Die überobligationsmäßige Abwehr des Verdienstausfallschadens
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Die überobligationsmäßige Abwehr des Verdienstausfallschadens
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 225
(1999)
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Abstract
Den Geschädigten trifft die Obliegenheit, einen drohenden Verdienstausfallschaden abzuwehren. Unterläßt er unzumutbare Anstrengungen, so hat er keine Nachteile für seinen Schadensersatzanspruch zu befürchten. Unter Umständen verhindert der Geschädigte den Eintritt eines Verdienstausfallschadens, und zwar gerade dadurch, daß er über seine Obliegenheiten hinaus erfolgreich Überobligationsmäßiges zur Schadensabwehr erbringt. Eine ganz h. M. gewährt dann trotzdem Schadensersatz mit der Begründung, das Ergebnis überobligationsmäßiger Schadensabwehr dürfe dem Schädiger nicht zugute kommen, und der Geschädigte müsse deshalb so gestellt werden, als wäre der Schaden eingetreten.Dagegen stellt der Autor in der vorliegenden Untersuchung den Grundgedanken, daß tatsächliche Schadensabwehr, weil vom Geschädigten freiwillig und selbstbestimmt gewählt, an sich bereits obligationsmäßig und aus diesem Grund anzurechnen ist. Es ist eine kaum erklärbare Ungereimtheit, den Schaden als trotzdem eingetreten hinzuzudenken, um den Ersatzanspruch des Geschädigten zu erhalten, wenn es der Geschädigte mit seinen gesamten Maßnahmen gerade auf die Schadensverhinderung angelegt hat und besondere Schwierigkeiten auf sich nimmt, die für ihn im Vergleich mit dem drohenden Schaden das kleinere Übel darstellen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 11 | ||
Teil 1: Einleitung | 15 | ||
A. Der Begriff des Verdienstausfallschadens | 15 | ||
B. Die Stellung des Verdienstausfallschadens im Schadensrecht | 18 | ||
I. Das Problem: die Bewertung tatsächlicher Abwehr des Verdienstausfallschadens | 19 | ||
II. Die tatsächliche überobligationsmäßige Abwehr des Verdienstausfallschadens in der gegenwärtigen Schadensersatzdogmatik | 25 | ||
1. Entwicklungsstufen des Schadensersatzrechts | 25 | ||
a) Die Differenzhypothese | 25 | ||
b) Wertende Ergänzungen der Differenzhypothese | 26 | ||
2. Das Ziel wertender Schadensersatzdogmatik | 30 | ||
C. Gang der Darstellung | 34 | ||
Teil 2: Der überobligationsmäßige Einsatz der Arbeitskraft bei der Abwehr des Verdienstausfallschadens | 35 | ||
A. Die Schadensabwehr in der Rechtsprechung | 35 | ||
I. Schadensabwehr durch den Geschädigten selbst | 35 | ||
1. Überobligationsmäßige Schadensabwehr durch Neueinsatz der eigenen Arbeitskraft (BGH NJW 1974, 602 „Landärztin“) | 35 | ||
2. Überobligationsmäßige Schadensabwehr durch zusätzliche Anstrengungen des Geschädigten (BAG NJW 1968, 221 „Arzthelferin“) | 39 | ||
II. Überobligationsmäßige Schadensabwehr durch angestellte Dritte | 42 | ||
1. Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Geschädigten (BGHZ 54, 45 „Diplomchemiker“) | 42 | ||
2. Beeinträchtigung von Betriebsmitteln (BAG JZ 1971, 380 „Filialleiter“) | 43 | ||
3. Die Bedeutung von § 254 II 2 bei der Abwehr von Verdienstausfallschäden | 44 | ||
B. Die Kritik am Lösungsweg der Rechtsprechung | 45 | ||
I. Keine Linie bei der Anwendung von Zumutbarkeitskriterien | 46 | ||
II. Keine Konsequenz bei der Suche nach Zumutbarkeitskriterien | 47 | ||
III. Der Vorschlag Grunskys und Thieles | 49 | ||
IV. Ergebnis | 50 | ||
C. Der neue Lösungsansatz: die tatsächliche Abwehr des Verdienstausfallschadens als stets obligationsmäßige Schadensabwehr | 50 | ||
I. Tatsächliche Abwehr durch den Geschädigten selbst | 51 | ||
1. Selbstbestimmung und Zumutbarkeit beim Neueinsatz verbliebener Arbeitskraft (BGH NJW 1974, 602 „Landärztin“) | 51 | ||
a) Die Zumutbarkeit bei unterlassener und bei tatsächlicher Schadensabwehr | 51 | ||
b) Paradigmenwechsel bei tätiger und untätiger Schadensabwehr | 57 | ||
2. Schadensabwehr durch zusätzliche Anstrengungen des Geschädigten (BAG NJW 1968, 221 „Arzthelferin“) | 59 | ||
a) Zumutbarkeit und persönlicher Einsatz des Geschädigten | 60 | ||
b) Zusammenfassung | 64 | ||
II. Tatsächliche Abwehr durch angestellte oder angehörige Dritte (BGHZ 54, 45 „Diplomchemiker“; BAG JZ 1971, 380 „Filialleiter“) | 64 | ||
1. Die Abgrenzung von § 843 IV und § 254 II 2 | 65 | ||
2. Selbstbestimmung und Zumutbarkeit im Rahmen von § 254 II 2 | 68 | ||
III. Zusammenfassung | 70 | ||
D. Folgerungen aus dem neuen Lösungsansatz: Aufwendungen zur Schadensabwehr als Schaden | 71 | ||
I. Aufwendungen als Schaden | 72 | ||
II. Typische, konkret ausweisbare Aufwendungen | 73 | ||
1. Umschulungskosten: Kosten der Schadensabwehr bei anderweitiger Verwendung der verbliebenen Arbeitskraft | 74 | ||
a) Der Anspruch des Geschädigten auf eine Umschulung | 75 | ||
b) Der Anspruch des Schädigers auf die Durchführung einer Umschulung | 77 | ||
2. Personalkosten: Kosten für die Anstellung Dritter zur Schadensabwehr | 78 | ||
III. Schadensabwehraufwendungen ohne rechnerischen Vermögensverlust | 80 | ||
1. Problemstellung | 80 | ||
2. Nicht vergütete Mehrarbeit (BAG NJW 1968, 221 „Arzthelferin“) | 80 | ||
3. Schadensabwehr ohne zusätzliche Personalkosten (BGHZ 54, 45 „Diplomchemiker“; BAG JZ 1971, 380 „Filialleiter“) | 86 | ||
a) Charakteristika der Fallgruppe | 86 | ||
b) Innenbereich des Geschädigten oder „schädiger-freundliche Anlage“ | 88 | ||
Teil 3: Überobligationsmäßiger Einsatz der Arbeitskraft bei Störungen in vertraglichen Schuldverhältnissen | 96 | ||
A. Einleitung | 96 | ||
B. Die Vergleichbarkeit der Schuldverhältnisse Dienstberechtigter–Dienstverpflichteter (§ 615 S. 2) und Schädiger–Geschädigter (§ 254 II) | 97 | ||
I. Zum Regelungsgehalt von § 615 S. 1 | 97 | ||
1. Der Fixschuldcharakter des Dienstvertrages | 97 | ||
2. Das sogenannte Betriebsrisiko | 98 | ||
II. Die vergleichbare Interessenlage | 100 | ||
C. Überobligationsmäßiger Einsatz der Arbeitskraft nach § 615 S. 2 | 103 | ||
I. § 615 S. 2 als exemplarische Vorschrift | 103 | ||
II. Die Obliegenheiten zum anderweitigen Ersatz der Arbeitskraft gem. § 615 S. 2 | 106 | ||
III. Die Bewertung überobligationsmäßiger Verwendung der Arbeitskraft | 108 | ||
D. Die Möglichkeit einer analogen Anwendung von § 615 S. 2 2.Alt | 110 | ||
Teil 4: Schadensabwehr durch Nachholen ausgefallener Arbeit | 113 | ||
A. Einleitung: der sogenannte Fahrlehrerfall BGHZ 55, 329 | 113 | ||
B. Die Abgrenzung von Abwehr und Beseitigung des Verdienstausfallschadens | 115 | ||
C. Die Obliegenheit zum Nachholen ausgefallener Arbeit | 119 | ||
I. Die Berücksichtigung unfallbedingter Freizeit | 122 | ||
II. Obliegenheit zur Nachholung auch bei Verletzung | 124 | ||
D. Die Bewertung überobligationsmäßiger Beseitigung des Verdienstausfallschadens durch Nachholen der ausgefallenen Arbeit | 125 | ||
I. Bedarf als Schaden | 125 | ||
II. Die Nachholbarkeit als Anrechnungskriterium | 126 | ||
III. Die Zweckbezogenheit der Nachholung | 127 | ||
E. Ergebnis | 129 | ||
Zusammenfassung | 131 | ||
Literaturverzeichnis | 134 |