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Gödicke, P. (2002). Bereicherungsrecht und Dogmatik. Zur Kritik an der Dogmatik der §§ 812 ff. BGB aus methodologischer Sicht - zugleich ein Beitrag zur Bedeutung der Dogmatik in der zivilrechtlichen Rechtsfindung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50627-9
Gödicke, Patrick. Bereicherungsrecht und Dogmatik: Zur Kritik an der Dogmatik der §§ 812 ff. BGB aus methodologischer Sicht - zugleich ein Beitrag zur Bedeutung der Dogmatik in der zivilrechtlichen Rechtsfindung. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50627-9
Gödicke, P (2002): Bereicherungsrecht und Dogmatik: Zur Kritik an der Dogmatik der §§ 812 ff. BGB aus methodologischer Sicht - zugleich ein Beitrag zur Bedeutung der Dogmatik in der zivilrechtlichen Rechtsfindung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50627-9

Format

Bereicherungsrecht und Dogmatik

Zur Kritik an der Dogmatik der §§ 812 ff. BGB aus methodologischer Sicht - zugleich ein Beitrag zur Bedeutung der Dogmatik in der zivilrechtlichen Rechtsfindung

Gödicke, Patrick

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 260

(2002)

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Abstract

Der Autor beleuchtet das Phänomen einer unüberschaubar gewordenen bereicherungsrechtlichen Dogmatik, das heute zunehmend als Hindernis für Ausbildung und Praxis thematisiert wird. Patrick Gödicke verfolgt keine materielle Neukonzeption, sondern versteht seine Arbeit als Beitrag zu einer methodischen Konsolidierung des Bereicherungsrechts.

In der Literatur werden vor allem die Überlegenheit fallorientierter oder systemorientierter Rechtsfindung diskutiert. Dabei bleibt unklar, über wessen Arbeitstechniken - die des Rechtsanwenders oder die des Dogmatikers - eigentlich gesprochen wird. Der Verfasser thematisiert daher zunächst den Wirkungsbereich der Dogmatik. Sie soll nach heutiger Vorstellung eine rationale Rechtsanwendung gewährleisten, womit negativ die Kontrollierbarkeit, positiv die Entlastung der Rechtsanwendung gemeint sind. Zur Kontrollierbarkeit nimmt die Dogmatik eine Ordnung des Rechtsstoffs vor, zur Entlastung entwickelt sie Auslegungsvorschläge für einzelne Rechtssätze.

Der Verfasser betrachtet sodann das heutige bereicherungsrechtliche Anspruchssystem, das mit der Nichtleistungskondiktion und dem Gedanken einer offenen Typologie von Kondiktionen zweifelhafte Ordnungskategorien unterschiedlicher Abstraktionsebenen kombiniert, statt mit einer obersten Zweiteilung von Leistung und Eingriff die das Anspruchssystem prägende Dichotomie von Schuldverhältnis und Eigentum fortzuführen. Ebenso problematisch ist es, dem Rechtsanwender zu empfehlen, sich auf Grundstrukturen des Bereicherungsrechts zu konzentrieren oder sich vom Systemdenken ganz abzuwenden. Die damit favorisierten Techniken der Rechtsanwendung liegen zu einem nach wie vor herrschenden Ideal der Subsumtion konträr. Sinnvoll erscheint vielmehr, bewährte Hilfsnormen (z. B. den Leistungsbegriff) beizubehalten, korrigierende Wertungsgesichtspunkte dann aber auch zu ergänzenden Rechtssätzen fortzuentwickeln.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einführung 15
Erster Teil: Die Unüberschaubarkeit der bereicherungsrechtlichen Dogmatik 23
I. Die heutige Einschätzung der bereicherungsrechtlichen Dogmatik 23
II. Das Spektrum der in der Kritik des Bereicherungsrechts verfolgten Ansatzpunkte 29
1. Das Defizit des gesetzlichen Regelungsinstrumentariums 30
2. Die Komplexität der mit Hilfe des Bereicherungsrechts zu korrigierenden Vermögensmehrungen 35
3. Die zweckmäßige Technik der Rechtsanwendung im Bereicherungsrecht 38
a) Der fallorientierte Ansatz 38
b) Der systemorientierte Ansatz 42
III. Der weitere Gang der Untersuchung 44
Zweiter Teil: Zur Bedeutung der Dogmatik in der zivilrechtlichen Rechtsfindung 47
Erster Abschnitt: Die heutige Einschätzung der Funktionen juristischer Dogmatik 48
I. Der Bedeutungswandel des Begriffs Dogmatik im Laufe der Jahrhunderte 49
1. Die dogmatische Methode als Methode der Erfahrungswissenschaften seit Plato 51
2. Die Prägung des Sprachgebrauchs durch Christian Wolff und Immanuel Kant 53
3. Die Hinwendung der Jurisprudenz zur Praxis im 19. Jahrhundert 57
II. Die juristische Dogmatik aus gegenwärtiger Sicht 60
1. Das Bild einer pragmatischen Jurisprudenz als Bezugspunkt heutiger Dogmatik 60
a) Die Absage an unumstößliche Dogmen 62
b) Das Erbe der Interessenjurisprudenz und das Vermächtnis der Begriffsjurisprudenz 66
aa) Die Fallentscheidung als Bewertung eines Interessenkonflikts der Lebenswelt 66
bb) Das Streben nach rationaler Lenkung der Fallentscheidung 70
cc) Zur Methodenkoexistenz in der modernen Jurisprudenz 75
2. Die Gewährleistung rationaler RechtsanWendung als Anspruch an die Dogmatik 79
a) Die Ordnung des Rechtsstoffs 79
b) Die Herausarbeitung von Vorschlägen zur Auslegung und Anwendung von Normen 82
3. Die Perspektive der Rechtsprechung auf die Dogmatik 85
III. Dogmatik und juristische Methodenlehre 90
Zweiter Abschnitt: Der Prozeß der Rechtsfindung im Zivilrecht 92
I. Zur Beschränkung der Betrachtung auf das Zivilrecht 93
II. Der Anspruch als Instrument der Fallösung im Zivilrecht 97
1. Die Lehre vom Anspruchsaufbau 98
2. Anspruchsnormen und Hilfsnormen 99
3. Horizontaler und vertikaler Verbund von Hilfsnormen 100
III. Verstehen und Anwenden des Rechtssatzes 101
1. Das Verstehen des Rechtssatzes 101
a) Die Situation des Interpreten als Voraussetzung des Verstehens 102
b) Die Begründung der Rechtsfolge durch den Tatbestand als Gegenstand des Verstehens 104
2. Das Anwenden des Rechtssatzes 107
a) Das Aufstellen der Anspruchshypothese 107
b) Die Anwendung des Tatbestandsmerkmals (als Anwendung im engeren Sinne) 108
aa) Das Subsumtionsmodell der Rechtsanwendung 108
bb) Subsumtion aufgrund einfacher Wertung und Subsumtion aufgrund Abwägung von Gründen 111
IV. Auswählen, Verstehen und Anwenden von Rechtssätzen 113
Dritter Abschnitt: Das Wirksamwerden der Dogmatik in den einzelnen Stufen der Rechtsfindung 115
I. Die Ordnungskraft der Dogmatik für das Auswählen von Rechtssätzen 118
1. Ordnung und System des Zivilrechts 118
2. Die Ordnung des Auswählens von Anspruchsnormen 122
a) Das rechtsfolgenorientierte System der Anspruchsinhalte 124
b) Das tatbestandsorientierte System der Rechtsverhältnisse im BGB 125
c) Das äußere System der Ansprüche 129
3. Die Ordnung des Auswählens von Hilfsnormen 131
a) Die Lehre vom Anspruchsaufbau 133
b) Die Einteilung in lebensweltlich zusammengehörige Regelungskomplexe 134
c) Die Voranstellung allgemeiner Regelungen 134
4. Das Entgleiten einer Ordnungskraft der Dogmatik beim Auswählen außergesetzlicher Hilfsnormen 136
II. Die Bedeutung der Dogmatik für das Verstehen der Rechtssätze 140
1. Die in der Rechtsfindung zum Einsatz kommenden Techniken des Verstehens 140
a) Die zentrale Bedeutung der Einbeziehung von Falltypen und Hilfsnormen 141
b) Das Verstehen des Tatbestandsmerkmals, demonstriert am Beispiel des erlangten „etwas" i. S. d. § 812 I 1 BGB 143
2. Die Bedeutung der Dogmatik für die Herausbildung und Fortentwicklung von Rechtssätzen 146
a) Das Aufgreifen eines Arbeitens mit Falltypen und Hilfsnormen 147
aa) Das Herstellen von Ahnlichkeitsbeziehungen zwischen Fällen als Ausgangspunkt der Entwicklung von Rechtssätzen 147
bb) Falltyp und Hilfsnorm als unterschiedliche Entwicklungsstufen von Rechtssätzen 152
b) Der Blick der Dogmatik auf den künftigen Gang der Rechtsfindung 155
c) Zur Verbindlichkeit von Dogmatik 156
III. Zur Entwicklung von Dogmatik - „Gute" und „schlechte" Dogmatik? 159
1. Die Entwicklung von Dogmatik im Spannungsfeld deduktiver und induktiver Methoden der Rechtsfindung 159
2. Zum Scheitern von Dogmatik 162
IV. Resümee 164
Dritter Teil: Ansätze zu einer methodischen Konsolidierung der bereicherungsrechtlichen Dogmatik 168
Erster Abschnitt: Bereicherungsrecht und zivilrechtliches Anspruchssystem 171
I. Die Reichweite einer Orientierung bereicherungsrechtlicher Systembildung an den Rechtsfolgen der bereicherungsrechtlichen Anspruchsnormen 173
1. Der primäre Inhalt bereicherungsrechtlicher Ansprüche 173
2. Die Erweiterung und Beschränkung des Inhalts bereicherungsrechtlicher Ansprüche nach §§ 818 ff. BGB 174
II. Die Ausrichtung bereicherungsrechtlicher Systembildung am Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung 176
1. Zur Tragweite des Versuchs einheitlicher Anspruchsbegründung 177
a) Der Ausgleichsgedanke als oberstes Prinzip des Bereicherungsrechts? 177
b) Das ungerechtfertigte Sich-Bereichern als eigenständiger vom Recht aufgegriffener Interessenkonflikt? 181
2. Leistung und Eingriff als Leittypen des als „ungerechtfertigte Bereicherung" erfaßten Interessenkonflikts 186
a) Bereicherung durch die Leistung eines anderen 187
b) Bereicherung in sonstiger Weise auf Kosten eines anderen 191
III. Das „Dreipersonenverhältnis" als Erweiterung der rechtlichen Perspektive auf die Bewertung mehrerer Zweipersonenverhältnisse 195
1. Dreipersonenverhältnis und Zweipersonenverhältnisse 197
2. Die Darstellungspraxis zu den Dreipersonenkonstellationen in der Literatur zum Bereicherungsrecht 198
3. Zur Nichtleistung als Interessenkonflikt - Die Dreipersonenkonstellationen und die beiden Grundtypen der Bereicherung 203
IV. Zum gesetzlichen Schuldverhältnis i.w.S. aus ungerechtfertigter Bereicherung als Quelle von Ansprüchen in Zwei- und Dreipersonenkonstellationen 207
1. Zur Vorstellung vom Schuldverhältnis i.w.S. als Quelle schuldrechtlicher Ansprüche bei gesetzlichen Schuldverhältnissen 207
2. Die inhaltliche Ausrichtung auch des Schuldverhältnisses i.w.S. der ungerechtfertigten Bereicherung an den beiden Leittypen der Bereicherung 210
Zweiter Abschnitt: Die bereicherungsrechtliche Dogmatik zwischen systemorientierten und fallorientierten Ansätzen einer Konsolidierung 213
I. Die Unüberschaubarkeit des Bereicherungsrechts: Ein bloßes Darstellungsproblem? 214
II. Die Besinnung auf Grundprinzipien und Grundstrukturen des Bereicherungsrechts 217
1. Wielings Plädoyer für eine streng wissenschaftliche Darstellung des Bereicherungsrechts: Wiederbelebung wahrer Dogmatik? 217
2. Prinzipiell-systematische Rechtsfindung nach Bydlinski 219
3. Weitere Ansätze der Literatur 222
III. Die Kontroverse um die bereicherungsrechtliche Dogmatik im Spannungsfeld deduktiver und induktiver Methoden der Rechtsfindung 226
1. Die Ordnungskraft der Dogmatik und die Orientierung des Bereicherungsrechts am Ideal syllogistischer Rechtsfindung 226
2. Abwendung vom Systemdenken im Bereicherungsrecht? 230
a) Fallorientierte Wertungen als Topoi der Argumentation 231
b) Bewegliches Systemdenken im Bereicherungsrecht 234
c) Bereicherungsrecht als Billigkeitsrecht 240
3. Die Öffnung der Dogmatik für eine induktive Bearbeitung des Bereicherungsrechts durch Einbeziehung fallorientierter Wertungen 241
a) Die Distanz gegenüber der alleinigen Einbeziehung fallorientierter Wertungen 241
b) Die Einbeziehung von Wertungsgesichtspunkten in eine Neuordnung der bereicherungsrechtlichen Dogmatik durch Canaris 244
aa) Die Kritik von Canaris am Leistungsbegriff als dogmatischem Zentralkriterium des Bereicherungsrechts 245
bb) Der kondiktionsauslösende Mangel als neues dogmatisches Zentralkriterium des Bereicherungsrechts nach Canaris 249
Dritter Abschnitt: Zur Gewichtung systemorientierter und fallorientierter Methoden der Rechtsfindung in der Entwicklung der bereicherungsrechtlichen Dogmatik 255
I. Die Bedeutung systemorientierter Methoden der Rechtsfindung für die Anwendung des Bereicherungsrechts 257
II. Die Bedeutung fallorientierter Methoden der Rechtsfindung für die Entwicklung der bereicherungsrechtlichen Dogmatik 259
1. Zur Schwäche einer systemorientierten Entwicklung der bereicherungsrechtlichen Dogmatik 260
2. Zur Orientierung der bereicherungsrechtlichen Dogmatik am Fall als Entwicklungsmoment eines Systems von Rechtssätzen 261
a) Die Fallorientierung der bereicherungsrechtlichen Dogmatik in der Vergangenheit 262
b) Möglichkeiten der Fallorientierung der bereicherungsrechtlichen Dogmatik in der Zukunft 268
aa) Zur Bedeutung der Kritik bewährter Rechtssätze für eine Fortentwicklung der Dogmatik 268
bb) Zur Ergänzung bewährter Rechtssätze durch Hilfsnormen niedrigerer Abstraktionsstufe 272
III. Resümee 278
Ausblick - Juristische Dogmatik und europäische Rechtskultur 285
Literaturverzeichnis 290
Personenregister 306
Sachregister 310