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Graf, G. (1998). Der Verfassungsentwurf aus dem Jahr 1787 des Granduca Pietro Leopoldo di Toscana. Edition & Übersetzung - Das Verfassungsprojekt. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49325-8
Graf, Gerda. Der Verfassungsentwurf aus dem Jahr 1787 des Granduca Pietro Leopoldo di Toscana: Edition & Übersetzung - Das Verfassungsprojekt. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49325-8
Graf, G (1998): Der Verfassungsentwurf aus dem Jahr 1787 des Granduca Pietro Leopoldo di Toscana: Edition & Übersetzung - Das Verfassungsprojekt, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49325-8

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Der Verfassungsentwurf aus dem Jahr 1787 des Granduca Pietro Leopoldo di Toscana

Edition & Übersetzung - Das Verfassungsprojekt

Graf, Gerda

Schriften zur Verfassungsgeschichte, Vol. 54

(1998)

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Abstract

Der Granduca Pietro Leopoldo di Toscana, der spätere Kaiser Leopold II., bezeichnete das absolute Fürstentum als »mestiere fallito«, als bankrottes Geschäft. Die Konsequenzen, die er daraus zog, waren einzigartig: Bereits ein Jahrzehnt vor Ausbruch der französischen Revolution begann er mit der Konzeption einer Verfassung für sein Großherzogtum Toskana.

Bislang unbekannt war, daß diese Arbeiten sich nicht nur in einem Entwurf aus dem Jahr 1782 niederschlugen, sondern daß im Jahr 1787 eine weitere, modifizierte Version geschrieben wurde. Dieser bislang nicht bekannte Text wird hier erstmals ediert, Unterschiede zur Fassung von 1782 werden dargestellt, und die Verfassung wird übersetzt.

Darüber hinaus werden das Umfeld des Entwurfes, sein inhaltlicher Gehalt und seine Bedeutung im Rahmen der Verfassungsgeschichte analysiert. Dabei ergibt sich, daß das Verfassungsprojekt aufs engste mit dem umfangreichen Reformprogramm, dem Pietro Leopoldo sein Land unterzog, verknüpft war. Diese Verbindung bestimmte die zeitliche Abfolge der verschiedenen Stadien des Entwurfs, bedingte aber auch das letztendliche Scheitern des Projekts.

Inhaltlich ist der Entwurf geprägt von der Spannung zwischen einem tradierten Verständnis von Herrschaft einerseits und einem neuen, dem Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts zuneigenden Konzept andererseits: So waren echte Beteiligungsrechte für die Bevölkerung geplant, Pietro Leopoldo selbst wollte sich dem Primat der Verfassung unterstellen, das Gesetzgebungsverfahren wurde an die Vorgaben der Verfassung, die Gerichte allein an das Gesetz gebunden. Der Verfassungsentwurf läßt auch bereits ein frühes Grundrechtskonzept erkennen. Belegt wird die These des rechtsstaatlichen Gehalts anhand des tatsächlich in Kraft getretenen Strafgesetzbuches, der sogenannten Leopoldina von 1786.

Pietro Leopoldo zeichnet sich dadurch aus, daß er für sein Verfassungsprojekt aus einer enormen Menge von Vorbildern und Anregungen aus Theorie und Praxis diejenigen Elemente herausfilterte, die ihm für die Toskana angemessen erschienen, und daß es ihm gelang, aus diesen einzelnen Elementen etwas einheitlich Neues zu schaffen. Das Projekt ist Dokument für einen zunächst durchaus gangbaren friedlichen Weg zum Verfassungsstaat auf Initiative des Regenten. Dieser Modellfall blieb jedoch einmalig, da schon bald mit der Eskalation des Geschehens in Frankreich die Bedingungen für jede Wiederholung eines vergleichbaren Prozesses der Verfassungsgebung unwiederbringlich verlorengegangen waren.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
Einleitung 13
Teil 1: Edition und Übersetzung 17
§ 1 Edition 17
A. Quellennachweis und Editionskriterien 17
B. Der Text 20
§ 2 Übersetzung 76
A. Hinweise zur Übersetzung 76
B. Übersetzung 76
C. Annex: Inhaltsübersicht 120
Teil 2: Das Verfassungsprojekt 126
§ 1 Der Initiator des Projekts 126
A. Der Granduca Pietro Leopoldo 126
B. Die Ausbildung seiner Ansichten über den Staat 127
I. Montesquieus „De l’esprit des lois“ 128
II. Karl Anton von Martini 131
III. Die Enzyklopädie 136
§ 2 Die mit dem Verfassungsprojekt verbundenen Reformen 142
A. Die Situation bei Regierungsantritt 142
B. Pietro Leopoldos Reformmaßnahmen 145
I. Die Wirtschafts- und Finanzreformen 145
II. Die Gemeindereform 151
III. Die Justiz- und Gesetzesreformen 155
IV. Die Außenpolitik und das Militärwesen 157
V. Die Kirchenpolitik 158
§ 3 Die Entwicklung des Projekts bis zum Entwurf von 1787 161
A. Der Entschluß zur Ausarbeitung einer Verfassung 161
B. Die Entwicklung bis zum Entwurf von 1782 169
I. Der Weg zur Verfassung im formellen Sinn 169
II. Vorgehensweise und inhaltliche Schwerpunkte 171
III. Die Rolle lokaler Traditionen für das Projekt 181
C. Der Weg zum Entwurf von 1787 182
I. Die Zeit zwischen den Entwürfen 183
II. Die Änderungen gegenüber dem Entwurf vom September 1782 187
§ 4 Das inhaltliche Konzept des Entwurfes 191
A. Zwischen absoluter Monarchie und Primat der Verfassung 191
I. Relikte der alten Herrschaftsstruktur 191
1. Der Proemio 191
2. Die Position des Großherzogs 192
3. Das Auslegungs- und Interpretationsverbot 194
4. Die Selbstbezeichnung „Sovrano“ 196
5. Die als unveränderbar bezeichneten Vorgaben 197
II. Der Primat der Verfassung 202
1. Die Verpflichtung jedes Großherzogs auf die Verfassung 202
2. Die Verfassung als höherrangiges Recht 203
B. Die Staatsorganisation 204
I. Der Gedanke der Repräsentation 204
1. Der Aufbau der Repräsentativkörperschaften 205
a) Die Struktur der Versammlungen 205
b) Die Rolle der Kommunen für das Verfassungsprojekt 207
2. Zuständigkeitsbereiche, Gesetzgebungsverfahren, Finanzverwaltung 208
3. Modalitäten der Beteiligung der Bevölkerung 211
a) Mittelbare Einflußnahme über die Repräsentanten 211
b) Unmittelbare Einflußnahme über die Petizioni Popolari 214
4. Die politische Willensbildung 215
a) Die Informationsmöglichkeiten 216
b) Die Möglichkeiten zur Meinungsäußerung 217
c) Die Möglichkeiten der Publikation 217
II. Die Bereiche der Verwaltung und der Justiz 218
1. Die Verwaltung 218
2. Die Justiz 220
III. Das wirtschaftliche Konzept des Entwurfes 221
C. Rechtsstaatliche Elemente des Entwurfes 225
I. Aspekte der Gewaltentrennung 226
1. Das Verhältnis zwischen dem Großherzog und der Judikative 226
2. Das Verhältnis zwischen dem Großherzog und den Repräsentativkörperschaften 230
3. Das Verhältnis zwischen der Repräsentativkörperschaft und der Judikative 232
II. Der Grundsatz der Verfassungs- und Gesetzesbindung 233
III. Die Stellung des Individuums 234
1. Aspekte von Gleichheit 234
a) Der Wandel des tradierten Untertanenbegriffs 235
b) Gleichheit und Repräsentation 237
c) Möglichkeiten zur politischen Teilnahme 239
d) Gleichheit vor dem Gesetz 240
2. Aspekte von Freiheit 241
a) Die libertà civile der Individuen 241
b) Die Teilnahme am politischen Leben 243
c) Die wirtschaftliche Betätigung 244
d) Die Haltung gegenüber den verschiedenen Religionen 244
3. Das Grundrechtskonzept des Entwurfes 245
a) Der Begriff der Grundrechte 245
b) Die systematische Stellung der Rechte im Entwurf 246
c) Die Inhaber der Rechte 247
d) Die Herleitung der Rechte 250
e) Die Abwehrrichtung 251
f) Grenzen für die Einschränkung der Rechte 252
IV. Die Probe aufs Exempel: Die Legge Criminale 254
§ 5 „Die Verfassung wurde nicht eingeführt“ 260
A. Die Zeit bis zur Abreise Pietro Leopoldos aus der Toskana 262
I. Unabgeschlossenes Reformwerk 262
1. Die Trennung der Finanzen des Staates von denen des Herrschers 262
2. Die Wiederaufnahme der Arbeiten an der Kommunalreform 263
3. Vorrangige Beschäftigung mit dem Strafrecht 264
II. Neue Impulse aus Frankreich 266
B. Die Zeit nach Pietro Leopoldos Abreise 273
§ 6 „Beispiellos und unsterblichen Ruhmes würdig“ 278
A. Inspiration durch zeitgenössische Vorbilder 278
I. Korsika 279
II. Nordamerika 284
III. Turgots Munizipalitätenentwurf 286
B. Die Eigenständigkeit des Verfassungsprojekts 290
I. Originäre Ausgestaltung des Entwurfes 290
II. Die besondere Entstehungssituation 293
Zusammenfassung und Fazit 296
Quellen- und Literaturverzeichnis 302
Sach- und Ortsregister 314