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Huber, P. (1994). Die englische forum-non-conveniens-Doktrin und ihre Anwendung im Rahmen des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48148-4
Huber, Peter. Die englische forum-non-conveniens-Doktrin und ihre Anwendung im Rahmen des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens. Duncker & Humblot, 1994. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48148-4
Huber, P (1994): Die englische forum-non-conveniens-Doktrin und ihre Anwendung im Rahmen des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48148-4

Format

Die englische forum-non-conveniens-Doktrin und ihre Anwendung im Rahmen des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens

Huber, Peter

Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 68

(1994)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 21
Einleitung 25
1. Teil: Die forum-non-conveniens-Doktrin im traditionellen englischen Common Law 27
1. Kapitel: Überblick über das traditionelle System der internationalen Zuständigkeit in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten 27
A. Gerichtsorganisation und Verfahrenseinleitung 28
I. Gerichtsorganisation 28
II. Grundsätze der Verfahrenseinleitung 29
B. Internationale Zuständigkeit (jurisdiction) englischer Gerichte nach den traditionellen Regeln 30
I. Actions in personam 30
1. Zuständigkeit über anwesende Beklagte 31
a) Natürliche Personen (individuals) 31
b) Nichtrechtsfähige Gesellschaften (partnerships) 34
c) Rechtsfähige Gesellschaften (corporations) 34
2. Zuständigkeit über abwesende Beklagte aufgrund von Unterwerfung (submission) 37
3. Zuständigkeit über abwesende Beklagte durch service of the writ out of jurisdiction gemäß R.S.C., Order 11 37
a) Service out of jurisdiction with the leave of the court 38
b) Service out of jurisdiction without the leave of the court 40
II. Actions in rem 40
2. Kapitel: Ursprünge der forum-non-conveniens-Doktrin im schottischen Recht 45
A. Grundprinzipien der internationalen Zuständigkeit im schottischen Common Law 45
B. Entwicklung der forum-non-conveniens-Doktrin im schottischen Recht 46
I. Ursprünge 46
II. Praktische Anwendung der Doktrin 48
3. Kapitel: Die Entwicklung der forum-non-conveniens-Doktrin im englischen Recht 50
A. Überblick über die Entwicklung 51
B. Die Entwicklung im einzelnen 53
I. Restriktive Haltung in St. Pierre v. South American Stores: “oppressive and vexatious” 53
1. Die Regel in St. Pierre 53
2. Die Vorgeschichte zu St.Pierre 54
a) Die Entwicklung des “vexatious or oppressive”-Tests aus lis-alibi-pendens-Fällen 54
b) Die Rolle der convenience-Faktoren im Rahmen des vexatious-Tests 57
3. Der St. Pierre-Test 60
II. Die liberalere Interpretation des vexatious-Tests in The Atlantic Star 62
1. Der Sachverhalt 62
2. Die juristische Bewertung 63
3. Einordnung des neuen Tests 66
III. Die MacShannon-Formel und die sich daraus ergebenden Unklarheiten 67
1. Die Diplocksche Formel 68
2. Die Meinungen der anderen Richter und die sich daraus ergebenden Unklarheiten bezüglich der Rechtslage 70
a) Unklarheiten hinsichtlich des ersten Teils des Tests 71
b) Unklarheiten hinsichtlich des zweiten Teils des Tests 72
c) Unklarheiten über die Verteilung der Beweislast 73
IV. Weitgehende Klarstellung der Rechtslage und offizielle Anerkennung der forum-non-conveniens-Doktrin in The Abidin Daver 74
1. Die Grundaussagen in The Abidin Daver 75
2. Die Antworten auf die drei nach MacShannon offenen Fragen 75
a) Die Bestimmung des alternativen Forums 75
b) Die Rolle der legitimen Vorteile für den Kläger im Rahmen des zweiten Teils des Tests 77
c) Die Verteilung der Beweislast 78
3. Aussagen von allgemeiner Bedeutung für die forum-non-conveniens-Doktrin 78
4. Die Anwendung der Grundsätze auf den vorliegenden Fall 79
V. Vorläufiges Ende der dogmatischen Entwicklung in Spiliada Maritime Corporation v. Cansulex Ltd. 81
1. Allgemeine Bemerkungen zur forum-non-conveniens-Doktrin 82
2. Der Spiliada-Test in Kurzform 83
3. Der erste Schritt: Nachweis des alternativen, besser geeigneten Forums durch den Beklagten 84
4. Der zweite Schritt: Verweigerung eines stay aus Gründen der Gerechtigkeit 85
2. Teil: Anwendungspraxis und Bewertung 87
4. Kapitel: Die Anwendung der englischen forum-non-conveniens-Doktrin in der gerichtlichen Praxis 87
A. Allgemeine Fragen zur Theorie der Doktrin 88
I. Zwei-Stufen-Test oder einstufiger Abwägungsprozeß? 88
II. Ermessensspielraum für den erstinstanzlichen Richter 89
III. Die Entscheidung des Gerichts 90
IV. Zusammenfassung 90
B. Verbindungsfaktoren zwischen dem Verfahren und den jeweiligen Fora 91
I. Verbindungspunkte bezüglich des Sachverhalts 91
1. Handlungsort 91
a) Der Handlungsort als Verbindungsfaktor in deliktischen Klagen 91
b) Der Handlungsort als Anknüpfungsfaktor in nicht-deliktischen Klagen 94
c) Zusammenfassung 95
2. Erfüllungsort und andere für die Durchführung des Vertrages wichtige Orte 95
3. Verbindungspunkte zwischen den Parteien und den einzelnen Fora 96
II. Parallelverfahren: ausländische Rechtshängigkeit (lis alibi pendens) und konnexe Verfahren 97
1. Ausländische Rechtshängigkeit (lis alibi pendens) im engeren Sinne 97
a) Behandlung im allgemeinen 98
b) Für die Gewichtung im konkreten Fall relevante Faktoren 99
c) Erfordernis einer positiven Anerkennungsprognose? 103
2. Konnexe Verfahren 103
a) Begriffsbestimmung 103
b) Behandlung durch die Gerichte 104
c) Besonderheiten bei Verfahren der seerechtlichen Haftungsbegrenzung 105
3. “Preemptive forum shopping” durch negative Feststellungsklagen 107
III. Charakteristika bei seerechtlichen Streitigkeiten 109
1. Der internationale Charakter von seerechtlichen Streitigkeiten und seine Auswirkungen auf die forum-non-conveniens-Doktrin 109
2. Berücksichtigung der Nationalität der beteiligten Schiffe 110
IV. Anwendbares Recht 110
1. Berücksichtigung im allgemeinen 110
2. Berücksichtigung besonderer Faktoren im Zusammenhang mit dem anwendbaren Recht 111
a) Ordre public 111
b) Einfluß der Berufung auf Spezialgesetze eines Landes 112
c) Einfluß von Gerichtsstandsvereinbarungen 113
d) Besonderheiten bei contempt of court 113
C. Faktoren der convenience 113
I. Convenience aus der Sicht der Parteien 114
1. Unannehmlichkeiten 114
2. Kostenaufwand 115
II. Convenience aus der Sicht der Zeugen 115
III. Sprache der Zeugen und des Beweismaterials 116
IV. Zusammenfassung 117
D. Die Interessenabwägung: Verweigerung eines stay aus Gründen der Gerechtigkeit? 117
I. Allgemeines 117
1. Umfang der Abwägung 117
2. Comparing the quality of justice? 119
II. Verfahrensrechtliche Faktoren 120
1. Adversarisches oder nicht-adversarisches System 120
2. Unterschiede bezüglich der discovery 121
a) Begriff 121
b) Behandlung durch die Gerichte 122
3. Unterschiede hinsichtlich der Verfahrenskosten und ihrer Verteilung 123
a) Verhältnismäßigkeit 124
b) Keine Kostenerstattung im alternativen Forum 124
c) Erfolgshonorare 125
d) Entkräftung des Kostenfaktors? 126
e) Fazit 127
4. Sicherheiten 128
5. Möglichkeit, alle Ansprüche und alle Anspruchsgegner in einem Verfahren zusammenzufassen 128
6. Sonstige Faktoren 129
III. Faktoren des Sachrechts 130
1. Unterschiede bezüglich der Höhe der Schadensersatzsummen 130
a) Höherer Schadensersatz in England 130
b) Höherer Schadensersatz im Ausland: antisuit-injunctions 131
c) Fazit 131
2. Unterschiede bei der Höhe der Ansprüche infolge von seerechtlichen Haftungsbeschränkungen 132
3. Unterschiede hinsichtlich der Verjährung 133
a) Grundsatz 133
b) Lösung durch Verzicht auf die Geltendmachung der Verjährung? 134
4. Unterschiede bezüglich der Gewährung von Zinsen 135
5. In England günstigeres Ergebnis für den Kläger aufgrund von Regeln des materiellen Rechts 135
6. Risiko, daß die Ansprüche des Klägers von dem ausländischen Gericht ohne sachliche Prüfung abgewiesen werden 136
IV. Große zeitliche Verzögerung bei einem Verfahren vor dem ausländischen Gericht 137
1. Verzögerungen aufgrund der Aussetzung an sich 137
2. Verzögerungen aufgrund des ausländischen Gerichtssystems 137
3. Verzögerungen aufgrund der Streitsache selbst 139
4. Zusammenfassung 139
V. Faktoren, die die Eignung des Gerichts betreffen 140
VI. Im Ausland Gefahr eines unfairen Verfahrens aus politischen, ideologischen oder ähnlichen Gründen 141
VII. Sonstige Faktoren 143
5. Kapitel: Bewertung der englischen forum-non-conveniens-Doktrin 145
A. Rechtsunsicherheit 145
B. Bedürfnis für eine forum-non-conveniens-Doktrin 146
I. Einfache forum-non-conveniens-Fälle 146
1. Das Courtoisie-Gebot 146
2. Abwehr von forum shopping 147
a) Begriff 147
b) Motive für forum shopping 147
c) Völkerrechtliche Legalität 148
d) Legitimität 148
aa) Unfairness gegenüber dem Beklagten 149
bb) Blockierung der inländischen Gerichte 150
cc) Ergebnis zum forum shopping 150
3. Einschränkung exorbitanter Gerichtsstände 151
4. Sach- und Beweisnähe und Effizienz 153
5. Zusammenfassung 154
II. Fälle ausländischer Rechtshängigkeit 155
III. Zusammenfassung 155
3. Teil: Die Anwendbarkeit der forum-non-conveniens-Doktrin im Rahmen des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsabkommens 156
6. Kapitel: Die Entwicklung der englischen Rechtsprechung bis zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof 157
A. Die Entscheidung in Berisford v. New Hampshire Insurance 157
I. Ausgangsposition 157
II. Aussetzung des Verfahrens aufgrund von forum non conveniens? 158
B. Die Entscheidung in Arkwright 159
I. Ausgangsposition 159
II. Rechtliche Bewertung durch das Gericht 160
C. Das Verfahren in Re Harrods (Buenos Aires) 160
I. Ausgangslage 160
II. Die rechtliche Bewertung durch den Court of Appeal 161
III. Der Vorlagebeschluß des House of Lords 162
7. Kapitel: Entwurf eines Lösungsmodells 164
A. Einführung 164
I. Annahmen, auf denen das Modell fußt 164
II. Die Bedeutung des Wohnsitzes des Beklagten 165
1. Unterscheidung nach dem Wohnsitz des Beklagten 165
2. Bestimmung des Wohnsitzes des Beklagten 166
III. Die Fallgruppen 168
B. Einfache forum-non-conveniens-Fälle (ohne Rechtshängigkeit im Ausland) 168
I. Fallgruppe 1: Alternatives Forum in einem Vertragsstaat und Beklagter mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat 168
1. Argumente gegen die Anwendung der forum-non-conveniens-Lehre 169
a) Der europäische Justizgewährungsanspruch 169
aa) Begriff und Inhalt 169
bb) Herleitung und Begründung des Justizgewährungsanspruchs 171
cc) Zusammenfassung 174
b) Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Einheitlichkeit 175
aa) Rechtssicherheit 175
bb) Einheitlichkeit bei Auslegung und Anwendung des EuGVÜ 175
c) Charakter der Zuständigkeitsgründe des EuGVÜ 176
aa) Verzicht auf exorbitante Gerichtsstände 176
bb) Die Gerichtsstände des EuGVÜ als „vertypte“ Formen von forum conveniens 176
d) Zusammenfassung 177
2. Argumente für die Anwendung der forum-non-conveniens-Doktrin 178
a) Argumente, die die gegen die Anwendbarkeit von forum non conveniens vorgebrachten Punkte entkräften sollen 178
aa) Gegenargumente zur Lehre vom Justizgewährungsanspruch 178
bb) Gegenargument zur These, daß die Anwendung der forum-non-conveniens-Doktrin Rechtsunsicherheit mit sich bringen würde 179
b) Argumente, die positiv für die Anwendbarkeit der forum-non-conveniens-Lehre sprechen 180
aa) EuGVÜ nur als äußere Grenze 180
bb) Forum non conveniens als wertvolles Rechtsinstitut 181
c) Zusammenfassung 181
3. Sonderfall: Anwendung der forum-non-conveniens-Doktrin in Fällen von Rechtsmißbrauch oder fehlendem Rechtsschutzbedürfnis? 182
a) Die These 182
b) Anwendbarkeit von Zulässigkeitsvoraussetzungen des nationalen Rechts neben dem EuGVÜ 183
c) Allgemeine Ausnahme für Gesetzesumgehung und Rechtsmißbrauch im EuGVÜ? 184
4. Zusammenfassung zu Fallgruppe 1: Alternatives Gericht in einem Vertragsstaat und Beklagter mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat 185
II. Fallgruppe 2: Alternatives Gericht in einem Vertragsstaat und Beklagter ohne Wohnsitz in einem Vertragsstaat 186
1. Grundsatz: Anwendbarkeit des autonomen Rechts (Artikel 4(1) EuGVÜ) 186
2. Ausnahmen zum Grundsatz des Artikel 4(1) EuGVÜ 187
3. Zusammenfassung zu Fallgruppe 2: Alternatives Gericht in einem Vertragsstaat und Beklagter ohne Wohnsitz in einem Vertragsstaat 188
III. Fallgruppe 3: Alternatives Gericht in einem Drittstaat und Beklagter mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat 188
1. Justizgewährungsanspruch auch im Verhältnis zu Nichtvertragsstaaten? 189
a) Anwendbarkeit des EuGVÜ nur bei Bezug zu einem anderen Vertragsstaat? 190
aa) Ursprung der Diskussion über eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs: Artikel 17 EuGVÜ 191
bb) Ausdehnung der Diskussion auf den allgemeinen Anwendungsbereich des EuGVÜ 192
cc) Argumente für eine teleologische Reduktion 193
aaa) Formulierung der Präambel 193
bbb) Aussage des EuGH in Somafer 194
ccc) Systematische Argumente des OLG München 194
ddd) Schutzrichtung des EuGVÜ 195
eee) Artikel 55 EuGVÜ 196
fff) Zusammenfassung 197
dd) Argumente gegen die teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs 197
aaa) Wortlaut des Artikel 2 EuGVÜ 197
bbb) Historische Auslegung 197
ccc) Systematische Argumente 199
ddd) Abgrenzungsprobleme 199
eee) EuGVÜ als europäisches Einheitsrecht 200
ee) Abwägung der Argumente für und gegen eine teleologische Reduktion 202
b) Anwendbarkeit der forum-non-conveniens-Doktrin in reinen Drittstaaten-Fällen selbst wenn sich die Zuständigkeit aus dem EuGVÜ ergibt? 204
aa) Das Argument, das EuGVÜ regle nur das Verhältnis der Vertragsstaaten untereinander 204
bb) Keine Beeinträchtigung der auf die Erleichterung der Anerkennung gerichteten Zielsetzung des EuGVÜ? 205
cc) Maßgeblichkeit des nationalen Rechts in anderen Drittstaaten-Fällen 205
dd) Zusammenfassung 207
c) Ergebnis zum Justizgewährungsanspruch 208
2. Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Einheitlichkeit 208
3. Charakter der Zuständigkeitsgründe des EuGVÜ 209
4. Sonderfälle 209
a) Ausnahme für Fälle von Rechtsmißbrauch oder fehlendem Rechtsschutzbedürfnis? 209
b) Differenzierung nach einzelnen Zuständigkeitsgründen? 210
c) Differenzierung nach Wohnsitz des Klägers? 211
d) Kompromißlösungen über Vermutungen? 212
5. Zusammenfassung zu Fallgruppe 3: Alternatives Gericht in einem Drittstaat und Beklagter mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat 213
IV. Fallgruppe 4: Alternatives Forum in einem Drittstaat und Beklagter ohne Wohnsitz in einem Vertragsstaat 214
V. Zusammenfassung zu den forum-non-conveniens-Fällen ohne ausländische Rechtshängigkeit 215
C. Fälle ausländischer Rechtshängigkeit (lis alibi pendens) 217
I. Fallgruppe 5: Alternatives Gericht in einem Vertragsstaat und Beklagter mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat 218
II. Fallgruppe 6: Alternatives Gericht in einem Vertragsstaat und Beklagter ohne Wohnsitz in einem Vertragsstaat 218
1. Anwendbarkeit der Artikel 21 ff. EuGVÜ 218
2. Ausschluß des nationalen Rechts 220
III. Fallgruppe 7: Alternatives Gericht in einem Drittstaat und Beklagter mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat 220
1. Justizgewährungsanspruch 221
a) Staatsvertragliche Verpflichtungen 221
b) Außerhalb von Staatsverträgen 222
aa) Wortlaut 222
bb) Prinzipielle Anerkennung einer Durchbrechung des Justizgewährungsanspruchs in Fällen ausländischer Rechtshängigkeit 223
cc) Argument aus Artikel 27 Nr. 5 EuGVÜ 225
c) Zusammenfassung 225
2. Rechtssicherheit und Einheitlichkeit bei der Anwendung des EuGVÜ 226
3. Bedürfnis nach der Anwendung nationalen Rechts 226
4. Unterscheidung danach, ob Bezüge zu anderen Vertragsstaaten? 228
5. Zusammenfassung zu Fallgruppe 7: Alternatives Gericht in einem Drittstaat und Beklagter mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat 228
IV. Fallgruppe 8: Alternatives Forum in einem Drittstaat und Beklagter ohne Wohnsitz in einem Vertragsstaat 229
V. Zusammenfassung zu Fällen ausländischer Rechtshängigkeit 229
Ergebnisse der Arbeit 231
Literaturverzeichnis 233
Entscheidungsverzeichnis 239