Zweckmäßigkeit als Handlungsprinzip in der deutschen Regierungs- und Verwaltungslehre der frühen Neuzeit
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Wessel, H. (1978). Zweckmäßigkeit als Handlungsprinzip in der deutschen Regierungs- und Verwaltungslehre der frühen Neuzeit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44186-0
Wessel, Helga. Zweckmäßigkeit als Handlungsprinzip in der deutschen Regierungs- und Verwaltungslehre der frühen Neuzeit. Duncker & Humblot, 1978. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44186-0
Wessel, H (1978): Zweckmäßigkeit als Handlungsprinzip in der deutschen Regierungs- und Verwaltungslehre der frühen Neuzeit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44186-0
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Zweckmäßigkeit als Handlungsprinzip in der deutschen Regierungs- und Verwaltungslehre der frühen Neuzeit
Schriften zur Verfassungsgeschichte, Vol. 28
(1978)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsübersicht | 5 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 11 | ||
A. Die Ausdehnung der Staatstätigkeit in der Entwicklung vom mittelalterlichen zum neuzeitlichen Denken | 19 | ||
I. Die Gemeinschaftszwecke der mittelalterlichen Staatsbildungen | 19 | ||
1. Die Idee vom „Staat“ als Wahrer des Rechtsfriedens | 20 | ||
a) Rechtsbegriff | 20 | ||
b) Das Verhältnis von Politik und Recht | 22 | ||
c) Die fehlende Eingriffsbefugnis des Herrschers in bestehende Rechte | 22 | ||
2. Der Begriff des Gemeinwohls | 22 | ||
a) Der ursprüngliche Begriffskern | 23 | ||
b) Das theoretisch und praktisch weitere Verständnis des Begriffsinhalts als Keimzelle zweckgerichteter Staatstätigkeit | 24 | ||
c) Die grundsätzliche Unterordnung staatlicher Ziele unter alles Recht | 27 | ||
II. Wandel der Theorien über Recht und Staat im späten Mittelalter | 29 | ||
1. Neue Anschauungen vom Staat auf der Grundlage antiken Denkens | 29 | ||
2. Die Unterwerfung positiven Rechts unter die Verfügungsmacht des Herrschers | 31 | ||
III. Die langsame Erweiterung des staatlichen Wirkungskreises in den Territorialbildungen des ausgehenden Mittelalters | 33 | ||
1. Die Initiative der Fürsten | 34 | ||
2. Die Rolle der Landstände | 35 | ||
3. Das Vorbild der Städte | 36 | ||
IV. Die Herausforderungen an staatlichen Gestaltungswillen im 16. und 17. Jahrhundert | 38 | ||
1. Soziale und wirtschaftliche Umwälzungen | 39 | ||
2. Erfahrungszuwachs | 41 | ||
3. Die Reformation | 42 | ||
4. Neue Formen und Mittel hoheitlicher Tätigkeit | 42 | ||
B. Die Theorie der „guten Policey“ in den Regimentstraktaten des 16. und 17. Jahrhunderts | 46 | ||
I. Die Ausrichtung auf die praktische politische Ordnung des Gemeinwesens | 48 | ||
1. Die Obrigkeit als Adressat der „Bedencken“, „Vorschläge“ und „Rathschläge“ | 51 | ||
a) Buchtitel, Widmungen, Vorreden | 51 | ||
b) Verwendung der Muttersprache | 57 | ||
c) Vermittlung „nützlicher Grundsätze“ | 58 | ||
2. Das Streben nach Herstellung „guter Policey“ | 60 | ||
a) Quellen und Elemente des Vorstellungsbildes von der „guten Policey“ | 60 | ||
b) Ein Beispiel für das Verhältnis von Zwecken und Mitteln: Das Vorgehen gegen „Freß- und Kleiderluxus“ | 72 | ||
II. Die theoretische Einordnung der vom Staat neu übernommenen Tätigkeiten. Die Entwicklung der Staatszweckvorstellungen | 77 | ||
C. Die Anerkennung neuen, zweckmäßig gesetzten Rechts | 97 | ||
I. Das Vordringen geschriebenen Rechts | 97 | ||
1. Auseinandersetzungen um „ius scriptum“ und „ius arbitrarium“ | 97 | ||
2. Milderung des Rechts durch Billigkeit | 100 | ||
3. Veränderung und zweckhafte Neugestaltung des Rechts als Anpassung an „gelegenheit der zeit und ortes“ | 101 | ||
a) Der Zusammenhang zwischen der Veränderung des sozialen Lebens und der Bildung neuen Rechts | 101 | ||
b) Die Sorge für zweckmäßige Anordnungen als Amtspflicht der Obrigkeit. Die Gefahr leichtfertiger Veränderungen | 104 | ||
c) Die Entscheidungskompetenz des Regenten über den Inhalt des Gemeinwohls und über die Wege, es zu erreichen | 107 | ||
II. Die Bindung der Gebotsgewalt an das „gemeine Beste“ | 109 | ||
D. Die Durchsetzung von Zwecken unter Überwindung von Rechtsschranken | 114 | ||
I. Die Bindung des Regenten an gesetztes Recht | 114 | ||
1. Der gesetzestreue Regent als Vorbild der Untertanen | 115 | ||
2. Die Mißachtung von Rechtsschranken als Verfehlung des Regenten | 115 | ||
a) Die Verwerflichkeit der Durchsetzung privater Zwecke | 115 | ||
b) Die Sündhaftigkeit der Lehren Machiavellis | 116 | ||
II. Die Freistellung des Herrschers von Rechtsschranken | 118 | ||
1. Staatsraison und Gemeinwohl | 118 | ||
a) Die Beschränkung der Staatsraison hinsichtlich des Zwecks und der Mittel | 119 | ||
b) Das Gemeinwohl als rechtfertigender Zweck der Überwindung von Rechtsschranken | 121 | ||
c) Der umstrittene Schluß vom Zweck auf die Rechtfertigung des Mittels | 122 | ||
2. Die landesherrliche Machtvollkommenheit in außerordentlichen Fällen | 129 | ||
E. Der richtige Zweck als Rechtsgrundlage hoheitlichen Handelns schlechthin | 135 | ||
I. Wohlfahrt als Staatszweck | 135 | ||
1. Die Pflicht des Regenten zur Verfolgung des vorgegebenen Staatszwecks | 140 | ||
2. Die Übereinstimmung von Zweck und Mittel | 142 | ||
a) Ausrichtung der hoheitlichen Maßnahme auf den richtigen Zweck | 144 | ||
b) Tauglichkeit der angewandten Maßnahme zur Erreichung des Zwecks | 146 | ||
3. Die Ableitung der hoheitlichen Rechte aus dem Staatszweck | 148 | ||
II. Die Entstehung der Befugnis aus der Aufgabe (Rückblick) | 149 | ||
Schluß | 151 | ||
Literaturverzeichnis | 153 |