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Burgi, M. (1993). Erholung in freier Natur. Erholungsuchende als Adressaten staatlichen Umweltschutzes vor dem Hintergrund von Gemeingebrauch, Betretungsrecht und Grundrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47854-5
Burgi, Martin. Erholung in freier Natur: Erholungsuchende als Adressaten staatlichen Umweltschutzes vor dem Hintergrund von Gemeingebrauch, Betretungsrecht und Grundrecht. Duncker & Humblot, 1993. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47854-5
Burgi, M (1993): Erholung in freier Natur: Erholungsuchende als Adressaten staatlichen Umweltschutzes vor dem Hintergrund von Gemeingebrauch, Betretungsrecht und Grundrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47854-5

Format

Erholung in freier Natur

Erholungsuchende als Adressaten staatlichen Umweltschutzes vor dem Hintergrund von Gemeingebrauch, Betretungsrecht und Grundrecht

Burgi, Martin

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 35

(1993)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 18
Kapitel 1: Die tatsächlichen und rechtlichen Dimensionen 21
§ 1: Der Drang in die freie Natur und sein tatsächliches Umfeld 21
§ 2: Einführung in das rechtliche Umfeld und Herausarbeitung der Problemstellung 27
A. Erste Eingrenzungen des Themas 27
B. Begriffsbestimmungen und Unterteilung der erholungsrelevanten Bereiche 31
I. Der Lebensbereich 31
II. Anlagenbezogene Erholung 33
III. Erholung in freier Natur 35
IV. Sonderfälle 38
1. Jagd, Fischerei und naturschutzrechtliches Aneignungsrecht 38
2. Einbeziehung der Rechtslage im Bereich der öffentlichen Wege 39
C. Die rechtliche Problematik 39
I. Zwei Beispielsfälle aus der neueren Rechtsprechung 39
1. Tauchen verboten – Reglementiertes Tauchen (VGH Mannheim, U. v. 22.6.1987, ESVGH 37, 255) 39
2. Reiten im Walde – Ein Ritt durch die Instanzen (BVerfG, B. v. 6.6.1989, BVerfGE 80, 137) 41
II. Problemaufriß 43
Kapitel 2: Systematische Untersuchung des objektiven einfachen Rechts 47
§ 3: Erholung im Wald 48
A. Überblick 48
B. Der öffentliche Weg im Wald – Eine öffentliche Sache im Gemeingebrauch 50
I. Die in Frage kommenden Wegekategorien 50
II. Widmung zur öffentlichen Sache 51
III. Konsequenzen der Existenz öffentlich-rechtlicher Sachherrschaft 59
1. Für die Sacheigentümer 59
2. Für die Nutzungsinteressenten 61
a) Gemeingebrauch 61
aa) Der Gemeingebrauch als Nutzungsberechtigung 61
bb) Die Unterscheidung zwischen Inhalts- und Ausübungsschranken 62
(1) Nachweis und Bedeutung 62
(2) Inhaltsschranken 65
(3) Ausübungsschranken 68
b) Öffentlich-rechtliche Sondernutzung 70
IV. Die Beseitigung der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft 71
C. Erholung im Wald außerhalb öffentlicher Wege 72
I. Waldgesetzgebung und Erholung 72
1. Die maßgeblichen Vorschriften und ihre kompetenzrechtliche Beurteilung 72
2. Nicht-Geltung der Betretungsrechtsvorschriften im Bereich öffentlicher Wege 76
II. Einordnung und Einräumung des Betretungsrechts 77
1. Gemeingebrauch an einer öffentlichen Sache? 77
a) Etwaige Konsequenzen 77
b) Ähnlichkeiten und Meinungsstand 78
c) Diskussion und Ergebnis 79
2. Erholung und Betretungsrecht 87
3. Die Einräumung des Betretungsrechts 88
a) Einräumung durch Gesetz 88
b) Der Erholungszweck 91
III. Konsequenzen der Einräumung des Betretungsrechts bei fortbestehender privater Sachherrschaft 93
1. Die Rechtsstellung der Sachherrschaftsberechtigten 93
a) Auferlegung einer öffentlich-rechtlichen Duldungspflicht 93
b) Erholung auf eigenem Grund bzw. mit Einverständnis des Sachherrschaftsberechtigten 98
aa) Bedeutung und Verhältnis zu den Betretungsrechtsvorschriften 98
bb) Beschränkungen dieser Rechtsstellung 100
2. Konsequenzen für die Nutzungsinteressenten 102
a) Das Betretungsrecht als Nutzungsberechtigung 102
b) Beschränkungen des Betretungsrechts und der Erholung 102
c) Begründung der Unterscheidbarkeit von Inhalts- und Ausübungsschranken 109
d) Inhaltsschranken 111
e) Ausübungsschranken 114
f) Die Rechtsstellung der von Inhaltsschranken Betroffenen 116
IV. Die Beseitigung des Betretungsrechts 116
§ 4: Erholung in der offenen Landschaft 117
A. Überblick 117
B. Erholung im Bereich öffentlicher Wege 118
C. Erholung in der offenen Landschaft außerhalb öffentlicher Wege 118
I. Die maßgeblichen Vorschriften und ihre kompetenzrechtliche Beurteilung 118
II. Einordnung und Einräumung des Betretungsrechts 123
III. Konsequenzen der Einräumung des Betretungsrechts bei fortbestehender privater Sachherrschaft 126
1. Die Rechtsstellung der Sachherrschaftsberechtigten – Erholung auf eigenem Grund bzw. mit Einverständnis des Sachherrschaftsberechtigten 126
a) Allgemeines 126
b) Motor- und Flugsport 127
c) Die Rechtslage im Bereich von Grundstücken in öffentlich-rechtlicher Sachherrschaft bzw. mit öffentlicher Zweckbestimmung 129
2. Konsequenzen für die Nutzungsinteressenten 132
a) Das Betretungsrecht als Nutzungsberechtigung 132
b) Inhaltsschranken und die Rechtsstellung der davon Betroffenen 133
c) Ausübungsschranken 135
IV. Die Beseitigung des Betretungsrechts 135
D. Erholung am Meeresstrand (außerhalb öffentlicher Wege) 136
I. Einführung und Begriffsbestimmung 136
II. Widmung zur öffentlichen Sache 138
III. Konsequenzen der Existenz öffentlich-rechtlicher Sachherrschaft 140
1. Für die Sacheigentümer 140
2. Für die Nutzungsinteressenten 142
a) Gemeingebrauch 142
aa) Der Gemeingebrauch als Nutzungsberechtigung 142
bb) Inhaltsschranken 142
cc) Ausübungsschranken 144
b) Sondernutzung 144
aa) Durch Erholungssuchende 144
bb) Durch die Gemeinde gemäß § 39 LPflegG SH 145
IV. Die Beseitigung der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft 149
§ 5: Erholung an den Gewässern 151
A. Die Regelungsmaterien und der kompetenzrechtliche Hintergrund 151
I. Der Kreis der einbezogenen Gewässer 151
II. Der kompetenzrechtliche Hintergrund 152
1. Das Wasserhaushaltsrecht 153
a) Art. 75 Nr. 4 GG: “Wasserhaushalt” 153
b) Einordnung des Rechts der Erholungsnutzung 154
2. Das Wasserwege- und Schiffahrtsrecht 156
III. Die maßgeblichen Vorschriften 160
1. Wasserhaushaltsrecht 160
2. Wasserwege- und Schiffahrtsrecht 165
3. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Erholung am Gewässer 167
B. Die Gewässer als öffentliche Sachen 170
C. Die Nutzung schiffbarer Gewässer zum Verkehr mit Schiffen 174
I. Widmung zur öffentlichen Sache 174
1. Im Bundeswasserstraßengesetz 174
2. In den Landeswassergesetzen 176
II. Konsequenzen der Existenz öffentlich-rechtlicher Sachherrschaft 179
1. Für die Sacheigentümer 179
2. Für die Nutzungsinteressenten 179
a) Im Geltungsbereich des Bundeswasserstraßengesetzes 179
aa) Der Gemeingebrauch als Nutzungsberechtigung 179
bb) Inhaltsschranken 181
cc) Ausübungsschranken 183
dd) Öffentlich-rechtliche Sondernutzung 184
b) Im Geltungsbereich der Landeswassergesetze 185
aa) Der Gemeingebrauch als Nutzungsberechtigung 185
bb) Inhaltsschranken 186
cc) Ausübungsschranken 188
dd) Öffentlich-rechtliche Sondernutzung 190
III. Die Beseitigung der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft 191
D. Die Nutzung der Gewässer zur Erholung im übrigen 191
I. Widmung zur öffentlichen Sache 191
II. Konsequenzen der Existenz öffentlich-rechtlicher Sachherrschaft 195
1. Für die Sacheigentümer 195
2. Für die Nutzungsinteressenten 199
a) Gemeingebrauch 199
aa) Der Gemeingebrauch als Nutzungsberechtigung 199
bb) Inhaltsschranken 201
cc) Ausübungsschranken 206
b) Die Rechtsstellung der von Inhaltsschranken Betroffenen 207
III. Die Beseitigung der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft 210
Kapitel 3: Existenz und Reichweite eines subjektiven öffentlichen Rechts zur Erholung in freier Natur 212
§ 6: Die speziellen Freiheitsrechte des Grundgesetzes 213
A. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG – Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit 214
I. Exkurs: Als Grundlage eines Rechts auf Schutz vor Beeinträchtigung der Umweltqualität 214
II. Als Grundlage eines Rechts zur Erholung in freier Natur 216
B. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 11 GG – Freiheit der Person und Freizügigkeit 218
I. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG 218
II. Art. 11 GG 219
1. Schutzbereich und systematischer Standort 219
2. Erholung und Freizügigkeit 220
C. Art. 14 GG – Die Eigentumsgarantie 222
I. Einführung 222
II. Erholung auf eigenem Grund sowie die Rechtsstellung der sich mit Einverständnis des Sachherrschaftsberechtigten Erholenden 223
III. Grundrechtlich geschützter Anliegergebrauch? 229
§ 7: Art. 2 Abs. 1 GG – Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Recht zur Erholung in freier Natur? 232
A. Der Stand von Rechtsprechung und Literatur 232
B. Schutz der Persönlichkeitssphäre und Gewährleistung der allgemeinen Handlungsfreiheit 234
C. Einordnung des Lebensbereichs “Erholung in freier Natur” 237
D. Der Kreis der Grundrechtsgeschützten 239
E. Das Recht zur Erholung in freier Natur im System der Grundrechte 240
F. Konsequenz: Schutz vor rechtswidrigen Eingriffen 241
§ 8: Das Recht zur Erholung in freier Natur bei Inanspruchnahme fremder Sachen – Ein Problem und seine gegenwärtige Behandlung 242
A. Relevanz 242
B. Problemaufriß 243
C. Der gegenwärtige Diskussionsstand 246
I. Das Grundrecht bei Inanspruchnahme öffentlicher Wege im Wald und in der offenen Landschaft 246
II. Das Grundrecht bei Inanspruchnahme des Meeresstrandes und der schiffbaren Gewässer zum Verkehr mit Schiffen 253
III. Das Grundrecht bei Inanspruchnahme der Gewässer im übrigen 253
IV. Das Grundrecht bei Inanspruchnahme von Grundflächen im Wald und in der offenen Landschaft außerhalb der öffentlichen Wege 254
§ 9: Das Recht zur Erholung bei Inanspruchnahme fremder Sachen – Eingriffsabwehrrecht oder Leistungsrecht i.w.S.? 257
A. Bedeutung der Einordnung und begriffliche Klärung 257
B. Der Katalog denkbarer Leistungspflichten 261
C. Unterlassen von Beschränkung bzw. Beseitigung als Leistung? 263
D. Die Einräumung bzw. Erweiterung von Nutzungsberechtigungen einfachen Rechts als Leistung und als Gegenstand von Leistungsansprüchen 266
E. Zusammenfassung 269
§ 10: Die Reichweite des von Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutzes 271
A. Abwehrrechtlicher Schutz gegen von vornherein bestehende Inhaltsschranken? 272
I. Die Ausgangslage 272
II. Ausschluß grundrechtsspezifischer Besonderheiten 272
III. Die allgemeine Diskussion um die Schutzbereichsbegrenzung bei Inanspruchnahme fremder Sachen 274
1. Überblick 274
2. Kritik 278
IV. Vorschlag zur adäquateren Problembewältigung 279
1. Darlegung der Grundsätze 279
2. Beurteilung der einzelnen Regelungsmaterien 283
V. Zusammenfassung 285
B. Abwehrrechtlicher Schutz gegen Ausübungsschranken 286
I. Vorliegen des Eingriffscharakters 286
II. Die betroffene Grundrechtsposition 287
C. Abwehrrechtlicher Schutz gegen nachträgliche Inhaltsschranken 289
I. Vorliegen des Eingriffscharakters 289
II. Die betroffene Grundrechtsposition 290
III. Subjektive öffentliche Rechte des einfachen Rechts als Schutzgegenstand des Art. 2 Abs. 1 GG 292
IV. Fortgang der Untersuchung und Konsequenzen 298
V. Besonderheiten einer Schutzgewährung gegenüber der Beseitigung aller Nutzungsberechtigungen einfachen Rechts 299
VI. Zusammenfassung 301
§ 11: Die Qualifizierung der Nutzungsberechtigungen einfachen Rechts 302
A. Der maßgebliche Begriff des subjektiven öffentlichen Rechts 303
B. Einführung und Klärung systematischer Grundfragen 304
I. Überblick über den Meinungsstand 304
II. Erste Bewertung 307
III. Der systematische Standort des subjektiven öffentlichen Rechts 308
IV. Irrelevanz einfachrechtlicher Überlegungen aufgrund des Art. 2 Abs. 1 GG? 310
C. Existenz und Reichweite subjektiver Rechte im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme fremder Sachen 311
I. Die maßgeblichen Kriterien 311
1. Die Schutznormtheorie 311
2. Irrelevante Kriterien 312
II. Bestehen einer Verpflichtung aufgrund Rechtssatzes 313
1. Systematisierende Erfassung des Kreises denkbarer Pflichten 313
2. Verpflichtung zur Einräumung bzw. Erweiterung von Nutzungsberechtigungen? 314
3. Die Pflicht zur Duldung der Inanspruchnahme fremder Sachen 316
4. Keine Pflicht zur dauerhaften Duldung 319
5. Zusammenfassung 319
III. Der subjektiv-rechtliche Charakter der Nutzungsberechtigungen 320
1. Der “Kanon von Methoden und Regeln” und der Einfluß der Grundrechte 320
2. Die Qualifizierung von Gemeingebrauch und Betretungsrecht 325
a) Rekurs: Die herrschende Auffassung 325
b) Eigene Begründung 326
c) Ergebnis 329
3. Vorliegen der Rechtsbeeinträchtigung 329
D. Art. 2 Abs. 1 GG und die Nutzungsberechtigungen einfachen Rechts 330
Kapitel 4: Besonderheiten des beziehungsweise kraft Landesverfassungsrechts 332
§ 12: Überblick über das Landesverfassungsrecht 332
§ 13: Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV – Recht zur Erholung in freier Natur (unter Einschluß des einfachen Rechts) 336
A. Als Grundrecht der Erholung in freier Natur 336
I. Der Grundrechtscharakter 336
II. Der Schutzbereich in sachlicher und personeller Hinsicht 339
III. Art. 141 Abs. 3 Satz 3 BV: Schaffung der Voraussetzungen für die Grundrechtsausübung 344
B. Das Grundrecht und die Inanspruchnahme fremder Grundflächen 346
I. Der Problemhorizont in Rechtsprechung und Literatur 346
II. Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV in der geltenden Eigentumsordnung 347
1. Verpflichtung der Grundstückseigentümer 347
2. Abwehrrecht gegenüber den Grundstückseigentümern 352
III. Abwehrrecht gegenüber hoheitlichen Maßnahmen 353
1. Die Verhaltensfreiheit des Sich-Erholens 353
2. Der Inhalt der Duldungspflicht 353
IV. Zwischenergebnis 356
C. Erholung auf eigenem Grund bzw. mit Einverständnis des Sachherrschaftsberechtigten 358
I. Die Reichweite der Eigentumsgarantie im Verhältnis zu Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV 358
II. Die Irrelevanz einfachrechtlicher Betretungsvorschriften 360
D. Systematische Untersuchung des einfachen Rechts vor dem Hintergrund der Grundrechtsverbürgung 361
I. Erholung im Wald 361
1. Im Bereich der öffentlichen Wege 361
a) Die in Frage kommenden Wegekategorien 361
b) Widmung zur öffentlichen Sache 362
c) Konsequenzen der Existenz öffentlich-rechtlicher Sachherrschaft 364
aa) Bei Eröffnung des grundrechtlichen Schutzbereichs 364
bb) Bei Nicht-Eröffnung des grundrechtlichen Schutzbereichs 367
d) Die Beseitigung der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft 368
2. Außerhalb öffentlicher Wege 368
II. Erholung in der offenen Landschaft 369
1. Im Bereich der öffentlichen Wege 369
2. Außerhalb öffentlicher Wege 369
a) Die maßgeblichen Vorschriften 369
b) Das Recht zur Erholung und seine Voraussetzungen 370
c) Einräumung, Bedeutung und Geltungsbereich des Betretungsrechts 372
d) Konsequenzen der Einräumung des Betretungsrechts bei fortbestehender privater Sachherrschaft 374
aa) Bei Eröffnung des grundrechtlichen Schutzbereichs 374
bb) Bei Nicht-Eröffnung des grundrechtlichen Schutzbereichs 378
e) Die Beseitigung des Betretungsrechts 379
III. Erholung an den Gewässern 380
1. Die maßgeblichen Vorschriften 380
2. Widmung zur öffentlichen Sache 381
3. Konsequenzen der Existenz öffentlich-rechtlicher Sachherrschaft 383
a) Bei Eröffnung des grundrechtlichen Schutzbereichs 383
b) Bei Nicht-Eröffnung des grundrechtlichen Schutzbereichs 386
4. Die Beseitigung der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft 387
E. Die Rechtfertigung von Eingriffen in das Grundrecht 388
F. Der Standort des Grundrechts in der Landesverfassung 390
G. Die dem Art. 2 Abs. 1 GG verbleibende Bedeutung 391
H. Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV in der bundesstaatlichen Ordnung 393
I. Verhältnis zu den Bundesgrundrechten 393
II. Verhältnis zum einfachen Bundesrecht 394
III. Der Kreis der grundrechtsgebundenen Hoheitsträger 396
Zusammenfassung und Ergebnisse 398
Literaturverzeichnis 408