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Zweckmäßigkeit als Handlungsprinzip in der deutschen Regierungs- und Verwaltungslehre der frühen Neuzeit

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Wessel, H. (1978). Zweckmäßigkeit als Handlungsprinzip in der deutschen Regierungs- und Verwaltungslehre der frühen Neuzeit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44186-0
Wessel, Helga. Zweckmäßigkeit als Handlungsprinzip in der deutschen Regierungs- und Verwaltungslehre der frühen Neuzeit. Duncker & Humblot, 1978. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44186-0
Wessel, H (1978): Zweckmäßigkeit als Handlungsprinzip in der deutschen Regierungs- und Verwaltungslehre der frühen Neuzeit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44186-0

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Zweckmäßigkeit als Handlungsprinzip in der deutschen Regierungs- und Verwaltungslehre der frühen Neuzeit

Wessel, Helga

Schriften zur Verfassungsgeschichte, Vol. 28

(1978)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsübersicht 5
Abkürzungsverzeichnis 9
Einleitung 11
A. Die Ausdehnung der Staatstätigkeit in der Entwicklung vom mittelalterlichen zum neuzeitlichen Denken 19
I. Die Gemeinschaftszwecke der mittelalterlichen Staatsbildungen 19
1. Die Idee vom „Staat“ als Wahrer des Rechtsfriedens 20
a) Rechtsbegriff 20
b) Das Verhältnis von Politik und Recht 22
c) Die fehlende Eingriffsbefugnis des Herrschers in bestehende Rechte 22
2. Der Begriff des Gemeinwohls 22
a) Der ursprüngliche Begriffskern 23
b) Das theoretisch und praktisch weitere Verständnis des Begriffsinhalts als Keimzelle zweckgerichteter Staatstätigkeit 24
c) Die grundsätzliche Unterordnung staatlicher Ziele unter alles Recht 27
II. Wandel der Theorien über Recht und Staat im späten Mittelalter 29
1. Neue Anschauungen vom Staat auf der Grundlage antiken Denkens 29
2. Die Unterwerfung positiven Rechts unter die Verfügungsmacht des Herrschers 31
III. Die langsame Erweiterung des staatlichen Wirkungskreises in den Territorialbildungen des ausgehenden Mittelalters 33
1. Die Initiative der Fürsten 34
2. Die Rolle der Landstände 35
3. Das Vorbild der Städte 36
IV. Die Herausforderungen an staatlichen Gestaltungswillen im 16. und 17. Jahrhundert 38
1. Soziale und wirtschaftliche Umwälzungen 39
2. Erfahrungszuwachs 41
3. Die Reformation 42
4. Neue Formen und Mittel hoheitlicher Tätigkeit 42
B. Die Theorie der „guten Policey“ in den Regimentstraktaten des 16. und 17. Jahrhunderts 46
I. Die Ausrichtung auf die praktische politische Ordnung des Gemeinwesens 48
1. Die Obrigkeit als Adressat der „Bedencken“, „Vorschläge“ und „Rathschläge“ 51
a) Buchtitel, Widmungen, Vorreden 51
b) Verwendung der Muttersprache 57
c) Vermittlung „nützlicher Grundsätze“ 58
2. Das Streben nach Herstellung „guter Policey“ 60
a) Quellen und Elemente des Vorstellungsbildes von der „guten Policey“ 60
b) Ein Beispiel für das Verhältnis von Zwecken und Mitteln: Das Vorgehen gegen „Freß- und Kleiderluxus“ 72
II. Die theoretische Einordnung der vom Staat neu übernommenen Tätigkeiten. Die Entwicklung der Staatszweckvorstellungen 77
C. Die Anerkennung neuen, zweckmäßig gesetzten Rechts 97
I. Das Vordringen geschriebenen Rechts 97
1. Auseinandersetzungen um „ius scriptum“ und „ius arbitrarium“ 97
2. Milderung des Rechts durch Billigkeit 100
3. Veränderung und zweckhafte Neugestaltung des Rechts als Anpassung an „gelegenheit der zeit und ortes“ 101
a) Der Zusammenhang zwischen der Veränderung des sozialen Lebens und der Bildung neuen Rechts 101
b) Die Sorge für zweckmäßige Anordnungen als Amtspflicht der Obrigkeit. Die Gefahr leichtfertiger Veränderungen 104
c) Die Entscheidungskompetenz des Regenten über den Inhalt des Gemeinwohls und über die Wege, es zu erreichen 107
II. Die Bindung der Gebotsgewalt an das „gemeine Beste“ 109
D. Die Durchsetzung von Zwecken unter Überwindung von Rechtsschranken 114
I. Die Bindung des Regenten an gesetztes Recht 114
1. Der gesetzestreue Regent als Vorbild der Untertanen 115
2. Die Mißachtung von Rechtsschranken als Verfehlung des Regenten 115
a) Die Verwerflichkeit der Durchsetzung privater Zwecke 115
b) Die Sündhaftigkeit der Lehren Machiavellis 116
II. Die Freistellung des Herrschers von Rechtsschranken 118
1. Staatsraison und Gemeinwohl 118
a) Die Beschränkung der Staatsraison hinsichtlich des Zwecks und der Mittel 119
b) Das Gemeinwohl als rechtfertigender Zweck der Überwindung von Rechtsschranken 121
c) Der umstrittene Schluß vom Zweck auf die Rechtfertigung des Mittels 122
2. Die landesherrliche Machtvollkommenheit in außerordentlichen Fällen 129
E. Der richtige Zweck als Rechtsgrundlage hoheitlichen Handelns schlechthin 135
I. Wohlfahrt als Staatszweck 135
1. Die Pflicht des Regenten zur Verfolgung des vorgegebenen Staatszwecks 140
2. Die Übereinstimmung von Zweck und Mittel 142
a) Ausrichtung der hoheitlichen Maßnahme auf den richtigen Zweck 144
b) Tauglichkeit der angewandten Maßnahme zur Erreichung des Zwecks 146
3. Die Ableitung der hoheitlichen Rechte aus dem Staatszweck 148
II. Die Entstehung der Befugnis aus der Aufgabe (Rückblick) 149
Schluß 151
Literaturverzeichnis 153