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Grenzen des Streikrechts in den Arbeitsbereichen der Daseinsvorsorge

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Scherer, I. (2000). Grenzen des Streikrechts in den Arbeitsbereichen der Daseinsvorsorge. Schutz der Bürger vor gezielter Schädigung durch Streiks. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49876-5
Scherer, Inge. Grenzen des Streikrechts in den Arbeitsbereichen der Daseinsvorsorge: Schutz der Bürger vor gezielter Schädigung durch Streiks. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49876-5
Scherer, I (2000): Grenzen des Streikrechts in den Arbeitsbereichen der Daseinsvorsorge: Schutz der Bürger vor gezielter Schädigung durch Streiks, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49876-5

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Grenzen des Streikrechts in den Arbeitsbereichen der Daseinsvorsorge

Schutz der Bürger vor gezielter Schädigung durch Streiks

Scherer, Inge

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 175

(2000)

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Abstract

Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, inwieweit die Bürger arbeitskampfbedingte Eingriffe einer kampfführenden Partei in ihre Rechtskreise zu dulden haben. Es zeigt sich zunächst, daß es bei den Arbeitskämpfen signifikante Unterschiede zwischen Streiks in den Arbeitsbereichen der Daseinsvorsorge und Streiks außerhalb dieser Arbeitsbereiche gibt: Bei Streiks außerhalb der Arbeitsbereiche der Daseinsvorsorge ist der Tarifgegner der einzige gezielt und unmittelbar Beeinträchtigte; bei einem Streik in der Daseinsvorsorge werden nur unbeteiligte Dritte, nämlich die Bürger, gezielt und unmittelbar beeinträchtigt. Eine Untersuchung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung sowie zivil- und strafrechtlicher Normen, die ebenso wie das Streikrecht Eingriffsbefugnisse in Rechtskreise Dritter geben, zeigt, daß ein Eingriff in Rechtskreise Unbeteiligter weder höherrangige Rechtsgüter gefährden, noch eine gezielte Drittschädigung anstreben darf. Ob eine Gefährdung höherrangiger Rechtsgüter hervorgerufen wird, richtet sich danach, ob die konkrete streikweise eingestellte Tätigkeit der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines höherrangigen Rechtsgutes dient. Gezielte Drittschädigung durch streikweise Arbeitseinstellung ist immer dann gegeben, wenn zum einen die konkrete Arbeitsleistung unmittelbar Dritten gegenüber zu erbringen ist. Zum anderen dürfen die Dritten nicht auf andere Anbieter ausweichen können. Darüber hinaus muß die Arbeitsleistung notwendiger Bestandteil der alltäglichen Existenzbewältigung sein. Ob diese Kriterien zur Unzulässigkeit eines Streiks erfüllt sind, kann ausschließlich anhand der konkreten Tätigkeit des streikenden Arbeitnehmers bestimmt werden; eine Untersuchung der wesentlichen Tätigkeitsbereiche der Daseinsvorsorge zeigt daher auch, daß es in nahezu jedem Tätigkeitsbereich Arbeiten gibt, die nicht streikweise eingestellt werden dürfen. Die betroffenen Bürger haben Ansprüche auf Unterlassung dieser rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahmen gegen d

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
1. Kapitel: Einleitung 13
I. Der Gegenstand der Untersuchung 13
II. Der Gang der Untersuchung 18
2. Kapitel: Empirische Daten und Fakten 21
I. Überblick 21
II. Auswirkungen der Streiks 25
III. Resümee 30
3. Kapitel: Die faktische Konstellation beim Streik 32
I. Problemstellung 32
II. Unterschiede bei der Betroffenheit unbeteiligter Dritter 34
1. Die Arbeitsbereiche außerhalb der Daseinsvorsorge 34
2. Die Arbeitsbereiche der Daseinsvorsorge 36
III. Resümee 38
4. Kapitel: Stellung und Funktion des Streikrechts 40
I. Gegenstand und Gang der Untersuchung 40
II. Materialien zum Grundgesetz 40
1. Beratungen im Parlamentarischen Rat 40
2. Folgerungen 44
3. Einführung des Art. 9 III 3 GG 45
III. Die Beurteilung des Streikrechts durch Rechtsprechung und Literatur 47
1. Die Rechtsprechung 47
2. Die Literatur 48
3. Folgerungen 50
IV. Konsequenzen für die Stellung des Streikrechts 52
V. Die ökonomische Funktion des Streikrechts 52
1. Äußerungen in den Materialien zum Grundgesetz, in der Rechtsprechung und der Literatur 52
2. Die Problematik einseitiger Sichtweise 53
5. Kapitel: Generelle Schranken des Streikrechts 57
I. Gegenstand der Untersuchung 57
II. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Schranke des Streikrechts 59
III. Die Bindung an das Gemeinwohl als Schranke des Streikrechts 60
IV. Herstellung praktischer Konkordanz als Schranke des Streikrechts 63
V. Keine Schrankenlosigkeit eines Rechts 64
VI. Maßgebliche generelle Schranken des Streikrechts 65
VII. Ergebnis 66
6. Kapitel: Streikverbot für Beamte 67
I. Einleitung 67
II. Gesichtspunkte zur Lösung 68
1. Die Funktion des Streikrechts 69
2. Gesamtrechtsstatusvergleich 71
III. Ergebnis 73
7. Kapitel: Streikverbot für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst? 75
I. Einleitung 75
II. Gewährleistung des Streikrechts 76
1. Einfachgesetzliche Rechtslage 76
2. Verfassungsrechtliche Bestimmungen 76
III. Ausschluß des Streikrechts? 78
IV. Ergebnis 80
8. Kapitel: Eingriffsbefugnisse in fremde Rechtskreise 81
I. Problemskizzierung 81
II. Zivilrechtliche Regelungen 82
1. § 904 BGB 82
2. Andere zivilrechtliche Regelungen 85
3. Ergebnis 87
III. Strafrechtliche Regelungen 88
1. § 34 StGB 88
2. Ergebnis 91
IV. Gesamtergebnis 91
V. Folgerungen 92
9. Kapitel: Rechtsprechung und Literatur zum Streikrecht in den Arbeitsbereichen der Daseinsvorsorge 94
I. Gegenstand der Darstellung 94
II. Die Rechtsprechung 95
1. Das Bundesarbeitsgericht 95
2. Der Bundesgerichtshof 97
3. Das Bundesverfassungsgericht 98
III. Die Literatur 99
1. Umfassende Uneinigkeit 99
2. Die Auffassungen im einzelnen 99
IV. Ergebnis 103
10. Kapitel: Zulässigkeitsgrenzen eines Streiks in den Arbeitsbereichen der Daseinsvorsorge 105
I. Einleitung 105
II. Generelle Kriterien für die Unzulässigkeit eines Streiks 106
1. Systemimmanente Gesichtspunkte der Koalitionsfreiheit 106
2. Systemimmanente Gesichtspunkte der Verfassung 108
a) Höherrangige Rechte 109
b) Gleichrangige Rechte 110
3. Kongruenz der systemimmanenten Lösungsgesichtspunkte 113
4. Kongruenz allgemeiner Rechtsprinzipien und systemimmantener Lösungsgesichtspunkte 114
III. Konkrete Kriterien für die Unzulässigkeit einer Arbeitskampfmaßnahme 115
1. Gefährdung höherrangiger Rechte 116
2. Gezielte Drittschädigung 117
IV. Zusammenfassung 118
11. Kapitel: Unzulässigkeit konkreter Streiks 119
I. Unzulässigkeit eines Streiks wegen Gefährdung höherrangiger Rechtsgüter 119
1. Wasserversorgung 119
2. Fernwärme 120
3. Gas und Elektrizität 120
4. Ärztliche und pflegerische Versorgung 120
5. Feuerwehr 121
6. Polizei und Organisationen der Notfallhilfe 122
7. Kommunikationsdienste 122
8. Abwasserentsorgung 123
9. Müllabfuhr 123
10. Bestattungswesen 124
11. Öffentliche Verkehrsmittel 124
12. Zulässigkeit von an sich unzulässigen Streiks bei Vorhandensein eines Notdienstes? 125
II. Unzulässigkeit eines Streiks wegen gezielter Drittschädigung 126
1. Öffentliche Verkehrsmittel 127
2. Schulwesen 128
3. Kindergärten, Kinder- und Altentagesstätten 129
4. Sozialämter 130
5. Finanzämter und Baubehörden 130
6. Krankenkassen 131
7. Zulässigkeit von an sich unzulässigen Streiks bei Vorhandensein eines Notdienstes? 131
III. Verfassungskonformität 132
IV. Ökonomische Rechtfertigung 134
12. Kapitel: Individualansprüche der betroffenen Bürger 138
I. Problemstellung 138
II. Ansprüche aus § 823 I BGB 139
1. Allgemeines 139
2. Schadensersatzansprüche 140
3. Unterlassungsansprüche 141
III. Ansprüche aus § 826 BGB 143
1. Allgemeines 143
2. Schadensersatzansprüche 143
3. Unterlassungsansprüche 147
IV. Ansprüche aus § 823 II BGB 148
1. Arbeitskampfgrenzen als Schutzgesetze 148
2. Literatur und Rechtsprechung 149
3. Gesichtspunkte zur Lösung 151
4. Schadensersatzansprüche und Unterlassungsansprüche 153
13. Kapitel: Durchsetzung der Ansprüche 157
I. Faktische Klagebereitschaft 157
II. Einstweiliger Rechtsschutz 158
III. Unterlassungs- und Schadensersatzklagen 162
14. Kapitel: Zusammenfassung 163
Literaturverzeichnis 169
Sachregister 173