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Die Übertragung von Hoheitsrechten im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses - Anwendungsbereich und Schranken des Art. 23 des Grundgesetzes

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König, D. (2000). Die Übertragung von Hoheitsrechten im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses - Anwendungsbereich und Schranken des Art. 23 des Grundgesetzes. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50113-7
König, Doris. Die Übertragung von Hoheitsrechten im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses - Anwendungsbereich und Schranken des Art. 23 des Grundgesetzes. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50113-7
König, D (2000): Die Übertragung von Hoheitsrechten im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses - Anwendungsbereich und Schranken des Art. 23 des Grundgesetzes, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50113-7

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Die Übertragung von Hoheitsrechten im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses - Anwendungsbereich und Schranken des Art. 23 des Grundgesetzes

König, Doris

Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 130

(2000)

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Abstract

Nach der Unterzeichnung des Vertrages von Maastricht wurde eine neue verfassungsrechtliche Grundlage für die Mitwirkung Deutschlands an der Entwicklung der Europäischen Union, der Art. 23 GG, in das Grundgesetz eingefügt. Die Autorin befaßt sich ausführlich mit Inhalt und Schranken des neuen "Europaartikels". Dabei werden die kompensatorischen Elemente der Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat herausgearbeitet. Bei der Frage nach den verfassungsrechtlichen Grenzen der Integration setzt sich die Schrift kritisch mit dem Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts auseinander, dessen Grundkonzeption auf einen "point of no return" zuläuft, an dem keine weiteren Hoheitsrechte mehr übertragen werden dürfen. Die Verfasserin hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit Hilfe des Kompensationsprinzips einen Lösungsansatz zu entwickeln, der es der Bundesrepublik Deutschland dennoch erlaubt, auch in Zukunft aktiv an der Entwicklung der EU mitzuwirken. Dabei werden die rechtlichen Entwicklungen auf der europäischen Ebene, insbesondere die Stärkung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments, bei der Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen wie in einem System kommunizierender Röhren unter kompensatorischen Gesichtspunkten berücksichtigt. Dies erlaubt eine flexible Schrankenbestimmung, die sich jeweils an der Fortentwicklung der Europäischen Union orientiert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 19
Einführung in den Untersuchungsgegenstand 25
Kapitel 1: Verfassungsrechtliche Grundlagen für die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäischen Gemeinschaften bis zur Verfassungsänderung von 1992 34
A. Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland am europäischen Integrationsprozeß auf der Grundlage des Artikels 24 Abs. 1 GG 34
I. Entstehungsgeschichte und Ziele des Artikels 24 Abs. 1 GG 34
1. Der Begriff der „Integration" 34
2. Entstehungsgeschichte des Artikels 24 Abs. 1 GG und seine Einordnung in das Verfassungsgefüge 39
a) Die Beratungen im Parlamentarischen Rat 39
b) Die Einordnung des Artikels 24 Abs. 1 GG in das Verfassungsgefüge 42
c) Kontroverse Auffassungen über die Bedeutung des Artikels 24 Abs. 1 und 2 GG aus Anlaß des sog. „Wehrstreites" von 1952 44
II. Artikel 24 Abs. 1 GG als Staatszielbestimmung für den europäischen Integrationsprozeß 47
B. Die Funktionen des Artikels 24 Abs. 1 GG im einzelnen 50
I. Der Durchgriffseffekt als entscheidendes Kriterium für die Anwendbarkeit des Artikels 24 Abs. 1 GG 51
1. Die Besonderheit des Durchgriffseffektes im Vergleich zu intergouvernementalen Formen internationaler Zusammenarbeit 51
2. Verzicht des Bundesverfassungsgerichts auf den Durchgriffseffekt im Urteil zum NATO-Doppelbeschluß 53
II. Ermächtigung zur „Übertragung von Hoheitsrechten" 59
1. Keine „Übertragung" im wörtlichen Sinne 59
2. Völker- und verfassungsrechtliche Elemente des Übertragungsvorgangs 61
a) Schaffung der zwischenstaatlichen Einrichtung durch völkerrechtlichen Vertrag 62
aa) Der völkerrechtliche Vertrag als Grundlage der Entstehung einer neuen autonomen Hoheitsgewalt 62
bb) Der Verfassungscharakter des europäischen Primärrechts 64
b) Das innerstaatliche Zustimmungsgesetz 73
3. Öffnung des deutschen Rechtsraumes und Erteilung eines besonderen Rechtsanwendungsbefehls 76
a) Rücknahme des Ausschließlichkeitsanspruchs und Verzicht auf die Ausübung eigener Hoheitsgewalt 77
b) Ermächtigung zur Erteilung eines besonderen Rechtsanwendungsbefehls 80
4. Ermächtigung zur Bestimmung des Rangverhältnisses zwischen europäischem und deutschem Recht 82
a) Die genuin europarechtliche Lösung des Europäischen Gerichtshofs 83
b) Die verfassungsrechtliche Lösung des Bundesverfassungsgerichts 85
III. Ermächtigung zur Verfassungsänderung oder Verfassungsdurchbrechung? 90
IV. Zusammenfassung 94
C. Die Tatbestandsvoraussetzungen des Artikels 24 Abs. 1 GG 95
I. Der Bund als Übertragungsberechtigter 95
II. Der Übertragungsgegenstand - Hoheitsrechte 96
III. Übertragung durch ein Bundesgesetz 99
1. Doppelfunktion des Übertragungsgesetzes 99
2. Anforderungen an das Übertragungsgesetz 100
3. Einspruchs-oder Zustimmungsgesetz? 103
IV. Zwischenstaatliche Einrichtungen 104
1. Internationale Organisationen 104
2. Der Sonderfall der Europäischen Gemeinschaften 109
D. Die Mitwirkung und Beteiligung der Länder am europäischen Integrationsprozeß 110
I. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in auswärtigen Angelegenheiten 110
II. Mitwirkungsrechte der Länder an der Willensbildung des Bundes in auswärtigen Angelegenheiten 111
III. Die Mitwirkung der Länder an europäischen Angelegenheiten vor der Verfassungsänderung von 1992 115
1. Die Unterrichtung des Bundesrates gemäß Artikel 2 des Vertragsgesetzes zu den Römischen Verträgen von 1957 und die Einsetzung eines Länderbeobachters 117
2. Das Länderbeteiligungsverfahren von 1979 118
3. Die Beteiligung des Bundesrates an der Willensbildung der Bundesregierung gemäß Artikel 2 des Zustimmungsgesetzes zur Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 120
4. Die Teilnahme von Ländervertretern an den Verhandlungen auf Gemeinschaftsebene 128
E. Die Mitwirkung des Bundestages am europäischen Integrationsprozeß 132
I. Die Kompetenzverteilung zwischen Bundesregierung und Bundestag in auswärtigen Angelegenheiten 133
II. Mitwirkungsrechte des Bundestages in europäischen Angelegenheiten bis zur Verfassungsänderung von 1992 134
F. Zusammenfassung 136
Kapitel 2: Schaffung einer neuen verfassungsrechtlichen Grundlage für die Gründung der Europäischen Union - Artikel 23 GG 138
A. Der Anlaß für die Einfügung eines „Europaartikels" 138
B. Vorgeschichte und Entstehung des neuen Artikels 23 GG 139
I. Der Änderungsvorschlag der Enquête-Kommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestages 139
1. Zusammensetzung und Aufgabe der Enquête-Kommission 139
2. Änderungsvorschläge zu Artikel 24 Abs. 1 und Artikel 32 Abs. 1 und 3 GG 140
a) Empfehlung zu Artikel 24 Abs. 1 GG 140
b) Empfehlung zu Artikel 32 Abs. 1 und 3 GG 143
II. Die Empfehlungen der Kommission Verfassungsreform des Bundesrates 146
1. Zusammensetzung und Auftrag der Kommission Verfassungsreform 147
2. Die Empfehlungen der Kommission im Bereich „Internationale Beziehungen" 148
a) Änderung des Artikels 24 GG 148
b) Änderung des Artikels 32 GG 153
III. Die Änderungsvorschläge der Gemeinsamen Verfassungskommission 156
1. Zusammensetzung und Auftrag der Gemeinsamen Verfassungskommission 157
2. Empfehlungen der Gemeinsamen Verfassungskommission zum Themenkomplex „Grundgesetz und Europa" 159
a) Schaffung eines neuen Europaartikels für die Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland am europäischen Integrationsprozeß - Artikel 23 GG 160
aa) Entscheidung für eine neue Ermächtigungsgrundlage 160
bb) Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Länder 164
(1) Verfassungsrechtliche Verankerung der Länderbeteiligung 165
(2) Grundsatz der Länderbeteiligung in Artikel 23 Abs. 4 GG 168
(3) Differenzierung der Beteiligungsformen in Artikel 23 Abs. 5 GG 169
(4) Wahrnehmung mitgliedstaatlicher Rechte in Artikel 23 Abs. 6 GG 172
cc) Mitwirkungs-und Beteiligungsrechte des Bundestages 174
dd) Ausführungsgesetz zu Artikel 23 Abs. 4 bis 6 GG 177
b) Die Übertragung von Hoheitsrechten durch die Länder - Einfügung eines Artikels 24 Abs. la GG 178
c) Vorschlag einer Änderung des Artikels 32 GG 180
d) Weitere Änderungsvorschläge 181
IV. Veränderungen der Kommissionsvorschläge im Gesetzgebungsverfahren 182
1. Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes 182
2. Die Entwürfe zu den Ausführungsgesetzen 186
3. Verabschiedung der Grundgesetzänderung und der Ausfuhrungsgesetze 188
Kapitel 3: Funktionen und Problematik des neuen Artikels 23 Abs. 1 GG 189
A. Staatszielbestimmung und Verfassungsauftrag 190
I. Der Begriff der Europäischen Union" 191
1. Entwicklungsschritte bis zur Gründung der Europäischen Union 191
2. Die Gründung der Europäischen Union in dem Vertrag von Maastricht 202
a) Vorbereitende Arbeiten für den nächsten Integrationsschritt 202
b) Die Vertragsverhandlungen 205
c) Probleme bei der Ratifizierung des Vertrages 205
3. Der Rechtscharakter der Europäischen Union nach dem Vertrag von Maastricht 212
a) Die im Maastrichter Vertrag enthaltenen Neuerungen 213
aa) Der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft 213
(1) Die Wandlung von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Europäischen Gemeinschaft 213
(2) Das Subsidiaritätsprinzip 214
(3) Die Stärkung demokratischer Strukturen 215
(4) Der Ausschuß der Regionen 220
(5) Mehrheitsentscheidungen im Rat 222
(6) Die Wirtschafts- und Währungsunion 223
(7) Neue oder erweiterte Kompetenzbereiche 226
bb) Die gemeinsamen Politiken und Formen der Zusammenarbeit 230
(1) Die Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik (GASP) 231
(2) Die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZBJI) 235
b) Die im Amsterdamer Vertrag vom 2. Oktober 1997 enthaltenen Änderungen 240
c) Die rechtliche Qualifizierung der Europäischen Union 247
aa) Besitzt die Europäische Union eine eigene Rechtspersönlichkeit? 249
bb) Ist die Europäische Union eine internationale Organisation? 257
cc) Ist die Europäische Union ein „Staatenverbund" im Sinne eines Verbundes souveräner Staaten? 259
dd) Ist die Europäische Union ein eigenständiges föderales System 271
ee) Zusammenfassung 276
d) Die Gründung der Europäischen Union als „qualitativer Sprung" im Integrationsprozeß? 277
II. Die Struktursicherungsklausel 279
1. Demokratische, rechtsstaatliche, soziale und föderative Grundsätze - „strukturelle Kongruenz" oder „Homogenität der Wertvorstellungen"? 280
2. Der Grundsatz der Subsidiarität 283
3. Ein dem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbarer Grundrechtsschu 289
4. Doppelfunktion als Zielvorgabe und Grenze der Integrationsgewalt 290
III. Zusammenfassende Betrachtung: Der Inhalt der Staatszielbestimmung und des Verfassungsauftrages 292
B. Ermächtigung zur „Übertragung von Hoheitsrechten" 294
I. Allgemeine Ermächtigungsgrundlage in Artikel 23 Abs. 1 Satz 2 GG 294
II. Das Verhältnis zwischen Artikel 23 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GG 295
1. Einheitlicher Anwendungsbereich des Artikels 23 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GG 296
2. Abgrenzung von Hoheitsrechtsübertragungen nach Satz 2 und Satz 303
III. Anwendbarkeit des Artikels 23 Abs. 1 Satz 2 GG bei Hoheitsrechtsübertragungen in anderen Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten 314
1. Das Schengener Durchführungsübereinkommen vom 19. Juni 1990 314
a) Hoheitsrechtsübertragungen auf den Exekutivausschuß? 314
b) Ein Fall des Artikels 24 Abs. 1 GG oder des Artikels 23 Abs. 1 Satz 2 GG? 321
2. Das Europol-Übereinkommen vom 26. Juli 1995 324
IV. Zusammenfassung 328
Kapitel 4: Informations- und Mitwirkungsrechte von Bundesrat und Bundestag 330
A. Mitwirkungsrechte der Länder 330
I. Die Systematik der Mitwirkungsregelungen in Artikel 23 Abs. 2 und 4 bis 6 GG 330
II. Die Mitwirkungs-und Beteiligungsrechte der Länder im einzelnen 332
1. Die Mitwirkung der Länder an der Willensbildung des Bundes in europäischen Angelegenheiten gemäß Artikel 23 Abs. 2,4 und 5 GG 333
a) Mitwirkung in „Angelegenheiten der Europäischen Union" 333
b) Die Unterrichtungspflicht der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Abs. 2 Satz 2 GG 337
c) Die Mitwirkung des Bundesrates gemäß Artikel 23 Abs. 4 GG 338
d) Die Berücksichtigung der Stellungnahmen des Bundesrates gemäß Artikel 23 Abs. 5 GG 341
aa) Das einfache Mitwirkungsverfahren gemäß Artikel 23 Abs. 5 Satz 1 GG 342
bb) Das qualifizierte Mitwirkungsverfahren gemäß Artikel 23 Abs. 5 Satz 2 GG 346
cc) Die Sonderregelung gemäß § 5 Abs. 3 EUZBLG für Vorhaben gemäß Artikel 235 E(W)GV 348
dd) Ausnahmen vom Letztentscheidungsrecht des Bundesrates 350
2. Die Mitwirkung der Länder durch den Bundesrat 355
3. Die Beteiligung der Länder an den Verhandlungen auf europäischer Ebene 360
a) Die Wahrnehmung mitgliedstaatlicher Rechte durch Ländervertreter gemäß Artikel 23 Abs. 6 GG 361
b) Die Beteiligung von Ländervertretern außerhalb des Anwendungsbereichs von Artikel 23 Abs. 6 GG 369
c) Das Problem der parlamentarischen Verantwortlichkeit des Ländervertreters 370
III. Auswirkungen der Mitwirkungsrechte der Länder auf das Kompetenzgefüge des Grundgesetzes im Bereich der „auswärtigen Gewalt" 374
1. Mitwirkungsrechte der Länder - ein systemwidriger Einbruch in die „auswärtige Gewalt" des Bundes? 375
2. Die „Angelegenheiten der Europäischen Union" als eigenständige Kategorie staatlichen Handelns? 380
3. Die gestärkte Stellung des Bundesrates 381
B. Mitwirkungsrechte des Bundestages 388
I. Die Mitwirkungsrechte des Bundestages gemäß Artikel 23 Abs. 2 und 3 GG 388
1. Die Unterrichtungspflicht der Bundesregierung 388
2. Das Recht des Bundestages zur Stellungnahme 390
3. Das Verhältnis zwischen Artikel 23 Abs. 3 GG und Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 GG 401
4. Der Europaausschuß des Bundestages 407
II. Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat 408
C. Zusammenfassende Würdigung 412
Kapitel 5: Verfassungsrechtliche Grenzen der europäischen Integration - Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die im Schrifttum vertretenen Auffassungen im Überblick 416
A. Grenzen der Übertragung von Hoheitsrechten gemäß Artikel 24 Abs. 1 GG 417
I. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Grenzen der Hoheitsrechtsübertragungen gemäß Artikel 24 Abs. 1GG 417
1. Der „Solange Γ-Beschluß 417
2. Der „Vielleicht"-Beschluß 423
3. Die Entscheidungen „Eurocontrol I" und „Eurocontrol II" 424
4. Die Entscheidung zum NATO-Doppelbeschluß 427
5. Der „Solange ΙI"-Beschluß 428
6. Nachfolgende Entscheidungen 434
7. Zusammenfassung 438
II. Die im Schrifttum zur Bestimmung der Übertragungsgrenzen vertretenen Auffassungen im Überblick 439
1. Keinerlei Schranken für den Integrationsgesetzgeber 439
2. Die gesamte deutsche Verfassungsordnung als Schranke des Artikels 24 Abs. 1 GG 441
3. Der in Artikel 79 Abs. 3 GG geschützte Kernbereich als absolute Schranke 447
4. Die in Artikel 79 Abs. 3 GG geschützten Grundsätze als relative Schranke 453
5. Zusammenfassung 460
B. Grenzen der Übertragung von Hoheitsrechten gemäß Artikel 23 Abs. 1 GG 462
I. Das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts 463
1. Erforderlichkeit einer Volksabstimmung zur Legitimierung des Maastrichter Vertrages? 464
2. Verstoß gegen Grundrechte? 465
3. Verstoß gegen das Demokratieprinzip? 476
a) Ein Recht auf Teilhabe an der Ausübung der Staatsgewalt gemäß Artikel 38 GG? 476
b) Verstoß gegen das Demokratieprinzip durch die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Europäischen Union? 480
aa) Anforderungen des Demokratieprinzips an die Mitgliedschaft in der Europäischen Union 481
(1) Zulässigkeit von Mehrheitsbeschlüssen und der Rechtsetzung durch Exekutivorgane 481
(2) Sicherstellung einer hinreichenden demokratischen Legitimation auf der europäischen Ebene 483
(3) Hinreichende Bestimmtheit des Zustimmungsgesetzes und Überprüfung von Kompetenzüberschreitungen der europäischen Organe 487
bb) Verstoß gegen das Demokratieprinzip durch eine Entstaatlichung" der Bundesrepublik Deutschland? 490
cc) Auslegung des Maastrichter Vertrages im Sinne parlamentarischer Verantwortbarkeit 493
(1) Hinreichende Voraussehbarkeit der Entwicklung zur Währungsunion 493
(2) Hinreichende Bestimmtheit des übrigen Vertragsinhalts 498
4. Zusammenfassung und Kritik 500
II. Die im Schrifttum vertretenen Auffassungen im Überblick 508
1. Der Erhalt der souveränen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland als absolute Schranke 509
2. Der Erhalt der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland als relative Schranke 513
3. Zusammenfassung und Kritik 519
Kapitel 6: Bestimmung der verfassungsrechtlichen Integrationsgrenzen mit Hilfe des Kompensationsprinzips 523
A. Anwendbarkeit des Kompensationsprinzips im Bereich des Artikels 79 Abs. 3 GG 523
I. Ewigkeitsklausel" und Verfassungswandel infolge des europäischen Integrationsprozesses 524
1. Der Verfassungskern als vom Zeitenwandel unabhängige Größe 526
2. Der Verfassungskern als dem Zeitenwandel unterliegende Größe 528
3. Entscheidung für eine flexible Auslegung des Artikels 79 Abs. 3 GG unter Berücksichtigung eines gewandelten Staatsbegriffs 530
II. Heranziehung des Kompensationsprinzips zum Ausgleich von Kompetenzund Rechtsverlusten 536
1. Kompensation als ein bei der Bewertung von Kompetenzverlagerungen und Rechtsverlusten anzuwendendes Prinzip 536
a) Klärung des Begriffs „Kompensation" 536
b) Beispiele für die Anwendung des Kompensationsprinzips zum Ausgleich von Kompetenzverlusten im Rahmen der grundgesetzlichen Kompetenzordnung 540
aa) Kompensation für die Einbuße kommunaler Selbstverwaltungsaufgaben 541
bb) Kompensation für die Abwanderung von Länderkompetenzen an den Bund 547
cc) Kompensation für integrationsbedingte Kompetenzverluste des Bundestages, des Bundesrates und der Länder 552
c) Beispiele für die Anwendbarkeit des Kompensationsprinzips zum Ausgleich von Rechtsverlusten 553
2. Die Anwendbarkeit des Kompensationsprinzips im Vorfeld des Artikels 79 Abs. 3 GG 555
a) Das Kompensationsprinzip als Handlungsoption und Auslegungsgrundsatz 555
b) Problematik der Kompensation von Kompetenz- und Rechtsverlusten 560
B. Anwendung des Kompensationsprinzips bei der Bestimmung der Integrationsgrenzen 563
I. Einbeziehung der europäischen Ebene bei der Gewichtung kompensatorischer Maßnahmen 563
1. Der „Verfassungsverbund" zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten 563
2. Wechselbeziehung zwischen der Struktursicherungsklausel in Artikel 23 Abs. 1 Satz 1 GG und der Integrationsgrenze gemäß Artikel 23 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Artikel 79 Abs. 3 GG 568
II. Bestimmung der Integrationsgrenzen gemäß Artikel 23 Abs. 1 Satz 1 und 3 in Verbindung mit Artikel 79 Abs. 3 GG mit Hilfe des Kompensationsprinzips 572
1. Bestimmung der Integrationsgrenze beim Grundrechtsschutz - Erfordernis eines dem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutzes 572
a) Änderung des Prüfungsmaßstabes? 573
b) Subsidiäre Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts im Einzelfall? 575
aa) Die Verankerung des Grundrechtsschutzes im europäischen Primärrecht 575
bb) Der Grundrechtsschutz gegenüber der Anwendung europäischen Sekundärrechts 578
(1) Der Streit um die Tabaketikettierungsrichtlinie 579
(2) Der Streit um die EG-Bananenmarktordnung 582
c) Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts nur bei einem generellen Absinken des Schutzniveaus 586
2. Bestimmung der Integrationsgrenze beim Demokratieprinzip - Verpflichtung der Union auf demokratische Grundsätze 591
a) Kompensation für Kompetenzverluste des Bundestages auf der nationalen Ebene 592
b) Kompensation für den Substanzverlust demokratischer Teilhaberechte der Bürger durch eine verstärkte Demokratisierung auf der europäischen Ebene 594
aa) Vermittlung demokratischer Legitimation zuvörderst durch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten? 594
(1) Ausbau der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte auf der nationalen Ebene 594
(2) Einbindung der nationalen Parlamente auf der europäischen Ebene 597
bb) Demokratie ohne Staatsvolk? 600
cc) Keine Demokratisierung wegen des Fehlens der notwendigen außerrechtlichen Voraussetzungen? 609
dd) Keine demokratische Legitimation wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit? 611
c) Der Ausbau demokratischer Strukturen auf der europäischen Ebene 615
d) Konsequenzen für die Bestimmung der Integrationsgrenze im Hinblick auf das Demokratieprinzip 621
3. Bestimmung der Integrationsgrenze im Hinblick auf das Bundesstaatsprinzip 626
a) Die Verpflichtung auf „föderative Grundsätze und den Grundsatz der Subsidiarität" - Kompetenzabgrenzung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten 628
b) Kompensation des Verlustes von Länderkompetenzen auf der nationalen Ebene 641
c) Kompensation des Verlustes von Länderkompetenzen auf der europäischen Ebene 645
III. Zusammenfassung 649
C. Unterschiedliche Bestimmung der Grenzen von Hoheitsrechtsübertragungen gemäß Artikel 23 Abs. 1 GG und Artikel 24 Abs. 1 GG 654
I. Das Verhältnis zwischen Artikel 23 GG und Artikel 24 Abs. 1 GG 655
II. Auswirkungen der Spezialität des Artikels 23 GG auf die Bestimmung der Integrationsgrenzen im Verhältnis zu Artikel 24 Abs. 1 GG 655
Zusammenfassende Würdigung und Ausblick 660
Literaturverzeichnis 689
Sachwortverzeichnis 742