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Vollstreckung im eigenen Namen durch Rechtsfremde

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Schmidt, K. (2001). Vollstreckung im eigenen Namen durch Rechtsfremde. Zur Zulässigkeit einer »Vollstreckungsstandschaft«. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50270-7
Schmidt, Kirsten. Vollstreckung im eigenen Namen durch Rechtsfremde: Zur Zulässigkeit einer »Vollstreckungsstandschaft«. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50270-7
Schmidt, K (2001): Vollstreckung im eigenen Namen durch Rechtsfremde: Zur Zulässigkeit einer »Vollstreckungsstandschaft«, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50270-7

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Vollstreckung im eigenen Namen durch Rechtsfremde

Zur Zulässigkeit einer »Vollstreckungsstandschaft«

Schmidt, Kirsten

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 162

(2001)

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Abstract

Ausgehend von BGHZ 92, 347 untersucht die Verfasserin, inwieweit ein Titel von einer Person, die nicht Inhaber des titulierten Anspruchs ist, im eigenen Namen vollstreckt werden kann.

Dargestellt werden zunächst die drei - üblicherweise unter dem Stichwort »Vollstreckungsstandschaft« diskutierten Fallgruppen. Schon hier deutet die Autorin an, daß es möglicherweise gar nicht angebracht ist, alle Fälle als »Vollstreckungsstandschaft« zu bezeichnen.

Nach der Darstellung des Meinungsstandes wird der eigene Lösungsansatz vorgestellt. Hierbei unterscheidet Kirsten Schmidt klar zwischen dem formellen Antragsverhältnis des Rechtsfremden zum Staat und dem materiell-rechtlich geprägten Parteiverhältnis des Rechtsfremden zum Schuldner. Im Antragsverhältnis folgt die Vollstreckungsbefugnis aus dem Vollstreckungsanspruch; im Parteiverhältnis kommt es sodann auf die Sachlegitimation des Vollstreckenden an.

Die Anwendung auf die Fallgruppen - die eine Prüfung der einschlägigen Rechtsbehelfe beinhaltet - zeigt, daß eine Vollstreckung durch den Rechtsfremden nur in den sogenannten Drittermächtigungsfällen generell unzulässig ist. Zugleich ist es nur in diesen Fällen gerechtfertigt, überhaupt vom Vorliegen einer »Vollstreckungsstandschaft« zu sprechen. Eine Vollstreckungsstandschaft im echten Sinn des Wortes ist somit stets unzulässig.

Das gefundene Ergebnis wird einer kritischen Überprüfung unterzogen. Kirsten Schmidt legt dabei zum einen dar, daß kein schützenswertes Interesse des Dritten an einem Handeln im eigenen Namen besteht und somit auch eine gesetzesüberschreitende Rechtsfortbildung in diesem Sinne nicht in Betracht kommt. Zum anderen erfolgt eine Auseinandersetzung mit der zum Ausgangspunkt der Arbeit gemachten Entscheidung des BGH.

Abschließend wird aufgezeigt, daß auch die ganz überwiegend bejahte Zulässigkeit der gewillkürten Prozeßstandschaft dem Ergebnis der Unzulässigkeit einer Vollstreckungsstandschaft in den Drittermächtigungsfällen nicht entgegensteht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
1. Teil: Einleitung 15
A. Bisher diskutierte Fallgruppen der „Vollstreckungsstandschaft“ 15
I. „Vollstreckungsstandschaft nach vorangegangener Prozeßstandschaft“ 15
II. „Drittermächtigungsfälle“ 16
III. „Rückermächtigungsfälle“ 16
B. Aufgabenstellung 16
I. Lösungsansatz 16
II. Zum Begriff „Vollstreckungsstandschaft“ 18
2. Teil: Meinungsstand zur Vollstreckung durch Rechtsfremde 20
A. Vollstreckungsstandschaft nach vorangegangener Prozeßstandschaft 20
I. Rechtsprechung 20
1. BGH 20
2. Oberlandes- und Landgerichte 21
a) Grundsätzliche Position 21
b) Vollstreckung bei Prozeßstandschaft gemäß § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB 22
II. Literatur 24
1. Grundsätzliche Übereinstimmung mit dem BGH 24
2. Abweichende Stimmen 26
a) Im Fall der Prozeßstandschaft gemäß § 265 Abs. 2 ZPO 26
b) Differenzierte Lösung von Wienke 27
aa) Gesetzliche Prozeßstandschaft 28
bb) Gewillkürte Prozeßstandschaft und Urteil auf Leistung an den Prozeßstandschafter 28
cc) Gewillkürte Prozeßstandschaft und Urteil auf Leistung an den Rechtsinhaber 29
III. Zusammenfassung 30
B. Drittermächtigungsfälle 30
I. Rechtsprechung 30
1. BGH 30
2. OLG Dresden 30
3. OLG Koblenz 31
II. Literatur 32
1. Grundsätzliche Übereinstimmung mit dem BGH 32
2. Abweichende Stimmen 33
a) Ansatz am Begriff der Rechtsnachfolge i. S. d. § 727 ZPO 33
b) Lösungsansatz von Scherer 34
III. Zusammenfassung 34
C. Rückermächtigungsfälle 35
I. Rechtsprechung 35
1. V. Zivilsenat des BGH 35
a) „Auslöser der Diskussion“: BGHZ 92, 347 35
b) BGH NJW-RR 1992, 61 35
2. II. und VIII. Zivilsenat des BGH 36
3. Oberlandes- und Landgerichte 36
a) Übereinstimmung mit V. Zivilsenat des BGH 36
b) Übereinstimmung mit II. und VIII. Zivilsenat des BGH 37
II. Literatur 38
1. Übereinstimmung mit V. Zivilsenat des BGH 38
2. Übereinstimmung mit II. und VIII. Zivilsenat des BGH 39
3. Differenzierter Ansatz von Wienke 40
III. Zusammenfassung 41
3. Teil: Eigener Lösungsansatz 43
A. Maßgebliche Kriterien 43
I. Auf der ersten Stufe: Vollstreckungsanspruch 45
II. Auf der zweiten Stufe: Sachlegitimation 45
B. Vertiefung und Anwendung auf die Fallgruppen 46
I. Vollstreckungsanspruch 46
1. Inhaber des Vollstreckungsanspruchs 47
a) Originärer Anspruchsinhaber 47
b) Erwerb durch andere Personen 51
c) Verlust des Vollstreckungsanspruchs 53
d) Zwischenergebnis 54
2. Anwendung auf die Fallgruppen 54
a) Originärer Inhaber, Klauselerteilung gemäß §§ 724, 725 ZPO 54
b) Titelumschreibung in den Drittermächtigungsfällen, § 727 ZPO 55
aa) Direkte Anwendung 55
(1) Vollrechtsnachfolge 56
(2) „Konstitutive Sukzession“ 56
bb) § 727 ZPO analog 57
(1) Wegen einer Einziehungsermächtigung 59
(2) Wegen „Rechtsnachfolge in den Vollstreckungsanspruch“ 59
(3) Zwischenergebnis 60
c) Überlassung des eigenen Vollstreckungsanspruchs „zur Ausübung“? 61
3. Ergebnis 62
II. Sachlegitimation 62
1. Rechtspositionen 64
a) Rechtsinhaberschaft 64
b) Einziehungsermächtigung 64
c) Bei Prozeßstandschaft gemäß § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB 64
2. Besonderheiten im Rahmen des § 767 ZPO? 65
3. Ergebnis 67
C. Prüfung der einschlägigen Rechtsbehelfe bei Anwendung dieser Kriterien 67
I. Überblick über die in Betracht kommenden Rechtsbehelfe 68
1. Klauselerinnerung, § 732 Abs. 1 ZPO 68
2. Klauselgegenklage, § 768 ZPO 69
3. Erinnerung, § 766 Abs. 1 ZPO – sofortige Beschwerde, § 793 ZPO 69
– Prozeßstandschaft gemäß § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB 70
4. Vollstreckungsabwehrklage, § 767 Abs. 1 ZPO 70
5. Berufung, § 511 ZPO 70
II. Vollstreckungsstandschaft nach vorangegangener Prozeßstandschaft 71
1. Klauselerinnerung, § 732 Abs. 1 ZPO 71
2. Klauselgegenklage, § 768 ZPO 71
3. Erinnerung, § 766 Abs. 1 ZPO – sofortige Beschwerde, § 793 ZPO 71
4. Vollstreckungsgegenklage, § 767 Abs. 1 ZPO 72
– Prozeßstandschaft gemäß § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB 72
5. Berufung, § 511 ZPO 73
– Prozeßstandschaft gemäß § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB 74
6. Ergebnis 75
III. Drittermächtigungsfälle 75
1. Klauselerinnerung, § 732 Abs. 1 ZPO und Klauselgegenklage, § 768 ZPO 75
2. Erinnerung, § 766 Abs. 1 ZPO – sofortige Beschwerde, § 793 ZPO 76
3. Vollstreckungsgegenklage, § 767 Abs. 1 ZPO 76
4. Berufung, § 511 ZPO 77
5. Ergebnis 77
IV. Rückermächtigungsfälle 78
1. Klauselerinnerung, § 732 Abs. 1 ZPO 78
2. Klauselgegenklage, § 768 ZPO 78
3. Erinnerung, § 766 Abs. 1 ZPO – sofortige Beschwerde, § 793 ZPO 78
4. Vollstreckungsgegenklage, § 767 Abs. 1 ZPO 78
5. Berufung, § 511 ZPO 79
6. Ergebnis 81
D. Übersicht zu den Rechtsbehelfen und zur Zulässigkeit der Vollstreckung durch Rechtsfremde de lege lata 81
E. Überprüfung der gefundenen Ergebnisse 82
I. Drittermächtigungsfälle 82
II. Rückermächtigungsfälle 85
III. Ergebnis 90
F. Rechtsfortbildung in den Drittermächtigungsfällen? 90
G. Abschließend zum Begriff der „Vollstreckungsstandschaft“ 93
4. Teil: Vereinbarkeit mit der gewillkürten Prozeßstandschaft 95
A. Gewillkürte Prozeßstandschaft 95
B. Unterschiedliche Behandlung der gewillkürten Prozeßstandschaft und der Vollstrekkungsstandschaft 98
C. Ergebnis 100
5. Teil: Fazit 101
Literaturverzeichnis 103
Sachwortverzeichnis 109