Die Übertragung von Hoheitsrechten im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses - Anwendungsbereich und Schranken des Art. 23 des Grundgesetzes
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Die Übertragung von Hoheitsrechten im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses - Anwendungsbereich und Schranken des Art. 23 des Grundgesetzes
Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 130
(2000)
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Abstract
Nach der Unterzeichnung des Vertrages von Maastricht wurde eine neue verfassungsrechtliche Grundlage für die Mitwirkung Deutschlands an der Entwicklung der Europäischen Union, der Art. 23 GG, in das Grundgesetz eingefügt. Die Autorin befaßt sich ausführlich mit Inhalt und Schranken des neuen "Europaartikels". Dabei werden die kompensatorischen Elemente der Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat herausgearbeitet. Bei der Frage nach den verfassungsrechtlichen Grenzen der Integration setzt sich die Schrift kritisch mit dem Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts auseinander, dessen Grundkonzeption auf einen "point of no return" zuläuft, an dem keine weiteren Hoheitsrechte mehr übertragen werden dürfen. Die Verfasserin hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit Hilfe des Kompensationsprinzips einen Lösungsansatz zu entwickeln, der es der Bundesrepublik Deutschland dennoch erlaubt, auch in Zukunft aktiv an der Entwicklung der EU mitzuwirken. Dabei werden die rechtlichen Entwicklungen auf der europäischen Ebene, insbesondere die Stärkung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments, bei der Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen wie in einem System kommunizierender Röhren unter kompensatorischen Gesichtspunkten berücksichtigt. Dies erlaubt eine flexible Schrankenbestimmung, die sich jeweils an der Fortentwicklung der Europäischen Union orientiert.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 19 | ||
Einführung in den Untersuchungsgegenstand | 25 | ||
Kapitel 1: Verfassungsrechtliche Grundlagen für die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäischen Gemeinschaften bis zur Verfassungsänderung von 1992 | 34 | ||
A. Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland am europäischen Integrationsprozeß auf der Grundlage des Artikels 24 Abs. 1 GG | 34 | ||
I. Entstehungsgeschichte und Ziele des Artikels 24 Abs. 1 GG | 34 | ||
1. Der Begriff der „Integration" | 34 | ||
2. Entstehungsgeschichte des Artikels 24 Abs. 1 GG und seine Einordnung in das Verfassungsgefüge | 39 | ||
a) Die Beratungen im Parlamentarischen Rat | 39 | ||
b) Die Einordnung des Artikels 24 Abs. 1 GG in das Verfassungsgefüge | 42 | ||
c) Kontroverse Auffassungen über die Bedeutung des Artikels 24 Abs. 1 und 2 GG aus Anlaß des sog. „Wehrstreites" von 1952 | 44 | ||
II. Artikel 24 Abs. 1 GG als Staatszielbestimmung für den europäischen Integrationsprozeß | 47 | ||
B. Die Funktionen des Artikels 24 Abs. 1 GG im einzelnen | 50 | ||
I. Der Durchgriffseffekt als entscheidendes Kriterium für die Anwendbarkeit des Artikels 24 Abs. 1 GG | 51 | ||
1. Die Besonderheit des Durchgriffseffektes im Vergleich zu intergouvernementalen Formen internationaler Zusammenarbeit | 51 | ||
2. Verzicht des Bundesverfassungsgerichts auf den Durchgriffseffekt im Urteil zum NATO-Doppelbeschluß | 53 | ||
II. Ermächtigung zur „Übertragung von Hoheitsrechten" | 59 | ||
1. Keine „Übertragung" im wörtlichen Sinne | 59 | ||
2. Völker- und verfassungsrechtliche Elemente des Übertragungsvorgangs | 61 | ||
a) Schaffung der zwischenstaatlichen Einrichtung durch völkerrechtlichen Vertrag | 62 | ||
aa) Der völkerrechtliche Vertrag als Grundlage der Entstehung einer neuen autonomen Hoheitsgewalt | 62 | ||
bb) Der Verfassungscharakter des europäischen Primärrechts | 64 | ||
b) Das innerstaatliche Zustimmungsgesetz | 73 | ||
3. Öffnung des deutschen Rechtsraumes und Erteilung eines besonderen Rechtsanwendungsbefehls | 76 | ||
a) Rücknahme des Ausschließlichkeitsanspruchs und Verzicht auf die Ausübung eigener Hoheitsgewalt | 77 | ||
b) Ermächtigung zur Erteilung eines besonderen Rechtsanwendungsbefehls | 80 | ||
4. Ermächtigung zur Bestimmung des Rangverhältnisses zwischen europäischem und deutschem Recht | 82 | ||
a) Die genuin europarechtliche Lösung des Europäischen Gerichtshofs | 83 | ||
b) Die verfassungsrechtliche Lösung des Bundesverfassungsgerichts | 85 | ||
III. Ermächtigung zur Verfassungsänderung oder Verfassungsdurchbrechung? | 90 | ||
IV. Zusammenfassung | 94 | ||
C. Die Tatbestandsvoraussetzungen des Artikels 24 Abs. 1 GG | 95 | ||
I. Der Bund als Übertragungsberechtigter | 95 | ||
II. Der Übertragungsgegenstand - Hoheitsrechte | 96 | ||
III. Übertragung durch ein Bundesgesetz | 99 | ||
1. Doppelfunktion des Übertragungsgesetzes | 99 | ||
2. Anforderungen an das Übertragungsgesetz | 100 | ||
3. Einspruchs-oder Zustimmungsgesetz? | 103 | ||
IV. Zwischenstaatliche Einrichtungen | 104 | ||
1. Internationale Organisationen | 104 | ||
2. Der Sonderfall der Europäischen Gemeinschaften | 109 | ||
D. Die Mitwirkung und Beteiligung der Länder am europäischen Integrationsprozeß | 110 | ||
I. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in auswärtigen Angelegenheiten | 110 | ||
II. Mitwirkungsrechte der Länder an der Willensbildung des Bundes in auswärtigen Angelegenheiten | 111 | ||
III. Die Mitwirkung der Länder an europäischen Angelegenheiten vor der Verfassungsänderung von 1992 | 115 | ||
1. Die Unterrichtung des Bundesrates gemäß Artikel 2 des Vertragsgesetzes zu den Römischen Verträgen von 1957 und die Einsetzung eines Länderbeobachters | 117 | ||
2. Das Länderbeteiligungsverfahren von 1979 | 118 | ||
3. Die Beteiligung des Bundesrates an der Willensbildung der Bundesregierung gemäß Artikel 2 des Zustimmungsgesetzes zur Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 | 120 | ||
4. Die Teilnahme von Ländervertretern an den Verhandlungen auf Gemeinschaftsebene | 128 | ||
E. Die Mitwirkung des Bundestages am europäischen Integrationsprozeß | 132 | ||
I. Die Kompetenzverteilung zwischen Bundesregierung und Bundestag in auswärtigen Angelegenheiten | 133 | ||
II. Mitwirkungsrechte des Bundestages in europäischen Angelegenheiten bis zur Verfassungsänderung von 1992 | 134 | ||
F. Zusammenfassung | 136 | ||
Kapitel 2: Schaffung einer neuen verfassungsrechtlichen Grundlage für die Gründung der Europäischen Union - Artikel 23 GG | 138 | ||
A. Der Anlaß für die Einfügung eines „Europaartikels" | 138 | ||
B. Vorgeschichte und Entstehung des neuen Artikels 23 GG | 139 | ||
I. Der Änderungsvorschlag der Enquête-Kommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestages | 139 | ||
1. Zusammensetzung und Aufgabe der Enquête-Kommission | 139 | ||
2. Änderungsvorschläge zu Artikel 24 Abs. 1 und Artikel 32 Abs. 1 und 3 GG | 140 | ||
a) Empfehlung zu Artikel 24 Abs. 1 GG | 140 | ||
b) Empfehlung zu Artikel 32 Abs. 1 und 3 GG | 143 | ||
II. Die Empfehlungen der Kommission Verfassungsreform des Bundesrates | 146 | ||
1. Zusammensetzung und Auftrag der Kommission Verfassungsreform | 147 | ||
2. Die Empfehlungen der Kommission im Bereich „Internationale Beziehungen" | 148 | ||
a) Änderung des Artikels 24 GG | 148 | ||
b) Änderung des Artikels 32 GG | 153 | ||
III. Die Änderungsvorschläge der Gemeinsamen Verfassungskommission | 156 | ||
1. Zusammensetzung und Auftrag der Gemeinsamen Verfassungskommission | 157 | ||
2. Empfehlungen der Gemeinsamen Verfassungskommission zum Themenkomplex „Grundgesetz und Europa" | 159 | ||
a) Schaffung eines neuen Europaartikels für die Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland am europäischen Integrationsprozeß - Artikel 23 GG | 160 | ||
aa) Entscheidung für eine neue Ermächtigungsgrundlage | 160 | ||
bb) Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Länder | 164 | ||
(1) Verfassungsrechtliche Verankerung der Länderbeteiligung | 165 | ||
(2) Grundsatz der Länderbeteiligung in Artikel 23 Abs. 4 GG | 168 | ||
(3) Differenzierung der Beteiligungsformen in Artikel 23 Abs. 5 GG | 169 | ||
(4) Wahrnehmung mitgliedstaatlicher Rechte in Artikel 23 Abs. 6 GG | 172 | ||
cc) Mitwirkungs-und Beteiligungsrechte des Bundestages | 174 | ||
dd) Ausführungsgesetz zu Artikel 23 Abs. 4 bis 6 GG | 177 | ||
b) Die Übertragung von Hoheitsrechten durch die Länder - Einfügung eines Artikels 24 Abs. la GG | 178 | ||
c) Vorschlag einer Änderung des Artikels 32 GG | 180 | ||
d) Weitere Änderungsvorschläge | 181 | ||
IV. Veränderungen der Kommissionsvorschläge im Gesetzgebungsverfahren | 182 | ||
1. Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes | 182 | ||
2. Die Entwürfe zu den Ausführungsgesetzen | 186 | ||
3. Verabschiedung der Grundgesetzänderung und der Ausfuhrungsgesetze | 188 | ||
Kapitel 3: Funktionen und Problematik des neuen Artikels 23 Abs. 1 GG | 189 | ||
A. Staatszielbestimmung und Verfassungsauftrag | 190 | ||
I. Der Begriff der Europäischen Union" | 191 | ||
1. Entwicklungsschritte bis zur Gründung der Europäischen Union | 191 | ||
2. Die Gründung der Europäischen Union in dem Vertrag von Maastricht | 202 | ||
a) Vorbereitende Arbeiten für den nächsten Integrationsschritt | 202 | ||
b) Die Vertragsverhandlungen | 205 | ||
c) Probleme bei der Ratifizierung des Vertrages | 205 | ||
3. Der Rechtscharakter der Europäischen Union nach dem Vertrag von Maastricht | 212 | ||
a) Die im Maastrichter Vertrag enthaltenen Neuerungen | 213 | ||
aa) Der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft | 213 | ||
(1) Die Wandlung von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Europäischen Gemeinschaft | 213 | ||
(2) Das Subsidiaritätsprinzip | 214 | ||
(3) Die Stärkung demokratischer Strukturen | 215 | ||
(4) Der Ausschuß der Regionen | 220 | ||
(5) Mehrheitsentscheidungen im Rat | 222 | ||
(6) Die Wirtschafts- und Währungsunion | 223 | ||
(7) Neue oder erweiterte Kompetenzbereiche | 226 | ||
bb) Die gemeinsamen Politiken und Formen der Zusammenarbeit | 230 | ||
(1) Die Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik (GASP) | 231 | ||
(2) Die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZBJI) | 235 | ||
b) Die im Amsterdamer Vertrag vom 2. Oktober 1997 enthaltenen Änderungen | 240 | ||
c) Die rechtliche Qualifizierung der Europäischen Union | 247 | ||
aa) Besitzt die Europäische Union eine eigene Rechtspersönlichkeit? | 249 | ||
bb) Ist die Europäische Union eine internationale Organisation? | 257 | ||
cc) Ist die Europäische Union ein „Staatenverbund" im Sinne eines Verbundes souveräner Staaten? | 259 | ||
dd) Ist die Europäische Union ein eigenständiges föderales System | 271 | ||
ee) Zusammenfassung | 276 | ||
d) Die Gründung der Europäischen Union als „qualitativer Sprung" im Integrationsprozeß? | 277 | ||
II. Die Struktursicherungsklausel | 279 | ||
1. Demokratische, rechtsstaatliche, soziale und föderative Grundsätze - „strukturelle Kongruenz" oder „Homogenität der Wertvorstellungen"? | 280 | ||
2. Der Grundsatz der Subsidiarität | 283 | ||
3. Ein dem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbarer Grundrechtsschu | 289 | ||
4. Doppelfunktion als Zielvorgabe und Grenze der Integrationsgewalt | 290 | ||
III. Zusammenfassende Betrachtung: Der Inhalt der Staatszielbestimmung und des Verfassungsauftrages | 292 | ||
B. Ermächtigung zur „Übertragung von Hoheitsrechten" | 294 | ||
I. Allgemeine Ermächtigungsgrundlage in Artikel 23 Abs. 1 Satz 2 GG | 294 | ||
II. Das Verhältnis zwischen Artikel 23 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GG | 295 | ||
1. Einheitlicher Anwendungsbereich des Artikels 23 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GG | 296 | ||
2. Abgrenzung von Hoheitsrechtsübertragungen nach Satz 2 und Satz | 303 | ||
III. Anwendbarkeit des Artikels 23 Abs. 1 Satz 2 GG bei Hoheitsrechtsübertragungen in anderen Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten | 314 | ||
1. Das Schengener Durchführungsübereinkommen vom 19. Juni 1990 | 314 | ||
a) Hoheitsrechtsübertragungen auf den Exekutivausschuß? | 314 | ||
b) Ein Fall des Artikels 24 Abs. 1 GG oder des Artikels 23 Abs. 1 Satz 2 GG? | 321 | ||
2. Das Europol-Übereinkommen vom 26. Juli 1995 | 324 | ||
IV. Zusammenfassung | 328 | ||
Kapitel 4: Informations- und Mitwirkungsrechte von Bundesrat und Bundestag | 330 | ||
A. Mitwirkungsrechte der Länder | 330 | ||
I. Die Systematik der Mitwirkungsregelungen in Artikel 23 Abs. 2 und 4 bis 6 GG | 330 | ||
II. Die Mitwirkungs-und Beteiligungsrechte der Länder im einzelnen | 332 | ||
1. Die Mitwirkung der Länder an der Willensbildung des Bundes in europäischen Angelegenheiten gemäß Artikel 23 Abs. 2,4 und 5 GG | 333 | ||
a) Mitwirkung in „Angelegenheiten der Europäischen Union" | 333 | ||
b) Die Unterrichtungspflicht der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Abs. 2 Satz 2 GG | 337 | ||
c) Die Mitwirkung des Bundesrates gemäß Artikel 23 Abs. 4 GG | 338 | ||
d) Die Berücksichtigung der Stellungnahmen des Bundesrates gemäß Artikel 23 Abs. 5 GG | 341 | ||
aa) Das einfache Mitwirkungsverfahren gemäß Artikel 23 Abs. 5 Satz 1 GG | 342 | ||
bb) Das qualifizierte Mitwirkungsverfahren gemäß Artikel 23 Abs. 5 Satz 2 GG | 346 | ||
cc) Die Sonderregelung gemäß § 5 Abs. 3 EUZBLG für Vorhaben gemäß Artikel 235 E(W)GV | 348 | ||
dd) Ausnahmen vom Letztentscheidungsrecht des Bundesrates | 350 | ||
2. Die Mitwirkung der Länder durch den Bundesrat | 355 | ||
3. Die Beteiligung der Länder an den Verhandlungen auf europäischer Ebene | 360 | ||
a) Die Wahrnehmung mitgliedstaatlicher Rechte durch Ländervertreter gemäß Artikel 23 Abs. 6 GG | 361 | ||
b) Die Beteiligung von Ländervertretern außerhalb des Anwendungsbereichs von Artikel 23 Abs. 6 GG | 369 | ||
c) Das Problem der parlamentarischen Verantwortlichkeit des Ländervertreters | 370 | ||
III. Auswirkungen der Mitwirkungsrechte der Länder auf das Kompetenzgefüge des Grundgesetzes im Bereich der „auswärtigen Gewalt" | 374 | ||
1. Mitwirkungsrechte der Länder - ein systemwidriger Einbruch in die „auswärtige Gewalt" des Bundes? | 375 | ||
2. Die „Angelegenheiten der Europäischen Union" als eigenständige Kategorie staatlichen Handelns? | 380 | ||
3. Die gestärkte Stellung des Bundesrates | 381 | ||
B. Mitwirkungsrechte des Bundestages | 388 | ||
I. Die Mitwirkungsrechte des Bundestages gemäß Artikel 23 Abs. 2 und 3 GG | 388 | ||
1. Die Unterrichtungspflicht der Bundesregierung | 388 | ||
2. Das Recht des Bundestages zur Stellungnahme | 390 | ||
3. Das Verhältnis zwischen Artikel 23 Abs. 3 GG und Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 GG | 401 | ||
4. Der Europaausschuß des Bundestages | 407 | ||
II. Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat | 408 | ||
C. Zusammenfassende Würdigung | 412 | ||
Kapitel 5: Verfassungsrechtliche Grenzen der europäischen Integration - Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die im Schrifttum vertretenen Auffassungen im Überblick | 416 | ||
A. Grenzen der Übertragung von Hoheitsrechten gemäß Artikel 24 Abs. 1 GG | 417 | ||
I. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Grenzen der Hoheitsrechtsübertragungen gemäß Artikel 24 Abs. 1GG | 417 | ||
1. Der „Solange Γ-Beschluß | 417 | ||
2. Der „Vielleicht"-Beschluß | 423 | ||
3. Die Entscheidungen „Eurocontrol I" und „Eurocontrol II" | 424 | ||
4. Die Entscheidung zum NATO-Doppelbeschluß | 427 | ||
5. Der „Solange ΙI"-Beschluß | 428 | ||
6. Nachfolgende Entscheidungen | 434 | ||
7. Zusammenfassung | 438 | ||
II. Die im Schrifttum zur Bestimmung der Übertragungsgrenzen vertretenen Auffassungen im Überblick | 439 | ||
1. Keinerlei Schranken für den Integrationsgesetzgeber | 439 | ||
2. Die gesamte deutsche Verfassungsordnung als Schranke des Artikels 24 Abs. 1 GG | 441 | ||
3. Der in Artikel 79 Abs. 3 GG geschützte Kernbereich als absolute Schranke | 447 | ||
4. Die in Artikel 79 Abs. 3 GG geschützten Grundsätze als relative Schranke | 453 | ||
5. Zusammenfassung | 460 | ||
B. Grenzen der Übertragung von Hoheitsrechten gemäß Artikel 23 Abs. 1 GG | 462 | ||
I. Das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts | 463 | ||
1. Erforderlichkeit einer Volksabstimmung zur Legitimierung des Maastrichter Vertrages? | 464 | ||
2. Verstoß gegen Grundrechte? | 465 | ||
3. Verstoß gegen das Demokratieprinzip? | 476 | ||
a) Ein Recht auf Teilhabe an der Ausübung der Staatsgewalt gemäß Artikel 38 GG? | 476 | ||
b) Verstoß gegen das Demokratieprinzip durch die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Europäischen Union? | 480 | ||
aa) Anforderungen des Demokratieprinzips an die Mitgliedschaft in der Europäischen Union | 481 | ||
(1) Zulässigkeit von Mehrheitsbeschlüssen und der Rechtsetzung durch Exekutivorgane | 481 | ||
(2) Sicherstellung einer hinreichenden demokratischen Legitimation auf der europäischen Ebene | 483 | ||
(3) Hinreichende Bestimmtheit des Zustimmungsgesetzes und Überprüfung von Kompetenzüberschreitungen der europäischen Organe | 487 | ||
bb) Verstoß gegen das Demokratieprinzip durch eine Entstaatlichung" der Bundesrepublik Deutschland? | 490 | ||
cc) Auslegung des Maastrichter Vertrages im Sinne parlamentarischer Verantwortbarkeit | 493 | ||
(1) Hinreichende Voraussehbarkeit der Entwicklung zur Währungsunion | 493 | ||
(2) Hinreichende Bestimmtheit des übrigen Vertragsinhalts | 498 | ||
4. Zusammenfassung und Kritik | 500 | ||
II. Die im Schrifttum vertretenen Auffassungen im Überblick | 508 | ||
1. Der Erhalt der souveränen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland als absolute Schranke | 509 | ||
2. Der Erhalt der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland als relative Schranke | 513 | ||
3. Zusammenfassung und Kritik | 519 | ||
Kapitel 6: Bestimmung der verfassungsrechtlichen Integrationsgrenzen mit Hilfe des Kompensationsprinzips | 523 | ||
A. Anwendbarkeit des Kompensationsprinzips im Bereich des Artikels 79 Abs. 3 GG | 523 | ||
I. Ewigkeitsklausel" und Verfassungswandel infolge des europäischen Integrationsprozesses | 524 | ||
1. Der Verfassungskern als vom Zeitenwandel unabhängige Größe | 526 | ||
2. Der Verfassungskern als dem Zeitenwandel unterliegende Größe | 528 | ||
3. Entscheidung für eine flexible Auslegung des Artikels 79 Abs. 3 GG unter Berücksichtigung eines gewandelten Staatsbegriffs | 530 | ||
II. Heranziehung des Kompensationsprinzips zum Ausgleich von Kompetenzund Rechtsverlusten | 536 | ||
1. Kompensation als ein bei der Bewertung von Kompetenzverlagerungen und Rechtsverlusten anzuwendendes Prinzip | 536 | ||
a) Klärung des Begriffs „Kompensation" | 536 | ||
b) Beispiele für die Anwendung des Kompensationsprinzips zum Ausgleich von Kompetenzverlusten im Rahmen der grundgesetzlichen Kompetenzordnung | 540 | ||
aa) Kompensation für die Einbuße kommunaler Selbstverwaltungsaufgaben | 541 | ||
bb) Kompensation für die Abwanderung von Länderkompetenzen an den Bund | 547 | ||
cc) Kompensation für integrationsbedingte Kompetenzverluste des Bundestages, des Bundesrates und der Länder | 552 | ||
c) Beispiele für die Anwendbarkeit des Kompensationsprinzips zum Ausgleich von Rechtsverlusten | 553 | ||
2. Die Anwendbarkeit des Kompensationsprinzips im Vorfeld des Artikels 79 Abs. 3 GG | 555 | ||
a) Das Kompensationsprinzip als Handlungsoption und Auslegungsgrundsatz | 555 | ||
b) Problematik der Kompensation von Kompetenz- und Rechtsverlusten | 560 | ||
B. Anwendung des Kompensationsprinzips bei der Bestimmung der Integrationsgrenzen | 563 | ||
I. Einbeziehung der europäischen Ebene bei der Gewichtung kompensatorischer Maßnahmen | 563 | ||
1. Der „Verfassungsverbund" zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten | 563 | ||
2. Wechselbeziehung zwischen der Struktursicherungsklausel in Artikel 23 Abs. 1 Satz 1 GG und der Integrationsgrenze gemäß Artikel 23 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Artikel 79 Abs. 3 GG | 568 | ||
II. Bestimmung der Integrationsgrenzen gemäß Artikel 23 Abs. 1 Satz 1 und 3 in Verbindung mit Artikel 79 Abs. 3 GG mit Hilfe des Kompensationsprinzips | 572 | ||
1. Bestimmung der Integrationsgrenze beim Grundrechtsschutz - Erfordernis eines dem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutzes | 572 | ||
a) Änderung des Prüfungsmaßstabes? | 573 | ||
b) Subsidiäre Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts im Einzelfall? | 575 | ||
aa) Die Verankerung des Grundrechtsschutzes im europäischen Primärrecht | 575 | ||
bb) Der Grundrechtsschutz gegenüber der Anwendung europäischen Sekundärrechts | 578 | ||
(1) Der Streit um die Tabaketikettierungsrichtlinie | 579 | ||
(2) Der Streit um die EG-Bananenmarktordnung | 582 | ||
c) Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts nur bei einem generellen Absinken des Schutzniveaus | 586 | ||
2. Bestimmung der Integrationsgrenze beim Demokratieprinzip - Verpflichtung der Union auf demokratische Grundsätze | 591 | ||
a) Kompensation für Kompetenzverluste des Bundestages auf der nationalen Ebene | 592 | ||
b) Kompensation für den Substanzverlust demokratischer Teilhaberechte der Bürger durch eine verstärkte Demokratisierung auf der europäischen Ebene | 594 | ||
aa) Vermittlung demokratischer Legitimation zuvörderst durch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten? | 594 | ||
(1) Ausbau der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte auf der nationalen Ebene | 594 | ||
(2) Einbindung der nationalen Parlamente auf der europäischen Ebene | 597 | ||
bb) Demokratie ohne Staatsvolk? | 600 | ||
cc) Keine Demokratisierung wegen des Fehlens der notwendigen außerrechtlichen Voraussetzungen? | 609 | ||
dd) Keine demokratische Legitimation wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit? | 611 | ||
c) Der Ausbau demokratischer Strukturen auf der europäischen Ebene | 615 | ||
d) Konsequenzen für die Bestimmung der Integrationsgrenze im Hinblick auf das Demokratieprinzip | 621 | ||
3. Bestimmung der Integrationsgrenze im Hinblick auf das Bundesstaatsprinzip | 626 | ||
a) Die Verpflichtung auf „föderative Grundsätze und den Grundsatz der Subsidiarität" - Kompetenzabgrenzung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten | 628 | ||
b) Kompensation des Verlustes von Länderkompetenzen auf der nationalen Ebene | 641 | ||
c) Kompensation des Verlustes von Länderkompetenzen auf der europäischen Ebene | 645 | ||
III. Zusammenfassung | 649 | ||
C. Unterschiedliche Bestimmung der Grenzen von Hoheitsrechtsübertragungen gemäß Artikel 23 Abs. 1 GG und Artikel 24 Abs. 1 GG | 654 | ||
I. Das Verhältnis zwischen Artikel 23 GG und Artikel 24 Abs. 1 GG | 655 | ||
II. Auswirkungen der Spezialität des Artikels 23 GG auf die Bestimmung der Integrationsgrenzen im Verhältnis zu Artikel 24 Abs. 1 GG | 655 | ||
Zusammenfassende Würdigung und Ausblick | 660 | ||
Literaturverzeichnis | 689 | ||
Sachwortverzeichnis | 742 |