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Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Völkerrecht

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Krugmann, M. (2004). Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Völkerrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51317-8
Krugmann, Michael. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Völkerrecht. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51317-8
Krugmann, M (2004): Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Völkerrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51317-8

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Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Völkerrecht

Krugmann, Michael

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 150

(2004)

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Abstract

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist nicht nur im deutschen Recht allgegenwärtig; als ungeschriebener Grundsatz hat er auch in verschiedenen Bereichen des Völkerrechts Bedeutung erlangt. Das gilt sowohl für das ius in bello, als auch für das ius ad bellum. Die Forderung nach der Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dient dabei vor allem der Begrenzung des Ausmaßes der jeweiligen Gewaltanwendung. Da bislang keine Einigung über die einzelnen Bestandteile des völkerrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erzielt werden konnte, mithin sein Inhalt weitgehend ungeklärt ist, begegnet die rechtliche Würdigung konkreter Handlungen am Maßstab der Verhältnismäßigkeit erheblichen Schwierigkeiten.

Die von der deutschen Rechtswissenschaft in bezug auf den nationalen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz herausgearbeiteten grundsätzlichen Schwächen und Unzulänglichkeiten kommen auch im völkerrechtlichen Kontext zum Tragen. Vor diesem Hintergrund werden die Grundlagen für eine die Besonderheiten des Völkerrechts berücksichtigende Inhaltsgebung entwickelt. Im Mittelpunkt stehen das Gebot der Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit i.e.S. Es zeigt sich, daß der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Völkerrecht zwar stets ersteres zum Inhalt hat, nicht aber auch die regelmäßig als Verhältnismäßigkeit i.e.S. bezeichnete Angemessenheit. Die ihr anhaftenden Schwächen führen zu der Erkenntnis, daß das Abwägungsgebot außerhalb des Individualrechtsschutzes im Völkerrecht der Gegenwart keinen legitimen Anwendungsbereich haben kann.

Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 5
A. Einführung 9
I. Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Zusammenhang mit der Gefährdung des Weltfriedens 9
II. Allgemeine Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Völkerrecht 11
III. Unterschiede in der nationalen und internationalen Bedeutung 12
IV. Ziel der Begriffsbestimmung 14
B. Empirische Betrachtung 15
I. Das Recht auf Selbstverteidigung 15
1. Gründzüge der Entwicklung des Gewaltverbotes 16
2. Wechselwirkungen zwischen Gewaltverbot und Selbstverteidigung 17
3. Die Verhältnismäßigkeit der Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta 19
4. Die inhaltliche Unbestimmtheit der Verhältnismäßigkeit 20
a) Verhältnismäßigkeit des Verteidigungsmittels 21
b) Verhältnismäßigkeit der Verteidigungsdauer 22
II. „Präventive Intervention“ 22
1. Die „Präventive Intervention“ in der Sicherheitsstrategie der Vereinigten Staaten von Amerika 22
2. Rechtliche Grundlagen der „Präventiven Intervention“ 23
3. Die Verhältnismäßigkeit der „Präventiven Intervention“ 25
III. „Humanitäre Intervention“ 26
IV. Repressalien 28
1. Abgrenzungsprobleme 29
2. Verhältnismäßigkeit als Schadensvergleich? 30
V. Maßnahmen des Sicherheitsrates zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit 32
1. Befugnisse des Sicherheitsrates 32
2. Kein „Gewaltmonopol“ des Sicherheitsrates 33
3. Verhältnismäßigkeit als Ermessensbindung? 34
VI. Humanitäres Völkerrecht 36
VII. Individualrechtsschutz 38
VIII. Zwischenergebnis 39
C. Rechtsvergleichende Betrachtung 41
I. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im deutschen Staatsrecht 41
1. Ursprung und Ableitung 41
a) Philosophischer Ursprung 42
b) Polizeirechtliche Entwicklung 43
c) Verfassungsrechtliche Ableitung 44
2. Begriffsvielfalt 46
3. Eignung und Erforderlichkeit 47
a) Zwecksetzungsfreiheit und Zwecktauglichkeit 47
b) Zweck-Mittel-Relation 49
4. Abwägung 50
5. Unterscheidung zwischen Erforderlichkeitsgebot und Abwägungsgebot 55
a) Ermessensentscheidungen 57
b) Gebundene Entscheidungen 57
II. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im europäischen Unionsrecht 59
1. Charta der Grundrechte der Europäischen Union 61
2. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs 62
III. Zwischenergebnis 65
D. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Völkerrecht 67
I. Begründung und Grenzen des Erforderlichkeitsgebotes 68
1. Das Erforderlichkeitsgebot als Grundsatz des Individualrechtsschutzes 68
2. Schädigungsverbot 69
3. Zwecksetzungsfreiheit und Zwecktauglichkeit 72
4. Zwischenergebnis 74
II. Begründung des Abwägungsgebotes 75
1. Billigkeit im Völkerrecht? 75
2. „Rechtsstaatlichkeit“? 77
3. Menschenrechtsschutz? 77
4. Allgemeines völkerrechtliches Abwägungsgebot? 80
5. Allgemeines Schädigungsverbot? 83
6. Zwischenergebnis 83
III. Grenzen der Angemessenheitsprüfung 84
1. Abwägung im Repressalienrecht 85
a) Abwägungsgegenstand 86
b) Schaden-Nutzen-Vergleich 87
c) Gewichtungen 88
d) Zwischenergebnis 89
2. Abwägung bei der Selbstverteidigung 90
a) Völkerrechtliche Würdigung des Atomwaffeneinsatzes durch den Internationalen Gerichtshof 91
b) Beschränkung durch das humanitäre Völkerrecht 93
c) Abwägungsgegenstand 95
d) Abwägungsmaßstab 97
aa) Rechtslogischer Einwand gegen den Ausnahmecharakter des Selbstverteidigungsrechtes 98
bb) Inhaltlicher Einwand gegen den Ausnahmecharakter des Selbstverteidigungsrechtes 101
cc) Zwischenergebnis 104
3. Abwägung im Sicherheitsrat 104
a) Ermessensbindungen 104
b) Ermessensfehler bei Maßnahmen nach Kapitel VI und VII 107
c) Ermessensfehlerfolgen 109
d) Die „Humanitäre Intervention“ als Folge der Untätigkeit des Sicherheitsrates 111
aa) Kein Versagen des Sicherheitsrates 112
bb) Keine allgemeine (moralische) „Güterabwägung“ 113
cc) Keine „Nothilfe“ 115
e) „Notkompetenz“ der Staaten durch Pflichtverletzung des Sicherheitsrates? 117
aa) Schutzpflichtverletzung 117
bb) Verfahrenssicherungen zum Schutz vor Mißbrauch 120
4. Zwischenergebnis 122
IV. Ergebnis 123
Literaturverzeichnis 126
Stichwortverzeichnis 134