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Verkehrsinteresse und Verfassungsrecht

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Leuschner, L. (2005). Verkehrsinteresse und Verfassungsrecht. Zur Bedeutung von Allgemeinwohlinteressen bei der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung privatrechtlicher Regelungen am Beispiel der Rechtsscheinlehre. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51661-2
Leuschner, Lars. Verkehrsinteresse und Verfassungsrecht: Zur Bedeutung von Allgemeinwohlinteressen bei der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung privatrechtlicher Regelungen am Beispiel der Rechtsscheinlehre. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51661-2
Leuschner, L (2005): Verkehrsinteresse und Verfassungsrecht: Zur Bedeutung von Allgemeinwohlinteressen bei der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung privatrechtlicher Regelungen am Beispiel der Rechtsscheinlehre, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51661-2

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Verkehrsinteresse und Verfassungsrecht

Zur Bedeutung von Allgemeinwohlinteressen bei der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung privatrechtlicher Regelungen am Beispiel der Rechtsscheinlehre

Leuschner, Lars

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 316

(2005)

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Abstract

Gegenstand der Arbeit ist die Rolle von Allgemeinwohlinteressen im Privatrecht. Der Autor legt am Beispiel der Regelungen der Rechtsscheinlehre dar, dass Allgemeinwohlinteressen insbesondere Bedeutung erlangen können, wenn es um die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der von privatrechtlichen Normen ausgehenden Belastungen (wie etwa des durch die §§ 932 ff. BGB ausgelösten Eigentumsverlustes) geht. Hierzu führt er zunächst aus, weshalb Vorschriften wie die des gutgläubigen Erwerbs oder der Rechtsscheinvollmacht nicht als bloßer Interessenausgleich zwischen den unmittelbar betroffenen Privatrechtssubjekten verstanden werden können. Insbesondere der Schutz des Gutgläubigen vermag die mit ihnen verbundenen Rechtsfolgen nicht zu erklären. Die (weitestgehende) Verfassungsmäßigkeit der Rechtsscheinlehre folgt vielmehr daraus, dass ihre Regelungen in Form des Verkehrsinteresses maßgeblich der Verfolgung eines Allgemeinwohlinteresses dienen.

Im Zuge der so umschriebenen überindividuellen Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre setzt sich Lars Leuschner ausführlich mit der verfassungsrechtlichen Bindung des Privatrechtsgesetzgebers auseinander. Hierbei erörtert er u. a. die Frage, in welchem Umfang dieser zur Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen befugt ist. Daneben beleuchtet die Arbeit eingehend die ökonomischen Hintergründe des Verkehrsinteresses.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
§1 Einleitung 17
A. Einfuhrung in die Themenstellung 17
B. Rechtsvergleichendes 19
C. Gang der Untersuchung 22
1. Teil: Die privatrechtliche Ausgangslage 24
§ 2 Konkretisierung und Systematisierung des Untersuchungsgegenstands 24
A. Die verschiedenen Bestandteile der Rechtsscheinlehre 24
B. Charakteristika der Rechtsscheinlehre und ihre Abgrenzung zur Rechtsgeschäftslehre 27
I. Die Rechtsfolge: Die Rechtsscheinentsprechung 27
II. Der Tatbestand 28
1. Der äußere Tatbestand 28
2. Der innere Tatbestand 31
a) Heteronomie als Kennzeichen der Rechtsscheinlehre 31
b) Das Verhältnis von Selbstbestimmung und Heteronomie in der Rechtsgeschäftslehre 32
III. Zwischenergebnis: Die Selbstständigkeit von Rechtsgeschäftsund Rechtsscheinlehre 34
C. Überblick über die tatbestandlichen Voraussetzungen der untersuchten Rechtsscheintatbestände 34
I. Rechtsscheinträger 34
II. Subjektive Voraussetzungen in der Person des Begünstigten 37
1. Gutgläubigkeit 37
2. Vertrauen auf den Rechtsschein 38
3. Kausalität zwischen Vertrauen und Disposition 41
III. Die Zurechnung 41
1. Der Zurechnungsbeitrag 42
2. Zurechnungshindernisse 45
a) Fehlende Zurechnungsfähigkeit 45
b) Willensmängel 46
D. Zusammenfassung 49
§ 3 Das Verkehrsinteresse 51
A. Das Verkehrsinteresse als Allgemeinwohlinteresse 51
B. Die grundsätzliche Möglichkeit der Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen mit den Mitteln des Privatrechts 52
I. Die verhaltenssteuernde Wirkung des Privatrechts 53
II. Der Zusammenhang zwischen dem Verhalten der einzelnen Privatrechtssubjekte und dem Allgemeinwohl 55
1. Die Ordnungsfunktion des Privatrechts 55
2. Der Zusammenhang zwischen Privatrecht und Wohlfahrt 56
3. Der Zusammenhang zwischen Privatrecht und Verteilung 57
C. Der Inhalt des Verkehrsinteresses 59
I. Das Verhältnis von Verkehrsleichtigkeit und Verkehrssicherheit 59
II. Das Streben nach Effizienz als Inhalt des Verkehrsinteresses 63
1. Der Ansatz der ökonomischen Analyse des Rechts 63
a) Die konzeptionellen Grundlagen der ökonomischen Analyse des Rechts 63
b) Die Unbedenklichkeit der ökonomischen Analyse des Rechts im vorliegenden Zusammenhang 64
2. Der Zustand von Allokationseffizienz 65
3. Der Einfluss der Rechtsordnung auf die Erzielung dieses Zustands 67
a) Vorrechtlicher Zustand 67
b) System unter Ausschaltung des homo oeconomicus 68
c) System unter Einbeziehung des homo oeconomicus 68
(1) Internalisierung externer Effekte 68
(2) Die Bedeutung des Marktes 70
4. Die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Marktes für Handlungsrechte 72
a) Verkehrsfähigkeit von Handlungsrechten 72
b) Der Einfluss von Transaktionskosten 72
(1) Transaktionskosten und Kooperationsgewinn 72
(2) Das Verkehrsinteresse als Synonym für das Streben nach Transaktionskostensenkung 73
D. Zusammenfassung 74
2. Teil: Die verfassungsrechtliche Ausgangslage 76
§ 4 Die verfassungsrechtliche Bindung des Privatrechtsgesetzgebers 76
A. Der Begriff der Drittwirkung 76
B. Die grundsätzliche Grundrechtsbindung des Privatrechtsgesetzgebers 77
C. Die Ausgestaltung der Grundrechtsbindung des Privatrechtsgesetzgebers 78
I. Der Schutz des Belasteten durch seine Grundrechte als Abwehrrechte 79
II. Die Verpflichtung des Staates zur Gewährung von Schutz vor privaten Beeinträchtigungen 82
1. Konzepte der Gleichstellung staatlicher und privater Beeinträchtigungen 82
a) Die Theorie der unmittelbaren Drittwirkung 83
b) Die Zurechnung privater Beeinträchtigungen auf den Staat 83
2. Die Unterscheidung der h.M. zwischen privaten und staatlichen Beeinträchtigungen 84
a) Die Entwicklung von der Lehre der mittelbaren Drittwirkung zu einem Schutzgebotskonzept 84
b) Die dogmatische Herleitung der grundrechtlichen Schutzgebotsfunktion 86
c) Tatbestand und Rechtsfolge der Schutzgebote 88
3. Stellungnahme 90
a) Die Berechtigung der Unterscheidung von staatlichen und privaten Beeinträchtigungen 90
(1) Ablehnung der Theorie der unmittelbaren Drittwirkung und der etatistischen Konvergenztheorie 90
(2) Die Bedeutung der gegensätzlichen Erwartungshaltungen von Opfer und Störer 92
b) Die Voraussetzungen für die Entstehung von Schutzpflichten 93
(1) Die faktische Auswirkung der privaten Beeinträchtigung 93
(a) Einwände gegen die Position von Canaris zur verfassungsrechtlichen Behandlung des Eigentums 94
(b) Einwände gegen die Position von Canaris zur verfassungsrechtlichen Behandlung der Privatautonomie 95
(2) Konkretisierung des Angewiesenheitskriteriums 99
c) Das Verhältnis von Über- und Untermaßverbot (Rechtsfolge) 100
d) Das Zusammenspiel von Schutzgebots- und Abwehrfunktion 104
(1) Die staatliche Neutralitätspflicht im Freiraum zwischen den Kernbereichen 106
(2) Die Ersetzung der staatlichen Neutralitätspflicht durch besondere Handlungspflichten 108
(a) Das Institut des Privateigentums 108
(b) Das Institut der Privatautonomie 110
III. Der Handlungsspielraum des Privatrechtsgesetzgebers 112
1. Regelungen im nicht grundrechtlich relevanten Bereich 112
2. Regelungen zur Auflösung von Grundrechtskollisionen 113
a) Wahl zwischen verschiedenen Regelungstechniken 113
b) Die Konkretisierungskompetenz des Gesetzgebers 113
c) Die Zwecksetzungskompetenz des Gesetzgebers 115
D. Zusammenfassung 116
§ 5 Die betroffenen Grundrechte 119
A. Freiheitsrechte 119
I. Haftung 119
1. Die allgemeine Handlungsfreiheit 119
2. Spezialgrundrechte 121
II. Rechtsverlust: Art. 14 GG 122
1. Die verfassungsrechtliche Bindung des eigentumdefinierenden Gesetzgebers 122
2. Die Vorkonstitutionalität der Rechtsscheinlehre 126
3. Die zeitliche Dimension der Privatnützigkeit 126
B. Der allgemeine Gleichheitssatz 127
I. Das Gebot der Ungleichbehandlung verschiedener Sachverhalte 128
II. Das Gebot der Gleichbehandlung gleicher Sachverhalte 130
1. Aspekte der Ungleichbehandlungen durch die Rechtsscheinlehre 130
2. Unbedenklichkeit wegen „formeller Gleichbehandlung"? 132
C. Zusammenfassung 134
3. Teil: Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Regelungen der Rechtsscheinlehre 136
§ 6 Die Unmöglichkeit einer individuellen Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre 136
A. Die Voraussetzungen einer individuellen Rechtfertigung 136
B. Die Ablehnung einer vertrauenstheoretischen Erklärung der Rechtsscheinlehre 138
C. Der Versuch der Erklärung der Regelung der Rechtsscheinlehre als Schutzeingriffe zugunsten des Gutgläubigen 140
I. Der gutgläubige Erwerb 141
1. Auf das Vermögen bezogene Schutzpflicht 141
2. Der verfassungsrechtliche Schutz des schuldrechtlichen Erfüllungsanspruchs des Gutgläubigen durch Art. 14 GG 145
3. Institutsgarantie der Privatautonomie 148
II. Die Rechtsscheinvollmacht 149
1. Auf das Vermögen bezogene Schutzpflicht 149
2. Die verfassungsrechtlich gewährleistete Privatautonomie 150
III. § 15 HGB 151
D. Zusammenfassung 151
§ 7 Die überindividuelle Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre 153
A. Die Zwecksetzungskompetenz 153
I. Die Zwecksetzungskompetenz des Privatrechtsgesetzgebers 153
II. Keine Zwecksetzungskompetenz des Zivilrichters 156
B. Die Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre mit dem Verkehrsinteresse 158
I. Die Schrankensystematik der betroffenen Freiheitsrechte 159
1. Der einfache Gesetzesvorbehalt des Art. 2 Abs. 1 GG 159
2. Die Abgrenzung von Inhalts- und Schrankenbestimmungen und Enteignung im Rahmen des Art. 14 GG 159
a) Der formelle Enteignungsbegriff des Bundesverfassungsgerichts 159
b) Die Qualifizierung der Vorschriften der Rechtsscheinlehre als Inhalts- und Schrankenbestimmungen 161
c) Inhalts- und Schrankenbestimmungen trotz Totalverlustes? 163
3. Andere Freiheitsgrundrechte 164
II. Anforderung an die Rechtfertigung von Gleich- bzw. Ungleichbehandlungen 166
III. Verhältnismäßigkeitsprüfung 167
1. Zulässigkeit des legislativen Zwecks 168
2. Die Geeignetheit 169
a) Der Funktionsmechanismus der Rechtsscheinlehre 169
b) Die Kritik von Lobinger 172
c) Die Verursachung von Kosten und Nachteilen auf Seiten der potentiell Belasteten 175
(1) Die Auswirkung der Rechtsscheinlehre in den Fällen des richtigen Rechtsscheins 176
(2) Die Präventionswirkung als Sekundärfunktion der Rechtsscheinlehre 177
(3) Die Sonderstellung der §§ 932 ff. BGB 181
d) Zwischenergebnis 185
3. Die Erforderlichkeit 186
a) Die Nachteile einer öffentlich-rechtlichen Lösung 187
(1) Der mit einer öffentlich-rechtlichen Lösung verbundene Verwaltungsaufwand 188
(2) Die fehlende Präventionswirkung 189
b) Die Nachteile einer privatrechtlichen Schadensersatzlösung 190
(1) Das Insolvenzrisiko 190
(2) Die Behandlung des pathologischen Falls in den Konstellationen fehlenden Bestandsvertrauens 191
(3) Erforderlichkeit einer Aufspaltung des Anwendungsbereichs der Tatbestände der negativen Publizität? 193
c) Der teilweise Verzicht auf die Kenntnis des Gutgläubigen vom Rechtsscheinträger 194
(1) Das Prinzip der abstrakten Risikominderung 196
(2) Die Besonderheiten der negativen Publizität des § 15 Abs. 1 HGB 197
(a) Die Unerheblichkeit der von § 15 Abs. 1 HGB ausgehenden Risikominderung 197
(b) Die Präventionswirkung des § 15 Abs. 1 HGB 199
(c) Das Erfordernis einer teleologischen Reduktion von § 15 Abs. 1 HGB 200
d) Der weitgehende Verzicht der Rechtsscheinlehre auf einen Zurechnungsbeitrag des Belasteten 201
e) Der Schutz der unentgeltlichen Transaktionen 203
f) Zwischenergebnis 204
4. Angemessenheit 206
a) Prüfungsmaßstab 206
b) Die positiven und negativen Auswirkungen der Rechtsscheinlehre 206
c) Die generalkompensatorische Wirkung der Rechtsscheinlehre 208
C. Zusammenfassung 210
§ 8 Die wesentlichen Ergebnisse 214
A. Die Selbstbehauptung des Privatrechts 214
B. Die Möglichkeit der Verfolgung überindividueller Zwecke durch den Privatrechtsgesetzgeber 214
C. Die überwiegende Verfassungsmäßigkeit der Rechtsscheinlehre und das Scheitern ihrer vertrauenstheoretischen Erklärung 216
Literaturverzeichnis 218
Sachwortverzeichnis 229