Zur Schenkung von Todes wegen
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Zur Schenkung von Todes wegen
unter besonderer Berücksichtigung der legislativen Zielsetzung
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 187
(1996)
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Abstract
Angesichts der zum umstrittenen Thema »Schenkungen von Todes wegen« im Sinne des § 2301 BGB samt den wichtigsten darin involvierten Problemfeldern bereits veröffentlichten Literaturfülle kann es nicht Aufgabe dieser Arbeit sein, weitere Feinheiten in die kaum mehr voneinander abgrenzbaren Theorievarianten hineinzuflechten. Vielmehr wird der Versuch unternommen, vom derzeitigen Diskussionsstandpunkt aus eine umfassende Problemlösung entsprechend dem in § 2301 BGB verwirklichten gesetzgeberischen Konzept vorzunehmen und damit eine rechtssichere Abgrenzungslinie in diese Schnittstelle zu ziehen.Es werden sowohl klassische Streitfragen wie etwa die Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall als auch neuere Aspekte, als auch die Frage nach der rechtstechnischen Funktion der Vorschrift erörtert. Aufgedeckt wird unter anderem, daß bereits das Reichsgericht in seiner älteren Rechtsprechung die Anwendbarkeit des § 2301 BGB auf das Valutaverhältnis im Rahmen des § 331 BGB zutreffend erkannte. In bezug auf die Überlebensbedingung in § 2301 Abs. 1 BGB zeigt die Untersuchung zum einen, daß neuere Tendenzen in Rechtsprechung und Literatur - wie etwa deren analoge Ausdehnung oder die Anwendung des § 2084 BGB - dem Interessengehalt der Vorschrift widersprechen. Zum anderen, daß die auflösend überlebensbedingten Schenkungsversprechen nicht erfaßt werden sollen.Besondere Aufmerksamkeit wird dem Vollzugsmerkmal in § 2301 II BGB gewidmet. Es wird in inhaltliche und zeitliche Kriterien aufgegliedert und samt ihren Verästelungen durchleuchtet. Dabei erweist sich eine Auswertung der Entstehungsgeschichte als ergiebig, da hieraus eine neue, dogmatisch geschlossene Sichtweise der Vollzugsfrage erhellt wird.Die Zusammenfassung der denkbaren Widerrufsmöglichkeiten der Erben sowie deren Ausschließbarkeit durch den Schenker bestätigt die gesetzgeberische Wertung, wonach solche Zuwendungen, die materiell erbrechtlichen Charakter aufweisen, auch deren Vorgaben unterworfen sind. Eine Auswertung der einzelnen Ergebnisse unterstreicht die eingangs aufgeworfene These, in § 2301 habe der Gesetzgeber eine klare und einheitliche Regelungs- und Zuweisungsvorschrift schaffen wollen, mit der sich sein Ordnungsplan verwirklichen läßt und die bisherigen Streitpunkte bereinigt werden können.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
§ 1: Einleitung | 15 | ||
I. Problemdarstellung und Klärungsvorgabe | 15 | ||
II. Gang der Arbeit | 25 | ||
§ 2: Das Schenkungsversprechen von Todes wegen, § 2301 I | 26 | ||
I. Das Schenkungsversprechen | 26 | ||
1. Das Schenkungsversprechen nach § 518 I | 27 | ||
2. Das Schenkungsversprechen nach § 2301 I 1 | 28 | ||
a) Das Schenkungsversprechen im Sinne des § 2301 I 1 ist eine vertragliche Vereinbarung | 28 | ||
b) Das Schenkungsversprechen im Sinne des § 2301 I 1 ist nur das Angebot des Schenkers | 35 | ||
c) Stellungnahme | 38 | ||
3. Ergebnis | 44 | ||
II. Die Überlebensbedingung als Tatbestandsmerkmal | 44 | ||
1. Erforderlichkeit der Überlebensbedingung | 45 | ||
a) Die analoge Anwendung auf lediglich befristete Schenkungsversprechen | 46 | ||
b) Die analoge Anwendung auf lediglich betagte Schenkungsversprechen | 48 | ||
c) Stellungnahme | 50 | ||
2. Ermittlung der Überlebensbedingung | 60 | ||
a) Ermittlung durch Auslegung | 60 | ||
b) Die Konfliktlösung mittels der benigna interpretatio, § 2084 | 62 | ||
(1) Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Anwendung des Rechtsgedankens aus § 2084 nach der Ermittlung einer Überlebensbedingung im Sinne des § 2301 I | 65 | ||
(2) Die Kritik aus der Literatur an der Lösung über § 2084 | 74 | ||
(3) Stellungnahme | 76 | ||
c) Ergebnis | 92 | ||
3. Formulierung der Überlebensbedingung | 92 | ||
a) Die Bedingung des § 2301 I 1 ist Suspensivbedingung | 93 | ||
b) Die Bedingung des Nichtüberlebens des Begünstigten und andere Formulierungsmöglichkeiten | 98 | ||
c) Stellungnahme | 102 | ||
4. Ergebnis | 106 | ||
III. Das Valutaverhältnis im Rahmen eines Vertrages zugunsten Dritter auf den Todesfall als Schenkung im Sinne des § 2301 I | 107 | ||
1. Das Einordnungsproblem | 112 | ||
a) Der Rechtsgrund ist ein lebzeitiger Schenkungsvertrag | 113 | ||
(1) Die Ansicht der Rechtsprechung | 113 | ||
(2) Die Ansicht der Literatur | 115 | ||
b) Der Rechtsgrund ist erbrechtlicher Natur | 117 | ||
2. Das Formproblem | 132 | ||
a) Vermächtnisähnliche Zuwendung | 133 | ||
b) Die Zuwendung beruht auf einer Sondererbfolge | 134 | ||
c) Stellungnahme | 136 | ||
3. Ergebnis | 145 | ||
IV. Die rechtstechnische Funktion des § 2301 I | 145 | ||
1. § 2301 I als Verweisungsnorm | 146 | ||
2. § 2301 I als gesetzliche Konversionsregel | 148 | ||
V. Die nach § 2301 I zur Anwendung gelangenden Vorschriften | 151 | ||
1. Erbvertrag oder Testament? | 152 | ||
a) Ausschließliche Anwendung der erbvertraglichen Vorschriften | 152 | ||
b) Die Rechtsfolgen des § 2301 I beschränken sich nicht auf die erbvertraglichen Regelungen | 158 | ||
c) Die Möglichkeit der Aufrechterhaltung eines unwirksamen Erbvertrages als Testament | 160 | ||
2. Die Rechtsfolgen: Erbeinsetzung oder Vermächtnisanordnung? | 162 | ||
a) Anwendung der allgemeinen erbrechtlichen Grundsätze | 162 | ||
b) Die Zuwendung ist stets als Vermächtnisanordnung zu behandeln | 163 | ||
3. Zusammenfassung der Rechtsfolgen | 165 | ||
§ 3: Vollzug im Sinne des § 2301 II | 167 | ||
I. Der Anwendungsbereich und die Funktion des § 2301 II | 168 | ||
1. Das Verhältnis der beiden Schenkungsformen im Rahmen des § 2301 II | 168 | ||
2. § 2301 II als gesetzlich angeordnete Konversion | 171 | ||
a) Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift als Ausgangspunkt | 173 | ||
b) Die Funktion des § 2301 II | 174 | ||
c) Der Zusammenhang zwischen § 2301 II und § 518 II | 177 | ||
d) Alternativkonzepte aus der Literatur | 179 | ||
e) Die Bedeutung der Unterscheidung zwischen Handschenkung und Versprechensschenkung im Rahmen des § 2301 II | 181 | ||
3. Ergebnis | 181 | ||
II. Die Vollzugserfordernisse des § 2301 II | 182 | ||
1. Die Entstehungsgeschichte des § 2301 II | 182 | ||
a) Der historische Aspekt der Entstehungsgeschichte als Grundlage der Auslegung des Vollzugsmerkmals in § 2301 II | 182 | ||
b) Der Vorentwurf für die erste Kommission | 184 | ||
c) Die Beratungen der ersten Kommission | 189 | ||
d) Die Beratungen der zweiten Kommission | 192 | ||
e) Ergebnis der Untersuchung des inhaltlichen Vollzugsbegriffes | 195 | ||
2. Die ratio legis | 196 | ||
a) Systematische Rechtfertigung des Erfordernisses des Leistungserfolgseintritts | 196 | ||
b) Zweckorientierte Rechtfertigung des Erfordernisses des Leistungserfolgseintritts | 199 | ||
c) Inhaltliche Rechtfertigung des Erfordernisses des Leistungserfolgseintritts als auch im Schenkungsrecht geltende Voraussetzung | 205 | ||
(1) Die Entwicklung der Interpretation des § 518 II | 206 | ||
(2) Die Folgen für den inhaltlichen Maßstab des Vollzugsbegriffs aus § 2301 II | 210 | ||
III. Der Vollzug im Sinne des § 2301 II aus der Sicht der Rechtsprechung und Literatur | 214 | ||
1. Die objektiven Theorien | 215 | ||
a) Die rein objektive Theorie | 215 | ||
b) Die gemischt objektiven Theorien | 217 | ||
(1) Die Anwartschaftsrechtstheorie | 217 | ||
(2) Die Erfüllungshandlungstheorie | 218 | ||
(3) Die vermittelnde Theorie | 220 | ||
c) Die rein subjektive Theorie | 221 | ||
IV. Der Vollzug im Sinne des § 2301 II als Abgrenzungsmerkmal zu § 2301 I | 222 | ||
1. Der Vorbehalt der freien Widerruflichkeit der Zuwendung | 223 | ||
2. Vollzug nach dem Tod des Schenkers | 231 | ||
a) Der Normgehalt des § 130 II unabhängig von erbrechtlichen Wertungen | 234 | ||
b) Der Normgehalt des § 130 II im Zusammenhang mit § 2301 II | 237 | ||
(1) Die Einschaltung eines Boten | 237 | ||
(2) Die Einschaltung eines Stellvertreters | 245 | ||
(3) Vollzug durch Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall | 256 | ||
V. Zusammenfassung von § 3 | 265 | ||
§ 4: Die Widerruflichkeit durch die Erben | 267 | ||
I. Der Widerruf | 268 | ||
1. Die Widerrufsmöglichkeiten durch die Erben | 269 | ||
2. Die Möglichkeiten des Zuwendenden, einen Widerruf durch die Erben zu verhindern | 272 | ||
a) Die schuldrechtlichen Lösungen | 272 | ||
(1) Die Erteilung unwiderruflicher Vollmacht und die Vereinbarung eines unwiderruflichen Auftragsvertrags | 272 | ||
(2) Die Vereinbarung eines Auftragsvertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall | 280 | ||
(3) Die Unwiderruflichkeit der Willenserklärung selbst | 282 | ||
b) Die dingliche Lösung | 286 | ||
c) Die erbrechtlichen Lösungen | 288 | ||
d) Die Vorverlagerung des Vertragsschlusses oder des Rechtserwerbs | 291 | ||
II. Einredemöglichkeit oder wertungsgerechter Kompromiß | 303 | ||
1. Die Einredemöglichkeiten des Mittlers oder des Dritten | 304 | ||
2. Der “Wettlauf” als gesetzessystematischer Kompromiß | 308 | ||
§ 5: Zusammenfassung | 312 | ||
Literaturverzeichnis | 314 |