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Hergenröder, C. (1987). Der Arbeitskampf mit Auslandsberührung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46184-4
Hergenröder, Curt W.. Der Arbeitskampf mit Auslandsberührung. Duncker & Humblot, 1987. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46184-4
Hergenröder, C (1987): Der Arbeitskampf mit Auslandsberührung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46184-4

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Der Arbeitskampf mit Auslandsberührung

Hergenröder, Curt W.

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 85

(1987)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort VII
Gliederungsübersicht IX
Inhaltsverzeichnis XIII
Abkürzungsverzeichnis XXXIII
§ 1 Einführung und Problemstellung 1
I. Arbeitskampf und nationale Arbeits- und Wirtschaftsordnung 1
II. Erscheinungsformen und Hintergründe von Arbeitskämpfen mit Auslandsberührung 3
1. Der Arbeitskampf mit Auslandsbezug in Vergangenheit und Gegenwart 3
a) Frühe Beispiele 3
b) Heutige Praxis 4
2. Ursachen der Internationalisierung von Arbeitskämpfen 8
a) Auslandstätigkeit von Arbeitnehmern 8
b) Internationale Zusammenarbeit der Kampfparteien 8
c) Der transnationale Konzern 10
d) „Runaway-industries“ 12
3. Perspektiven für die künftige Entwicklung 13
III. Arbeitskampf mit Auslandsberührung und Internationales Arbeitsrecht 14
1. Der Regelungsbereich des „Internationalen Arbeitsrechts“ 14
2. Arbeitskampf und Internationales Arbeitsrecht 15
IV. Die Ermittlung des „Arbeitskampfstatuts“ als Ziel der Untersuchung 16
Teil 1: Allgemeine Lehren – Rechtsgrundlagen und Methodenfragen 19
1. Abschnitt: Ansätze zur Lösung international-arbeitskampfrechtlicher Probleme 19
1. Unterabschnitt: Normative Vorgaben für die kollisionsrechtliche Beurteilung von Arbeitskämpfen? 19
§ 2 Der Aussagegehalt arbeitskollisionsrechtlicher Kodifikationen 19
I. EG-Übereinkommen vom 19.6.1980 über das aufvertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht 19
II. Gesetz zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts vom 25.7.1986 21
III. Ergebnis 23
2. Unterabschnitt: Der Arbeitskampf mit Auslandsbezug in der Rechtsprechung 23
§ 3 Arbeitskampfmaßnahmen auf Schiffen unter ausländischer Flagge in deutschen Häfen 23
I. Der Streik auf dem Motorschiff (MS) „Kayode Bakare“ 23
1. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bremen vom 5.8.1977 23
2. Die Folgeentscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen vom 15.8.1977 24
II. Panamesisches Recht als Arbeitskampfstatut bei einem Streik in einem deutschen Hafen 25
1. Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 5.12.1979 25
2. Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29.5.1981 26
III. Ordre public und deutsches Arbeitskampfrecht 27
1. Das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen vom 19.4.1982 27
2. Das Urteil des Arbeitsgerichts Husum vom 18.2.1983 28
IV. Die Maßgeblichkeit des Deliktsstatuts für die Beurteilung von Kampfmaßnahmen ausländischer Arbeitskampfparteien im Inland 29
V. Der vorläufige Schlußpunkt: Die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Hamburg vom 6.4.1983 und des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26.8.1983 29
1. Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 6.4.1983 30
2. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26.8.1983 31
VI. Fazit 31
§ 4 Grenzüberschreitende Sympathiearbeitskämpfe und Boykottmaßnahmen 32
I. Sympathiekampfmaßnahmen inländischer Arbeitnehmer zugunsten ausländischer Zielsetzungen 32
1. Der Sympathiearbeitskampf deutscher Arbeitnehmer zugunsten eines ausländischen Hauptstreiks – das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 24.11.1959 32
2. Der Arbeitskampf im „Drittinteresse“ – die Entscheidung des Landgerichts Bremen vom 25.3.1969 33
3. Der „Times-Fall“ 34
II. Der Aufruf zu Unterstützungskampfmaßnahmen im Ausland – die „Boykottmaßnahmen“ in der Seeschiffahrt im Jahre 1973 38
III. Folgerungen für die weitere Untersuchung 39
3. Unterabschnitt: Der Arbeitskampf mit Auslandsbezug in der Literatur 40
§ 5 Das Arbeitskampfstatut beim Hauptarbeitskampf mit Auslandsberührung 40
I. Der Ort des Arbeitskampfes als maßgebliches Anknüpfungskriterium 40
1. Das auf die kollektive Auseinandersetzung anwendbare Recht 42
a) Die These von der Durchsetzung der eigenen Rechtsordnung (Gamillscheg) 42
b) Die Lehre vom Normzweck (Müller) 43
c) Der Arbeitskampfort als „Schwerpunkt“ (Gitter, Martiny, Birk) 45
d) Arbeitskampfort und Grundgesetz (Birk) 46
e) Zwischenergebnis 48
2. Die Anknüpfung individual- und schadensrechtlicher Folgen von Arbeitskämpfen 48
a) Unterschiedliches Statut für Kampfmittel und Kampffolgen? – Der „Tropwind-Fall“ 48
b) Das Postulat eines „inneren Entscheidungseinklangs“ – einheitliches Statut für Kampfmittel und Kampffolgen 50
3. Zusammenfassende Kritik 51
II. Die Anknüpfung an den Arbeitsvertrag 54
1. Arbeitskampfstatut als Annex zum Arbeitsvertragsstatut (Rüthers) 54
2. Die Anknüpfung an das Recht der Flagge bei Seeschiffen 56
a) Der Arbeitskampf als Institut des Privatrechts (Großmann) 57
b) Die Differenzierung nach der „Außenwirkung“ (Geffken) 58
c) Die generelle Anwendung des Flaggenrechts (Seiter) 59
d) Flaggenrecht als Ausnahme von der lex fori (Birk) 60
3. Zusammenfassende Kritik 61
III. Arbeitskampf und „Wirkungsstatut“ (Schnorr von Carolsfeld) 63
IV. Die Maßgeblichkeit des Deliktsstatuts (Wintrich) 64
V. Fazit 66
§ 6 Kollisionsrechtliche Fragen grenzüberschreitender Sympathiearbeitskämpfe und transnationaler Boykottaktionen 66
I. Arbeitskampfstatut und Beteiligung ausländischer Arbeitskampfparteien an inländischen Arbeitskämpfen 66
1. Inländische Sympathiearbeitskämpfe zugunsten ausländischer Arbeitskampfparteien 66
2. Inländische Aufrufe zum Sympathiearbeitskampf bzw. Boykott im Ausland 67
3. Zwischenergebnis 68
II. Der ausländische Hauptarbeitskampf als präjudizielles Rechtsverhältnis im Rahmen einer inländischen Sympathiekampfmaßnahme 68
1. Die Akzessorietät der inländischen Sympathiekampfmaßnahme zum ausländischen Hauptarbeitskampf 68
2. Der Meinungsstand zur kollisionsrechtlichen Beurteilung des Hauptarbeitskampfes im Rahmen der Akzessorietät 70
a) Die Maßgeblichkeit der ausländischen Rechtsordnung 70
aa) Grundsatz: Primat des ausländischen Rechts 70
bb) Korrektur durch den ordre public 71
cc) Art. 6 EGBGB 1986 als „Rechtsgrundlage“ grenzüberschreitender Demonstrationsstreiks? 73
dd) Fazit 74
b) Die Beurteilung des ausländischen Hauptarbeitskampfes nach deutschem und ausländischem Recht 74
c) Die Beurteilung des ausländischen Hauptarbeitskampfes nach deutschem Recht 75
d) Die These von der Anwendung des „günstigeren Rechts“ 77
aa) Günstigkeitsprinzip und Arbeitsverweisungsrecht 77
bb) Kritik 78
3. Zusammenfassung 79
III. Die ausländische Durchführungsmaßnahme als präjudizielles Rechtsverhältnis im Rahmen eines inländischen Aufrufs zum Boykott bzw. Sympathiearbeitskampf 80
1. Rechtliche Abhängigkeit des Aufrufs von den Durchführungsmaßnahmen? 80
a) Grundsatz einer eigenständigen Beurteilung 80
b) Postulat einer Akzessorietät 81
c) Ergebnis 82
2. Der Meinungsstand zur Beurteilung der ausländischen Unterstützungsaktionen im Rahmen der Akzessorietät 82
a) Die Anwendbarkeit der ausländischen Rechtsordnung 82
b) Die Maßgeblichkeit des deutschen Rechts 82
c) Kombination beider Meinungen? 83
3. Zusammenfassung 84
2. Abschnitt: Rahmenregelungen und ihre Bedeutung für den Arbeitskampf mit Auslandsberührung 84
§ 7 Arbeitskampfregelungen im Internationalen Arbeitsrecht 84
I. Völkerrechtliche Bestimmungen 84
1. Der Arbeitskampf in den Menschenrechtsinstrumenten der Vereinten Nationen 84
2. Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation 87
II. Europarechtliche Bestimmungen 89
1. Europäische Menschenrechtskonvention und Europäische Sozialcharta 89
2. Recht der Europäischen Gemeinschaften 91
III. Ergebnis 93
1. Überstaatliche Arbeitskampfgarantie und kollisionsrechtliche Konsequenzen 93
2. Existenz eines „materiellen internationalen Arbeitskampfrechts“? 94
§ 8 Die verfassungsrechtliche Verankerung des Arbeitskampfes 95
I. Die Arbeitskampfgarantie des Grundgesetzes 95
1. Ausdrückliche Garantie des Arbeitskampfes durch Art. 9 Abs. 3 GG? 95
2. Garantie der Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 GG und Arbeitskampf 96
3. Recht auf Arbeitskampf aus Art. 9 Abs. 3 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG? 98
4. Zwischenergebnis 99
II. Grenzen der verfassungsrechtlichen Privilegierung 100
1. Der Arbeitskampf als „Hilfsmittel der Tarifautonomie“ 100
2. Die Lehre vom „Kernbereich“ 101
III. Folgerungen für die weitere Untersuchung 102
§ 9 Die Rechtsnatur des Arbeitskampfrechts 103
I. Arbeitskampfrecht als Bestandteil des öffentlichen oder des privaten Arbeitsrechts? 103
1. Die Arbeitskampfparteien als Privatrechtssubjekte 103
a) Stellung und Aufgabe der Arbeitskampfparteien in der Rechtsordnung 103
b) Die Koalitionsfreiheit als Mittel der Privatautonomie 104
2. Der Arbeitskampf als Ausdruck kollektiven privatautonomen Handelns 105
a) Das „öffentliche“ Arbeitskampfrecht 105
b) Die Rechtsbeziehungen der Arbeitskampfparteien zueinander 107
3. Ergebnis 109
II. Der Arbeitskampf im Spannungsfeld zwischen Individual- und Kollektivrecht 109
1. Arbeitskampfrecht als Bestandteil des „kollektiven“ Arbeitsrechts 109
a) Der Begriff des „kollektiven“ Arbeitsrechts 109
b) Der Arbeitskampf im kollektiven Arbeitsrecht 110
2. Der individual(arbeits)rechtliche Aspekt des Arbeitskampfes 110
III. Arbeitskampfrecht und Zivilrechtsdogmatik 111
1. Die kollektivrechtliche Einheitstheorie des Bundesarbeitsgerichts 111
a) Der rechtmäßige Arbeitskampf als Tatbestand „außerhalb“ des Arbeitsvertragsrechts 111
b) Rechtswidriger Arbeitskampf und deliktsrechtliches Haftungssystem 112
2. Zur Kritik an der „kollektivrechtlichen“ Einheitslehre 114
3. Stellungnahme 115
a) Das Streikrecht als subjektiv-privates Gestaltungsrecht? 115
b) Kollektivrechtliche Einheitslehre und Arbeitskampfstatut 116
3. Abschnitt: Arbeitskollisionsrechtliche Grundfragen 117
1. Unterabschnitt: Die Methode der Anknüpfung 117
§ 10 Das Kriterium der „Auslandsberührung“ eines Arbeitskampfes 117
I. Ansätze zu einer Definition in der Literatur 117
II. „Auslandsberührung“ und Kollisionsnorm 120
1. Die dogmatische Funktion 120
2. Die Relation von Tatbestand und Rechtsfolge 121
III. Der „internationale“ Sachverhalt im Arbeitskollisionsrecht 123
1. „Auslandsbezug“ und individualvertragliche Rechtswahl 123
2. Der „heterogen“ verknüpfte Tatbestand im kollektiven Arbeitsrecht 126
3. Fazit 127
IV. Der Ausgangspunkt der Einteilung in „nationale“ und „internationale“ Sachverhalte 128
1. Der „inländische“ Arbeitskampf i. S. v. § 116 AFG bzw. § 84 AVAVG 128
2. Die Orientierung an den Grundstrukturen des Arbeitskampfes 130
3. „Nationaler“ und „internationaler“ Arbeitskampf und einzelstaatliche Arbeits- und Wirtschaftsordnung 132
V. Ergebnis: Der in Betracht zu ziehende Kreis von Arbeitskämpfen mit Auslandsberührung 134
1. Kampfmaßnahmen inländischer Arbeitskampfparteien im Ausland sowie ausländischer Arbeitskampfparteien im In- und Ausland 134
2. Einbeziehung von ausländischen Arbeitskampfparteien in nationale Arbeitskämpfe 135
a) Die Einbeziehung von inländischen Arbeitskampfparteien in einen ausländischen Arbeitskampf 135
b) Die Einbeziehung von ausländischen Arbeitskampfparteien in einen inländischen Arbeitskampf 135
3. Arbeitskämpfe auf internationaler Ebene 135
§ 11 Struktur und Systematik der arbeitsrechtlichen Kollisionsnormen 136
I. Methodendiskussion im Arbeitskollisionsrecht und Art. 30 EGBGB 1986 136
II. Individualarbeitsrecht 137
1. Die Auseinandersetzung um die freie Rechtswahl im Arbeitsvertrag 137
a) Der Grundsatz der Parteiautonomie als Leitprinzip der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 137
b) Die Kritik an der freien Rechtswahl im Schrifttum 140
2. Das Arbeitsverhältnisstatut im Lichte von Art. 30 EGBGB 1986 142
a) Die Parteiautonomie und ihre Grenzen 142
b) Die objektive Anknüpfung gem. Art. 30 Abs. 2 EGBGB 1986 143
c) Die Sonderanknüpfung zwingenden inländischen Rechts gem. Art. 34 EGBGB 1986 144
3. Ergebnis: Allseitige oder einseitige Kollisionsnormen im Individualarbeitsrecht? 145
III. Öffentliches Arbeits(schutz)recht 145
1. Geltungs- und Anwendungsbereich des inländischen öffentlichen Arbeitsschutzrechts 145
2. Der Methodenstreit um die Erweiterung des Anwendungsbereichs des inländischen öffentlichen Arbeitsschutzrechts auf Auslandssachverhalte 146
a) Erweiterung des Anwendungsbereichs qua „Ausstrahlung“? 146
aa) Begriff und originärer Anwendungsbereich 146
bb) Übertragung der „Ausstrahlung“ auf das öffentliche Arbeitsrecht? 147
b) Der privatrechtliche Kern öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutznormen und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers 148
3. Die Anwendung inländischen öffentlichen Arbeitsrechts im Ausland im Hinblick auf Art. 30 EGBGB 1986 149
IV. Kollektives Arbeitsrecht 150
1. Einseitige oder allseitige Kollisionsnormen als Grundlage der Rechtsanwendungsentscheidung? 150
2. Zur kollisionsrechtlichen Problematik einzelner Teilrechtskreise 152
a) Betriebsverfassung 152
b) Tarifvertrag 153
3. Fazit 154
V. Folgerungen für die weitere Untersuchung 155
2. Unterabschnitt: Verfassung und ordre public als arbeitskollisionsrechtliche Gestaltungsfaktoren 155
§ 12 Wechselbeziehungen zwischen Grundgesetz, Kollisionsrecht und Sachrecht 155
I. Das Gebot der Verfassungsmäßigkeit der arbeitsrechtlichen Kollisionsnormen 155
1. Die Kollisionsnorm als Bestandteil der innerstaatlichen Rechtsordnung 155
2. Art. 9 Abs. 3 GG als verfassungsrechtliche Grenze der Kollisionsnormen 157
3. Art. 9 Abs. 3 GG als „Kollisionsnorm“ für die Anknüpfung des Arbeitskampfes unmittelbar? 158
4. Zwischenergebnis 160
II. Berufene ausländische Rechtsordnung und Grundgesetz 160
1. Die Bindung ausländischen Rechts an die Grundrechte 160
2. Der dogmatische Weg zur Realisierung der Grundrechtsbindung im Lichte von Art. 6 EGBGB 1986 162
a) Der Meinungsstreit um die anwendbaren Grundsätze unter der Geltung von Art. 30 EGBGB a.F. 162
aa) Das Postulat eines eigenständigen „Verfassungskollisionsrechts“ 162
bb) Der ordre public als Einbruchstelle der Grundrechte 163
b) Folgerungen aus der ausdrücklichen Verankerung der Grundrechtsbindung in Art. 6 Satz 2 EGBGB 1986 165
3. Der Streit um die Anwendung der Grundrechte – ein bloßes Methodenproblem? 165
III. Die Bedeutung von Art. 9 Abs. 3 GG im Hinblick auf die Beurteilung grenzüberschreitender Kampfmaßnahmen nach inländischem Arbeitskampfrecht 167
1. Die Verfassungsmäßigkeit der inländischen Arbeitskampfrechtsordnung 167
2. Die Aussagekraft von Art. 9 Abs. 3 GG im Hinblick auf grenzüberschreitende Kampfmaßnahmen 168
IV. Zusammenfassung 168
§ 13 Internationaler Anwendungsbereich von Art. 9 Abs. 3 GG und ordre public 169
I. Die Reichweite der Koalitionsfreiheit im Spiegel der Meinungen 169
1. Die Begrenzung von Art. 9 Abs. 3 GG durch die innerstaatlichen Kollisionsnormen 169
2. Die Entwicklung des Anwendungsbereichs der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG unmittelbar 173
3. Methode und Ergebnis beider Auffassungen im Vergleich 175
II. Versuch einer Konkretisierung der internationalen Reichweite von Art. 9 Abs. 3 GG 176
1. Der personelle Aspekt der Koalitionsfreiheit – Art. 9 Abs. 3 GG als allgemeines Menschenrecht 176
a) Individuelle Koalitionsfreiheit 176
b) Kollektive Koalitionsfreiheit 178
2. Der räumliche Aspekt der Koalitionsfreiheit 179
a) Auslandssachverhalt und Völkerrecht 179
b) Die Anwendbarkeit der Grundrechte bei Auslandssachverhalten 180
c) Zwischenergebnis 182
3. Der sachliche Aspekt der Koalitionsfreiheit 182
a) Die Bedeutung der „Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ in Art. 9 Abs. 3 GG für die internationale Reichweite der Koalitionsfreiheit 182
b) Zur Tragweite internationaler Rechtsquellen 184
c) Die Kollisionsnorm als „Konkretisierungsgesichtspunkt“? 185
d) „Inländische“ bzw. „ausländische“ Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen und die Forderung nach einem „abgestuften“ Grundrechtsschutz 186
4. Fazit 188
III. Ergebnis: Die Notwendigkeit der Erschließung des internationalen Anwendungsbereichs von Art. 9 Abs. 3 GG im Rahmen des ordre public 189
1. Zur Reichweite von ordre public und Verfassung 189
a) Der unbeschränkte Geltungsbereich der kollisionsrechtlichen Vorbehaltsklausel bei der Anwendung ausländischen Arbeitskampfrechts 189
b) Die beschränkte Reichweite von Art. 9 Abs. 3 GG 190
aa) Der sachliche Anwendungsbereich der Koalitionsfreiheit 190
bb) Der internationale Anwendungsbereich der Koalitionsfreiheit 191
2. Art. 9 Abs. 3 GG als Konkretisierungsgesichtspunkt des ordre public 191
IV. Zusammenfassung 192
3. Unterabschnitt: Die wesentlichen Gesichtspunkte zur Ermittlung des Arbeitskampfstatuts 192
§ 14 Beteiligte Rechtsverhältnisse und Trennungsprinzip 192
I. Arbeitskampfstatut und staatliches Regelungsinteresse 192
1. Arbeitskampf mit Auslandsberührung und öffentliche Ordnung 192
2. Staatliches Regelungsinteresse und Kollisionsnorm 195
3. Folgerungen für das Arbeitskampfstatut 198
II. Arbeitskampfstatut und beteiligte Arbeitskampfparteien 199
1. Einheitliches Arbeitskampfstatut für alle beteiligten Parteien „eines“ Arbeitskampfes? 199
a) Der Begriff der „Arbeitskampfpartei“ 199
b) Betroffenes Rechtsverhältnis und kollisionsrechtliche Fragestellung 199
2. Der Kreis der beteiligten Arbeitskampfparteien 200
a) Kampfmaßnahmen von Inländern im Ausland und Ausländern im Inland 200
b) Die Einbeziehung von Ausländern in nationale Arbeitskämpfe 200
c) Arbeitskämpfe auf internationaler Ebene 202
3. Folgerungen für die weitere Untersuchung 203
§ 15 Der „Schwerpunkt“ der arbeitskampfrechtlichen Beziehung als ausschlaggebendes Anknüpfungskriterium 203
I. Kollektive Privatautonomie und arbeitskollisionsrechtliche Konsequenzen 203
1. Die Rechtsnatur des Arbeitskampfes als Leitprinzip für die Gestaltung der Kollisionsnorm 203
2. Folgerungen aus der Funktion des Arbeitskampfes als Hilfsmittel der Tarifautonomie 204
3. Parteiautonome Vereinbarung des Arbeitskampfstatuts? 206
4. „Arbeitskampfschwerpunkt“ und Methodendiskussion im Arbeitskollisionsrecht 208
II. Gesichtspunkte für die Zuordnung einer arbeitskampfrechtlichen Beziehung zu einer bestimmten nationalen Arbeits- und Wirtschaftsordnung 209
1. Vertragliche Sonderbeziehung und Arbeitskampfstatut 209
a) Die individualvertragliche Ebene – das Arbeitsverhältnisstatut 210
aa) Folgen für das Arbeitskampfstatut? 210
bb) Argumente gegen die ausschließliche Anknüpfung an den Arbeitsvertrag 211
b) Die kollektivvertragliche Ebene – das Tarifvertragsstatut 213
aa) Das Arbeitskampfstatut als „Annex“ des Tarifvertragsstatuts? 213
bb) Tarifvertragliche Rechtswahl und Arbeitskampfstatut 213
2. Objektive Anknüpfung des Arbeitskampfstatuts 215
a) Individuelle Anknüpfungsmerkmale 215
aa) Anknüpfungsgesichtspunkte auf Arbeitgeberseite 215
bb) Anknüpfungsgesichtspunkte auf Arbeitnehmerseite 216
cc) Anknüpfungsgesichtspunkte hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses der Kampfparteien 217
b) Kollektive Anknüpfungsmerkmale 218
aa) Der Sitz der tarifschließenden Parteien 218
bb) Der satzungsgemäß festgelegte Tätigkeitsbereich 219
c) Zielbezogene Anknüpfungsgesichtspunkte 219
aa) Arbeitsrechtliche Arbeitskämpfe 219
bb) Politische Arbeitskämpfe 221
d) Ergebnis 221
3. Sekundärer Rückgriff auf das Deliktsstatut? 221
III. Die Reichweite des Arbeitskampfstatuts 222
1. Kampfmaßnahmen im Dualismus Individual- und Kollektivrecht 222
a) Die kollektive Ausübung von Individualrechten 222
b) Die Rechtsfolgen für das Einzelarbeitsverhältnis 223
aa) Die grundsätzliche Maßgeblichkeit des Arbeitskampfstatuts 223
bb) „Günstigkeitsvergleich“ i. S. von Art. 30 Abs. 1 EGBGB 1986? 224
2. Die Anknüpfung deliktischer Fragen 226
IV. Zusammenfassung 226
§ 16 Die Sonderproblematik akzessorischer Kampfmaßnahmen 227
I. Die rechtliche Abhängigkeit inländischer Kampfmaßnahmen von ausländischen Arbeitskämpfen 227
1. Der ausländische Arbeitskampf als arbeitskollisionsrechtliche „Vorfrage“? 227
2. Begriff und Wesen der „Vorfrage“ 228
II. Das auf die „Vorfrage“ anwendbare Kollisionsrecht 228
1. Die „Hauptfrage“ unterliegt dem inländischen Arbeitsrecht 228
2. Die „Hauptfrage“ unterliegt ausländischem Arbeitsrecht 229
III. Das auf die „Vorfrage“ anwendbare Sachrecht 230
IV. Ergebnis 232
Teil 2: Besonderer Teil – Sachverhaltsgruppen 233
1. Abschnitt: Kampfmaßnahmen inländischer Arbeitskampfparteien im Ausland und ausländischer Arbeitskampfparteien im In- und Ausland 233
§ 17 Arbeitskampfort und Arbeitskampfstatut 233
I. Arbeitskampfort liegt im Ausland 233
1. „Ausstrahlungen“ inländischer Betriebe 233
a) Grenzüberschreitende Betriebe 233
b) Auslandsaufenthalt folgt aus der Natur des Arbeitsverhältnisses 234
c) Künstler, Artisten auf Tournee im Ausland 235
d) Montagearbeitnehmer 235
e) Leiharbeitnehmer 237
f) Befristete Abordnung ins Ausland zu Kontroll- und Leitungszwekken 238
aa) Entsendung in rechtlich unselbständige ausländische Betriebsstätten 238
bb) Abordnung in ausländische Tochtergesellschaften 239
2. Reiner Auslandseinsatz von Arbeitnehmern 240
3. Rechtlich unselbständige Betriebsstätten inländischer Unternehmen im Ausland 240
a) Unbefristet entsandtes Personal 240
b) Ausländische Ortskräfte 241
4. Tochtergesellschaften inländischer Unternehmen im Ausland 242
a) Die grundsätzliche Anwendbarkeit ausländischen Rechts 242
b) Der Sonderfall „ausgeflaggter“ deutscher Seeschiffe 242
c) Runaway-industries 245
5. Wandernde Betriebe 246
6. Betriebe und Unternehmen mit Sitz im Ausland 246
a) Die grundsätzliche Anwendbarkeit ausländischen Rechts 246
b) Zulässigkeit der Rechtswahl durch Vertrags- und Tarifstatut? 246
II. Arbeitskampfort liegt auf hoheitsfreiem Gebiet 247
1. Seeschiffe 247
2. Naßbagger, Hubinseln, Taucherplattformen 247
3. Ölbohrinseln 247
III. Arbeitskampfort liegt im Inland 248
1. „Einstrahlungen“ ausländischer Betriebe 248
a) Die grundsätzliche Anwendbarkeit ausländischen Rechts 248
b) Der Sonderfall der „billigen Flaggen“ 248
2. Reiner Inlandseinsatz ausländischer Arbeitnehmer 249
3. Rechtlich unselbständige Betriebe ausländischer Unternehmen im Inland 250
4. Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen im Inland 250
5. Wandernde Betriebe 250
6. Betriebe und Unternehmen mit Sitz im Inland 250
IV. Zusammenfassendes Ergebnis 251
§ 18 Anwendbares Sachrecht und nationaler ordre public 252
I. Probleme des materiellen inländischen Arbeitskampfrechts bei Auslandssachverhalten 252
1. „Außenwirkung“ und Kampfparität 252
2. Die Zulässigkeit vertraglicher Arbeitskampfvereinbarungen bei Auslandssachverhalten 253
a) Tarifvertragliche Vereinbarung einer absoluten Friedenspflicht 253
b) Arbeitsvertraglicher Verzicht der Ausübung von Kampfmaßnahmen 253
II. Materielles ausländisches Arbeitskampfrecht und nationaler ordre public 255
1. Die kollisionsrechtliche Vorbehaltsklausel in Rechtsprechung und Literatur 255
2. Die Ergebnisbezogenheit von Art. 6 EGBGB 1986 256
III. Grenzüberschreitende Streikabwehr und positive Funktion der kollisionsrechtlichen Vorbehaltsklausel – zur Sonderanknüpfung zwingenden Rechts i. S. von Art. 34 EGBGB 1986 258
1. Art. 1 § 11 Abs. 5 AÜG als zwingende Norm des privatrechtlichen Arbeitnehmerschutzes 258
2. Ausdehnende Anwendung der Vorschrift auf das Recht zur Verweigerung von Streikarbeit allgemein? 259
3. Die Zulassung grenzüberschreitender Streikabwehr als Verstoß gegen Art. 34 EGBGB 1986? 261
IV. Zusammenfassung 262
2. Abschnitt: Die Beteiligung ausländischer Arbeitskampfparteien an nationalen Arbeitskämpfen 262
1. Unterabschnitt: Grenzüberschreitende Sympathiekampfmaßnahmen 263
§ 19 Die rechtliche Problematik inländischer Sympathiekampfmaßnahmen zugunsten ausländischer Arbeitskampfparteien 263
I. Sympathiekampfmaßnahmen im System der Arbeitskampfrechtsordnung 263
1. Begriff und Formen des Sympathiearbeitskampfes 263
a) Sympathiekampfmaßnahmen im engeren Sinne 263
b) Sonderformen des Sympathiearbeitskampfes 264
2. Die Frage der Zulässigkeit von Sympathiekampfmaßnahmen im innerstaatlichen Bereich 265
a) Sympathiekampfmaßnahmen der Arbeitnehmerseite 265
aa) Die Verweigerung von Streikarbeit 265
bb) Der Sympathiestreik 267
cc) Der Streik im „Drittinteresse“ 270
b) Die Sympathieaussperrung 270
c) Der Sympathieboykott 271
3. Ergebnis 272
II. Die Rechtmäßigkeit grenzüberschreitender Sympathiekampfmaßnahmen im Spiegel der Meinungen 272
1. Die These von der generellen Unzulässigkeit inländischer Sympathiekampfmaßnahmen zur Unterstützung ausländischer Arbeitskampfparteien 272
a) Rechtsprechung 272
aa) Das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 24.11.1959 272
bb) Die Entscheidung des Landgerichts Bremen vom 25.3.1969 273
b) Ablehnende Stimmen in der Literatur 274
2. Der grenzüberschreitende Sympathiearbeitskampf als rechtmäßiges Kampfmittel in Rechtsprechung und Literatur 275
a) Die Verweigerung von Streikarbeit im Hinblick auf einen ausländischen Arbeitskampf 275
b) Die Zulässigkeit grenzüberschreitender Sympathiestreiks 276
aa) Die Begründung im einzelnen 276
bb) Umfang und Grenzen der Rechtmäßigkeit 278
c) Der grenzüberschreitende Streik im „Drittinteresse“ 279
d) Die grenzüberschreitende Sympathieaussperrung 280
3. Fazit 280
III. Der grenzüberschreitende Sympathiearbeitskampf im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 280
1. Folgerungen aus der Annexfunktion des Arbeitskampfes als Hilfsmittel der Tarifautonomie 281
2. Das Problem: Der grenzüberschreitende Sympathiearbeitskampf als Ausgleichsinstrument für Paritätsstörungen eines ausländischen arbeitskampfrechtlichen Systems? 282
3. „Grundsatz der Gegenseitigkeit“ und Notwendigkeit eines „transnationalen“ Paritätsverständnisses 283
4. Ergebnis: Die Anerkennung grenzüberschreitender Sympathiekampfmaßnahmen als Ausnahmetatbestand 285
IV. Zusammenfassung 285
§ 20 Akzessorietät und kollisionsrechtliche Beurteilung des ausländischen Hauptarbeitskampfes 286
I. Die Hauptkampfbezogenheit von Sympathiekampfmaßnahmen 286
1. Die rechtliche Abhängigkeit des inländischen Sympathiearbeitskampfes vom ausländischen Hauptarbeitskampf 286
2. Die Grundlagen der Akzessorietät im Schrifttum 287
3. Die Notwendigkeit einer dogmatischen Fundierung des Akzessorietätsgebots 287
II. Das Akzessorietätsgebot als Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit 288
1. Die verschiedenen Formen des Hauptarbeitskampfes 288
a) Identität der Kampfformen 288
b) Sympathiekampfmaßnahmen gegen ein Vorgehen der Gegenseite im Hauptkampfgebiet 288
c) „Sympathie“arbeitskämpfe ohne Hauptstreik bzw. -aussperrung 289
aa) Sympathiearbeitskampf auf Aufforderung 289
bb) Der „echte“ Streik im Drittinteresse 290
2. Das Vorliegen eines „Hauptarbeitskampfes“ als Grundvoraussetzung des Akzessorietätsgedankens 291
a) Die Unanwendbarkeit von Art. 6 EGBGB 1986 bei „echten“ Streiks im Drittinteresse 291
b) Akzessorietät und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 292
3. Rechtmäßiger Hauptarbeitskampf und Erforderlichkeit der Sympathiekampfmaßnahme 293
a) Die Rechtmäßigkeit des Hauptarbeitskampfes als Voraussetzung für die Erforderlichkeit der Sympathiekampfmaßnahme 293
b) Das Postulat einer Rechtmäßigkeit des Hauptarbeitskampfes hinsichtlich Kampfdurchführung und Kampfziel 293
4. Zwischenergebnis 294
III. Die auf den ausländischen Hauptarbeitskampf anwendbare Rechtsordnung: ausländisches Arbeitskampfrecht 294
1. Die Notwendigkeit einer Beurteilung des ausländischen Hauptarbeitskampfes nach dem Hauptkampfstatut 294
2. Kumulative Anwendung inländischen Arbeitskampfrechts? 295
3. Ergebnis 296
IV. Zur Tragweite des ordre public 297
1. Die Anwendbarkeit von Art. 6 EGBGB 1986 im Rahmen präjudizieller Rechtsverhältnisse 297
a) Die Relativität der kollisionsrechtlichen Vorbehaltsklausel 297
b) Besonderheiten präjudizieller Rechtsverhältnisse 298
c) Der ausländische Hauptarbeitskampf als präjudizielles Rechtsverhältnis 299
2. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen grenzüberschreitender Sympathiekampfmaßnahmen und ordre public 300
3. Der verbleibende Anwendungsbereich von Art. 6 EGBGB 1986 301
a) Der Aussagegehalt ausländischer Rechtsordnungen 301
aa) Streikfreundlichen Rechtsordnungen 301
bb) Streikfeindliche Rechtsordnungen 302
b) Die grundsätzliche Unanwendbarkeit von Art. 6 EGBGB 1986 bei inländischen Sympathiekampfmaßnahmen 302
V. Zusammenfassung 303
2. Unterabschnitt: Arbeitskampfrisiko und staatliche Lohnersatzleistungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten 304
§ 21 Das Arbeitskampfrisiko bei Arbeitskämpfen mit Auslandsberührung 304
I. Die kollisionsrechtliche Beurteilung der Lohnverweigerung nach der Arbeitskampfrisikolehre 304
1. Ausländischer Arbeitskampf und Arbeitskampfrisiko 304
2. Der Meinungsstand in der Literatur 305
a) Maßgeblichkeit des Arbeitsverhältnisstatuts 305
b) Anwendbarkeit des Arbeitskampfstatuts 305
3. Die Lohnverweigerung nach der Arbeitskampfrisikolehre als Institut des kollektiven Arbeitsrechts 306
a) Die These vom kampfrechtlichen Abwehrinstrument 306
b) Arbeitskampfrisiko und Einzelarbeitsverhältnis 307
4. Ergebnis 308
II. Die Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei grenzüberschreitenden Sachverhalten 308
1. Ausländischer Arbeitskampf und „Dreizonenmodell“ des Bundesarbeitsgerichts 308
2. Die Arbeitsleistung wird im Ausland erbracht 310
a) Der Produktionsausfall beruht auf einem inländischen Arbeitskampf 310
b) Der Produktionsausfall beruht auf einem ausländischen Arbeitskampf 311
aa) Die ausländischen Arbeitnehmer streiken für eigene Ziele 311
bb) Es liegt ein ausländischer Sympathiestreik zugunsten der deutschen Arbeitnehmer vor 312
3. Die Arbeitsleistung wird im Inland erbracht 312
a) Die ablehnende Haltung in der Literatur 312
b) Vergleich mit grenzüberschreitenden Kampfmaßnahmen der Arbeitnehmerseite 313
c) Die Notwendigkeit einer Anerkennung des Rechts auf Lohnverweigerung nach der Arbeitskampfrisikolehre bei „ausländischen“ Arbeitskämpfen 315
aa) Grundlegung 315
bb) Die Ausgestaltung im einzelnen 316
4. Ergebnis 317
III. Mittelbare Berücksichtigung ausländischen Rechts? 317
1. „Hauptkampfbezogenheit“ der Lohnverweigerung nach der Arbeitskampfrisikolehre? 317
2. Besonderheiten bei Auslandssachverhalten 319
a) Das Problem der Zurechnung ausländischen rechtswidrigen Verhaltens 319
b) Ausländischer Hauptarbeitskampf und Akzessorietät 320
3. Fazit 320
IV. Zusammenfassung 321
§ 22 Staatliche Lohnersatzleistungen bei Arbeitskämpfen mit Auslandsberührung 322
I. „Inländischer“ Arbeitskampf und staatliche Neutralität 322
1. Der Regelungsgehalt von § 116 AFG 322
2. Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Arbeitskämpfen mit Auslandsberührung und staatliche Lohnersatzleistungen 323
3. § 116 AFG als Bestandteil des auf Auslandssachverhalte anwendbaren nationalen Sachrechts 324
II. Der „inländische“ Arbeitskampf i. S. d. § 116 Abs. 2 AFG 324
1. Räumliche Betrachtungsweise und anspruchsberechtigter Personenkreis 324
2. Staatliche Neutralität und Auslandsbeschäftigung 325
III. Der „inländische“ Arbeitskampf i. S. d. § 116 Abs. 3 Satz 1 AFG 326
1. Mittelbare Kampfbetroffenheit und „ausländischer“ Arbeitskampf 326
2. Der Sonderfall „inländischer“ Aufrufe zum Sympathiestreik im Ausland 327
IV. Arbeitskampf mit Auslandsberührung und Sozialhilferecht 328
V. Zusammenfassung 329
3. Unterabschnitt: Transnationale Boykottaktionen 330
§ 23 Die rechtliche Problematik grenzüberschreitender Aufrufe zum Boykott oder Sympathiearbeitskampf 330
I. Boykott und Aufruf zum Sympathiearbeitskampf im System des Arbeitskampfrechts 330
1. Zur Typologie des transnationalen Boykotts 330
a) Der Boykott im „engeren Sinne“ 330
b) Der Aufruf zu Sympathiekampfmaßnahmen als Boykott im „weiteren Sinne“? 332
2. Zur Rechtsfigur des „Sympathieboykotts“ 334
3. Die zur Beurteilung stehenden arbeitskampfrechtlichen Beziehungen beim Boykott 335
a) Die Mehraktigkeit des Boykottgeschehens 335
b) Die beteiligten arbeitskampfrechtlichen Beziehungen beim Boykott 336
aa) Der Boykott im engeren Sinne 336
bb) Der Aufruf zu Sympathiekampfmaßnahmen 337
4. Fazit 339
II. Das Arbeitskampfstatut bei transnationalen Boykottaktionen 339
1. Die Beziehung zwischen Verrufer und Boykottiertem 339
2. Die Beziehung zwischen Boykottiertem und den Adressaten des Verrufs 340
3. Die Beziehung zwischen den ausländischen Arbeitskampfparteien (beim Aufruf zu Sympathiekampfmaßnahmen) 340
4. Die Beziehung zwischen dem Verrufer und dem ausländischen Gegner des Sympathiearbeitskampfes (beim Aufruf zu Sympathiekampfmaßnahmen) 340
5. Ergebnis 341
III. Die Beurteilung des nationalen und transnationalen Boykotts in der deutschen Arbeitskampfrechtsordnung 341
1. Die Zulässigkeit des Boykotts schlechthin 341
2. Die Zulässigkeit transnationaler Boykottaktionen 343
a) Der Boykott im engeren Sinne 343
b) Der Aufruf zu ausländischen Sympathiekampfmaßnahmen 343
3. Abschließende Würdigung 344
IV. Zusammenfassung 345
§ 24 Akzessorietät und kollisionsrechtliche Beurteilung der ausländischen Durchführungsmaßnahmen 345
I. Die rechtliche Abhängigkeit des Verrufs von den Durchführungsmaßnahmen beim Boykott 345
1. Boykottmaßnahmen im „engeren Sinne“ 346
a) Der Grundsatz der eigenständigen Beurteilung der Teilhandlungen des Boykotts 346
b) Die Verknüpfung von Aufruf und Durchführungsmaßnahmen beim Boykott 347
2. Der Aufruf zu Sympathiekampfmaßnahmen 348
a) Sympathiestreiks und -aussperrungen 348
b) Sympathieboykott 348
3. Zwischenergebnis 349
II. Die auf die ausländischen Durchführungsmaßnahmen eines transnationalen Boykotts anwendbare Rechtsordnung 349
1. Die kollisionsrechtliche Fragestellung 349
2. Verhältnismäßigkeit des Boykotts und ausländische Durchführungsmaßnahme 350
3. Die grundsätzliche Maßgeblichkeit der ausländischen Rechtsordnung 351
4. Kumulative Anwendung inländischen Arbeitskampfrechts? 353
5. Ergebnis 353
III. Zur Tragweite des ordre public 354
1. Boykottmaßnahmen und sachliche Relativität der kollisionsrechtlichen Vorbehaltsklausel 354
2. Der mangelnde Anwendungsbereich von Art. 6 EGBGB 1986 beim Boykott im „engeren Sinne“ 354
3. Aufruf zu Sympathiekampfmaßnahmen im Ausland und ordre public 355
a) Arbeitskampffeindliche Rechtsordnungen 355
b) Arbeitskampffreundliche Rechtsordnungen 356
4. Ergebnis: Die generelle Unanwendbarkeit von Art. 6 EGBGB 1986 357
IV. Zusammenfassung 357
3. Abschnitt: Arbeitskämpfe zur Realisierung von Zielen auf internationaler Ebene 358
§ 25 Arbeitskampf und transnationaler Konzern 358
I. Typik und Funktion des Arbeitskampfes im transnationalen Unternehmensverbund 358
1. Praktische Erscheinungsformen des Konzernarbeitskampfes 358
a) Koordinierung nationaler Kampfmaßnahmen zur Realisierung von eigenen Zielen gegenüber einzelnen Konzerngesellschaften 358
aa) St. Gobain 358
bb) Dunlop-Pirelli 360
b) Koordinierung nationaler Kampfmaßnahmen zur Realisierung von eigenen Zielen gegenüber der Konzernleitungsgesellschaft 361
aa) Akzo 361
bb) Solvay 362
c) Koordinierung nationaler Kampfmaßnahmen zur Realisierung von Zielen einer Konzerngesellschaft 363
aa) Nabisco 363
bb) Unilever 364
2. Der Arbeitskampf um einen internationalen Konzerntarifvertrag 364
a) Der Begriff des „internationalen Tarifvertrages“ 364
b) Die rechtliche Problematik internationaler Konzerntarifverträge 365
c) Zur Erkämpfbarkeit entsprechender Kollektivvereinbarungen 366
3. Fazit 366
II. Die anwendbare Rechtsordnung bei grenzüberschreitenden Kampfmaßnahmen im Rahmen eines transnationalen Unternehmensverbundes 367
1. Ausgangspunkt: der grenzüberschreitende Sympathiestreik 367
2. Meinungsstand zum Arbeitskampf im Konzern 367
a) Einheitliche Anknüpfung aller Kampfmaßnahmen? 367
b) Differenzierende Anknüpfung 368
3. Rechtsanwendungsfrage und Ziel des Arbeitskampfes 368
a) Koordinierung nationaler Kampfmaßnahmen zur Realisierung eigener Ziele gegenüber einzelnen Konzerngesellschaften 368
b) Koordinierung nationaler Kampfmaßnahmen zur Realisierung von Zielen gegenüber der Konzernleitungsgesellschaft 368
c) Koordinierung nationaler Kampfmaßnahmen zur Realisierung eines internationalen Konzerntarifvertrages 369
4. Ergebnis 369
III. Sonderstellung des Konzernarbeitskampfes im Hinblick auf die mittelbare Anwendung ausländischen Rechts? 370
1. Die These vom „Arbeitskampfdurchgriff“ im Konzern 370
2. Arbeitskampfdurchgriff im Konzern und Arbeitgebereigenschaft 371
a) Nationale Sachverhalte 371
b) Transnationaler Konzern und „runaway-industries“ 373
3. Ergebnis 374
IV. Zusammenfassung 375
§ 26 Arbeitskampfmaßnahmen internationaler Gewerkschaftsdachverbände 375
I. Die Rolle eines internationalen Dachverbandes nationaler Einzelgewerkschaften bei Arbeitskämpfen mit Auslandsberührung 375
1. Die überstaatliche Organisation der Gewerkschaftsbewegung 375
2. Die Art der Beteiligung internationaler Gewerkschaftsorganisationen an grenzüberschreitenden Arbeitskämpfen 376
a) Die rechtliche Struktur eines internationalen Gewerkschaftsverbandes am Beispiel der ITF 376
b) Die Art der Beteiligung im einzelnen 377
aa) Die Unterstützung eines nationalen Arbeitskampfes 377
bb) Die Kampfführung durch den internationalen Dachverband unmittelbar 378
cc) Abgrenzungsfragen 378
3. Folgerungen für die weitere Untersuchung 379
II. Die Unterstützung nationaler Arbeitskämpfe durch einen internationalen Gewerkschaftsdachverband 379
1. Die zu beurteilenden arbeitskampfrechtlichen Beziehungen 379
2. Die auf die Unterstützungshandlungen anwendbare Rechtsordnung 380
a) Die Beziehungen zwischen internationalem Dachverband und einzelstaatlichem Mitglied 380
b) Die Beziehungen zwischen internationalem Dachverband und nationalen Arbeitgeber(verbände)n 381
aa) Die anwendbare Rechtsordnung im Hauptkampfgebiet 381
bb) Die anwendbare Rechtsordnung im Sympathiekampfgebiet 381
3. Ergebnis 382
III. Die unmittelbare Kampfführung durch einen internationalen Gewerkschaftsdachverband am Beispiel der ITF 382
1. Der Kampf der ITF gegen die „billigen Flaggen“ 382
a) Streik und Aussperrung von Seeleuten auf Schiffen unter „billiger Flagge“ 382
b) Abfertigungsboykotte durch nationale Hafenarbeitergewerkschaften 384
2. Der Konflikt der ITF mit den nationalen Gewerkschaften sowie den Heimatstaaten der Billigflaggenbesatzungen 385
a) Der Boykott der „Camilla M.“ 385
b) Der Boykott der „Rosso“ 386
3. Die auf die Kampfmaßnahmen anwendbare Rechtsordnung 387
a) Ausgangspunkt: Der Arbeitskampf auf Billigflaggenschiffen unter Führung nationaler Gewerkschaften der Seeleute 387
b) Kollisionsrechtliche Konsequenzen aus der Beteiligung der ITF 388
aa) Kampfführung durch eine nationale Mitgliedsgewerkschaft 388
bb) Organisation der Seeleute in der Seafarer’s Section der ITF 388
c) Die Beziehungen der nationalen Hafenarbeitergewerkschaften zu den bekämpften Reedern 389
d) Ergebnis 390
IV. Überlegungen zur Rechtmäßigkeit des Vorgehens der ITFgegen die „billigen Flaggen“ 390
V. Zusammenfassung 393
§ 27 Die kampfweise Auseinandersetzung internationaler Dachverbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern 393
I. Der internationale Verbandsarbeitskampf – eine Ausnahmeerscheinung 393
1. Das Vorgehen der Internationalen Seeleutegewerkschaft auf der Konferenz von Genua 1920 393
2. Internationaler Verbandsarbeitskampf und Tarifvertragssystem 394
a) Der „Eurovisionsboykott“ 394
b) Der internationale Verbandstarifvertrag als Rechtsproblem 395
3. Zur praktischen Bedeutung des internationalen Verbandsarbeitskampfes 396
II. Beteiligte Arbeitskampfparteien und anwendbare Rechtsordnung 397
1. Die Ebene der nationalen Arbeitskampfparteien 397
2. Das Verhältnis der internationalen Spitzenverbände zu den nationalen Arbeitskampfparteien 398
a) Die Beziehung internationaler Spitzenverband – einzelstaatliches Mitglied 398
b) Die Beziehung des internationalen Spitzenverbandes zu den Mitgliedern der Gegenseite 398
3. Die Ebene der internationalen Spitzenverbände 399
a) Das Fehlen der Verankerung in einer gemeinsamen Arbeits- und Wirtschaftsordnung 399
b) Die verschiedenen Anknüpfungsgesichtspunkte 400
aa) Bestehen vertraglicher Beziehungen 400
bb) Fehlen vertraglicher Beziehungen 400
III. Fazit: Die Reduktion der Fragestellung auf die konkrete (Arbeits)Beziehung als kollisionsrechtliches Leitprinzip 401
IV. Zusammenfassung 402
Teil 3: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 403
Literaturverzeichnis 410
Stichwortverzeichnis 446