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Zur Schenkung von Todes wegen

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Reischl, K. (1996). Zur Schenkung von Todes wegen. unter besonderer Berücksichtigung der legislativen Zielsetzung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48851-3
Reischl, Klaus. Zur Schenkung von Todes wegen: unter besonderer Berücksichtigung der legislativen Zielsetzung. Duncker & Humblot, 1996. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48851-3
Reischl, K (1996): Zur Schenkung von Todes wegen: unter besonderer Berücksichtigung der legislativen Zielsetzung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48851-3

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Zur Schenkung von Todes wegen

unter besonderer Berücksichtigung der legislativen Zielsetzung

Reischl, Klaus

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 187

(1996)

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Abstract

Angesichts der zum umstrittenen Thema »Schenkungen von Todes wegen« im Sinne des § 2301 BGB samt den wichtigsten darin involvierten Problemfeldern bereits veröffentlichten Literaturfülle kann es nicht Aufgabe dieser Arbeit sein, weitere Feinheiten in die kaum mehr voneinander abgrenzbaren Theorievarianten hineinzuflechten. Vielmehr wird der Versuch unternommen, vom derzeitigen Diskussionsstandpunkt aus eine umfassende Problemlösung entsprechend dem in § 2301 BGB verwirklichten gesetzgeberischen Konzept vorzunehmen und damit eine rechtssichere Abgrenzungslinie in diese Schnittstelle zu ziehen.

Es werden sowohl klassische Streitfragen wie etwa die Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall als auch neuere Aspekte, als auch die Frage nach der rechtstechnischen Funktion der Vorschrift erörtert. Aufgedeckt wird unter anderem, daß bereits das Reichsgericht in seiner älteren Rechtsprechung die Anwendbarkeit des § 2301 BGB auf das Valutaverhältnis im Rahmen des § 331 BGB zutreffend erkannte. In bezug auf die Überlebensbedingung in § 2301 Abs. 1 BGB zeigt die Untersuchung zum einen, daß neuere Tendenzen in Rechtsprechung und Literatur - wie etwa deren analoge Ausdehnung oder die Anwendung des § 2084 BGB - dem Interessengehalt der Vorschrift widersprechen. Zum anderen, daß die auflösend überlebensbedingten Schenkungsversprechen nicht erfaßt werden sollen.

Besondere Aufmerksamkeit wird dem Vollzugsmerkmal in § 2301 II BGB gewidmet. Es wird in inhaltliche und zeitliche Kriterien aufgegliedert und samt ihren Verästelungen durchleuchtet. Dabei erweist sich eine Auswertung der Entstehungsgeschichte als ergiebig, da hieraus eine neue, dogmatisch geschlossene Sichtweise der Vollzugsfrage erhellt wird.

Die Zusammenfassung der denkbaren Widerrufsmöglichkeiten der Erben sowie deren Ausschließbarkeit durch den Schenker bestätigt die gesetzgeberische Wertung, wonach solche Zuwendungen, die materiell erbrechtlichen Charakter aufweisen, auch deren Vorgaben unterworfen sind. Eine Auswertung der einzelnen Ergebnisse unterstreicht die eingangs aufgeworfene These, in § 2301 habe der Gesetzgeber eine klare und einheitliche Regelungs- und Zuweisungsvorschrift schaffen wollen, mit der sich sein Ordnungsplan verwirklichen läßt und die bisherigen Streitpunkte bereinigt werden können.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
§ 1: Einleitung 15
I. Problemdarstellung und Klärungsvorgabe 15
II. Gang der Arbeit 25
§ 2: Das Schenkungsversprechen von Todes wegen, § 2301 I 26
I. Das Schenkungsversprechen 26
1. Das Schenkungsversprechen nach § 518 I 27
2. Das Schenkungsversprechen nach § 2301 I 1 28
a) Das Schenkungsversprechen im Sinne des § 2301 I 1 ist eine vertragliche Vereinbarung 28
b) Das Schenkungsversprechen im Sinne des § 2301 I 1 ist nur das Angebot des Schenkers 35
c) Stellungnahme 38
3. Ergebnis 44
II. Die Überlebensbedingung als Tatbestandsmerkmal 44
1. Erforderlichkeit der Überlebensbedingung 45
a) Die analoge Anwendung auf lediglich befristete Schenkungsversprechen 46
b) Die analoge Anwendung auf lediglich betagte Schenkungsversprechen 48
c) Stellungnahme 50
2. Ermittlung der Überlebensbedingung 60
a) Ermittlung durch Auslegung 60
b) Die Konfliktlösung mittels der benigna interpretatio, § 2084 62
(1) Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Anwendung des Rechtsgedankens aus § 2084 nach der Ermittlung einer Überlebensbedingung im Sinne des § 2301 I 65
(2) Die Kritik aus der Literatur an der Lösung über § 2084 74
(3) Stellungnahme 76
c) Ergebnis 92
3. Formulierung der Überlebensbedingung 92
a) Die Bedingung des § 2301 I 1 ist Suspensivbedingung 93
b) Die Bedingung des Nichtüberlebens des Begünstigten und andere Formulierungsmöglichkeiten 98
c) Stellungnahme 102
4. Ergebnis 106
III. Das Valutaverhältnis im Rahmen eines Vertrages zugunsten Dritter auf den Todesfall als Schenkung im Sinne des § 2301 I 107
1. Das Einordnungsproblem 112
a) Der Rechtsgrund ist ein lebzeitiger Schenkungsvertrag 113
(1) Die Ansicht der Rechtsprechung 113
(2) Die Ansicht der Literatur 115
b) Der Rechtsgrund ist erbrechtlicher Natur 117
2. Das Formproblem 132
a) Vermächtnisähnliche Zuwendung 133
b) Die Zuwendung beruht auf einer Sondererbfolge 134
c) Stellungnahme 136
3. Ergebnis 145
IV. Die rechtstechnische Funktion des § 2301 I 145
1. § 2301 I als Verweisungsnorm 146
2. § 2301 I als gesetzliche Konversionsregel 148
V. Die nach § 2301 I zur Anwendung gelangenden Vorschriften 151
1. Erbvertrag oder Testament? 152
a) Ausschließliche Anwendung der erbvertraglichen Vorschriften 152
b) Die Rechtsfolgen des § 2301 I beschränken sich nicht auf die erbvertraglichen Regelungen 158
c) Die Möglichkeit der Aufrechterhaltung eines unwirksamen Erbvertrages als Testament 160
2. Die Rechtsfolgen: Erbeinsetzung oder Vermächtnisanordnung? 162
a) Anwendung der allgemeinen erbrechtlichen Grundsätze 162
b) Die Zuwendung ist stets als Vermächtnisanordnung zu behandeln 163
3. Zusammenfassung der Rechtsfolgen 165
§ 3: Vollzug im Sinne des § 2301 II 167
I. Der Anwendungsbereich und die Funktion des § 2301 II 168
1. Das Verhältnis der beiden Schenkungsformen im Rahmen des § 2301 II 168
2. § 2301 II als gesetzlich angeordnete Konversion 171
a) Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift als Ausgangspunkt 173
b) Die Funktion des § 2301 II 174
c) Der Zusammenhang zwischen § 2301 II und § 518 II 177
d) Alternativkonzepte aus der Literatur 179
e) Die Bedeutung der Unterscheidung zwischen Handschenkung und Versprechensschenkung im Rahmen des § 2301 II 181
3. Ergebnis 181
II. Die Vollzugserfordernisse des § 2301 II 182
1. Die Entstehungsgeschichte des § 2301 II 182
a) Der historische Aspekt der Entstehungsgeschichte als Grundlage der Auslegung des Vollzugsmerkmals in § 2301 II 182
b) Der Vorentwurf für die erste Kommission 184
c) Die Beratungen der ersten Kommission 189
d) Die Beratungen der zweiten Kommission 192
e) Ergebnis der Untersuchung des inhaltlichen Vollzugsbegriffes 195
2. Die ratio legis 196
a) Systematische Rechtfertigung des Erfordernisses des Leistungserfolgseintritts 196
b) Zweckorientierte Rechtfertigung des Erfordernisses des Leistungserfolgseintritts 199
c) Inhaltliche Rechtfertigung des Erfordernisses des Leistungserfolgseintritts als auch im Schenkungsrecht geltende Voraussetzung 205
(1) Die Entwicklung der Interpretation des § 518 II 206
(2) Die Folgen für den inhaltlichen Maßstab des Vollzugsbegriffs aus § 2301 II 210
III. Der Vollzug im Sinne des § 2301 II aus der Sicht der Rechtsprechung und Literatur 214
1. Die objektiven Theorien 215
a) Die rein objektive Theorie 215
b) Die gemischt objektiven Theorien 217
(1) Die Anwartschaftsrechtstheorie 217
(2) Die Erfüllungshandlungstheorie 218
(3) Die vermittelnde Theorie 220
c) Die rein subjektive Theorie 221
IV. Der Vollzug im Sinne des § 2301 II als Abgrenzungsmerkmal zu § 2301 I 222
1. Der Vorbehalt der freien Widerruflichkeit der Zuwendung 223
2. Vollzug nach dem Tod des Schenkers 231
a) Der Normgehalt des § 130 II unabhängig von erbrechtlichen Wertungen 234
b) Der Normgehalt des § 130 II im Zusammenhang mit § 2301 II 237
(1) Die Einschaltung eines Boten 237
(2) Die Einschaltung eines Stellvertreters 245
(3) Vollzug durch Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall 256
V. Zusammenfassung von § 3 265
§ 4: Die Widerruflichkeit durch die Erben 267
I. Der Widerruf 268
1. Die Widerrufsmöglichkeiten durch die Erben 269
2. Die Möglichkeiten des Zuwendenden, einen Widerruf durch die Erben zu verhindern 272
a) Die schuldrechtlichen Lösungen 272
(1) Die Erteilung unwiderruflicher Vollmacht und die Vereinbarung eines unwiderruflichen Auftragsvertrags 272
(2) Die Vereinbarung eines Auftragsvertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall 280
(3) Die Unwiderruflichkeit der Willenserklärung selbst 282
b) Die dingliche Lösung 286
c) Die erbrechtlichen Lösungen 288
d) Die Vorverlagerung des Vertragsschlusses oder des Rechtserwerbs 291
II. Einredemöglichkeit oder wertungsgerechter Kompromiß 303
1. Die Einredemöglichkeiten des Mittlers oder des Dritten 304
2. Der “Wettlauf” als gesetzessystematischer Kompromiß 308
§ 5: Zusammenfassung 312
Literaturverzeichnis 314