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Die Gesamtschuld - ihre Befreiung von irrationalen Merkmalen und ihre Rückführung in die Gesetzessystematik

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Wernecke, F. (1990). Die Gesamtschuld - ihre Befreiung von irrationalen Merkmalen und ihre Rückführung in die Gesetzessystematik. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46966-6
Wernecke, Frauke. Die Gesamtschuld - ihre Befreiung von irrationalen Merkmalen und ihre Rückführung in die Gesetzessystematik. Duncker & Humblot, 1990. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46966-6
Wernecke, F (1990): Die Gesamtschuld - ihre Befreiung von irrationalen Merkmalen und ihre Rückführung in die Gesetzessystematik, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46966-6

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Die Gesamtschuld - ihre Befreiung von irrationalen Merkmalen und ihre Rückführung in die Gesetzessystematik

Wernecke, Frauke

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 131

(1990)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungen 11
Einleitung: Rechtfertigung der Arbeit 13
I. Die „Correal-“ und „Solidarobligation“ – eine überwundene Einteilung gesamtschuldnerischer Haftung 13
II. Das ungeklärte „Wesen“ der Gesamtschuld: Welche Merkmale bringen diese Schuldverbindung hervor? 15
III. Die Orientierungslosigkeit der Rechtsprechung im Hinblick auf das „Wesen“ der Gesamtschuld 22
IV. Ziel und Weg dieser Untersuchung 23
Erster Teil: Die Bestimmung des § 421 – eine mißlungene, weil unvollständige Norm? 28
I. Die Gesamtschuld: Eine Schuldverbindung allein kraft Vertrags oder ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung? 28
II. Die „Identität des Schuldgrundes“ – ein willkürlich in die Bestimmung des § 421 hineingetragenes Merkmal der Gesamtschuld 30
1. Die „Identität des Schuldgrundes“ und ihr römischrechtlicher Hintergrund 31
2. Die Willkür in der Argumentation von Eisele 32
3. Die Stellungnahme des Reichsgerichts zur „Einheit des Schuldgrundes“ 33
4. Die Stellungnahme der Literatur zu der Auffassung von Eisele 35
5. Ergebnis 36
III. Die Formeln von der „Zweckgemeinschaft“, der „Erfüllungsgemeinschaft“ und der „Gleichrangigkeit der Verpflichtungen“ – Früchte eines befangenen begrifflichen Denkens 36
IV. Der Begriff der „Zweckgemeinschaft“ – eine bloße Umschreibung der Rechtsfolgen der Gesamtschuld 38
1. Das Begriffsverständnis von Enneccerus und Lehmann 38
2. Die Kritik am Begriff der „Zweckgemeinschaft“ 39
3. Die Konkretisierung der „Zweckgemeinschaft“ in der Sicht von Siber und F. Klingmüller 40
4. Die Ausfüllung des Begriffs durch die Rechtsprechung 41
5. Ergebnis 42
V. Die „Gleichrangigkeit der Verpflichtungen“ – vor allem Konsequenz eines falschen Verständnisses des § 255 und der sog. Legalzession 43
1. Die Vorschrift des § 424 – begünstigt sie den sog. „Primärschuldner“ in unerträglicher Weise? 44
2. Die Wurzel der Mißverständnisse: Die falsche Deutung der Vorschrift des § 255 und der Normen über die sog. Legalzession 47
a) Die notwendige Ergänzung des Gesamtschuldrechts durch die Vorschrift des § 255 49
aa) Die Befreiungswirkung der Schadensersatzleistung im Fall des § 255 49
bb) Der eigenständige Gehalt des § 255 54
cc) Die das Gesamtschuldrecht ergänzende Bestimmung des § 255 – ein Widerspruch zur Entstehungsgeschichte, der inneren Schlüssigkeit und dem Regreßcharakter der Vorschrift? 58
b) Ergebnis 68
3. Die Legalzessionen als Spezialregelungen des § 426 II 68
4. Gesamtergebnis 70
VI. Das Merkmal der „Erfüllungsgemeinschaft“ – ein Synonym für die „Gleichrangigkeit der Verpflichtungen“? 70
1. Die „Erfüllungsgemeinschaft“ kraft Parteiwillens oder ausdrücklicher Gesamtschuldanordnung 71
2. Der Begriff der „Erfüllungsgemeinschaft“ im Sinne des § 422 72
3. Das Fehlen der „Erfüllungsgemeinschaft“ bei nicht identischen Leistungspflichten 74
4. Ergebnis 77
VII. Der Wert der Begriffe von der „Identität des Schuldgrundes“, der „Zweckgemeinschaft“, der „Gleichrangigkeit von Verpflichtungen“ und der „Erfüllungsgemeinschaft“ – eine Zusammenfassung 78
VIII. Die Versuche einer Typenbildung – überlieferte Prämissen in neuer Aufbereitung 79
1. Erster Ausgangspunkt: Die Typenbildung in Anlehnung an die gesetzlich geregelten Gesamtschuldfälle 79
2. Zweiter Ausgangspunkt: Die Aussonderung der sog. „Zessionsfälle“ aus dem Gesamtschuldrecht 81
3. Die Typenbildung Ehmanns – Die „causa“ des Einzelschuldverhältnisses als Erkenntnisgrund der Gesamtschuld? 84
IX. Zusammenfassung des Ersten Teils 99
Zweiter Teil: Die von mehreren geschuldete „eine“ Leistung – gemeinsames Merkmal aller Schuldverbindungen 103
I. Der Begriff der „einen“ Leistung als Niederschlag des Äquivalenzprinzips 103
1. Die „eine“ Leistung mehrerer Schuldner 103
2. Der Begriff „Leistung“: Der vom Schuldner herbeizuführende Erfolg 104
3. Der Zusammenschluß rechtsgeschäftlich begründeter Obligationen kraft des Äquivalenzprinzips 105
4. Der Zusammenschluß der Obligationen kraft des das Gesetz durchdringenden Äquivalenzprinzips 107
5. Ergebnis 109
II. Das Äquivalenzprinzip in seiner rechtstechnischen Verwirklichung 109
1. Die Teilschuld und die gemeinschaftliche Schuld – Ausdruck einer Gleichordnung der Verpflichteten 109
2. Der Ausschluß der Teil- und der gemeinschaftlichen Schuld – die leitenden Gesichtspunkte 111
a) Die rechtsgeschäftlich oder gesetzlich festgelegte Sicherung des Gläubigers 111
b) Der Ausschluß einer Teil- oder gemeinschaftlichen Schuld bei Leistungen „in Vorlage“ durch einen Schuldner 114
c) Das Verbot nachträglicher Schmälerung einer Leistungszusage 115
d) Zusammenfassung: Die wesentlichen Gesichtspunkte für den Ausschluß der Teil- und der gemeinschaftlichen Schuld 115
3. Exkurs: Die Gesamtschuld bei unabhängiger Verpflichtung mehrerer Personen auf eine einmalige Leistung 116
III. Die höchstpersönlichen Leistungspflichten in der Schuldverbindung 119
1. Die beschränkte Verknüpfbarkeit persönlicher Leistungen 119
2. Die ausgeschlossene Verknüpfbarkeit von streng persönlich gefärbten Unterlassungspflichten 119
3. Exkurs: Die Duldungspflicht als Spielart der Unterlassungspflicht 123
Dritter Teil: Die Entscheidung gegen eine Teil- und eine gemeinschaftliche Schuld als zweite Voraussetzung der Gesamtschuld 126
I. Die rechtsgeschäftlich begründete Gesamtschuld – Anerkennung des Gläubigerbedürfnisses nach „sicherer und bequemer Rechtsverfolgung“ 126
1. Der Ausschluß einer Teilschuld kraft Parteiwillens 127
a) Die Teilschuld als Ergebnis einer schuldnerfreundlichen Interessenbewertung 127
b) Die Anerkennung des Gläubigerbedürfnisses nach „sicherer und bequemer Rechtsverfolgung“ durch den einzelnen Schuldner im eigenen oder Drittinteresse 129
c) Die bestärkende Interzession als Gesamtschuld 134
d) Die Rechtsübertragung sicherungs- oder erfüllungshalber als Entstehungstatbestand einer Gesamtschuld 153
e) Zusammenfassung der Ergebnisse über den rechtsgeschäftlichen Ausschluß der Teilschuld 156
2. Der Ausschluß einer gemeinschaftlichen Schuld kraft Parteiwillens 158
a) Die gemeinschaftliche Schuld als Ergebnis einer schuldnerfreundlichen Interessenbewertung 158
b) Die gemeinschaftliche Schuld als Ergebnis mangelnder Qualifikation des einzelnen 160
c) Die wechselseitige Einstandspflicht der Sozii einer Anwaltskanzlei und gemeinschaftlich praktizierender Ärzte 162
d) Die wechselseitige Garantie als Mittelpunkt der Gesamtschuld bei unteilbarer Leistung 163
e) Zusammenfassung 163
3. Der Parteiwille als Grund des Ausschlusses von Teil- oder gemeinschaftlicher Schuld – eine abschließende Interessenbewertung 164
II. Der Ausschluß von Teil- und gemeinschaftlicher Schuld kraft Gesetzes wegen des Gläubigerinteresses an „leichter und sicherer Rechtsverfolgung“, der „Vorlage“ des sachferneren für den sachnäheren Schuldner sowie des Verbots, vertragliche Zusagen nachträglich einzuschränken 164
1. Der im Gesetz zum Ausdruck kommende Sicherungszweck als Entstehungsgrund der Gesamtschuld 165
a) Der gesetzliche Schuldbeitritt 166
b) Die gesetzliche Anerkennung einer wechselseitigen Einstandspflicht als Entstehungsgrund der Gesamtschuld 174
2. Die Gesamtschuld kraft Gesetzes außerhalb des Sicherungszwecks – die sog. „Vorlage-Fälle“ 187
3. Zusammenfassung: Der Ausschluß der Teil- oder gemeinschaftlichen Schuld kraft Gesetzes 198
III. Die Gesamtschuld als Ausdruck eines rechtspolitischen Entscheidungswillens? – Anwendungsfälle der Teilschuld 199
1. Die Haftung mehrerer, um denselben Vorteil bereicherter Kondiktionsschuldner 199
a) Die Kondiktionshaftung einer Bruchteilsgemeinschaft 200
b) Die Kondiktionshaftung einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft 209
2. Der Aufwendungsersatz kraft einer Geschäftsführung ohne Auftrag: Sind mehrere Geschäftsherren Teil- oder Gesamtschuldner? 214
Schlußbetrachtung 217
Literaturverzeichnis 219