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Wettich, G. (1999). Die überobligationsmäßige Abwehr des Verdienstausfallschadens. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49547-4
Wettich, Götz. Die überobligationsmäßige Abwehr des Verdienstausfallschadens. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49547-4
Wettich, G (1999): Die überobligationsmäßige Abwehr des Verdienstausfallschadens, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49547-4

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Die überobligationsmäßige Abwehr des Verdienstausfallschadens

Wettich, Götz

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 225

(1999)

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Abstract

Den Geschädigten trifft die Obliegenheit, einen drohenden Verdienstausfallschaden abzuwehren. Unterläßt er unzumutbare Anstrengungen, so hat er keine Nachteile für seinen Schadensersatzanspruch zu befürchten. Unter Umständen verhindert der Geschädigte den Eintritt eines Verdienstausfallschadens, und zwar gerade dadurch, daß er über seine Obliegenheiten hinaus erfolgreich Überobligationsmäßiges zur Schadensabwehr erbringt. Eine ganz h. M. gewährt dann trotzdem Schadensersatz mit der Begründung, das Ergebnis überobligationsmäßiger Schadensabwehr dürfe dem Schädiger nicht zugute kommen, und der Geschädigte müsse deshalb so gestellt werden, als wäre der Schaden eingetreten.

Dagegen stellt der Autor in der vorliegenden Untersuchung den Grundgedanken, daß tatsächliche Schadensabwehr, weil vom Geschädigten freiwillig und selbstbestimmt gewählt, an sich bereits obligationsmäßig und aus diesem Grund anzurechnen ist. Es ist eine kaum erklärbare Ungereimtheit, den Schaden als trotzdem eingetreten hinzuzudenken, um den Ersatzanspruch des Geschädigten zu erhalten, wenn es der Geschädigte mit seinen gesamten Maßnahmen gerade auf die Schadensverhinderung angelegt hat und besondere Schwierigkeiten auf sich nimmt, die für ihn im Vergleich mit dem drohenden Schaden das kleinere Übel darstellen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
Teil 1: Einleitung 15
A. Der Begriff des Verdienstausfallschadens 15
B. Die Stellung des Verdienstausfallschadens im Schadensrecht 18
I. Das Problem: die Bewertung tatsächlicher Abwehr des Verdienstausfallschadens 19
II. Die tatsächliche überobligationsmäßige Abwehr des Verdienstausfallschadens in der gegenwärtigen Schadensersatzdogmatik 25
1. Entwicklungsstufen des Schadensersatzrechts 25
a) Die Differenzhypothese 25
b) Wertende Ergänzungen der Differenzhypothese 26
2. Das Ziel wertender Schadensersatzdogmatik 30
C. Gang der Darstellung 34
Teil 2: Der überobligationsmäßige Einsatz der Arbeitskraft bei der Abwehr des Verdienstausfallschadens 35
A. Die Schadensabwehr in der Rechtsprechung 35
I. Schadensabwehr durch den Geschädigten selbst 35
1. Überobligationsmäßige Schadensabwehr durch Neueinsatz der eigenen Arbeitskraft (BGH NJW 1974, 602 „Landärztin“) 35
2. Überobligationsmäßige Schadensabwehr durch zusätzliche Anstrengungen des Geschädigten (BAG NJW 1968, 221 „Arzthelferin“) 39
II. Überobligationsmäßige Schadensabwehr durch angestellte Dritte 42
1. Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Geschädigten (BGHZ 54, 45 „Diplomchemiker“) 42
2. Beeinträchtigung von Betriebsmitteln (BAG JZ 1971, 380 „Filialleiter“) 43
3. Die Bedeutung von § 254 II 2 bei der Abwehr von Verdienstausfallschäden 44
B. Die Kritik am Lösungsweg der Rechtsprechung 45
I. Keine Linie bei der Anwendung von Zumutbarkeitskriterien 46
II. Keine Konsequenz bei der Suche nach Zumutbarkeitskriterien 47
III. Der Vorschlag Grunskys und Thieles 49
IV. Ergebnis 50
C. Der neue Lösungsansatz: die tatsächliche Abwehr des Verdienstausfallschadens als stets obligationsmäßige Schadensabwehr 50
I. Tatsächliche Abwehr durch den Geschädigten selbst 51
1. Selbstbestimmung und Zumutbarkeit beim Neueinsatz verbliebener Arbeitskraft (BGH NJW 1974, 602 „Landärztin“) 51
a) Die Zumutbarkeit bei unterlassener und bei tatsächlicher Schadensabwehr 51
b) Paradigmenwechsel bei tätiger und untätiger Schadensabwehr 57
2. Schadensabwehr durch zusätzliche Anstrengungen des Geschädigten (BAG NJW 1968, 221 „Arzthelferin“) 59
a) Zumutbarkeit und persönlicher Einsatz des Geschädigten 60
b) Zusammenfassung 64
II. Tatsächliche Abwehr durch angestellte oder angehörige Dritte (BGHZ 54, 45 „Diplomchemiker“; BAG JZ 1971, 380 „Filialleiter“) 64
1. Die Abgrenzung von § 843 IV und § 254 II 2 65
2. Selbstbestimmung und Zumutbarkeit im Rahmen von § 254 II 2 68
III. Zusammenfassung 70
D. Folgerungen aus dem neuen Lösungsansatz: Aufwendungen zur Schadensabwehr als Schaden 71
I. Aufwendungen als Schaden 72
II. Typische, konkret ausweisbare Aufwendungen 73
1. Umschulungskosten: Kosten der Schadensabwehr bei anderweitiger Verwendung der verbliebenen Arbeitskraft 74
a) Der Anspruch des Geschädigten auf eine Umschulung 75
b) Der Anspruch des Schädigers auf die Durchführung einer Umschulung 77
2. Personalkosten: Kosten für die Anstellung Dritter zur Schadensabwehr 78
III. Schadensabwehraufwendungen ohne rechnerischen Vermögensverlust 80
1. Problemstellung 80
2. Nicht vergütete Mehrarbeit (BAG NJW 1968, 221 „Arzthelferin“) 80
3. Schadensabwehr ohne zusätzliche Personalkosten (BGHZ 54, 45 „Diplomchemiker“; BAG JZ 1971, 380 „Filialleiter“) 86
a) Charakteristika der Fallgruppe 86
b) Innenbereich des Geschädigten oder „schädiger-freundliche Anlage“ 88
Teil 3: Überobligationsmäßiger Einsatz der Arbeitskraft bei Störungen in vertraglichen Schuldverhältnissen 96
A. Einleitung 96
B. Die Vergleichbarkeit der Schuldverhältnisse Dienstberechtigter–Dienstverpflichteter (§ 615 S. 2) und Schädiger–Geschädigter (§ 254 II) 97
I. Zum Regelungsgehalt von § 615 S. 1 97
1. Der Fixschuldcharakter des Dienstvertrages 97
2. Das sogenannte Betriebsrisiko 98
II. Die vergleichbare Interessenlage 100
C. Überobligationsmäßiger Einsatz der Arbeitskraft nach § 615 S. 2 103
I. § 615 S. 2 als exemplarische Vorschrift 103
II. Die Obliegenheiten zum anderweitigen Ersatz der Arbeitskraft gem. § 615 S. 2 106
III. Die Bewertung überobligationsmäßiger Verwendung der Arbeitskraft 108
D. Die Möglichkeit einer analogen Anwendung von § 615 S. 2 2.Alt 110
Teil 4: Schadensabwehr durch Nachholen ausgefallener Arbeit 113
A. Einleitung: der sogenannte Fahrlehrerfall BGHZ 55, 329 113
B. Die Abgrenzung von Abwehr und Beseitigung des Verdienstausfallschadens 115
C. Die Obliegenheit zum Nachholen ausgefallener Arbeit 119
I. Die Berücksichtigung unfallbedingter Freizeit 122
II. Obliegenheit zur Nachholung auch bei Verletzung 124
D. Die Bewertung überobligationsmäßiger Beseitigung des Verdienstausfallschadens durch Nachholen der ausgefallenen Arbeit 125
I. Bedarf als Schaden 125
II. Die Nachholbarkeit als Anrechnungskriterium 126
III. Die Zweckbezogenheit der Nachholung 127
E. Ergebnis 129
Zusammenfassung 131
Literaturverzeichnis 134