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Boecken, W. (1995). Deliktsrechtlicher Eigentumsschutz gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48424-9
Boecken, Winfried. Deliktsrechtlicher Eigentumsschutz gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen. Duncker & Humblot, 1995. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48424-9
Boecken, W (1995): Deliktsrechtlicher Eigentumsschutz gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48424-9

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Deliktsrechtlicher Eigentumsschutz gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen

Boecken, Winfried

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 181

(1995)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 18
Erster Teil: Untersuchungsgegenstand 23
1. Kapitel: Tatsächlicher Untersuchungsgegenstand und rechtlicher Anknüpfungspunkt 23
I. Zum Begriff der reinen Nutzungsbeeinträchtigung 23
II. Praktische Beispiele reiner Nutzungsbeeinträchtigungen 25
1. Nutzungsbeeinträchtigungen aufgrund von Störungen der Benutzbarkeit von Verkehrswegen 25
2. Nutzungsbeeinträchtigungen aufgrund von Störungen der Nutzbarkeit von künstlichen Zuleitungen oder Versorgungen 28
3. Nutzungsbeeinträchtigungen des Grundstückseigentümers, die auf Störungen der Nutzbarkeit insbesondere natürlicher Grundstückszuführungen infolge der Nutzung von Nachbargrundstücken beruhen 29
IIΙ. Zunehmende Bedeutung reiner Nutzungsbeeinträchtigungen 31
IV. Rechtlicher Anknüpfungspunkt der Untersuchung 35
2. Kapitel: Abgrenzungen 37
I. Deliktsrechtlicher Eigentumsschutz gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen als Teilausschnitt einer allgemeinen, eigentumsunabhängigen Problematik 37
II. Verhältnis zur Diskussion über einen privatrechtlich fundierten Umweltschutz 40
III. Deliktsrechtlicher Schutz in Verbindung mit öffentlich-rechtlichen Regelungen 43
1. Eigenständigkeit der deliktsrechtlichen Haftung aus § 823 Abs. 1 44
2. „Schutzgutakzessorietät" bestimmter öffentlich-rechtlicher Regelungen 46
3. Fehlen einer Dritten gegenüber obliegenden Amtspflicht 48
Ζweiter Teil: Meinungsstand und Kritik 52
1. Kapitel: Auffassungen von Rechtsprechung und Literatur 52
I. Rechtsprechung des Reichsgerichts 52
1. Gegenstand der Schutzposition „Eigentum" i.S.v. § 823 Abs. 1 52
2. Begriff der Eigentumsverletzung 54
a) Eigentumsverletzung durch rechtliche Einwirkung 54
b) Eigentumsverletzung durch Einwirkung auf die Sache 57
(1) Erfordernis einer unmittelbaren Einwirkung auf die Sache (materieller Verletzungsbegriff) 57
(2) Ablehnung eines deliktsrechtlichen Eigentumsschutzes gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen 63
II. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 67
1. Gegenstand der Schutzposition „Eigentum" i.S.v. § 823 Abs. 1 67
2. Begriff der Eigentumsverletzung 69
a) Eigentumsverletzung durch rechtliche Einwirkung 69
b) Eigentumsverletzung durch Einwirkung auf die Sache 74
(1) Der sacheinwirkungsbezogene Verletzungsbegriff des BGH 74
(2) Vom BGH anerkannte Eigentumsverletzungen durch Einwirkung auf die Sache 75
3. Deliktsrechtlicher Eigentumsschutz gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen 81
a) Voraussetzungen für die Einordnung reiner Nutzungsbeeinträchtigungen als Eigentumsverletzung 81
b) Stellungnahmen zu Einzelbereichen reiner Nutzungsbeeinträchtigungen 83
(1) Nutzungsbeeinträchtigungen aufgrund von Störungen der Benutzbarkeit von Verkehrswegen 84
(2) Nutzungsbeeinträchtigungen aufgrund von Störungen der Nutzbarkeit von künstlichen Zuleitungen oder Versorgungen (insbesondere: die sog. Stromkabelfälle) 87
(3) Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung durch negative Einwirkungen 89
III. Die in der Literatur vertretenen Auffassungen zur Frage eines deliktsrechtlichen Eigentumsschutzes gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen 94
1. Die herrschende Lehre 94
a) Grundsätzliche Befürwortung eines deliktsrechtlichen Eigentumsschutzes gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen 94
b) Begrenzung des im Ausgangspunkt befürworteten Schutzes gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen 99
(1) Begründung für die Notwendigkeit einer Begrenzung 99
(2) Kriterien zur Begrenzung des Schutzes gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen 100
(a) Intensität der Beeinträchtigung 101
(b) Art des verwirklichten Risikos 104
(c) Willensrichtung des in die Sachnutzung eingreifenden Dritten 105
c) Stellungnahmen zu Einzelbereichen 106
(1) Nutzungsbeeinträchtigungen aufgrund von Störungen der Benutzbarkeit von Verkehrswegen 106
(2) Nutzungsbeeinträchtigungen aufgrund von Störungen der Nutzbarkeit künstlicher Zuleitungen oder Versorgungen 110
(3) Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung durch negative Einwirkungen 114
2. Die einen deliktsrechtlichen Eigentumsschutz gegen reine Nutzungsbeeinträchtungen prinzipiell ablehnende Minderansicht 118
2. Kapitel: Kritische Stellungnahme 122
I. Einleitung 122
II. Das „Ob" eines Nutzungsschutzes 123
1. Unzulänglichkeiten und Widersprüche der herrschenden Meinung bei der Einordnung reiner Nutzungsbeeinträchtigungen als Eigentumsverletzungen 123
a) Ausblendung bestimmter Nutzungsbeeinträchtigungen aus dem deliktsrechtlichen Eigentumsschutz 123
(1) Die deliktsrechtliche Irrelevanz negativer Einwirkungen 124
(2) Die Ausklammerung von auf Unterbrechungen der Stromzufuhr beruhenden Nutzungsbeeinträchtigungen 127
(3) Die Ablehnung eines deliktsrechtlichen Nutzungsschutzes unter Verweis auf bloße Hinderungen des Gemeingebrauchs 131
b) Verständnis des Nutzungsschutzes im Sinne des Schutzes einer „objektiv" bestimmten Sachfunktion (Funktionsschutz) 135
2. Begründungsdefizite und Widersprüche der einen deliktsrechtlichen Eigentumsschutz gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen prinzipiell ablehnenden Minderansicht 137
III. Die Relativierung des grundsätzlich anerkannten Nutzungsschutzes 141
1. Die fehlende Auseinandersetzung mit der Frage nach der Zulässigkeit einer Relativierung 143
2. Die nicht begründete Anbindung der Relativierung an das Tatbestandsmerkmal der Eigentumsverletzung 147
3. Die unzureichend bewältigte Ausgestaltung der Relativierung 149
a) Zu dem vom BGH verwendeten Kriterium der „Entziehung" des bestimmungsgemäßen (natürlichen) Gebrauchs 149
b) Zu den in der Literatur vorgeschlagenen Relativierungskriterien 152
(1) Zu den verschiedenen Intensitätsmaßstäben 152
(2) Zu der grundsätzlichen Zuweisung spezifischer Sachverwendungsrisiken an den sachnutzenden Eigentümer 157
(3) Zur Anknüpfung an die Willensrichtung des in die Sachnutzung eingreifenden Dritten 158
Dritter Teil: Konzept eines deliktsrechtlichen Eigentumsschutzes gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen 162
1. Kapitel: Grundlinien des sachenrechtlichen Eigentumsverständnisses 163
I. § 903 Satz 1 als Ausgangspunkt für das sachenrechtliche Eigentumsverständnis 163
II. Zum Verhältnis zwischen dem Eigentum und seinen Schranken 165
1. Gegenüberstellung von Außentheorie und Immanenzlehre 165
2. Ablehnung der Immanenzlehre 169
IIΙ. Zur positiven Seite des Eigentumsinhalts: Insbesondere die Sachnutzungsbefugnis und deren Realisierung durch konkrete Sachnutzung 178
1. Befugnis zur Sachnutzung als bedeutender Eigentumsinhalt 178
2. Begriff der Sachnutzung und ihre Abhängigkeit von Umweltbedingungen 184
3. Konkrete Sachnutzung als Ausübung des Eigentumsrechts 187
4. Keine eigentumsfundierte Berechtigung an der Ausgestaltung der Umwelt 191
IV. Verfahren nach Belieben statt Funktionseigentum 195
1. Eigentümerfreiheit als Entscheidungsfreiheit: Die alleinige Kompetenz des Eigentümers zur Festlegung der Sachnutzung nach seinen Interessen 195
2. Abgrenzung zum Funktionseigentum 198
a) Zum Begriff des Funktionseigentums am Beispiel verschiedener weltanschaulicher Lehren bzw. Rechtslehren 198
b) Unvereinbarkeit des sachenrechtlichen Eigentumsverständnisses mit der Vorstellung eines Funktionseigentums 203
V. Zum Verhältnis zwischen positiver und negativer Seite des Eigentums 205
2. Kapitel: Nutzungsschutz als Teil des deliktsrechtlichen Eigentumsschutzes 208
I. Einordnung reiner Nutzungsbeeinträchtigungen als Eigentumsverletzung i. S. d. § 823 Abs. 1 208
1. Kongruenz zwischen sachenrechtlichem und deliktsrechtlichem Eigentumsbegriff 209
2. Reine Nutzungsbeeinträchtigungen als Verletzung des Eigentums 216
3. Abgrenzung zu Nutzungsbeeinträchtigungen, die auf personenbezogenen Eingriffen beruhen 221
4. Abgrenzung zu einem bloßen Funktionsschutz 224
II. Zur Qualifizierung reiner Nutzungsbeeinträchtigungen als Eigentumsverletzung i. S. d. § 823 Abs. 1, die bislang von Rechtsprechung und Lehre aus dem deliktsrechtlichen Eigentumsschutz ausgeblendet werden 230
1. Anerkennung eines deliktsrechtlichen Nutzungsschutzes auch im Bereich des nachbarrechtlichen Eigentumsschutzes 230
a) Eigentumsverletzung durch Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung infolge negativer Einwirkungen 230
b) Unvereinbarkeit des von Rechtsprechung und herrschender Lehre vertretenen materiellen Einwirkungsbegriffs mit dem aus § 903 Satz 1 zu entnehmenden Begriff der Einwirkung 233
(1) § 903 Satz 1 statt § 906 als Grundlage für die Bestimmung eines am positiven Eigentumsinhalt orientierten Einwirkungsbegriffs 233
(2) Zu dem Verweis auf die Entstehungsgeschichte 237
(3) Zu dem Argument der Rechtssicherheit 242
(4) Zu der „eigentumsinhaltlichen" Begründung des materiellen Einwirkungsbegriffs 245
2. Eigentumsverletzung durch Beeinträchtung der Sachnutzung infolge Unterbrechung der Stromzufuhr 247
3. Eigentumsverletzung durch Beeinträchtigung der Sachnutzung aufgrund einer Störung der Benutzbarkeit von öffentlichen Verkehrswegen 254
3. Kapitel: Relativierung des deliktsrechtlichen Eigentumsschutzes gegen reine Nutzungsbeeinträchtigungen 263
I. Einleitung 263
II. Dogmatische Begründung für die Zulässigkeit einer Relativierung des Nutzungsschutzes 265
1. Eigentumsschutz im Nachbarrecht: relativierter Nutzungsschutz (§ 906) und absoluter Substanzschutz 266
a) § 906: nutzungsschutzbezogene Relativierungsregelung 266
b) Grund für die Relativierung des Nutzungsschutzes durch § 906 270
c) Absoluter Substanzschutz im Nachbarrecht 272
2. Orientierung des deliktsrechtlichen Eigentums(Nutzungs)Schutzes an der im Nachbarrecht vorfindlichen Wertung des Gesetzgebers 275
III. Dogmatischer Anknüpfungspunkt für die Relativierung des Nutzungsschutzes 281
1. Einleitung 281
2. Zur Anbindung der Relativierung des Nutzungsschutzes an das Tatbestandsmerkmal der Eigentumsverletzung 284
3. Zur Anbindung der Relativierung des Nutzungsschutzes auf der Rechtswidrigkeitsebene 286
a) Einleitung 286
b) Beurteilung auf der Grundlage der Erfolgsunrechtslehre 287
(1) Skizzierung der Erfolgsunrechtslehre 287
(2) Berücksichtigung der Relativierung des Nutzungsschutzes auf der Rechtswidrigkeitsebene 289
(3) Bestätigung durch die Einordnung des § 906 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 als Rechtswidrigkeitsmaßstab 294
(4) Zur Frage der Beweislastverteilung hinsichtlich der (Nicht-)Einhaltung von Duldungsgrenzen 301
c) Beurteilung auf der Grundlage der reinen Verhaltensunrechtslehre 312
(1) Skizzierung der Verhaltensunrechtslehre 312
(2) Berücksichtigung der Relativierung des Nutzungsschutzes auf der Rechtswidrigkeitsebene 318
(3) Zur Frage der Beweislastverteilung hinsichtlich eines Verstoßes gegen bzw. der Einhaltung von duldungsgrenzenbestimmten Verhaltenspflichten 329
d) Beurteilung auf der Grundlage der eingeschränkten Erfolgsunrechtslehre 330
(1) Skizzierung der eingeschränkten Erfolgsunrechtslehre 330
(2) Berücksichtigung der Relativierung des Nutzungsschutzes auf der Rechtswidrigkeitsebene 336
IV. Anforderungen an die Ausgestaltung der Relativierung 337
1. Einleitung 337
2. Methodischer Ansatz für die Relativierung: Einzelfallorientierte Interessenabwägung statt Verwendung eines begrifflich-abstrakten Relativierungskriteriums 339
3. Wesentliche Grundsätze für die interessenabwägende Relativierung des Nutzungsschutzes 344
a) Interessenausgleich statt Interessenüberspielung 345
b) Anwendung sachbezogener Bewertungsfaktoren 348
c) Objektivierte Duldungsgrenzenbestimmung 357
d) Berücksichtigung außerdeliktsrechtlich positivierter Regelungen der Gesamtrechtsordnung 359
4. Zur Relativierung des deliktsrechtlichen Nachbarschutzes gegen negative Einwirkungen: Heranziehung des § 906 als legislative Vorgabe für die Duldungsgrenzenbestimmung 366
Zusammenfassung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse 381
Literaturverzeichnis/Materialien 396
Sachregister 423