Zwischen Positivismus und materialem Verfassungsdenken
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Friedrich, M. (1971). Zwischen Positivismus und materialem Verfassungsdenken. Albert Hänel und seine Bedeutung für die deutsche Staatsrechtswissenschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42411-5
Friedrich, Manfred. Zwischen Positivismus und materialem Verfassungsdenken: Albert Hänel und seine Bedeutung für die deutsche Staatsrechtswissenschaft. Duncker & Humblot, 1971. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42411-5
Friedrich, M (1971): Zwischen Positivismus und materialem Verfassungsdenken: Albert Hänel und seine Bedeutung für die deutsche Staatsrechtswissenschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42411-5
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Zwischen Positivismus und materialem Verfassungsdenken
Albert Hänel und seine Bedeutung für die deutsche Staatsrechtswissenschaft
Schriften zur Verfassungsgeschichte, Vol. 14
(1971)
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Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorbemerkung | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Erster Abschnitt: Der staatsrechtliche Positivismus als Problem der Wissenschaftsgeschichte | 11 | ||
Das gestiegene Interesse an einer verstehenden Staatsrechtswissenschaftsgeschichte | 12 | ||
Bisherige Schwerpunkte der wissenschaftsgeschichtlichen Forschung | 13 | ||
Noch weitgehende Aussparung der Laband-Periode | 15 | ||
Mögliche Ansatzpunkte für ihre bessere Aufarbeitung | 16 | ||
Die Abspiegelung der wissenschaftlichen Entwicklungsetappen im Wandel der literarischen Darstellungsmittel | 18 | ||
Stellenwert und seitherige Einschätzung von Hänels Werk | 20 | ||
Zweiter Abschnitt: Der biographische Hintergrund: Universitätslehrer und Honoratiorenpolitiker | 22 | ||
Herkunft und wissenschaftliche Ausbildung | 22 | ||
Der Ausgang von den historischen Germanisten | 25 | ||
Kieler Lehrtätigkeit | 27 | ||
Die politischen Verdienste um Schleswig-Holstein | 31 | ||
Die Rolle in der linksliberalen Reichstagsfraktion; das Verhältnis zu Eugen Richter | 35 | ||
Die Konzeption einer liberalen Gesamtpartei | 37 | ||
Dritter Abschnitt: Zur formtypischen Eigenart des wissenschaftlichen Werkes | 38 | ||
Bibliographischer Überblick | 38 | ||
Der monographische Charakter des Hänelschen Werkes | 39 | ||
Gründe für die Bevorzugung der monographischen Form | 40 | ||
Der Ertrag der monographischen Arbeitsweise: Immanente Überwindung des zeitgenössischen Positivismus | 42 | ||
Vierter Abschnitt: Zur Interpretation der staatsrechtlichen Werke | 44 | ||
1. Studien zum Deutschen Staatsrecht | 44 | ||
a) Die erste Studie; Arbeitsstil und wissenschaftlicher Typus | 44 | ||
Das unmittelbare Verdienst der ersten Studie: Widerlegung der Seydelschen Vertragstheorie | 45 | ||
Die Lücke in Hänels Argumentation | 46 | ||
Institutionelle Deutung des Bundesstaates | 47 | ||
Mißverständnisse über Hänels Bundesstaatslehre | 48 | ||
Zu starke Orientierung an den republikanischen Bundesstaatsrechtsmodellen | 50 | ||
b) Die mittlere Studie in ihrer Bedeutung für die klassische Theorie des Reichskonstitutionalismus | 50 | ||
Die Entdeckung der Eigenart des Bismarckschen Verfassungsrechts | 52 | ||
Unitarische Überspannung der Tragweite des Amendements Bennigsen | 54 | ||
Der Kernpunkt im Programm einer organischen parlamentarischen Fortentwicklung der Reichsverfassung: Ausstattung der kaiserlichen Gewalt mit dem vollen konstitutionellen Veto | 54 | ||
c) Die dritte Studie mit dem Angriff auf die Lehre vom doppelten Gesetzesbegriff | 55 | ||
Unterschiede im Argumentationsstil gegenüber dem zeitgenössischen Positivismus | 56 | ||
Antizipation einer einheitlichen Theorie der Rechtserscheinungen | 57 | ||
Der Gegensatz zwischen objektivem und subjektivem Recht | 58 | ||
Die Nichttrennung von Funktion und Befugnis im Gesetzesbegriff | 61 | ||
Politische Bedeutung von Hänels Begründungsversuch eines einheitlichen Gesetzesbegriffs | 63 | ||
2. Deutsches Staatsrecht | 64 | ||
Aufnahme durch die zeitgenössische Kritik | 64 | ||
Der Ausgang vom „Kulturberuf“ des Staates | 65 | ||
Gründe für die Ablehnung der staatlichen Persönlichkeitskonstruktion | 65 | ||
Verdienste der staatsrechtlichen Einzeluntersuchung: Verwertung von Gesetzgebungspraxis, Verfassungsgeschichte und vergleichender Verfassungslehre | 67 | ||
Ambivalente Nachwirkung | 70 |