Die Ḥurma
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Krawietz, B. (1991). Die Ḥurma. Schariatrechtlicher Schutz vor Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit nach arabischen Fatwas des 20. Jahrhunderts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47159-1
Krawietz, Birgit. Die Ḥurma: Schariatrechtlicher Schutz vor Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit nach arabischen Fatwas des 20. Jahrhunderts. Duncker & Humblot, 1991. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47159-1
Krawietz, B (1991): Die Ḥurma: Schariatrechtlicher Schutz vor Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit nach arabischen Fatwas des 20. Jahrhunderts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47159-1
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Die Ḥurma
Schariatrechtlicher Schutz vor Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit nach arabischen Fatwas des 20. Jahrhunderts
Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 145
(1991)
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Book Details
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Erster Abschnitt: Arabische Fatwas als Ausdruck religiösen islamischen Rechts und islamischer Jurisprudenz | 21 | ||
§ 1 Gegenstand und Aufgabe der Untersuchung | 21 | ||
1. Religiös-rechtliche Basis des Verhältnisses zwischen Fragesteller ( mustaftī) und rechtskundigem Gutachter (muftī) bei der Erteilung von Fatwas | 24 | ||
2. Gutachtenpraxis der Muftis als Institution zur Herstellung gottgewollter Urteile (aḥkām šariʿyya) | 28 | ||
a) Herkunft, Voraussetzungen und Selbstverständnis der Gutachtenpraxis (iftā) und Aufgabe der islamischen Methodenlehre (ʿilm al-uṣūl) | 30 | ||
b) Informationsmöglichkeitön und Informationspflicht des Muslim über das geltende Recht | 35 | ||
3. Mufti und Muftiamt als Institution und Organisation in ihrer öffentlichen Wirksamkeit | 37 | ||
a) Elemente eines geschichtlichen und gesellschaftlichen Wandels | 38 | ||
b) Bedeutende Muftis als Wegweiser islamischer Öffentlichkeit | 41 | ||
§ 2 Rechtspraktische und rechtstheoretische Erkenntnisinteressen und Ziele der Untersuchung | 45 | ||
1. Verhältnis von Medizin und Recht als Regelungs- und Anwendungsbereich des religiösen islamischen Rechts | 45 | ||
a) Fatwa-Praxis als Leitfaden und Wegweiser islamischer Rechtsforschung | 47 | ||
b) Primat des religiösen islamischen Rechts gegenüber medizinischen und nichtärztlichen Eingriffen in den menschlichen Körper | 49 | ||
2. Quellen und System des islamischen Rechts | 51 | ||
a) Buch Gottes und Vorbild des Propheten als Basis und Urquell der islamischen Rechtsordnung | 51 | ||
b) Consensus doctorum (igmāʿ) und Analogieschluß (qiyās) als sekundäre Quellen der Rechtsfindung | 53 | ||
3. Verhältnis von religiösem Recht (šarīʿa) und staatlichem Recht (qānūn) | 57 | ||
4. Einheit der islamischen Rechtsordnung und Pluralismus der Rechtskulturen | 61 | ||
§ 3 Fatwas und Fatwasammlungen als Erkenntnisquellen und Erkenntnisobjekt | 65 | ||
1. Fatwas als volkskundliche Erkenntnisquellen | 66 | ||
2. Fatwas als Rechtser kenntnisquellen | 71 | ||
3. Suchraster und Konzeption zur Erschließung der Fatwas und sonstiger schariatrechtlicher Quellentexte | 74 | ||
a) Ausgangspunkte, begrifflicher Rahmen und Erkenntnisobjekt der Untersuchung | 74 | ||
b) Themen- und Problemaufriß und Lösungsansätze zur Analyse des schariatrechtlichen hurma-Schutzes | 77 | ||
c) Menschlicher Körper und schariatrechtlicher Schutz der körperlichen Unversehrtheit (ḥurma) als normativer Gegenstand der Erkenntnis von Recht | 80 | ||
4. Quellenbeschreibung und Quellensammlungen | 83 | ||
Zweiter Abschnitt: Selbstmord, Euthanasie, künstliche Verlängerung des Lebens und Verzögerung des Sterbens als Eingriffe in die körperliche Integrität | 91 | ||
§ 4 Selbstmord als Extremform des Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit des Menschen | 91 | ||
1. Verbot des Selbstmords und Begründung seines Unrechtscharakters | 91 | ||
2. Abweisung von Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen | 95 | ||
3. Gebot des Durchhaltens (ṣabr) als Garant gegen und Schutz vor Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit (ḥurma) | 97 | ||
4. Schariatrechtliche Folgen des Selbstmords | 101 | ||
§ 5 Euthanasie als Eingriff in das menschliche Leben und in die körperliche Unversehrtheit sowie als Manipulation des Todeszeitpunkts durch Dritte | 104 | ||
1. Vorzeitige Herbeiführung des Todes ohne Möglichkeit einer Zustimmung des Erkrankten | 105 | ||
2. Verbot der Beschleunigung des Todes unheilbar Kranker (at-taʿǧīl bilwafāh) mit oder ohne deren Zustimmung | 106 | ||
§ 6 Wiederbelebung, künstliche Verlängerung des Lebens und Verzögerung des Sterbens als Eingriffe am menschlichen Körper | 109 | ||
1. Monopol Gottes zur Wiederbelebung des Menschen und zur Verlängerung des menschlichen Lebens | 109 | ||
2. Definitionen des medizinischen und rechtlichen Todeszeitpunkts | 111 | ||
3. Richtiger Zeitpunkt für das Abschalten medizinisch-technischer Geräte | 114 | ||
Dritter Abschnitt: Vom Umgang mit dem toten menschlichen Körper und seinem rechtlichen Schutz | 116 | ||
§ 7 Leichenverbrennung als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (ḥurma) und als Verstoß gegen das Prinzip der achtungsvollen Behandlung (takrīm) des Toten | 116 | ||
1. Grundsatz des rechtlichen Schutzes von hurma und karäma bei Lebenden und Toten | 116 | ||
2. Aufrechterhaltung des kategorischen Verbots der Leichenverbrennung bei Gesundheitsgefahren und Epidemien | 119 | ||
a) Aktuelle Probleme bei der Leichenverbrennung durch Krankenhäuser oder staatliche Stellen | 119 | ||
b) Fundierung der Bestattungspraxis in überlieferten Riten und Gebräuchen | 120 | ||
3. Absolutheit des Verbrennungsverbots und kategorischer Ausschluß von Ausnahmen | 121 | ||
a) Monopol Gottes auf Anwendung des Feuers (an-nār) | 121 | ||
b) Unumstößlichkeit des göttlichen Verbots und Verbrennung von Leichen als Frevel gegen Gott | 122 | ||
4. Schariatrechtliche Beurteilung der durch Krankenhäuser oder den Staat veranlaßten Verbrennung von Leichen oder Fehl-und Totgeburten | 123 | ||
§ 8 Leichenöffnung als Verletzung der körperlichen Unversehrtheit des Toten und ihre Rechtfertigung im Interesse der Lebenden | 125 | ||
1. Verbot des Sezierens von Leichen und Ansatzpunkte zur Rechtfertigung der Leichenöffnung durch allgemeine Interessen (maṣāliḥ ʿāmma) | 125 | ||
2. Ebenbürtigkeit und prinzipielle Gleichrangigkeit des ḥurma-Schutzes von Lebenden und Toten | 127 | ||
a) Religiöse Voraussetzungen der Argumentation bei Ibn Bāz | 127 | ||
b) Schariatrechtlicher Geltungsgrund des ḥurma-Schutzes von Toten | 129 | ||
c) Fehlen einer eindeutigen Regelung der Leichenöffnung | 130 | ||
3. Direkte versus analoge Anwendung der schariatrechtlichen Universalprinzipien auf die Leichenöffnung | 131 | ||
a) Voraussetzungen und Folgen des Meinungsstreits der Gelehrten | 131 | ||
b) Präzedenzfalle und Stellungnahmen der Muftis | 132 | ||
4. Lösungsweg von Ibn Bāz und al- Yaʿqʿ ūbī | 134 | ||
a) Direkte Anwendung (taṭbīq mubāšir) der „heiligen Quellen" (Koran, Sunna) und der in ihnen enthaltenen schariatrechtlichen Prinzipien zur Regelung der Leichenöffnung | 134 | ||
b) Ausschluß der Möglichkeit einer Rechtsanalogie durch extensive, auf einem Interessenvergleich (muqārana) basierende Auslegung von Rechtsprinzipien | 135 | ||
c) Methodologische Voraussetzungen und Folgen bei Beschreiten dieses Lösungswegs | 136 | ||
5. Unterschiedliche Deutung und Anwendung der schariatrechtlichen Prinzipien durch die Muftis | 136 | ||
6. Präzedenzfalle für das Sezieren von Leichen | 139 | ||
a) Leichenöffnung bei einer Schwangeren zur Rettung des Kindes | 139 | ||
b) Leichenöffnung zur Sicherstellung eines verschluckten Gegenstandes | 141 | ||
7. Formen des Analogieschlusses (qiyās) auf die erlaubte Leichenöffnung bei rechtlich schützenswertem Interesse (maṣlaḥa) und zur Abwehr eines Übels (mafsada) | 142 | ||
a) Leichenöffnung wegen Verdachts eines Verbrechens oder aus Gründen des Gesundheitsschutzes | 142 | ||
b) Sezieren von Leichen zu Ausbildungszwecken | 144 | ||
c) Abgrenzung zur Leichenverstümmelung und Leichenschändung (attamtīl bil-ǧutta) | 146 | ||
§ 9 Leichnam des Verstorbenen, Bestattung und Totentransport als Gegenstände eines ḥurma-Schutzes des Toten | 148 | ||
1. Fehlverhalten an Totenbahre und Grab als mögliche Eingriffe in die schariatrechtlich geschützte ḥurma | 148 | ||
2. Kollektive Bestattungspflicht und Rechte des Toten (ḥuqūq al-mayyit) als Mittel zum Schutze seiner ḥurma | 150 | ||
a) Anspruch des Toten auf eine ḥurma-gerechte Beerdigung | 150 | ||
b) Bestattung des Leichnams auf hoher See | 152 | ||
3. Gefahren einer ḥurma-Verletzung und Herabwürdigung der Toten bei gemeinsamer Bestattung mehrerer Leichen | 153 | ||
a) Beisetzung mehrerer Muslime in einem Grab | 153 | ||
b) Gemeinsame Bestattung von Muslimen und Nichtmuslimen | 155 | ||
4. Verbot einer unwürdigen Behandlung der Leiche beim Totentransport | 157 | ||
a) Traditionelle Konzeption des ḥurma-Schutzes beim Totentransport | 157 | ||
b) Anforderungen an den Totentransport unter dem Einfluß des technischen und sozialen Wandels | 159 | ||
§ 10 Exhumierung von Leichen und Umgang mit der Grabstätte als mögliche Verstöße gegen die körperliche Unversehrtheit und Würde der Toten | 161 | ||
1. Prinzipielles Verbot der Exhumierung von Leichen durch Prophetenhadith zur Bewahrung der Unantastbarkeit und Würde der Toten | 161 | ||
2. Berühmte Ausnahmen vom Verbot der Exhumierung aus der Frühzeit des Islam und ihre Rechtfertigung durch den Konsens der Gelehrten (iǧmāʿ) | 163 | ||
3. Schariatrechtlich anerkannte Gründe für die Öffnung von Gräbern, die Exhumierung von Toten und die Umbettung von Leichen | 164 | ||
a) Ausnahmebewilligung vom Verbot der Exhumierung bei Vorliegen besonderer Gründe im Einzelfall | 164 | ||
b) Einbeziehung und Umlegung von Friedhöfen bei Vorliegen allgemeiner, rechtlich schützenswerter Interessen | 166 | ||
4. Zweifelsfälle des Umgangs mit der Grabstätte | 167 | ||
a) Sitzen auf Gräbern als exemplarischer Fall der Herabwürdigung der Toten (ihāna) | 167 | ||
b) Ablösung des hurma-Schutzes des Toten durch die Auswirkungen anderweitiger Verbotsprinzipien | 168 | ||
Vierter Abschnitt: Austausch von Gliedern, Organen, Körperteilen und Körperflüssigkeiten als Eingriffe zur Herstellung, Reproduktion und Erhaltung der körperlichen Integrität | 169 | ||
§ 11 Voraussetzungen und Folgen der Organtransplantation nach der Scharia | 169 | ||
1. Aktuelle Äußerungen in der öffentlichen Meinung zur Organtransplantation | 170 | ||
2. Verständnis von Eingriff und Schutz der körperlichen Unversehrtheit (ḥurma) bei der Organtransplantation | 175 | ||
a) Grundsätzliche Auffassungen der fuqaha zum Schutz von Lebenden und Toten | 176 | ||
b) Ansatzpunkte für eine Lockerung des Eingriffsverbots und methodische Möglichkeiten des igtihäd bei der Organtransplantation | 178 | ||
3. Klassische Präzedenzfälle | 179 | ||
a) Hadith des ʿAraǧfa ibn Asʿad | 180 | ||
b) Verwendung von tierischen Knochen und Zähnen | 180 | ||
4. Präzedenzfall des Leichenverzehrs (akl al-mayta) | 182 | ||
5. Formen des Analogieschlusses (qiyās) auf die Organtransplantation | 187 | ||
6. Einzelprobleme | 191 | ||
a) Verbot der Organentnahme bei Lebensgefahr für den Spender oder Eingriff in den „Grundbestand" (aṣl) | 191 | ||
b) Rechtmäßigkeit der gesundheitlich tragbaren, aber nicht notwendigen Organentnahme | 193 | ||
c) Letztwillige Verfügung des Organspenders über die Organentnahme nach seinem Tod | 194 | ||
d) Organentnahme ohne den erklärten Willen des Spenders | 195 | ||
e) Schariatrechtliche Grenzen und Schranken einer partiellen staatlichen Regelung (qānūn) der Organentnahme | 196 | ||
f) Kontroverse um aš-Šaʿrāwī | 198 | ||
g) Verbot des Handels mit Transplantaten und der Organentnahme gegen Entgelt | 200 | ||
h) Auferstehung von Organspendern | 201 | ||
§ 12 Bluttransfusion als Eingriff und Maßnahme zur Wiederherstellung und Erhaltung der körperlichen Unversehrtheit | 202 | ||
1. Koranisches Verbot (taḥrīm) der Verwendung von Blut wegen seiner rituellen Unreinheit | 202 | ||
2. Erlaubnisvorbehalt für das Spenden und Empfangen von Blut bei Vorliegen einer Not- oder Zwangslage | 203 | ||
a) Bestimmung der Notwendigkeit (ḍarūra) einer Bluttransfusion | 203 | ||
b) Erfordernis der Feststellung durch einen kompetenten Arzt | 204 | ||
3. Religiöse Begründung der Pflicht zur Rettung des Patienten | 205 | ||
4. Heiratsverbot wegen Verdachts der Verschwägerung (muṣhāra) als Folge einer Bluttransfusion | 207 | ||
5. Schariatrechtliche Rechtfertigung der Vorratshaltung durch Blutbanken | 209 | ||
§ 13 Künstliche Befruchtung als schariatrechtlich gerechtfertigtes Mittel zur Gewährleistung legitimer Nachkommenschaft | 210 | ||
1. Wachsende Verbreitung der künstlichen Befruchtung, insbesondere der in vitro-Fertilisation in der arabischen Welt | 210 | ||
2. Schariatrechtlich fundierte medizinische Abgrenzung zwischen Sterilität und vorübergehender Unfruchtbarkeit | 212 | ||
3. Rechtsgrundlagen der Verwandtschaft durch Abstammung (nasab) und das Verbot ihrer Verunreinigung (iḫtilāṭ al-ansāb) | 213 | ||
a) Rechtsgültiger Ehevertrag als Voraussetzung einer Verbindung der Geschlechter | 213 | ||
b) Geschlechtsakt als ein nicht notwendiges, aber übliches Mittel (wasīla muʿtāda) zur Erzeugung eines Kindes | 214 | ||
c) Wunsch der Eheleute nach Nachkommenschaft als zu respektierendes, durch die Offenbarung gerechtfertigtes Ziel (ġaraḍ mašrūʿ) | 215 | ||
4. Berechtigung und Apologetik der Anwendung einer in vitro-Fertilisation zwischen rechtsgültig Verheirateten | 216 | ||
a) Befruchtung der menschlichen Eizelle als von Gott gegebener und gewollter Wirkungszusammenhang | 216 | ||
b) „Natürliche" Gesetzlichkeit bei der Erzeugung des Kindes trotz künstlicher Befruchtung | 217 | ||
c) Medizinische Wissenschaft und muslimischer Arzt im Dienste des göttlichen Geheimnisses und der göttlichen Wahrheiten und Wohltaten | 218 | ||
5. Anspruch Gottes auf Erhaltung der Reinheit der Nachkommenschaft (salāmat al-ansāb) und auf würdige Behandlung und Unversehrtheit des Samens | 218 | ||
a) Argumente und Bedenken gegen die künstliche Befruchtung schlechthin bzw. gegen einzelne, mit ihr verbundene Praktiken | 219 | ||
b) Mißbrauchsgefahren und schädliche soziale Auswirkungen der künstlichen Befruchtung für die Betroffenen | 220 | ||
Fünfter Abschnitt: Beschneidung, Haar- und Körperpflege, Kleidung und Schmuck, Kosmetik und Schönheitsoperationen als Formen und Hilfsmittel körperlicher Selbstdarstellung | 222 | ||
§ 14 Schariatrechtliche Relevanz und Rechtfertigung der Beschneidung von Mann und Frau | 222 | ||
1. Beschneidung von Knaben und Männern als medizinisch indizierter, schariatrechtlich gebotener Eingriff | 222 | ||
2. Beschneidung von Mädchen und Frauen als schariatrechtlich empfohlener Eingriff in den weiblichen Körper | 223 | ||
3. Schariatrechtliche Apologetik der weiblichen Beschneidung | 224 | ||
a) Stellungnahme von Koran und Sunna zur Beschneidung von Mädchen und Frauen und zu den Folgen ihrer Unterlassung | 224 | ||
b) Einbettung der weiblichen Beschneidung in Herkommen, Brauch und Sitte | 226 | ||
c) Schariatrechtliche Begründung der weiblichen Beschneidung aufgrund und nach Maßgabe des fiṭra-Konzepts | 227 | ||
d) Fehlen eines ḥurma-Schutzes bei der weiblichen Beschneidung | 228 | ||
e) Unterschiedliche Gewichtungen zwischen der durch Gewohnheit (ʿāda) gerechtfertigten weiblichen Beschneidung und dem vermeintlichen Nutzen (ḫayr) für die Frau selbst und für die Gesellschaft | 229 | ||
4. Widerlegungsversuche der medizinischen Kritik durch die Muftis und schariatrechtliche Gründe zur Rechtfertigung der weiblichen Beschneidung | 231 | ||
a) Zurückweisung einer medizinisch begründeten Kritik an der weiblichen Beschneidung | 231 | ||
b) Versuche zur Begründung einer medizinisch bzw. hygienisch indizierten, schariatrechtlichen Verbindlichkeit (wuǧūb) der weiblichen Beschneidung | 231 | ||
c) Schariatrechtlich gebilligte Gründe für die allgemeine Vorteilhaftigkeit (faḍīla) der weiblichen Beschneidung | 232 | ||
§ 15 Vom Umgang mit dem Kopfhaar und der Körperbehaarung als möglichen Gegenständen eines schariatrechtlichen ḥurma-Schutzes | 236 | ||
1. Bartschnitt und Rasur als Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit (ḥurma) des Mannes | 236 | ||
a) Rechtsgrundlagen des ḥurma-Schutzes gegenüber derartigen Eingriffen | 237 | ||
b) Abstufungen der Verbindlichkeit des ḥurma-Schutzes | 239 | ||
2. Haarschnitt und Haarpflege bei der Frau und Entfernung weiblicher Körperbehaarung als Verstöße gegen schariatrechtliche Verbote | 242 | ||
a) Damenhaarschnitt und Dauerwelle | 243 | ||
b) Auszupfen und Rasieren der Augenbrauen | 245 | ||
c) Damenbart | 246 | ||
3. Färben (ṣabġ) von Kopf- und Barthaar | 247 | ||
4. Verwendung von Haarteilen (waṣl aš-šaʿr) und Tragen einer Perücke (bārūka) | 250 | ||
a) Kategorisches Verbot einer Selbstverschönerung durch fremde Haarteile | 251 | ||
b) Verbot der Selbstverschönerung durch Tragen einer Perücke oder Verbotsanalogie | 253 | ||
§ 16 Kleidung und Körperschmuck als erlaubte/verbotene Mittel und Formen körperlicher Selbstdarstellung | 255 | ||
1. Schariatrechtliche Grundlagen und Grenzen angemessener Kleidung | 255 | ||
2. Erlaubte, gebotene oder verbotene Bekleidungs- und Selbstdarstellungsformen von Mann und Frau | 256 | ||
a) Notwendigkeit der Bedeckung der Blöße (satr al-ʿawra) als absolute Grenze der Bekleidungsfreiheit von Frau und Mann | 258 | ||
b) Tragen eines hochhackigen Schuhs (kaʿb ʿālin) als mißbilligter Verstoß und unerlaubte Zurschaustellung des weiblichen Körpers | 259 | ||
c) Verbot des Tragens überlanger Kleidung (isbāl) für den Mann | 260 | ||
3. Schariatrechtliche Voraussetzungen der Verwendung von Körperschmuck | 261 | ||
a) Grundsätzliche Erlaubtheit des Tragens schmückender Stoffe und Materialien für Mann und Frau | 261 | ||
b) Verwendungsverbote von Gold und Seide für den Mann | 262 | ||
c) Analogieverzicht bei Ersetzung von Gold und Seide durch andere Materialien | 264 | ||
§ 17 Kosmetische Behandlung und Schönheitsoperationen als Mittel erlaubter/verbotener Körper- und Schönheitspflege | 266 | ||
1. Grundsätzliche Erlaubtheit der Körper- und Schönheitspflege bei Nichtvorliegen eindeutiger Verbote | 266 | ||
a) Verfluchung und Verbot bestimmter verschönernder Manipulationen durch den Propheten | 267 | ||
b) Verbot der Gestaltung des menschlichen Körpers in Veränderungs- und Täuschungsabsicht | 269 | ||
c) Verbot der Verletzung des menschlichen Körpers durch Verschönerungsmaßnahmen bei Fehlen einer medizinischen Notwendigkeit (ḍarūra) | 270 | ||
2. Schönheitsoperationen als Bestandteil ärztlicher Heilbehandlung zur Behebung einer Schadensfolge (iṣlāḥ ḫalal ṭāriʾ) oder als eigenständiger, der Verschönerung des Naturgegebenen (taḥsīn waḍʿ qāʾim) dienender Eingriff | 271 | ||
a) Erlaubtheit der Schönheitsoperation zur Beseitigung einer „Entstellung der Schöpfung Gottes" (tašwīh ḫalq allāh) | 273 | ||
b) Operative Verschönerung als schariatrechtlich geforderte Verbesserung und Veredelung (taḥsīn) oder als verbotene Veränderung (taġyīr) der Schöpfung Gottes | 274 | ||
3. Standardsituationen, Präzedenzfälle und Schulbeispiele erlaubter/verbotener Schönheitsoperationen | 275 | ||
a) Chirurgische Beseitigung von überzähligen Fingern oder Zehen | 275 | ||
b) Begradigung der Nase | 276 | ||
c) Liften des Gesichts | 277 | ||
Sechster Abschnitt: Schariatrechtliche Alltagsprobleme der Fremd- und Eigenbehandlung des menschlichen Körpers und rechtlicher Schutz der körperlichen Unversehrtheit im Ramadan | 278 | ||
§ 18 Grenzen ärztlicher Untersuchung und Behandlung und ḥurma-Schutz im Verhältnis von Mann und Frau | 278 | ||
1. Prinzipielles koranisches Verbot der Aufdeckung (kašf) und Berührung (lams, mass) der Scham (ʿawra) von Mann und Frau | 278 | ||
2. Begriff und Geltungsgrund der hurma des menschlichen Körpers | 279 | ||
a) Sprachliche Ableitung der Vorstellung einer Körper-hurma von der h-r-m-Wurzel | 279 | ||
b) Geschlechtlichkeit von Mann und Frau als Geltungsgrund des schariatrechtlichen ḥurma-Schutzes | 280 | ||
c) Erstreckung des ḥurma-Schutzes der Frau auf die Gesamtheit ihres Körpers (ǧamīʿ badanihā | 281 | ||
3. Aufdeckung (kašf) der weiblichen Blöße als mögliche Verletzung ihrer hurma | 282 | ||
a) Einzelne Verletzungstatbestände | 282 | ||
b) Erlaubtheit der Untersuchung und Behandlung des unbedeckten weiblichen Körpers bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit (ḍarūra) | 283 | ||
4. Ärztliche Sorgfaltspflichten bei Vornahme einer Untersuchung oder Behandlung | 284 | ||
5. Schariatrechtliche Vorbehalte gegenüber einer Spezialisierung von Ärzten auf Frauenheilkunde und Geburtshilfe | 284 | ||
§ 19 Verfolgung des Fastengebots als möglicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit | 287 | ||
1. Schariatrechtliche Grundlagen des Fastengebots (ṣawm) und Gefahren einer körperlichen Schädigung bei strikter Befolgung der religiösen Verpflichtungen (ʿibādāt) | 287 | ||
2. Regel-Ausnahme-Charakter von Fastengebot und Erlaubtheit des Fastenbrechens | 291 | ||
a) Krankheit als Ausnahmetatbestand von der Fastenpflicht | 291 | ||
b) Auswirkungen des Fastens und des Fastenbrechens auf die Krankheit und den Kranken | 292 | ||
c) Rolle des Muftis und des Arztes bei der Entscheidung über das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes | 295 | ||
3. Aktuelle körperliche Gefahrdung als Voraussetzung der ausnahmsweisen Erlaubtheit des Fastenbrechens | 296 | ||
4. Individuelle Verantwortlichkeit bei der Nachholung der Fastenverpflichtung bzw. der Ersatzleistung | 297 | ||
5. Ergebnis und Schlußfolgerung | 297 | ||
§ 20 Injektionen als möglicher Bruch des Fastengebots und unerlaubte Heileingriffe im Ramadan | 298 | ||
1. Präzedenzfalle zur Beurteilung von Injektionen | 298 | ||
2. Medikamentöse Eingriffe in das Körperinnere (ǧawf) oder ins Gehirn als mögliche Verstöße gegen das Fastengebot | 299 | ||
3. Analogieschluß auf die Injektion | 300 | ||
a) Schariatrechtliche Anknüpfung an die Wirkung von Spritzen und Injektionen | 300 | ||
b) Stellungnahme des Fatwa-Ausschusses der Azhar und Kritik dieser Position | 301 | ||
4. Abgrenzung zwischen den im Ramadan erlaubten Heileingriffen zum Schutze und zur Wahrung der Unversehrtheit des menschlichen Körpers gegenüber den Verstößen gegen das Fastengebot | 301 | ||
5. Verschiebung eines zur Wahrung der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit gebotenen Heileingriffs bis zum abendlichen Fastenbrechens | 304 | ||
§ 21 Im Ramadan erlaubte/verbotene Zuführung von Heilsubstanzen und Medikamenten zum Schutze der körperlichen Unversehrtheit | 306 | ||
1. Zuführung von Heilmitteln durch körpereigene Öffnungen als möglicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit | 306 | ||
2. Unterscheidung zwischen dem Äußeren (ẓāhir) und dem Inneren des menschlichen Körpers (ǧawf) zur Bestimmung der Grenzen zwischen erlaubten/verbotenen Behandlungen | 306 | ||
3. Fastenrechtliche Einstufung der Heilbehandlung mit Bezug auf natürliche Zugänge und Innenräume des Körpers | 308 | ||
a) Eingriffe in den menschlichen Unterleib | 309 | ||
b) Behandlungen im Hals-, Nasen- und Ohrenbereich | 311 | ||
4. Gefahr der Auflösung und Perversion des Fastengebots durch Kasuistik | 312 | ||
5. Rückkehr zum ursprünglichen Sinn und Zweck des Fastens (al-ḥikma al-ūlā liṣ-ṣiyām) | 313 | ||
Resümee: Rückblick und Ausblick | 317 | ||
Glossar | 329 | ||
Schrifttumsverzeichnis | 338 | ||
Personenverzeichnis | 368 |