Faktische Einwirkungen auf vormerkungsbetroffene Grundstücke
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Faktische Einwirkungen auf vormerkungsbetroffene Grundstücke
Gleichzeitig ein Beitrag zum Unwirksamkeitsbegriff der §§ 883 Abs. 2, 888 Abs. 1 BGB
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 204
(1998)
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Abstract
Der Autor befaßt sich in der vorliegenden Untersuchung mit der Frage, wie sich der Schutz des Vormerkungsberechtigten darstellt, wenn das vormerkungsbetroffene Grundstück im Zeitraum vor Verwirklichung des vormerkungsgesicherten Anspruchs durch einen Dritterwerber oder durch einen sonstigen Dritten eine Substanzveränderung erfahren hat.An den Beispielen des auflassungsvormerkungswidrigen Grundstückseigentums- sowie Grundschulderwerbs wird insbesondere aufgezeigt, wie bei zwischenzeitlich erfolgtem vormerkungswidrigem Rechtserwerb gerade das Zusammenwirken der dinglichen Sicherungswirkung des § 883 Abs. 2 BGB mit dem schuldrechtlichen Instrument des § 281 Abs. 1 BGB den eigentlichen »Eingriffsschutz« des Vormerkungsberechtigten ausmacht, kraft dessen er Zugriff auf Surrogationsansprüche des Vormerkungsverpflichteten aus dessen Kausalverhältnis mit dem vormerkungswidrigen Erwerber erlangen kann.Zu diesem Ergebnis gelangt der Verfasser auf der Grundlage einer neuen Konzeption von der »relativen Unwirksamkeit«: Sie begreift die »relative Unwirksamkeit« wegen der Anspruchsakzessorietät der Vormerkung als eine zunächst nur »hypothetische«, welche erst im Zeitpunkt der Anspruchsverwirklichung zu einer »effektiven« - dann allerdings rückwirkenden - Unwirksamkeit wird.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhalt | 7 | ||
Abkürzungen | 10 | ||
Einleitung | 17 | ||
Teil I: Deliktischer Schutz eines Anwartschaftsrechts aus Auflassung plus Vormerkung? | 19 | ||
Kapitel 1: Das Urteil des BGH vom 5. April 1991 | 19 | ||
Kapitel 2: Kritische Würdigung des Urteils des BGH vom 5. April 1991 | 21 | ||
I. Anwartschaftsrecht und Deliktsschutz | 22 | ||
II. Anwartschaftsrecht kraft bloßer Vormerkung? | 23 | ||
1. Die Vormerkung als bedingtes dingliches Vollrecht? | 25 | ||
2. Wertungsmäßige Gleichstellung des Vormerkungsberechtigten mit dem Berechtigten aus aufschiebend bedingter Verfügung? | 36 | ||
III. Anwartschaftsrecht kraft erfolgter bindender Auflassung? | 38 | ||
IV. Deliktsschutz eines Anwartschaftsrechts aus Auflassung plus Erwerberantrag? | 39 | ||
V. Deliktsschutz eines Anwartschaftsrechts aus Auflassung plus Vormerkung? | 42 | ||
VI. Deliktischer Schutz über § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 909 BGB? | 47 | ||
Teil II: Schutz des Vormerkungsberechtigten im Wege einer direkten oder analogen Anwendung der §§ 883 Abs. 2, 888 Abs. 1 BGB? | 48 | ||
Teil III: Schutz des Vormerkungsberechtigten im Wege einer Anwendung der Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses? | 50 | ||
Kapitel 1: Die Stellungnahme der Protokolle der 2. Kommission | 50 | ||
Kapitel 2: Direkte oder analoge Anwendung der Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses? | 55 | ||
Teil IV: Deliktischer Schutz der Vormerkung als dingliches oder „verdinglichtes“ Recht (Schutz gemäß § 823 Abs. 1 BGB)? | 60 | ||
Kapitel 1: Die Vormerkung als absolutes/als dingliches Recht? | 62 | ||
Kapitel 2: „Verdinglichung“ der Rechtsstellung des Vormerkungsberechtigten? | 67 | ||
Teil V: Deliktischer Schutz des Vormerkungsberechtigten über § 826 BGB? | 73 | ||
Teil VI: Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche des Vormerkungsberechtigten? | 75 | ||
Teil VII: Schutz des Vormerkungsberechtigten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Vormerkungsverpflichteten | 77 | ||
Kapitel 1: Schutz über Leistungsstörungs- bzw. Sachmängelgewährleistungsansprüche | 77 | ||
Kapitel 2: Das Problem des Gewährleistungsausschlusses | 82 | ||
Kapitel 3: Die Problematik bei zwischenzeitlichem vormerkungswidrigen Rechtserwerb | 87 | ||
I. Die Unwirksamkeit im Sinne der §§ 883 Abs. 2, 888 Abs. 1 BGB | 88 | ||
1. Der Begriff der „Unwirksamkeit“ | 88 | ||
2. §§ 883 Abs. 2, 888 Abs. 1 BGB als Ausprägungen „relativer Unwirksamkeit“ | 90 | ||
a) Warum eigentlich „relative Unwirksamkeit“ im Rahmen der §§ 883 Abs. 2, 888 Abs. 1 BGB? | 91 | ||
(1) Die Begündungsansätze der h.M. für eine „relative Unwirksamkeit“ vormerkungswidriger Verfügungen | 92 | ||
(2) Die Konzeption einer „absoluten Unwirksamkeit“ vormerkungswidriger Verfügungen in Anlehnung an die in § 161 BGB statuierte „absolute Unwirksamkeit“ | 95 | ||
(3) Auswertung des entstehungsgeschichtlichen Materials zum Begriff der „Unwirksamkeit“ im Sinne von §§ 883 Abs. 2 Satz 1, 888 Abs. 1 BGB | 101 | ||
b) Kritische Würdigung der zur Ausgestaltung einer „relativen Unwirksamkeit“ bei der Vormerkung vertretenen Theorien und Entwicklung einer eigenen Konzeption der „relativen Unwirksamkeit“ | 108 | ||
II. Konsequenzen der hier vertretenen Konzeption von der Unwirksamkeit vormerkungswidriger Verfügungen, dargestellt anhand ausgewählter Beispiele | 123 | ||
1. Auflassungsvormerkungswidriger Grundstückseigentumserwerb | 123 | ||
a) Faktische Einwirkungen durch den Dritterwerber | 123 | ||
(1) Kenntnis des Dritterwerbers von der Vormerkung | 125 | ||
(2) Keine Kenntnis des Dritterwerbers von der Vormerkung | 128 | ||
b) Faktische Einwirkungen durch sonstige Dritte / Versicherungsrechtliche Situation | 132 | ||
(1) Bereits erfolgte Leistung an den Dritterwerber | 132 | ||
(2) Noch nicht erfolgte Leistung an den Dritterwerber | 134 | ||
2. Auflassungsvormerkungswidriger Grundschulderwerb: das Urteil des BGH vom 30. Januar 1987 | 136 | ||
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse | 145 | ||
Literatur | 150 | ||
Rechtsprechungsverzeichnis | 170 | ||
Paragraphenverzeichnis | 177 | ||
Sachverzeichnis | 183 |