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Kraft, B. (1997). Grenzüberschreitende Streitverkündung und Third Party Notice. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48530-7
Kraft, Bernd. Grenzüberschreitende Streitverkündung und Third Party Notice. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48530-7
Kraft, B (1997): Grenzüberschreitende Streitverkündung und Third Party Notice, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48530-7

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Grenzüberschreitende Streitverkündung und Third Party Notice

Kraft, Bernd

Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, Vol. 39

(1997)

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Abstract

Der Verfasser untersucht und vergleicht die prozessualen Möglichkeiten der unfreiwilligen Beteiligung eines Dritten im Zivilprozeß in der deutschen und der englischen Rechtsordnung. In drei Abschnitten werden die grenzüberschreitende Streitverkündung, die Third Party Notice und die Anerkennung der Streitverkündung in England dargestellt. Immer werden die widerstreitenden Interessen aller Beteiligten als wesentliches Kriterium herangezogen.

Im »deutschen Teil« befaßt sich die Untersuchung ausführlich mit der Frage der internationalen Zuständigkeit, die insgesamt die Priorität der gesamten Arbeit darstellt. Das Vorliegen der internationalen Zuständigkeit wird für die Streitverkündung verlangt, der Gerichtsstand des Sachzusammenhanges hierfür entwickelt und - unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorschriften - begründet. Erörtert und mit Lösungsvorschlägen versehen werden ferner die weiteren Prozeßvoraussetzungen des internationalen Zivilprozesses.

Der »englische Teil« beginnt mit einem summarischen Überblick der Besonderheiten des englischen Prozeßrechts, behandelt die gesetzlichen Grundlagen und Möglichkeiten einer nationalen Third Party Notice, um sodann als Kernstück die Probleme einer grenzüberschreitenden Third Party Notice zu untersuchen. Hierbei unterscheidet der Verfasser zwischen den Wirkungen einer solchen Drittbeteiligung vor und nach dem Inkrafttreten des EuGVÜ.

Der dritte Hauptteil untersucht die Möglichkeit der Anerkennung einer Streitverkündung nach Common Law und dem EuGVÜ. Nach Common Law ist die eine Anerkennung nicht möglich. Auch bei Ihrer Anerkennung nach dem EuGVÜ kann die Streitverkündung die Verjährung im englischen Recht nicht unterbrechen. Der Verfasser stellt daher Defizite der Streitverkündung im internationalen Rechtsverkehr fest.

Die Arbeit kommt zum Ergebnis, daß nur einige Korrekturen der Streitverkündung, nicht aber eine Gesetzesänderung oder gar die Einführung einer Garantieklage erforderlich sind.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
Erster Teil: Einleitung 17
A. Gegenstand der Arbeit 17
B. Ziel und Gang der Arbeit 21
Zweiter Teil: Die in einem deutschen Prozeß erklärte Streitverkündung ins Ausland 24
A. Überblick 24
I. Allgemeines 24
II. Generelle Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Streitverkündung 26
B. Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Streitverkündung 28
I. Die besonderen Voraussetzungen der Streitverkündung nach §§ 72 ff. ZPO 29
II. Die allgemeinen Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Streitverkündung 29
1. Darstellung des Problems 30
2. Versuch der pauschalen Übertragung der Prozeßvoraussetzungen des Klageverfahrens auf die Streitverkündung 31
III. Die einzelnen Prozeßvoraussetzungen 37
1. Die Prozeßvoraussetzungen im Hinblick auf die Parteien 37
a) Partei- und Prozeßfähigkeit beim Beitritt als Nebenintervenient 39
b) Partei- und Prozeßfähigkeit bei der unbeantworteten Streitverkündung 41
2. Prozeßvoraussetzungen im Hinblick auf das Gericht 45
a) Deutsche Gerichtsbarkeit 46
b) Die internationale Zuständigkeit als Zulässigkeitsvoraussetzung für die grenzüberschreitende Streitverkündung 47
aa) Überblick 47
(1) Aufgabe der internationalen Zuständigkeit und die Bedeutung für ihre Anwendbarkeit auf die Streitverkündung 49
(2) Vereinbarkeit eines Zuständigkeitserfordernisses für die Streitverkündung mit der ZPO 51
bb) Darstellung des Meinungsstands 56
cc) Stellungnahme 59
dd) Eigener Lösungsansatz 61
(1) Erster Schritt: Darstellung der im Klageverfahren mit der internationalen Zuständigkeit zu berücksichtigenden Interessen – Schaffung des Vergleichsmaßstabs 65
(2) Zweiter Schritt: Feststellung der nach Sinn und Zweck der Streitverkündung zu berücksichtigenden Interessen – Herstellung der Vergleichsgrundlage 69
(a) Der Einfluß des Grundgesetzes auf die mit der Streitverkündung verfolgten Interessen 71
(b) Der Anspruch auf ein faires Verfahren als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips 72
(c) Der Einfluß des Fairneß-Gebots auf die internationale Zuständigkeit 74
(d) Folgerungen für die Streitverkündung 76
(3) Dritter Schritt: Vergleich der Interessenkonflikte bei Streitverkündung und Klage – Feststellung der Schutzwürdigkeit des Streitverkündungsempfängers 77
(a) Gerichtsschutzinteresse 78
(b) Nähe zum Sachverhalt 80
(c) Konzentration und Konfliktminimierung 81
(d) Wirksamkeit 81
(e) Schutz anderer Verfahrensbeteiligter 82
(aa) Ausgangspunkt: Die Zuständigkeitsinteressen einer ausländischen, beklagten Partei 83
(bb) Erstes Bedenken: Die Streitverkündung erzeugt nur eine beschränkte Bindung 87
(cc) Zweites Bedenken: Der Streitverkündungsempfänger ist nicht schutzbedürftig, da ihm nur ein Prozeß droht 90
(dd) Drittes Bedenken: Der Streitverkündungsempfänger ist nicht schutzbedürftig, da er dem Vorprozeß nicht als Nebenintervenient beitreten muß 92
(ee) Zwischenergebnis 93
(4) Vierter Schritt: Abwägung der widerstreitenden Interessen von Streitverkünder und Streitverkündungsempfänger – Aufstellung einer internationalen Zuständigkeitsordnung für die Streitverkündung 95
(a) Die Entwicklung einer internationalen Zuständigkeitsregel für die Streitverkündung 97
(b) Erster Einwand: Die Vernachlässigung der Zuständigkeitsinteressen des Streitverkündungsempfängers 101
(c) Zweiter Einwand: Mangelt es dem Gerichtsstand des Sachzusammenhangs an einer gesetzlichen Grundlage? 102
ee) Versuch der Begründung der eigenen Lösung durch Art. V des Protokolls zum EuGVÜ 107
(1) Darstellung des Meinungsstands 108
(2) Stellungnahme und eigene Lösung 109
(3) Ergebnis 113
ff) Gesamtergebnis 114
gg) Praktische Auswirkung – Möglichkeit der Derogation der deutschen internationalen Zuständigkeit 116
3. Einrede des Schiedsvertrags – Rechtswegfragen 119
a) Einführung 120
b) Schiedsvertrag und Streitverkündung 122
c) Bisheriger Meinungsstand 124
d) Stellungnahme 125
e) Einwände gegen eine Übernahme der BGH-Rechtsprechung 130
f) Lösungsvorschlag 132
g) Ergebnis 134
4. Die Pflicht zur Leistung einer Ausländersicherheit als Zulässigkeitshindernis bei der Streitverkündung 136
a) Einführung 136
b) Anwendbarkeit des § 110 Abs. 1 ZPO auf die grenzüberschreitende Streitverkündung 137
aa) Anwendung des § 110 Abs. 1 ZPO bei der unbeantworteten Streitverkündung 137
bb) Anwendung des § 110 Abs. 1 ZPO bei erfolgtem Beitritt des Streitverkündungsempfängers im Vorprozeß 138
c) Ergebnis 141
IV. Die Folgen fehlender (Zulässigkeits-) Voraussetzungen 142
1. Theoretische Möglichkeiten der Zulässigkeitsprüfung einer Streitverkündung 142
2. Bisheriger Meinungsstand 143
3. Stellungnahme 144
4. Eigene Begründung 145
a) Prüfung der Einrede des Schiedsvertrags bei der Streitverkündung 146
b) Prüfung der internationalen Zuständigkeit für die Streitverkündung 147
aa) Prüfung der internationalen Zuständigkeit bei der unbeantworteten Streitverkündung 148
bb) Prüfung der internationalen Zuständigkeit im Fall des Beitritts als Nebenintervenient 149
(1) Die Zwangslage des Streitverkündungsempfängers 152
(2) Lösungsvorschlag unter Berücksichtigung der Zwangslage des Streitverkündungsempfängers 154
(3) Praktische Auswirkung der vorgeschlagenen Lösung 157
c) Prüfung der deutschen Gerichtsbarkeit bei der Streitverkündung 160
d) Prüfung der Partei- und Prozeßfähigkeit des Streitverkündungsempfängers 160
e) Ergebnis 161
V. Zustellung der Streitverkündung 163
VI. Wirkung der grenzüberschreitenden Streitverkündung 164
C. Ergebnis 165
Dritter Teil: Die unfreiwillige Drittbeteiligung im englischen Zivilprozeß 169
A. Einführung 169
I. Geschichtlicher Hintergrund 170
1. Common Law und Equity 170
2. Die Supreme Court of Judicature Acts 1873–1875 171
3. England und Europa 173
II. Heutiger Rechtszustand 173
1. Gerichtsverfassung 173
2. Prozeßrecht 175
3. Art der Urteile und rule of precedents 178
4. Schlußfolgerung 179
III. Möglichkeiten der unfreiwilligen Drittbeteiligung im englischen Zivilprozeß 180
1. Geschichte der prozessualen Drittbeteiligung 180
2. Die gegenwärtigen Rechtsinstitute 181
B. Third party notice 183
I. Überblick 183
II. Voraussetzungen einer nationalen third party notice 185
1. Materielle Zulässigkeitsvoraussetzungen 185
a) Contribution or indemnity (RSC Ord. 16, r. 1(1)(a)) 185
b) Relief or remedy (RSC Ord. 16, r. 1(1)(b)) 186
c) Question or issue (RSC Ord. 16, r. 1(1)(c)) 187
2. Formelle Zulässigkeitsvoraussetzungen 189
III. Verfahren der third party notice 191
1. Möglichkeiten des Gerichts 192
a) Ablehnung oder Aufhebung der third party notice 193
b) Entscheidung in der Sache 195
c) Anordnung des Verfahrens und der Beteiligung des Dritten 196
2. Stellung des Dritten im Hauptverfahren 199
IV. Wirkungen der third party notice 202
1. Verjährung 202
2. Entscheidungsbefugnis des Gerichts 204
a) Möglichkeiten des Gerichts bei Untätigkeit des Dritten 204
b) Möglichkeiten des Gerichts bei Beteiligung des Dritten 207
V. Besonderheiten einer grenzüberschreitenden third party notice 209
1. Zustellung 209
2. Jurisdiction des High Court für die grenzüberschreitende third party notice 210
3. Prüfung der Zuständigkeit nach autonomem englischen Recht, RSC Ord. 11, r. 1(1) 214
a) Jurisdiction has been sufficiently established under RSC Ord. 11, r. 1(1)(c) 215
b) Serious issue to be tried 219
c) Exercise of discretion 224
aa) Forum (non) conveniens 226
bb) Gerichtsstandsvereinbarung 229
cc) Schiedsgerichtsabrede 234
d) Formelle Erfordernisse der Zuständigkeit 236
4. Prüfung der jurisdiction nach Art. 6 Nr. 2 EuGVÜ 237
a) Anwendungsbereich des Art. 6 Nr. 2 EuGVÜ 238
b) Einfluß einer Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 17 EuGVÜ auf die jurisdiction 241
c) Möglichkeiten der Ermessensausübung durch den High Court im Rahmen des Art. 6 Nr. 2 EuGVÜ 242
aa) Section 49 des Civil Jurisdiction and Judgments Act 1982 als Ausgangspunkt 242
bb) Entwicklung in der englischen Rechtsprechung und Literatur 244
5. Verfahren und Antrag auf Verfahrenseinstellung 247
VI. Rechtsvergleichende Zusammenfassung 250
Vierter Teil: Die Anerkennung einer deutschen Streitverkündung in England 254
A. Überblick 254
I. Einführung 254
II. Regelung der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen im englischen Recht 257
B. Anerkennung einer deutschen Streitverkündung in England nach Common Law 260
I. Allgemeines zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in England 261
1. Abgrenzung der Begriffe recognition und enforcement 261
2. Der Einwand des estoppel als Folge der Anerkennung ausländischer Entscheidungen 262
II. Voraussetzungen der Anerkennung einer deutschen Streitverkündung in England nach Common Law 267
1. Anerkennungsvoraussetzungen, die das anzuerkennende Urteil (Interventionswirkung) betreffen 269
a) Jurisdiction (Anerkennungszuständigkeit) 269
aa) Die Entscheidung Adams v. Cape 270
bb) Die übrigen Möglichkeiten zur Begründung der Anerkennungszuständigkeit für die Streitverkündung 273
cc) Zwischenergebnis 277
b) Judgment must be final and conclusive 278
c) Judgment must be on the merits 283
2. Identity of parties 283
3. Identity of issues 286
4. Estoppel must be reciprocal or mutual 287
III. Ergebnis 288
C. Anerkennung einer deutschen Streitverkündung in England nach dem EuGVÜ 289
I. Geltendmachung einer Gerichtsstandsvereinbarung 290
II. Wirkung der Streitverkündung im Regreßprozeß vor dem High Court 293
1. Erstreckung der Interventionswirkung auf den Regreßprozeß 293
2. Unterbrechung der Verjährung des Regreßanspruchs bei einem Regreßprozeß in England 294
a) Verjährungsunterbrechende Wirkung der Streitverkündung nach englischem Recht 295
b) Verjährungsunterbrechung bei Anwendbarkeit der deutschen Verjährungsregeln auf den Regreßanspruch 297
c) Verjährungsunterbrechende Wirkung der Streitverkündung durch das EuGVÜ 299
D. Ergebnis 302
Fünfter Teil: Schlußbemerkung 304
Anhang: Englische Gesetzestexte 308
A. Rules of The Supreme Court (RSC) 308
B. Arbitration Act 1975 325
C. Supreme Court of Judicature Act 1873 326
Literaturverzeichnis 327
Verzeichnis englischer Entscheidungen 337