssatzes 91
1. Die Reichweite von Art. 3 Abs. 1 GG 91
2. Die Konkretisierung des Willkürverbotes 92
3. Folgen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG 94
II. Die Bedeutung des allgemeinen Gleichheitssatzes für das Privatrecht, insbesondere das Haftungsrecht 94
Kapitel VI: Haftungsrechtliche Ungleichbehandlungen von Unternehmensträgern 96
I. Die Entscheidung BGH VersR 1962, 664 96
II. Haftungsrechtliche Differenzierungskriterien aus dem Kreis der Unternehmenseigenschaften 98
Kapitel VII: Untersuchungsaufgabe und -verfahren 102
I. Die Verfahren vor dem BVerfG 102
1. Die Normenkontrollverfahren 103
2. Das Verfassungsbeschwerdeverfahren 104
a) Zulässigkeitsvoraussetzungen 104
b) Zur Prüfungskompetenz des BVerfG bei Urteilsverfassungsbeschwerden 105
II. Konkretisierung der Untersuchungsaufgabe 111
1. Haftungsrechtliche Fragestellung und Vergleichsfeld 111
2. Die gesetzgeberische Grundentscheidung 113
3. Die Umwandlung unterschiedlicher Interpretationen in Gesetzesbestimmungen 114
III. Die Bestimmung des Untersuchungsverfahrens 116
1. Die Untersuchungsaufgabe und die Verfahren vor dem BVerfG 116
2. Die Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes 122
a) Ungleichbehandlung 123
b) Wesentliche Gleichheit 124
c) Willkür 126
3. Mögliche Ergebnisse 127
Zusammenfassung zum 2. Abschnitt 129
3. Abschnitt: Die haftungsrechtliche Behandlung von Unternehmensträgern und der allgemeine Gleichheitssatz 131
Kapitel VIII: Die Ungleichbehandlung nach der Organisationsform 131
A. Haftung für Personen, die in der Organisation des Unternehmensträgers tätig sind 133
I. Konkretisierung der haftungsrechtlichen Fragestellung 133
1. Vergleichsfeld 133
2. Beispielfall und Meinungsstand 138
a) Die Entscheidung BGHZ 45, 311 138
b) Anmerkungen zur Entscheidung des BGH 139
c) Meinungsstand 139
3. Die Forderung nach Gleichbehandlung 141
II. Die Anwendung des § 31 BGB auf juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften und nicht rechtsfähige Vereine 143
1. Verwendete Differenzierungskriterien und herkömmliche Kritik 143
2. Wesentliche Gleichheit von juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften und nrfV in Bezug auf die Regelungsaufgabe des § 31 BGB 150
a) Allgemeine Gesichtspunkte 150
aa) Gefährlichkeit 150
bb) Andere Eigenschaften 153
Zwischenergebnis 1 154
b) Die Geltungsgründe des § 31 BGB 154
aa) Die Korrelation von Vorteil und Nachteil 154
bb) Konkretisierungen der Vorteil-Nachteil-Formel 157
aaa) Die Organtheorie 157
bbb) Die Vertretertheorie 158
ccc) Die Repräsentationstheorie 159
ddd) Die Theorie von der Vermögensverselbständigung 162
Zwischenergebnis 2 164
c) Die Verknüpfung der Deutungsversuche zu § 31 BGB mit dem Merkmal „Rechtsfähigkeit“ 164
aa) Entstehungsgeschichtliche Faktoren 166
bb) Die originäre und fakultative Handlungsunfähigkeit 169
cc) Die Konkretisierung der haftungsauslösenden Merkmale 172
aaa) § 31 BGB als haftungsrechtliche Bestimmung 172
bbb) Die Handlungsunfähigkeit der juristischen Person als der entscheidende Anknüpfungspunkt für § 31 BGB 173
ccc) Die Handlungsunfähigkeit der Personengesellschaften als Regelungsfall des § 31 BGB 175
ddd) Unterschiede zwischen juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften 178
dd) § 31 BGB als Versäumnis des historischen Gesetzgebers 184
Zwischenergebnis 3 186
d) Die Differenzierungskriterien der h. M. als Folge der gesetzgeberischen Fehlleistung 186
aa) Die Analogiebildung durch das RG 187
bb) Die Rechtsfähigkeit als analogiehinderndes Merkmal 188
cc) Begriffliche Operationen als Analogievoraussetzung 190
Zwischenergebnis 4 193
e) Die Geltung des § 31 BGB für den nrfV 193
Zusammenfassung zu II. 194
III. Haftungsrechtliche Gleichbehandlung der GbR 196
1. Meinungsstand zur Anwendbarkeit des § 31 BGB 196
2. Wesentliche Gleichheit 197
a) Vermögensverselbständigung bei der Bildung einer GbR 197
b) Handlungsunfähigkeit der GbR 198
c) Mögliche Ausschlußgründe 200
aa) Die GbR ohne gesamthänderisches Gesellschaftsvermögen und die Innengesellschaft 200
bb) Die Gelegenheitsgesellschaft 203
cc) Der Zweck und die Ausstattung der GbR 205
dd) Die beschränkbare Handlungsmöglichkeit von GbR-Funktionsträgern 207
ee) Die Umsetzbarkeit des Zurechnungsprinzips im Prozeß und in der Zwangsvollstreckung 210
ff) Die fehlende Selbständigkeit der Identitätsausstattung 212
gg) Die Zulässigkeit von Differenzierungen innerhalb einer Organisationsform 214
3. Rechtfertigungsgründe für eine Ungleichbehandlung 217
Zusammenfassung zu III. 222
Exkurs: Zur persönlichen Haftung der Gesellschafter von Personengesellschaften und der Mitglieder des nrfV im Zusammenhang mit einer Anwendung des § 31 BGB 223
1. Meinungsstand 223
2. Stellungnahme 226
a) Personenhandelsgesellschaften 226
b) GbR und nrfV 228
IV. Haftungsrechtliche Gleichbehandlung der Erbengemeinschaft und der ehelichen Gütergemeinschaft 234
1. Meinungsstand zur Anwendbarkeit des § 31 BGB 235
2. Wesentliche Gleichheit 236
a) Vermögensverselbständigung 236
b) Handlungsunfähigkeit 237
aa) Die Erbengemeinschaft 237
aaa) Gemeinschaftliche Verwaltung 238
bbb) Ausnahmen von der gemeinschaftlichen Verwaltung 239
ccc) Besonderheiten bei der Fortführung eines Handelsgeschäfts 246
bb) Die eheliche Gütergemeinschaft 248
c) Mögliche Ausschlußgründe 249
aa) Entstehung und allgemeine Strukturmerkmale 250
bb) Fehlen einer auf Vereinbarungen beruhenden Organisationsgrundlage 254
cc) Zuweisung von Handlungskompetenzen durch das Gesetz 256
dd) Die Erbengemeinschaft als Abwicklungsgemeinschaft 260
3. Rechtfertigungsgründe für eine Ungleichbehandlung 262
Zusammenfassung zu IV. 263
V. Haftungsrechtliche Gleichbehandlung im Falle einer Konkursverwaltung oder Testamentsvollstreckung 263
1. Meinungsstand zur Anwendbarkeit des § 31 BGB 264
2. Wesentliche Gleichheit 267
a) Vermögensverselbständigung und Handlungsunfähigkeit des Vermögensträgers 267
b) Mögliche Ausschlußgründe 269
aa) Die mehrseitige Interessenwahrung durch den gesetzlichen Verwalter 272
bb) Die gesetzliche Vermögensverwaltung als weder rechtsfähige noch verbandsrechtliche Organisationsform 275
3. Rechtfertigungsgründe für eine Ungleichbehandlung 280
Zusammenfassung zu V. 281
VI. Haftungsrechtliche Gleichbehandlung im Falle der gesetzlichen Vertretung natürlicher Personen 281
1. Meinungsstand zur Anwendbarkeit des § 31 BGB 282
2. Wesentliche Gleichheit 286
a) Vermögensverselbständigung und Handlungsunfähigkeit des Vermögensträgers 286
b) Mögliche Ausschlußgründe 288
aa) Die Personensorge als ein Teilaspekt der gesetzlichen Vertretung 290
bb) Der Schutz- und Fürsorgeaspekt der gesetzlichen Vertretung 292
3. Rechtfertigungsgründe für eine Ungleichbehandlung 300
Zusammenfassung zu VI. 303
Zusammenfassung zu A. 303
B. Haftung für Personen, die in der Betriebsorganisation tätig sind 305
I. Konkretisierung der haftungsrechtlichen Fragestellung 305
1. Vergleichsfeld 305
2. Die verschiedenen Lösungsmodelle 306
a) Die Ausweitung des Begriffes „anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter“ in § 31 BGB 309
b) Die Zurechnung nach § 831 BGB 312
c) Die Lehren vom Organisationsmangel 313
aa) Der den Entlastungsbeweis nach § 831 Abs. 1 BGB ausschließende Organisationsmangel 313
bb) Der betriebliche Organisationsmangel 314
cc) Der körperschaftliche Organisationsmangel 315
II. Ungleichbehandlung infolge der Ausdehnung des Begriffes „anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter“ 319
1. Die These von Nitschke 319
2. Die Anwendung des Lösungsmodells auf juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften 320
a) Der Vergleich zur Haftung für Funktionsträger 320
b) Die Entwicklung der Rspr. 321
c) Die richterliche Gesetzeskorrektur 332
d) BGHZ 49, 19 in der Variante eines Einzelunternehmers 338
3. Die Geltung des Lösungsmodells für alle Unternehmensträeger 339
4. Gründe für die Fehlentwicklung 344
III. Die aus der Lehre vom körperschaftlichen Organisationsmangel resultierende Ungleichbehandlung 346
Zusammenfassung zu B. 348
Kapitel IX: Weitere Ungleichbehandlungen von Unternehmensträgern 350
I. Ungleichbehandlung nach der Unternehmensgröße 350
1. Konkretisierung der haftungsrechtlichen Fragestellung 350
2. Die Zulässigkeit einer größenbezogenen Differenzierung in einem „neuen“ § 831 BGB 357
a) Sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung 358
b) Rechtfertigungsgründe 365
II. Ungleichbehandlung nach der organisatorischen Gliederung 366
1. Organisationsneutrale Haftungstatbestände 368
2. Die Haftung des Unternehmensträgers für Filialleiter 371
III. Führungsstil und Haftungsrecht 375
1. Die These von der Veränderung des Regelungssubstrates der Gehilfenhaftung 376
2. Die Relevanz des Führungsstils für das Haftungsrecht 378
Zusammenfassung zu Kapitel IX 385
Untersuchungsergebnisse und Schlußbetrachtung 386
(1) Untersuchungsergebnisse 386
(2) Die haftungsrechtliche Behandlung der öffentlich-rechtlichen Organisationsformen 390
(3) Unternehmensrelevante Tendenzen im Haftungsrecht 393
Schrifttum 400