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Krawietz, B. (1991). Die Ḥurma. Schariatrechtlicher Schutz vor Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit nach arabischen Fatwas des 20. Jahrhunderts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47159-1
Krawietz, Birgit. Die Ḥurma: Schariatrechtlicher Schutz vor Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit nach arabischen Fatwas des 20. Jahrhunderts. Duncker & Humblot, 1991. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47159-1
Krawietz, B (1991): Die Ḥurma: Schariatrechtlicher Schutz vor Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit nach arabischen Fatwas des 20. Jahrhunderts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47159-1

Format

Die Ḥurma

Schariatrechtlicher Schutz vor Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit nach arabischen Fatwas des 20. Jahrhunderts

Krawietz, Birgit

Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 145

(1991)

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Table of Contents

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Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
Erster Abschnitt: Arabische Fatwas als Ausdruck religiösen islamischen Rechts und islamischer Jurisprudenz 21
§ 1 Gegenstand und Aufgabe der Untersuchung 21
1. Religiös-rechtliche Basis des Verhältnisses zwischen Fragesteller ( mustaftī) und rechtskundigem Gutachter (muftī) bei der Erteilung von Fatwas 24
2. Gutachtenpraxis der Muftis als Institution zur Herstellung gottgewollter Urteile (aḥkām šariʿyya) 28
a) Herkunft, Voraussetzungen und Selbstverständnis der Gutachtenpraxis (iftā) und Aufgabe der islamischen Methodenlehre (ʿilm al-uṣūl) 30
b) Informationsmöglichkeitön und Informationspflicht des Muslim über das geltende Recht 35
3. Mufti und Muftiamt als Institution und Organisation in ihrer öffentlichen Wirksamkeit 37
a) Elemente eines geschichtlichen und gesellschaftlichen Wandels 38
b) Bedeutende Muftis als Wegweiser islamischer Öffentlichkeit 41
§ 2 Rechtspraktische und rechtstheoretische Erkenntnisinteressen und Ziele der Untersuchung 45
1. Verhältnis von Medizin und Recht als Regelungs- und Anwendungsbereich des religiösen islamischen Rechts 45
a) Fatwa-Praxis als Leitfaden und Wegweiser islamischer Rechtsforschung 47
b) Primat des religiösen islamischen Rechts gegenüber medizinischen und nichtärztlichen Eingriffen in den menschlichen Körper 49
2. Quellen und System des islamischen Rechts 51
a) Buch Gottes und Vorbild des Propheten als Basis und Urquell der islamischen Rechtsordnung 51
b) Consensus doctorum (igmāʿ) und Analogieschluß (qiyās) als sekundäre Quellen der Rechtsfindung 53
3. Verhältnis von religiösem Recht (šarīʿa) und staatlichem Recht (qānūn) 57
4. Einheit der islamischen Rechtsordnung und Pluralismus der Rechtskulturen 61
§ 3 Fatwas und Fatwasammlungen als Erkenntnisquellen und Erkenntnisobjekt 65
1. Fatwas als volkskundliche Erkenntnisquellen 66
2. Fatwas als Rechtser kenntnisquellen 71
3. Suchraster und Konzeption zur Erschließung der Fatwas und sonstiger schariatrechtlicher Quellentexte 74
a) Ausgangspunkte, begrifflicher Rahmen und Erkenntnisobjekt der Untersuchung 74
b) Themen- und Problemaufriß und Lösungsansätze zur Analyse des schariatrechtlichen hurma-Schutzes 77
c) Menschlicher Körper und schariatrechtlicher Schutz der körperlichen Unversehrtheit (ḥurma) als normativer Gegenstand der Erkenntnis von Recht 80
4. Quellenbeschreibung und Quellensammlungen 83
Zweiter Abschnitt: Selbstmord, Euthanasie, künstliche Verlängerung des Lebens und Verzögerung des Sterbens als Eingriffe in die körperliche Integrität 91
§ 4 Selbstmord als Extremform des Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit des Menschen 91
1. Verbot des Selbstmords und Begründung seines Unrechtscharakters 91
2. Abweisung von Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen 95
3. Gebot des Durchhaltens (ṣabr) als Garant gegen und Schutz vor Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit (ḥurma) 97
4. Schariatrechtliche Folgen des Selbstmords 101
§ 5 Euthanasie als Eingriff in das menschliche Leben und in die körperliche Unversehrtheit sowie als Manipulation des Todeszeitpunkts durch Dritte 104
1. Vorzeitige Herbeiführung des Todes ohne Möglichkeit einer Zustimmung des Erkrankten 105
2. Verbot der Beschleunigung des Todes unheilbar Kranker (at-taʿǧīl bilwafāh) mit oder ohne deren Zustimmung 106
§ 6 Wiederbelebung, künstliche Verlängerung des Lebens und Verzögerung des Sterbens als Eingriffe am menschlichen Körper 109
1. Monopol Gottes zur Wiederbelebung des Menschen und zur Verlängerung des menschlichen Lebens 109
2. Definitionen des medizinischen und rechtlichen Todeszeitpunkts 111
3. Richtiger Zeitpunkt für das Abschalten medizinisch-technischer Geräte 114
Dritter Abschnitt: Vom Umgang mit dem toten menschlichen Körper und seinem rechtlichen Schutz 116
§ 7 Leichenverbrennung als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (ḥurma) und als Verstoß gegen das Prinzip der achtungsvollen Behandlung (takrīm) des Toten 116
1. Grundsatz des rechtlichen Schutzes von hurma und karäma bei Lebenden und Toten 116
2. Aufrechterhaltung des kategorischen Verbots der Leichenverbrennung bei Gesundheitsgefahren und Epidemien 119
a) Aktuelle Probleme bei der Leichenverbrennung durch Krankenhäuser oder staatliche Stellen 119
b) Fundierung der Bestattungspraxis in überlieferten Riten und Gebräuchen 120
3. Absolutheit des Verbrennungsverbots und kategorischer Ausschluß von Ausnahmen 121
a) Monopol Gottes auf Anwendung des Feuers (an-nār) 121
b) Unumstößlichkeit des göttlichen Verbots und Verbrennung von Leichen als Frevel gegen Gott 122
4. Schariatrechtliche Beurteilung der durch Krankenhäuser oder den Staat veranlaßten Verbrennung von Leichen oder Fehl-und Totgeburten 123
§ 8 Leichenöffnung als Verletzung der körperlichen Unversehrtheit des Toten und ihre Rechtfertigung im Interesse der Lebenden 125
1. Verbot des Sezierens von Leichen und Ansatzpunkte zur Rechtfertigung der Leichenöffnung durch allgemeine Interessen (maṣāliḥ ʿāmma) 125
2. Ebenbürtigkeit und prinzipielle Gleichrangigkeit des ḥurma-Schutzes von Lebenden und Toten 127
a) Religiöse Voraussetzungen der Argumentation bei Ibn Bāz 127
b) Schariatrechtlicher Geltungsgrund des ḥurma-Schutzes von Toten 129
c) Fehlen einer eindeutigen Regelung der Leichenöffnung 130
3. Direkte versus analoge Anwendung der schariatrechtlichen Universalprinzipien auf die Leichenöffnung 131
a) Voraussetzungen und Folgen des Meinungsstreits der Gelehrten 131
b) Präzedenzfalle und Stellungnahmen der Muftis 132
4. Lösungsweg von Ibn Bāz und al- Yaʿqʿ ūbī 134
a) Direkte Anwendung (taṭbīq mubāšir) der „heiligen Quellen" (Koran, Sunna) und der in ihnen enthaltenen schariatrechtlichen Prinzipien zur Regelung der Leichenöffnung 134
b) Ausschluß der Möglichkeit einer Rechtsanalogie durch extensive, auf einem Interessenvergleich (muqārana) basierende Auslegung von Rechtsprinzipien 135
c) Methodologische Voraussetzungen und Folgen bei Beschreiten dieses Lösungswegs 136
5. Unterschiedliche Deutung und Anwendung der schariatrechtlichen Prinzipien durch die Muftis 136
6. Präzedenzfalle für das Sezieren von Leichen 139
a) Leichenöffnung bei einer Schwangeren zur Rettung des Kindes 139
b) Leichenöffnung zur Sicherstellung eines verschluckten Gegenstandes 141
7. Formen des Analogieschlusses (qiyās) auf die erlaubte Leichenöffnung bei rechtlich schützenswertem Interesse (maṣlaḥa) und zur Abwehr eines Übels (mafsada) 142
a) Leichenöffnung wegen Verdachts eines Verbrechens oder aus Gründen des Gesundheitsschutzes 142
b) Sezieren von Leichen zu Ausbildungszwecken 144
c) Abgrenzung zur Leichenverstümmelung und Leichenschändung (attamtīl bil-ǧutta) 146
§ 9 Leichnam des Verstorbenen, Bestattung und Totentransport als Gegenstände eines ḥurma-Schutzes des Toten 148
1. Fehlverhalten an Totenbahre und Grab als mögliche Eingriffe in die schariatrechtlich geschützte ḥurma 148
2. Kollektive Bestattungspflicht und Rechte des Toten (ḥuqūq al-mayyit) als Mittel zum Schutze seiner ḥurma 150
a) Anspruch des Toten auf eine ḥurma-gerechte Beerdigung 150
b) Bestattung des Leichnams auf hoher See 152
3. Gefahren einer ḥurma-Verletzung und Herabwürdigung der Toten bei gemeinsamer Bestattung mehrerer Leichen 153
a) Beisetzung mehrerer Muslime in einem Grab 153
b) Gemeinsame Bestattung von Muslimen und Nichtmuslimen 155
4. Verbot einer unwürdigen Behandlung der Leiche beim Totentransport 157
a) Traditionelle Konzeption des ḥurma-Schutzes beim Totentransport 157
b) Anforderungen an den Totentransport unter dem Einfluß des technischen und sozialen Wandels 159
§ 10 Exhumierung von Leichen und Umgang mit der Grabstätte als mögliche Verstöße gegen die körperliche Unversehrtheit und Würde der Toten 161
1. Prinzipielles Verbot der Exhumierung von Leichen durch Prophetenhadith zur Bewahrung der Unantastbarkeit und Würde der Toten 161
2. Berühmte Ausnahmen vom Verbot der Exhumierung aus der Frühzeit des Islam und ihre Rechtfertigung durch den Konsens der Gelehrten (iǧmāʿ) 163
3. Schariatrechtlich anerkannte Gründe für die Öffnung von Gräbern, die Exhumierung von Toten und die Umbettung von Leichen 164
a) Ausnahmebewilligung vom Verbot der Exhumierung bei Vorliegen besonderer Gründe im Einzelfall 164
b) Einbeziehung und Umlegung von Friedhöfen bei Vorliegen allgemeiner, rechtlich schützenswerter Interessen 166
4. Zweifelsfälle des Umgangs mit der Grabstätte 167
a) Sitzen auf Gräbern als exemplarischer Fall der Herabwürdigung der Toten (ihāna) 167
b) Ablösung des hurma-Schutzes des Toten durch die Auswirkungen anderweitiger Verbotsprinzipien 168
Vierter Abschnitt: Austausch von Gliedern, Organen, Körperteilen und Körperflüssigkeiten als Eingriffe zur Herstellung, Reproduktion und Erhaltung der körperlichen Integrität 169
§ 11 Voraussetzungen und Folgen der Organtransplantation nach der Scharia 169
1. Aktuelle Äußerungen in der öffentlichen Meinung zur Organtransplantation 170
2. Verständnis von Eingriff und Schutz der körperlichen Unversehrtheit (ḥurma) bei der Organtransplantation 175
a) Grundsätzliche Auffassungen der fuqaha zum Schutz von Lebenden und Toten 176
b) Ansatzpunkte für eine Lockerung des Eingriffsverbots und methodische Möglichkeiten des igtihäd bei der Organtransplantation 178
3. Klassische Präzedenzfälle 179
a) Hadith des ʿAraǧfa ibn Asʿad 180
b) Verwendung von tierischen Knochen und Zähnen 180
4. Präzedenzfall des Leichenverzehrs (akl al-mayta) 182
5. Formen des Analogieschlusses (qiyās) auf die Organtransplantation 187
6. Einzelprobleme 191
a) Verbot der Organentnahme bei Lebensgefahr für den Spender oder Eingriff in den „Grundbestand" (aṣl) 191
b) Rechtmäßigkeit der gesundheitlich tragbaren, aber nicht notwendigen Organentnahme 193
c) Letztwillige Verfügung des Organspenders über die Organentnahme nach seinem Tod 194
d) Organentnahme ohne den erklärten Willen des Spenders 195
e) Schariatrechtliche Grenzen und Schranken einer partiellen staatlichen Regelung (qānūn) der Organentnahme 196
f) Kontroverse um aš-Šaʿrāwī 198
g) Verbot des Handels mit Transplantaten und der Organentnahme gegen Entgelt 200
h) Auferstehung von Organspendern 201
§ 12 Bluttransfusion als Eingriff und Maßnahme zur Wiederherstellung und Erhaltung der körperlichen Unversehrtheit 202
1. Koranisches Verbot (taḥrīm) der Verwendung von Blut wegen seiner rituellen Unreinheit 202
2. Erlaubnisvorbehalt für das Spenden und Empfangen von Blut bei Vorliegen einer Not- oder Zwangslage 203
a) Bestimmung der Notwendigkeit (ḍarūra) einer Bluttransfusion 203
b) Erfordernis der Feststellung durch einen kompetenten Arzt 204
3. Religiöse Begründung der Pflicht zur Rettung des Patienten 205
4. Heiratsverbot wegen Verdachts der Verschwägerung (muṣhāra) als Folge einer Bluttransfusion 207
5. Schariatrechtliche Rechtfertigung der Vorratshaltung durch Blutbanken 209
§ 13 Künstliche Befruchtung als schariatrechtlich gerechtfertigtes Mittel zur Gewährleistung legitimer Nachkommenschaft 210
1. Wachsende Verbreitung der künstlichen Befruchtung, insbesondere der in vitro-Fertilisation in der arabischen Welt 210
2. Schariatrechtlich fundierte medizinische Abgrenzung zwischen Sterilität und vorübergehender Unfruchtbarkeit 212
3. Rechtsgrundlagen der Verwandtschaft durch Abstammung (nasab) und das Verbot ihrer Verunreinigung (iḫtilāṭ al-ansāb) 213
a) Rechtsgültiger Ehevertrag als Voraussetzung einer Verbindung der Geschlechter 213
b) Geschlechtsakt als ein nicht notwendiges, aber übliches Mittel (wasīla muʿtāda) zur Erzeugung eines Kindes 214
c) Wunsch der Eheleute nach Nachkommenschaft als zu respektierendes, durch die Offenbarung gerechtfertigtes Ziel (ġaraḍ mašrūʿ) 215
4. Berechtigung und Apologetik der Anwendung einer in vitro-Fertilisation zwischen rechtsgültig Verheirateten 216
a) Befruchtung der menschlichen Eizelle als von Gott gegebener und gewollter Wirkungszusammenhang 216
b) „Natürliche" Gesetzlichkeit bei der Erzeugung des Kindes trotz künstlicher Befruchtung 217
c) Medizinische Wissenschaft und muslimischer Arzt im Dienste des göttlichen Geheimnisses und der göttlichen Wahrheiten und Wohltaten 218
5. Anspruch Gottes auf Erhaltung der Reinheit der Nachkommenschaft (salāmat al-ansāb) und auf würdige Behandlung und Unversehrtheit des Samens 218
a) Argumente und Bedenken gegen die künstliche Befruchtung schlechthin bzw. gegen einzelne, mit ihr verbundene Praktiken 219
b) Mißbrauchsgefahren und schädliche soziale Auswirkungen der künstlichen Befruchtung für die Betroffenen 220
Fünfter Abschnitt: Beschneidung, Haar- und Körperpflege, Kleidung und Schmuck, Kosmetik und Schönheitsoperationen als Formen und Hilfsmittel körperlicher Selbstdarstellung 222
§ 14 Schariatrechtliche Relevanz und Rechtfertigung der Beschneidung von Mann und Frau 222
1. Beschneidung von Knaben und Männern als medizinisch indizierter, schariatrechtlich gebotener Eingriff 222
2. Beschneidung von Mädchen und Frauen als schariatrechtlich empfohlener Eingriff in den weiblichen Körper 223
3. Schariatrechtliche Apologetik der weiblichen Beschneidung 224
a) Stellungnahme von Koran und Sunna zur Beschneidung von Mädchen und Frauen und zu den Folgen ihrer Unterlassung 224
b) Einbettung der weiblichen Beschneidung in Herkommen, Brauch und Sitte 226
c) Schariatrechtliche Begründung der weiblichen Beschneidung aufgrund und nach Maßgabe des fiṭra-Konzepts 227
d) Fehlen eines ḥurma-Schutzes bei der weiblichen Beschneidung 228
e) Unterschiedliche Gewichtungen zwischen der durch Gewohnheit (ʿāda) gerechtfertigten weiblichen Beschneidung und dem vermeintlichen Nutzen (ḫayr) für die Frau selbst und für die Gesellschaft 229
4. Widerlegungsversuche der medizinischen Kritik durch die Muftis und schariatrechtliche Gründe zur Rechtfertigung der weiblichen Beschneidung 231
a) Zurückweisung einer medizinisch begründeten Kritik an der weiblichen Beschneidung 231
b) Versuche zur Begründung einer medizinisch bzw. hygienisch indizierten, schariatrechtlichen Verbindlichkeit (wuǧūb) der weiblichen Beschneidung 231
c) Schariatrechtlich gebilligte Gründe für die allgemeine Vorteilhaftigkeit (faḍīla) der weiblichen Beschneidung 232
§ 15 Vom Umgang mit dem Kopfhaar und der Körperbehaarung als möglichen Gegenständen eines schariatrechtlichen ḥurma-Schutzes 236
1. Bartschnitt und Rasur als Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit (ḥurma) des Mannes 236
a) Rechtsgrundlagen des ḥurma-Schutzes gegenüber derartigen Eingriffen 237
b) Abstufungen der Verbindlichkeit des ḥurma-Schutzes 239
2. Haarschnitt und Haarpflege bei der Frau und Entfernung weiblicher Körperbehaarung als Verstöße gegen schariatrechtliche Verbote 242
a) Damenhaarschnitt und Dauerwelle 243
b) Auszupfen und Rasieren der Augenbrauen 245
c) Damenbart 246
3. Färben (ṣabġ) von Kopf- und Barthaar 247
4. Verwendung von Haarteilen (waṣl aš-šaʿr) und Tragen einer Perücke (bārūka) 250
a) Kategorisches Verbot einer Selbstverschönerung durch fremde Haarteile 251
b) Verbot der Selbstverschönerung durch Tragen einer Perücke oder Verbotsanalogie 253
§ 16 Kleidung und Körperschmuck als erlaubte/verbotene Mittel und Formen körperlicher Selbstdarstellung 255
1. Schariatrechtliche Grundlagen und Grenzen angemessener Kleidung 255
2. Erlaubte, gebotene oder verbotene Bekleidungs- und Selbstdarstellungsformen von Mann und Frau 256
a) Notwendigkeit der Bedeckung der Blöße (satr al-ʿawra) als absolute Grenze der Bekleidungsfreiheit von Frau und Mann 258
b) Tragen eines hochhackigen Schuhs (kaʿb ʿālin) als mißbilligter Verstoß und unerlaubte Zurschaustellung des weiblichen Körpers 259
c) Verbot des Tragens überlanger Kleidung (isbāl) für den Mann 260
3. Schariatrechtliche Voraussetzungen der Verwendung von Körperschmuck 261
a) Grundsätzliche Erlaubtheit des Tragens schmückender Stoffe und Materialien für Mann und Frau 261
b) Verwendungsverbote von Gold und Seide für den Mann 262
c) Analogieverzicht bei Ersetzung von Gold und Seide durch andere Materialien 264
§ 17 Kosmetische Behandlung und Schönheitsoperationen als Mittel erlaubter/verbotener Körper- und Schönheitspflege 266
1. Grundsätzliche Erlaubtheit der Körper- und Schönheitspflege bei Nichtvorliegen eindeutiger Verbote 266
a) Verfluchung und Verbot bestimmter verschönernder Manipulationen durch den Propheten 267
b) Verbot der Gestaltung des menschlichen Körpers in Veränderungs- und Täuschungsabsicht 269
c) Verbot der Verletzung des menschlichen Körpers durch Verschönerungsmaßnahmen bei Fehlen einer medizinischen Notwendigkeit (ḍarūra) 270
2. Schönheitsoperationen als Bestandteil ärztlicher Heilbehandlung zur Behebung einer Schadensfolge (iṣlāḥ ḫalal ṭāriʾ) oder als eigenständiger, der Verschönerung des Naturgegebenen (taḥsīn waḍʿ qāʾim) dienender Eingriff 271
a) Erlaubtheit der Schönheitsoperation zur Beseitigung einer „Entstellung der Schöpfung Gottes" (tašwīh ḫalq allāh) 273
b) Operative Verschönerung als schariatrechtlich geforderte Verbesserung und Veredelung (taḥsīn) oder als verbotene Veränderung (taġyīr) der Schöpfung Gottes 274
3. Standardsituationen, Präzedenzfälle und Schulbeispiele erlaubter/verbotener Schönheitsoperationen 275
a) Chirurgische Beseitigung von überzähligen Fingern oder Zehen 275
b) Begradigung der Nase 276
c) Liften des Gesichts 277
Sechster Abschnitt: Schariatrechtliche Alltagsprobleme der Fremd- und Eigenbehandlung des menschlichen Körpers und rechtlicher Schutz der körperlichen Unversehrtheit im Ramadan 278
§ 18 Grenzen ärztlicher Untersuchung und Behandlung und ḥurma-Schutz im Verhältnis von Mann und Frau 278
1. Prinzipielles koranisches Verbot der Aufdeckung (kašf) und Berührung (lams, mass) der Scham (ʿawra) von Mann und Frau 278
2. Begriff und Geltungsgrund der hurma des menschlichen Körpers 279
a) Sprachliche Ableitung der Vorstellung einer Körper-hurma von der h-r-m-Wurzel 279
b) Geschlechtlichkeit von Mann und Frau als Geltungsgrund des schariatrechtlichen ḥurma-Schutzes 280
c) Erstreckung des ḥurma-Schutzes der Frau auf die Gesamtheit ihres Körpers (ǧamīʿ badanihā 281
3. Aufdeckung (kašf) der weiblichen Blöße als mögliche Verletzung ihrer hurma 282
a) Einzelne Verletzungstatbestände 282
b) Erlaubtheit der Untersuchung und Behandlung des unbedeckten weiblichen Körpers bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit (ḍarūra) 283
4. Ärztliche Sorgfaltspflichten bei Vornahme einer Untersuchung oder Behandlung 284
5. Schariatrechtliche Vorbehalte gegenüber einer Spezialisierung von Ärzten auf Frauenheilkunde und Geburtshilfe 284
§ 19 Verfolgung des Fastengebots als möglicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit 287
1. Schariatrechtliche Grundlagen des Fastengebots (ṣawm) und Gefahren einer körperlichen Schädigung bei strikter Befolgung der religiösen Verpflichtungen (ʿibādāt) 287
2. Regel-Ausnahme-Charakter von Fastengebot und Erlaubtheit des Fastenbrechens 291
a) Krankheit als Ausnahmetatbestand von der Fastenpflicht 291
b) Auswirkungen des Fastens und des Fastenbrechens auf die Krankheit und den Kranken 292
c) Rolle des Muftis und des Arztes bei der Entscheidung über das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes 295
3. Aktuelle körperliche Gefahrdung als Voraussetzung der ausnahmsweisen Erlaubtheit des Fastenbrechens 296
4. Individuelle Verantwortlichkeit bei der Nachholung der Fastenverpflichtung bzw. der Ersatzleistung 297
5. Ergebnis und Schlußfolgerung 297
§ 20 Injektionen als möglicher Bruch des Fastengebots und unerlaubte Heileingriffe im Ramadan 298
1. Präzedenzfalle zur Beurteilung von Injektionen 298
2. Medikamentöse Eingriffe in das Körperinnere (ǧawf) oder ins Gehirn als mögliche Verstöße gegen das Fastengebot 299
3. Analogieschluß auf die Injektion 300
a) Schariatrechtliche Anknüpfung an die Wirkung von Spritzen und Injektionen 300
b) Stellungnahme des Fatwa-Ausschusses der Azhar und Kritik dieser Position 301
4. Abgrenzung zwischen den im Ramadan erlaubten Heileingriffen zum Schutze und zur Wahrung der Unversehrtheit des menschlichen Körpers gegenüber den Verstößen gegen das Fastengebot 301
5. Verschiebung eines zur Wahrung der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit gebotenen Heileingriffs bis zum abendlichen Fastenbrechens 304
§ 21 Im Ramadan erlaubte/verbotene Zuführung von Heilsubstanzen und Medikamenten zum Schutze der körperlichen Unversehrtheit 306
1. Zuführung von Heilmitteln durch körpereigene Öffnungen als möglicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit 306
2. Unterscheidung zwischen dem Äußeren (ẓāhir) und dem Inneren des menschlichen Körpers (ǧawf) zur Bestimmung der Grenzen zwischen erlaubten/verbotenen Behandlungen 306
3. Fastenrechtliche Einstufung der Heilbehandlung mit Bezug auf natürliche Zugänge und Innenräume des Körpers 308
a) Eingriffe in den menschlichen Unterleib 309
b) Behandlungen im Hals-, Nasen- und Ohrenbereich 311
4. Gefahr der Auflösung und Perversion des Fastengebots durch Kasuistik 312
5. Rückkehr zum ursprünglichen Sinn und Zweck des Fastens (al-ḥikma al-ūlā liṣ-ṣiyām) 313
Resümee: Rückblick und Ausblick 317
Glossar 329
Schrifttumsverzeichnis 338
Personenverzeichnis 368