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Böhme, H. (1993). Politische Rechte des einzelnen in der Naturrechtslehre des 18. Jahrhunderts und in der Staatstheorie des Frühkonstitutionalismus. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47617-6
Böhme, Heinz-Jürgen. Politische Rechte des einzelnen in der Naturrechtslehre des 18. Jahrhunderts und in der Staatstheorie des Frühkonstitutionalismus. Duncker & Humblot, 1993. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47617-6
Böhme, H (1993): Politische Rechte des einzelnen in der Naturrechtslehre des 18. Jahrhunderts und in der Staatstheorie des Frühkonstitutionalismus, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47617-6

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Politische Rechte des einzelnen in der Naturrechtslehre des 18. Jahrhunderts und in der Staatstheorie des Frühkonstitutionalismus

Böhme, Heinz-Jürgen

Schriften zur Verfassungsgeschichte, Vol. 44

(1993)

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Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 10
Einleitung 11
Erster Teil: Politische Rechte des einzelnen in der Naturrechtslehre des 18. Jahrhunderts 13
A. Politische Rechte des einzelnen in der Naturrechtslehre bis zum letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts 13
Erstes Kapitel: Die naturrechtliche Theorie der „Gesellschaft“ als Ausgangspunkt für politische Rechte des einzelnen 13
I. Die „eheliche“ Gesellschaft 14
II. Die „elterliche“ Gesellschaft 15
III. Die „herrschaftliche“ Gesellschaft 15
IV. Das „Haus“ oder die „Familie“ 16
1. Struktur und Wesen des „Hauses“ 16
2. „Familie“ als Synonym für „Haus“ 17
V. Der Staat 18
Zweites Kapitel: Die Staatsbildung – Der Bezugspunkt politischer Rechte 19
Drittes Kapitel: Das „Haus“ oder die „Familie“ als bestimmendes Moment für die politische Teilhabe 21
I. Die an der Staatsbildung Beteiligten – Der Staat als Zusammenschluß der „Familien“ 21
II. Die Herrschaft im Haus als Quelle politischer Rechte 22
1. Die politischen Rechte des „Hausvaters“ 22
2. Die politischen Rechte der „Hausmutter“ 23
a) Politische Rechte neben dem Hausvater 23
(1) Die Stellung der Frau in der „elterlichen Gesellschaft“ 24
(2) Die Stellung der Frau in der „dienstherrlichen Gesellschaft“ 25
(3) Die Stellung der Frau in Ehe und Familie 25
aa) „Überlegenheit“ und „Bevorrechtigung“ des Mannes in der Ehe 25
bb) Die Ehe als „societas aequalis“ 27
b) Politische Rechte der Frau unabhängig vom „Hausvater“ 32
3. Die politischen Rechte der Kinder 33
a) Die allgemeine Rechtslage 33
b) Die besondere Situation nach Eintritt der Mündigkeit 34
4. Politische Rechte des Gesindes 36
Viertes Kapitel: Denkbarkeit politischer Rechte außerhalb des „Hauses“ lebender Personen 37
Fünftes Kapitel: Politische Rechte außerhalb des Zeitpunktes der Staatsentstehung 40
I. Die Demokratie 40
1. Der Kreis der Teilnahmeberechtigten in der „Volksversammlung“ 41
2. Der Kreis der Teilnahmeberechtigten im „Rat“ 42
II. Die Aristokratie 43
III. Die Monarchie 44
Sechstes Kapitel: Deutung und Beurteilung der die politischen Rechte bestimmenden Faktoren 45
I. Rechtsanspruch und Rechtswirklichkeit bei der Frage nach politischen Rechten der Frau 45
II. Das Motiv der „persönlichen Freiheit“ 46
III. Das Motiv der „wirtschaftlichen Freiheit“ 47
IV. Staatsstrukturen und „Familienstruktur“ 48
V. Egalität statt ständischer Vorrechte 49
B. Abweichende Ansätze in der Naturrechtslehre zum Ende des 18. Jahrhunderts 49
Erstes Kapitel: Die Naturrechtslehre im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts 49
I. Politische und geistesgeschichtliche Veränderungen im ausgehenden 18. Jahrhundert 49
1. Politische und geistesgeschichtliche Grundlagen 50
2. Veränderung der Anschauungen 51
II. Die „neuen“ Kriterien 52
1. „Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“, „wirtschaftliche Selbständigkeit“ und „persönliche Freiheit“ 52
2. Eigentum 56
3. Mündigkeit als alleiniges Kriterium 57
Zweites Kapitel: Die bevorrechtigte Stellung der Landeigentümer – Zur „Aktientheorie“ des Justus Möser 59
I. Inhalt der Lehre 59
II. Mösers Einfluß auf das Naturrecht des ausgehenden 18. Jahrhunderts 62
III. Mösers Theorie im Vergleich mit der übrigen naturrechtlichen Lehre 64
C. Zusammenfassung 65
Zweiter Teil: Der Frühkonstitutionalismus 67
Erstes Kapitel: Begriffsbestimmung 67
Zweites Kapitel: Begriff der „politischen Rechte“ 67
Drittes Kapitel: „Wahlrecht“ und „Wählbarkeit“ als Ausdruck „politischer Rechte“ 69
I. „Ständische-“ oder „Repräsentativverfassung“ – Die Form der politischen Teilhabe 69
1. Konservativer Ansatz – Ständische Vertretung 69
2. Ständisch-repräsentative Vertretung 71
3. Liberaler Ansatz – Repräsentative Vertretung 72
II. Das „Wahlrecht“ als politisches Recht 73
1. „Aktives“ und „passives Wahlrecht“ 73
2. Die Einheit in der Behandlung durch die frühkonstitutionelle Staatslehre 73
III. „Vermögensbezogene“ Kriterien für das Wahlrecht des einzelnen – Die Suche nach dem Maßstab „wirtschaftlicher Selbständigkeit“ 74
1. Grundeigentum als alleinige Voraussetzung des „Wahlrechts“ 74
a) Grundeigentum und „Landstandschaft“ bei den Gegnern des konstitutionellen Systems 75
b) Grundeigentum als ausschließlicher Maßstab in der frühkonstitutionellen Staatslehre 77
(1) Das Beispiel Friedrich Julius Stahl 77
(2) Das Beispiel Johann Friedrich Benzenberg 77
2. „Grundeigentum“ und „Geldvermögen“ – Die Erweiterung des Kreises der politisch Berechtigten 80
a) Die dogmatischen Grundlagen 80
b) Das Verhältnis von „Grundeigentum“ und „Geldvermögen“ 81
3. Das Festhalten am „Vermögen“ als Kriterium des Wahlrechts 83
a) Der Ausschluß der „Armen“ 83
b) Der „gesicherte Lebensunterhalt“ als Kriterium 84
4. Der Maßstab des Vermögens – Census und Steuerleistung 86
5. Census als Ausdruck des Gedankens der Lastentragung 87
6. Zusammenfassung 89
7. Kritik am „Vermögensmaßstab“ – „Das demokratische Lager“ 89
IV. „Unabhängigkeit“ – Das Kriterium der „persönlichen Selbständigkeit“ 92
1. Die Dichotomie des „Selbständigkeitsbegriffs“ und das Verhältnis von „wirtschaftlicher“ und „persönlicher Selbständigkeit“ 92
2. Die für den Begriff der „persönlichen Selbständigkeit“ relevanten Bevölkerungsgruppen 93
3. „Persönliche Selbständigkeit“ und „abhängiges Arbeitsverhältnis“ 94
a) Der Ausschluß der Dienstboten vom Wahlrecht 94
b) Die Gruppe der Arbeiter, Handwerksgehilfen etc. 95
c) Der „Ausschluß“ des „vierten Standes“ als Ziel 96
d) Das Wahlrecht der Staatsbediensteten 97
(1) Die Interessenkollision in der Person der Beamten 97
(2) Gründe für eine Beteiligung der Staatsbediensteten am Wahlrecht 98
e) „Persönliche Selbständigkeit“ und Arbeitsverhältnis – Abschließende Wertung 99
4. Das Kriterium der „persönlichen Selbständigkeit“ und die Gruppe der Unmündigen bzw. Kinder 99
5. Der Ausschluß der Frauen vom Wahlrecht 100
V. Sonstige Voraussetzungen der Teilhabe am Wahlrecht 103
1. Das Merkmal der „Unbescholtenheit“ 103
2. Das Erfordernis der Ehe 105
3. Religions- oder Konfessionszugehörigkeit 106
Viertes Kapitel: Der Gedanke der „Abstufung“ des Wahlrechts in der Wahlrechtsdiskussion des Frühkonstitutionalismus 107
I. Herkunft und Rechtfertigung des Gedankens durch seine Befürworter 107
II. Kritik an der „Abstufung“ des Wahlrechts 109
III. Die Umsetzung des Gedankens in der Verfassungspraxis 109
Fünftes Kapitel: Wertung der Gründe für die Eingrenzung des Wahlrechts 110
I. Der soziale Beisatz der Wahlrechtsfrage 110
II. Gemeinwohlbezogenheit des Wahlrechts und Wahlrecht als individuelles Recht 113
III. Die Reduktion des „Volksbegriffs“ in der konstitutionell-liberalen Staatslehre 114
IV. Die Überwindung vermögensbestimmter Ansätze in der Frage des Frauenwahlrechts 116
Sechstes Kapitel: Politische Rechte außerhalb des Wahlrechts 117
I. Der Zugang zu „Staatsämtern“ 118
1. „Fähigkeit“ und „Rechtschaffenheit“ als Kriterien 118
2. Die Bedeutung der Religionszugehörigkeit 119
3. Der Ausschluß der Frauen vom Staatsdienst 120
4. Die Rolle des „Vermögens“ im Hinblick auf den Zugang des einzelnen zum Staatsdienst 121
II. Sonstige politische Rechte 121
Siebtes Kapitel: Der Vergleich: Politische Rechte des einzelnen in der Staatstheorie des Frühkonstitutionalismus und in der Naturrechtslehre des 18. Jahrhunderts 122
I. Die Voraussetzungen 122
II. Der „Hausvaterbegriff“ als Vergleichsmaßstab 123
III. Unterschiedliche soziale und gesellschaftliche Voraussetzungen 124
IV. Gemeinsamkeit im Ergebnis 126
Exkurs: Der Kreis der mit politischen Rechten versehenen Personen in der Anschauung des Naturrechts zur Zeit des Frühkonstitutionalismus 127
I. Grundlagen und Situation des Naturrechts im 19. Jahrhundert 127
II. Naturrechtliche Traditionen in der Systematik der politischen Rechte 128
III. Kriterien für die Zuerkennung politischer Rechte 129
1. Das Grundeigentum 129
2. Vermögensbestimmte Kriterien und „Selbständigkeit“ 130
3. „Demokratische“ auf Rechtsgleichheit zielende Ansätze 133
IV. Sonstige politische Rechte 134
V. Frühkonstitutionalismus und Naturrecht des 19. Jahrhunderts im Vergleich 135
Anhang: Wahlrechtsbestimmungen in den Verfassungen der deutschen Bundesstaaten zur Zeit des Frühkonstitutionalismus 136
Quellen 151
Literatur 159