Deliktsrechtlicher Eigentumsschutz gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen

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Deliktsrechtlicher Eigentumsschutz gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 181
(1995)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 18 | ||
Erster Teil: Untersuchungsgegenstand | 23 | ||
1. Kapitel: Tatsächlicher Untersuchungsgegenstand und rechtlicher Anknüpfungspunkt | 23 | ||
I. Zum Begriff der reinen Nutzungsbeeinträchtigung | 23 | ||
II. Praktische Beispiele reiner Nutzungsbeeinträchtigungen | 25 | ||
1. Nutzungsbeeinträchtigungen aufgrund von Störungen der Benutzbarkeit von Verkehrswegen | 25 | ||
2. Nutzungsbeeinträchtigungen aufgrund von Störungen der Nutzbarkeit von künstlichen Zuleitungen oder Versorgungen | 28 | ||
3. Nutzungsbeeinträchtigungen des Grundstückseigentümers, die auf Störungen der Nutzbarkeit insbesondere natürlicher Grundstückszuführungen infolge der Nutzung von Nachbargrundstücken beruhen | 29 | ||
IIΙ. Zunehmende Bedeutung reiner Nutzungsbeeinträchtigungen | 31 | ||
IV. Rechtlicher Anknüpfungspunkt der Untersuchung | 35 | ||
2. Kapitel: Abgrenzungen | 37 | ||
I. Deliktsrechtlicher Eigentumsschutz gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen als Teilausschnitt einer allgemeinen, eigentumsunabhängigen Problematik | 37 | ||
II. Verhältnis zur Diskussion über einen privatrechtlich fundierten Umweltschutz | 40 | ||
III. Deliktsrechtlicher Schutz in Verbindung mit öffentlich-rechtlichen Regelungen | 43 | ||
1. Eigenständigkeit der deliktsrechtlichen Haftung aus § 823 Abs. 1 | 44 | ||
2. „Schutzgutakzessorietät" bestimmter öffentlich-rechtlicher Regelungen | 46 | ||
3. Fehlen einer Dritten gegenüber obliegenden Amtspflicht | 48 | ||
Ζweiter Teil: Meinungsstand und Kritik | 52 | ||
1. Kapitel: Auffassungen von Rechtsprechung und Literatur | 52 | ||
I. Rechtsprechung des Reichsgerichts | 52 | ||
1. Gegenstand der Schutzposition „Eigentum" i.S.v. § 823 Abs. 1 | 52 | ||
2. Begriff der Eigentumsverletzung | 54 | ||
a) Eigentumsverletzung durch rechtliche Einwirkung | 54 | ||
b) Eigentumsverletzung durch Einwirkung auf die Sache | 57 | ||
(1) Erfordernis einer unmittelbaren Einwirkung auf die Sache (materieller Verletzungsbegriff) | 57 | ||
(2) Ablehnung eines deliktsrechtlichen Eigentumsschutzes gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen | 63 | ||
II. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs | 67 | ||
1. Gegenstand der Schutzposition „Eigentum" i.S.v. § 823 Abs. 1 | 67 | ||
2. Begriff der Eigentumsverletzung | 69 | ||
a) Eigentumsverletzung durch rechtliche Einwirkung | 69 | ||
b) Eigentumsverletzung durch Einwirkung auf die Sache | 74 | ||
(1) Der sacheinwirkungsbezogene Verletzungsbegriff des BGH | 74 | ||
(2) Vom BGH anerkannte Eigentumsverletzungen durch Einwirkung auf die Sache | 75 | ||
3. Deliktsrechtlicher Eigentumsschutz gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen | 81 | ||
a) Voraussetzungen für die Einordnung reiner Nutzungsbeeinträchtigungen als Eigentumsverletzung | 81 | ||
b) Stellungnahmen zu Einzelbereichen reiner Nutzungsbeeinträchtigungen | 83 | ||
(1) Nutzungsbeeinträchtigungen aufgrund von Störungen der Benutzbarkeit von Verkehrswegen | 84 | ||
(2) Nutzungsbeeinträchtigungen aufgrund von Störungen der Nutzbarkeit von künstlichen Zuleitungen oder Versorgungen (insbesondere: die sog. Stromkabelfälle) | 87 | ||
(3) Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung durch negative Einwirkungen | 89 | ||
III. Die in der Literatur vertretenen Auffassungen zur Frage eines deliktsrechtlichen Eigentumsschutzes gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen | 94 | ||
1. Die herrschende Lehre | 94 | ||
a) Grundsätzliche Befürwortung eines deliktsrechtlichen Eigentumsschutzes gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen | 94 | ||
b) Begrenzung des im Ausgangspunkt befürworteten Schutzes gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen | 99 | ||
(1) Begründung für die Notwendigkeit einer Begrenzung | 99 | ||
(2) Kriterien zur Begrenzung des Schutzes gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen | 100 | ||
(a) Intensität der Beeinträchtigung | 101 | ||
(b) Art des verwirklichten Risikos | 104 | ||
(c) Willensrichtung des in die Sachnutzung eingreifenden Dritten | 105 | ||
c) Stellungnahmen zu Einzelbereichen | 106 | ||
(1) Nutzungsbeeinträchtigungen aufgrund von Störungen der Benutzbarkeit von Verkehrswegen | 106 | ||
(2) Nutzungsbeeinträchtigungen aufgrund von Störungen der Nutzbarkeit künstlicher Zuleitungen oder Versorgungen | 110 | ||
(3) Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung durch negative Einwirkungen | 114 | ||
2. Die einen deliktsrechtlichen Eigentumsschutz gegen reine Nutzungsbeeinträchtungen prinzipiell ablehnende Minderansicht | 118 | ||
2. Kapitel: Kritische Stellungnahme | 122 | ||
I. Einleitung | 122 | ||
II. Das „Ob" eines Nutzungsschutzes | 123 | ||
1. Unzulänglichkeiten und Widersprüche der herrschenden Meinung bei der Einordnung reiner Nutzungsbeeinträchtigungen als Eigentumsverletzungen | 123 | ||
a) Ausblendung bestimmter Nutzungsbeeinträchtigungen aus dem deliktsrechtlichen Eigentumsschutz | 123 | ||
(1) Die deliktsrechtliche Irrelevanz negativer Einwirkungen | 124 | ||
(2) Die Ausklammerung von auf Unterbrechungen der Stromzufuhr beruhenden Nutzungsbeeinträchtigungen | 127 | ||
(3) Die Ablehnung eines deliktsrechtlichen Nutzungsschutzes unter Verweis auf bloße Hinderungen des Gemeingebrauchs | 131 | ||
b) Verständnis des Nutzungsschutzes im Sinne des Schutzes einer „objektiv" bestimmten Sachfunktion (Funktionsschutz) | 135 | ||
2. Begründungsdefizite und Widersprüche der einen deliktsrechtlichen Eigentumsschutz gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen prinzipiell ablehnenden Minderansicht | 137 | ||
III. Die Relativierung des grundsätzlich anerkannten Nutzungsschutzes | 141 | ||
1. Die fehlende Auseinandersetzung mit der Frage nach der Zulässigkeit einer Relativierung | 143 | ||
2. Die nicht begründete Anbindung der Relativierung an das Tatbestandsmerkmal der Eigentumsverletzung | 147 | ||
3. Die unzureichend bewältigte Ausgestaltung der Relativierung | 149 | ||
a) Zu dem vom BGH verwendeten Kriterium der „Entziehung" des bestimmungsgemäßen (natürlichen) Gebrauchs | 149 | ||
b) Zu den in der Literatur vorgeschlagenen Relativierungskriterien | 152 | ||
(1) Zu den verschiedenen Intensitätsmaßstäben | 152 | ||
(2) Zu der grundsätzlichen Zuweisung spezifischer Sachverwendungsrisiken an den sachnutzenden Eigentümer | 157 | ||
(3) Zur Anknüpfung an die Willensrichtung des in die Sachnutzung eingreifenden Dritten | 158 | ||
Dritter Teil: Konzept eines deliktsrechtlichen Eigentumsschutzes gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen | 162 | ||
1. Kapitel: Grundlinien des sachenrechtlichen Eigentumsverständnisses | 163 | ||
I. § 903 Satz 1 als Ausgangspunkt für das sachenrechtliche Eigentumsverständnis | 163 | ||
II. Zum Verhältnis zwischen dem Eigentum und seinen Schranken | 165 | ||
1. Gegenüberstellung von Außentheorie und Immanenzlehre | 165 | ||
2. Ablehnung der Immanenzlehre | 169 | ||
IIΙ. Zur positiven Seite des Eigentumsinhalts: Insbesondere die Sachnutzungsbefugnis und deren Realisierung durch konkrete Sachnutzung | 178 | ||
1. Befugnis zur Sachnutzung als bedeutender Eigentumsinhalt | 178 | ||
2. Begriff der Sachnutzung und ihre Abhängigkeit von Umweltbedingungen | 184 | ||
3. Konkrete Sachnutzung als Ausübung des Eigentumsrechts | 187 | ||
4. Keine eigentumsfundierte Berechtigung an der Ausgestaltung der Umwelt | 191 | ||
IV. Verfahren nach Belieben statt Funktionseigentum | 195 | ||
1. Eigentümerfreiheit als Entscheidungsfreiheit: Die alleinige Kompetenz des Eigentümers zur Festlegung der Sachnutzung nach seinen Interessen | 195 | ||
2. Abgrenzung zum Funktionseigentum | 198 | ||
a) Zum Begriff des Funktionseigentums am Beispiel verschiedener weltanschaulicher Lehren bzw. Rechtslehren | 198 | ||
b) Unvereinbarkeit des sachenrechtlichen Eigentumsverständnisses mit der Vorstellung eines Funktionseigentums | 203 | ||
V. Zum Verhältnis zwischen positiver und negativer Seite des Eigentums | 205 | ||
2. Kapitel: Nutzungsschutz als Teil des deliktsrechtlichen Eigentumsschutzes | 208 | ||
I. Einordnung reiner Nutzungsbeeinträchtigungen als Eigentumsverletzung i. S. d. § 823 Abs. 1 | 208 | ||
1. Kongruenz zwischen sachenrechtlichem und deliktsrechtlichem Eigentumsbegriff | 209 | ||
2. Reine Nutzungsbeeinträchtigungen als Verletzung des Eigentums | 216 | ||
3. Abgrenzung zu Nutzungsbeeinträchtigungen, die auf personenbezogenen Eingriffen beruhen | 221 | ||
4. Abgrenzung zu einem bloßen Funktionsschutz | 224 | ||
II. Zur Qualifizierung reiner Nutzungsbeeinträchtigungen als Eigentumsverletzung i. S. d. § 823 Abs. 1, die bislang von Rechtsprechung und Lehre aus dem deliktsrechtlichen Eigentumsschutz ausgeblendet werden | 230 | ||
1. Anerkennung eines deliktsrechtlichen Nutzungsschutzes auch im Bereich des nachbarrechtlichen Eigentumsschutzes | 230 | ||
a) Eigentumsverletzung durch Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung infolge negativer Einwirkungen | 230 | ||
b) Unvereinbarkeit des von Rechtsprechung und herrschender Lehre vertretenen materiellen Einwirkungsbegriffs mit dem aus § 903 Satz 1 zu entnehmenden Begriff der Einwirkung | 233 | ||
(1) § 903 Satz 1 statt § 906 als Grundlage für die Bestimmung eines am positiven Eigentumsinhalt orientierten Einwirkungsbegriffs | 233 | ||
(2) Zu dem Verweis auf die Entstehungsgeschichte | 237 | ||
(3) Zu dem Argument der Rechtssicherheit | 242 | ||
(4) Zu der „eigentumsinhaltlichen" Begründung des materiellen Einwirkungsbegriffs | 245 | ||
2. Eigentumsverletzung durch Beeinträchtung der Sachnutzung infolge Unterbrechung der Stromzufuhr | 247 | ||
3. Eigentumsverletzung durch Beeinträchtigung der Sachnutzung aufgrund einer Störung der Benutzbarkeit von öffentlichen Verkehrswegen | 254 | ||
3. Kapitel: Relativierung des deliktsrechtlichen Eigentumsschutzes gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen | 263 | ||
I. Einleitung | 263 | ||
II. Dogmatische Begründung für die Zulässigkeit einer Relativierung des Nutzungsschutzes | 265 | ||
1. Eigentumsschutz im Nachbarrecht: relativierter Nutzungsschutz (§ 906) und absoluter Substanzschutz | 266 | ||
a) § 906: nutzungsschutzbezogene Relativierungsregelung | 266 | ||
b) Grund für die Relativierung des Nutzungsschutzes durch § 906 | 270 | ||
c) Absoluter Substanzschutz im Nachbarrecht | 272 | ||
2. Orientierung des deliktsrechtlichen Eigentums(Nutzungs)Schutzes an der im Nachbarrecht vorfindlichen Wertung des Gesetzgebers | 275 | ||
III. Dogmatischer Anknüpfungspunkt für die Relativierung des Nutzungsschutzes | 281 | ||
1. Einleitung | 281 | ||
2. Zur Anbindung der Relativierung des Nutzungsschutzes an das Tatbestandsmerkmal der Eigentumsverletzung | 284 | ||
3. Zur Anbindung der Relativierung des Nutzungsschutzes auf der Rechtswidrigkeitsebene | 286 | ||
a) Einleitung | 286 | ||
b) Beurteilung auf der Grundlage der Erfolgsunrechtslehre | 287 | ||
(1) Skizzierung der Erfolgsunrechtslehre | 287 | ||
(2) Berücksichtigung der Relativierung des Nutzungsschutzes auf der Rechtswidrigkeitsebene | 289 | ||
(3) Bestätigung durch die Einordnung des § 906 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 als Rechtswidrigkeitsmaßstab | 294 | ||
(4) Zur Frage der Beweislastverteilung hinsichtlich der (Nicht-)Einhaltung von Duldungsgrenzen | 301 | ||
c) Beurteilung auf der Grundlage der reinen Verhaltensunrechtslehre | 312 | ||
(1) Skizzierung der Verhaltensunrechtslehre | 312 | ||
(2) Berücksichtigung der Relativierung des Nutzungsschutzes auf der Rechtswidrigkeitsebene | 318 | ||
(3) Zur Frage der Beweislastverteilung hinsichtlich eines Verstoßes gegen bzw. der Einhaltung von duldungsgrenzenbestimmten Verhaltenspflichten | 329 | ||
d) Beurteilung auf der Grundlage der eingeschränkten Erfolgsunrechtslehre | 330 | ||
(1) Skizzierung der eingeschränkten Erfolgsunrechtslehre | 330 | ||
(2) Berücksichtigung der Relativierung des Nutzungsschutzes auf der Rechtswidrigkeitsebene | 336 | ||
IV. Anforderungen an die Ausgestaltung der Relativierung | 337 | ||
1. Einleitung | 337 | ||
2. Methodischer Ansatz für die Relativierung: Einzelfallorientierte Interessenabwägung statt Verwendung eines begrifflich-abstrakten Relativierungskriteriums | 339 | ||
3. Wesentliche Grundsätze für die interessenabwägende Relativierung des Nutzungsschutzes | 344 | ||
a) Interessenausgleich statt Interessenüberspielung | 345 | ||
b) Anwendung sachbezogener Bewertungsfaktoren | 348 | ||
c) Objektivierte Duldungsgrenzenbestimmung | 357 | ||
d) Berücksichtigung außerdeliktsrechtlich positivierter Regelungen der Gesamtrechtsordnung | 359 | ||
4. Zur Relativierung des deliktsrechtlichen Nachbarschutzes gegen negative Einwirkungen: Heranziehung des § 906 als legislative Vorgabe für die Duldungsgrenzenbestimmung | 366 | ||
Zusammenfassung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse | 381 | ||
Literaturverzeichnis/Materialien | 396 | ||
Sachregister | 423 |