Die Gesamtschuld - ihre Befreiung von irrationalen Merkmalen und ihre Rückführung in die Gesetzessystematik
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Wernecke, F. (1990). Die Gesamtschuld - ihre Befreiung von irrationalen Merkmalen und ihre Rückführung in die Gesetzessystematik. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46966-6
Wernecke, Frauke. Die Gesamtschuld - ihre Befreiung von irrationalen Merkmalen und ihre Rückführung in die Gesetzessystematik. Duncker & Humblot, 1990. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46966-6
Wernecke, F (1990): Die Gesamtschuld - ihre Befreiung von irrationalen Merkmalen und ihre Rückführung in die Gesetzessystematik, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46966-6
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Die Gesamtschuld - ihre Befreiung von irrationalen Merkmalen und ihre Rückführung in die Gesetzessystematik
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 131
(1990)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungen | 11 | ||
Einleitung: Rechtfertigung der Arbeit | 13 | ||
I. Die „Correal-“ und „Solidarobligation“ – eine überwundene Einteilung gesamtschuldnerischer Haftung | 13 | ||
II. Das ungeklärte „Wesen“ der Gesamtschuld: Welche Merkmale bringen diese Schuldverbindung hervor? | 15 | ||
III. Die Orientierungslosigkeit der Rechtsprechung im Hinblick auf das „Wesen“ der Gesamtschuld | 22 | ||
IV. Ziel und Weg dieser Untersuchung | 23 | ||
Erster Teil: Die Bestimmung des § 421 – eine mißlungene, weil unvollständige Norm? | 28 | ||
I. Die Gesamtschuld: Eine Schuldverbindung allein kraft Vertrags oder ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung? | 28 | ||
II. Die „Identität des Schuldgrundes“ – ein willkürlich in die Bestimmung des § 421 hineingetragenes Merkmal der Gesamtschuld | 30 | ||
1. Die „Identität des Schuldgrundes“ und ihr römischrechtlicher Hintergrund | 31 | ||
2. Die Willkür in der Argumentation von Eisele | 32 | ||
3. Die Stellungnahme des Reichsgerichts zur „Einheit des Schuldgrundes“ | 33 | ||
4. Die Stellungnahme der Literatur zu der Auffassung von Eisele | 35 | ||
5. Ergebnis | 36 | ||
III. Die Formeln von der „Zweckgemeinschaft“, der „Erfüllungsgemeinschaft“ und der „Gleichrangigkeit der Verpflichtungen“ – Früchte eines befangenen begrifflichen Denkens | 36 | ||
IV. Der Begriff der „Zweckgemeinschaft“ – eine bloße Umschreibung der Rechtsfolgen der Gesamtschuld | 38 | ||
1. Das Begriffsverständnis von Enneccerus und Lehmann | 38 | ||
2. Die Kritik am Begriff der „Zweckgemeinschaft“ | 39 | ||
3. Die Konkretisierung der „Zweckgemeinschaft“ in der Sicht von Siber und F. Klingmüller | 40 | ||
4. Die Ausfüllung des Begriffs durch die Rechtsprechung | 41 | ||
5. Ergebnis | 42 | ||
V. Die „Gleichrangigkeit der Verpflichtungen“ – vor allem Konsequenz eines falschen Verständnisses des § 255 und der sog. Legalzession | 43 | ||
1. Die Vorschrift des § 424 – begünstigt sie den sog. „Primärschuldner“ in unerträglicher Weise? | 44 | ||
2. Die Wurzel der Mißverständnisse: Die falsche Deutung der Vorschrift des § 255 und der Normen über die sog. Legalzession | 47 | ||
a) Die notwendige Ergänzung des Gesamtschuldrechts durch die Vorschrift des § 255 | 49 | ||
aa) Die Befreiungswirkung der Schadensersatzleistung im Fall des § 255 | 49 | ||
bb) Der eigenständige Gehalt des § 255 | 54 | ||
cc) Die das Gesamtschuldrecht ergänzende Bestimmung des § 255 – ein Widerspruch zur Entstehungsgeschichte, der inneren Schlüssigkeit und dem Regreßcharakter der Vorschrift? | 58 | ||
b) Ergebnis | 68 | ||
3. Die Legalzessionen als Spezialregelungen des § 426 II | 68 | ||
4. Gesamtergebnis | 70 | ||
VI. Das Merkmal der „Erfüllungsgemeinschaft“ – ein Synonym für die „Gleichrangigkeit der Verpflichtungen“? | 70 | ||
1. Die „Erfüllungsgemeinschaft“ kraft Parteiwillens oder ausdrücklicher Gesamtschuldanordnung | 71 | ||
2. Der Begriff der „Erfüllungsgemeinschaft“ im Sinne des § 422 | 72 | ||
3. Das Fehlen der „Erfüllungsgemeinschaft“ bei nicht identischen Leistungspflichten | 74 | ||
4. Ergebnis | 77 | ||
VII. Der Wert der Begriffe von der „Identität des Schuldgrundes“, der „Zweckgemeinschaft“, der „Gleichrangigkeit von Verpflichtungen“ und der „Erfüllungsgemeinschaft“ – eine Zusammenfassung | 78 | ||
VIII. Die Versuche einer Typenbildung – überlieferte Prämissen in neuer Aufbereitung | 79 | ||
1. Erster Ausgangspunkt: Die Typenbildung in Anlehnung an die gesetzlich geregelten Gesamtschuldfälle | 79 | ||
2. Zweiter Ausgangspunkt: Die Aussonderung der sog. „Zessionsfälle“ aus dem Gesamtschuldrecht | 81 | ||
3. Die Typenbildung Ehmanns – Die „causa“ des Einzelschuldverhältnisses als Erkenntnisgrund der Gesamtschuld? | 84 | ||
IX. Zusammenfassung des Ersten Teils | 99 | ||
Zweiter Teil: Die von mehreren geschuldete „eine“ Leistung – gemeinsames Merkmal aller Schuldverbindungen | 103 | ||
I. Der Begriff der „einen“ Leistung als Niederschlag des Äquivalenzprinzips | 103 | ||
1. Die „eine“ Leistung mehrerer Schuldner | 103 | ||
2. Der Begriff „Leistung“: Der vom Schuldner herbeizuführende Erfolg | 104 | ||
3. Der Zusammenschluß rechtsgeschäftlich begründeter Obligationen kraft des Äquivalenzprinzips | 105 | ||
4. Der Zusammenschluß der Obligationen kraft des das Gesetz durchdringenden Äquivalenzprinzips | 107 | ||
5. Ergebnis | 109 | ||
II. Das Äquivalenzprinzip in seiner rechtstechnischen Verwirklichung | 109 | ||
1. Die Teilschuld und die gemeinschaftliche Schuld – Ausdruck einer Gleichordnung der Verpflichteten | 109 | ||
2. Der Ausschluß der Teil- und der gemeinschaftlichen Schuld – die leitenden Gesichtspunkte | 111 | ||
a) Die rechtsgeschäftlich oder gesetzlich festgelegte Sicherung des Gläubigers | 111 | ||
b) Der Ausschluß einer Teil- oder gemeinschaftlichen Schuld bei Leistungen „in Vorlage“ durch einen Schuldner | 114 | ||
c) Das Verbot nachträglicher Schmälerung einer Leistungszusage | 115 | ||
d) Zusammenfassung: Die wesentlichen Gesichtspunkte für den Ausschluß der Teil- und der gemeinschaftlichen Schuld | 115 | ||
3. Exkurs: Die Gesamtschuld bei unabhängiger Verpflichtung mehrerer Personen auf eine einmalige Leistung | 116 | ||
III. Die höchstpersönlichen Leistungspflichten in der Schuldverbindung | 119 | ||
1. Die beschränkte Verknüpfbarkeit persönlicher Leistungen | 119 | ||
2. Die ausgeschlossene Verknüpfbarkeit von streng persönlich gefärbten Unterlassungspflichten | 119 | ||
3. Exkurs: Die Duldungspflicht als Spielart der Unterlassungspflicht | 123 | ||
Dritter Teil: Die Entscheidung gegen eine Teil- und eine gemeinschaftliche Schuld als zweite Voraussetzung der Gesamtschuld | 126 | ||
I. Die rechtsgeschäftlich begründete Gesamtschuld – Anerkennung des Gläubigerbedürfnisses nach „sicherer und bequemer Rechtsverfolgung“ | 126 | ||
1. Der Ausschluß einer Teilschuld kraft Parteiwillens | 127 | ||
a) Die Teilschuld als Ergebnis einer schuldnerfreundlichen Interessenbewertung | 127 | ||
b) Die Anerkennung des Gläubigerbedürfnisses nach „sicherer und bequemer Rechtsverfolgung“ durch den einzelnen Schuldner im eigenen oder Drittinteresse | 129 | ||
c) Die bestärkende Interzession als Gesamtschuld | 134 | ||
d) Die Rechtsübertragung sicherungs- oder erfüllungshalber als Entstehungstatbestand einer Gesamtschuld | 153 | ||
e) Zusammenfassung der Ergebnisse über den rechtsgeschäftlichen Ausschluß der Teilschuld | 156 | ||
2. Der Ausschluß einer gemeinschaftlichen Schuld kraft Parteiwillens | 158 | ||
a) Die gemeinschaftliche Schuld als Ergebnis einer schuldnerfreundlichen Interessenbewertung | 158 | ||
b) Die gemeinschaftliche Schuld als Ergebnis mangelnder Qualifikation des einzelnen | 160 | ||
c) Die wechselseitige Einstandspflicht der Sozii einer Anwaltskanzlei und gemeinschaftlich praktizierender Ärzte | 162 | ||
d) Die wechselseitige Garantie als Mittelpunkt der Gesamtschuld bei unteilbarer Leistung | 163 | ||
e) Zusammenfassung | 163 | ||
3. Der Parteiwille als Grund des Ausschlusses von Teil- oder gemeinschaftlicher Schuld – eine abschließende Interessenbewertung | 164 | ||
II. Der Ausschluß von Teil- und gemeinschaftlicher Schuld kraft Gesetzes wegen des Gläubigerinteresses an „leichter und sicherer Rechtsverfolgung“, der „Vorlage“ des sachferneren für den sachnäheren Schuldner sowie des Verbots, vertragliche Zusagen nachträglich einzuschränken | 164 | ||
1. Der im Gesetz zum Ausdruck kommende Sicherungszweck als Entstehungsgrund der Gesamtschuld | 165 | ||
a) Der gesetzliche Schuldbeitritt | 166 | ||
b) Die gesetzliche Anerkennung einer wechselseitigen Einstandspflicht als Entstehungsgrund der Gesamtschuld | 174 | ||
2. Die Gesamtschuld kraft Gesetzes außerhalb des Sicherungszwecks – die sog. „Vorlage-Fälle“ | 187 | ||
3. Zusammenfassung: Der Ausschluß der Teil- oder gemeinschaftlichen Schuld kraft Gesetzes | 198 | ||
III. Die Gesamtschuld als Ausdruck eines rechtspolitischen Entscheidungswillens? – Anwendungsfälle der Teilschuld | 199 | ||
1. Die Haftung mehrerer, um denselben Vorteil bereicherter Kondiktionsschuldner | 199 | ||
a) Die Kondiktionshaftung einer Bruchteilsgemeinschaft | 200 | ||
b) Die Kondiktionshaftung einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft | 209 | ||
2. Der Aufwendungsersatz kraft einer Geschäftsführung ohne Auftrag: Sind mehrere Geschäftsherren Teil- oder Gesamtschuldner? | 214 | ||
Schlußbetrachtung | 217 | ||
Literaturverzeichnis | 219 |