Die Bescheidungsklage als Erfordernis eines interessengerechten Rechtsschutzes
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Die Bescheidungsklage als Erfordernis eines interessengerechten Rechtsschutzes
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 839
(2001)
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Abstract
Viele verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklagen führen dazu, daß der Beklagte nicht zum Erlaß eines bestimmten Verwaltungsaktes, sondern zur erneuten Bescheidung verurteilt wird (Bescheidungsurteil). Dabei ist es durchaus üblich, daß die Verwaltungsgerichte selbst bei sog. gebundenen Verwaltungsentscheidungen dem Kläger im Hinblick auf eine noch fehlende umfassende Sachverhaltsaufklärung nahelegen, seinen Klageantrag auf erneute Bescheidung zu beschränken. Auf diese Weise ergibt sich indes eine erhebliche Differenz zwischen Praxis und Theorie. Letztere nämlich lehnt ganz überwiegend eine Bescheidungsklage grundsätzlich ab und will sie im wesentlichen auf jene Fälle beschränken, in denen der Verwaltung ein Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraum zugebilligt ist.Der Verfasser der vorliegenden Arbeit stellt sich der Aufgabe zu untersuchen, ob nicht die verwaltungsprozessuale Dogmatik ausreicht, den Anwendungsbereich der Bescheidungsklage auszuweiten. Er greift damit ein Problem auf, das in den vergangenen Jahren insbesondere im Asyl- und Arzneimittelrecht Gegenstand konträrer Gerichtsentscheidungen war.In einer umfassenden Untersuchung werden zunächst Umfang und Grenzen der Verpflichtung zur Herbeiführung der Spruchreife durch die Verwaltungsgerichte dargestellt. An Beispielen aus dem Immissionsschutz- und Asylrecht zeigt der Verfasser auf, daß diese Verpflichtung ihre Grenze bei gebundenen Verwaltungsentscheidungen insbesondere im Klageantrag findet und die Erhebung einer Bescheidungsklage das Verwaltungsgerichtsverfahren daher deutlich zu beschleunigen vermag. Die durch die Erhebung einer Bescheidungsklage bewirkte Begrenzung der Verpflichtung zur Herbeiführung der Spruchreife diene dabei zugleich den Interessen des Klägers, dem oftmals mit einer sorgfältigen verwaltungsbehördlichen Sachverhaltsaufklärung mehr geholfen sei, als mit einem Herbeiführen der Spruchreife durch das Gericht. Unter ausführlicher Auseinandersetzung mit den in Literatur und Rechtsprechung erhobenen Gegenstimmen plädiert der Verfasser daher dafür, die Zulässigkeit der Bescheidungsklage grundsätzlich auch in Fällen gebundener Verwaltungsentscheidungen anzuerkennen.Zuletzt prüft der Verfasser die Zulässigkeit einer auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides gerichteten Bescheidungsklage. Im Anschluß an die Erörterung der umstrittenen Frage nach dem Bestehen eines diesbezüglichen Anspruches zeigt der Verfasser auf, daß die Gesichtspunkte, die für die Zulässigkeit einer Klage auf Erteilung eines Ausgangsbescheides sprechen, in besonderem Maße auch die Zulassung einer Klage auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides erforderlich machen.Eine umfassende Erörterung einer schwierigen Problematik des Verwaltungsprozeßrechts, die bislang im rechtswissenschaftlichen Schrifttum fehlte.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 21 | ||
1. Teil: Einführung | 27 | ||
2. Teil: Das Bescheidungsurteil | 29 | ||
1. Abschnitt: Voraussetzungen für den Erlaß eines Bescheidungsurteils | 29 | ||
A. Fehlende Spruchreife | 29 | ||
I. Begriff der Spruchreife | 29 | ||
II. Spruchreife als relativer Begriff | 32 | ||
B. Bescheidungsanspruch | 32 | ||
I. Gibt es einen allgemeinen Bescheidungsanspruch? | 35 | ||
1. Bescheidungsanspruch bei Anspruch auf Erteilung eines inhaltlich bestimmten Verwaltungsakts | 35 | ||
2. Bescheidungsanspruch bei Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung | 36 | ||
3. Anspruch auf Bescheidung schlechthin | 36 | ||
a) Behandlung des Problems in Literatur und Rechtsprechung | 36 | ||
b) Stellungnahme | 37 | ||
aa) Existenz eines Anspruchs auf formelle Bescheidung | 37 | ||
bb) Herleitung des Anspruchs | 38 | ||
(1) Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG? | 38 | ||
(2) Die materiellen Grundrechte als die den Bescheidungsanspruch vermittelnde Normen | 40 | ||
(3) Art. 17 GG als die den Bescheidungsanspruch vermittelnde Norm? | 42 | ||
(a) Anträge auf Erlaß eines Verwaltungsaktes als Bitte i. S. d. Art. 17 GG | 43 | ||
(b) Rechtsnatur von Petitionsbescheiden | 44 | ||
(c) Art. 17 GG als Anspruch auf sachliche Erledigung des Begehrens? | 46 | ||
(4) Grundlage eines Bescheidungsanspruches bei nicht grundrechtlich radizierten Ansprüchen | 47 | ||
II. Bescheidungsanspruch als Anspruch auf einen zutreffend begründeten, verfahrensrechtmäßigen Bescheid | 48 | ||
1. Anspruch auf Bescheidung in einem ordnungsgemäßen Verfahren | 48 | ||
a) Herleitung des Anspruchs | 48 | ||
b) Erforderlichkeit eines Verfahrensrechtsschutzes auch bei bipolaren Rechtsverhältnissen | 51 | ||
c) Welche Verfahrensvorschriften stellen sich als Konkretisierung grundrechtlicher Unterlassungspflichten dar? | 55 | ||
aa) Beschleunigende Verfahrensvorschriften | 55 | ||
bb) Anhörungsrechte im Asylverfahren | 57 | ||
2. Grenzen des Anspruchs auf verfahrensfehlerfreie Bescheidung | 58 | ||
3. Anspruch auf eine richtige Begründung | 58 | ||
a) Konsequenzen der Position der herrschenden Meinung | 59 | ||
b) § 113 Abs. 3 VwGO als Indiz für die Rechtswidrigkeit falsch begründeter Verwaltungsakte | 60 | ||
aa) Anwendung des § 113 Abs. 3 VwGO nur auf rechtswidrige Verwaltungsakte? | 62 | ||
bb) Stellungnahme | 62 | ||
cc) Die Auffassung der Rechtsprechung, insbesondere der Finanzgerichte | 63 | ||
dd) Zwischenergebnis | 66 | ||
c) Begründung eines Anspruch auf einen zutreffend begründeten Bescheid | 66 | ||
aa) Befriedungsfunktion und Entlastung der Gerichte | 67 | ||
bb) Rechtsschutzfunktion | 67 | ||
d) Ergebnis | 70 | ||
III. Erlaubt § 113 Abs. 5 S. 2 VwGO eine Verurteilung zur Bescheidung schlechthin? | 71 | ||
1. § 113 Abs. 5 S. 2 VwGO ermöglicht Verurteilung zur Bescheidung des Antrages auf Erlaß eines Verwaltungsaktes | 71 | ||
2. Einwände gegen die Einbeziehung des formellen Bescheidungsanspruches in § 113 Abs. 5 S. 2 VwGO | 76 | ||
3. Ergebnis | 77 | ||
2. Abschnitt: Die Bindungswirkung des Bescheidungsurteils | 77 | ||
A. Verpflichtung zur Neubescheidung | 77 | ||
B. Bindung durch die Darlegung der Rechtsauffassung des Gerichts | 78 | ||
I. Darlegung der Rechtsauffassung des Gerichts als rechtskräftige Feststellung eines Anspruchs auf Bescheidung mit einer bestimmten Begründung | 78 | ||
II. Bindungswirkung der Urteilsgründe? | 82 | ||
III. Konsequenzen für die Geltendmachung eines Anspruchs auf formelle Bescheidung | 84 | ||
IV. Bindung der Behörde bei Verurteilung zur ermessensfehlerfreien Entscheidung | 84 | ||
V. Wegfall der Bindungswirkung bei nachträglicher Änderung der Sach- oder Rechtslage | 85 | ||
3. Abschnitt: Vollstreckbarkeit | 87 | ||
A. Vollstreckbarkeit der Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts | 87 | ||
B. Fortdauer der Vollstreckbarkeit bei nachträglicher Änderung der Sach- oder Rechtslage | 88 | ||
3. Teil: Die Verpflichtung zur Herbeiführung der Spruchreife | 92 | ||
1. Abschnitt: Konstellationen fehlender Spruchreife | 92 | ||
I. Fehlende Spruchreife aufgrund einer Letztentscheidungskompetenz der Verwaltung | 92 | ||
1. Entwicklung bis zur sog. normativen Ermächtigungslehre | 92 | ||
2. Letztentscheidungskompetenzen und normative Ermächtigungslehre | 94 | ||
a) Wesensgleichheit von Rechtsfolgeermessen und Beurteilungsermächtigung | 94 | ||
b) Letztentscheidungskompetenzen aufgrund einer nicht fixierten Rechtsfolge (Ermessen) | 97 | ||
c) Letztentscheidungskompetenzen aufgrund eines nicht fixierten Tatbestandes (Beurteilungsermächtigung) | 98 | ||
aa) Begründung exekutiver Letztentscheidungskompetenzen auf der Tatbestandsseite | 98 | ||
bb) Rechtfertigung der Letztentscheidungskompetenzen auf der Tatbestandsseite | 102 | ||
3. Ergebnis | 103 | ||
II. Fehlende Spruchreife aufgrund mangelnder Sachverhaltsermittlung | 104 | ||
2. Abschnitt: Begründung der Verpflichtung zur Herbeiführung der Spruchreife | 104 | ||
A. Keine Kompetenz zur Herbeiführung der Spruchreife bei Vorliegen behördlicher Letztentscheidungsbefiignisse | 104 | ||
B. Verpflichtung zur Herbeiführung der Spruchreife bei noch unaufgeklärtem Sachverhalt | 105 | ||
I. Abgrenzung des Herbeiführens der Spruchreife vom Nachschieben von Gründen | 110 | ||
1. Einführung | 110 | ||
2. Eigene Ansicht zum Nachschieben von Gründen | 111 | ||
a) Einführung | 111 | ||
b) Das Nachschieben von Gründen bei gebundenen Entscheidungen | 111 | ||
c) Ergebnis | 116 | ||
3. Gleichsetzung des Nachschiebens von Gründen mit dem Herbeiführen der Spruchreife? | 116 | ||
4. Kritik | 117 | ||
a) Die Bedeutung der Ergebnisrichtigkeit der behördlichen Entscheidung bei der Anfechtungsklage | 118 | ||
aa) Ermessensfehler | 118 | ||
bb) Materiell-rechtliche Fehler bei „gebundenen" Verwaltungsentscheidungen | 119 | ||
cc) Verfahrensfehler | 123 | ||
dd) Zwischenergebnis | 129 | ||
b) Die Bedeutung der Ergebnisrichtigkeit der Ablehnungsentscheidung bei der Verpflichtungsklage | 129 | ||
5. Ergebnis | 131 | ||
II. Verbot des Herbeiführens der Spruchreife aufgrund des Gewaltenteilungsgrundsatzes? | 132 | ||
1. § 86 Abs. 1 VwGO als Ausgangspunkt der Betrachtung | 132 | ||
2. Keine pauschale Begrenzung der Pflicht zum Herbeiführen der Spruchreife aufgrund des Gewaltenteilungsgrundsatzes | 133 | ||
III. Begrenzung der Pflicht zum Herbeiführen der Spruchreife aufgrund einzelner Rechtssätze | 136 | ||
1. Gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung besonderer Fachbehörden | 136 | ||
2. Die neuere Rechtsprechung des BVerwG zum Herbeiführen der Spruchreife im Immissionsschutzrecht | 140 | ||
3. Begrenzung aufgrund besonderer Entscheidungsbefugnisse des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge? | 143 | ||
IV. Bedeutung des Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG für die Frage des Herbeiführens der Spruchreife | 148 | ||
1. Gebietet Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG ein Herbeiführen der Spruchreife? | 148 | ||
a) Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG als eine die Geltung des Untersuchungsgrundsatzes anordnende Norm | 149 | ||
b) Konsequenzen für das Herbeiführen der Spruchreife | 151 | ||
2. Verbot des Herbeiführens der Spruchreife aus Art. 19 Abs. 4 GG? | 153 | ||
V. Erforderlichkeit eines förmlichen Verfahrens als Begründung für eine eingeschränkte Herbeiführung der Spruchreife | 159 | ||
1. Ersetzungsfunktion des gerichtlichen Verfahrens gegenüber dem Verwaltungsverfahren | 159 | ||
2. Fälle fehlender Ersetzbarkeit des Verwaltungsverfahrens | 161 | ||
a) Komplexität des Verfahrens? | 161 | ||
b) Unterbliebenes öffentliches Anhörungsverfahren | 161 | ||
aa) Grundsatz | 161 | ||
bb) Konsequenzen | 163 | ||
(1) Unterbliebene öffentliche Anhörung nach § 10 BImSchG | 163 | ||
(2) Unterbliebene Anhörung im Planfeststellungsverfahren (§ 73 VwVfG) | 163 | ||
c) Unterbliebene Umweltverträglichkeitsprüfung | 164 | ||
3. Ergebnis | 166 | ||
a) Fallgruppen, in denen ein Herbeiführen der Spruchreife unterbleiben kann | 166 | ||
b) Teilabweisung eines weitergehenden Vornahmeantrages | 167 | ||
VI. Erlaubt eine analoge Anwendung des § 113 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 VwGO einen Verzicht auf das Herbeiführen der Spruchreife? | 168 | ||
1. Teilrückverweisung zum Zweck der Neuberechnung nach § 113 Abs. 2 S. 2 VwGO | 169 | ||
a) Die Wirkungsweise des § 113 Abs. 2 S. 2 VwGO in seinem direkten Anwendungsbereich | 169 | ||
b) Analoge Anwendung des § 113 Abs. 2 S. 2 VwGO auf die Verpflichtungsklage | 170 | ||
aa) Stellungnahmen in Literatur und Rechtsprechung | 170 | ||
bb) Wirkungsweise einer analogen Anwendung des § 113 Abs. 2 S. 2 VwGO auf die Verpflichtungsklage | 172 | ||
(1) § 113 Abs. 2 S. 2 VwGO als Rückausnahme zu einer in Abs. 2 S. 1 angeordneten Durchbrechung des Gewaltenteilungsprinzips? | 173 | ||
(2) Ausweitung der Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung durch § 113 Abs. 2 S. 2 VwGO? | 174 | ||
(3) Eigene Auffassung | 175 | ||
(a) Identität der in § 113 Abs. 2 S. 1 VwGO getroffenen Regelung mit § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO | 175 | ||
(b) Teilbarkeit der in § 113 Abs. 2 S. 2 VwGO angesprochenen Verwaltungsakte | 176 | ||
(c) Identität zwischen der in Abs. 2 S. 1 ermöglichten Reformation und der in Abs. 1 S. 1 gebotenen Teilkassation | 177 | ||
(d) Bedeutung des § 113 Abs. 2 S. 2 VwGO | 180 | ||
(e) Weitere Einwände? | 180 | ||
(f) Übereinstimmung der hier vertretenen Auffassung mit der Rechtsprechung des Β VerwG | 182 | ||
(4) Zwischenergebnis | 183 | ||
cc) Voraussetzungen für eine Analogie | 183 | ||
dd) Ähnlichkeit zwischen dem geregelten und dem ungeregelten Tatbestand auch im Hinblick auf die Interessen des Klägers? | 184 | ||
ee) Anwendung des § 113 Abs. 2 S. 2 VwGO außerhalb des Anwendungsbereichs des § 113 Abs. 2 S. 1 VwGO? | 186 | ||
ff) Regelungslücke | 186 | ||
c) Ergebnis | 188 | ||
2. Zurückverweisung der Sache durch Aufhebung nach § 113 Abs. 3 VwGO | 189 | ||
a) Einführung | 189 | ||
b) Normstruktur des § 113 Abs. 3 VwGO | 190 | ||
aa) Der direkte Anwendungsbereich des § 113 Abs. 3 VwGO | 190 | ||
bb) Auswirkungen der Anwendung des § 113 Abs. 3 VwGO auf die gerichtliche Entscheidung | 193 | ||
(1) Verzicht auf die vollständige Aufklärung des Sachverhaltes | 193 | ||
(2) Keine Entscheidung über den Aufhebungsanspruch | 194 | ||
(3) Keine vollständige Entscheidung über den Streitgegenstand der Anfechtungsklage | 196 | ||
c) Anwendbarkeit des § 113 Abs. 3 VwGO auf die Verpflichtungsklage | 198 | ||
aa) Direkte Anwendung? | 199 | ||
bb) Analoge Anwendung | 199 | ||
(1) Konsequenzen der Anwendung des § 113 Abs. 3 VwGO in seinem direkten Anwendungsbereich | 199 | ||
(2) Auswirkungen der analogen Anwendung des § 113 Abs. 3 VwGO auf die Verpflichtungsklage | 200 | ||
(a) Teilunterliegen und Beschwer als maßgebliches Kriterium für die Auswirkungen der Analogie | 200 | ||
(b) Teilabweisung und Beschwer durch direkte Anwendung des § 113 Abs. 3 VwGO? | 202 | ||
(c) Zwischenergebnis | 206 | ||
(3) Konsequenzen für die analoge Anwendung des § 113 Abs. 3 VwGO auf die Verpflichtungsklage | 206 | ||
(4) Zwischenergebnis | 208 | ||
(5) Exkurs: Beschwer durch versehentliches Teilurteil? | 209 | ||
(a) Rechtsirrtümliches und versehentliches Teilurteil | 209 | ||
(b) Konsequenzen | 210 | ||
(6) Unzulässigkeit einer Analogie zu Lasten des Bürgers? | 212 | ||
(7) Regelungslücke | 214 | ||
cc) Ergebnis | 215 | ||
4. Teil: Die Klage auf Erteilung eines Bescheides | 216 | ||
1. Abschnitt: Einführung | 216 | ||
2. Abschnitt: Die Zulassigkeit der Bescheidungsklage bei Vorliegen einer exekutiven Letztentscheidungskompetenz | 217 | ||
A. Einführung | 217 | ||
B. Die Auffassung Czermaks | 219 | ||
I. Der Wortlaut | 219 | ||
II. Erfordernis der Bestimmtheit des Klageantrages | 220 | ||
III. Keine Entbindung des Klägers von der Notwendigkeit, bei Klageerhebung eine eigene Rechtsbehauptung aufzustellen | 221 | ||
IV. Der Vergleich mit §§ 130; 144 VwGO; 538; 565 ZPO | 224 | ||
1. Unzulässigkeit eines auf Zurückverweisung gerichteten Rechtsmittels | 224 | ||
2. Vergleichbarkeit der §§ 130; 144 VwGO; 538; 565 ZPO mit § 113 Abs. 5 S. 2 VwGO? | 225 | ||
C. Andere Argumente | 226 | ||
I. Die Ansicht Martens´ | 226 | ||
II. Die Ansicht Brunns | 227 | ||
3. Abschnitt: Die Klage auf Bescheidung bei gebundenen Verwaltungsentscheidungen | 231 | ||
A. Fälle, in denen sich die Zulässigkeit eines Bescheidungsantrages allein aus der Symmetrie von Antrag und Urteil ergeben muß | 231 | ||
B. Zulässigkeit eines Bescheidungsantrages trotz grundsätzlicher Pflicht zum Herbeiführen der Spruchreife | 232 | ||
I. Zulässigkeit eines Bescheidungsantrages nach Erteilung eines rechtswidrigen Ablehnungsbescheides | 233 | ||
1. Rechtsschutzziel | 233 | ||
2. Klageart | 234 | ||
3. Das Rechtsschutzbedürfnis | 234 | ||
a) Die Schutzrichtung des Rechtsschutzbedürfnisses | 235 | ||
b) Der Geltungsgrund des Rechtsschutzbedürfnisses | 237 | ||
aa) Das Verbot arglistigen Verhaltens als Geltungsgrund des Rechtsschutzbedürfnisses | 237 | ||
bb) Der Grundsatz der Prozeßökonomie als Geltungsgrund für das Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnisses? | 239 | ||
cc) Übertragung des Rechtsgedankens des § 43 Abs. 2 VwGO auf alle Fälle der Antragsbeschränkung? | 242 | ||
4. Liegt in der Wahl eines Bescheidungsantrages ein Verstoß gegen die Grundsätze der Prozeßökonomie? | 245 | ||
a) Die Interessen des Klägers | 245 | ||
aa) Die Bescheidungsklage als Klageform, der umfassende Befriedungsfunktion zukommen kann | 245 | ||
bb) Zulässigkeit der Bescheidungsklage als Erfordernis effektiven Rechtsschutzes | 246 | ||
cc) Zwischenergebnis | 248 | ||
b) Die Interessen des Gerichts | 248 | ||
c) Die Rechtsprechung des BVerwG zur Zulässigkeit eines Grundurteils | 249 | ||
5. Kein Bescheidungsantrag, weil ein Bescheidungsurteil stets die Alternativlosigkeit der behördlichen Entscheidung erfordert? | 253 | ||
a) Einführung | 253 | ||
b) § 86 Abs. 1 VwGO erfordert nicht die abschließende Entscheidung über das Vorliegen von Versagungsgründen | 253 | ||
c) Anwendung des § 46 VwVfG bezüglich des Ablehnungsbescheides? | 255 | ||
6. Einschränkung der Überprüfungskompetenz des Gerichts | 259 | ||
7. Unvereinbarkeit der Bescheidungsklage mit § 44a VwGO? | 263 | ||
8. Auch bei Ermessensentscheidungen keine Ermittlung des Vorliegens der Tatbestandsseite einer Norm, wenn der Kläger dies nicht beantragt | 264 | ||
II. Zulässigkeit eines Bescheidungsantrages bei Untätigkeit der Behörde | 266 | ||
1. Verpflichtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO als allein statthafte Klageart | 266 | ||
2. Die Bezugnahme auf den bei der Behörde gestellten Antrag | 268 | ||
3. Die Verfahrenskonkurrenzregelung des § 44a VwGO | 270 | ||
a) Behandlung des Problems in Literatur und Rechtsprechung | 270 | ||
b) § 44a VwGO als eine einer Klage auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens entgegenstehende Regelung | 274 | ||
aa) Grundsätzliche Anwendbarkeit des § 44a VwGO | 274 | ||
bb) Einleitung eines Verwaltungsverfahrens als Verfahrenshandlung im Sinne des § 44a VwGO? | 274 | ||
(1) Meinungsüberblick | 274 | ||
(2) Notwendigkeit der Ausweitung des Begriffs der Verfahrenshandlung? | 275 | ||
(a) Die ratio des § 44a VwGO | 275 | ||
(b) Schlußfolgerung für die Klage auf Einleitung eines Verwaltungsverfahrens | 278 | ||
c) Unzulässigkeit einer auf Bescheidung gerichteten Verpflichtungs-Untätigkeitsklage wegen § 44a VwGO? | 279 | ||
4. Exkurs: Rechtsschutz bei Verweigerung des Wiederaufgreifens des Verfahrens gem. §§51 VwVfG; 71 AsylVfG | 282 | ||
a) Einführung | 282 | ||
b) Die Position der herrschenden Meinung | 282 | ||
c) Kritik | 283 | ||
aa) Gibt es einen actum rescindens? | 284 | ||
bb) Konsequenzen für den Rechtsschutz im Rahmen der §§ 51 VwVfG; 71 AsylVfG | 289 | ||
C. Konsequenzen für einen interessengerechten Rechtsschutz | 290 | ||
I. Zulässigkeit der Antragsbeschränkung | 290 | ||
II. Antragsbeschränkung als zustimmungsbedürftige teilweise Klagerücknahme? | 290 | ||
III. „Einbeziehung" eines nach Klageerhebung erlassenen Bescheides in das Verfahren | 293 | ||
5. Teil: Die Klage auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides | 296 | ||
1. Abschnitt: Der Anspruch auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides | 296 | ||
A. Der Anspruch auf Erteilung eines den Widerspruch eines Dritten verwerfenden Bescheides | 296 | ||
B. Der Anspruch des Widerspruchsführers auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides | 299 | ||
I. Rechtsgrundlagen eines Anspruchs auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides außerhalb der VwGO | 300 | ||
1. Art. 17 GG? | 300 | ||
2. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG? | 300 | ||
a) Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG gebietet die Einräumung eines Anspruches auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides | 301 | ||
b) Keine unmittelbare Herleitung des Anspruchs auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG | 302 | ||
II. Normierung des Rechtsanspruchs durch die VwGO (§ 73 Abs. 1 S. 1 VwGO) | 304 | ||
1. Einführung | 304 | ||
2. Kompetenztitel für die Vorschriften der §§68-74 VwGO | 306 | ||
a) Artt. 72; 74 Abs. 1 Nr. 1 GG | 306 | ||
b) Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenz des Bundes | 307 | ||
3. Begründung des Anspruchs auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides durch die VwGO | 309 | ||
III. Ergebnis | 311 | ||
2. Abschnitt: Zulässigkeit einer Klage auf Erlaß eines Widerspruchsbescheides | 311 | ||
A. Die Klage auf Zurückweisung eines Nachbarwiderspruchs | 311 | ||
B. Die Klage des Widerspruchsführers auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides | 313 | ||
I. Zulässigkeit einer Klage auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides bei Ermessensentscheidungen | 313 | ||
1. Einführung | 313 | ||
2. Klagen im Hinblick auf einen Anfechtungswiderspruch | 313 | ||
a) Der unbeschiedene Anfechtungswiderspruch | 313 | ||
b) Der rechtswidrig beschiedene Anfechtungswiderspruch | 317 | ||
aa) Isolierte Anfechtung als unvollkommener Ersatz gegenüber der Klage auf Erlaß eines Widerspruchsbescheides | 317 | ||
bb) Kein Ausschluß der Klage auf Erlaß eines Widerspruchsbescheides durch § 79 Abs. 2 S. 2 VwGO | 318 | ||
(1) Genetische Auslegung | 318 | ||
(2) Wortlaut und Systematik | 321 | ||
(3) Ergebnis | 322 | ||
c) Analoge Anwendung des § 79 Abs. 2 VwGO auf die Klage auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides | 323 | ||
(1) Begründung der Analogie | 323 | ||
(2) Konsequenzen aus der Analogie | 325 | ||
(a) Reformatio in peius | 325 | ||
(b) Widerspruchsbehörde bringt neue Ermessenserwägungen vor | 326 | ||
(c) Die Widerspruchsbehörde stellt keine eigenen Ermessenserwägungen an | 330 | ||
(d) Der Widerspruchsbescheid leidet an einem erheblichen Verfahrensmangel (§ 79 Abs. 2 S. 2 VwGO) | 333 | ||
(3) Ergebnis | 334 | ||
3. Klagen im Hinblick auf einen Verpflichtungswiderspruch | 334 | ||
a) Der unbeschiedene Verpflichtungswiderspruch | 334 | ||
b) Der rechtswidrig beschiedene Verpflichtungswiderspruch | 335 | ||
aa) Der Widerspruchsbescheid beruht auf der Verletzung einer wesentlichen Verfahrensvorschrift (§ 79 Abs. 2 S. 2 VwGO) | 335 | ||
bb) Der Widerspruchsbescheid enthält eine zusätzliche selbständige Beschwer (§ 79 Abs. 2 S. 1 VwGO) | 337 | ||
(1) Reformatio in peius | 337 | ||
(2) Andere Fälle des § 79 Abs. 2 S. 2 VwGO | 338 | ||
II. Zulässigkeit der Klage auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides bei gebundenen Entscheidungen | 338 | ||
1. Klage auf Erteilung eines Anfechtungswiderspruchs | 339 | ||
a) Der unbeschiedene AnfechtungsWiderspruch | 339 | ||
b) Klage auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides, weil dieser auf der Verletzung einer Verfahrensvorschrift beruht (§ 79 Abs. 2 S. 2 VwGO) | 340 | ||
2. Klage auf Erteilung des Verpflichtungswiderspruchs | 343 | ||
a) Der unbeschiedene Verpflichtungswiderspruch | 343 | ||
b) Klage auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides, weil dieser auf der Verletzung einer Verfahrensvorschrift beruht | 343 | ||
c) Klage auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides aufgrund dessen falscher Begründung | 344 | ||
aa) Fall des „steckengebliebenen" Genehmigungsverfahrens | 344 | ||
bb) Fortsetzungsfeststellung | 346 | ||
3. Ergebnis | 347 | ||
6. Teil: Zusammenfassung der Arbeit in Thesen | 349 | ||
Literaturverzeichnis | 351 | ||
Sachwortverzeichnis | 365 |